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Im Würgegriff der Ölkonzerne

Klimademo 2019
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Diese Dokumentation belegt, dass Energiekonzerne wie Exxon eine unumkehrbare Zerstörung des Klimas in Kauf nehmen, um eine Gefährdung ihrer Geschäfte zu vermeiden. Die Wissenschaften werden gnadenlos für diese Geschäfte instrumentalisert. Das Leben verteidigen und die Gewinne schützen sind zwei Ziele, die offenbar nicht miteinander vereinbar sind.

“Die zweiteilige Doku zeigt, wie Ölkonzerne und ihre Verbündeten in der Politik jahrzehntelang Zweifel an der Ursache des Klimawandels schürten und notwendige Gegenmaßnahmen behinderten. Sie fragt nach den Gründen für die lange Untätigkeit angesichts der wachsenden Bedrohung und nach der Verantwortung der mächtigen Ölkonzerne, insbesondere der von ExxonMobil. Die zweiteilige Dokumentation entstand über einen Zeitraum von über 40 Jahren und wurde unter wechselnden Regierungen gedreht. Sie beginnt in den 80er Jahren, als die Ölkonzerne anfingen, den Klimawandel und seine weltweiten Auswirkungen zu erforschen. In jener Zeit stieg die Nachfrage, und die Welt wurde vom Öl immer abhängiger. Seitdem setzt die Branche alles daran, Zweifel an den wissenschaftlichen Grundlagen zu säen, die Meinung der Öffentlichkeit zu beeinflussen und Maßnahmen gegen den Klimawandel zu blockieren, bis heute. Die Recherche basiert auf unlängst veröffentlichten Dokumenten sowie Hunderten Interviews mit Wissenschaftlern – manche von ihnen im Dienst der Mineralölindustrie -, Politikern, Managern und Lobbyisten. Einige von ihnen hatten sich nie zuvor geäußert, manche plagt ein schlechtes Gewissen. Paul Bernstein etwa, ehemaliger Wirtschaftsberater beim Unternehmen Charles River Associates, das für den Interessenverband American Petroleum Institute arbeitet, blickt auf seine damalige Skrupellosigkeit und die jahrelangen Verschleppungstakten mit Scham und Reue zurück. Aufschlussreich auch die Aussagen des ehemaligen NASA-Physikers Martin Hoffert, der in den 80er Jahren zudem als Berater für ExxonMobil arbeitete. Schon damals hatten er und seine Kollegen die Katastrophenszenarien vorausgesehen. Heute sieht sich Hoffert als Wissenschaftler bestätigt. Doch als Mensch und Erdbewohner ist er über die allgemeine Tatenlosigkeit zutiefst empört.”

Auszug aus dem Vorwort zu dieser zweiteilige Dokumentation.

Hier verlinken wir zu den zwei Doku-Filme:

Klima – Im Würgegriff der Ölkonzerne (1/2)

https://youtu.be/EYk6o4XW4Uk?si=AIYD7ijNofJk00sK

Fossile Brennstoffe – Im Würgegriff der Ölkonzerne (2/2)

https://youtu.be/YKRENy4Z4mc?si=O5xJjwribp11brWl

Der Ruf nach Atomwaffen für die EU

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10. Dezember 2023 IALANA Submissions View online: Die Internationale der Juristen gegen den Atomkrieg (IALANA) ruft am 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dazu auf, den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NVV) zu stärken und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. Sie verurteilt entschieden die jüngsten Erklärungen des ehemaligen Außenministers der GRÜNEN, Joseph Fischer[1]Süddeutsche Zeitung vom 3.12.2023 mit Verweis auf Zeit online vom 3.12.2023, und des Historikers, Herfried Münkler[2]Spiegel vom 29.11.2023. Im Folgenden die Erklärung der IALANA in vollem Wortlaut.

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Seitdem nehmen Menschenrechtsorganisationen diesen Internationalen Gedenktag zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten.

In diesem Jahr, in dem sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 75. mal jährt, richtet sich die Betrachtung natürlich zu allererst auf die Tausende von Zivilpersonen, welche in den laufenden Kriegsgeschehen getötet wurden unter Missachtung des Humanitären Völkerrechts, unter Missachtung des ihnen garantierten Internationalen Menschenrechtes auf Leben.

Es besteht im Hinblick auf die beiden Kriege, die aktuell in der Ukraine und im Gaza-Streifen geführt werden, die berechtigte Sorge, dass diese Konflikte sich nicht nur ausweiten, sondern im schlimmsten Falle sogar in den Einsatz von Atomwaffen münden könnten. Diese Sorge gibt Anlass darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Einsatz von Atomwaffen, sondern bereits dessen Androhung eine Verletzung sowohl des Humanitären Völkerrechts als auch des Menschenrechtes auf Leben bedeutet. Diese Feststellung wurde allen Staaten, die Atomwaffen besitzen oder danach streben, mit einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes im Jahre 1996 ins Stammbuch geschrieben. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat daran in zahlreichen Resolutionen immer wieder erinnert.

