11.10.2024: Landesarbeitsgericht untersagt Streik für pädagogische Qualität und Entlastung / ver.di sieht in dem Urteil eine Fehlentscheidung

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Auszug aus der Pressemitteilung:

Das Landesarbeitsgericht hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben untersagt. ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten. Dies hat jedoch keine Auswirkung mehr auf die laufende Tarifauseinandersetzung. Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts sind weitere Streikmaßnahmen auf unbestimmte Zeit untersagt. ver.di wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe des LAG seine weiteren Optionen für den Bereich der Beschäftigten in den Kita- Eigenbetrieben des Landes Berlin prüfen.“

Ausführliche Pressemitteilung hier:


Freitag, 11. Oktober 2024, 11:00 Uhr: Landesarbeitsgericht entscheidet über Verbot des Berliner Kita-Streiks

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

Freitag, 11. Oktober 2024, 11:00 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, über die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. September 2024, mit dem der Berliner Kita-Streik untersagt worden war.

Das Land Berlin hatte am 26. September 2024 beantragt, der Gewerkschaft ver.di im Wege Einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin zur Erzwingung von Tarifverhandlungen durchzuführen. Zu dem Streik hatte die Gewerkschaft ihre Mitglieder am 26. September 2024 aufgerufen, nachdem zuvor in einer Urabstimmung 91,7 % der Mitglieder für einen solchen Streik gestimmt hatten. Das Arbeitsgericht Berlin hat den Streik durch Urteil vom 27. September 2024 untersagt (PM Nr. 18/24 vom 27.09.2024). Der Streik wurde daraufhin nicht wie geplant ab Montag, dem 30. September 2024, durchgeführt.

Gegen das Urteil hat die Gewerkschaft ver.di am 2. Oktober 2024 Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt und diese am 4. Oktober 2024 begründet.

Es findet ein Kammertermin vor der Kammer 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg statt.[1]Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1492089.php

Az.: 12 SaGa 886/24