Arbeitsgericht verbietet Kitastreik – Ver.di will sich wehren.

Der Antrag des Senats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte in der ersten Instanz Erfolg: Das Arbeitsgericht unterband den Streik, weil die Gewerkschaft noch in der Friedenspflicht stehe. Das Arbeitsgericht führt „bestehende Entlastungsregelungen für Auszubildende“ an, die tariflich geregelt seien und die Gewerkschaften nun zur Friedenspflicht zwinge. Doch ein besserer Betreuungssschlüssel, den ver.di jetzt fordert, ist etwas ganz anderes als „Entlastungsregelungen für Auszubildende“[1]https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php. Zur Regelung eines Betreuungsschlüssels gibt es keinen Tarifvertrag, so dass auch keine Friedenspflicht der Gewerkschaft besteht.

Das Arbeitsgericht meinte außerdem, der Senat müsse nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel verhandeln, weil er „das Risiko eines Ausschlusses aus der Tarifgemeinschaft der Länder bei einem eigenständigen Tarifabschluss nicht eingehen“ müsse[2]https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php; die Tarifgemeinschaft der Länder ist der Verband, mit dem die Gewerkschaften ver.di und GEW … Continue reading. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mehrfach hervorgehoben, dass für Ziele, die in einem Tarifvertrag regelbar sind, gestreikt werden darf. Ein Tarifvertrag zur Entlastung ist unbestreitbar ein Streikziel, das sich durch Tarifvertrag regeln lässt, und ist damit als Streikziel zulässig. Dagegen hat das Arbeitsgericht einen völlig neuen Maßstab entwickelt, an dem es die Zulässigkeit von Streikzielen beurteilt. Es illegalisiert ein Streikziel, weil es das Risiko enthalten soll, dass der bestreikte Arbeitgeber, das Land Berlin, aus dem Arbeitgeberverband – hier die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) – ausgeschlossen werden könnte. Der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Arbeitgeberverband TdL wird ausschließlich vom Arbeitgeberverband selbst geregelt. Würde davon das Streikrecht der Gewerkschaft abhängen, so könnte der Arbeitgeberverband über diese internen Regelungen, auf die ver.di keinerlei Einfluss hat, bestimmen, ob ver.di streiken darf oder nicht. Einen solchen neuen Maßstab in einem vorläufigen Verfahren, in dem nur summarisch geprüft werden kann, aus dem Hut zu zaubern[3]„Daneben seien auch verbandspolitische Erwägungen des Landes Berlin von der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt, weil das Land als Arbeitgeber berechtigt sei, sich … Continue reading, kann nur als skandalös bezeichnet werden.

Ver.di kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. Der Rechtsstreit ist also noch nicht zu Ende, sondern wird in der nächsten Woche vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fortgesetzt werden.

Ein Problem könnte allerdings im weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits eine hohe Bedeutung gewinnen: Diese vorläufigen Verfahren, die zur Vehinderung von Streiks vom Arbeitgeber in Gang gesetzt werden – so wie jetzt durch den Senat geschehen – enden immer nach der zweiten Instanz; im vorliegenden Fall also vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der nächsten Woche. Das sonst mögliche Rechtmittel – die 3. Instanz – ist in diesen vorläufigen Verfahren versperrt. Es ist also in einem solchen Rechtsstreit unmöglich, Fehlentscheidungen der Landesarbeitsgerichte durch das Bundesarbeitsgericht korrigieren zu lassen. Das kann in solchen Vefahren zu schweren rechtwidrigen Einschränkung des Streikrechts durch die Landesarbeitsgerichte führen.

Die Konsequenz dieses verkürzten Verfahrens kann nur sei sein, dass die Untersagung eines Streiks auf diesem Wege nur sehr eingeschränkt möglich sein darf, nur ein offensichtlich rechtwidriger Streik darf vom Gericht untersagt werden[4]LAG Köln v. 19.03.2007 Az.: 12 Ta 4107, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 7; SächsLAG v. 2.11.2007 Az.: 7 SaGa 19/07, NZA 2008, 59; HessLAG v. 2.5.2003 Az.: 9 SaGa 637/03 Rn. 31. … Continue reading. Sonst werden die Gerichte der hohen verfassungsrechtlichen Bedeutung des Streikrechts nicht gerecht; das Streikrecht ist das wichtigste Instrument der abhängig Beschäftigten zur Verteidigung ihrer Rechte.

