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August 2022: Stand der S-Bahn Ausschreibung

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Jörn Hasselmann berichtete am 14. August 2022 im Tagesspiegel, dass es nur noch einen Bewerber für den Betrieb der S-Bahn gebe: Die S-Bahn GmbH, die schon jetzt die S-Bahn betreibt.

Ausgeschrieben wurde der Betrieb von 2/3 des S-Bahn Netzes. Benötigt werden außerdem für die elf Linien der Nord-Süd und Ost-West Strecken 1.308 bis 2.160 Züge.

Die S-Bahn GmbH und das Konsortium Siemens/Stadler bieten gemeinsam sowohl den Betrieb der ausgeschriebenen S-Bahnstrecken als auch den Bau der neuen Züge an, die ebenfalls ausgeschrieben wurden.

Als weiterer Bewerber bietet Alsthom nur den Bau der ausgeschriebenen Züge an. Zunächst wollte Alstom gemeinsam mit dem Unternehmen Transdev auch den Betrieb der ausgeschriebenen Strecken anbieten. Trandev soll aber nach Information des Tagesspiegels inzwischen ausgestiegen sein.

Nach Angaben des Tagesspiegel sollen die Bieter Ende August zu einem verbindlichen Angebot aufgefordert werden.

Der Tagesspiegel befasst sich nicht mit der Frage, ob diese Ausschreibung überhaupt weiter fortgesetzt werden soll oder ob es nicht besser wäre, energisch eine S-Bahn in kommunaler Hand anzustreben, so dass eine Ausschreibung nicht mehr notwendig ist.

Wenn die Ausschreibung fortgesetzt wird und die S-Bahn GmbH zusammen mit Siemens/Stadler die Ausschreibung für den Betrieb der S-Bahn und den Bau der Züge gewinnen sollte, droht eine Teilprivatierung; denn es ist nicht gesichert, dass alle Tätigkeiten, die bisher von der S-Bahn GmbH ausgeführt werden, nicht zumindestens zum Teil von dem Konsortium Siemens/Stadler übernommen und damit privatisiert werden. Dies gilt zum Beispiel für die Wartung der Züge.

Wird die Ausschreibung fortgesetzt, so wird auf lange Zeit eine Chance vertan, die S-Bahn in kommunale Hand zu überführen und damit vor dem Zugriff privater Unternehmen besser zu schützen.

Die Losung “Die S-Bahn gehört allen!” gilt also weiter: S-Bahn in kommunale Hand!

Peter Brandt

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Ansprache beim Gedenken an den Atombombenabwurf (06.08.1945) über Hiroshima am 6. August 2022 vor der Friedensglocke im
Volkspark Berlin-Friedrichshain
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Meine Damen und Herren, liebe Friedensfreunde und Friedensengagierte!

Es ist eine gute Sitte, überall auf der Welt zum Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima dieses schrecklichen Ereignisses zu
gedenken, das zweifellos einen Zivilisationsbruch und ein schweres Kriegsverbrechen darstellt. Letzteres trifft selbst unter der Voraussetzung zu, dass sich mit dem nazistischen Deutschland, dem faschistischen Italien und dem militaristischen Japan im Zweiten Weltkrieg gegnerische Mächte der modernen Barbarei zur Unterjochung, teilweise Ausrottung großer Teile der Menschheit zusammengefunden hatten. Weder das Kriegsvölkerrecht noch das elementare humane Empfinden erlaubt eine systematische Kriegführung gegen eine Zivilbevölkerung, allemal mit der Konsequenz der Vernichtung in großem Maßstab.

Das gilt im gegebenen Fall umso mehr, als die Aktion militärisch nicht begründet werden konnte, denn Japan war faktisch geschlagen und zur Kapitulation bereit. Strittig war nur noch, ob der Gott-Kaiser, der Tenno, weiterhin – sei es nur repräsentativ – an der Staatsspitze verbleiben dürfte. Just dieses wurde den Japanern aber später zugestanden.

Während einige hohe US-Militärs vom Einsatz der Bombe abgeraten hatten, löste die Nachricht von ihrem erfolgreichen Abwurf bei den an ihrer Entwicklung in Los Alamos beteiligten Wissenschaftlern große Freude aus. Unter dem Jubel der versammelten Wissenschaftler sagte der Leiter des sog. Manhattan-Projekts, Robert Oppenheimer, er sei stolz auf das, was erreicht worden sei. Zu bedauern sei lediglich, dass die Arbeit nicht rechtzeitig genug hätte beendet werden können, um sie gegen Deutschland einzusetzen.

Der Physiker Sam Cohen berichtet: „Hier brach ein wahrer Sturm der Begeisterung aus.“ Welcher Abgrund an Verblendung, Hass und Menschenverachtung.Die letzte der Kriegskonferenzen der Großen Drei, also des US-Präsidenten Harry Truman in der Nachfolge des verstorbenen Roosevelt, des britischen Premierministers Winston Churchill, nach dessen Abwahl abgelöst durch den Labour-Mann Clement Attlee, und des sowjetischen Parteichefs und Diktators Josef Stalin, in Potsdam, beginnend am 17. Juli 1945, war mit Vereinbarungen über Polen und Deutschland schon beendet, als Hiroshima zerstört wurde. In der perversen Logik der
Entscheider war es offenbar nötig, drei Tage später eine weitere Atombombe über Nagasaki abzuwerfen; denn es galt zu zeigen, dass die USA nicht nur ein einziges Exemplar besaßen. Zusammengenommen starben binnen eines Jahres weit über 200.000 Japaner aufgrund der beiden Einsätze.

In Potsdam hatte Truman Stalin beiläufig und recht allgemein von einer neuen Waffe erzählt, die kürzlich getestet worden sei, wobei Stalin, der über einen Spion bereits informiert war, desinteressiert tat. Dabei war der Einsatz der beiden Atombomben nicht zuletzt eine an die Adresse der Sowjetunion gerichtete Demonstration. Der von den USA bis dahin dringend gewünschte Kriegseintritt der UdSSR gegen Japan war für die amerikanische Führung nun eher zu einer Belastung geworden. Zur vollen demonstrativen Wirkung des zweifachen Atombombenabwurfs gehörte im Übrigen auch der Einsatz am lebenden Objekt, statt – wie von manchen Experten empfohlen – auf einer unbewohnten Insel.

