Kitastreik 2024 – Mitteilungen und Info’s

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Unsere Stellungnahmen und Pressemitteilungen/ Info´s von Ver.di -Landesbezirk Berlin-Brandenburg über den Kita-Streik 2024

Inhaltsverzeichnis


Hauptanliegen: Warum der Streik für pädagogische Qualität und Entlastung sinnvoll und notwendig ist

"Seitdem die Streiks für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben Berlin begonnen haben, sind zahlreiche Argumente gegen den Streik im Umlauf. Hier setzen wir uns mit den häufgisten Einwänden auseinander, erläutern Hintergründe und stellen die Fakten, sowie die Rechtslage dar.

1. Aber das Land Berlin kann doch gar nicht verhandeln, weil es in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist!

2. Man kann eine Fachkraft-Kind-Relation doch nicht in einem Tarifvertrag, sondern nur per Gesetz regeln!

3. Aber wo sollen denn die Fachkräfte herkommen?

4. Aber hätte das nicht in den Verhandlungen letztes Jahr geklärt werden können?

5. Aber die Regelungen gelten dann doch nur für die Kita-Eigenbetriebe. Das ist doch eine Benachteiligung für die Freien Träger.

6. Aber das geht doch alles nur zu Lasten der Eltern. Das ist der Politik doch egal
"

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Erzieherinnen und Erzieher im Video zur Fehlentscheidung des Landesarbeitsgerichts

Das Landesarbeitsgericht hat am 11. Oktober 2024 den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben untersagt. 🚫👶

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Das sagen die Erzieherinnen und Erzieher dazu:


Das Landesarbeitsgericht Berlin hat den geplanten Kitastreik verboten, weil er angeblich gegen die Friedenspflicht verstoße. Ein schlimmes Fehlurteil. Das gibt Anlass über die Friedenspflicht und einstweilige Verfügungen gründlicher nachzudenken. Das sagt RA Benedikt Hopmann dazu:

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Pressekonferenz 24. Oktober 2024: Wie weiter mit pädagogischer Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben?

Welche Aktivitäten ver.di nach der Untersagung des Streiks plant und welche Anforderung ver.di an einen Runden Tisch hat, wird im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt. In diesem Zusammenhang werden ausgewählte Daten zur Betreuungssituation in den Berliner Kitas vorgestellt und mit den Aussagen der Bildungssenatsverwaltung in den letzten Monaten kontrastiert.

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18. Oktober 2024: Diskussion zum Kitastreik: Hände weg vom Streikrecht!

Am 18. Oktober 2024 wurde in der Regenbogenfabrik ein Diskussionsabend zum Berliner Kita-Streikverbot durchgeführt. Das Landesarbeitsgericht hat am 11.10.2024 in zweiter Instanz das Verbot des Streiks der Erzieherinnen in den landeseigenen Kita-Betrieben bestätigt. Damit ist die Ver.di Kampagne und Tarifauseinandersetzung für einen Tarifvertrag pädagogische Qualität und Entlastung zunächst beendet. In den letzten Jahren haben sich mehrere tausend Kita-Erzieherinnen organisiert, gekämpft und gestreikt, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Mit diesem skandalösen Urteil wird den Kolleg*innen die Möglichkeit genommen, ihr im Grundgesetz verankertes demokratisches Recht wahrzunehmen. Wir haben diskutiert, in wieweit das deutsche restriktive Streikrecht dafür verantwortlich ist, warum das Verbot ein heftiger Angriff auf uns Beschäftigte ist und was wir dagegen tun können.

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Landesarbeitsgericht hält Verbot des Kitastreiks aufrecht – aber das muss nicht das ‚Ende vom Lied sein

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot des Kitastreiks bestätigt.

Der Begründung des Arbeitsgerichts, dass der Kitastreik schon deswegen verboten sei, weil das Land Berlin aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen werden könne, folgte jedoch das Landesarbeitsgericht nicht.

Das Landesarbeitsgericht stützt das Verbot des Kitastreiks allein auf die Friedenspflicht.

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Freitag, den 11. Oktober, 11:00 Uhr: Landesarbeitsgericht entscheidet über Verbot des Kitastreiks

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

Freitag, 11. Oktober 2024, 11:00 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, über die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. September 2024, mit dem der Berliner Kita-Streik untersagt worden war.

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Ein Leserbrief verteidigt Grundrecht auf Streik

Ein Leserbrief an den Tagesspiegel verteidigt Grundrecht auf Streik: hier lesen.


Arbeitsgericht verbietet Kitastreik- ver.di will sich wehren.

Zur Niederlage von ver.di vor dem Arbeitsgericht Berlin.

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Begründung des Arbeitsgericht


Berliner Senat zieht gegen Streik und Entlastung vor Gericht

Nun also bemüht der Berliner Senat das Arbeitsgericht.

Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Senat über einen Notdienst war gescheitert. Der Senat wollte 70 Prozent der Arbeitskräfte als Notdienst im Streik einsetzen. Darin sahen die Gewerkschaften zu Recht eine Einschränkung des Streikrechts, die sie nicht mittragen wollten.

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Information: Diese E-Mail ist kein Newsletter, sondern Teil unserer gewerkschaftlichen Arbeit.

Wortlaut der Info:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuell kocht das Thema Kita-Streik in der Stadt sehr hoch. Dabei wird ver.di auch aus dem Senat heraus stark angegangen. Da wir uns vorstellen können, dass viele von Euch selbst betroffen sind, oder Menschen kennen, die es sind, möchten wir Euch auf diesem Weg über den Stand in dieser Auseinandersetzung informieren und warum sie sich aktuell so zuspitzt.

Die Lage in den Kitas ist – wie in vielen Bereichen – durch eine extreme Arbeiterdichtung geprägt. Die Kolleg*innen müssen sich um zu viele Kindern kümmern. Sie werden deshalb ihren sowie den Ansprüchen der Kinder und Eltern nicht gerecht. Die Krankenquote ist in der Folge exorbitant hoch.

Deshalb haben die Kolleg*innen in den Kita-Eigenbetrieben eine ver.di Tarifkommission gegründet und den Senat zu Verhandlungen zum Thema Entlastung aufgefordert. Sie wollen vor allem verbindliche Regelungen, um wie viele Kinder sich eine pädagogische Fachkraft kümmern muss.

Seit dem 19. April weigert sich der Senat jedoch mit uns dazu in Verhandlungen zu treten. Er schiebt immer wieder Sachzwänge vor. Obwohl im Frühjahr zahlreiche Warnstreiks stattgefunden haben, hat sich an dieser Haltung nichts geändert. Deshalb hat ver.di eine Urabstimmung zum unbefristeten Erzwingungsstreik durchgeführt. Hier haben 91,7% für den Streik gestimmt.

Unter dem Eindruck dieses Ergebnisses, ist der Senat zwar erstmals bereit mit uns zu reden. Er weigert sich jedoch, mit uns Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, zu verbindlichen Entlastungsregelungen zu kommen. Die Senatorin für Bildung, Jungend und Familie schlägt stattdessen ein unverbindliches Brainstorming vor, bei dem am Ende der Senat entscheidet, was er umsetzen will und was nicht.

ver.di zeigt sich im Moment deutlich kompromissbereit. Wir halten einen Tarifvertrag für den besten Weg das zu regeln, sind aber auch für andere Wege offen. Wir haben zugesagt, dass wir den Streik verschieben würden, nur für die Zusage, dass Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen werden zu verbindlichen Maßnahmen zu kommen. Der Senat ist jedoch nicht bereit, diese Zusage schriftlich zu geben. Damit trägt er die alleinige Verantwortung für den aktuellen Streik.

Da in der Öffentlichkeit auch viele Diskussionen zu hören sind über die Erfolgsaussichten dieses Streiks, haben wir Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt. Ihr findet Sie hier: https://erziehung-bildung-sozialearbeit-bb.verdi.de/tarifkampagne/++co++a5035726-3d24-11ef-97a8-3f7177da00b1

Auf dieser Seite findet Ihr alle Informationen zu der Auseinandersetzung: https://erziehung-bildung-sozialearbeit-bb.verdi.de/tarifkampagne 

Wir wissen, was dieser Erzwingungsstreik für die Eltern und die Kinder bedeutet. Wir wissen, dass alle an ihrer Belastungsgrenze sind und dass die kommenden Wochen eine große Herausforderung sind. Die Beschäftigten haben seit vielen Monaten deutlich gemacht, dass sie einen anderen Weg gehen wollen, dass sie verhandeln wollen und dass sie diesen Kampf nicht auf den Rücken der Eltern und Kinder austragen wollen. Wir wissen aber auch, wenn alle Aktionen und alles Reden nichts hilft, müssen wir den Druck erhöhen, um die Verweigerungshaltung und die immer neuen Ausreden des Senats endlich zu durchbrechen.

Die streikenden Kolleg*innen brauchen jetzt unser aller Unterstützung! Wir bitten Euch: unterstützt die Kolleg*innen in ihrer Auseinandersetzung. Gebt unsere Informationen gern in Eurem Freundes- und Bekanntenkreis oder unter den Arbeitskolleg*innen weiter.