Dieser Rechtsstreit entwickelt sich zu einem Kampf um die Verteidigung des bestehenden Streikrechts. Der Kitastreik ist nicht rechtswidrig und schon gar nicht offensichtlich rechtswidrig.

Entscheidung des Arbeitsgerichts: Urteil vom 27.09.2024, 56 Ga 11777/24.

Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin Nr. 18/24 vom 27.09.2024 lesen.

References

References
1 https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php
2 https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php; die Tarifgemeinschaft der Länder ist der Verband, mit dem die Gewerkschaften ver.di und GEW bundesweit Tarifverträge abschließen, die sogenannten Flächentarifverträge
3 „Daneben seien auch verbandspolitische Erwägungen des Landes Berlin von der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt, weil das Land als Arbeitgeber berechtigt sei, sich in der Tarifgemeinschaft der Länder zu organisieren. Das Risiko eines Ausschlusses aus der TdL bei einem eigenständigen Tarifabschluss müsse das Land Berlin nicht eingehen“, Pressemitteilung des Arbeitsgericht Nr. 18/24 vom 27.09.2024, siehe https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php
4 LAG Köln v. 19.03.2007 Az.: 12 Ta 4107, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 7; SächsLAG v. 2.11.2007 Az.: 7 SaGa 19/07, NZA 2008, 59; HessLAG v. 2.5.2003 Az.: 9 SaGa 637/03 Rn. 31. Bundesverfassungsgericht und Bundesarbeitsgericht stehen auf dem Standpunkt, dass eine Bewertung von Arbeitskampfmaßnahmen durch die Fachgerichte grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn eine Arbeitskampfmaßnahmen offensichtlich ungeeignet oder unverhältnismäßig ist (Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 24 Rn. 43).

Berliner Senat zieht gegen Streik und Entlastung in den Kitas vor Gericht 

Nun bemühte der Berliner Senat das Arbeitsgericht. Verhandelt wird heute, Freitag, 27. September 2024 ab 14:00 Uhr.

Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Senat über einen Notdienst war gescheitert. Der Senat wollte 70 Prozent der Arbeitskräfte als Notdienst im Streik einsetzen. Darin sahen die Gewerkschaften zu Recht eine Einschränkung des Streikrechts, die sie nicht mittragen wollten.

Die Gewerkschaften können über das „Ob“ und den Umfang einer Notbetreuung allein entscheiden. Das haben sie getan.

Jetzt zieht der Senat vor das Arbeitsgericht, um den Kitastreik insgesamt zu unterbinden[1]https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489288.php. Die Erklärung des Finanzsenators „Grundsätzlich ist das Streikrecht ein hohes Gut“ ist damit ein reines Lippenbekenntnis. Denn der Finanzsenator erklärt ausdrücklich, er wolle einen „Dauerstreik verhindern“[2]PM v. 26.9.2025, https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.1489094.php, und beklagt, dass der unbefristete Streik zu „extremen Belastungen tausender Kinder und Eltern“ führen werde. Doch der Senat kann die notwendigen und vorübergehenden Belastungen im Streik sofort beenden: Durch andauernde Entlastungen in Form eines besseren und verbindlichen Kita-Betreuungsschlüssel.

Kampf um Tarifverträge

Diese Seite beschäftigt sich mit dem Kampf um Tarifbindung und bessere Tarifverträge. Wir werden anhand von aktuellen Beispielen nach und nach zeigen, was das bedeutet.

Inhaltsverzeichnis


Charité, Vivantes und Töchter: Kampf für Entlastung, TVöD für alle

Der Kampf der Beschäftigten der Charité und Vivantes für einen Tarifvertrag Entlastung. Der Kampf der Töchter für die Rückkehr als Stammarbeitskräfte zu den Müttern Charité und Vivantes. TVöD für alle.

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27.09.2024: Kitastreik 2024 – Mitteilungen und Info’s

Hauptanliegen: Warum der Streik für pädagogische Qualität und Entlastung sinnvoll und notwendig ist
“Seitdem die Streiks für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben Berlin begonnen haben, sind zahlreiche Argumente gegen den Streik im Umlauf. Hier setzen wir uns mit den häufgisten Einwänden auseinander, erläutern Hintergründe und stellen die Fakten, sowie die Rechtslage dar.

