Einige Politiker- und Expertenkreise haben im Vorfeld der Wahl des Europäischen Parlaments eine Diskussion um „Atomwaffen für die EU“ angestoßen. Was immer der Hintergrund dafür sein mag, IALANA betont, dass derartige Pläne. nicht nur moralisch fragwürdig sind, sondern auch geltendem Recht zuwiderlaufen. Atomwaffen sind – wie vielfach in Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen betont – eine Bedrohung für die gesamte Menschheit und das friedliche Zusammenleben der Staaten. Ihr Einsatz ist mit unermesslichem Leid verbunden, läuft der UN-Charta zuwider und stellt ein Menschlichkeitsverbrechen dar. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten aus dem Jahr 1996 festgestellt, dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstößt. Auch in extremen Notwehrsituationen dürfen sich Staaten laut IGH-Gutachten nur mit Waffen verteidigen, welche die Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Atomwaffen erfüllen sie nicht. In seiner Allgemeinem Bemerkung Nr. 36 betont der Internationale Menschenrechtsausschuss die zudem aus dem Recht auf Leben resultierende Ächtung von Atomwaffen. Ein zusätzliches völkerrechtliches Verbot des Erwerbes und Besitzes von Atomwaffen ergibt sich aus dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV), dem alle Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind. Der NVV verbietet zudem der Atommacht Frankreich, die in ihrem Besitz befindlichen Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben. Er verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, in redlicher Absicht Verhandlungen über eine vollständige nukleare Abrüstung zu führen. Auch die EU als Staatenbund hat sich 2003 im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vollständig dem im NVV verankerten Nichtverbreitungsregime verpflichtet (Gemeinsamer Standpunkt 2003/805/GASP des Rates der Europäischen Union). Diese Politik der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen entspricht dem im EU-Vertrag sowie in der UN-Charta enthaltenen Friedensgebot. Für Deutschland ist das Friedensgebot zusätzlich im Grundgesetz verankert, und Deutschland hat vor diesem Hintergrund im Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch einmal seinen Verzicht auf „Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen“ bekräftigt. Zwei weitere EU-Mitgliedstaaten – nämlich Österreich und Irland – sind einen konsequenten Schritt weiter gegangen und haben den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ratifiziert. Wir appellieren an alle Kandidaten und Parteien dieser Wahl des Europäischen Parlaments, sich von der Idee EU-eigener Atomwaffen zu distanzieren und sich stattdessen für eine Beendigung der von Deutschland, Belgien und den Niederlanden praktizierten Nuklearen Teilhabe, für einen Beitritt sämtlicher EU-Mitgliedstaaten zum AVV und für eine atomwaffenfreie Welt einzusetzen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft können wir eine Zukunft ohne die ständige Bedrohung von Atomwaffen erreichen. Download Read the Statement by IALANA Germany: Nuclear weapons for the European Union – a violation of applicable law Statement by IALANA Germany: View online IALANA Marienstraße 19/20 | 10117 Berlin https://ialana.info |
Monat: Mai 2024
19. – 20.05.1990 Änderungsvorschläge zur neuen Satzung der VVN
Christian von Gelieu stellt die Änderungsvorschläge zur Satzung der VVN vor. Diese Änderungsvorschläge ergeben sich aus der Wiedvereinigung zwischen
Ost-und Westberlin.
Das Transkript zum Ton erscheint demnächst,
Hier die Satzung der VVN-VdA in der am 2. Juni 1991 beschlossenen und am 10. Februar 2001 und am 5. April 2003 geänderten Fassung
Zu den Anträgen auf Erlass von Haftbefehlen gegen Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im GAZA
25. Mai 2024
Einführung
Am 20. Mai 2024 gab der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Karim Khan, bekannt, dass er Haftbefehle beim IStGH wegen der Situation im Gaza beantragt habe. Die beantragten Haftbefehle beziehen sich auf den Premierminister Israels, Benjamin NETANYAHU, und Yoav GALLANT, den Verteidigungsminister Israels; aber auch auf Yahya SINWAR, den Chef der Islamischen Widerstandsbewegung („Hamas“) im Gazastreifen, Mohammed Diab Ibrahim AL-MASRI , besser bekannt als DEIF, Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas (bekannt als Al -Qassam-Brigaden), und Ismail HANIYEH, Leiter des Politbüros der Hamas.
Zunächst ein kurzer Hinweis auf die Unterschiede zwischen dem Internationalen Gerichtshofes (IGH) und dem Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH)[1]englisch: International Criminal Court – ICC, die beide in Den Haag ansässig sind:
Unterschied zwischen Internationalem Gerichtshof (IGH) und Internationalem Strafgerichtshof (IStGH)
Die Fälle, mit denen sich der IGH befasst, betreffen Länder, während der IStGH ein Strafgericht ist, das Fälle gegen Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandelt. Der IGH ist ein Organ der Vereinten Nationen ist, der IStGH dagegen rechtlich unabhängig von den Vereinten Nationen, obwohl er von der Generalversammlung unterstützt wird.
Im Einzelnen:
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) entscheidet auf der Grundlage des römischen Statuts über die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit für die in Artikel 5 Absatz 1 des Römischen Statuts genannten Verbrechen, deren Merkmale in den folgenden Artikeln im Einzelnen beschrieben werden: das Verbrechen des Völkermordes (Artikel 6), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Artikel 7), Kriegsverbrechen (Artikel 8) und das Verbrechen der Agression. Auf Antrag des Anklägers erlässt die Vorverfahrenskammer einen Haftbefehl, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.[2]Die Vorverfahrenskammer muss nach Prüfung des Antrags und der Beweise zu der Überzeugung gelangen, dass der begründeter Verdacht besteht, dass die Person ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs … Continue reading
Rechtsgrundlage des Internationalen Gerichtshofes (IGH) ist Artikel 92 der UN-Charta und das dieser Charta beigefügte Statut des Internationalen Gerichtshofes. Nach Artikel 34 Absatz 1 des Statuts sind nur Staaten berechtigt, als Parteien vor dem Gerichtshof aufzutreten. Aus der UN -Charta (Artikel 94) ergibt sich, dass es Aufgabe des Weltsicherheitsrates ist, für die Durchsetzung der Urteile zu sorgen. Beschlüsse des Weltsicherheitsrates können durch das Veto eines der ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates verhindert werden. Wir zitieren aus der eigene Darstellung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) auf seiner Homepage: „Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde im Juni 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen errichtet und nahm seine Tätigkeit im April 1946 auf. Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt werden. … Der Gerichtshof hat eine doppelte Aufgabe: erstens die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, die ihm von Staaten vorgelegt werden, im Einklang mit dem Völkerrecht, und zweitens die Erstellung von Gutachten zu Rechtsfragen, die ihm von ordnungsgemäß ermächtigten Organen und Einrichtungen der Vereinten Nationen vorgelegt werden.“
Nun zu öffentlichen Stellungnahmen zu diesen beantragten Haftbefehlen gegen die genannten Personen:
Öffentliche Stellungnahmen zu den beantragten Haftbefehlen
Ohne Frage sind die Haftbefehle gegen den Premierminister Israels Bejamin Netanjahu und seinen Verteidigungminister Yoav Gallant von besonderer Bedeutung. In der Presse wurde eine Mitteilung des französichen Außenministerium zitiert: „Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen.“[3]https://www.rnd.de/politik/straflosigkeit-in-allen-situationen-frankreich-unterstuetzt-internationalen-strafgerichtshof-OTQGJN7PR5LNDFMXH5O5IN7344.html und … Continue reading Dagegen teilte das auswärtige Amt der deutschen Bundesregierung mit: „Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden. Jedoch wird das Gericht nun sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten haben, die der Chefankläger in seinem Antrag ausführlich dargestellt hat.“[4]https://www.sueddeutsche.de/panorama/den-haag-haftbefehle-gegen-netanjahu-und-hamas-spitze-beantragt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240520-99-100345, abgerufen am 21.05.2024 um 13:09 Uhr, und … Continue reading. Dass die Sachverhalte, die Chefankläger Kahn gegenüber Israel anführt, jedenfalls zum Teil andere sind als die, die er gegenüber der Hamas nennt, dürfte nicht verwundern. „Hungern als Kriegsmethode“ und die „Verweigerung humanitärer Hilfe“ sind Verbrechen, die der Chefankläger eben nur Israel vorwerfen kann. Der Chefankläger: „Wir gehen davon aus, dass die angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen eines weitreichenden und systematischen Angriffs auf die palästinensische Zivilbevölkerung gemäß der Staatspolitik begangen wurden. Diese Verbrechen dauern unserer Einschätzung nach bis heute an.“
Die Bundesregierung kritisiert die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle. Diese Kritik ist lächerlich. Was ändert das an den Haftbefehlen, wenn sie gleichzeitig oder nacheinander beantragt werden? Die Bundesregierung meint, es entstehe der unzutreffende Eindruck der Gleichsetzung von Hamas-Führern und israelischen Amtsträgern. Doch es kommt allein darauf an, ob der Verdacht begründet ist, dass die Tatsachen, die den beantragten Haftbefehlen zugrunde liegen, die Tatbestände ‚Kriegsverbrechen‘ und ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘, wie sie im Römischen Statut geregelt sind, erfüllen.
Gleichsetzung der Verbrechen? Die Verantwortung Israels
Es besteht ein ganz anderer Grund, aus dem sich eine Gleichsetzung der Verbrechen der Hamas und der israelischen Amtsträger verbietet. Das ergibt sich aus dem Antragsschriftsatz Südafrikas vom Anfang diesen Jahres an den Internationalen Gerichtshof (IGH).
Darin verurteilt Südafrika nicht nur „unmissverständlich die Angriffe auf israelische und ausländische Zivilisten durch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen sowie die Geiselnahme am 7. Oktober 2023, wie ausdrücklich in seiner Verbalnote an Israel vom 21. Dezember 2023 festgehalten ist.“[5]https://widerstaendig.de/30096-2/#angriffe. Sondern Südafrika beschreibt auch detailliert die Vorgeschichte und den Hintergrund der gegenwärtigen Tragödie: Israel sperrt seit rund zwei Jahrzehnten 2,3 Millionen Palästinenser im GAZA ein und überzieht sie mit schwersten Verstößen gegen das Völkerrecht. Von den 2, 3 Millionen Palästinensern sind „mehr als die Hälfte Kinder“.[6]Südafrikas Klageschriftsatz unter Nr. 23; https://widerstaendig.de/30096-2/#gaza
Israel trägt die politische und historische Verantwortung für diese Situation im GAZA. Die israelische Regierung will kein friedliches Zusammenleben oder auch nur Nebeneinanderleben, sie will die Vertreibung, die sie seit der israelischen Staatsgründung systematisch verfolgt und die sehr genau in dem Buch von Ilan Pappe „Die ethnische Säuberung“ beschrieben und dokumentiert ist. Damit trägt Israel auch eine Mitverantwortung für die Angriffe der Palästinenser am 7. Oktober 2024.
Komplementarität
Bedeutsam ist, was Karim Kahn zur Frage sagt, ob der Staat Israel selbst in der Lage ist, diese Verbrechen ihres Premierministers und Verteidungsministers zu verfolgen, so dass der Internationale Strafgerichtshof die Verfolgung nicht übernehmen muss: „Ich möchte auch betonen, dass der Grundsatz der Komplementarität[7]Artikel 17 Römisches Statut, der den Kern des Römischen Statuts bildet, weiterhin von meinem Büro bewertet wird, während wir Maßnahmen in Bezug auf die oben aufgeführten mutmaßlichen Verbrechen und mutmaßlichen Täter ergreifen und mit anderen Untersuchungslinien weitermachen. Komplementarität erfordert jedoch nur dann eine Übertragung auf nationale Behörden, wenn diese unabhängige und unparteiische Gerichtsverfahren durchführen, die Verdächtigen nicht abschirmen und keine Täuschung darstellen. Es erfordert gründliche Untersuchungen auf allen Ebenen, die sich mit den diesen Anwendungen zugrunde liegenden Richtlinien und Maßnahmen befassen.“ Offensichtlich sind für die Anklage die Voraussetzungen für eine „Übertragung auf nationale Behörden“, also auf die Behörden Israels nicht erfüllt.
