Biden hat der Ukraine erlaubt, Russland mit Mittelstreckenraketen vom Typ „ATACMS“ mit einer Reichweite von 300 Kilomer zu beschießen. Die erste Rakete vom Typ „ATACMS“ soll Russland schon erreicht haben[1]Tagesschau vom 19.11.2024 um 17:31 Uhr: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/lawrow-drohung-atomdoktrin-100.html, abgerufen 19.11.2024 um 22:43 Uhr.
Russland hat seine Richtlinien, unter welchen Vorraussetzungen es Atomwaffen einsetzt, verschärft. „Der russische Präsident Wladimir Putin hat einen Erlass unterzeichnet, der es seinem Land erlaubt, Atomwaffen gegen einen Nicht-Atomstaat einzusetzen, falls dieser von Atommächten unterstützt wird. „Die Aggression eines nicht-nuklearen Staates unter Beteiligung eines nuklearen Staates wird als gemeinsamer Angriff betrachtet“, erklärte Kremlsprecher Peskow. Russland habe Atomwaffen stets als „Abschreckungsmaßnahme“ verstanden und werde diese nur einsetzen, wenn es sich dazu „gezwungen“ sehe. Die neue Doktrin erlaubt auch eine atomare Antwort auf „massive“ Luftangriffe, selbst wenn bei diesen nur herkömmliche Waffen eingesetzt werden.“[2]Berliner Zeitung vom 19.11.2024 um 11:19 Uhr: https://www.berliner-zeitung.de/news/russland-putin-unterzeichnet-erlass-ueber-erweiterten-einsatz-von-atomwaffen-li.2273480, abgerufen 19.11.2024 um … Continue reading
Es wird immer gefährlicher …
Nun wird auch der Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz immer größer. Bis jetzt verweigert er den Einsatz von deutschen Mittelstreckenraketen Taurus gegen Russland.
Olaf Scholz verurteilte, dass auf dem G 20 – Gipfel keine Verurteilung Russlands in die Abschlusserklärung aufgenommen wurde[3]Tagesschau vom 19.11.2024 um 22:15 – 22:50 Uhr, abgerufen 19.11.2024 um 22:43 Uhr. Die weltweiten Machtverhältnisse verändern sich.
Hier soll auf einen Text aufmerksam gemacht werden, den ich am 17. März 2024 auf dieser Homepage veröffentlichte. Er hat bis heute nichts an seiner Aktualität eingebüsst. Sie hätten den Krieg nicht nur verhindern können, sie hätten ihn auch schon im März 2022 wieder beenden können. Am 22. März begannen in Istanbul Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine über eine Beendigung des Krieges. Die Verhandlungen wurden von den USA und Großbritannien gestoppt. Es ist nicht bekannt, dass sich die deutsche Regierung deswegen gegen die USA und Großbritannien aufgelehnt hätten. Es ist möglich, dass die Ukraine in den nächsten Monaten einem Vertrag zustimmen muss, den sie schon im März 2022 hätten haben können – ohne Hunderttausende Tote und ohne ein zerstörtes Land.
17. März 2022 Es wird immer wieder das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine angeführt. Sicher, die Ukraine ist berechtigt, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der NATO zu stellen. Aber ebenso sind die Mitglieder der NATO berechtigt, einen solchen Antrag abzulehnen. Nun ist in den letzten Tagen von Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine die Rede, die einen NATO-Mitgliedschaft der Ukraine ausschließen sollen.
Die NATO macht Russland für den Krieg verantwortlich, weil die russische Regierung ihre Truppen in die Ukraine einmarschieren ließ. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist ein Bruch des Völkerrechts. Aber die NATO und allen voran die USA sind für diesen Krieg mehr verantwortlich als sie jemals zugeben werden.
Sie wußten, was sie tun.
Zbigniew Brzezinski, über viele Jahrzehnte einer der wichtigsten amerikanischer Sicherheitsberater, der nicht unbedingt als Taube bekannt ist, erklärte am 29. Juni 2015 in der Zeitung „Die Welt“: „Damit sich aus dem Kalten Krieg kein heißer Krieg entwickelt, müssen der Westen und Moskau ernsthaft miteinander verhandeln, um eine Kompromissformel zu finden …. Man muss anerkennen, dass sich einerseits die Ukraine hinsichtlich ihrer Zukunft und ihrer Erwartungen sehr stark nach Westen orientiert. Russland möchte andererseits so viel Kontrolle wie möglich aufrechterhalten. Vor diesem Hintergrund würde meiner Ansicht nach die beste Kompromissformel darauf hinauslaufen, dass die Ukraine sich am Status Finnlands orientiert. Der Ukraine würde es gestattet, sich eng Europa anzuschließen, und zugleich bekäme Russland die Zusicherung, dass die Ukraine nicht Mitglied der Nato wird. Sie hätte, so wie Finnland, einen speziellen Sicherheitsstatus“.
Die USA, die Bundesregierung, die NATO – sie hätten den Krieg verhindern können. Das meint auch die deutsche Sektion IALANA in ihrem offenen Brief vom 29. März 2022 an Bundeskanzler Olaf Scholz.
Auch die Bundesregerung hat das nicht getan, obwohl der Bundeskanzler noch wenige Tage vor dem Krieg mit dem russsichen Präsidenten in Moskau sprach.
Stattdessen beschloß der Bundestag nach der Invasion der russischen Trruppen in die Ukraine am 27. Februar, einem Sonntag (!), 100 Milliarden in die Bundeswehr zu investieren, jährlich zwei Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung (BIP = Bruttoinlansprodukt) für die Verteidigung auszugeben, Waffen in die Ukraine zu liefern und das Auslandsguthaben der russischen Zentralbank zu blockieren.
Wir wollen Frieden mit denen, die in der Ukraine leben. Wir wollen aber ebenso Frieden mit denen, die in Russland leben. Und wer sagt denn, dass eine Mitgliedschaft der NATO dem Frieden dient? Wer sagt, dass die Stationierung von Atomrakten in Polen und Rumänien dem Frieden dient? Seit wann ist die NATO ein Friedensbündnis? Warum hat die Bundesregierung nicht darauf gedrängt, dass die Atomraketen der NATO aus Polen und Rumänien abgezogen werden? Alle Länder, die in den letzten 25 Jahren in die NATO aufgenommen wurden, sind mit Zustimmung der Bundesrepublik in die NATO aufgenommen worden; denn solche Beschlüsse werden in der NATO einstimmig gefasst. Warum hat die Bundesregierung immer zugestimmt? Warum hat die Bundesregierung gegenüber Russland nicht verbindlich zugesichert, dass sie auch zukünftig niemals einer Aufnahme der Ukraine in die NATO zustimmen wird? Ihr war der Erhalt des NATO-Bündnisses wichtiger als der Erhalt die Friedens in Europa.
Schaut man genau hin zeigt sich, wie aktuell die Losung ist, die schon vor über hundert Jahren galt: Der Hauptfeind steht im eigenen Land.
Trump verfügt als zukünftiger Präsident der USA über eine außergewöhnliche Machtfülle in den wichtigsten politischen Institutionen.