  1. Aber das Land Berlin kann doch gar nicht verhandeln, weil es in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist!
  2. Man kann eine Fachkraft-Kind-Relation doch nicht in einem Tarifvertrag, sondern nur per Gesetz regeln!
  3. Aber wo sollen denn die Fachkräfte herkommen?
  4. Aber hätte das nicht in den Verhandlungen letztes Jahr geklärt werden können?
  5. Aber die Regelungen gelten dann doch nur für die Kita-Eigenbetriebe. Das ist doch eine Benachteiligung für die Freien Träger.
  6. Aber das geht doch alles nur zu Lasten der Eltern. Das ist der Politik doch egal”

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24.05.2024: Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD

Auszug aus der Pressemitteilung, vom 24.05.2024

Hintergrund der Proteste der Kolleg:innen des ver.di-Netzwerks „Freie Träger, faire Löhne! Für die gute Sache, aber zu welchem Preis?“ ist der Wortbruch des Senats zur sog. Hauptstadtzulage. Die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 € monatlich zahlt das Land Berlin bereits seit 2020 für Landesbeschäftigte. Nach der Einigung über die Tarifierung der Hauptstadtzulage im Tarifvertrag der Länder, hatte der Senat schriftlich zugesagt, dass die Hauptstadtzulage künftig auch für die Beschäftigten der Freien Träger bezahlt wird. Diese Zusage hat der Senat später wieder zurückgenommen. Dirk Heinke, Sozialarbeiter in der Migrationsberatung bei der Berliner Arbeiterwohlfahrt (AWO) und aktiv im ver.di-Netzwerk erklärt: „Unsere Arbeit bei den freien Trägern ist für die soziale Infrastruktur und für das Funktionieren unserer Stadt genauso wichtig, wie die unserer Kolleg:innen im öffentlichen Dienst. Seit Jahren fordern wir daher die Gleichhandlung unserer Arbeit und damit auch die Hauptstadtzulage für uns bei den freien Trägern“, und führt weiter aus: „Wir begrüßen daher, wenn sich die Berliner SPD hierzu auf ihrem Landesparteitag klar positioniert. Danach wird es aber darum gehen, dies auch im Senat durchzusetzen und damit den Wortbruch zu heilen.“

Quelle:

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Kitastreik 2024 für Entlastung

Über den Streik der Beschäftigten in den Kitas, die dem Land Berlin gehören, um einen Entlastungstarifvertrag und den Kampf der freien Träger.

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Menschenrechtsinstitut mahnt zur Besonnenheit in Asyldebatte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte folgende Mitteilung:

Anlässlich der derzeitigen Befassung des Bundestages mit dem „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung und den Gesetzesvorschlägen der Opposition zum Asylrecht spricht sich das Deutsche Institut für Menschenrechte für mehr Besonnenheit in der Debatte aus. Hierzu erklärt die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Beate Rudolf:

„Die hitzige Debatte der letzten Wochen gleicht einem Wettbewerb um immer drastischere Vorschläge zur Verschärfung des Asylrechts. Besonders laut sind dabei die Stimmen derer, die auf Abschottung und Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen setzen und dabei bereit sind, sich über rechtsstaatliche Prinzipien hinwegzusetzen und sogar vor der Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl nicht Halt machen. Diejenigen, die für den Schutz der Menschenwürde und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards eintreten, finden in dieser aufgeheizten Debatte kaum noch Gehör.

Dabei steht viel auf dem Spiel. Wer Ängste schürt und den Eindruck erweckt, die Zurückweisung schutzsuchender Menschen würde zu mehr Sicherheit in Deutschland führen, setzt die demokratische Kultur unseres Landes aufs Spiel. Die derzeit diskutierten Verschärfungen im Migrations- und Sicherheitsrecht werden Radikalisierungen und Terroranschläge nicht verhindern können – dazu müssten präventive Maßnahmen gestärkt werden. Sie bergen vielmehr die Gefahr, das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig zu belasten und Grund- und Menschenrechte unverhältnismäßig einzuschränken.

Auch die europäische Zusammenarbeit droht durch nationale Alleingänge erheblichen Schaden zu nehmen. Eine Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen verstößt beispielsweise gegen menschenrechtliche Vorgaben und europäisches Recht. In vielen EU-Ländern drohen Asylsuchenden Verelendung, Obdachlosigkeit oder Inhaftierung. Gerichte untersagen deshalb immer wieder Abschiebungen. Ob eine Abschiebung zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden und kann nicht pauschal an einer Grenze entschieden werden.

Wie wir als Gesellschaft mit Schutzsuchenden umgehen, prägt das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Menschenrechte und rechtsstaatliche Verfahren sind zivilisatorische Errungenschaften. Sie dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“

Deutsche Fregatte in den Gewässern vor China?

25. September 2024. Am 13. September 2024 fuhr die Fregatte „Baden-Württemberg“ und der Versorger „Frankfurt am Main“ entlang der Küste der Volksrepublik China vom Ost- zum Südchinesischen Meer. Dies geschah gegen den Protest der Volksrepublik: „Provokationen und Drohungen betreffender Staaten gegen Chinas Souveränität und Sicherheit unter dem Deckmantel der Freiheit der Schifffahrt lehne man ab, sagte Außenamtssprecherin Mao Ning.“[1]https://www.sueddeutsche.de/politik/strassen-von-taiwan-china-deutsche-fregatte-marine-durchquert-lux.8KtmkzdCvvhmvdAwmPSboC; abgerufen am 25.9.24 10:002 Uhr

Es war eine Demonstration deutscher Außen- und Militärpolitik. In der Süddeutschen Zeitung vom 13. September 2024 ist dazu zu lesen: „Zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren fährt die deutsche Marine wieder durch die Straße von Taiwan.“[2]https://www.sueddeutsche.de/politik/strassen-von-taiwan-china-deutsche-fregatte-marine-durchquert-lux.8KtmkzdCvvhmvdAwmPSboC; abgerufen am 25.9.24 10:002 Uhr Wozu?

Der Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) dazu am Freitagvormittag in Berlin: „Internationale Gewässer sind internationale Gewässer. Es ist der kürzeste und angesichts der Wetterlage auch der sicherste Weg. Also fahren wir durch“[3]https://www.sueddeutsche.de/politik/strassen-von-taiwan-china-deutsche-fregatte-marine-durchquert-lux.8KtmkzdCvvhmvdAwmPSboC; abgerufen am 25.9.24 10:002 Uhr. Pistorius sagt nicht, warum die Fregatte nicht warten konnte, bis sich die Wetterlage besserte. Auch ein etwas längerer Weg hätte dem Kriegsschiff nicht geschadet.

Man fragt sich, was ein deutsches Kriegsschiff überhaupt in diesen Gewässern zu suchen hat. Denn es gab einen Grund dafür, dass zwanzig Jahre lang deutsche Kriegsschiffe diesen Seeweg gemieden haben. China betrachtet das Fahren eines deutschen Kriegsschiffs durch diese Gewässer als „Provokation gegen Chinas Souveränität und Sicherheit unter dem Deckmantel der Freiheit der Schifffahrt“, wie ja die Stellungnahme der chinesischen Außenamtsministerin zeigt.

Warum fühlen sich die Regierenden in Deutschland berufen, auch in Gewässern vor China militärische Präsenz zu zeigen, obwohl China das als Provokation betrachtet? Was haben deutsche Kriegsschiffe in diesen Gewässern zu suchen?

Die Regierenden in Deutschland wollen weltweit wieder militärisch mitmischen- im Fahrwasser der USA, die China zu ihrem Hauptfeind erkärt haben. Welchen Nutzen haben wir, die abhängig Beschäftigten in Deutschland, davon?

Die „Junge Welt“ zitiert Bernhard von Bülow, der 1916 erklärte: „Unsere Festsetzung an der chinesischen Küste (…) war ein erster Schritt auf dem Wege der Weltpolitik“. Bernhard von Bülow wollte „dem deutschen Kaiserreich seit Ende des 19.Jahrhunderts zuerst als Staatssekretär im Auswärtigen Amt, dann als Reichskanzler zum sprichwörtlichen „Platz an der Sonne“ verhelfen“[4]Hauke Neddermann „Zur Gegenwart der Geschichte“ in: Junge Welt vom 25. September 2024; https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=%2Fbeilage%2Fart%2F484332.

Damals führte dieses Denken in den ersten Weltkrieg.

„Das große Karthago führte drei Kriege. Es war noch mächtig nach dem ersten, noch bewohnbar nach dem zweiten. Es war nicht mehr auffindbar nach dem dritten.“[5] Bertolt Brecht am 26. September 1951 in einem mahnenden „Brief an die deutschen Künstler und Schriftsteller“.

References

References
1, 2, 3 https://www.sueddeutsche.de/politik/strassen-von-taiwan-china-deutsche-fregatte-marine-durchquert-lux.8KtmkzdCvvhmvdAwmPSboC; abgerufen am 25.9.24 10:002 Uhr
4 Hauke Neddermann „Zur Gegenwart der Geschichte“ in: Junge Welt vom 25. September 2024; https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=%2Fbeilage%2Fart%2F484332
5 Bertolt Brecht am 26. September 1951 in einem mahnenden „Brief an die deutschen Künstler und Schriftsteller“

BlackRock & Co enteignen!

Zu BlackRock wurden mehrere Veranstaltungen organisiert, um über den weltweiten wirtschaftlichen und politischen Einfluss dieses Finanzkonzerns aufzuklären. „BlackRock & Co enteignen“ – so heißt auch ein Buch von Werner Rügemer[1]BlackRock & Co. enteignen! Nomen Verlag, Frankfurt a. M. 2021, 3. Aufl. 2023, ISBN 987-3-939816-82-9.

Inhaltsverzeichnis:

Die unbekannte Weltmacht BlackRock

Veranstaltung am 7.1023 „Unsere Rente: Kein Spielball für BlackRock & Co!“

NATO AKTE BlackRock kauft die Ukraine


Seit mehreren Jahrzehnten gerät nahezu die ganze Welt in steigendem Tempo unter die Herrschaft der Finanzmärkte.

Entscheidend sind dabei insbesondere die Schattenbanken, angeführt vom US-Vermögensverwalter BlackRock (Schwarzer Fels), der seit der Finanzkrise 2008/9 rasant angewachsen ist. BlackRock verwaltet zur Zeit etwa 10,6 Billionen U$ und ist damit der größte Fondsverwalter weltweit, gefolgt von Vanguard, State Street, Fidelity und Capital Group. Diese sogenannten „Big Five“ wirken in einem Dickicht gegenseitiger Eigentumsbeteiligungen mit ihren weltweiten Finanzanlagen mehr und mehr in alle unsere Lebensbereiche hinein.  Diese „Big Five“ sind nur die Spitze des Eisbergs.

Sie verwalten nicht nur das Vermögen sehr Reicher, sondern auch kleine Rücklagen von normalen Sparern und insbesondere auch Pensionsfonds. D.h., ganz viele Menschen sind von ihnen abhängig, weil sie ihnen ihre Ersparnisse und ihre Altersvorsorge anvertrauen.

Viele Banken, Versicherungen, weitere Vermögensverwalter bedienen sich längst für ihre eigenen Anlage-Entscheidungen der von BlackRock & Co. entwickelten digitalen Finanzmaschinerie („Aladdin“). Das erhöht insgesamt das systemische Risiko des Zusammenbruches des globalen Finanzsystems. Das Risiko betrifft so weltweit nahezu Alle.    

Nicht nur die wirtschaftliche Macht von BlackRock & Co wird immer bedrohlicher, sondern ebenso ihr drastisch gestiegener politischer Anspruch und seine Umsetzung. Das zeigt sich mehr und mehr in der gegenseitigen Durchdringung von Finanzwelt und Politik. So sitzen Leute von BlackRock in Schlüsselfunktionen in der Regierung der USA. Der ökonomische Chef-Berater der Vizepräsidentin, Kamila Harris, z.B. kommt von BlackRock.

BlackRock ist zudem an unmittelbarem Verwaltungshandeln der EU beteiligt. Z.B. hat BlackRock im Auftrag der EU Nachhaltigkeitskriterien für Banken entwickelt.

In Deutschland ist BlackRock schon lange in die vorderste Reihe der Politik vorgedrungen: Friedrich Merz, derzeit Vorsitzender der CDU/CSU, war von 2016 bis 2020 Vorsitzender des Aufsichtsrates der deutschen Niederlassung von BlackRock.

BlackRock hat seinen rechtlichen Firmensitz im US-Bundesstaat Delaware, dem größten Finanzparadies der Welt.  Sein Gründer und „Chief Executive Officer“(CEO) Lawrence Fink legt größten Wert auf seine exklusive Hintergrundrolle – und sorgt mit den BlackRock-Anteilen bei Leitmedien, Rating-Agenturen etc. dafür, dass die ausufernde internationale Finanzkapital-Herrschaft gar nicht in öffentliches Bewusstsein und gar Rampenlicht vordringt. 

Auf der Homepage blackrocktribunal wird über Konferenzen zu BlackRock und ein Tribunal gegen BlackRock berichtet.

Weiterlesen auf der hompage blackrocktribunal


„Rente bekomme ich nicht mehr!“ Diesen Spruch hört man immer wieder von jungen Leuten. Dabei entbehrt er jeder Grundlage. Es gibt eine gesetzliche Rente im Umlageverfahren und die kann es auch in 50 Jahren geben, wenn wir uns nicht einwickeln lassen. Machtvolle Lobby-Organisationen wie Blackrock haben andere Interessen. Aktuell “beraten” sie die Bundesregierung in der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“. Privaten Fondsverwaltungen und Versicherer haben nun im Juli 2023 ihre Pläne vorgelegt, nach denen neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente und der Betriebsrente als „Dritte Säule“ erneut die private Altersvorsorge ausgebaut werden soll. Die Baby- Boomer- Generation, also die zwischen 1955 bis 1965 Geborenen, werden in den Medien als die Gefahr für die Rentenkassen dargestellt, obwohl aktuell die Versicherungsbeiträge für die Rente mit 18,6% relativ niedrig sind. Leider trifft dies nicht nur auf die Versicherungsbeiträge zu, sondern auch auf die Höhe der Rentenzahlungen. Der langjährigen Politik der Rentenkürzungen bis hin zur Schröders Agenda 2010 und 2007 Merkels- Rente mit 67 “sei Dank”.

Ein Bericht über die Informations- und Diskussionsveranstaltung am 7. Oktonber 22023 “Unsere Rente: Kein Spielball für BlackRock & Co.! Menschenwürdige Renten für alle – wie in Österreich!” Die sehr informativen Beiträge können hier angehört werden


Am 10. November 2022 unterzeichneten die ukrainische Regierung und die Direktoren der US-amerikanischen Vermögensverwalter-Gesellschaft BlackRock eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding). In diesem Vertrag ist geregelt, dass BlackRock nach dem Ende der Krieges mit Russland das Monopol erhält, die Ukraine wieder aufzubauen nach ihren Vorstellungen. Das heißt: auf dem Trümmerfeld wird die Rest-Ukraine zu einem turbo-marktradikalen Land umgebaut, in dem ausländische Investoren unter Federführung von BlackRock das alleinige Sagen haben werden. Doch: wer ist BlackRock? Darüber sprechen wir mit Werner Rügemer. Ein ausgewiesener Experte für BlackRock, der bereits zwei BlackRock-Tribunale in Deutschland veranstaltet hat. Wir erfahren, welche Methoden der weltgrößte Vermögensverwalter anwendet, um das Kapital seiner Kunden noch weiter zu vermehren. Diese Methoden sind nicht immer besonders fein. BlackRock enteignet in dramatischer Weise den Mittelstand. Die enormen Gewinne die dabei gemacht werden, müssen wieder in Umlauf gebracht werden. Es gilt, massenhaft fruchtbare Böden in der Ukraine aufzukaufen und den globalen Agro-Konzernen zuzuführen. Darüber und vieles mehr sprechen Hermann Ploppa und Sergey Filbert mit Werner Rügemer.

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References

References
1 BlackRock & Co. enteignen! Nomen Verlag, Frankfurt a. M. 2021, 3. Aufl. 2023, ISBN 987-3-939816-82-9

NATO

Deutschland ist Mitglied der NATO. Die NATO hat in ihrer Geschichte gezeigt, dass sie ein friedensbedrohendes Militärbündnis ist. Die Beiträge auf dieser Seite beschäftigen sich mit diesem Thema.

Inhaltsverzeichnis:

Die Anti-NATO-Aktion aus Athen


Die Anti-NATO-Aktion aus Athen

  • Die Anti-Nato-Aktion aus Athen zu Besuch in Deutschland
    Wir informieren über die folgende Broschüre der gewerkschaftlichen Solidaritätsgruppe gegen Spardiktat und Nationalismus und hoffen, dass sie zur Diskussion anregt. Seit 2012 reist die gewerkschaftlichen Solidaritätsgruppe „Gegen Spardiktate und Nationalismus“ nach Griechenland. Vor zwei Jahren lernten wir erstmals das Kollektiv „Anti-Nato-Aktion“ in Athen kennen. Wir waren zu einer Veranstaltung geladen, in … Weiterlesen

19.07.2024: Der Internationale Gerichtshof zu den rechtlichen Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalems.

Einleitung:

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Gutachten, das der Internationale Gerichtshof am 19. Juli 2924 in englischer Sprache verfasste. RA Benedikt Hopmann hat die Zusammenfassung des Gutachtens in die deutsche Sprache übersetzt (20 Seiten). Das Gutachten verfasste der Internationale Gerichtshof auf Anforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Die beiden Fragen der Generalversammlung, die der Gerichtshof zu beantworten hatte, werden gleich zum Anfang unter CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS wiedergegeben.

Das Gutachten ist ein bedeutendes Dokument, weil es die Politik und Praktiken Israels mit aller Klarheit benennt und dazu aufruft, dem ein Ende zu setzen.

Die Politik und Praktiken Israels werden unter V. beschrieben. Diese Beschreibung zu lesen, empfehlen wir ausdrücklich. Sie gliedert sich in Die Frage der verlängerten Besatzung, Die Siedlungspolitik, Die Frage der Annexion der besetzten palästinensischen Gebiete, Die Frage der diskriminierenden Gesetzgebung und Maßnahmen und Die Frage des Selbstbestimmungsrechts

Das Kapitel Die Siedlungspolitik ist untergliedert in die Abschnitte: 1. Transfer der Zivilbevölkerung, 2. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land, 3. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, 4. Ausweitung des israelischen Rechts , 5. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und 6. Gewalt gegen Palästinenser.

Aus diesen Überschriften ergibt sich schon, dass es sich um sehr bedeutsame Themen handelt.

Am Ende folgt der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes, der in neun Punkten die rechtlichen Folgen zusammenfasst, die sich aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten Gebieten ergeben.

Zusammen mit der Klagschrift, die Südafrika Anfang 2024 beim IGH einreichte, und der Entscheidung des IGH dazu im Januar 2024, sowie der Entscheidung des IGH im Mai 2024 aufgrund eines erneuten Antrages von Südafrika, erhält man ein sehr genaues Bild über diesen Konflikt und seine Geschichte.

Das Unrecht, das in den besetzten Gebieten geschieht, ist himmelschreiend. Dass Deutschland einer der größten Unterstützer dieser Politik und Praktiken Israels ist, ist verheerend. Der Internationale Gerichtshof hebt hervor, dass dieser Konflikt ein “Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit”ist[1].

Hier vorab der Beschluss des Internationalen Gerichthofs vom 19. Juli 2024:

DER GERICHTSHOF,

(1) stellt fest, dass er für die Abgabe des beantragten Gutachtens zuständig ist;

(2) beschließt, dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens stattzugeben;

(3) ist der Ansicht, dass die weitere Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist;

(4) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, seine rechtswidrige Tätigkeit Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu zu beenden;

(5) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, unverzüglich alle neuen Siedlungsaktivitäten einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren;

(6) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, den Schaden für alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten wiedergutzumachen;

(7) ist der Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die der Staat Israel durch seine fortgesetzte Anwesenheit in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen hat.

(8) ist der Auffassung, dass die internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, verpflichtet sind, die Situation, die durch die unrechtmäßige Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten entstanden ist, nicht als rechtmäßig anzuerkennen.

(9) ist der Auffassung, dass die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung, die um diese Stellungnahme ersucht, und der Sicherheitsrat die genauen Modalitäten und die weiteren Maßnahmen prüfen sollte, die erforderlich sind, um die unrechtmäßige Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden.


Inhaltsverzeichnis


Zusammenfassung des Gutachten vom 19. Juli 2024 (deutsch)

Wortlaut der Zusammenfassung des Gutachtens in deutscher Sprache wird noch veröffentlicht (20 Seiten; die von DeepL maschinell erstellte Übersetzung wurde von RA B. Hopmann überarbeitet, so dass sie gut lesbar ist)

Zusammenfassung des Gutachten (englisch, pdf-Fassung) vom 19. Juli 2024.


Vollständiges Gutachten vom 19. Juli 2024 (PDF-Fassung, engl.)

Wortlaut des vollständigen Gutachten in dt. Sprache: (83 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Sowohl das vollständige Gutachten als auch die Zusammenfassung sind gleich aufgebaut. Daher ist das Inhaltsverzeichnis für das vollständige Gutachten und die Zusammenfassung dasselbe:

Inhaltsverzeichnis: Gutachten

CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS 1-21

I. ZUSTÄNDIGKEIT UND ERMESSENSSPIELRAUM 22-50
A. Zuständigkeit 23-29
B. Ermessensspielraum 30-49

II. ALLGEMEINER KONTEXT 51-71
III. UMFANG UND BEDEUTUNG DER VON DER GENERALVERSAMMLUNG GESTELLTEN FRAGEN 72-83
IV. ANWENDBARES RECHT 84-102

V. ISRAELS POLITIK UND PRAKTIKEN IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN 103-243

  1. Überblick 111-114
  2. Transfer der Zivilbevölkerung 115-119
  3. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land 120-123
  4. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 124-133
  5. Ausweitung des israelischen Rechts 134-141
  6. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung 142-147
  7. Gewalt gegen Palästinenser 148-154
  8. Schlussfolgerung zur israelischen Siedlungspolitik 155-156
  1. Der Begriff der Annexion 158-161
  2. Israelische Handlungen, die einer Annexion gleichkommen 162-173
  3. Das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten 174-179
  1. Der Anwendungsbereich der Frage a) 180-184
  2. Der Begriff der Diskriminierung 185-191
  3. Die Politik der Aufenthaltsgenehmigung 192-197
  4. Beschränkungen der Freizügigkeit 198-206
  5. Abriss von Eigentum 207-222
    (a) Strafrechtliche Abrisse 208-213
    (b) Abrisse wegen fehlender Baugenehmigung 214-222
  6. Schlussfolgerung zu Israels diskriminierenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen 223-229

VI. AUSWIRKUNGEN DER ISRAELISCHEN POLITIK UND PRAXIS AUF DEN RECHTLICHEN STATUS DER
BESATZUNG 244-264

A. Der Anwendungsbereich des ersten Teils der Frage (b) und das anwendbare Recht 244-251
B. Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den Rechtsstatus der Besatzung
beeinflussen 252-258
C. Die Rechtmäßigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten
259-264

VII. RECHTLICHE FOLGEN, DIE SICH AUS DER POLITIK UND PRAXIS ISRAELS UND AUS DER
RECHTSWIDRIGKEIT DER FORTDAUERNDEN PRÄSENZ ISRAELS IN DEN BESETZTEN
PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN ERGEBEN 265-283

A. Rechtliche Konsequenzen für Israel 267-272
B. Rechtliche Konsequenzen für andere Staaten 273-279
C. Rechtliche Konsequenzen für die Vereinten Nationen 280-283


Wortlaut in dt. Sprache: (35 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Am 19. Juli 2024 gab das Gericht  sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen ab, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben. 


Pressemitteilung vom 20. Januar 2023

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ersucht den Internationalen Gerichtshof in ihrer Resolution A/RES/77/247 über „Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, beeinträchtigen“, um ein Gutachten.

Alle Zwischenschritte (Dokumente und Links zum Verfahren), die im Ergebnis zu dem von der Generalversammlung geforderten Gutachten des Internationalen Gerichtshof in Den Haag führten, hier hier weiterlesen


Wortlaut der Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum Inhalt des veröffentlichten Gutachtens in dt. Sprache:

(6 Seiten; übersetzt in deutsche Sprache; lesbar)

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem – Das Gericht gibt sein Gutachten ab und antwortet auf die Fragen der Generalversammlung

DEN HAAG, 19. Juli 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, abgegeben. Wie erinnerlich, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 30. Dezember 2022 die Resolution A/RES/77/247 verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgenden Fragen ersucht:…

Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum veröffentlichten Gutachten des IGH (engl.)