Was tun, wenn der Internationale Strafgerichtshof die Haftbefehle erlässt?
Und schließlich sind auch diese Hinweise von Kahn beachtenswert: Sollten die Richter des Strafgerichtshofs „meinen Anträgen stattgeben und die angeforderten Haftbefehle ausstellen, werde ich bei allen Bemühungen, die genannten Personen festzunehmen, eng mit den zuständigen Beamten zusammenarbeiten. Ich zähle darauf, dass alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts diese Anträge und die anschließende gerichtliche Entscheidung mit der gleichen Ernsthaftigkeit annehmen, die sie in anderen Situationen an den Tag gelegt haben, und ihren Verpflichtungen aus dem Statut nachkommen. Ich bin auch bereit, bei unserem gemeinsamen Streben nach Rechenschaftspflicht mit Nicht-Vertragsstaaten zusammenzuarbeiten.“ Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts und damit verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Netanjahu festgenommen und an den Gerichtshof in Den Haag ausgeliefert wird.
Versuche, Beamte des Internationalen Strafgerichtshofes einzuschüchtern und zu behindern
Und noch ein Hinweis von Karim Kahn sollte beachtet werden: „In diesem Moment ist es von entscheidender Bedeutung, dass mein Büro und alle Teile des Gerichtshofs, einschließlich seiner unabhängigen Richter, ihre Arbeit in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ausüben dürfen. Ich bestehe darauf, dass alle Versuche, die Beamten dieses Gerichts zu behindern, einzuschüchtern oder unzulässig zu beeinflussen, sofort eingestellt werden müssen. Mein Büro wird nicht zögern, gemäß Artikel 70 des Römischen Statuts zu handeln, wenn dieses Verhalten anhält.“ Offensichtlich wurde auf den IStGH massiv Druck ausgeübt, damit sich das Gericht nicht für einen Haftbefehl entscheidet. Es geht dabei um den Haftbefehl gegen NETANJAHU und GALLANT[8]siehe auch Tagesspiegel vom 21.5.2024 um 22:00 Uhr, … Continue reading.
Missbrauch des Antisemitismusvorwurfs zur Rechtfertigung der mörderischen Politik Israels
Netanjahu erklärte: „Sollte der Gerichtshof die Haftbefehle erlassen, sei dies ein „beispielloses antisemitisches Hassverbrechen“.[9]FR vom 2.5.2924, https://www.fr.de/politik/krieg-netanjahu-haftbefehl-istgh-den-haag-voelkermord-genozid-gaza-hamas-israel-zr-93044845.html, abgerufen am 25. 5. 2024 um 23:22 Uhr. Unmissverständlicher kann man nicht den Begriff Antsemitismus zum Zweck der Rechtfertigung der verbrecherischen israelischen Politik instrumentalisieren. Dieser Missbrauch des Antisemitismusvorwurfs hatte in den letzten Monaten Hochkonjuktur und erlebt mit diesen Äußerungen Netanjahus einen traurigen Höhepunkt.
25. Mai 2024 Benedikt Hopmann
Inhaltsverzeichnis
- 20.05.2024: Hier der Wortlaut der Erklärung des ICC Staatsanwalt:
- Wortlaut Video:
- Voruntersuchungen
- 17.05.2024: Erklärung des Vorsitzes der Versammlung der Vertragsstaaten zur Unterstützung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Internationalen Strafgerichtshofs
20.05.2024: Hier der Wortlaut der Erklärung des ICC Staatsanwalt:
- Auf der Grundlage der von meinem Büro gesammelten und geprüften Beweise habe ich begründeten Grund zu der Annahme, dass Yahya SINWAR (Chef der Islamischen Widerstandsbewegung („Hamas“) im Gazastreifen), Mohammed Diab Ibrahim AL-MASRI , besser bekannt als DEIF (Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, bekannt als Al -Qassam-Brigaden ) und Ismail HANIYEH (Leiter des Politbüros der Hamas) tragen die strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die auf dem Territorium begangen wurden von Israel und dem Staat Palästina (im Gazastreifen) ab mindestens 7. Oktober 2023:
- Auf der Grundlage der von meinem Büro gesammelten und geprüften Beweise habe ich begründeten Grund zu der Annahme, dass Benjamin NETANYAHU , der Premierminister Israels, und Yoav GALLANT , der Verteidigungsminister Israels, die strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf dem Territorium des Staates Palästina (im Gazastreifen) ab mindestens dem 8. Oktober 2023:
Yahya Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif), Ismail Haniyeh
Auf der Grundlage der von meinem Büro gesammelten und geprüften Beweise habe ich begründeten Grund zu der Annahme, dass Yahya SINWAR (Chef der Islamischen Widerstandsbewegung („Hamas“) im Gazastreifen), Mohammed Diab Ibrahim AL-MASRI , besser bekannt als DEIF (Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, bekannt als Al -Qassam-Brigaden ) und Ismail HANIYEH (Leiter des Politbüros der Hamas) tragen die strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die auf dem Territorium begangen wurden von Israel und dem Staat Palästina (im Gazastreifen) ab mindestens 7. Oktober 2023:
Vernichtung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ensprechend Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Römischen Statuts;
Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit entsprechendArtikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und als Kriegsverbrechen entsprechend Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i;
Geiselnahme als Kriegsverbrechen entsprechend Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer iii;
Vergewaltigung und andere sexuelle Gewalttaten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, entsprechend Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g, und auch als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer vi im Zusammenhang mit Gefangenschaft;
Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f, und auch als Kriegsverbrechen, gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i, im Zusammenhang mit Gefangenschaft;
Andere unmenschliche Handlungen, die ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k verstoßen, im Zusammenhang mit Gefangenschaft;
Grausame Behandlung als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i im Zusammenhang mit Gefangenschaft; und
Verletzung der persönlichen Würde als Kriegsverbrechen, gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii, im Zusammenhang mit Gefangenschaft.
Mein Büro trägt vor, dass die in diesen Anträgen behaupteten Kriegsverbrechen im Kontext eines internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und Palästina und eines parallel laufenden nicht-internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und der Hamas begangen wurden. Wir gehen davon aus, dass die angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen auf die Zivilbevölkerung Israels gemäß den Richtlinien der Organisation waren. Einige dieser Verbrechen dauern unserer Einschätzung nach bis heute an.
Mein Büro trägt vor, dass es begründete Gründe für die Annahme gibt, dass SINWAR, DEIF und HANIYEH strafrechtlich für die Tötung Hunderter israelischer Zivilisten bei Angriffen der Hamas (insbesondere ihres militärischen Flügels, der Al-Qassam-Brigaden) und anderer bewaffneter Gruppen am 7. verantwortlich sind Oktober 2023 und die Geiselnahme von mindestens 245. Im Rahmen unserer Ermittlungen hat mein Büro Opfer und Überlebende befragt, darunter ehemalige Geiseln und Augenzeugen von sechs großen Angriffsorten: Kfar Aza; Holit; der Ort des Supernova Music Festivals; Be'eri; Nir Oz; und Nahal Oz. Die Untersuchung stützt sich außerdem auf Beweise wie CCTV-Aufnahmen, authentifiziertes Audio-, Foto- und Videomaterial, Aussagen von Hamas-Mitgliedern, einschließlich der oben genannten mutmaßlichen Täter, sowie Sachverständigengutachten.
Mein Büro ist der Ansicht, dass diese Personen die Begehung von Verbrechen am 7. Oktober 2023 geplant und angestiftet haben und durch ihr eigenes Handeln, einschließlich persönlicher Besuche bei Geiseln kurz nach ihrer Entführung, ihre Verantwortung für diese Verbrechen anerkannt haben. Wir meinen, dass diese Verbrechen ohne ihr Handeln nicht hätten begangen werden können. Sie werden sowohl als Mittäter als auch als Vorgesetzte gemäß Artikel 25 und 28 des Römischen Statuts angeklagt.
Bei meinem eigenen Besuch im Kibbuz Be'eri und im Kibbuz Kfar Aza sowie auf dem Gelände des Supernova Music Festivals in Re'im sah ich die verheerenden Szenen dieser Angriffe und die tiefgreifenden Auswirkungen der in den eingereichten Anträgen angeklagten unzumutbaren Verbrechen Heute. Als ich mit Überlebenden sprach, hörte ich, wie die Liebe innerhalb einer Familie, die tiefste Bindung zwischen einem Elternteil und einem Kind, durch kalkulierte Grausamkeit und extreme Gefühllosigkeit so verzerrt wurde, dass sie unvorstellbaren Schmerz verursachte. Diese Taten erfordern Rechenschaftspflicht.
Mein Büro trägt außerdem vor, dass es begründete Gründe für die Annahme gibt, dass aus Israel entführte Geiseln unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten wurden und dass einige während ihrer Gefangenschaft Opfer sexueller Gewalt, einschließlich Vergewaltigungen, geworden sind. Zu dieser Schlussfolgerung sind wir auf der Grundlage von Krankenakten, zeitgenössischen Video- und Dokumentationsbeweisen sowie Interviews mit Opfern und Überlebenden gelangt. Mein Büro untersucht außerdem weiterhin Berichte über sexuelle Gewalt am 7. Oktober.
Ich möchte den Überlebenden und den Familien der Opfer der Anschläge vom 7. Oktober für ihren Mut danken, sich zu melden und meinem Büro ihre Berichte vorzulegen. Wir konzentrieren uns weiterhin darauf, unsere Ermittlungen zu allen im Rahmen dieser Anschläge begangenen Verbrechen weiter zu vertiefen und werden weiterhin mit allen Partnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit herrscht.
Ich bekräftige erneut meine Forderung nach der sofortigen Freilassung aller aus Israel entführten Geiseln und ihrer sicheren Rückkehr zu ihren Familien. Dies ist eine grundlegende Anforderung des humanitären Völkerrechts.
Benjamin Netanjahu, Yoav Gallant
Auf der Grundlage der von meinem Büro gesammelten und geprüften Beweise habe ich begründeten Grund zu der Annahme, dass Benjamin NETANYAHU , der Premierminister Israels, und Yoav GALLANT , der Verteidigungsminister Israels, die strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen tragende Menschheitsverbrechen auf dem Territorium des Staates Palästina (im Gazastreifen) ab mindestens dem 8. Oktober 2023:
Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8(2)(b)(xxv) des Statuts;
Vorsätzliches Verursachen großer Leiden oder schwerer Körper- oder Gesundheitsverletzungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii oder grausame Behandlung als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i;
Vorsätzliche Tötung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i oder Mord als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i;
Vorsätzliche Ausrichtung von Angriffen auf die Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i oder Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer i;
Vernichtung und/oder Mord gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, auch im Zusammenhang mit Hungertoten, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h;
Andere unmenschliche Handlungen gelten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k.
Mein Büro trägt vor, dass die in diesen Anträgen behaupteten Kriegsverbrechen im Kontext eines internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und Palästina und eines parallel laufenden nicht-internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und der Hamas (zusammen mit anderen bewaffneten palästinensischen Gruppen) begangen wurden. Wir gehen davon aus, dass die angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen eines weitreichenden und systematischen Angriffs auf die palästinensische Zivilbevölkerung gemäß der Staatspolitik begangen wurden. Diese Verbrechen dauern unserer Einschätzung nach bis heute an.