Mit kollegialen Grüßen,

Andrea Kühnemann
Landesbezirksleiterin
ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg


Jeremy Arndt
Landesbezirksfachbereichsleiter
Fachbereich öffentliche und private Dienstleistungen, Verkehr und Sozialversicherung
ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg

Das Arbeitsgericht meinte außerdem, der Senat müsse nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel verhandeln, weil er “das Risiko eines Ausschlusses aus der Tarifgemeinschaft der Länder bei einem eigenständigen Tarifabschluss nicht eingehen” müsse[2]. Das Gericht kann aber wegen dieses Risikos ver.di nicht verbieten, zum Streik für einen Entlastungs-Tarifvertrag aufzurufen. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach hervorgehoben, dass für Ziele, die in einem Tarifvertrag regelbar sind, gestreikt werden darf. Ein Tarifvertrag zur Entlastung ist unbestreitbar ein Streikziel, das sich durch Tarifvertrag regeln lässt. Das Arbeitsgericht hat jedoch einen völlig neuen Maßstab entwickelt, indem es ein Streikziel illegalisiert, das das Risiko enthalten soll, dass der bestreikte Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband, hier der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), ausgeschlossen wird. Einen solchen neuen Maßstab in einem vorläufigen Verfahren, in dem nur summarisch geprüft werden kann, aus dem Hut zu zaubern[3], kann nur als skandalös bezeichnet werden.Quelle:


20.09.2024: 82 Prozent der GEW- Mitglieder Berlin = Ihr habt euch für Ja entschieden

82 Prozent der in der GEW BERLIN organisierten Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe haben sich in der Urabstimmung für einen unbefristeten Erzwingungsstreik zur Erreichung eines Tarifvertrags für pädagogische Qualität und Entlastung ausgesprochen. Damit steht fest, dass die Erzieher*innen sich voraussichtlich ab dem 30. September in den unbefristeten Streik begeben werden.

Quelle:


Pressemitteilung, vom 24.09.2024 Nr. 145

Nr. 145 Berliner Senat fordert Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür – vorerst keine Notdienstvereinbarung für die Kita-Eigenbetriebe

Wortlaut der Pressemitteilung:

Ein Gespräch über eine Notdienstvereinbarung im Streikfall bei dem Kita-Eigenbetrieben ist am Dienstag, den 24. September 2024 ergebnislos zu Ende gegangen. Der Senat und die Geschäftsleitungen der Kita-Eigenbetriebe forderten in dem Gespräch, dass 70-80% der Betreuung abgesichert werden und alle Einrichtungen geöffnet bleiben sollen. Damit würde das Streikrecht der Beschäftigten in einer unverhältnismäßigen Art und Weise eingeschränkt werden.

„Was der Senat da fordert, ist keine Notdienstvereinbarung, sondern eine Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür. Der Senat sollte sich klar machen, dass das Grundgesetz auch für pädagogische Fachkräfte gilt. Statt zu versuchen, den Streik mit solchen fadenscheinigen Tricks zu verhindern, muss der Senat endlich in Verhandlungen einsteigen,“ erklärt ver.di-Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

ver.di steht weiterhin für Gespräche über eine Notdienstvereinbarung zur Verfügung, wenn diese tatsächlich zum Ziel haben, einen Notbetrieb zu definieren.

Quelle:


Pressemitteilung, vom 25.09.202 Nr. 147

Nr. 147 -Senat verweigert Verhandlungen zu verbindlichen Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben. Er trägt Verantwortung für Erzwingungsstreik ab 30. September.

Wortlaut:

Senat verweigert Verhandlungen zu verbindlichen Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben. Er trägt Verantwortung für Erzwingungsstreik ab 30. September.

Am gestrigen Mittwoch, den 25. September 2024, hat der Berliner Senat die letzte Chance verpasst, verbindliche Verhandlungen zu pädagogischer Qualität und Entlastung in den Kita Eigenbetrieben Berlin aufzunehmen. ver.di hatte angeboten, den Streikbeginn zu verschieben, wenn der Senat verbindlich zusagt, konstruktive Verhandlungen aufzunehmen.

Der Senat wollte sich jedoch nicht einmal darauf festlegen, ob es eine Belastung der Beschäftigten in den Kita-Eigenbetrieben gibt.

Da der Senat sich weigert, die Krise in den Kitas anzuerkennen, ruft ver.di für den Erzwingungsstreik ab dem 30. September auf. Die Streikaufrufe werden ab heute Morgen verschickt.

„Von ver.di-Seite liegen die Karten schon lange auf dem Tisch. Mit seiner unkonstruktiven Haltung provoziert der Senat den Streik und trägt damit die Verantwortung für die Belastung der Eltern und Kinder. Es ist unverantwortlich vom Senat, dass er alle Möglichkeiten verstreichen lässt, konstruktive Verhandlungen aufzunehmen“, erklärt die ver.di Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

25. Mai 2024: Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!

Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!

Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD

00:53 Martina, Kita – Vertreterin

25.05.2024

rec. ingmue1957

Weitere Info´s zur Protestaktion: