3. November 2020 von benhop
Der stellvertretende Leiter des Finanzamtes für Körperschaftssteuer teilte der VVN-BdA mit, dass „die grundsätzlichen Entscheidungen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung getroffen wurden und werden“[13].
Für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA ist der Berliner Finanzsenator Herr Kollatz voll verantwortlich: hier weiterlesen.
Es ist schon mehr als erstaunlich, dass sich der rot-rot-grüner Berliner Senat ausgerechnet vom bayrischen Verfassungsschutz vorschreiben lässt, was die VVN-BdA zu widerlegen habe, wenn sie weiter von der Berliner Finanzbehörde als gemeinnützig anerkannt werden will. Der Berliner Senat hat dabei offensichtlich keinerlei Bedenken, den Maßstab ‚linksextremistisch‘ in der Lesart des bayrischen Verfassungsschutzes zu übernehmen.
Cornelia Kerth in ihrem Bericht über das Gespräch der VVN-BdA mit der Berliner Finanzbehörde: „Es scheint tatsächlich die Linie des Senats und der Senatsverwaltung zu sein, uns davon überzeugen zu wollen, dass die Gesetzgebung sie zwinge, uns die Gemeinnützigkeit abzuerkennen“[14].
Die Berliner Finanzbehörde meint also, sie sei durch Gesetz dazu gezwungen, sich als Berliner Bär am Nasenring des bayrischen Verfassungsschutzes gegen die VVN-BdA als die älteste und größte antifaschistische Organisation in Stellung bringen lassen.
Doch dem ist nicht so. Die Gründe: weiterlesen hier
[13] antifa Beilage September/Oktober 2020, Seite 1
[14] antifa Beilage September/Oktober 2020, Seite 1