Mein Büro trägt vor, dass die von uns gesammelten Beweise, darunter Interviews mit Überlebenden und Augenzeugen, authentifiziertes Video-, Foto- und Audiomaterial, Satellitenbilder und Aussagen der mutmaßlichen Tätergruppe, zeigen, dass Israel die Zivilbevölkerung in allen Teilen absichtlich und systematisch benachteiligt hat Gaza voller Gegenstände, die für das Überleben der Menschheit unverzichtbar sind.
Dies geschah durch die Verhängung einer totalen Belagerung des Gazastreifens, die die vollständige Schließung der drei Grenzübergangsstellen Rafah, Kerem Shalom und Erez ab dem 8. Oktober 2023 für längere Zeiträume und die anschließende willkürliche Einschränkung des Transfers lebenswichtiger Güter – einschließlich Nahrungsmitteln und Medikamenten – beinhaltete – über die Grenzübergänge nach deren Wiedereröffnung. Die Belagerung umfasste auch die Unterbrechung der grenzüberschreitenden Wasserleitungen von Israel nach Gaza – der wichtigsten Quelle für sauberes Wasser für Gaza – für einen längeren Zeitraum ab dem 9. Oktober 2023 sowie die Unterbrechung und Behinderung der Stromversorgung mindestens vom 8. Oktober 2023 bis heute. Dies geschah parallel zu anderen Angriffen auf Zivilisten, darunter auch diejenigen, die für Essen anstanden. Behinderung der Hilfslieferungen durch humanitäre Organisationen; und Angriffe auf und Tötung von Hilfskräften, was viele Organisationen dazu zwang, ihre Einsätze in Gaza einzustellen oder einzuschränken.
Mein Büro geht davon aus, dass diese Taten im Rahmen eines gemeinsamen Plans begangen wurden, Hunger als Kriegsmethode und andere Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen als Mittel zu nutzen, um (i) die Hamas zu eliminieren; (ii) die Rückkehr der von der Hamas entführten Geiseln sicherzustellen und (iii) die Zivilbevölkerung von Gaza, die sie als Bedrohung für Israel betrachteten, kollektiv zu bestrafen.
Die Auswirkungen des Einsatzes von Hunger als Kriegsmethode zusammen mit anderen Angriffen und Kollektivstrafen gegen die Zivilbevölkerung von Gaza sind akut, sichtbar und weithin bekannt und wurden von mehreren von meinem Büro befragten Zeugen, darunter lokale und internationale, bestätigt Ärzte. Dazu gehören Unterernährung, Dehydrierung, großes Leid und eine steigende Zahl von Todesfällen unter der palästinensischen Bevölkerung, darunter Babys, andere Kinder und Frauen.
In einigen Gebieten des Gazastreifens herrscht eine Hungersnot, in anderen droht eine Hungersnot. Wie UN-Generalsekretär António Guterres vor mehr als zwei Monaten warnte , „sind 1,1 Millionen Menschen in Gaza infolge einer „völlig von Menschen verursachten Katastrophe“ von katastrophalem Hunger betroffen – die höchste jemals registrierte Zahl von Menschen – überall und jederzeit.“ Heute versucht mein Büro, zwei der Hauptverantwortlichen, NETANYAHU und GALLANT, sowohl als Mittäter als auch als Vorgesetzte gemäß Artikel 25 und 28 des Römischen Statuts anzuklagen.
Israel hat, wie alle Staaten, das Recht, Maßnahmen zum Schutz seiner Bevölkerung zu ergreifen. Dieses Recht entbindet Israel oder einen Staat jedoch nicht von seiner Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Ungeachtet etwaiger militärischer Ziele sind die Mittel, die Israel wählte, um diese Ziele in Gaza zu erreichen – nämlich die absichtliche Herbeiführung von Tod, Hunger, großem Leid und schwerer Körper- oder Gesundheitsverletzung der Zivilbevölkerung – kriminell.
Seit letztem Jahr habe ich in Ramallah , in Kairo , in Israel und in Rafah immer wieder betont, dass das humanitäre Völkerrecht verlangt, dass Israel dringend Maßnahmen ergreift, um sofort den Zugang zu humanitärer Hilfe in Gaza in großem Umfang zu ermöglichen. Ich habe ausdrücklich betont, dass Hungern als Kriegsmethode und die Verweigerung humanitärer Hilfe Verstöße gegen das Römische Statut darstellen. Ich hätte nicht klarer sein können.
Wie ich auch in meinen öffentlichen Äußerungen immer wieder betont habe, sollten sich diejenigen, die sich nicht an das Gesetz halten, später nicht beschweren, wenn mein Büro Maßnahmen ergreift. Dieser Tag ist gekommen.
Bei der Einreichung dieser Anträge auf Haftbefehle handelt mein Büro gemäß seinem Auftrag gemäß dem Römischen Statut. Am 5. Februar 2021 entschied die Vorverfahrenskammer I, dass das Gericht seine Strafgerichtsbarkeit in der Situation im Staat Palästina ausüben kann und dass sich der territoriale Geltungsbereich dieser Gerichtsbarkeit auf Gaza und das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, erstreckt. Dieses Mandat läuft weiter und umfasst die Eskalation von Feindseligkeiten und Gewalt seit dem 7. Oktober 2023. Mein Büro ist auch für Verbrechen zuständig, die von Staatsangehörigen von Vertragsstaaten und von Staatsangehörigen von Nicht-Vertragsstaaten im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats begangen werden.
Die heutigen Bewerbungen sind das Ergebnis einer unabhängigen und unparteiischen Untersuchung durch mein Büro. Geleitet von unserer Verpflichtung, belastende und entlastende Beweise gleichermaßen zu untersuchen, hat mein Büro sorgfältig daran gearbeitet, Behauptungen von Tatsachen zu trennen und der Vorverfahrenskammer nüchterne, auf Beweisen basierende Schlussfolgerungen vorzulegen.
Als zusätzlichen Schutz war ich auch dankbar für den Rat eines Expertengremiums für internationales Recht, einer unparteiischen Gruppe, die ich einberufen habe, um die Beweisprüfung und rechtliche Analyse im Zusammenhang mit diesen Haftbefehlsanträgen zu unterstützen. Das Gremium besteht aus Experten mit herausragendem Ansehen im humanitären Völkerrecht und im internationalen Strafrecht, darunter Sir Adrian Fulford PC, ehemaliger Lord Justice of Appeal und ehemaliger Richter am Internationalen Strafgerichtshof; Baroness Helena Kennedy KC, Präsidentin des Human Rights Institute der International Bar Association; Elizabeth Wilmshurst CMG KC, ehemalige stellvertretende Rechtsberaterin beim britischen Außen- und Commonwealth-Amt; Danny Friedman KC; und zwei meiner Sonderberater – Amal Clooney und Seine Exzellenz Richter Theodor Meron CMG. Diese unabhängige Expertenanalyse hat die heute von meinem Amt eingereichten Anträge unterstützt und gestärkt. Ich war auch dankbar für die Beiträge einiger meiner anderen Sonderberater zu dieser Rezension, insbesondere Adama Dieng und Professor Kevin Jon Heller.
Heute betonen wir noch einmal, dass das Völkerrecht und die Gesetze für bewaffnete Konflikte für alle gelten. Kein Fußsoldat, kein Kommandant, kein ziviler Anführer – niemand – kann ungestraft handeln. Nichts kann es rechtfertigen, Menschen, darunter so vielen Frauen und Kindern, vorsätzlich die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse zu entziehen. Nichts rechtfertigt Geiselnahmen oder Angriffe auf Zivilisten.
Die unabhängigen Richter des Internationalen Strafgerichtshofs sind die alleinigen Schiedsrichter darüber, ob die erforderlichen Standards für die Ausstellung von Haftbefehlen erfüllt sind. Sollten sie meinen Anträgen stattgeben und die angeforderten Haftbefehle ausstellen, werde ich bei allen Bemühungen, die genannten Personen festzunehmen, eng mit den zuständigen Beamten zusammenarbeiten. Ich zähle darauf, dass alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts diese Anträge und die anschließende gerichtliche Entscheidung mit der gleichen Ernsthaftigkeit annehmen, die sie in anderen Situationen an den Tag gelegt haben, und ihren Verpflichtungen aus dem Statut nachkommen. Ich bin auch bereit, bei unserem gemeinsamen Streben nach Rechenschaftspflicht mit Nicht-Vertragsstaaten zusammenzuarbeiten.
In diesem Moment ist es von entscheidender Bedeutung, dass mein Büro und alle Teile des Gerichtshofs, einschließlich seiner unabhängigen Richter, ihre Arbeit in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ausüben dürfen. Ich bestehe darauf, dass alle Versuche, die Beamten dieses Gerichts zu behindern, einzuschüchtern oder unzulässig zu beeinflussen, sofort eingestellt werden müssen. Mein Büro wird nicht zögern, gemäß Artikel 70 des Römischen Statuts zu handeln, wenn dieses Verhalten anhält.
Ich bin nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltenden Anschuldigungen und neuen Beweise für internationale Verbrechen in Israel, Gaza und dem Westjordanland. Unsere Ermittlungen gehen weiter. Mein Büro treibt mehrere und miteinander verbundene zusätzliche Untersuchungslinien voran, unter anderem zu Berichten über sexuelle Gewalt während der Anschläge vom 7. Oktober und im Zusammenhang mit den groß angelegten Bombenanschlägen, die so viele zivile Todesfälle, Verletzungen und Leid verursacht haben und weiterhin verursachen Gaza. Ich ermutige diejenigen mit relevanten Informationen, sich an mein Büro zu wenden und Informationen über den OTP-Link einzureichen .
Mein Büro wird nicht zögern, weitere Anträge auf Haftbefehle zu stellen, wenn wir der Ansicht sind, dass die Schwelle einer realistischen Aussicht auf eine Verurteilung erreicht ist. Ich erneuere meinen Aufruf an alle Parteien des aktuellen Konflikts, sich jetzt an das Gesetz zu halten.
Ich möchte auch betonen, dass der Grundsatz der Komplementarität, der den Kern des Römischen Statuts bildet, weiterhin von meinem Büro bewertet wird, während wir Maßnahmen in Bezug auf die oben aufgeführten mutmaßlichen Verbrechen und mutmaßlichen Täter ergreifen und mit anderen weitermachen Untersuchungslinien. Komplementarität erfordert jedoch nur dann eine Übertragung auf nationale Behörden, wenn diese unabhängige und unparteiische Gerichtsverfahren durchführen, die Verdächtigen nicht abschirmen und keine Täuschung darstellen. Es erfordert gründliche Untersuchungen auf allen Ebenen, die sich mit den diesen Anwendungen zugrunde liegenden Richtlinien und Maßnahmen befassen.
Lassen Sie uns heute eine Kernfrage klarstellen: Wenn wir nicht unsere Bereitschaft zeigen, das Gesetz gleichermaßen anzuwenden, wenn es als selektiv angesehen wird, werden wir die Voraussetzungen für seinen Zusammenbruch schaffen. Dadurch lösen wir die verbliebenen Bindungen, die uns zusammenhalten, die stabilisierenden Verbindungen zwischen allen Gemeinschaften und Individuen, das Sicherheitsnetz, auf das alle Opfer in Zeiten des Leids blicken. Das ist das wahre Risiko, dem wir in diesem Moment ausgesetzt sind.
Jetzt müssen wir mehr denn je gemeinsam beweisen, dass das humanitäre Völkerrecht, die Grundlage für menschliches Verhalten in Konflikten, für alle Menschen gilt und in allen Situationen, mit denen sich mein Büro und der Gerichtshof befassen, gleichermaßen gilt. So werden wir greifbar beweisen, dass das Leben aller Menschen den gleichen Wert hat.
Weitere Einzelheiten zu „Vorprüfungen“ und „Situationen und Fälle“ vor dem Gericht finden Sie hier und hier .