Seit dem August 1945 lebt die Menschheit im Schatten der Atombombe, deren diverse Kategorien teils immer gewaltigere, teils immer
(vermeintlich) gebrauchsfähigere Typen hervorgebracht haben. Seit die Sowjetunion im Verlauf der 1950er Jahre mit der nachholenden Entwicklung der Wasserstoffbombe und der Raketentechnik gleichgezogen hatte, verhinderte das Gleichgewicht des Schreckens – wer als Erster zündet, stirbt als Zweiter – die Eskalation einer der zahlreichen regionalen Konflikte und Krisen im Ost-West-Verhältnis zum ganz großen Krieg. Auch im gegenwärtigen Krieg in der und um die Ukraine scheint sich zu bestätigen, dass die Atomkriegsgefahr beiden Seiten (wenn wir dieUSA und die NATO als Beteiligte zweiter Ordnung benennen) ein Mindestmaß an Zurückhaltung auferlegt. Diese Bemerkung mag für Ihre Ohren makaber klingen angesichts der Schrecken auch dieses, „konventionell“ genannten Krieges. Es ist denn auch allenfalls die halbe Wahrheit: Wir sind am Anfang der 1960er Jahre und erneut in den frühen 1980er Jahren mehrfach dicht an der absoluten Katastrophe vorbeigeschrammt und können von großem Glück sagen, dass wir hier stehen und für den Weltfrieden eintreten dürfen.

Von Anfang an äußerte sich massenhafter Protest gegen die Atomrüstung und die Stationierung von Atomwaffen in nicht atomar bewaffneten Staaten, so 1957 bis 1959 in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1958 formierte sich, ausgehend von Großbritannien, im westlichen Europa eine politisch unabhängige Friedensbewegung, die vor allem in den 80er Jahren zur Veränderung des Denkens beitrug und deren Anliegen, gewissermaßen realpolitisch modifiziert durch die Erfahrungen der Entspannungspolitik der 60er und 70er Jahre, von manchen Vertretern der etablierten Politik aufgegriffen wurde. Unter dem Vorsitz des schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme machte eine international hochkarätige UNO-Kommission 1982 in ihrem Report klar, dass äußere Sicherheit der Staaten im Atomzeitalter nicht gegeneinander, sondern nur als Gemeinsame Sicherheit hergestellt werden könne. Wie Egon Bahr, einer der Beteiligten, damals formulierte: „Die Androhung der Vernichtung dessen, was eigentlich zu verteidigen ist, ist keine überzeugende
Perspektive. Also muss die Abschreckungsdoktrin aufgegeben und durch etwas anderes ersetzt werden.“

Inzwischen befinden sich weltweit fast 13.000 Atomwaffen im Arsenal. Offiziell haben wir es mit fünf Atommächten zu tun; faktisch sind es neun. Der UNO-Generalsekretär António Guterres sagte kürzlich: „Die Bedrohung durch einen Atomkrieg ist heute so real wie auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges…“ Und weiter unten im Text: „Die einzige Garantie dafür, dass Atomwaffen niemals eingesetzt werden, ist ihre Beseitigung.“

Auch wenn der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine den Glauben an die nukleare Abschreckung bei vielen kurz Denkenden erkennbar wiederbelebt, gilt es umso mehr, die Bewegung zur Unterstützung des endlich zustande gekommenen Atomwaffenverbotsvertrags – gegen die Stimmen der Atommächte und ihrer Verbündeten in der UNO- Generalversammlung – zu befördern. Seit Januar 2021 ist der Vertrag für 60 Vertragsstaaten, die bereits ratifiziert haben, und weitere zwanzig, die unterzeichnet haben, gültiges Völkerrecht. Ein erster Schritt seitens der großen Atommächte darauf zu könnte die Selbstverpflichtung sein, nicht,
das heißt: unter keinen Umständen als Erste Nuklearwaffen einzusetzen.

Diee Rede wurde übernommen von der website https://gewerkschaftliche-linke-berlin.de/

Zwischen Hölle und Vernunft

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Von Werner Ruhoff

Jedes Jahr am 6. August, der Tag an dem die erste Atombombe auf Hiroshima abgeworfen wurde, findet in Berlin eine eindrucksvolle Gedenkfeier an der Weltfriedensglocke im Friedrichshainer Volkspark statt. Organisiert wird sie von der Friedensglockengesellschaft Berlin e.V., unter Mitwirkung von Organisationen aus der Friedensbewegung und vom Berliner Bezirk Friedrichshain Kreuzberg. Die Friedensglocke, gestiftet von der in Tokio ansässigen World Peace Bell Association, symbolisiert die Erinnerung an die Opfer der Bombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki sowie die Mahnung, dass solch ein Verbrechen nicht wieder geschieht.

Der Historiker Peter Brandt, ältester Sohn von Willy Brandt, wies auf den Zivilisationsbruch durch den Einsatz der Atombomben in Japan hin. Er bezeichnete die Abwürfe der Bomben, die 300 000 Menschen auf fürchterlichste Weise das Leben auslöschten, als ein schweres Kriegsverbrechen. Das militaristische Japan sei bereits besiegt und zur Kapitulation bereit gewesen, allerdings unter Beibehaltung seines Kaisertums, was die Sieger ihm dann später auch zugestanden. Es ging, wie der Redner es beschrieb, vor allem um eine Machtdemonstration in Richtung des sowjetischen Diktators Stalin und um das Ausprobieren am lebenden Objekt, denn man hätte die Bomben auch auf einer unbewohnten Insel zünden können. Die US-Propaganda begründete den grausamen Massenmord mit der Rettung des Lebens amerikanischer Soldaten. Statt aus dieser Katastrophe die Konsequenz zu ziehen, setzten sich jene durch, die die Bombe als Machtinstrument nutzen wollten.