Die Republikaner haben die Mehrheit im Senat gewonnen. Seit 2022 haben die Republikaner auch die Mehrheit im Repräsentantenhaus. Es wird damit gerechnet, dass sie diese Mehrheit bei den Wahlen am 6. November 2024 verteidigen konnten; endgültig wird sich das in den nächsten Tagen herausstellen.
Das US-amerikanische Parlament (der Kongress) besteht aus diesen beiden Kammern: Dem Senat und Repräsentantenhaus. Das Repräsentantenhaus ist mit dem Bundesrat in Deutschland vergleichbar, hat aber mehr Einfluss.
Der Supreme Court hat in diesem Jahr (2024) Präsidenten der USA vor Strafbarkeit im Amt weitgehend immunisiert: Trifft der US-Präsident in seiner offiziellen Rolle Entscheidungen, die strafrechtlich relevant sein könnten, kann er dafür nicht belangt werden[4]siehe Deutschlandfunk vom 3.7.2024: https://www.deutschlandfunk.de/usa-supreme-court-urteil-trump-100.html, abgerufen am 7.11.2024 um 6:56 Uhr. Diese Entscheidung wurde von Anwälten Trumps herbeigeführt, Trump drohten Anklagen wegen versuchten Wahlbetrugs und wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol im Januar 2021[5]siehe Deutschlandfunk vom 3.7.2024: https://www.deutschlandfunk.de/usa-supreme-court-urteil-trump-100.html, abgerufen am 7.11.2024 um 6:56 Uhr. Vielen werden noch die Toten und die von Vandalen und Faschisten angerichteten Verwüstungen im Kapitol in Erinnerung sein[6]arte, verfübar bis 30.6.2025: https://www.arte.tv/de/videos/103011-000-A/der-sturm-aufs-kapitol/; ard vom 19.4.2022, verfügbar bis 19.4.2027: … Continue reading. Man kann davon ausgehen, dass im Bewusstsein der US-Amerikaner das Kapitol als eines der bedeutensten Wahrzeichen der US-amerikanischer Demokratie verankert ist; dieses Wahrzeichen wurde in einer Weise angegriffen, wie es vorher wohl kaum von jemanden vorstellbar war.
Am 9. November 2024 meldete die Morgenpost: „Am 26. November will Richter Juan Merchan gegen den der betrügerischen Aktenführung bei Schweigegeld-Zahlungen an den Erotikfilm-Star Stormy Daniels in 34 Anklagepunkten schuldig gesprochenen Trump in New York das Strafmaß verkünden.“[7]Morgenpost vom 9.11.2024 um 01:10 Uhr: https://www.morgenpost.de/politik/article407645524/trump-entgeht-justiz-wahl-sieg-schuetzt-vor-strafverfahren.html?utm_source=pocket-newtab-de-de, abgerufen am … Continue reading Diese Entscheidung wird nicht durch den Beschluss des Supreme Court über die Immunität von US-Präsidenten aufgehoben. Denn Trump hat sich insoweit nicht in seiner offiziellen Rolle als US-Präsident strafbar gemacht. Er könnte also zumindest bis zu seinem Amtsantritt als Präsident inhaftiert werden, wie es ein Komentator einer amerikanischen Zeitung vorgeschlagen haben soll[8]Morgenpost vom 9.11.2024 um 01:10 Uhr: https://www.morgenpost.de/politik/article407645524/trump-entgeht-justiz-wahl-sieg-schuetzt-vor-strafverfahren.html?utm_source=pocket-newtab-de-de, abgerufen am … Continue reading.
Trump beendete während seiner ersten Amtszeit (20.1.2017 bis 20.1.2021) folgende Rüstungskontrollabkommen:
Vertrag der Herstellung und Lagerung von Mittelstreckenraketen (INF-Vertrag): Am 2.Februar 2019 kündigten die USA diesen Vertrag[10]https://www.imi-online.de/2019/08/05/inf-vertrag/, abgerufen am 10.11.2024 um 13:18 Uhr
Die ZEIT berichtete am 10. November 2024: „Die russische Regierung hat sich positiv gegenüber der Haltung des designierten US-Präsidenten Donald Trump gezeigt. „Die Signale sind positiv. Trump hat bei seiner Wahl davon gesprochen, dass er alles durch Deals wahrnimmt, dass er einen Deal machen kann, der zum Frieden führen kann“, teilte der Sprecher Dmitri Peskow in einem Interview mit staatlichen Medien im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine mit. Gleichzeitig warnte Peskow, es sei schwer vorherzusagen, inwieweit Trump sich an die Aussagen halten werde, die er auf der Wahlkampftour gemacht habe“[11]10.11.2024 um 12:47 Uhr: https://www.zeit.de/politik/ausland/ukraine-krieg-news-liveblog, abgerufen am 10.11.2024 um 13:53 Uhr.
Im Nahostkonflikt stellte sich Trump in seiner ersten Amtszeit radikal auf die Seite Israels und wies an, dass die US-amerikanische Botschaft am 14. Mai 2018 von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt wird; damit unterstützte Trump die Pläne Israels, Jerusalem zur Hauptstadt Israels zu machen. In den ‚Blättern für deutsche und internartionale Politik‘ war 2020 die Ankündigung Trumps über einen „Nahostfriedensplan“ zu lesen, in dem Trump sich mit weitreichenden Annexionen Israels einverstanden erklärt[12]Blätter für deutsche und internationale Politik, März 2020: https://www.blaetter.de/ausgabe/2020/maerz/trumps-gefaehrlicher-nahost-plan, abgerunfen am 10.11.2024 um 14:06 Uhr.
Trump scheut mit seiner Unterstützung von Gebiets-Annnexion durch Israel erkennbar nicht den Bruch des Völkerrechts. So stellte im Juli 2024 der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Gutachten fest: „In Bezug auf das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten, unter Berücksichtigung der Entschließungen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, keine Veränderungen des physischen Charakters oder der demografischen Zusammensetzung anzuerkennen, auch nicht die institutionelle Struktur oder den Status des am 5. Juni 1967 von Israel besetzten Gebiets, einschließlich des Ostens Jerusalem, es sei denn, die Konfliktparteien haben sich auf dem Verhandlungswege geeinigt, und in ihren Beziehungen zu Israel zwischen dem Gebiet des Staates Israel und dem palästinensischen Gebiet, das seit 1967 besetzt ist, zu unterscheiden.“[13]https://widerstaendig.de/zusammenfassung-gutachten-des-igh-vom-19-juli-2024/#anderestaaten
Trump verhängte während seiner ersten Amtszeit in erheblichem Umfang Zölle gegen Waren aus China[14]https://de.wikipedia.org/wiki/Handelskonflikt_zwischen_den_Vereinigten_Staaten_und_der_Volksrepublik_China, die das Streitschlichtungsabkommen der WTO als einen Verstoß gegen das allgemeine Zoll – und Handelsabkommen GATT wertete[15]https://de.wikipedia.org/wiki/Handelskonflikt_zwischen_den_Vereinigten_Staaten_und_der_Volksrepublik_China#Streitschlichtungsgremium_der_WTO_2020, aber auch Zölle gegen die EU (Zölle auf Stahl), die bis heute nicht aufgehoben wurden[16]Wirtschaftswoche vom 9.11.2024 um 16:13 Uhr: https://www.wiwo.de/politik/europa/transatlantischer-handel-wenn-trump-seine-drohungen-wahr-macht-muss-er-wissen-zu-welchem-preis/30079216.html, abgerufen … Continue reading. Diese Zölle wurden mit Gegen-Zöllen beantwortet. Trump kündigte im vergangenen Wahlkampf Zölle in weit größerem Umfang an[17]Wirtschaftswoche 9.11.2024 um 16:13 Uhr: https://www.wiwo.de/politik/europa/transatlantischer-handel-wenn-trump-seine-drohungen-wahr-macht-muss-er-wissen-zu-welchem-preis/30079216.html, … Continue reading. Dies ist vor allem für Deutschland eine bedrohliche Situation, weil die USA im Vergleich mit anderen Ländern das Land ist, in das Deutschland die meisten Waren exportiert.