Wortlaut Video:
Voruntersuchungen
Die Staatsanwaltschaft („Büro“ oder „OTP“) des Internationalen Strafgerichtshofs („Gerichtshof“) ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob eine Situation die im Römischen Statut („Statut“) festgelegten rechtlichen Kriterien erfüllt, um eine Untersuchung durch den Internationalen Strafgerichtshof zu rechtfertigen Büro.
Zu diesem Zweck führt das OTP eine Vorprüfung aller ihm bekannt werdenden Mitteilungen und Sachverhalte anhand der gesetzlichen Kriterien und der verfügbaren Informationen durch.
Die vorläufige Prüfung einer Situation durch das Amt kann eingeleitet werden auf der Grundlage von: a) Informationen, die von Einzelpersonen oder Gruppen, Staaten, zwischenstaatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen übermittelt werden; b) eine Überweisung durch einen Vertragsstaat oder den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; oder (c) eine von einem Staat abgegebene Erklärung, mit der er die Ausübung der Gerichtsbarkeit durch den Gerichtshof gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Satzung akzeptiert.
17.05.2024: Erklärung des Vorsitzes der Versammlung der Vertragsstaaten zur Unterstützung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Internationalen Strafgerichtshofs
Der Vorsitz der Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts äußert seine Besorgnis über die jüngsten öffentlichen Äußerungen im Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs zur Lage im Staat Palästina. Die Präsidentschaft bedauert alle Versuche, die Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit des Gerichtshofs zu untergraben. Einige Aussagen können Androhungen von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Gerichtshof und seine Beamten darstellen, für den Fall, dass der Gerichtshof seine im Römischen Statut vorgeschriebenen richterlichen Funktionen wahrnimmt.
Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und der Justiz ist einer der Schlüsselbestandteile der Rechtsstaatlichkeit. Wir fordern alle Staaten auf, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Internationalen Strafgerichtshofs zu respektieren.
Wir bekräftigen unsere feste Verpflichtung, die im Römischen Statut verankerten Grundsätze und Werte zu wahren und zu verteidigen und seine Integrität unbeirrt durch Drohungen oder Maßnahmen gegen den Gerichtshof, seine Beamten und diejenigen, die mit ihm zusammenarbeiten, zu wahren. Das Römische Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs war das Ergebnis gründlicher, transparenter und inklusiver Verhandlungen, an denen alle Staaten beteiligt waren. Es stellt eine internationale Verpflichtung dar, der Straflosigkeit für die schwersten internationalen Verbrechen ein Ende zu setzen, die den Frieden, die Sicherheit und das Wohlergehen der Welt bedrohen. Der Gerichtshof hat den entscheidenden Auftrag, die Täter solcher Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen und den Opfern gleichermaßen Gerechtigkeit zu verschaffen.
Die Präsidentschaft steht dem Internationalen Strafgerichtshof, seinen gewählten Beamten, seinem Personal und denjenigen, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, fest zur Seite. Die Wahrung der Integrität des Gerichtshofs, einschließlich seiner richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Unabhängigkeit, ist für die erfolgreiche Wahrnehmung seines Mandats von grundlegender Bedeutung. Wir betonen die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs als unabhängiger und unparteiischer Gerichtshof.
Die Versammlung der Vertragsstaaten ist das Verwaltungsaufsichts- und Gesetzgebungsorgan des Internationalen Strafgerichtshofs. Es besteht aus Vertretern von Staaten, die das Römische Statut ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind. Der Vorsitz der Versammlung besteht derzeit aus SE Frau Päivi Kaukoranta (Finnland), Präsidentin; SE Herr Michael Imran Kanu (Sierra Leone), Vizepräsident; und SE Frau Margareta Kassangana (Polen), Vizepräsidentin.
Quelle: Versammlung der Vertragsstaaten
References
↑1 | englisch: International Criminal Court – ICC |
---|---|
↑2 | Die Vorverfahrenskammer muss nach Prüfung des Antrags und der Beweise zu der Überzeugung gelangen, dass der begründeter Verdacht besteht, dass die Person ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen begangen hat, und es muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass die Festnahme der Person notwendig erscheint. Notwendig erscheint die Festnahme, (i) um sicherzustellen, dass die Person zur Verhandlung erscheint, (ii) um sicherzustellen, dass die Person die Ermittlungen oder das Gerichtsverfahren nicht behindert oder gefährdet, oder (iii) um die Person gegebenenfalls an der weiteren Begehung dieses Verbrechens oder eines damit im Zusammenhang stehenden, der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechens zu hindern, das sich aus den gleichen Umständen ergibt. |
↑3 | https://www.rnd.de/politik/straflosigkeit-in-allen-situationen-frankreich-unterstuetzt-internationalen-strafgerichtshof-OTQGJN7PR5LNDFMXH5O5IN7344.html und https://www.diepresse.com/18483826/netanjahus-haftbefehl-entzweit-auch-paris-und-berlin, abgerufen am 25. Mai 2024 um 18:34 |
↑4 | https://www.sueddeutsche.de/panorama/den-haag-haftbefehle-gegen-netanjahu-und-hamas-spitze-beantragt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240520-99-100345, abgerufen am 21.05.2024 um 13:09 Uhr, und https://www.diepresse.com/18483826/netanjahus-haftbefehl-entzweit-auch-paris-und-berlin, abgerufen am 25. Mai 2924 um 18:39 Uhr |
↑5 | https://widerstaendig.de/30096-2/#angriffe |
↑6 | Südafrikas Klageschriftsatz unter Nr. 23; https://widerstaendig.de/30096-2/#gaza |
↑7 | Artikel 17 Römisches Statut |
↑8 | siehe auch Tagesspiegel vom 21.5.2024 um 22:00 Uhr, https://www.tagesspiegel.de/internationales/us-regierung-weist-haftbefehlsantrage-gegen-netanjahu-und-gallant-als-emporend-und-beschamend-zuruck-11612843.html, abgerufen am 26.5.2024 um 00:03 Uhr |
↑9 | FR vom 2.5.2924, https://www.fr.de/politik/krieg-netanjahu-haftbefehl-istgh-den-haag-voelkermord-genozid-gaza-hamas-israel-zr-93044845.html, abgerufen am 25. 5. 2024 um 23:22 Uhr |
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?! Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD
Inhaltsverzeichnis
- Aus der Pressemitteilung:
- Stellungnahme des GA vor dem SPD-Landesparteitag am 25.5.: „Nach wie vor: TVöD für Alle! Rückführung Jetzt!“
- Kleine Fotogalerie
- Redebeiträge und Stimmungsbilder
- Stimmungsbilder und Begrüßung
- Sascha Kraft, CFM – Charité
- Andrea, Vivantes
- Simone, Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg
- Martina, Kita – Vertreterin
- Franziska Giffey (SPD), Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe begrüßt die Teilnehmer – Videobeitrag
- Cansel Kiziltepe (SPD) : Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung…
- Schlagzeilen für die Problematik:
- 07.05.2024 Berliner Senat verweigert Verantwortung für die Kita-Eigenbetriebe
- 23.05.2024: Nach Urteil des Bundessozialgerichts: ver.di fordert Weiterbetrieb der Volkshochschulen mit fairen Arbeitsbedingungen für Lehrende
- 25.04.2024: 1.300 Beschäftigte beteiligen sich an Petition zur Hauptstadtzulage – Übergabe an Kai Wegner beim Arbeitnehmerempfang am 29.04.2024
- 11.04.2024: Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg fordert Gerechtigkeit: Hauptstadtzulage muss endlich auch für die freien Träger gezahlt werden
Aus der Pressemitteilung:
Am Samstag, den 25.05. findet von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr vor dem Hotel Andel´s Berlin, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin eine Protestkundgebung zum Beginn des Landesparteitags der SPD Berlin statt. Thema sind die nicht erfüllten Zusagen der Koalition zur Rückführung der Krankenhaus-Tochtergesellschaften und zur Finanzierung der Hauptstadtzulage für die freien Träger.
„Wir fordern, endlich nach demselben Tarifvertrag bezahlt zu werden, wie die direkt bei der Charité und Vivantes angestellten Beschäftigten. Dafür haben wir die Zusage aus dem Koalitionsvertrag. Wir fragen uns, ob die Berliner SPD ihr Wort hält. Bisher sprechen ihre Taten dagegen.“ erklärt Sascha Kraft, Beschäftigter bei der Charité Facility Management GmbH (CFM).
Seit vielen Jahren kämpfen die Beschäftigten der Tochtergesellschaften von Charité und Vivantes gegen Ausgliederung und Tarifflucht. Sie haben sich Tarifverträge erkämpft, doch sie verdienen immer noch hunderte Euro weniger pro Monat, als vergleichbare direkt bei dem Mutterunternehmen Beschäftigte. Die Beschäftigten der CFM, die aufgrund der oft niedrigen Löhne besonders stark von der hohen Inflation betroffen sind, haben im Gegensatz zu allen anderen Landesbeschäftigten nicht den Inflationsausgleich von 3.000 EUR erhalten.
„Seit dem Koalitionsvertrag von 2016 wird den Krankenhaus-Tochterunternehmen die Angleichung an den TVöD versprochen. Doch bis heute ist das nicht passiert. Es steht die Glaubwürdigkeit der Berliner Politik auf dem Spiel.“, erklärt Gisela Neunhöffer, stellvertretende ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiterin und zuständig für das Gesundheitswesen.
Hintergrund der Proteste der Kolleg:innen des ver.di-Netzwerks „Freie Träger, faire Löhne! Für die gute Sache, aber zu welchem Preis?“ ist der Wortbruch des Senats zur sog. Hauptstadtzulage. Die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 € monatlich zahlt das Land Berlin bereits seit 2020 für Landesbeschäftigte. Nach der Einigung über die Tarifierung der Hauptstadtzulage im Tarifvertrag der Länder, hatte der Senat schriftlich zugesagt, dass die Hauptstadtzulage künftig auch für die Beschäftigten der Freien Träger bezahlt wird. Diese Zusage hat der Senat später wieder zurückgenommen. Dirk Heinke, Sozialarbeiter in der Migrationsberatung bei der Berliner Arbeiterwohlfahrt (AWO) und aktiv im ver.di-Netzwerk erklärt: „Unsere Arbeit bei den freien Trägern ist für die soziale Infrastruktur und für das Funktionieren unserer Stadt genauso wichtig, wie die unserer Kolleg:innen im öffentlichen Dienst. Seit Jahren fordern wir daher die Gleichhandlung unserer Arbeit und damit auch die Hauptstadtzulage für uns bei den freien Trägern“, und führt weiter aus: „Wir begrüßen daher, wenn sich die Berliner SPD hierzu auf ihrem Landesparteitag klar positioniert. Danach wird es aber darum gehen, dies auch im Senat durchzusetzen und damit den Wortbruch zu heilen.“
Vor Ort können Fotos gemacht und Pressestimmen eingeholt werden.
Quelle:
Stellungnahme des GA vor dem SPD-Landesparteitag am 25.5.: „Nach wie vor: TVöD für Alle! Rückführung Jetzt!“
Kleine Fotogalerie
Foto: Ingmue1957
Redebeiträge und Stimmungsbilder
Stimmungsbilder und Begrüßung
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?! Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD
00:41 TVöD – für alle an der Spree
00:55 Wortbruch
01:28 Begrüßung Max Manzey von ver.di
03:36 Rücken krumm – Kassen leer – SPD Danke sehr
03:53 Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe trifft ein
04:08: Frau Giffey begrüßt Cansel Kiziltepe: Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung 25.05.2024 rec. ingmue1957
Sascha Kraft, CFM – Charité
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!
Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD
00:52 Sascha Kraft, CFM – Charité
25.05.2024 rec. ingmue1957
Andrea, Vivantes
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!
Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD
00:54 Andrea, Vivantes
Simone, Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!
Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD
00:51 Simone, Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg
25.05.2024 rec. ingmue1957
Martina, Kita – Vertreterin
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!
Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD
00:53 Martina, Kita – Vertreterin
25.05.2024
rec. ingmue1957
Franziska Giffey (SPD), Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe begrüßt die Teilnehmer – Videobeitrag
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?! Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD
Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe begrüßt die Teilnehmer
00:54 Franziska Giffey
25.05.2024, rec. ingmue1957
Cansel Kiziltepe (SPD) : Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung…
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?! Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD.
00:53 Cansel Kiziltepe:Cansel Kiziltepe:
Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung begrüßt die Teilnehmer
25.05.2024, rec. ingmue1957
Schlagzeilen für die Problematik:
07.05.2024 Berliner Senat verweigert Verantwortung für die Kita-Eigenbetriebe
Während die landeseigenen Krankenhäuser Charité und Vivantes mit ihren Entlastungstarifverträgen um neues Personal werben, verweigert das Land Berlin jegliche Gespräche zu einem Tarifvertrag für seine Kitas. Der Berliner Senat versucht hier, …
23.05.2024: Nach Urteil des Bundessozialgerichts: ver.di fordert Weiterbetrieb der Volkshochschulen mit fairen Arbeitsbedingungen für Lehrende
Angesichts der unklaren Rechtslage nach einem Urteil des Bundessozialgerichts fordern ver.di und die Berliner VHS-Dozentinnen-Vertretung den Berliner Senat auf, den Weiterbetrieb aller Berliner Volkshochschulen im Sommerprogramm und im kommenden Herbstsemester zu sichern. Denn der Regelbetrieb ist akut in Gefahr. Aktuell stellen fünf der zwölf Berliner Volkshochschulen wegen rechtlicher Bedenken der jeweiligen Bezirke (persönliche, finanzielle Haftung, befürchtete Strafbarkeit des Abschließens von Honorarverträgen) vorläufig keine Honorar-Verträge mehr für die Dozentinnen aus. Damit wären die Volkshochschulen in Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick von Stilllegung bedroht und die dort Lehrenden von Arbeitslosigkeit.
25.04.2024: 1.300 Beschäftigte beteiligen sich an Petition zur Hauptstadtzulage – Übergabe an Kai Wegner beim Arbeitnehmerempfang am 29.04.2024
1.300 Beschäftigte beteiligen sich an Petition zur Hauptstadtzulage – Übergabe an Kai Wegner beim Arbeitnehmerempfang am 29.04.2024
11.04.2024: Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg fordert Gerechtigkeit: Hauptstadtzulage muss endlich auch für die freien Träger gezahlt werden
„Wortbruch und Ungleichbehandlung nach Gutsherrenart werden wir nicht hinnehmen. Es ist ganz einfach nicht akzeptabel, wenn das Land Berlin den Beschäftigten der freien Träger eine Hauptstadtzulage verspricht und dann plötzlich davon nichts mehr wissen will. Zumal das eine eklatante Benachteiligung der Beschäftigten bei den freien Trägern ist, die ja dieselbe Arbeit machen wie die Beschäftigten des Landes, denen die Hauptstadtzulage selbstverständlich gewährt wird.“ Das sagt David Driese, Vorstand des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR, bei der heutigen Demonstration vor dem Berliner Abgeordnetenhaus.
Südafrika ./. Israel wegen Völkermord vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)
Einführung
Das Verfahren Südafrika ./. Israel hat eine herausragende Bedeutung, wenn man das Handeln Israels gegenüber den Palästinensern beurteilen will. Die Klageschrift Südafrikas ist eine detaillierte Auseinandersetzung nicht nur des gegenwärtigen furchtbaren Vernichtungsfeldzuges Israels, sondern geht auch auf die Geschichte dieses Konflikts ein. Alle Tatsachen werden belegt. Der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes (IGH) stützt sich stark auf die Darlegungen Südafrikas. Der IGH beschloss zwar nicht, wie es Südafrika beantragt hatte, einen sofortige Beendigung des Krieges durch Israel, aber erteilte Israel Auflagen, die Israel bisher nicht erfüllt hat. Deswegen wiederholte der IGH auf Antrag Südafrikas am 28. März 2024 seine Anordnungen gegenüber Israel. Am 10. Mai 2024 stellte Südafrika erneut einen Antrag auf Beendigung des Vernichtungsfelszuges Israels im Gaza. Auch dieser Antrag zeigt detailiert und mit den entsprechenden Belegen die verheerende Situation im Gaza. Die Anhörung vor dem IGH zu diesem neuen Antrag war am 16. und 17. Mai 2024.
Bedeutsam ist auch eine Stellungnahme Namibias, die Namibia zwar nicht im Rahmen des Verfahrens in Den Haag, aber doch im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Verfahren abgegeben aht und das die Komplizenschaft Deutschlands mit Israel anprangert und an den Genocid Deutschlands an den Herero und Nama erinnert. In dem Verfahren Südafrikas ./. Israel wurden bisher nur vorläufige Maßnahmen gegen Israel beschlossen, über das Verfahren in der Hauptsache wurde bisher noch nicht entschieden.
Über das Verfahren Nikaragua ./. Deutschland wegen Unterstützung Israels kann man sich hier infomieren.
Inhaltsverzeichnis
10. Mai 2024: Erneuter Antrag Südafrikas auf Beedigung des Vernichtungsfeldzuges im Gaza
28. März 2024: Ergänzung der vorläufigen Maßnahmen des IGH
26. Januar 2024: Der Beschluss des IGH gegen Israel über vorläufige Maßnahmen
15. Januar 2024: Naminbia erinnert an den Genocid durch Deutschland vor 120 Jahren
12. Januar 2024: Verhandlungen vor dem IGH
Klageschrift Südafrikas an den IGH
10. Mai: Erneuter Antrag Südafrikas auf Beendigung des Vernichtungsfeldzuges Isaraels im Gaza
17. Mai 2024 Besonders wichtig sind in dem Antrag Südafrikas die Tatsachen, die unter “III. Neue Fakten und Änderungen der Lage im GAZA” vorgetragen und belegt werden. Südafrika drängt mit seinen beantragten zusätzlichen Maßnahmen auf die unverzügliche Beendigung des militärischen Einsatzes im GAZA. Der Gerichtshof hat bisher diese Maßnahme abgelehnt. Die Fakten, die Südafrika vorträgt, machen allerdings eine Beendigung des Einsatzes immer zwingender. Eine Anhörung zu dem Antrag fand am 16. und 17. Mai 2024 vor dem Internationalen Gerichtshof statt. Die Entscheidung des Gerichtshof wird in einem neuen Termin bekannt gegeben.
Hier den ganzen Antrag Südafrikas lesen
28. März 2024: Ergänzung der vorläufigen Maßnahmen, vom IGH beschlossen:
Der Internationale Gerichshof (IGH) in Den Haag hat am 28. März 2024 auf Antrag von Südafrika die vorläufigen Maßnahmen vom 26. Januar 2014 ergänzt.
Der Beschluss in englischer Fassung.
Der Beschluss auf Deutsch übersetzt.
26. Januar 2024: Vorläufige Maßnahmen vom IGH beschlossen
26. Januar 2024 AKTUELLE ERGÄNZUNG
Das oberste UN-Gericht gab einem Antrag Südafrikas auf einstweilige Maßnahmen gegen Israel teilweise statt. Zusammenfassung des Beschlusses des Gerichtshofs in Den Haag ist hier zu lesen.
15. Januar 2014: Namibia erinnert an den Genozid durch Deutschland vor 120 Jahren
15.01.2024 AKTUELLE ERGÄNZUNG:
Namibia verurteilt Entscheidung Deutschlands, für Israel auszusagen:
Namibia ist das erste Land, in dem im vergangenen Jahrhundert ein Genozid stattfand, der Genozid an den Herero und Nama. Am 120 Jahrestag des Genozids erklärte Deutschland, dass es vor dem Internationalen Gerichtshof für Israel gegen die südafrikanische Genozidklage aussagen will. Namibias Regierung reagiert entsetzt auf Deutschlands Entscheidung: Zur Reaktion Namibias hier weiterlesen.
12. Januar 2024: Verhandlungen vor dem IGH
12.01.2024 AKTUELLE ERGÄNZUNGEN:
UN-Gericht verhandelt Völkermordfall gegen Israel in Südafrika – Verlesung Anklageschrift
- UN-Gericht verhandelt Völkermordfall gegen Israel in Südafrika – Verlesung Anklageschrift
- Mündliche Argumentation Israels: Südafrika gegen Israel bei öffentlichen Anhörungen des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nation
Südafrika hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beantragt, dass der Gerichtshof gegen Israel einstweilige Maßnahmen wegen Völkermord gegen die Palästinenser im Gaza anordnet.
Im Folgenden die Begründung Südafrikas für seine Klage:
Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist zu empfehlen, zunächst die Ausführungen zum Antrag auf vorläufige Maßnahmen zu lesen. Südafrika will mit diesem Antrag das völkermörderische Handeln Israels sofort stoppen. Diesen Antrag wird der Internationale Gerichtshof auch zuerst behandeln. Die Anhörungen wurden live und auf Abruf (VOD) in den beiden Amtssprachen des Gerichtshofs, Englisch und Französisch, auf der website des Gerichtshofs und auf UN Web TV übertragen (siehe Pressemitteilung des IGH).
Besonders bedeutsam sind die Tatsachen, die Südafrika unter „C. Völkermörderische Handlungen gegen das palästinensische Volk“ vorträgt und die belegten Absichten, die israelische Politiker und Militärs damit verbinden.
Sehr wichtig auch die Tatsachen, die Südafrika unter „B. Hintergrund“ anführt. Daraus geht hervor, dass es zu kurz gegriffen ist, wenn das Morden Israels im Gaza allein auf den Überfall der Hamas in Israel am 7. Oktober zurückgeführt wird. Südafrika verurteilte den Überfall auf Israel. In seiner Klageschrift beschreibt Südafrika allerdings auch, dass Israel den Gaza in ein Gefängniss verwandelte, in dem zwei Millionen Menschen seit 16 Jahren leben müssen. Es wird auch die Situation im Westjordan beschrieben, wo die Zahl der jüdischen Siedler von schätzungsweise 253.000 zur Zeit des Abschlusse der Osloer Verträge auf 700.000 im Jahr 2023 erhöht wurde.
Es sollte daran erinnert werden: Israel gehört zu den Unterstützern des Apartheidregimes in Südafrika. Das hat die heutige Regierung in Südafrika nicht vergesssen.
Aktuelle Bilder von der Verlesung der Anklageschrift am 11. Januar 2024
Aktuelle Bilder von der Verlesung der Anklageschrift
Mündliche Argumentation Israels: Südafrika gegen Israel bei öffentlichen Anhörungen des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nation
KLAGESCHRIFT Südafrikas gegen ISRAEL vor dem IGH wegen VÖLKERMORD
Im Folgenden eine Übersetzung von DeepL, überarbeitet von RA B. Hopmann.
Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Militäroffensive in der Stadt Rafah „sofort“ beenden muss.
Israels Genozid muss gestoppt werden:
"Update vom 24. Mai, 15.30 Uhr: Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Militäroffensive in der Stadt Rafah „sofort“ beenden muss. Der Präsident des Gerichtshofs, Nawaf Salam, erklärte, Israel müsse alle Aktivitäten in Rafah beenden, da dies der Zivilbevölkerung „großen physischen Schaden“ zufügen könne. Außerdem sagte Salam, das Gericht sei nicht überzeugt, dass die Evakuierungsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen Israels das Risiko gegenüber der Zivilbevölkerung verringern würden."