Ein entfernter Nachfahre des Kernphysikers Klaus Fuchs berichtete über die Bedenken seines Großonkels, der an der Entwicklung der Bombe beteiligt war und seine Kenntnisse an die Sowjetunion weitergab. In der DDR habe sich der Physiker für die Abschaffung dieser Massenvernichtungswaffen eingesetzt. Der Historiker Brandt erinnerte an den Bericht der Palme-Kommission (benannt nach dem ermordeten schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme) an die 2. UNO-Sonderversammlung für Abrüstung 1982, welche u.a. eine atomwaffenfreie Zone in Europa vorschlug und zitierte Egon Bahr, der an eine gemeinsame Sicherheit für alle Staaten appellierte, weil die überkommene Abschreckungsdoktrin, wer als Erster zündet stirbt als Zweiter, am Ende das zu vernichten droht, was es zu verteidigen gelte. Hinzu kommt heute mehr denn je das Risiko eines ungewollten Atomkrieges. Bereits während der Blockkonfrontation der militärischen Supermächte gab es etliche Unfälle und Beinahkatastrophen. Bekannt ist inzwischen die Verhinderung eines Dritten Weltkrieges mit atomaren Waffen durch den sowjetischen Oberstleutnant Stanislaw Petrow, der 1982 auf den falsch gemeldeten Atomwaffenangriff durch einen Satelliten so besonnen reagierte, dass er einen Gegenangriff verhinderte. Heute gibt es weltweit immer noch mehr als 10 000 Atomsprengköpfe, von denen über 3000 einsatzbereit sind. Dazu gehören Sprengköpfe mit der vielfachen Vernichtungswirkung der Bomben, die von den USA auf Japan abgeworfen wurden.

Ein junger Redner der internationalen Ärzteorganisation gegen einen Atomkrieg wies mit Blick auf den aktuellen Beschuss des Atomkraftwerks in der Ukraine auf den Zusammenhang von ziviler und militärischer Nutzung der Kernenergie hin. Außerdem fehlten die finanziellen Mittel für die Umbaumaßnahmen gegen Umweltzerstörung und Klimawandel wegen der enormen Ausgaben für die militärische und atomare Aufrüstung. Eindrucksvoll schilderte eine sechzehnjährige Schülerin aus der Region Fukushima, welche Konsequenzen die Katastrophe mit dem Kernkraftwerk für sie als Kind hatte; mit dem Verbot draußen zu spielen, mit dem Verlust von Freundinnen und mit der Angst vor der radioaktiven Verseuchung des Essens.

Der Historiker Peter Brandt zitierte den heutigen UNO-Generalsekretär Antonio Guterres mit den Worten: die einzige Garantie dafür, dass ein Atomkrieg verhindert wird, ist die endgültige Abschaffung der Atomwaffen. Seit Januar 2021 ist der UNO-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen durch die Ratifizierung von mehr als 60 Staaten völkerrechtlich gültig, und bereits 1996 urteilte der Internationale Gerichtshof in Den Haag, dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen dem Völkerrecht widerspricht. Trotzdem haben die führenden Atomwaffenmächte wieder enorme Summen für eine Modernisierung ihrer atomaren Waffenpotenziale veranschlagt. Auch die Bundesregierung beschloss die Anschaffung neuer taktischer Atomwaffenbomber bei der amerikanischen Rüstungsfirma Lockheed Martin für etliche Milliarden Euro, damit die neuen Atombomben der USA in der Bundeswehrkaserne in Büchel im Rahmen der sogeannten nuklearen Teilhabe den erhöhten Anforderungen entsprechend eingesetzt werden können. Die Manager und Aktionär*innen der Firma Lockheed Martin wird’s freuen. Deren Aktienwerte sind vom Anfang bis zum Ende des Afghanistankrieges laut Angaben von amerikanischen Journalist*innen um mehr als das Dreizehnfache gestiegen.

Die Doomsday Clock (Weltuntergangsuhr) des in Chicago ansässigen Bulletins for Atomic Scientists, die sich mit den Gefahren eines Atomkriegs beschäftigen, übrigens eine Einrichtung, die 1947 von Albert Einstein mit ins Leben gerufen wurde, steht so dicht vor Zwölf wie selbst während des Kalten Krieges und der Kubakrise nicht. Es wird Zeit, auch mit Blick auf den Krieg in der Ukraine und auf die Spannungen im Pazifik, dass die anschwellende Gefahr eines Einsatzes von Atomwaffen stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und vor allem auch in das Blick- und Handlungsfeld von Gewerkschaften und sozial-ökologischen Bewegungen kommt. Der Aufschwung einer unüberhörbaren Friedensbewegung wie in den achtziger Jahren lässt auf sich warten, und das laute Schweigen wider besseres Wissen auf den verantwortlichen Ebenen hält an. Ebenfalls zur Mahnung und zum Gedenken gab es in Berlin unter dem Motto Büchel goes Berlin eine viertägige Fastenmahnwache vor den neun Botschaften der Atomwaffenstaaten und vor dem Bundeskanzleramt. Und diese Aktion war Teil einer interntionalen Aktion, die auch in Frankreich und Großbritannien stattfand. Im August 1945 schrieb Albert Camus in der Zeitung Combat, die Menschheit müsse sich zwischen Hölle und Vernunft entscheiden.

Berlin 9. August 2022

Die bemerkenswerte Rede von Peter Brandt kann hier nachgelesen werden

Dieser Beitrag wurde für die “www.gewerkschaftliche-linke-berlin.de” geschrieben und wir bedanken uns für die Genehmigung der Veröffentlichung auf unserer HP.

Amnesty International: Zivile Einrichtungen als Schutzschilde für ukrainisches Militär

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Die folgende Pressemitteilung wurde am 4. August 2022 um 17:02 Uhr mit einer deutschen Übersetzung aktualisiert und auf der website von Amnesty International veröffentlicht:

Ukrainische Truppen haben nach Untersuchungen von Amnesty International Zivilist:innen gefährdet, indem sie Stützpunkte in Wohngebieten errichtet und von dort aus Angriffe durchgeführt haben. Zum Teil bezogen sie in Schulen und Krankenhäusern Position. Bei darauf folgenden russischen Angriffen auf bewohnte Gebiete wurden Zivilist:innen getötet und zivile Infrastruktur zerstört.

Bei der Abwehr des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs hat das ukrainische Militär wiederholt aus Wohngebieten heraus operiert und damit Zivilpersonen in Gefahr gebracht. Das ist ein Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht. Dass die ukrainischen Streitkräfte sich in einer Verteidigungsposition befinden, entbindet sie nicht von ihrer Pflicht, sich an völkerrechtliche Regelungen zu halten.

Gleichzeitig rechtfertigen die ukrainischen Verstöße in keiner Weise die vielen wahllosen Schläge des russischen Militärs mit zivilen Opfern, die wir in den vergangenen Monaten dokumentiert haben. Wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen verletzt oder getötet werden, sind Kriegsverbrechen.

Amnesty International hat in den vergangenen Monaten in zahlreichen Fällen Kriegsverbrechen durch russische Truppen in der Ukraine dokumentiert, etwa nordwestlich von Kiewin der Region Charkiw oder bei der Bombardierung des Theaters in Mariupol.

Hier nachfolgend die Übersetzung der englischen Pressemitteilung:

Ukrainische Kampftaktik bringt Zivilbevölkerung in Gefahr

  • Wohngebiete, Schulen und Krankenhäuser dienen als Militärstützpunkte
  • Angriffe aus dicht besiedelten zivilen Gegenden provozieren Vergeltungsschläge
  • Diese Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht rechtfertigen allerdings nicht die wahllosen Angriffe Russlands mit zahllosen zivilen Opfern

Ukrainische Truppen gefährden Zivilpersonen, indem sie im Kampf gegen die russische Invasion in besiedelten Wohngebieten, unter anderem in Schulen und Krankenhäusern, Stützpunkte einrichten und von dort Waffensysteme einsetzen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International auf der Grundlage umfassender Recherchen.

Solche Taktiken verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht und gefährden das Leben von Zivilpersonen, da dadurch zivile Objekte als militärische Ziele ins Fadenkreuz geraten. Bei darauffolgenden russischen Angriffen auf diese Wohngebiete wurden Zivilpersonen getötet und zivile Infrastruktur zerstört.

“Wir sehen hier ein Muster, mit dem die ukrainischen Truppen bei ihren Einsätzen aus Wohngebieten heraus die Zivilbevölkerung in Gefahr bringen und das Kriegsrecht verletzen”, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International. “Dass sich die Ukraine in einer Verteidigungsposition befindet, entbindet das ukrainische Militär nicht von der Pflicht, sich an humanitäres Völkerrecht zu halten.”

Nicht alle russischen Angriffen, die Amnesty International dokumentiert hat, folgten jedoch dem oben geschilderten Ablauf. An einigen Orten, an denen Russland nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation Kriegsverbrechen begangen hat, fanden sich keine Hinweise auf eine Präsenz ukrainischer Truppen in den rechtswidrig durch Russland attackierten zivilen Gegenden – so zum Beispiel in einigen Gegenden in Charkiw.

Zwischen April und Juli verbrachten Expert:innen von Amnesty International einige Wochen damit, russische Angriffe in den Regionen Charkiw und Mykolajiw und im Donbass zu untersuchen. Sie untersuchten Orte, an denen Angriffe stattgefunden hatten, sprachen mit Überlebenden, Zeug*innen und Angehörigen der Opfer, und führten Fernerkundungen und Waffenanalysen durch.

Bei diesen Untersuchungen fanden die Amnesty-Mitarbeiter*innen in 19 Städten und Dörfern dieser Regionen Belege dafür, dass ukrainische Truppen aus dicht besiedelten Wohngebieten heraus Angriffe durchführten und Stützpunkte in zivilen Gebäuden einrichteten. Das “Crisis Evidence Lab” von Amnesty International hat einige dieser Geschehnisse zusätzlich durch die Auswertung von Satellitenaufnahmen bestätigt.

Die meisten der als Stützpunkte genutzten Wohngebiete befanden sich mehrere Kilometer hinter der Front. Es wären tragfähige Alternativen verfügbar gewesen, die keine Gefahr für die Zivilbevölkerung bedeutet hätten – wie zum Beispiel nahegelegene Militärstützpunkte oder Waldstücke oder andere weiter entfernte Gebäude. In den von Amnesty International dokumentierten Fällen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das ukrainische Militär die Zivilpersonen in den Wohngegenden aufgefordert oder dabei unterstützt hätte, Gebäude in der Nähe der Stützpunkte zu räumen. Dies bedeutet, dass nicht alle möglichen Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffen wurden.

Angriffe aus besiedelten zivilen Gegenden

Überlebende und Zeug:innen russischer Angriffe im Donbass und um Charkiw und Mykolajiw berichteten Amnesty-Vertreter*innen, dass das ukrainische Militär zum Zeitpunkt der Angriffe in der Nähe ihrer Häuser aktiv war, was diese Gegenden zur Zielscheibe russischer Vergeltungsschläge machte. Die Expert:innen von Amnesty International konnten dieses

Hier nachfolgend die Übersetzung der englischen Pressemitteilung:

Ukrainische Kampftaktik bringt Zivilbevölkerung in Gefahr

  • Wohngebiete, Schulen und Krankenhäuser dienen als Militärstützpunkte
  • Angriffe aus dicht besiedelten zivilen Gegenden provozieren Vergeltungsschläge
  • Diese Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht rechtfertigen allerdings nicht die wahllosen Angriffe Russlands mit zahllosen zivilen Opfern

Ukrainische Truppen gefährden Zivilpersonen, indem sie im Kampf gegen die russische Invasion in besiedelten Wohngebieten, unter anderem in Schulen und Krankenhäusern, Stützpunkte einrichten und von dort Waffensysteme einsetzen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International auf der Grundlage umfassender Recherchen.

Solche Taktiken verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht und gefährden das Leben von Zivilpersonen, da dadurch zivile Objekte als militärische Ziele ins Fadenkreuz geraten. Bei darauffolgenden russischen Angriffen auf diese Wohngebiete wurden Zivilpersonen getötet und zivile Infrastruktur zerstört.

“Wir sehen hier ein Muster, mit dem die ukrainischen Truppen bei ihren Einsätzen aus Wohngebieten heraus die Zivilbevölkerung in Gefahr bringen und das Kriegsrecht verletzen”, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International. “Dass sich die Ukraine in einer Verteidigungsposition befindet, entbindet das ukrainische Militär nicht von der Pflicht, sich an humanitäres Völkerrecht zu halten.”