Elon Musk, der Reichste der Welt, von dem bekannt ist, dass er in seinem Tesla-Werk in Grünheide alles unternimmt, damit die Gewerkschaft dort außen vor bleibt und keinen Tarifvertrag abschließen kann, wird zu einem Berater Trumps. Die Aktien von Musk stiegen nach dem Sieg von Trump um 15 Prozent[19]Anstieg um 15 Prozent n-tv am 8.11.2024 um 11:00 Uhr unter Berufung auf Bloomberg: … Continue reading und damit sein Vermögen um 26,5 Milliarden Dollar auf 290 Milliarden Dollar[20]n-tv a.a.O..
Jeff Bezos, Amazon-Chef, der Zweit-Reichste der Welt[21]Bloomberg Liste der 500 reichsten Leute der Welt am 11.11.2024: https://www.bloomberg.com/billionaires/, abgerufen am 11.11.2024 um 21:40 Uhr – auch er verhinderte bisher erfolgreich den Abschluss von Tarifverträgen in den Amazon-Betrieben in Deutschland -, gratuliert nicht nur Trump zu seinem Wahlsieg[22]Handelsblatt vom 6.11.2024 um 18:53 Uhr: https://www.handelsblatt.com/dpa/us-wahl-bezos-gratuliert-trump-aussergewoehnliches-comeback/30074914.html, abgerufen am 7.11.2025 um 7:45 Uhr, sondern hatte schon vor den Wahlen verhindert, dass die Washington Post, die ihm seit einigen Jahren gehört, eine Wahlempfehlung für die Demokratin Kamala Harris veröffentlicht[23]FAZ vom 29.102024: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/deshalb-verzichtet-die-washington-post-auf-eine-wahlempfehlung-110076026.html, abgerufen am 7.11.2024; Wahlempfehlungen auszusprechen … Continue reading.
Das Vermögen von Larry Ellison, der Viert-Reichste der Welt[24]Bloomberg Liste der 500 reichsten Leute der Welt am 11.11.2024: https://www.bloomberg.com/billionaires/, abgerufen am 11.11.2024 um 21:40 Uhr, Mitbegründer von oracle und ebenfalls ein Trump Anhänger, stieg nach der Wahl von Präsident Trump um 9,9 Milliarden US-Dollar[25]n-tv a.a.O.
Donald Trump auf seiner letzten Veranstaltung vor den Wahlen über Immigranten: „Sie sind bereit, jeden zu töten. Sie sind das wahre Übel. Wenn ich gewinne, werde ich diese Tiere (animals) nicht mehr ins Land lassen.“[26]so in den ZDF Nachrichten am 4.11.2025; schon vorher, am 3.11.2024, berichtete das ZDF, dass Trump irreguläre Migranten als „Tiere“ bezeichnete: … Continue reading.
Während viele Berufsgruppen und auch Pensionäre einen Inflationsausgleich von bis zu 3000 Euro erhalten haben, gehen Rentner leer aus. Dagegen protestiert ein breites Bündnis.
Für großes Unverständnis und das Gefühl der Ungleichbehandlung sorgt nicht zuletzt die Tatsache, dass viele Pensionäre – also Beamte im Ruhestand – dagegen anteilig die Prämie erhalten haben.
Um ihren Unmut zu äußern und Druck auf die Politik auszuüben, rief der SoVD und andere deshalb zu einer Kundgebung vor demBrandenburger Tor in Berlin am 6. November auf.
Dort wurden der Forderung nach Gerechtigkeit beim Inflationsausgleich Nachdruck verliehen. Daran beteiligen sich die SoVD-Landesverbände Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemeinsam mit regionalen Bündnispartnern wie unter anderem die AWO Schleswig-Holstein, der Sozialverband VdK Nord und mehrere Landesseniorenverbände.
Über 250.000 Unterschriften für Inflationsprämie wurden an deb Haushaltsausschusses im Bundestag, übergeben.
Lars Klingbeil (Vorsitzender der SPD), Katrin Göring-Eckhardt (GRÜNE) und Friedrich Merz (Vorsitzender der CDU und Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion ) nehmen zur Rolle Deutschlands an dem Tag Stellung, an dem Donald Trump die US-Präsidentschaftswahlen gewinnt.
Bananenrepublik Deutschland.
Die Sprecherin des russischen Außenministeriums kommentiert das Ende der Ampelregierung in Deutschland am 6. November 2024 so: „Deutschland ist eine klassische Bananenrepublik (…) kein einziger Staat der Welt hat noch am selben Tag damit begonnen, seine eigene Regierung wegen der Ergebnisse der US-Wahlen umzubilden – außer Deutschland.“[1]auf Telegram am 7. Novemberr 2024, zitiert nach Sondersendung „Maischberger“ am 7.11.2024.
Diesem Eindruck versuchten führende Politiker auf ihre Weise zu begegnen.
So erinnerte Klingbeil an die Wahlkampf-Aussagen Trumps zum Krieg in der Ukraine: Alles sehe danach aus, „dass sich die USA zumindest ein Stück weit aus diesem Krieg zurückziehen werden:“
Mehr für die militärische Unterstützung der Ukraine zahlen
Dann zieht er die Konsequenzen für die Politik der Bundesregierung: „Wir tragen eine höhere Verantwortung. Deswegen darf es nicht an einem Milliardenbetrag in der militärischen Unterstützung mangeln.“
Klingbeil wiederholt: „Wir brauchen eine Klarheit, dass wir diese Verantwortung übernehmen wollen.“
Was heißt „Verantwortung übernehmen“?