Die Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofes im Wortlaut
Nr. 2024/47
DEN HAAG, 24. Mai 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute seinen Beschluss über den von Südafrika am 10. Mai 2024 eingereichten Antrag auf Änderung und Bekanntgabe vorläufiger Maßnahmen in der Rechtssache betreffend die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) erlassen.
In seinem Beschluss schreibt das Gericht:
„(1) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,
bekräftigt das Gericht die in seinen Beschlüssen vom 26. Januar 2024 und 28. März 2024 genannten vorläufigen Maßnahmen, die unverzüglich und wirksam umgesetzt werden sollten;
DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;
DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;
(2) ordnet die folgenden vorläufigen Maßnahmen an:
Der Staat Israel wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung im Gouvernement Rafah:
(a) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,
seine Militäroffensive und jede andere Aktion im Gouvernement Rafah, die der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnte, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten, unverzüglich einstellen;
DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;
DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;
(b) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,
den Grenzübergang Rafah offenhalten für die ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe in großem Umfang;
DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;
DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;
(c) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,
wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zum Gazastreifen für Untersuchungskommissionen, Erkundungsmissionen oder andere Untersuchungsgremien ergreifen, die von den zuständigen Organen der Vereinten Nationen mit der Untersuchung von Völkermordvorwürfen beauftragt wurden;
DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;
DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;
(3) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,
beschließt das Gericht, dass der Staat Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle zur Durchführung dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen vorlegt.
DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;
DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak“.
*
Vizepräsident SEBUTINDE fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei; die Richter NOLTE, AURESCU und TLADI fügen dem Beschluss des Gerichtshofes Erklärungen bei; Richter ad hoc BARAK fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei.
*
In seinem Beschluss unterstreicht der Gerichtshof, dass die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen, die sich, wie in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 festgestellt, ernsthaft zu verschlechtern drohte, sich weiter verschlechtert hat, seit der Gerichtshof seinen Beschluss vom 28. März 2024 erlassen hat. Er stellt Folgendes fest,
„Nach wochenlangen verstärkten militärischen Bombardierungen von Rafah, wohin mehr als eine Million Palästinenser aufgrund israelischer Evakuierungsbefehle, die mehr als drei Viertel des gesamten Gazastreifens b e t r a f e n, geflohen waren, wurden am 6. Mai 2024 fast 100.000 Palästinenser von Israel aufgefordert, den östlichen Teil von Rafah zu evakuieren und vor einer geplanten Militäroffensive in die -3 Gebiete Al-Mawasi und Khan Younis zu fliehen.
Die militärische Bodenoffensive in Rafah, die Israel am 7. Mai 2024 begonnen hat, dauert noch an und hat zu neuen Evakuierungsbefehlen geführt. Infolgedessen wurden nach Berichten der Vereinten Nationen bis zum 18. Mai 2024 fast 800.000 Menschen aus Rafah vertrieben.“
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass diese Entwicklungen außergewöhnlich schwerwiegend sind und eine „Änderung der Lage im Sinne von Artikel 76 der Verfahrensordnung“ darstellen. Der Gerichtshof ist außerdem der Ansicht, dass die in seinem Beschluss vom 28. März 2024 angegebenen und darin bekräftigten vorläufigen Maßnahmen den Folgen der Veränderung der Lage nicht vollständig Rechnung tragen und daher eine Änderung dieser Maßnahmen rechtfertigen.
Der Gerichtshof ist ferner der Ansicht, dass sich auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen die immensen Risiken, die mit einer Militäroffensive in Rafah verbunden sind, zu verwirklichen begonnen haben und sich noch weiter verschärfen werden, wenn die Operation fortgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Gerichtshof
„nicht davon überzeugt, dass die Evakuierungsbemühungen und die damit zusammenhängenden Maßnahmen, die Israel nach eigenen Angaben unternommen hat, um die Sicherheit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und insbesondere derjenigen, die kürzlich aus dem Gouvernement Rafah vertrieben wurden, zu verbessern, ausreichen, um die immense Gefahr zu verringern, der die palästinensische Bevölkerung infolge der Militäroffensive in Rafah ausgesetzt ist“.
Eine Zusammenfassung des Beschlusses ist in dem Dokument mit dem Titel „Zusammenfassung 2024/6“ enthalten, dem Zusammenfassungen der Stellungnahmen und Erklärungen beigefügt sind. Diese Zusammenfassung und der vollständige Text des Beschlusses sind auf der Seite der Rechtssache auf der Website des Gerichtshofs verfügbar.
Frühere Pressemitteilungen zu dieser Rechtssache sind ebenfalls auf der Website des Gerichtshofs abrufbar.
Hinweis: Die Pressemitteilungen des Gerichtshofes werden von der Kanzlei des Gerichtshofes nur zu Informationszwecken erstellt und stellen keine offiziellen Dokumente dar.
Verwaltungsgericht Potsdam: Ghassan Abu-Sittah durfte die Einreise nicht verweigert werden. Ein Einzelfall?
Gestern war folgende Meldung in der Zeitung zu lesen: „Das Verwaltungsgericht Potsdam hob das Einreiseverbot, das gegen den Arzt Ghassan Abu-Sittah erlassen worden war, auf. Unter Verweis auf den Eintrag im Schengener Informationssystem hatte ihm Frankreich zuvor die Einreise verweigert. Infolge der Potsdamer Entscheidung musste die Bundespolizei den Eintrag löschen. Das Bundesministerium des Inneren will sich zu der Gerichtsentscheidung nicht äußern, weil es sich um einen Einzelfall handele.“[1]FAZ vom 23. Mai 2024, Seite 2
Das Bundesministerium des Inneren hatte ein rechtswidriges Einreiseverbot ausgesprochen und es über das Schengener Informationssystem gleich auf die gesamte EU ausgeweitet. Nach seiner Niederlage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht hat es dazu nichts anderes zu sagen als dass es sich um einen Einzelfall handele[2]FAZ vom 23. Mai 2024, Seite 2. Dabei ist ein weiteres Verfahren vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht anhängig, das Jannis Varoufakis angestrengt hat und in dem er feststellen lassen will, dass das Einreiseverbot, das die Bundespolizei gegen ihn für die Zeit des Palästina-Kongress erließ, ebenfalls rechtswidrig war. Und das Verwaltungsgericht wird – das lässt sich jetzt schon voraussagen – auch Jannis Varoufakis zum Erfolg verhelfen und danach wird das Bundesministerium des Inneren wieder erklären, dass es sich nur um einen Einzelfall handele.
Und dann werden die Veranstalter des Palästina Kongresses vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass der Kongress nicht aufgelöst werden durfte und auch sie werden Erfolg haben und das Bundesministerium wird wieder sagen, das war nur ein Einzelfall.
Aber wir wissen: Das alles sind keine Einzelfälle, die ganze Richtung stimmt nicht, die die Bundesregierung verfolgt. Die Bundesregierung verteidigt sich und ihre Unterstützung der mörderischen Politik Israels, indem sie die Meinungsfreiheit im eigenen Land bekämpft.
Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost
Die “Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost” wurde am 21. Oktober 2007 als Verein gegründet. Am 9. November 2003 wurde in Berlin unter dem Namen “Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost” die Sektion der Föderation “European Jews For A Just Peace” (“Europäische Juden für einen gerechten Frieden”) in den Räumen des Hauses der Demokratie und der Menschenrechte ins Leben gerufen.
Die “Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost” handelt auf der Grundlage der Gründungserklärung der “European Jews For A Just Peace” (EJJP), die im September 2002 in Amsterdam von 18 jüdischen Organisationen aus 9 europäischen Ländern verabschiedet wurde. Als assoziiertes Mitglied der Föderation will sie über die Notwendigkeit und Möglichkeit eines gerechten Friedens zwischen Palästina und Israel informieren. Ihre wesentliche Aufgabe sieht sie darin, darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung ihr außenpolitisches und ökonomisches Gewicht in der Europäischen Union, in den Vereinten Nationen und nicht zuletzt auch in Nahost nachdrücklich und unmissverständlich im Interesse der Herstellung eines lebensfähigen, souveränen Staates Palästina auf integriertem Hoheitsgebiet und innerhalb sicherer Grenzen nutzt und aktiv zur Verwirklichung eines dauerhaften und für beide Nationen lebensfähigen Friedens beiträgt.
Allen jenen, die sich anmaßen, für alle Juden einer Nation oder gar der Welt zu sprechen, rufen wir entgegen:
Nicht in unserem Namen!
Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost
Quelle:
Inhaltsverzeichnis
- 30.04.2024: Vortrag „Was ist Antisemitismus“ von Wieland Hoban, Jüdische Stimme
- 14.04.2024: Palestine Congress Tribunal (in German with English automatic captions)
- 19.04.2024: Tribunal Teil 1 Nadija Samour und Noura Erakat – Palästina Kongress 2024 in Berlin
- 11.04.2024: Kontosperrung des Vereins »Jüdische Stimme« Iris Hefets am Telefon
- 08.04.2024: Jüdische Stimme im Fadenkreuz der Repression
- 01.04.2024: Tanya Ury – Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost/Rede bei Kundgebung zum Ostermarsch/Köln
- 31.03.2024: Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – Ostermarsch – Friko Berlin
- 19.03.2024: 3. Königs Wusterhausener Friedensgespräch mit Iris Hefets von der Jüdischen Stimme
- 23.02.2024: Wieland Hoban (Jüdische Stimme): Nie wieder für niemanden!
- 19.02.2024: Salzburg – Krieg in Gaza: Ursachenforschung aus jüdischer Perspektive – Interview mit Iris Hefets – Teil 1
- 14.12.2023: What it’s like to live in Germany as a pro-Palestinian | Witness Documentary
- 05.12.2023: Fast gecancelt: Jüd:innen und Palästinenser:innen für gerechten Frieden in Nahost
- 25.11.2024: Gemeinsame Rede von Iris Hefets und Nadja Samour bei Friedensdemonstration in Berlin
- 24.11.2023 Iris Hefets (Jüdische Stimme) über Antisemitismus, Israel, Gaza, deutsche Schuld
- 20.10.2023 Wieland Hoban (Jüdische Stimme) über Israel, Palästina, Gaza, Hamas, Nakba, Holocaust
30.04.2024: Vortrag „Was ist Antisemitismus“ von Wieland Hoban, Jüdische Stimme
Der Vortrag, veranstaltet von Revolutionäre Link, Palästina Antikolonial und Jüdische Stimme, fand am 26.04.2024 im ITP in Münster statt. Zeitgleich konnte der Vortrag über Zoom angesehen werden. Die Aufzeichnung findet ihr nun hier. Es erreichten uns einige Rückmeldungen, dass der Zoom Link nicht immer funktionierte. Wir entschuldigen uns für die technischen Probleme und bieten euch hier nun wie versprochen die Aufzeichnung an.