Nicht alle russischen Angriffen, die Amnesty International dokumentiert hat, folgten jedoch dem oben geschilderten Ablauf. An einigen Orten, an denen Russland nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation Kriegsverbrechen begangen hat, fanden sich keine Hinweise auf eine Präsenz ukrainischer Truppen in den rechtswidrig durch Russland attackierten zivilen Gegenden – so zum Beispiel in einigen Gegenden in Charkiw.

Zwischen April und Juli verbrachten Expert*innen von Amnesty International einige Wochen damit, russische Angriffe in den Regionen Charkiw und Mykolajiw und im Donbass zu untersuchen. Sie untersuchten Orte, an denen Angriffe stattgefunden hatten, sprachen mit Überlebenden, Zeug*innen und Angehörigen der Opfer, und führten Fernerkundungen und Waffenanalysen durch.

Bei diesen Untersuchungen fanden die Amnesty-Mitarbeiter*innen in 19 Städten und Dörfern dieser Regionen Belege dafür, dass ukrainische Truppen aus dicht besiedelten Wohngebieten heraus Angriffe durchführten und Stützpunkte in zivilen Gebäuden einrichteten. Das “Crisis Evidence Lab” von Amnesty International hat einige dieser Geschehnisse zusätzlich durch die Auswertung von Satellitenaufnahmen bestätigt.

Die meisten der als Stützpunkte genutzten Wohngebiete befanden sich mehrere Kilometer hinter der Front. Es wären tragfähige Alternativen verfügbar gewesen, die keine Gefahr für die Zivilbevölkerung bedeutet hätten – wie zum Beispiel nahegelegene Militärstützpunkte oder Waldstücke oder andere weiter entfernte Gebäude. In den von Amnesty International dokumentierten Fällen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das ukrainische Militär die Zivilpersonen in den Wohngegenden aufgefordert oder dabei unterstützt hätte, Gebäude in der Nähe der Stützpunkte zu räumen. Dies bedeutet, dass nicht alle möglichen Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffen wurden.

Angriffe aus besiedelten zivilen Gegenden

Überlebende und Zeug*innen russischer Angriffe im Donbass und um Charkiw und Mykolajiw berichteten Amnesty-Vertreter*innen, dass das ukrainische Militär zum Zeitpunkt der Angriffe in der Nähe ihrer Häuser aktiv war, was diese Gegenden zur Zielscheibe russischer Vergeltungsschläge machte. Die Expert*innen von Amnesty International konnten dieses Muster an zahlreichen Orten beobachten.

Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet alle Konfliktparteien, militärische Ziele – soweit praktisch möglich – nicht innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete anzulegen. Es gibt zudem weitere Verpflichtungen zum Schutz von Zivilpersonen vor den Folgen möglicher Angriffe, zum Beispiel durch Evakuieren der Umgebung oder wirksame Warnung vor Attacken, die sich auf die Zivilbevölkerung auswirken könnten.

Amnesty International sprach mit der Mutter eines 50-jährigen Mannes, der am 10. Juni 2022 in einem Dorf südlich von Mykolajiw bei einem Raketenangriff getötet wurde: “Das Militär hatte sich in einem Nachbarhaus eingerichtet und mein Sohn brachte den Soldat*innen oft Mahlzeiten. Ich habe ihn mehrmals angefleht, sich von dort fernzuhalten, weil ich Angst um ihn hatte. Am Nachmittag des Angriffs hielt sich mein Sohn im Hof auf und ich war im Haus. Er war sofort tot. Sein Körper wurde in Stücke gerissen. Unser Haus wurde teilweise zerstört.” Ermittler*innen von Amnesty International fanden in dem Nachbarhaus militärische Ausrüstung und Uniformen.

Mykola wohnt in einem Stadtteil von Lysychansk (Donbass) in einem Hochhaus, das mehrfach von russischen Angriffen getroffen wurde. Mindestens ein älterer Mann wurde dabei getötet. Mykola sagte Amnesty International: “Ich verstehe nicht, warum unser Militär von den Städten und nicht den Feldern aus feuert.” Ein 50-jähriger Mann, der ebenfalls in dem Hochhaus wohnt, sagte: “In der Nachbarschaft kommt es definitiv zu militärischen Aktivitäten. Wenn in die andere Richtung geschossen wird, hören wir danach Schüsse in unsere Richtung.” Amnesty-Vertreter*innen sahen, wie Soldat*innen ein Wohnhaus nutzten, das etwa 20 Meter von dem Eingang zu einem unterirdischen Bunker entfernt lag, der von den Bewohner*innen genutzt wurde und in dessen Nähe der ältere Mann getötet wurde.

Am 6. Mai 2022 nahmen russische Truppen in einer Stadt im Donbass eine Wohngegend, aus der ukrainische Streitkräfte Artillerie abfeuerten, mit Streumunition ins Visier. Streumunition kann – wie der Name schon sagt – aufgrund der Streuung unterschiedslos sowohl Zivilpersonen als auch Soldat*innen treffen und ist daher weithin verboten. Granatsplitter beschädigten das Haus, in dem die 70-jährige Anna mit ihrem Sohn und ihrer 95-jährigen Mutter lebt.

Anna berichtete: “Granatsplitter flogen durch die Türen. Ich war im Haus. Die ukrainischen Geschütze waren in der Nähe meines Feldes (…) Die Streitkräfte waren hinter dem Feld, hinter dem Haus (…) Seit Ausbruch des Krieges habe ich sie immer mal wieder gesehen (…) Meine Mutter ist (…) gelähmt, daher konnte ich nicht fliehen.”

Anfang Juli wurde ein Landarbeiter verletzt, als die russischen Streitkräfte ein Lagerhaus in der Gegend um Mykolajiw angriffen. Wenige Stunden nach dem Angriff beobachteten Mitarbeiter*innen von Amnesty International ukrainische Militärangehörige und -fahrzeuge in dem Getreidelager. Zeug*innen bestätigten, dass das Lagerhaus, das gegenüber einem bewohnten Bauernhof lag, von der Armee als Stützpunkt genutzt worden war.

