“Aktienrente” – Gesetzesentwurf der Bundesregierung

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Am 21. Juni 2024 legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für den Aufbau eines privaten Fonds zur Finanzierung der Rente vor.

Dieser Gesetzesentwurf wird in den folgenden Monaten im Parlament dabattiert werden.

Eine fundierte Kritik wurde schon vor einigen Monaten auf einer Veranstaltung im Dragonerareal in Berlin formuliert. Was in Deutschland notwendig ist, ist keine Aktienrente, sondern: 1. am bewährten – von Finanzspekulation völlig unberührten – Verfahren der Umlagefinanzierung festzuhalten; 2. aber endlich das Gewirr von Rentenarten / Pensionen nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sozial und gerecht auszugleichen.

Das Rad muss nun nicht erst neu erfunden werden: es existiert bereits mit dem Vorbild des in Österreich praktizierten Systems. In Österreich zahlen jetzt alle in eine „Pensionskasse“ ein und die Rente konnte so sogar erhöht werden. Gutverdienende Beamte und Freiberufler stabilisieren das System gerade jetzt, wo geburtenstarke  Jahrgänge in Rente gehen. Auch der Staat und die Unternehmen beteiligen sich mehr als in Deutschland.

Es kommt darauf an, die Gegenkampagne “Für eine Rente wie in Österreich! Jetzt!” zu stärken.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung:

Siehe auch: Alle Beiträge zum Thema Privatisierung der Rente.