14.04.2024: Palestine Congress Tribunal (in German with English automatic captions)
Tribunal Part 1: Is Germany complicit in a genocide in Gaza? From the ICJ to the indictment against the German federal government. With Nadija Samour and Noura Erakat Tribunal Part 2: We will not be silent until Palestine is liberated! With Jamila Hamadaqa and Abdallah Abdelhadi Presentation of the esolution: We accuse! More information about the Palestine Congress: https://palaestinakongress.de/
19.04.2024: Tribunal Teil 1 Nadija Samour und Noura Erakat – Palästina Kongress 2024 in Berlin
TribunalI Teil I: Ist Deutschland mitschuldig an einem Genozid in Gaza? Vom ICJ bis zur Anklage gegen die Bundesregierung: Wir klagen an! Tribunal Teil I: Is Germany complicit in a genocide in Gaza? From the ICJ to indicting the federal government: We accuse! mit Nadija Samour und Noura Erakat Palästina Kongress (12-14.4) – Wir klagen an! Die Palästinenser:innen erleiden einen Völkermord. Israel vernichtet Gaza und seine Bevölkerung. Bis Februar 2024 wurden 1.9 Millionen Menschen vertrieben. Mehr als 30’000 Palästinenser:innen wurden durch das israelische Militär getötet. Infrastruktur, Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Verwaltungsgebäude und Wohnblocks wurden zerbombt. Hunderttausende leiden an Hunger, haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und Medizin. In Reaktion darauf klagte Südafrika im Januar Israel vor dem Internationalen Gerichtshof des Genozids an. Das Gericht räumte Anzeichen für einen Genozid ein. Die deutsche Regierung antwortete unmittelbar. Der Vorwurf des Völkermordes „entbehre jeglicher Grundlage“. Tatsächlich ist die Selbstgerechtigkeit der deutschen Regierung bodenlos. Seit Oktober 2023 verzehnfachte sie die Waffenlieferungen an Israel. Wenige Tage nach dem Schiedsspruch des internationalen Gerichtshofes und während der Hunger grassiert, erklärte die deutsche Regierung, ihre humanitäre Unterstützung an die Palästinenser:innen einzustellen. Deutschland erklärt Recht zu Unrecht. Deutschland Unterstützt einen Genozid. https://palaestinakongress.de/
11.04.2024: Kontosperrung des Vereins »Jüdische Stimme« Iris Hefets am Telefon
Am 25.3. sperrte die Berliner Sparkasse das Konto des Vereins „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ mit sofortiger Wirkung. Der Verein möchte laut eigener Aussage über die Notwendigkeit und Möglichkeit eines gerechten Friedens zwischen Palästina und Israel informieren. Wir haben bereits zweimal mit Frau Iris Hefest, die im Vorstand des Vereins tätig ist, zu der sich immer weiter zuspitzenden Lage in Nahost sprechen können. Nun sprechen wir mit Frau Hefets zu den aktuellen Vorgängen rund um die gerade stattgefundene Kontosperrung des Vereins am Telefon.
08.04.2024: Jüdische Stimme im Fadenkreuz der Repression
Die Repression gegen Palästinasolidarische Aktivisten wird immer aggressiver. Ende März sperrte die Berliner Sparkasse dem Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« das Konto und fordert eine Liste seiner Mitglieder mit vollen Namen und Anschriften an. Der Zeitpunkt der Kontosperrung wirkt indes nicht zufällig gewählt, denn die »Jüdische Stimme« hat dem von Verbotsforderungen betroffenen »Palästina-Kongress«, der vom 12. bis 14. April in Berlin stattfinden soll, ihr Konto zur Verfügung gestellt. Wir haben darüber mit dem Vorsitzenden der jüdischen Stimme, Wieland Hoban gesprochen, um mehr Einblicke in diese drastische Maßnahme und ihre Auswirkungen zu bekommen.
01.04.2024: Tanya Ury – Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost/Rede bei Kundgebung zum Ostermarsch/Köln
Tanya Ury – Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost (JS) – European Jews for a Just Peace (EJJP) Federation – Rede bei der Kundgebung zum Ostermarsch in Köln 2024. Unter dem Motto „Für eine zivile Zeitenwende – Kriege beenden, Aufrüstung stoppen!“ versammelten sich einige Hunderte Demonstranten auf dem Roncalliplatz in Köln und forderten Frieden für Gaza und die Ukraine. Angesichts der eskalierenden weltweiten Kriegsrhetorik und der drohenden Gefahr eines Weltkrieges waren an diesem Samstag nur wenige Menschen zu diesem Ostermarsch gekommen. Weitere Informationen: Tanya Ury https://de.wikipedia.org/wiki/Tanya_Ury Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost (JS) https://www.juedische-stimme.de/ European Jews for a Just Peace (EJJP) Federation https://www.ejjp.net/
31.03.2024: Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – Ostermarsch – Friko Berlin
Rednerinnen und Redner: • Michael von der Schulenburg, ehem. UN-Diplomat • Lühr Henken, Sprecher Bundesausschuss Friedensratschlag • Josephine Thyrêt, Beschäftigte bei Vivantes, Betriebsrätin • Christoph Krämer, IPPNW Vertreter und Vertreterinnen von: o Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost o Eye4palestine o SDAJ Musik: • Gizem (DIDF) • Peter Wittig (SiDat Projekttheater) Moderation: • Jutta Kausch •
Aufruf: Die Bundesregierung behauptet, sie sei zur Krisenverhinderung, Konfliktbewältigung und Friedensförderung verpflichtet. Die Außenministerin will „feministische“ Politik machen. Die Regierungsmitglieder schwören, ihre Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen und Schaden von ihm abzuwenden. Können wir das glauben? Die Regierung will Bundeswehr UND Bevölkerung kriegstüchtig machen. Sie findet, dass Entspannungspolitik ein Fehler sei und europäische Sicherheitspolitik jetzt nur gegen Russland gehen könne. Sie hat entschieden, den Rüstungshaushalt in diesem Jahr um 40% zu steigern. Deutsche Truppen werden an Russlands Grenze gestellt. Die NATO übt bereits den Atomkrieg. Die superschnelle US-Hyperschallwaffe „Dark Eagle“ wird in Europa stationiert, die Russland mit einem Enthauptungsschlag führerlos machen könnte. Ein nuklearer Gegenschlag auf unser Land, in dem das Einsatzkommando stationiert ist, wird dadurch riskiert. Werden so Krisen verhindert, Konflikte bewältigt oder Frieden gefördert? Die Regierung der Ukraine huldigt dem Nazihelden Stepan Bandera und verfolgt und demütigt Menschen, die als ununkrainisch angesehen werden. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine mit immer mehr Waffen. Ist das die Lehre, die wir aus der Nazizeit ziehen müssen? Die Bundesregierung unterstützt die Regierung Israels, die einen Genozid am palästinensichen Volk verübt. „Zu sagen, die Waffen müssen schweigen ist nicht Aufgabe von Politik“ meint dazu die Außenministerin. Ist das „feministische“ Außenpolitik? Massive Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich, Reallohnverlust und Inflation sind die Folgen von Hochrüstung und Wirtschaftskrieg. Aktionäre der Rüstungs- und Finanzkonzerne bereichern sich schamlos. Soziale und demokratische Rechte werden abgebaut. Wird so Schaden von uns abgewendet? Wer Zweifel hat, den Regierungs-Narrativen misstraut oder gar Kenntnis darüber hat, dass diese nicht stimmen, und das äußert, wird zum Antidemokraten erklärt: Einschränkung der Meinungsfreiheit, Bespitzelungsgebot bis hin zur willkürlichen Strafverfolgung sind die Folgen. Ist das etwa Demokratie?
19.03.2024: 3. Königs Wusterhausener Friedensgespräch mit Iris Hefets von der Jüdischen Stimme
Am 16.3.2024 fand im Königs Wusterhausener Rathaussaal das 3. Königs Wusterhausener Friedensgespräch statt. Initiiert von der INITIATIVE FÜR FRIEDEN UND ABRÜSTUNG DAHME SPREEWALD tauschten sich der Moderator der Initiative, Mario Berrios Miranda, mit Iris Hefets vom Berliner Verein DIE JÜDISCHE STIMME FÜR EINEN GERECHTEN FRIEDEN IN NAHOST in einem gut zweistündigen Gespräch zu Friedensfragen unserer Zeit, zum momentanen deutschen Umgang mit dem Begriff des Antisemitismus und zu anderen Themen aus. Zuschauerfragen wurden beantwortet. Wir danken der Bürgermeisterin der Stadt Königs Wusterhausen für ihre Unterstützung. Wir freuen uns, wenn sie uns unterstützen wollen – sie finden uns jeden Donnerstag von 18-19 Uhr in Königs Wusterhausen am Brunnen in der Bahnhofstraße. Gern können sie uns auch eine Email senden…. ifa-ds@gmx.de oder instagram @ifads2022 oder bei facebook : Initiative für Frieden und Abrüstung Dahme-Spreewald
23.02.2024: Wieland Hoban (Jüdische Stimme): Nie wieder für niemanden!
Wieland Hoban von der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost auf unserem Event in Frankfurt am Sonntag über die Verantwortung von uns in Deutschland! #Gaza #Israel #Deutschland
19.02.2024: Salzburg – Krieg in Gaza: Ursachenforschung aus jüdischer Perspektive – Interview mit Iris Hefets – Teil 1
Iris Hefets (Vorstand im Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost) im Gespräch mit Herausgeber Thomas Stimmel. Aus gegebenem Anlass möchten wir als Stichpunkt-Magazins den Nahostkonflikt aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Im Rahmen unserer Recherchen sind wir dabei auf Iris Hefets gestoßen. Frau Hefets ist israelische Jüdin, praktiziert als Psychoanalytikerin in Berlin und ist im Vorstand des Vereins „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ tätig. In diesem ersten gemeinsamen Gespräch, konzentrieren wir uns auf die Wurzeln des Konflikts. In diesem Zusammenhang, beschäftigen wir uns intensiv mit jüdischem Leben in Israel, aber auch global. Kann man überhaupt einen Schuldigen ausmachen? Ist der Konflikt schwarz-weiß – oder doch vielmehr grau? Ist es möglich Kritik am Vorgehen Israels zu üben, ohne in ein antisemitisch rechtes Eck gestellt zu werden? Auf diese Fragen und vieles mehr suchen wir nun gemeinsam mit Frau Hefets Antworten.
14.12.2023: What it’s like to live in Germany as a pro-Palestinian | Witness Documentary
Berlin-based lawyer Nadija Samour and her colleagues fight against the suppression of Palestinian voices in Germany. Throughout 2023, they have defended constitutional rights in the face of growing prejudicial policies and bans on all things Palestinian. Since October 7, 2023, authorities have further clamped down on Palestinian activism in Berlin but Nadija will not give up her struggle for Palestinians. Palestine: Banned in Berlin is a documentary by Nahed Awwad and Mariam Shahin.
Die Berliner Rechtsanwältin Nadija Samour kämpft mit ihren Kollegen gegen die Unterdrückung palästinensischer Stimmen in Deutschland. Im Laufe des Jahres 2023 haben sie die verfassungsmäßigen Rechte angesichts der zunehmenden nachteiligen Politik und der Verbote aller palästinensischen Dinge verteidigt. Seit dem 7. Oktober 2023 gehen die Behörden weiter gegen palästinensischen Aktivismus in Berlin vor, doch Nadija wird ihren Kampf für die Palästinenser nicht aufgeben. Palästina: In Berlin verboten ist ein Dokumentarfilm von Nahed Awwad und Mariam Shahin.
05.12.2023: Fast gecancelt: Jüd:innen und Palästinenser:innen für gerechten Frieden in Nahost
Der Berliner Senat versuchte diese Veranstaltung zu verhindern und hat mittlerweile dem Veranstaltungsort Oyoun in Berlin die Finanzierung entzogen. Solidarität mit dem Oyoun: https://oyoun.de/ Dies ist eine Wiederveröffentlichung, um diesem hoffnungsvollen Event mehr Reichweite zu geben. Hier das Original: • Video Im Schatten der anhaltenden Bombenangriffe auf Gaza markiert der Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten“ sein 20-jähriges Bestehen. Hier die Webseite des Vereins: https://www.juedische-stimme.de/ Die Vorbereitungen für die Veranstaltung finden in einer schwierigen und überwältigenden Zeit statt. Jüdische Stimme-Mitglieder nehmen an Protesten gegen den Angriff auf Gaza teil, veranstalten individuelle Mahnwachen dort, wo Proteste verboten wurden und leisten umfassende Aufklärungsarbeit. Viele ihrer Familienangehörigen oder Freunde sind von den schrecklichen Ereignissen in Israel, Gaza und dem Westjordanland betroffen. Das Programm für den 4. November umfasst Gespräche mit Jüdische Stimme-Mitgliedern aus verschiedenen Generationen und aktuelle Stimmen aus Israel-Palästina. Auf der künstlerischen Seite gibt es Bilder von Mohammed Al-Hawajri (Gaza) und eine Installation von Adi Liraz (Israel/Deutschland) sowie musikalische Beiträge. Heute wie vor 20 Jahren müssen Jüdinnen und Juden in Deutschland dafür kämpfen, dass ihre Stimme für Frieden und Menschenrechte gehört wird. Zum Teil auch gegen den deutschen Staat, der auf der Straße Proteste erstickt und in seinen Verwaltungsbüros Solidaritätsveranstaltungen verhindert – oder es zumindest versucht, wie die Berliner Senatsverwaltung es bei dieser Veranstaltung durch Druck auf den Veranstalter getan hat. „Unser Verein und unsere Community wachsen, da immer mehr Jüdinnen und Juden der JS beitreten und den Einsatz für Menschenrechte und Antirassismus als Teil ihrer Identität begreifen. Dennoch wird das Umfeld in Deutschland für Juden schwieriger und feindseliger, insbesondere wenn wir mit anderen Minderheiten solidarisch sind. Wir sehen eine zunehmende Instrumentalisierung des Antisemitismus im Dienste des israelischen und deutschen Nationalismus, und gleichzeitig nimmt die Hetze gegen andere Minderheiten auch zu. Deutschland muss endlich verstehen, dass der Kampf gegen Antisemitismus den Kampf gegen alle Formen von Rassismus bedeutet.“ – Wieland Hoban, Jüdische Stimme Vorsitzender, Komponist und Übersetzer „Mit unserer Veranstaltung am 4. November wollen wir unserer Trauer Raum geben und unsere jüdischen Stimmen erheben: durch Musik, durch Kunst, durch unser Miteinander – für einen sofortigen Stopp der Gewalt und für gerechten Frieden. Wir schätzen die volle Unterstützung seitens des Oyoun, dessen Team uns von Beginn an solidarisch zur Seite stand.“ – Nirit Sommerfeld, Jüdische Stimme-Mitglied, deutsch-israelische Schauspielerin und Sängerin „Dies ist kein Fest; wir werden feiern, wenn eine Organisation wie unsere nicht mehr benötigt wird, wenn die israelische Besatzung Palästinas vorbei ist und wenn Deutschland seine politische und finanzielle Unterstützung für Menschenrechtsverletzungen einstellt. Vorerst kommen wir als politische Community zusammen, um unsere kollektive Stärke auszubauen, die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht zu verteidigen und den Kampf für Freiheit und Gerechtigkeit für alle – vom Jordan bis zum Mittelmeer – fortzusetzen.“ – Iris Hefets, Psychoanalytikerin und ehemalige Jüdische Stimme-Vorsitzende
25.11.2024: Gemeinsame Rede von Iris Hefets und Nadja Samour bei Friedensdemonstration in Berlin
Iris Hefets (Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost) gemeinsam mit Nadija Samour (deutsch-palästinensische Juristin) am Brandenburger Tor in Berlin.
24.11.2023 Iris Hefets (Jüdische Stimme) über Antisemitismus, Israel, Gaza, deutsche Schuld
Johannes Fehr spricht mit Iris Hefets (Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost) über den Krieg in #Israel und Palästina. Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost kennenlernen: https://www.juedische-stimme.de Bericht von Iris‘ Demonstration: https://www.instagram.com/reel/CzvsMq… DiEM25 Petition gegen den drohenden Völkermord unterschreiben: https://diem25.org/voelkermord-verhin… Jerusalem Deklaration: https://jerusalemdeclaration.org/wp-c… MERA25 Deutschland unterstützen: https://www.mera25.de Wir betrauern den Tod vieler Zivilist:innen in Israel und Palästina. Alles ist vor Ort ungehindert im Gange. Fast die Hälfte aller Gebäude in #Gaza beschädigt, mittlerweile seit dem 7. Oktober fast 15.000 getötete Menschen. Gibt es irgendwelche Zeichen für Frieden? Wie sieht deine persönliche Arbeit in Deutschland aus? Welche Schwierigkeiten gibt es dabei (#Antisemitismus, Rassismus) und wie können wir uns einsetzen? Diese und einige Fragen von euch beantworten wir in diesem Interview! Behandelte Zuschauerfragen: Steht die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ in Verbindung mit Friedensforscher:innen/-organisationen? Welche Positionen andere arabische Staaten über die letzten Jahrzehnte haben und wie das mit der britischen Besatzung Palästinas endete bzw. welche Position Großbritannien heute hat? Wie sieht der Widerstand in Israel aus? Parteien, NGOs und Brücken bauende Projekte, deren Schwierigkeiten und Erfolge. Wie ist das mit dem rassistischen Antisemitismus entstanden? Der Umgang mit der Schuld der Deutschen. Wie kann man psychologisch verstehen, dass der Umgang mit unserer Schuld so abläuft?
20.10.2023 Wieland Hoban (Jüdische Stimme) über Israel, Palästina, Gaza, Hamas, Nakba, Holocaust
Johannes Fehr spricht mit Wieland Hoban (Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost @Juedischestimme) über den Krieg in Israel und Palästina. #Krieg #Rassismus #Antisemitismus Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost kennenlernen: https://www.juedische-stimme.de DiEM25 Petition gegen den drohenden Völkermord unterschreiben: https://diem25.org/voelkermord-verhin… MERA25 Deutschland unterstützen: https://www.mera25.de Wir betrauern den Tod vieler Zivilist:innen in Israel und Palästina. Wie war zuletzt die Situation, wie leben die Menschen vor Ort in Israel und Palästina? Der Angriff der Hamas auf Israel, was wissen wir darüber? Was war die Reaktion der israelischen Regierung und wie ist die Situation in Gaza? Was können wir jetzt tun und was ist unsere Verantwortung in Deutschland? Diese und andere Fragen zum Thema beantworten wir in diesem Interview!
14.10.2023: Hamas-Terror: Wieland Hoban, Vorsitzender „Jüdische Stimme für gerechten Frieden“
14.10.2023 Berlin Jüdin & Israelin festgenommen: Iris Hefets „Jüdische Stimme für gerechten Frieden“
Iris Hefets ist im Vorstand des Vereins „Jüdische Stimme für gerechten Frieden“ (קול יהודי לשלום,). Sie zeigte auf dem Hermannplatz ein Schild mit dem Slogan: „Als Jüdin & Israelin Stop den Genozid in Gaza“. Hefets wurde daher vorübergehend festgenommen und nach ca. einer Stunde wieder aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen: • 14.10.2023 Berlin „Mit Hamas verhande… (Link zum Interview nach ihrer Entlassung). In der jüdischen Community erfährt Hefts starke Kritik. Hier eine Einordnung durch Stephan Joachim Kramer, zum Zeitpunkt des Gesprächs Generalsekretär des Zentralrats der Juden, heute Chef des Verfassungsschutzes Thüringens https://www.nd-aktuell.de/artikel/174…#b1410
Eine neue Chance für Assange und der beeindruckende Mut des deutschen Bundeskanzlers
20. Mai 2024. Heute entschied der Britische High Court in London: Assange kann erneut in die Berufung gegen seine Auslieferung an die USA gehen. Denn die USA haben die Bedingungen nicht erfüllt, die der High Court am 26. März 2024 zur Voraussetzung gemacht hatte, um über eine Auslieferung Assanges an die USA zu entscheiden. Der High Court hatte als Garantien verlangt, dass sich Julian Assange in einem Verfahren in den USA auf die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit berufen kann (erster Zusatz der US-Verfassung), dass er nicht wegen seiner nicht-amerikanischen (australischen) Staatsbürgeschaft benachteiligt werden darf und dass gegen ihn nicht die Todesstrafe verhängt wird. Diese Garantien haben die USA nicht gegeben; zwar vertraute das Gericht der Versicherung des Vertreters der USA, dass Assange nicht die Todesstrafe drohe, aber der rechtliche Vertreter der USA erklärte, dass für Assange der erste Zusatzartikel der US-Verfassung – Pressefreiheit und Meinungsfreiheit – nicht gelten müsse[1]siehe Berichterstattung,Tagesschau vom 20. Mai 2024, und Kommentar vom 20. Mai 2024, 19:42 Uhr, https://www.tagesschau.de/kommentar/verfahren-assange-100.html, abgerufen um 22:59 Uhr; siehe auch … Continue reading.
Assanges Frau Stella sprach von einem Wendepunkt und forderte die USA auf, das Verfahren gegen Assange umgehend einzustellen[2]https://www.tagesschau.de/ausland/europa/assange-berufung-102.html, abgerufen am 20. Mai 2024 um 22:14 Uhr. Denn der Fall ist noch nicht entschieden und Assange sitzt jetzt seit fast fünf Jahren im Gefängnis, weil er über US-Kriegsverbrechen informiert hatte. Über den Fall Assange hier mehr lesen.
Auf einer Pressekonferenz im März 2024 berichtete der Pressesprecher der Bundesregierung, dass sich Bundeskanzler Scholz erstmals in einer Schulklasse (!) gegen die Auslieferung von Julian Assange ausgesprochen habe.[3]zur Äußerung von Scholz der Pressesprecher der Bundesregierung auf der PK am 6. Marz 2024, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-6-maerz-2024-2264054, … Continue reading
Der Mut des Bundeskanzlers ist wirklich beeindruckend.
Wann fordert die Bundesregierung von Großbritannien die Freilassung Julian Assanges?[4]Die Bundesregierung schrieb in ihrer Antwort vom 20. 10. 2023 auf eine kleine Anfrage von Sevim Dagdelen, „zum laufenden Verfahren sowie zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit … Continue reading
Wann unterstützt die Bundesregierung Stella Assange und fordert gegenüber den USA, das Verfahren gegen Assange einzustellen?
Wann rafft sich der Bundeskanzler auf, im Falle von Assange von den USA die Einhaltung des Menschenrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit[5]Meinungs – und Informationsfreiheit, Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf einzufordern?
Die Bundesregierung fordert gerne die Einhaltung der Menschenrechte in der ganzen Welt ein. Und im Fall Assange?
Aber man kann auch fragen: Warum sollte eine Regierung die Presse – und Meinungsfreiheit gegenüber einem anderen Staat einfordern, wenn sie diese Freiheit immer wieder im eigenen Land verletzt, wie das rabiate Vorgehen gegen die Solidaritätdemonstrationen mit Palästina oder den Palästina-Kongress gezeigt haben?
References
↑1 | siehe Berichterstattung,Tagesschau vom 20. Mai 2024, und Kommentar vom 20. Mai 2024, 19:42 Uhr, https://www.tagesschau.de/kommentar/verfahren-assange-100.html, abgerufen um 22:59 Uhr; siehe auch Berliner Zeitung vom 21. Mai 2024 Seite 1; JW vom 21. Mai 2024, Seite 1 |
---|---|
↑2 | https://www.tagesschau.de/ausland/europa/assange-berufung-102.html, abgerufen am 20. Mai 2024 um 22:14 Uhr |
↑3 | zur Äußerung von Scholz der Pressesprecher der Bundesregierung auf der PK am 6. Marz 2024, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-6-maerz-2024-2264054, abgerufen am 20. Mai 2024 um 21:34 Uhr. |
↑4 | Die Bundesregierung schrieb in ihrer Antwort vom 20. 10. 2023 auf eine kleine Anfrage von Sevim Dagdelen, „zum laufenden Verfahren sowie zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Regierungen äußere sie sich „grundsätzlich nicht““, https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-974544, abgerufen am 20. Mai 2024 um 21:59 Uhr |
↑5 | Meinungs – und Informationsfreiheit, Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf |