28.02.2024: Pressemitteilung von EINE S-Bahn für ALLE, Bahn für Alle und Gemeingut in BürgerInnenhand

image_pdf

Ergänzung am 4. März 2024: Das Kammergericht hat entschieden – Alstom konnte sich mit zwei Rügen durchsetzen. Die Vergaberichtlinien müssen entsprechend geändert werden. Wir bleiben dabei: Das Land muss die S-Bahn in eigener Regie übernehmen. Auch wenn die S-Bahn die Ausschreibung gewinnen sollte, wird ein Teil, zum Beispiel die Werkstätten, privatisiert werden. Weiterlesen.

Berlin, den 28. Februar 2024: Die Bündnisse EINE S-Bahn für ALLE, Bahn für Alle sowie die Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand lehnen den Vorschlag des Kammergerichts Berlin aus der Verhandlung am 23. Februar für eine Einigung mit Alstom ab. Sie fordern den Abbruch der milliardenschweren Ausschreibung und stattdessen die Kommunalisierung der S-Bahn in Berlin.

Dazu Markus Henn von EINE S-Bahn für ALLE, Prozessbeobachter der Initiativen:

„Vor dem Kammergericht wurde die Vergabelogik im Zuge der Verhandlung der größten Ausschreibung in Deutschland auf die Spitze getrieben. Für die Ideologie des Wettbewerbs soll möglichst Tabula rasa gemacht werden. Vorhandene Werkstätten und Gleisanschlüsse sollen negiert werden, Entschädigungen oder Abriss und Neubau würde die Bürgerinnen und Bürger Berlins mehrere hundert Millionen Euro kosten. Ähnliches gilt für die Freistellung von allen erdenklichen Risiken wie etwa beim Zugbeeinflussungssystem.“

Das Aktionsbündnis EINE S-Bahn für ALLE, Bahn für Alle und Gemeingut in BürgerInnenhand lehnen eine Zustimmung zu den vier Vorschlägen des Gerichts für Abhilfen ab, vor allem die zur Wertung der Angebote und zu den Werkstätten, da das Gericht diese Rügen selbst für unzulässig hält.

Carl Waßmuth von Bahn für Alle ergänzt:

„Würden Berlin und Brandenburg den Vorschlag annehmen, würde eine Zerschlagung des einheitlichen S-Bahn-Systems noch wahrscheinlicher. Auch wenn der Kompromiss ein verlockendes Ende des Gerichtsverfahrens in Aussicht stellt, beinhaltet er gigantische Risiken. Die Zerschlagung wird zu teuren Abstimmungsproblemen führen, und das Risiko der Insolvenz eines Betreibers wie im Fall von Abellio würde im Chaos münden.“

Die vom Gericht in Aussicht gestellte spätere Prüfung der Zulässigkeit eines Gesamtanbieters nach dem Zuschlag lässt aus Sicht des Bündnisses zudem schon den nächsten langwierigen Rechtsstreit aufscheinen.

Dazu Jorinde Schulz von Gemeingut:

„Mit einer weiteren Klage nach dem Zuschlag könnte Alstom das Verfahren erneut auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger um viele Monate, wenn nicht Jahre verzögern. Möglicherweise war das Unternehmen von Anfang an nur auf eine lukrative außergerichtliche Einigung aus. Ein Abbruch der Ausschreibung ist für das Land Berlin die einzige wirtschaftliche Lösung. Das Land muss die S-Bahn in eigener Regie betreiben.“

Berlin und Brandenburg dürfen nicht auf den Kompromissvorschlag des Kammergerichts zur S-Bahn-Vergabe eingehen – ein Abbruch der Ausschreibung ist die einzige wirtschaftliche Lösung.

Wie eine juristische Stellungnahme im Auftrag von Gemeingut, dem Träger der beiden Bündnisse, aus dem Jahr 2021 ergeben hat, bestehen mehrere Alternativen zur aktuellen Ausschreibung: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2021/06/Benno_Reinhardt_Positionspapier_Vergabe_S-Bahn_Berlin.pdf. Dazu gehört, dass Berlin neue Wagen direkt kaufen könnte, und mit einer Übernahme der Mehrheit an der S-Bahn Berlin wäre auch für den Betrieb keine Ausschreibung mehr erforderlich.

Für Rückfragen:

Carl Waßmuth,  carl.wassmuth@bahn-fuer-alle.de

Markus Henn, info@bahn-fuer-alle.de