Die Formel „Verantwortung übernehmen“ wird von den Herrschenden inflationär verwendet. Klingbeil sagt, wie das im Sinne der Herrschenden zu verstehen ist: „Sie wissen, dass ich vor einigen Monaten gesagt habe, Deutschland müsse eigentlich so etwas wie eine Führungsmacht werden, da haben mir viele widersprochen, aber ich finde, genau jetzt ist der Zeitpunkt: Gehen wir als Deutschland mit Frankreich, mit Polen in Europa voran und sagen: „Wir übernehmen mehr Führung“ und dazu gehört dann auch mehr militärische Unterstützung und ja, dann müssen wir gucken, wie können wir das Geld im Haushalt bekommen.“
Ähnliche Positionen anderer Politiker
Am Nachmittag äußert sich Katrin Göring-Eckardt in der gleichen Richtung: „Wenn droht, dass die USA als Unterstützer für die Ukraine ausfallen, müssen wir dafür sorgen, dass der Beistand für die Ukraine nicht nachlässt.“[2]„Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt hat die Aussetzung der Schuldenbremse für den Fall verlangt, dass Donald Trump die laufende Präsidentschaftswahl in den USA gewinnt. „Wir müssen … Continue reading
Friedrich Merz fordert in einer Gratulation an Trump am selben Tag: „Europa muss aus eigener Kraft heraus weltpolitikfähig werden …“[3]https://www.cdu.de/artikel/donald-j-trump-gratuliere-ich-zu-seiner-wahl-cdu-vorsitzender-friedrich-merz, abgerufen am 7.11.2024 um 20:22 Uhr. Friedrich Merz hatte vor wenigen Tagen die Lieferung von Taurus – Marschflugkörper an die Ukraine gefordert, um Ziele bis weit hinein in russisches Territorium zu treffen[4]SZ vom 18.10.2024 um 15:13 Uhr, abgerufen am 7.11.2024 um 20:50 Uhr. Zudem hatte Merz angekündigt, im anstehenden Bundestagswahlkampf werde er für deutlich höhere Rüstungsausgaben werben.[5]Tagessschau vom 14.10.2024 um 00:24 Uhr: https://www.tagesschau.de/inland/merz-taurus-miosga-100.html, abgerufen am 7.11.204 um 20:54 Ur.
Wer denkt an die Toten?
Die Arbeiter in der Ukraine, von denen mit jedem Tag, an dem der Krieg weiter geht, mehr sterben müssen, kommen weder Merz noch Göring-Eckardt noch Klingbeil in den Sinn.
Man kann nur hoffen, dass Deutschland ohne die Unterstützung der USA nicht in der Lage ist, diesen Krieg in der Ukraine fortzusetzen. Das ist die realistische Perspektive. Schon in den letzten Monaten verlor die Ukraine immer mehr Gebiete.
Zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner und der abhängig Beschäftigten
Klingbeil ergänzt in der ARD: „Was ich nicht akzeptieren werde, ist, dass dies zu Lasten der Renterinnen und Rentner und zu Lasten der Industriearbeitsplätze geht.“
Doch genau das wird geschehen. Militär und Krieg sind noch nie anders als zu Lasten der Renterinnen und Rentner und der abhängig Beschäftigten finanziert worden. Schon aus diesem Grunde passt die Demonstration der Rentnerinnen und Rentner am heutigen Tage.
Eine desaströse Bilanz zeichnet sich ab
Was für eine desaströse Bilanz zeichnet sich da ab: Hunderttausende Tote für einen Krieg, der mit einem Ergebnis enden könnte, mit dem schon 2022 der Krieg hätte beendet werden können. Wenige Monate nach Kriegsbeginn hatten Russland und die Ukraine in Instanbul einen unterschriftsreifen Vertrag ausgehandelt, der durch Johnson (Großbritannien) und Biden (USA) zu Fall gebracht wurde. Deutschland hat sich in diesen Jahren nie ernsthaft für einen Friedensschluss eingesetzt.
Eine Alternative
Deutschland sollte für Abrüstung, weniger Militarisierung, für Frieden und eine gute Gesundheitsversorgung, Altersversorgung und Ausbildung stehen. Das ist eine Klassenfrage. Das Kapital will Militarisierung, die abhängig Beschäftigten wollen leben, besser leben.
„Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt hat die Aussetzung der Schuldenbremse für den Fall verlangt, dass Donald Trump die laufende Präsidentschaftswahl in den USA gewinnt. „Wir müssen uns klar darüber sein, dass eine Wahl von Trump von uns mehr und gesicherte Unterstützung für die Ukraine bedeuten wird. Die Ausrufung einer finanziellen außerordentlichen Notlage aus diesem Grund ist dann evident“, sagte die Bundestagsvizepräsidentin unserer Redaktion. „Wenn droht, dass die USA als Unterstützer für die Ukraine ausfallen, müssen wir dafür sorgen, dass der Beistand für die Ukraine nicht nachlässt.“ Hamburger Abendblatt, datiert vom 6.11.2024 um 19:13, abgerufen um 19:57 Uhr
Unser langjähriges und engagiertes Mitglied Peter Lind ist verstorben. Er hat sich bis zuletzt für den Erhalt der antifaschistischen Erinnerung eingesetzt und viele Führungen zu den Verbrechen der Hitler-Diktatur und den Orten des Widerstandes veranstaltest. 2020 hat er noch die Bo Tempelhof/Schöneberg mitbegründet und war bis zuletzt im Stadtteil aktiv. Im vergangenen Jahr organisierte er mit der BO die Veranstaltung zum Widerstand der Eisenbahner gegen den deutschen Faschismus und hat dazu referiert. Peter war in Funktionen der EVG tätig und konnte so sein antifaschistisches Engagement in beiden Organisationen verbindend einbringen.
In der VVN hat er sich eingemischt in die schwieriger gewordene Diskussion um eine gemeinsame Position für Frieden und gegen den Krieg. Wir haben einen weltoffenen und kritischen Gesprächspartner verloren, dem wir zu großen Dank verpflichtet sind. Er wird uns fehlen.
Für den Vorstand der VVN VdA und die BO Tempelhof/Schöneberg
Christine Kohl
Oktober 2024
Nachruf der EVG:
EISENBAHNER IM WIDERSTAND
Aus dem Referat von Peter Lind, gehalten am 17.05.2023
„Liebe Gäste, das Thema Eisenbahnerwiderstand gegen das Naziregime wäre ein Thema, über das man tage- und wochenlang referieren könnte, wir das aber heute, bedingt durch den engen Zeitrahmen nicht ableisten können. So wird das jetzt ein Parforceritt, für das ich mich einfach mal entschuldigen möchte, aber ich will versuchen in einigen Aspekten einen Einblick in die umfassende Thematik zu geben. Immerhin gehörte der Eisenbahnerwiderstand mit zu den stärksten Widerstandsbewegungen in Deutschland, wenngleich es sich nicht immer um eine einzige, reichsweit zentral gesteuerte Organisation handelte. Der Widerstand gliederte sich in mehrere Zentren, deren Verbindungen zueinander geringer waren. Hauptzentren des Widerstands dürften das Rhein-Main-Gebiet, der süd-westdeutsche Raum, das Gebiet um Frankfurt/Main, Hamburg, Sachsen, sowie der Berliner Raum gewesen sein. Aber auch in kleineren Bereichen bildeten sich Widerstandszellen wie in Cottbus und Magdeburg. In all diesen Gebieten waren es vor allem die Werke, in denen sich organisierte Widerstandsgruppen bildeten. Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist der Widerstand allerdings, wie fast überall eher marginal gewesen.„
Hauptanliegen:Warum der Streik für pädagogische Qualität und Entlastung sinnvoll und notwendig ist
"Seitdem die Streiks für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben Berlin begonnen haben, sind zahlreiche Argumente gegen den Streik im Umlauf. Hier setzen wir uns mit den häufgisten Einwänden auseinander, erläutern Hintergründe und stellen die Fakten, sowie die Rechtslage dar.
1. Aber das Land Berlin kann doch gar nicht verhandeln, weil es in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist!
2. Man kann eine Fachkraft-Kind-Relation doch nicht in einem Tarifvertrag, sondern nur per Gesetz regeln!
3. Aber wo sollen denn die Fachkräfte herkommen?
4. Aber hätte das nicht in den Verhandlungen letztes Jahr geklärt werden können?
5. Aber die Regelungen gelten dann doch nur für die Kita-Eigenbetriebe. Das ist doch eine Benachteiligung für die Freien Träger.
6. Aber das geht doch alles nur zu Lasten der Eltern. Das ist der Politik doch egal"
Kitastreik, Friedenspflicht und einstweilige Verfügungen – RA B. Hopmann zur Fehlentscheidung des Landesarbeitsgerichts
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat den geplanten Kitastreik verboten, weil er angeblich gegen die Friedenspflicht verstoße. Ein schlimmes Fehlurteil. Das gibt Anlass über die Friedenspflicht und einstweilige Verfügungen gründlicher nachzudenken. Das sagt RA Benedikt Hopmann dazu:
Pressekonferenz 24. Oktober 2024: Wie weiter mit pädagogischer Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben?
Welche Aktivitäten ver.di nach der Untersagung des Streiks plant und welche Anforderung ver.di an einen Runden Tisch hat, wird im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt. In diesem Zusammenhang werden ausgewählte Daten zur Betreuungssituation in den Berliner Kitas vorgestellt und mit den Aussagen der Bildungssenatsverwaltung in den letzten Monaten kontrastiert.
18. Oktober 2024: Diskussion zum Kitastreik: Hände weg vom Streikrecht!
Am 18. Oktober 2024 wurde in der Regenbogenfabrik ein Diskussionsabend zum Berliner Kita-Streikverbot durchgeführt. Das Landesarbeitsgericht hat am 11.10.2024 in zweiter Instanz das Verbot des Streiks der Erzieherinnen in den landeseigenen Kita-Betrieben bestätigt. Damit ist die Ver.di Kampagne und Tarifauseinandersetzung für einen Tarifvertrag pädagogische Qualität und Entlastung zunächst beendet. In den letzten Jahren haben sich mehrere tausend Kita-Erzieherinnen organisiert, gekämpft und gestreikt, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Mit diesem skandalösen Urteil wird den Kolleg*innen die Möglichkeit genommen, ihr im Grundgesetz verankertes demokratisches Recht wahrzunehmen. Wir haben diskutiert, in wieweit das deutsche restriktive Streikrecht dafür verantwortlich ist, warum das Verbot ein heftiger Angriff auf uns Beschäftigte ist und was wir dagegen tun können.
Landesarbeitsgericht hält Verbot des Kitastreiks aufrecht – aber das muss nicht das ‚Ende vom Lied sein
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot des Kitastreiks bestätigt.
Der Begründung des Arbeitsgerichts, dass der Kitastreik schon deswegen verboten sei, weil das Land Berlin aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen werden könne, folgte jedoch das Landesarbeitsgericht nicht.
Das Landesarbeitsgericht stützt das Verbot des Kitastreiks allein auf die Friedenspflicht.
Freitag, den 11. Oktober, 11:00 Uhr: Landesarbeitsgericht entscheidet über Verbot des Kitastreiks
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am
Freitag, 11. Oktober 2024, 11:00 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, über die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. September 2024, mit dem der Berliner Kita-Streik untersagt worden war.
Berliner Senat zieht gegen Streik und Entlastung vor Gericht
Nun also bemüht der Berliner Senat das Arbeitsgericht.
Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Senat über einen Notdienst war gescheitert. Der Senat wollte 70 Prozent der Arbeitskräfte als Notdienst im Streik einsetzen. Darin sahen die Gewerkschaften zu Recht eine Einschränkung des Streikrechts, die sie nicht mittragen wollten.
Information: Diese E-Mail ist kein Newsletter, sondern Teil unserer gewerkschaftlichen Arbeit.
Wortlaut der Info:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aktuell kocht das Thema Kita-Streik in der Stadt sehr hoch. Dabei wird ver.di auch aus dem Senat heraus stark angegangen. Da wir uns vorstellen können, dass viele von Euch selbst betroffen sind, oder Menschen kennen, die es sind, möchten wir Euch auf diesem Weg über den Stand in dieser Auseinandersetzung informieren und warum sie sich aktuell so zuspitzt.
Die Lage in den Kitas ist – wie in vielen Bereichen – durch eine extreme Arbeiterdichtung geprägt. Die Kolleg*innen müssen sich um zu viele Kindern kümmern. Sie werden deshalb ihren sowie den Ansprüchen der Kinder und Eltern nicht gerecht. Die Krankenquote ist in der Folge exorbitant hoch.
Deshalb haben die Kolleg*innen in den Kita-Eigenbetrieben eine ver.di Tarifkommission gegründet und den Senat zu Verhandlungen zum Thema Entlastung aufgefordert. Sie wollen vor allem verbindliche Regelungen, um wie viele Kinder sich eine pädagogische Fachkraft kümmern muss.
Seit dem 19. April weigert sich der Senat jedoch mit uns dazu in Verhandlungen zu treten. Er schiebt immer wieder Sachzwänge vor. Obwohl im Frühjahr zahlreiche Warnstreiks stattgefunden haben, hat sich an dieser Haltung nichts geändert. Deshalb hat ver.di eine Urabstimmung zum unbefristeten Erzwingungsstreik durchgeführt. Hier haben 91,7% für den Streik gestimmt.
Unter dem Eindruck dieses Ergebnisses, ist der Senat zwar erstmals bereit mit uns zu reden. Er weigert sich jedoch, mit uns Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, zu verbindlichen Entlastungsregelungen zu kommen. Die Senatorin für Bildung, Jungend und Familie schlägt stattdessen ein unverbindliches Brainstorming vor, bei dem am Ende der Senat entscheidet, was er umsetzen will und was nicht.
ver.di zeigt sich im Moment deutlich kompromissbereit. Wir halten einen Tarifvertrag für den besten Weg das zu regeln, sind aber auch für andere Wege offen. Wir haben zugesagt, dass wir den Streik verschieben würden, nur für die Zusage, dass Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen werden zu verbindlichen Maßnahmen zu kommen. Der Senat ist jedoch nicht bereit, diese Zusage schriftlich zu geben. Damit trägt er die alleinige Verantwortung für den aktuellen Streik.
Wir wissen, was dieser Erzwingungsstreik für die Eltern und die Kinder bedeutet. Wir wissen, dass alle an ihrer Belastungsgrenze sind und dass die kommenden Wochen eine große Herausforderung sind. Die Beschäftigten haben seit vielen Monaten deutlich gemacht, dass sie einen anderen Weg gehen wollen, dass sie verhandeln wollen und dass sie diesen Kampf nicht auf den Rücken der Eltern und Kinder austragen wollen. Wir wissen aber auch, wenn alle Aktionen und alles Reden nichts hilft, müssen wir den Druck erhöhen, um die Verweigerungshaltung und die immer neuen Ausreden des Senats endlich zu durchbrechen.
Die streikenden Kolleg*innen brauchen jetzt unser aller Unterstützung! Wir bitten Euch: unterstützt die Kolleg*innen in ihrer Auseinandersetzung. Gebt unsere Informationen gern in Eurem Freundes- und Bekanntenkreis oder unter den Arbeitskolleg*innen weiter.
Mit kollegialen Grüßen,
Andrea Kühnemann Landesbezirksleiterin ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Jeremy Arndt Landesbezirksfachbereichsleiter Fachbereich öffentliche und private Dienstleistungen, Verkehr und Sozialversicherung ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Das Arbeitsgericht meinte außerdem, der Senat müsse nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel verhandeln, weil er “das Risiko eines Ausschlusses aus der Tarifgemeinschaft der Länder bei einem eigenständigen Tarifabschluss nicht eingehen” müsse[2]. Das Gericht kann aber wegen dieses Risikos ver.di nicht verbieten, zum Streik für einen Entlastungs-Tarifvertrag aufzurufen. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach hervorgehoben, dass für Ziele, die in einem Tarifvertrag regelbar sind, gestreikt werden darf. Ein Tarifvertrag zur Entlastung ist unbestreitbar ein Streikziel, das sich durch Tarifvertrag regeln lässt. Das Arbeitsgericht hat jedoch einen völlig neuen Maßstab entwickelt, indem es ein Streikziel illegalisiert, das das Risiko enthalten soll, dass der bestreikte Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband, hier der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), ausgeschlossen wird. Einen solchen neuen Maßstab in einem vorläufigen Verfahren, in dem nur summarisch geprüft werden kann, aus dem Hut zu zaubern[3], kann nur als skandalös bezeichnet werden.Quelle:
20.09.2024: 82 Prozent der GEW- Mitglieder Berlin = Ihr habt euch für Ja entschieden
82 Prozent der in der GEW BERLIN organisierten Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe haben sich in der Urabstimmung für einen unbefristeten Erzwingungsstreik zur Erreichung eines Tarifvertrags für pädagogische Qualität und Entlastung ausgesprochen. Damit steht fest, dass die Erzieher*innen sich voraussichtlich ab dem 30. September in den unbefristeten Streik begeben werden.
Nr. 145 Berliner Senat fordert Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür – vorerst keine Notdienstvereinbarung für die Kita-Eigenbetriebe
Wortlaut der Pressemitteilung:
Ein Gespräch über eine Notdienstvereinbarung im Streikfall bei dem Kita-Eigenbetrieben ist am Dienstag, den 24. September 2024 ergebnislos zu Ende gegangen. Der Senat und die Geschäftsleitungen der Kita-Eigenbetriebe forderten in dem Gespräch, dass 70-80% der Betreuung abgesichert werden und alle Einrichtungen geöffnet bleiben sollen. Damit würde das Streikrecht der Beschäftigten in einer unverhältnismäßigen Art und Weise eingeschränkt werden.
„Was der Senat da fordert, ist keine Notdienstvereinbarung, sondern eine Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür. Der Senat sollte sich klar machen, dass das Grundgesetz auch für pädagogische Fachkräfte gilt. Statt zu versuchen, den Streik mit solchen fadenscheinigen Tricks zu verhindern, muss der Senat endlich in Verhandlungen einsteigen,“ erklärt ver.di-Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.
ver.di steht weiterhin für Gespräche über eine Notdienstvereinbarung zur Verfügung, wenn diese tatsächlich zum Ziel haben, einen Notbetrieb zu definieren.
Nr. 147 -Senat verweigert Verhandlungen zu verbindlichen Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben. Er trägt Verantwortung für Erzwingungsstreik ab 30. September.
Wortlaut:
Senat verweigert Verhandlungen zu verbindlichen Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben. Er trägt Verantwortung für Erzwingungsstreik ab 30. September.
Am gestrigen Mittwoch, den 25. September 2024, hat der Berliner Senat die letzte Chance verpasst, verbindliche Verhandlungen zu pädagogischer Qualität und Entlastung in den Kita Eigenbetrieben Berlin aufzunehmen. ver.di hatte angeboten, den Streikbeginn zu verschieben, wenn der Senat verbindlich zusagt, konstruktive Verhandlungen aufzunehmen.
Der Senat wollte sich jedoch nicht einmal darauf festlegen, ob es eine Belastung der Beschäftigten in den Kita-Eigenbetrieben gibt.
Da der Senat sich weigert, die Krise in den Kitas anzuerkennen, ruft ver.di für den Erzwingungsstreik ab dem 30. September auf. Die Streikaufrufe werden ab heute Morgen verschickt.
„Von ver.di-Seite liegen die Karten schon lange auf dem Tisch. Mit seiner unkonstruktiven Haltung provoziert der Senat den Streik und trägt damit die Verantwortung für die Belastung der Eltern und Kinder. Es ist unverantwortlich vom Senat, dass er alle Möglichkeiten verstreichen lässt, konstruktive Verhandlungen aufzunehmen“, erklärt die ver.di Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.
25. Mai 2024: Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!
Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!
Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD
Der Kitastreik wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wegen angeblichen Verstosses gegen die Friedenspflicht über eine einstweiligen Verfügung verboten. Ein Grund sich etwas genauer mit der Friedenspflicht und einstweiligen Verfügungen gegen Streiks zu beschäftigen.
Es geht um einen Tarifvertrag ‚Pädagogische Qualität und Entlastung‘ für die Berliner landeseigenen Betriebe. Auf die Verhandlungen um diesen Tarifvertrag haben sich die Erzieherinnen und Erzieher lange vorbereitet. Doch sie kamen keinen Schritt weiter. Deshalb beschlossen die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit einen Erzwingungsstreik in den landeseigenen Kitabetrieben. Sie wissen, dass sie ihrem Ziel nur so näher kommen können. Man muss das so klar sagen: Sie erkannten, dass sie keine andere Wahl haben.
Allgemein gesprochen: Ohne das Recht auf Streik sind die abhängig Beschäftigten nicht in der Lage, ihre elementarsten Interessen durchzusetzen. Das gilt, wenn es um die Verteidigung der Reallöhne geht, um Arbeitszeitverkürzug oder eben um einen Tarifvertrag, der die pädagogische Arbeit mit den Kindern verbessern und die Erzieherinnen und Erzieher entlasten soll. Tarifverhandlungen ohne Streikrecht sind kollektives Betteln, so das Bundesarbeitsgericht einmal in einer früheren Entscheidung. Die Erzieherinnen und Erzieher hatten erkannt, dass sie mit kollektivem Betteln keinen Schritt weiter gekommen wären.
Und dann wurde dem Streik von der Arbeitsgerichtsbarkeit das Licht ausgeblasen, bevor er überhaupt beginnen konnte. Was ist da geschehen? Wie ist das möglich? Soviel dürfte bekannt sein: Es geht um die Friedenspflicht und eine einstweilige Verfügung. Wir wollen das etwas genauer beleuchten.
Friedenspflicht
Zunächst einmal sei kurz in Erinnerung gerufen, was Friedenspflicht ist: Friedenspflicht ist die Verpflichtung der Gewerkschaften, keinen Streik mit dem Ziel zu führen, Inhalte eines Tarifvertrages während seiner Laufzeit zu ändern. Zur Laufzeit: Sie wird in jedem Tarifvertrag festgelegt; das heißt, dass bis zu einem bestimmten, Tarifvertrag festgelegten Zeitpunkt, dem Ende der Laufzeit, ein Tarifvertrag nicht gekündigt werden darf. Diese Friedenspflicht der Gewerkschaften bezeichnet man auch als relative Friedenspflicht, weil sie sich immer nur auf die Inhalte eines bestimmten Tarifvertrages bezieht. Praktisch geht es immer nur um diese relative Friedenspflicht.
Schon aus der Definition der Friedenspflicht ist erkennbar, dass diese Verpflichtung in aller Regel nur eine Tarifvertragspartei trifft, und zwar die Gewerkschaften.
Nach der herrschenden Meinung soll die relative Friedenspflicht zwingend sein, muss also nicht extra vereinbart werden und soll auch nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
Der einseitige Charakter der relativen Friedenspflicht wird dadurch verwischt, dass die Friedenspflicht als Gegenleistung der Gewerkschaften für die Leistung der Arbeitgeber dargestellt wird, einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften abzuschließen. Aber wir hatten schon gesagt, dass die Friedenspflicht nicht auf einer Leistung der Arbeitgeber beruht, sondern zwingend für jeden Tarifvertrag gilt. Es geht hier also nicht um einen Leistung des Arbeitgebers, sondern um eine Leistung durch Gesetz.
In Frankreich gibt es keine zwingende Friedenspflicht und trotzdem werden Tarifverträge abgeschlossen – ohne Friedenspflicht.
Die Friedenspflicht ist also eine einseitige Einschränkung des Arbeitskampfrechts zu Lasten der Gewerkschaften. Es gibt kein Grundrecht der Unternehmer, das dem Freiheitsrecht der Gewerkschaften auf Streik entgegensteht und diese Einschränkung rechtfertigen könnte.
An zwei Beispielen soll die Problematik der Friedenspflicht deutlich gemacht werden:
Konkret entstehen die meisten Konflikt um die Reichweite der Friedenspflicht. Das lässt sich an dem Streit um den Kitastreik veranschaulichen. Das Landesarbeitsgericht meinte, aus dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) lasse sich eine Friedenspflicht herleiten, die den Gewerkschaften nicht erlaube, für einen gesonderten Tarifvertrag ‚Pädagogische Qualität und Entlastung‘ zu streiken. Dabei zog das Landesarbeitsgericht „Regenerationstage“ heran, deren Aufnahme in den TV-L von ver.di erwartet worden sein soll, die aber nicht in den TV-L aufgenommen wurden. Diese Regenerationstage habe ver.di angeblich jetzt wieder für den geplanten Tarifvertrag ‚Pädagogische Qualität und Entlastung‘ gefordert. Die Regenerationstage seien also ein Streikziel.[1]Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts: „Ausgangspunkt dieser Vereinbarung sei die von ver.di geäußerte Erwartung gewesen, die Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und … Continue reading Tatsächlich sind aber für den von der Gewerkschaft geplanten Tarifvertrag ‚Pädagogische Qualität und Entlastung‘ Regenerationstage nicht vorgesehen und irgendeine Regelung zu Regenerationstagen ist im TV-L nicht zu finden. Regenerationstage sind also weder ein Streikziel noch wurden sie im Tarifvertrag der Länder (TV-L) vereinbart. Daraus eine Friedenspflicht herzuleiten, ist geradezu absurd und ganz unvereinbar mit der bisherigen Rechtsprechung.
Ein weiteres Problem der Friedenspflicht ergibt sich daraus, dass bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Inflationsschub die Beschäftigten weniger in der Tasche haben, ohne dass sie das, solange die Laufzeit des Lohntarifvertrages noch nicht abgelaufen ist, durch höhere Lohnforderungen ausgleichen können. Das hat dann schon zu verbandsfreien Streiks geführt, obwohl auch solche verbandsfreien Streiks, also Streiks ohne Aufruf der Gewerkschaften, nach der herrschenden Meinung verboten sind.
Forderungen
Daraus ergeben sich folgende Forderungen zur Bekämpfung der negativen Wirkungen der Friedenspflicht:
die relative Friedenspflicht als Grundrechtseinschränkung muss von den Gerichten eng ausgelegt werden,
eine zwingende Friedenspflicht ist nicht mit dem Grundrecht auf Streik vereinbar; die Gewerkschaft kann nur Pflichten treffen, die im Tarifvertrag vereinbart wurden;
vielleicht gelingt es den Gewerkschaften dadurch Fakten zu schaffen, dass sie dort, wo es sich anbietet, die Friedenspflicht in Tarifverträgen ausschließen oder zuminest einschränken[2]Däubler Das Arbeitsrecht 1, 1998, 15. überarbeitete Neuauflage, Hamburg, S. 170, Rn. 263.
Einstweilige Verfügung
Den Betriebseigentümern – also den privaten Unternehmern oder dem Staat wie im vorliegenden Fall dem Land Berlin – kommt in ihrem Bemühen, einen Streik zu unterbinden, die Möglichkeit entgegen, beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Wegen der Kürze der Zeit – es handelt sich ja schließlich um ein Eilverfahren – kann das Gericht den Fall nicht gründlich prüfen. Außerdem gehen diese Eilverfahren nur bis zur 2. Instanz, also bis zum Landesarbeitsgericht. Eine Überprüfung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch das Bundesarbeitsgericht ist im Eilverfahren nicht möglich.
Deswegen werden durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zwei Verfahren angestoßen: In einem ersten „Durchlauf“, prüfen und entscheiden die Gerichte im Eilverfahren und vorläufig. In einem folgenden zweiten Verfahren, dem sogenannten Hauptsacheverfahren, wird die erste Entscheidung überprüft und neu entschieden. Es handelt sich um ein ganz normales Gerichtsverfahren. Dieser zweite „Durchlauf“ kann durch drei Instanzen gehen, eine Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht ist also möglich.
Nach dem, was wir über die Eilentscheidung des Landesarbeitsgerichts zum Kitastreik gesagt haben, ist es wahrscheinlich, dass diese Eilentscheidung in dem Hauptsacheverfahren spätestens vom Bundesarbeitsgericht aufgehoben wird und ver.di gewinnt.
Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite haben die Erzieherinnen und Erzieher in den letzten Tagen erlebt: Die vorläufige Entscheidung im Eilverfahren geht sehr schnell – die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann dagegen sehr lange dauern. Und das heißt konkret: Der Streik wird beendet, bevor er überhaupt beginnen konnte – ein Ende auf eine sehr lange Zeit. Das können zwei Jahre sein. Denn solange die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht endgültig aufgehoben wurde, können die Gewerkschaft nicht erneut zum Streik aufrufen. Das gerichtliche Streikverbot ist mit einem Ordnungsgeld verbunden, das bei jedem Verstoß gegen das Verbot erneut verhängt wird. Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt nicht 250.000 €, sondern in der Regel „bis zu 250.000 €“; es beginnt also in einem niedrigen Bereich und erhöht sich bei jedem weiteren Verstoß.
Fazit und Forderungen
Am Ende kann sich das Verbot des Kitastreiks durch das Landesarbeitsgericht als Fehlurteil herausstellen und es ist sogar wahrscheinlich, dass das Verbot als Fehlurteil vom Bundesarbeitsgericht kassiert wird. Trotzdem wurde der Kitastreik auf Jahre hinaus unmöglich gemacht. Damit wird deutlich, um was es geht: Ohne den Streik können wir nicht die Verhandlungsmacht aufbauen, die es erst erlaubt, auf Augenhöhe Tarifverträge mit der Gegenseite auszuhandeln. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass dieses Recht auf Streik dadurch ausgehebelt wird, dass die Unternehmer bzw. das Land Berlin im Eilverfahren ein Streikverbot auf lange Zeit durchsetzen können. Zwei Jahre Streikverbot beenden in der Regel jeden Tarifkampf endgültig. Wenn nach zwei Jahren im Hauptsacheverfahren entschieden wird, dass das Streikverbot rechtwidrig war, sind „alle Messen gesungen.“ Das gilt übrigens auch, wenn am Ende in der Hauptsache die Rechtswidirgkeit eines verbotenen Streiks bestätigt wird. Es kommt nach so lange Zeit nicht mehr darauf an.
Mit der Zulassung von einstweiligen Verfügungen gegen einen Streik ist also das Streikrecht massiv gefährdet. Es wird uns die einzige wirksame Möglichkeit aus der Hand genommen, Verhandlungsmacht aufzubauen, um unsere elementaren Interessen durchzusetzen. Das Streikrecht ist ein Freiheitsrecht und Grundrecht. Es kann sogar als die Mutter aller demokrtischen Rechte bezeichnet werden, wenn man bedenkt, dass vor über 100 Jahren am 9. November die erste deutschlandweite Republik durch einen Streik aus der Taufe gehoben und 1 1/2 Jahre später gegen den Kapp-Lüttwitz Putsch durch einen Streik verteidigt wurde. Es kommt also darauf an, dass wir uns dieses Recht nicht nehmen lassen und es stärken.
In den USA führten die angeführten Gründe gegen die einstweilig Verfügung dazu, dass die Abschaffung von einstweiligen Verfügungen gegen Streiks zu einer der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaftsbewegungen wurde[3]Däubler Das Arbeitsrecht 1, 1998, 15. überarbeitete Neuauflage, Hamburg, S. 383, Rn. 642 mit Verweis auf M. Reimann „Der Rechtsschutz gegen den politischen Streik in den USA, RdA 1985, S. 34 … Continue reading. Es wurde ein weitgehendes Verbot einstweiliger Verfügungen bei „labour disputes“[4]das sind arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten , die sich – im deutschen Sprachgebrauch ausgedrückt – auf die „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ … Continue reading durchgesetzt.
Lässt man weiter einstweilige Verfügungen gegen Streiks zu, so muss die Möglichkeit, einstweilige Verfügungen gegen Streiks zu erlassen, jedenfalls eingeschränkt werden:
einstweilige Verfügungen dürfen nur bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Arbeitgebers zugelassen werden; bloße finanzielle Nachteile genügen nicht[5]Däubler a.a.O. S. 385, Rn. 645,
eine einstweilige Verfügung sollte nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit verhängt werden dürfen[6]Däubler a.a.O. S. 384 Rn. 643,
auch bei einer einstweiligen Verfügung muss das Bundesarbeitsgericht im Eilverfahren die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen können.
Für die Abschaffung oder Einschränkung von einstweiligen Verfügungen im Falle von Streiks spricht auch, dass das Bundesarbeitgericht entschieden hat, dass eine grundsätzliche Vermutung generell für die Rechtmäßigkeit von gewerkschaftlich organisierten Streiks spricht[7]BAG AP Nr. 47 zu Art. 9 GG (Arbeitskampf). und dass nach dem Bundesverfassungsgericht eine Bewertung durch die Fachgerichte als rechtswidrig grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn eine Arbeitskampfmaßnahme offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig ist. Hintergrund ist, das Art 9 Abs. 3 GG die Wahl der Mittel, die eine Koalition zur Erreichung von Streiks für geeignet hält, grundsätzlich ihr selbst überlassen bleibt.[8]BVerfG v. 10.9.2004 – 1 BvR 1193/03 zu B II b Gründe
Es stellt sich natürlich sofort die Frage, wie diese Forderungen durchgesetzt werden können. Ich glaube, hier gilt das, was für das gesamte Streikrecht gilt. Das Streikrecht muss zunächst vielmehr in den Gewerkschaften diskutiert werden. Solche Entscheidungen, wie die des Landesarbeitsgerichts zum Kitastreik, müssen darüber hinaus in der Öffentlichkeit kritisiert, ja auch skandalisiert werden. Sie dürfen nicht einfach hingenommen werden und, daraus abgeleitet, muss eine Änderung des Rechts, eine Änderung der Rechtsprechung verlangt werden.
Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts: „Ausgangspunkt dieser Vereinbarung sei die von ver.di geäußerte Erwartung gewesen, die Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern in der TV-L aufzunehmen, die ver.di tariflich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände im Jahr 2022 geregelt hatte (TVöD-VKA). Dazu gehörten u.a. eine monatliche Zulage für Erzieherinnen und Erzieher und jährlich zwei Rehabilitationstage. Im Zuge der Tarifverhandlungen mit der TdL sei über die diesbezüglichen Regelungen aus dem TVöD-VKA verhandelt worden. Ergebnis der Verhandlung sei die Aufnahme der Zulagenregelung in den TV-L gewesen, während sich die Gewerkschaft mit den weiteren Punkten nicht habe durchsetzen können. Da alle Regelungen des TVöD-Pakets Gegenstand der Verhandlungen gewesen seien, sei dieses Paket abschließend geregelt worden. Die aktuellen Streikforderungen seien teilweise in diesem Regelungspaket enthalten, nämlich hinsichtlich der Regenerationstage und hinsichtlich der Vorbereitungszeit. Dadurch werde die Friedenspflicht verletzt“ (https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1493394.php).
Däubler Das Arbeitsrecht 1, 1998, 15. überarbeitete Neuauflage, Hamburg, S. 383, Rn. 642 mit Verweis auf M. Reimann „Der Rechtsschutz gegen den politischen Streik in den USA, RdA 1985, S. 34 ff
das sind arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten , die sich – im deutschen Sprachgebrauch ausgedrückt – auf die „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ beziehen
„STOP ARMS EXPORT TO ISRAEL AND UKRAINE! – Keine Waffenlieferungen in die Ukraine und Israel! NO DARK EAGLES – NO NUKES! – Keine Stationierung der US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland und Atomwaffen raus! STOP WARS! – Stoppt das Töten in der Ukraine und im Nahen Osten! Wir bereiten dem US-Präsidenten einen eigenen Empfang und sagen klar: MR. PRESIDENT, YOU ARE NOT WELCOME HERE!!