Während Amnesty-Vertreter*innen entstandene Schäden an Wohnhäusern und angrenzenden öffentlichen Gebäuden in Charkiw und in Dörfern im Donbass und östlich von Mykolajiw untersuchten, hörten sie Schüsse aus ukrainischen Militärstellungen in der Nähe.

In Bachmut berichteten mehrere Anwohner*innen, dass das ukrainische Militär ein Gebäude als Stützpunkt genutzt hatte. Es lag keine 20 Meter von einem zivilen Hochhaus entfernt. Am 18. Mai 2022 schlug eine russische Rakete in die Fassade des Gebäudes ein, zerstörte fünf Wohnungen teilweise und beschädigte benachbarte Gebäude. Kateryna, eine überlebende Bewohnerin, sagte: “Ich verstand nicht, was vor sich ging. [Da waren] zerbrochene Fenster und eine Menge Staub in meiner Wohnung (…) Ich bin hier geblieben, weil meine Mutter nicht weg gehen wollte. Sie hat gesundheitliche Probleme.”

Drei Anwohner*innen berichteten, dass die ukrainischen Streitkräfte vor dem Angriff ein Gebäude gegenüber dem bombardierten Wohnhaus genutzt hatten, und dass zwei Militärfahrzeuge vor einem anderen Haus geparkt waren, das beim Einschlag der Rakete ebenfalls beschädigt wurde. Amnesty International fand innerhalb und außerhalb des Gebäudes Anzeichen für eine Militärpräsenz, zum Beispiel in Form von Sandsäcken und schwarzen Plastikplanen zum Verdunkeln der Fenster sowie neue, in den USA hergestellte Erste-Hilfe-Ausrüstung.

“Wir können nicht bestimmen, was das Militär tut, aber den Preis dafür zahlen wir”, sagte ein Anwohner, dessen Haus bei dem Einschlag beschädigt wurde.

Militärstützpunkte in Krankenhäusern

Mitarbeiter*innen von Amnesty International konnten an fünf Orten beobachten, wie ukrainische Streitkräfte Krankenhäuser faktisch als Militärstützpunkte nutzten. In zwei Städten wurden Krankenhäuser von Dutzenden Soldat*innen dazu genutzt, sich auszuruhen bzw. sich dort aufzuhalten und Mahlzeiten zu sich zu nehmen. In einer anderen Stadt feuerte das Militär aus der Nähe des Krankenhauses Geschosse ab.

Am 28. April wurden in einem Vorort von Charkiw bei einem russischen Luftangriff zwei Mitarbeiter*innen eines medizinischen Labors verletzt, nachdem die ukrainischen Streitkräfte auf dem Gelände einen Stützpunkt eingerichtet hatten.

Die Nutzung von Krankenhäusern für militärische Zwecke ist ein klarer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht.

Militärstützpunkte in Schulen

Auch Schulen werden in verschiedenen Städten und Dörfern im Donbass und in der Gegend um Mykolajiw von ukrainischen Streitkräften regelmäßig als Stützpunkte genutzt. Die Schulen sind seit Beginn des Konflikts zwar vorübergehend geschlossen, doch in den meisten Fällen befinden sich die Schulgebäude in der Nähe von bewohnten zivilen Vierteln.

In 22 der 29 von Amnesty-Vertreter*innen besuchten Schulen wurden die Räumlichkeiten entweder gerade von Streitkräften genutzt oder es fanden sich Belege für aktuelle oder frühere militärische Aktivitäten wie etwa Militärkleidung, verbrauchte Munition, Essensrationen und Militärfahrzeuge.

Das russische Militär griff zahlreiche der von den ukrainischen Streitkräften genutzten Schulen an. In mindestens drei Städten zogen ukrainische Soldat*innen nach russischem Beschuss in andere Schulen in der Nähe um, sodass die umliegenden Stadtteile der Gefahr ähnlicher Angriffe ausgesetzt waren.

In einer Stadt östlich von Odessa beobachtete Amnesty International ein Schema, nach dem ukrainische Streitkräfte zivile Gebiete als Unterkünfte und Bereitstellungsräume nutzten. So wurden beispielsweise Panzerfahrzeuge unter Bäumen in Wohngebieten abgestellt und zwei Schulen in dicht besiedelten Wohngegenden militärisch genutzt. Zwischen April und Ende Juni schlugen in der Nähe dieser Schulen mehrmals russische Geschosse ein, die mehrere Zivilpersonen verletzten oder töteten. Darunter auch ein Kind und eine ältere Frau, die am 28. Juni ums Leben kamen, als ihr Haus von einer Rakete getroffen wurde.

In Bachmut nutzten die ukrainischen Streitkräfte ein Universitätsgebäude als Stützpunkt, das am 21. Mai 2022 bei einem russischen Angriff getroffen wurde. Berichten zufolge wurden dabei sieben Soldat*innen getötet. Die Universität grenzt an ein Mehrparteienhaus, das bei dem Angriff beschädigt wurde, sowie an weitere zivile Wohnhäuser in etwa 50 Metern Entfernung. Amnesty International fand ein zerstörtes Militärfahrzeug im Innenhof des bombardierten Universitätsgebäudes.

Das humanitäre Völkerrecht verbietet es Konfliktparteien nicht ausdrücklich, sich in Schulen einzuquartieren, die nicht in Betrieb sind. Streitkräfte sind jedoch verpflichtet, Schulen, die sich in der Nähe von zivilen Häusern bzw. Wohngebäuden befinden, nach Möglichkeit nicht zu nutzen, es sei denn, es besteht eine zwingende militärische Notwendigkeit. Wenn dies der Fall ist, haben sie die Zivilbevölkerung zu warnen und den Menschen gegebenenfalls bei der Evakuierung zu helfen. Dies scheint in den von Amnesty International untersuchten Fällen nicht geschehen zu sein.

In bewaffneten Konflikten wird das Recht von Kindern auf Bildung ernsthaft beeinträchtigt. Die militärische Nutzung von Schulen kann zu Schäden an den Schulen führen, die das Recht auf Bildung auch nach Beendigung des Krieges weiter beeinträchtigen. Die Ukraine gehört zu den 114 Ländern, die die Erklärung zum Schutz von Schulen in bewaffneten Konflikten unterzeichnet haben. Diese Erklärung erlaubt den Konfliktparteien die Nutzung verlassener oder evakuierter Schulen nur dann, wenn es keine umsetzbare Alternative gibt.

Wahllose Angriffe der russischen Streitkräfte 

Viele der russischen Angriffe, die Amnesty International in den vergangenen Monaten dokumentiert hat, wurden mit unterschiedslos wirkenden Waffen, einschließlich international geächteter Streumunition, oder anderen explosiven Waffen mit großflächiger Wirkung durchgeführt. Bei manchen Angriffen wurden Fernlenkwaffen mit unterschiedlicher Zielgenauigkeit eingesetzt; in einigen Fällen waren die Waffen präzise genug, um bestimmte einzelne Objekte ins Visier zu nehmen.

Die Praxis des ukrainischen Militärs, zivile Objekte für militärische Zwecke zu nutzen, rechtfertigt in keiner Weise die wahllosen russischen Angriffe. Alle Konfliktparteien müssen jederzeit zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten unterscheiden und alle realisierbaren Vorkehrungen treffen, um den Schaden für die Zivilbevölkerung zu minimieren. Hierzu zählt auch die Auswahl der geeigneten Waffen. Wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen getötet oder verletzt oder zivile Objekte beschädigt werden, sind Kriegsverbrechen.

“Die ukrainische Regierung sollte unverzüglich dafür sorgen, dass ihre Streitkräfte nicht in bewohnten Gebieten stationiert werden. Sie sollte Zivilpersonen aus Gebieten evakuieren, in denen das Militär operiert. Streitkräfte dürfen Krankenhäuser nicht zur Kriegsführung nutzen. Schulen und zivile Wohnhäuser dürfen lediglich als letztes Mittel militärisch genutzt werden, wenn es keine anderen gangbaren Alternativen gibt”, so Agnès Callamard.

Amnesty International kontaktierte das ukrainische Verteidigungsministerium am 29. Juli 2022 und legte die Ergebnisse der Untersuchung vor. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 4. August 2022 hatte das Ministerium noch nicht darauf reagiert.

Den vollständige Bericht von Amnesty International auf Englisch hier lesen.

Für eine Rente wie in Österreich

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Inhalt:

Bericht und Dokumentation der Veranstaltung am 7.10.2023: “Unsere Rente: Kein Spielball für Blackrock & Co.

Gegenkampagne “Renten wie in Österreich! Jetzt!”

17. Januar 2023: Hier die Pläne der Bundesregierung über die Einführung einer Aktienrente.


„Rente bekomme ich nicht mehr!“ Diesen Spruch hört man immer wieder von jungen Leuten. Dabei entbehrt er jeder Grundlage. Es gibt eine gesetzliche Rente im Umlageverfahren und die kann es auch in 50 Jahren geben, wenn wir uns nicht einwickeln lassen. Machtvolle Lobby-Organisationen wie Blackrock haben andere Interessen. Aktuell “beraten” sie die Bundesregierung in der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“. Privaten Fondsverwaltungen und Versicherer haben nun im Juli 2023 ihre Pläne vorgelegt, nach denen neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente und der Betriebsrente als „Dritte Säule“ erneut die private Altersvorsorge ausgebaut werden soll. Die Baby- Boomer- Generation, also die zwischen 1955 bis 1965 Geborenen, werden in den Medien als die Gefahr für die Rentenkassen dargestellt, obwohl aktuell die Versicherungsbeiträge für die Rente mit 18,6% relativ niedrig sind. Leider trifft dies nicht nur auf die Versicherungsbeiträge zu, sondern auch auf die Höhe der Rentenzahlungen. Der langjährigen Politik der Rentenkürzungen bis hin zur Schröders Agenda 2010 und 2007 Merkels- Rente mit 67 “sei Dank”.

Ein Bericht über die Informations- und Diskussionsveranstaltung am 7. Oktonber 22023 “Unsere Rente: Kein Spielball für BlackRock & Co.! Menschenwürdige Renten für alle – wie in Österreich!” Die sehr informativen Beiträge können hier angehört werden


Gegenkampagne “Renten wie in Österreich! Jetzt!”

6. August 2022. Gastautor Klaus Murawski macht im Folgenden einen Gegenvorschlag für eine Rente wie in Österreich und stellt eine entsprechende Kampagne vor:

Klaus Murawski
Foto: Ingo Müller

“Aufgrund einer Anfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Partei DIE LINKE Sabine Zimmermann an die Bundesregierung wurde bekannt, dass geplant ist, das heutige Rentenniveau von 48% des vorherigen Gehalts erneut zu unterschreiten: auf 43,5 %. Bereits jetzt rangiert die Bundesrepublik auf einem der letzten Plätze innerhalb der OECD-Staaten, was die Quote des Rentenanteils vom vorher bezogenen Einkommen betrifft. In der Konsequenz läuft diese Politik darauf hinaus, dass zukünftig jede(r) zweite Beschäftigte mit Alltagsarmut konfrontiert sein würde. Um das abzuwenden, gibt es jetzt dazu die Kampage “Für eine Rentenversicherung als Bürgerversicherung”, die sich an den österreichischen Erfahrungen orientiert.

Dabei kann sie sich darauf stützen, dass die Gewerkschaften, die Linkspartei und auch einige linke Sozialdemokraten an der Forderung einer Rentenversicherung für alle Beschäftigte festhalten. Als vor 20 Jahren die Schröder- Regierung die Rentenkürzung und Rentenprivatisierung  auf den Weg gebracht hatte, hatte Österreich nach Protesten einen anderen Weg gewählt, den der Bürgerversicherung. Das zahlt sich aus!

In Österreich zahlen jetzt alle in eine „Pensionskasse“ ein und die Rente konnte so sogar erhöht werden. Gutverdienende Beamte und Freiberufler stabilisieren das System gerade jetzt, wo geburtenstarke  Jahrgänge in Rente gehen. Auch der Staat und die Unternehmen beteiligen sich mehr als in Deutschland. Es geht, wenn man will!

Wer für eine Rente wie in Österreich, jetzt ist, sollte deshalb die Kampagne unterstützen.

Die Kampagne ist eine Initiative von RentenZukunft

Dieser Beitrag erschien zuerst in www.gewerkschaftliche-Linke-berlin.de

Recht herzlichen Dank an Klaus Murawski für die zur Verfügung gestellten Infos.


weitere Infos zum Thema:

Infoblatt „Renten wie in Österreich! Jetzt!“, Deutschland ist ein Renten-armes Land.

Rentenvergleich: Österreich – BRD

Renten wie in Österreich! Jetzt! Aufforderung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Unterschriftensammlung


17. Januar 2023: Die Pläne der Ampel-Regierung für eine Aktienerente

Ein kurzer Bericht der Süddeutschen Zeitung über die Pläne der Ampel-Regierung für eine Aktienerente

weiterlesen hier


Radikalenerlass und Berufsverbote – Der Staat gegen Linke (Mit Silvia Gingold und Kerem Schamberger)

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Die “Kommunisten Kneipe – DER PODCAST”

haben ein Podcast zum Thema “Radikalenerlass und Berufsverbote” in der BRD der 70-Jahre erstellt.

Auszug aus der Ankündigung zum Podcast:

“Radikalenerlass und Berufsverbote. Selbst vielen Linken ist dieses Thema nicht mehr so präsent. Doch in den 70ern war es an der Tagesordnung: Wer sich politisch links engagierte, musste damit rechnen, dass er seinen Job verlor und in soziale Not geriet. Wer ein „Linksextremist:in“ war, entschied dabei der wesentlich von Nazis aufgebaute Verfassungsschutz. Selbst Briefträger:innen und Lokführer:innen konnten entlassen werden, wenn sie z.B. in der DKP waren.

Doch das Thema ist kein historisches. Auch in den letzten Jahren gab es neue Fälle dieser Art und der Staat plant schon wieder neue Gesetze in diese Richtung. Flo von Dekay und Paddy sprachen mit der legendären Kommunistin Silvia Gingold (Tochter der jüdischen, kommunistischen Widerstandskämpfer Peter und Etty Gingold), deren Berufsverbot einst für internationales Aufsehen sorgte und mit Kerem Schamberger. Der Kommunist aus München ist ebenfalls immer wieder von Repressionen betroffen und hatte vor wenigen Jahren mit den Spätfolgen des Radikalenerlasses zu kämpfen.”

Mehr Infos zum Thema Berufsverbote und Solidarität mit Betroffenen: http://www.berufsverbote.de/index.php…

Was hat die Bundesregierung mit der Bundeswehr vor?

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Die Bundeswehr rüstet sich für einen Krieg im Rahmen der NATO und für die Bekämpfung von Krisen im Inneren. Es soll ein Kommando gebildet werden, das die Verlegung alliierter Kräfte durch Deutschland in enger Abstimmung mit den NATO-Kommandos organisiert. Der russische Einmarsch in der Ukraine habe die Notwendigkeit dazu unterstrichen. Mit Aufstellung des Kommandos zum 1. Oktober 2022 könne dann “unmittelbar reagiert werden”[1]“Mit dem neuen Kommando werden auch Kräfte verfügbar gemacht, die in besonderen Situationen schnell für die Kolozierung eines nationalen Krisenstabes in der Bundesregierung … Continue reading.

Die zuständige Ministerin Lambrecht lässt verlauten, es gehe um die nationale territoriale Führungsfähigkeit über das gesamte Spektrum „Frieden, Krise, Krieg“.

Unter dem Stichwort “Krise” muss man nicht nur an die von der Bundeswehr beispielhaft aufgezählten Krisen denken: “Die Beseitigung von Schneemassen in Bayern, die Bekämpfung des Borkenkäfers, die Eindämmung von Großwaldbränden und die dringenden Hilfeleistungen bei der verheerenden Hochwasserflut Mitte dieses Jahres”.

Auch das widerständige Handeln der abhängig Beschäftigten kann irgendwann als Krise gewertet werden.

In diesem Zusammenhang ist auch der Aussage von Außenministerin Baerbock beim Besuch des RedaktionsNetzwerk Deutschland, am 20.07.2022 Beachtung zu schenken, auch wenn sie diese Aussage später als “überspitzt” abschwächte: “…dann bekommen wir kein Gas mehr, und dann können wir überhaupt keine Unterstützung für die Ukraine mehr leisten, weil wir dann mit Volksaufständen beschäftigt sind“[2]Quelle: https://www.rnd.de/politik/annalena-baerbock-bei-rnd-vor-ort-kritik-an-kretschmers-ukraine-forderungen-LCS7M3YGWZAIZE65WH5NZB62KA.html.

Das Grundgesetz erlaubt nur in Ausnahmefällen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Dieser Einsatz ist deswegen äußerstes Mittel. Nach der Lesart der Bundeswehr “gilt” ein solcher Einsatz als äußerstes Mittel. So scheint das Grundgesetz kein Hinderungsgrund, dass ein Generalstabsarzt (Hans-Ulrich Holtherm) seit zwei Jahren Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit und Nachhaltigkeit im Gesundheitsministerium ist.

Daraus “erwuchs”, wie es in einer Mitteilung der Bundeswehr heißt, der Corona-Krisenstab, der die Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Innenministerium bildete. Damit führte ein Generalstabsarzt das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Vorbereitung, den Start und die Durchführung der Impfaktionen.

Hier die links zu den Meldungen der Bundeswehr:


https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/corona-bundeswehr-general-breuer-krisenstab-bundeskanzleramt-5295862
und
https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/tagesbefehl-aufstellung-des-territorialen-fuehrungskommandos-5447044

References

References
1 “Mit dem neuen Kommando werden auch Kräfte verfügbar gemacht, die in besonderen Situationen schnell für die Kolozierung eines nationalen Krisenstabes in der Bundesregierung bereitstehen”. Kolozierung heißt Aufstellung
2 Quelle: https://www.rnd.de/politik/annalena-baerbock-bei-rnd-vor-ort-kritik-an-kretschmers-ukraine-forderungen-LCS7M3YGWZAIZE65WH5NZB62KA.html