Das Recht auf Leben (Right to Life) ist verankert in Art. 6 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) der lautet: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ Der Schutzbereich dieses Artikels deckt sich mit dem Ziel des Humanitären Völkerrechts, das Leben der an der Kriegsführung nicht unmittelbar beteiligten Zivilbevölkerung zu schonen.

Die Tragweite des Right to Life-Schutzbereichs wird präzisiert und ausgelegt durch ein von den Vereinten Nationen eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des UN-Zivilpaktes durch die Vertragsstaaten überwacht: den UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR).

Das CCPR hat in einer Allgemeinen Bemerkung zum Recht auf Leben (General Comment Nr. 36 vom 30. Oktober 2018) nicht nur die Feststellungen des IGH bekräftigt, sondern darüber hinaus für alle Staaten, die dem Vertrag beigetreten sind, verbindlich festgestellt, – dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verbreitung von Atomwaffen – wie aller anderen Massenvernichtungswaffen – zu stoppen,
– dass sie es unterlassen müssen, solche Waffen zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen,
– dass sie alle bestehenden Lagerbestände vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung treffen müssen, sowie unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle ihren Abrüstungsverpflichtungen nachkommen müssen, und
– Opfern, deren Recht auf Leben durch die Erprobung oder den Gebrauch von Atomwaffen beeinträchtigt wurde, angemessene Wiedergutmachung leisten müssen.

Vor dem dargestellten Hintergrund sind die in jüngster Zeit von zwei prominenten Persönlichkeiten (H. Münkler und J. Fischer) verlautbarten Empfehlungen, die Europäische Union möge sich zu Zwecken der Abschreckung mit Atomwaffen ausrüsten, schlichtweg empörend; denn sie zielen auf eine eklatante Verletzung von Völkerrecht ab. Die Mitgliedstaaten der EU sind in mehrfacherweise an die Gebote und Verbote des Humanitären Völkerrechts und der im Zivilpakt verankerten Menschenrechte gebunden: Sie sind alle dem UN-Zivilpakt beigetreten, und sie haben sich zusätzlich im EU-Vertrag verpflichtet, das Völkerrecht zu respektieren und insbesondere die Menschenrechte zu wahren und zu schützen (Art.2, Art.3 Abs.5, Art.6 Abs.1 bis 3 und Art.21 Abs.1 EU-Vertrag unter Einbeziehung der Charta der Grundrechte der EU sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

Darüber hinaus ist es den Mitgliedstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, durch den Atomwaffensperrvertrag (NVV) untersagt, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen oder sonstwie zu erwerben (Art.2 NVV). Und Frankreich – der einzigen Atommacht innerhalb der EU – ist es durch den NVV verboten, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an einen Nichtkernwaffenstaat unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben (Art.1 NVV). Diese im NVV vereinbarten Verbote sind daher für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die Bedeutung des NVV wird in allen Erklärungen der EU-Organe – des Parlamentes, des Rates und der Kommission – immer wieder hervorgehoben, und zwar einschließlich der Verpflichtung aller Staaten, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“ (Art.6 NVV). Wir verweisen beispielhaft auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 21.10.2020 zur Vorbereitung des 10. NVV-Prüfungskonferenz und auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15.12.2021 zu den Herausforderungen und Chancen für multilaterale Systeme der Rüstungskontrolle und Abrüstung in Bezug auf Massenvernichtungswaffen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Mützenich hat in einem Kommentar vom 08.12.2023 dem Ruf nach Atomwaffen für die EU widersprochen und hat sich dabei auf politische Argumente beschränkt: “Die EU braucht keine Atombombe. Für die Sicherheit sind andere Schritte nötig.“ (https://www.fr.de/meinung/gastbeitraege/atomare-gespenster-vertreiben-92718768.html) Wir halten es für dringend geboten, zusätzlich auch die völkerrechtlichen Aspekte einzubeziehen, welche der Europäischen Union und allen ihren Mitgliedstaaten nicht nur eine weitere Stärkung des NVV, sondern darüber hinaus einen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag nahelegen.

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Marienstraße 19/20 | 10117 Berlin
https://ialana.info

Was wäre, wenn …?

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Evelyn Hecht-Galinski hat auf ihrer homepage einen Kommetar geschrieben, in dem sie träumt ….

Was für ein Traum, wenn alle Freunde der Menschenwürde in Deutschland für einen Tag streiken würden! Was wäre dann? Die Hilflosigkeit, mit der man das Massaker in Palästina, die inzwischen kaum noch verheimlichte ethnische Säuberung, den Völkermord und die Zerstörung der Lebensgrundlage von zwei Millionen Menschen ansehen muss, lässt sich fast nur noch mit utopischen Träumen ertragen. Ein solcher Traum wäre es, wenn alle Freunde der Menschenwürde in Deutschland als Zeichen der Solidarität und der Anteilnahme für einen Tag die Arbeit niederlegen würden, um der deutschen Regierung zu verdeutlichen, dass diese uneingeschränkte Unterstützung der zionistischen Verbrechen einfach nicht mehr auszuhalten ist und Widerspruch verlangt.

Sofort muss man sich fragen, wer würde dann dabei mitmachen? Die meisten Deutschen ohne Migrationshintergrund sind durch die Antisemitismuskeule derart betäubt, dass sie sich nicht einmal mehr trauen, sich zur öffentlichen Trauer und Empathie für die palästinensischen Opfer zu bekennen. Es blieben noch die Migranten, allen voran die Muslime im Land.

Uns wird zwar immer wieder eine Zahl von ca. 5 Millionen erzählt (ziemlich unverändert seit Jahren!), aber die Realität dürfte in Richtung von 10 Millionen Muslimen im Land gehen, davon die meisten hier geboren und mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Empathie für die massakrierten Palästinenser, ob Muslime oder Christen, dürfte bei dieser Gruppe von „Mitbürgern“ erheblich größer sein, zumal die Antisemitismuskeule bei ihnen nicht wirkt. Deren Vorfahren haben Juden aufgenommen und geschützt, als diese aus Deutschland geflohen sind.

Was wäre also, wenn einen einzigen Tag lang ein Großteil dieser Mitbürger streiken würde aus Solidarität mit den unterdrückten und besetzten Palästinensern? Die meisten Fabriken könnten schließen. Die Stahlwerke könnten nur mit großen Mühen einen Notbetrieb aufrechterhalten. Die Krankenhäuser könnten nicht einmal einen Notbetrieb anbieten, die Pflegeheime würden zusammenbrechen.  Weder gäbe es hinreichend Taxis an Flughäfen noch gastronomische Angebote. Ein besonders hoher Anteil von Migranten ist unter anderem bei Reinigungskräften zu finden. Die Lebensmittelherstellung müsste einen Tag pausieren und der Hoch- und Tiefbau auch. Fast alle Hotels könnten schließen und vieles andere mehr. Solch ein Schock könnte nicht einmal die Ampel-Bundesregierung übergehen.

Und wie würde ein solches Aufbegehren der Menschenwürde von den Medien begleitet werden? Würden sie erkennen und anerkennen, dass ihr Schweigen zu den Verbrechen Israels und gar deren Gutheißen ein Fehler gewesen ist, sie auf der falschen Seite der Geschichte gestanden haben und sie zur Umkehr bewegen? In einem Traum tun wir gut daran anzunehmen, dass dies möglich ist, dass das Gute das Böse verdrängen kann.

Aber zugegeben, es ist nur eine Utopie, nur ein Traum. Doch manchmal werden Träume wahr.

Wir danke der Autorin für die Genehmigung, diesen Kommentar hier wiederzugeben. Er ist zu finden auf ihrer homepage

Evelyn Hecht-Galinski, Tochter des ehemaligen Zentralratsvorsitzenden der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, ist Publizistin und Autorin. Ihre Kommentare für die NRhZ schreibt sie regelmäßig vom “Hochblauen”, dem 1165 m hohen “Hausberg” im Badischen, wo sie mit ihrem Ehemann Benjamin Hecht lebt. (http://sicht-vom-hochblauen.de/) 2012 kam ihr Buch “Das elfte Gebot: Israel darf alles” heraus. Erschienen im tz-Verlag, ISBN 978-3940456-51-9 (print), Preis 17,89 Euro. Am 28. September 2014 wurde sie von der NRhZ mit dem vierten “Kölner Karls-Preis für engagierte Literatur und Publizistik” ausgezeichnet.

NATO Generalsekretär Stoltenberg in einer Rede vom 7. September 2023:

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1. Dezember 2023: NATO-Generalsekretär Stoltenberg erklärte am 7. September 2023: “Zunächst einmal ist es historisch, dass Finnland jetzt Mitglied des Bündnisses ist. Und wir müssen uns an den Hintergrund erinnern. Der Hintergrund war, dass Präsident Putin im Herbst 2021 erklärte und sogar einen Vertragsentwurf schickte, den die NATO unterzeichnen sollte, um zu versprechen, dass die NATO nicht mehr erweitert wird. Das war es, was er uns geschickt hat. Und das war eine Vorbedingung dafür, nicht in die Ukraine einzumarschieren. Natürlich haben wir das nicht unterschrieben.”[1]Quelle

Für NATO Generalsekretär Stoltenberg ist “natürlich”, was für alle, die den Frieden erhalten wollen, nur unnatürlich sein kann. “Natürlich” ist für Stoltenberg die Weigerung über einen russischen Vertragsentwurf zu verhandeln, der vorschlug, die NATO nicht mehr zu erweitern, und zahlreiche weitere Elemente zur Friedenssicherung und Abrüstung enthielt. Wer es ablehnt, darüber auch nur zu verhandeln, der setzt zuallerst auf Krieg – mit furchtbaren Folgen. 

Wir hatten im Frühjahr 2022 diesen russischen Vertragsentwurf vom Dezember 2021 und die Reaktion der NATO darauf genauer analysiert, in einer Zusammenfassung veröffentlicht und folgendes Fazit gezogen:

Der russische Vertragsentwurf und die Antwort der NATO beschreiben in dem gegenwärtigen Krieg die Ausgangs- und Interessenlage der russischen Regierung und der NATO und damit der deutschen Bundesregierung.

Entscheidende Positionen, die die NATO vertritt, kann die Friedensbewegung nicht teilen ohne sich selbst aufzugeben. Die Interessen der NATO und der Herrschenden in Deutschland können nicht die Interessen der Friedensbewegung sein. Das wird auch deutlich mit der Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Sondersitzung des Bundestages am Sonntag, den 27. Februar 2022, Waffen an die Ukraine zu liefern, einen Sonderfond von 100 Milliarden für die Bundeswehr aufzulegen, die Verteidigungsausgaben auf 2 Prozent des Bruttohaushaltes anzuheben und die Auslandsguthaben der russischen Zentralbank weitgehend zu blockieren. Wenn die Friedensbewegung das unterstützt, ist sie eine Bewegung für Aufrüstung, Krieg und Wirtschaftskrieg, aber keine Friedensbewegung mehr.

Die NATO war und ist nicht bereit, eine Mitgliedschaft der Ukraine für die Zukunft auszuschließen. Die Ukraine hat in ihre Verfassung das Ziel aufgenommen, Mitglied in der NATO zu werden. Es ist gar keine Frage, dass dies eine enorme Bedrohung für Russland ist. Wenn das Militär in der Ukraine zu einer schlagkräften Armee ausgebaut ist, was dann?

Ist überdies ausgeschlossen, dass die NATO – wie in Polen und Rumänien – irgendwann in der Zukunft auch in der Ukraine Nuklearraketen stationiert? Es gibt keinerlei Garntien, die für die Zukunft ausschließen, dass die NATO über eine “Nukleare Teilhabe”, wie sie schon in Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande und der Türkei praktiziert wird, in Polen und Rumänien und nach einer Aufnahme der Ukraine in die NATO auch in der Ukraine Nuklearwaffen stationiert. Wer den Frieden sichern will, kann diese “Nukleare Teilhabe” nur ablehnen, wie es der russische Vertragsentwurf vorschlägt.

Auch wenn es zu keinem Einsatz von Nuklearwaffen kommt, haben die Kriege, die die westlichen Staaten mit den USA an der Spitze in den vergangen Jahren in Afghanistan, im Irak, in Lybien und Syrien führten, einen zerrüteten Staat, Elend und Chaos über die Bevölkerung hinterlassen. Niemand kann dieses Schicksal Russland wünschen.”

Hinzuzufügen bleibt: Auch der Ukraine kann niemand dieses Schicksal wünschen. Und doch ist das Elend, sind die Toten und Verwundeten jetzt schon verheerend.

References

References
1 Quelle

Solidarität mit Silvia hat gewirkt!

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Lt. Artikel aus der TAZ vom 30.11.2023 stimmt der landeseigene Klinikkonzern zu, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

Ein Sieg für Silvia Habekost!!

Hier zum Artikel:


Foto: Ingo Müller, Silvia während einer Kundgebung vor der Vivantes-Zentrale in Reinickendorf, April 2022

Silvia ist eine Pionierin der Krankenhausbewegung. Sie spricht seit vielen Jahren offen und öffentlich über die Missstände in den Krankenhäusern und die Gründe dafür.

Sie hat vielen Mut gemacht dies ebenso zu tun. Eine demokratische Gesellschaft braucht diesen Mut zur Wahrheit. Auch wenn die Wahrheit den Chefs unangenehm ist.

Silvia hat offen über die Probleme bei der Umsetzung des Tarifvertrags Entlastung bei Vivantes gesprochen. Dafür hat Vivantes sie abgemahnt. Das soll sie und andere einschüchtern.

Quelle: