Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen kündigt Gesetzesvolksentscheid an

Am 26. September 2023 gab die Initiative „Deutsche Wohnen & CO enteignen“ bekannt, dass ein neuer Volksentscheid eingeleitet werden soll. Die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner stimmte in einem ersten Volksentscheid für eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin. Der Unterschied zu dem geplanten zweiten Volksentscheid ist der, dass in dem zweiten Volksentscheid über ein ausformuliertes und verbindliches Gesetz abgestimmt werden soll. Würde eine Mehrheit in diesem zweiten Volksentscheid für ein solches Gesetz zur Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen stimmen, wäre der Senat in weit größerem Maß rechtlich daran gebunden. Es wäre also erheblich schwerer für den Senat, sich dem zu entziehen. Die Presseerklärung der Initiaitvie hat folgenden Wortlaut:

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen kündigt an, einen Gesetzesvolksentscheid einzuleiten, bei dem über ein eigenes Vergesellschaftungsgesetz abgestimmt werden soll. Zwei Jahre nachdem sich 59,1 % der Berliner*innen für die Vergesellschaftung von Wohnraum entschieden haben, ist die Initiative überzeugt, dass der Gesetzesvolksentscheid das beste Instrument zur Durchsetzung des demokratischen Votums ist. Mit diesem Schritt will die Initiative der anhaltenden politischen Blockade des Berliner Senats ein Ende bereiten.

„Während wir Mieter*innen immer tiefer in der Wohnungsmisere versinken und die Immobilienkonzerne aus unserer Not Profite schlagen, lässt der Senat keinen Zweifel daran, dass er die Vergesellschaftung von Wohnraum mit allen Mitteln verhindern will. Dem werden wir nicht mehr weiter tatenlos zuschauen: Als Berliner Stadtgesellschaft schreiben wir jetzt selbst das Vergesellschaftungsgesetz, das uns der Senat seit zwei Jahren schuldig ist. Mit dem Gesetzesvolksentscheid können wir Berliner*innen die Entscheidung, die wir vor zwei Jahren getroffen haben, endlich gemeinsam umsetzen. Mehr denn je sind wir davon überzeugt, dass Vergesellschaftung das beste Mittel ist, um die Mieten langfristig bezahlbar zu machen und Wohnraum demokratisch zu verwalten“, erklärt Veza Clute-Simon, Sprecherin der Initiative.

Noch im Juni hatte die eigens vom Berliner Senat eingesetze Expert*innenkommission in ihrem Abschlussbericht die rechtliche Machbarkeit und tragfähige Finanzierbarkeit der Enteignung großer profitorientierter Immobilienkonzerne zweifelsfrei bestätigt. Einer Umsetzung erteilte der CDU-geführte Senat zuletzt jedoch eine unmissverständliche Absage.

Um die Erarbeitung des Vergesellschaftungsgesetzes zu finanzieren, startet die Initiative heute eine Crowdfunding-Kampagne. Dazu erklärt Achim Lindemann, Sprecher der Initiative:
„In den kommenden Monaten werden wir mit fachkundigen Jurist*innen und Expert*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammenarbeiten, um ein rechtssicheres und verlässliches Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten. Dafür brauchen wir finanzielle Unterstützung. Auch Plakate und Infomaterial für unser neues Vorhaben müssen bezahlt werden. Jeder Euro hilft, um den skrupellosen Machenschaften der Immobilienkonzerne etwas entgegenzusetzen.“

Die Crowdfunding-Kampagne finden Sie unter: https://www.startnext.com/dwenteignen23
Das Video zur Crowdfunding-Kampagne ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.youtube.com/watch?v=dHH6Eik2AHI

Bei ihrem neuen Vorhaben will die Initiative erneut auf ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure bauen und setzt dabei auf ihre tiefe Verankerung in den Berliner Kiezen.

„Die lila-gelben Westen sind noch immer überall in der Stadt präsent. Berlins starke Mieter*innenbewegung, die ihre Basis in Nachbarschaftsinitiativen und Kiezvernetzungen hat, wird auch der Motor für unsere nächsten Schritte sein. Alle sind herzlich eingeladen, sich uns anzuschließen. Wir freuen uns riesig darauf, in den folgenden Unterschriften-Sammelphasen auf der Straße wieder mit den Berliner*innen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen den Weg bis zur Vergesellschaftung zu beschreiten“, so Clute-Simon abschließend.

Die Initiative kündigt an, das fertige Vergesellschaftsgesetz im Laufe des kommenden Jahres vorzulegen und den Gesetzesvolksentscheid offiziell einzuleiten. Dieser muss dann die üblichen Stufen im demokratischen Prozess bis zur Abstimmung durchlaufen.

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12.10.2023: Lesung aus dem Gefängnis-Tagebuch von Karl Neuhof mit Peter Neuhof

Karl Neuhof, 1891 als Kind jüdischer Eltern geboren, im Ersten Weltkrieg ausgezeichnet mit dem „Eisernen Kreuz“, wird in der Weimarer Zeit zum überzeugten Kommunisten. Bis 1933 ist er als Händler an der Berliner Getreidebörse erfolgreich. Unter dem NS-Regime muss er Zwangsarbeit leisten. Eine sogenannte privilegierte Mischehe schützt ihn zunächst vor der Deportation. Sein Jugendfreund Wilhelm Beuttel, der als Instrukteur der KPD illegal lebt, wird von der Familie Neuhof aufgenommen. Die Gestapo erfährt davon und inhaftiert Karl Neuhof. Im Zellengefängnis Lehrter Straße und in der Untersuchungshaftanstalt Moabit gelingt es Karl Neuhof, Tagebuch zu schreiben. Schließlich übergibt ihn die Justiz an die Gestapo, die ihn Mitte November 1943 im KZ Sachsenhausen ermorden lässt.

Wie durch ein Wunder blieb das Gefängnis-Tagebuch erhalten und gelangte in den Besitz seines Sohnes Peter Neuhof. 2022 erschien das Tagebuch von Peter mit herausgegeben als Buch. Daraus werden wir an diesem Abend vorlesen. Peter wird dabei anwesend sein, wenn es seine Tagesform erlaubt – er ist schließlich inzwischen 98 Jahre alt.

Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung der VVN-VdA Reinickendorf und der LINKEN Reinickendorf. Peter ist Mitglied in beiden und in Anwesenheit seines Sohns Peter Neuhof.

Hier zwei Mitschnitte mit Peter Neuhof:

Peter Neuhof erzählt aus seinem Leben 30.01.2020

Peter Neuhof – Drei Generationen im Gespräch

Ein kleine Bildergalerie von Ingo Müller

14.September 2023: Brief an die neue Verkehrssenatorin und an Stefan Evers

In den letzten Tagen hat die Initiative EINE S-Bahn für ALLE je einen Brief an die neue Verkehrssenatorin und an Stefan Evers geschrieben Beide Briefe wurden in einem längeren Prozess diskutiert, vor allem auf den Monatstreffen von GiB, zu denen auch immer alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter vom S-Bahn-Bündnis eingeladen sind, um die Kräfte zu bündeln und Extratermine zu vermeiden.

Hier der Wortlaut der Briefe:

Offener Brief zu Martin Borowsky’s Beitrag „Die NS-Belastung des Bundesarbeitsgerichts“ in der Kritischen Justiz

Im 4. Quartal 2022 veröffentlichte die „Kritische Justiz“ (4/2022, S. 399-411) einen Aufsatz von Martin Borowsky. Martin Borowsky war wissenschaftlicher Mitarbeiter am BAG und ist dort auf die sogenannte „Ahnengalerie“ gestoßen. Dort finden sich auch die ersten Richter und Richterinnen nach der Zerschlagung des Nazifaschismus. So z.B. Hans Gustav Joachim ein überzeugter Anhänger des Naziregimes (YouTube: „Nazi-Richter am Bundesarbeitsgericht„). Der folgende Beitrag war ein Versuch einen kritischen Beitrag zur Reflektion über die Kriterien der Belastung von Juristen in der NS-Zeit zu leisten. Besteht doch immer noch das Problem vorschnell „einen Persilschein“ zu erteilen. Die Kritische Justiz hat die Veröffentlichung des Beitrags kommentarlos abgelehnt. Es geht insbesondere um die Verharmlosung der Rolle, die Hans-Carl Nipperdey im Faschismus gespielt hat. Dieser Beitrag wurde erstmals auf labournet veröffentlicht. Wir veröffentlichen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Autorin (Vorsitzende der VDJ):

Juristen als Teil der Funktionselite des NS-Regimes Eine kritische Anmerkung zum Beitrag „Die NS-Belastung des Bundesarbeitsgerichts“ von Martin Borowsky in der KJ 2022, S. 399 ff.

Martin Borowsky ist es endlich 70 Jahre nach der Zerschlagung des NS-Regimes gelungen eine Auseinandersetzung über die personellen Kontinuitäten von Richtern und Richterinnen des Bundesarbeitsgerichts nach 1945 anzustoßen. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Biografien der ersten 24 Richter des Bundesarbeitsgerichts zu erforschen und ihre Verflechtung mit dem NS-Regime offenzulegen. Eine Arbeit, die längst überfällig ist und durch die Erforschung, inwiefern eine inhaltliche Kontinuität der Rechtsprechung des höchsten Arbeitsgerichts nach 1945 gegeben ist, ergänzt werden muss.

Der Artikel von Martin Borowsky stellt wichtiges und bisher nicht erschlossenes Material für die Erforschung der personellen Kontinuitäten bereit.

Der NS-Staat und seine Justiz waren verbrecherisch. Martin Borowsky stellt sich die Frage: „Waren Juristinnen und Juristen meiner Untersuchungsgruppe nach dem Krieg aus der Sicht vernünftiger Demokraten qualifiziert, eine rechtstaatliche Justiz aufzubauen?“

Um diese Frage wirklich beantworten zu können ist es jedoch notwendig eine Gesamteinschätzung der Justiz im NS-Regime als Teil eines verbrecherischen Staatsapparats voranzustellen. Sein Artikel lässt diese Gesamteinschätzung vermissen. Sie ist aber eine notwendige theoretische Voraussetzung, um Einzelstudien und Biografien einzelner Personen des NS-Justizapparats einordnen zu können. Nur so kann die von Borowsky gestellte Frage beantwortet werden. Dieser Blick auf die Justiz zwischen 1933 und 1945 fehlt
bei Borowsky. Nur so ist es erklärlich, dass der Autor von „unvertretbaren Todesurteilen“ spricht. Es ist aber nicht vorstellbar, dass zwischen 1933 und 1945 in NS-Deutschland „vertretbare Todesurteile“ verhängt wurden. Dies gilt unabhängig davon, welche Ansicht der Autor zur Todesstrafe vertritt.

So wird in dem Artikel auch nicht klar, welche Kriterien bei den Bundesrichtern vorliegen müssen, um „für den Wiederaufbau einer rechtstaatlichen Justiz“ qualifiziert oder disqualifiziert zu sein. Die Einschätzung, dass von 25 Personen 11 qualifiziert gewesen seien
eine rechtstaatliche Justiz aufzubauen, setzt voraus, die Kriterien sehr niedrig anzusetzen.

Brorowsky teilt die Richter des BAG in die Kriterien „unbelastet, unerheblich belastet, erheblich belastet und schwer belastet“ ein. Er vertritt die Auffassung, dass ein „nur“ unerheblich belasteter Richter geeignet sei, den Richterposten am BAG ohne weiteres auszuüben.

Er benennt sieben Personen als völlig unbelastet, aber seine Begründung dazu überzeugt nicht. Er belegt seine Einschätzung nicht mit Fakten oder schließt z.B. aus Schikanen durch das NS Regime auf eine distanzierte Haltung gegen das Regime. Als Argumente für eine nur unerhebliche Belastung werden etwa eine jüdische Großmutter oder vereinzelte Hilfeleistungen für Verfolgte angeführt, die aber nicht genau belegt werden. Auch die Mitgliedschaft in „oppositionellen kirchennahen Kreisen“ ist nicht geeignet das Kriterium
„unbelastet“ zu begründen. Die Frage müsste so gestellt werden: Inwieweit hat eine Unterstützung des Nazi-Regimes durch diese Personen stattgefunden. Oder anders gesagt, was haben diese Personen von 1933 bis 1945 tatsächlich getan?

Borowskys Forderung „nicht den Gestus der Verurteilung“ einzunehmen, kann nicht gefolgt werden. Eine nachträgliche und notwendige Verurteilung von Personen, die Unrecht begangen oder unterstützt haben, steht der Wahrheitssuche nicht entgegen. Der Verzicht auf eine Verurteilung, auch wenn sie nur moralisch ist, widerspricht der Gerechtigkeit für die vom NS-Regime ihrer wirtschaftlichen Existenz, ihrer Freiheit beraubten und ermordeten Personen. Eine wertfreie Analyse der Verbrechen der NS-Zeit ist nicht „wissenschaftlich“, sondern unmöglich.

Verharmlosung des Wirkens Hans Nipperdeys Dass Borowsky vorschnell „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ erteilt, zeigt sich anschaulich am Beispiel Hans Nipperdey. Es muss einer deutlichen und scharfen Kritik unterzogen werden, wenn sich Juristen verbrecherischen Systemen zur Verfügung stellen und diese durch ihre Tätigkeit stützen und unterstützen. Die Vorstellung, dass Juristen nur das Recht anwenden und deshalb für die Auswirkungen und das daraus entstehende Unrecht nicht verantwortlich sind, steht einer ehrlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit entgegen.

Jeder Arbeitsrichter musste z. B. auf Grund der bestehenden Gesetzeslage davon ausgehen, dass „polnische Beschäftigte, Ostarbeiter, Juden und Zigeuner“ nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und deshalb entrechtet waren (Siehe Rn. 22 zu § 1 Gesetz zur Ordnung der Nationalen Arbeit, Kommentar von Hueck, Nipperdey und Dietz, 4. Auflage Berlin 1943). Dies war die Gesetzeslage seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit“ ab 1934. Die Teilnahme an einem solchen Unrecht disqualifiziert für den Aufbau der rechtstaatlichen Justiz.

Hans Nipperdey war noch kein Arbeitsrichter. Er wurde Mitglied der Akademie für deutsches Recht, die am 26.6.1933 gegründet wurde. Sie war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ihre Aufgabe war „die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens zu fördern und in Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts zu verwirklichen“ (Zitat aus dem Gesetzestext § 2 des Gesetzes über die Akademie für deutsches Recht).

Er war als Akademiemitglied an der Ausarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes über das Arbeitsverhältnis an prominenter Stelle beteiligt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit trat am 20.1.1934 in Kraft. Jenes Gesetz, das, wie gerade beschrieben, Personen bestimmter Herkunft das Recht einen Arbeitsvertrag zu schließen schlicht absprach. Dieses Gesetz kommentierte Nipperdey gemeinsam mit anderen über vier Auflagen hinweg. Mit diesem Gesetz wurden die letzten demokratischen Rechte in den Betrieben beseitigt und auch dort das sogenannte Führerprinzip verankert. Das Gesetz wurde 1942 ergänzt durch eine „Verordnung über die Besteuerung und arbeitsrechtliche Behandlung der Arbeitskräfte aus den neu besetzten Gebieten“, den Zwangsarbeitern, die in das deutsche Reich verschleppt und unter menschenunwürdigen Bedingungen ausgebeutet worden sind. Auch dies war Teil des „Arbeitsrechts“ zwischen 1933 und 1945. Ein Gesetz das „Polen, Ostarbeiter, Juden und Zigeuner“ nicht würdig befand der „Betriebsgemeinschaft“ anzugehören.

Die Universität Köln hatte als einzige Universität ein auf das Arbeitsrecht spezialisiertes Forschungsinstitut. Hans Nipperdey war einer der Institutsleiter, neben H. Lehmann und H. Planitz. Nachdem die von H. Sinzheimer gegründete einzige kritische Arbeitsrechtschule in Frankfurt geschlossen werden musste, Sinzheimer musste sich in die Emigration begeben, kann man festhalten, dass fast der gesamte arbeitsrechtliche juristische Nachwuchs zwischen 1933 und 1945 schwerpunktmäßig in Köln ausgebildet wurde. Es liegt auf der Hand, dass dieses Institut eine Schlüsselstellung in arbeitsrechtlicher Hinsicht einnahm. Ein Arbeitsrecht, das geprägt war von der nazifaschistischen Ideologie, wodurch die Beschäftigten als „Gefolgschaft“ zum unbedingten Gehorsam verpflichtet wurden. Roderich
Wahsner charakterisierte das Arbeitsrecht als „Instrument des faschistischen Terrors und der Legitimation von Unternehmenswillkür“ (Arbeitsrecht unter´m Hakenkreuz, Baden Baden 1994)

Die verharmlosende Darstellung dieses Instituts und der Rolle von Hans Nipperdey im Artikel von Martin Borowsky ist nicht nachvollziehbar. Hans Nipperdey kann nicht als „nicht gänzlich unbelastet gelten“, wie Borowsky meint. Nipperdey war Teil der Funktionselite des Nazifaschismus, ohne die das Unrechtsregime nicht hätte funktionieren können, das gesteht auch Borowsky zu. Ihn als „unerheblich belastet“ und damit als qualifiziert eine rechtstaatliche Justiz aufzubauen anzusehen kann nur als Fehleinschätzung bewertet werden.

Dem NS-Regime nicht nahe gestanden?

Martin Borowsky stellt zu Beginn seines Artikels klar und richtig fest, dass für die Bewertung „objektive, d.h. intersubjektive nachprüfbar festgestellt Mitgliedschaften, Tätigkeiten, Handlungen und Taten“ entscheidend sein sollen. Die innere Haltung zum NS-Regime sei oftmals nicht mit Sicherheit nachprüfbar. Er hält seine Kriterien aber selbst nicht durch, wenn er Nipperdey bestätigt, dass der dem „Nationalsozialismus … innerlich nicht nahegestanden haben“ dürfte. Dafür fehlt jeder Beleg, nahezu sein gesamtes Handeln
zwischen 1933 und 1945 verweist auf das Gegenteil.

Zuzugestehen ist, dass für die Beurteilung, wie stark eine Person belastet ist, die Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund für sich alleine gesehen noch nicht ausreicht um für den Aufbau einer rechtstaatlichen Justiz als disqualifiziert zu gelten. Aber hier gilt es weiter zu forschen, welche Aktivitäten innerhalb der Organisation entwickelt worden sind, gibt es belastende Publikationen etc. Gleiches gilt für die Nationalistische Volkswohlfahrt. Denn das Argument, dass den Vereinigungen fast alle Jurist:innen angehörten, ist nicht überzeugend. Auch hier gilt: Was haben diese Personen von 1933 bis 1945 getan?

Fazit

Es ist zu begrüßen, dass diese seit langem überfällige Untersuchung endlich begonnen hat. Uwe Wesel hat 1993 (!) die Hoffnung geäußert, dass die „Kollegenschwelle“ niedriger wird. Da die „noch mächtigen Überlebenden, Richter und Professoren und andere Juristen aus dieser Zeit, denen man nicht zu nahe treten wollte oder konnte“ aussterben. So sollte endlich eine Aufarbeitung dieser Zeit möglich sein (Uwe Wesel, Juristische Weltkunde Frankfurt am Main 1993, S. 145). Das von Wesel geforderte Gesamtbild über das „Recht im Faschismus“ liegt noch immer nicht vor. Die Kollegenschwelle wirkt offenbar noch immer fort, wie die (personell vollständige) Ahnengalerie des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Es darf nicht der Fehler begangen werden durch vorschnelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Aufarbeitung der Kontinuitäten in der deutschen Justiz, hier in der arbeitsrechtlichen,
weiterhin zu behindern. Es wird endlich Zeit die Fakten offen und ungeschminkt auf den Tisch zu legen und auch unbequemen Wahrheiten der Nachkriegsgeschichte ins Auge zu schauen. Regina Steiner, Vorsitzende der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen

13.2.2023

Siehe zum Hintergrund im LabourNet Germany das Dossier: Bundesarbeitsgericht: Richter mit NS-Vergangenheit

Unsere Rente: Kein Spielball für BlackRock & Co.!

Autor: Klaus Murawski

Unsere Rente – kein Spielball für BlackRock & Co.

Menschenwürdige Renten für Alle – wie in Österreich

7. Oktober 2023, 13 – 18.30 Uhr

Kiezraum Dragonerareal, Zugang Ecke Obentrautstr./Mehringdamm, Berlin

„Rente bekomme ich nicht mehr!“
Diesen Spruch hört man immer wieder von jungen Leuten. Dabei entbehrt er jeder Grundlage. Es gibt eine gesetzliche Rente im Umlageverfahren und die kann es auch in 50 Jahren geben, wenn wir uns nicht einwickeln lassen. Machtvolle Lobby-Organisationen wie Blackrock haben andere Interessen. 
Aktuell "beraten" sie die Bundesregierung in der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“. Privaten Fondsverwaltungen und Versicherer haben nun im Juli 2023 ihre Pläne vorgelegt, nach denen neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente und der Betriebsrente als „Dritte Säule“ erneut die private Altersvorsorge ausgebaut werden soll. 
Die Baby- Boomer- Generation, also die zwischen 1955 bis 1965 Geborenen, werden in den Medien als die Gefahr für die Rentenkassen dargestellt, obwohl aktuell die Versicherungsbeiträge für die Rente mit 18,6% relativ niedrig sind. Leider trifft dies nicht nur auf die Versicherungsbeiträge zu, sondern auch auf die Höhe der Rentenzahlungen.  Der langjährigen Politik der Rentenkürzungen bis hin zur Schröders Agenda 2010 und 2007 Merkels- Rente mit 67 "sei Dank".

Wir laden ein zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung:
Unsere Rente: Kein Spielball für BlackRock & Co.!
Menschenwürdige Renten für alle – wie in Österreich!
Mit:
Reiner Heyse (RentenZukunft e.V.), Holger Balodis (Autor), Verena Bentele (Präsidentin Sozialverband VdK) werden zu den Erfahrungen mit 20 Jahre Riesterrente und generell zur privaten Altersvorsorge sprechen.  
Was soll Gradmesser für eine auskömmliche Rente sein? Die Demographie oder das Arbeitseinkommen? Gibt es Alternativen wie die „Erwerbstätigenversicherung in Österreich? Dazu haben wir Werner Rügemer (Autor), Matthias W. Birkwald (MdB Partei Die Linke) und Josef Wöss (Arbeiterkammer Wien) eingeladen. 
Einladung und Programm hier oder als pdf.
 
Wann und wo?
7. Oktober 2023, 13 – 18.30 Uhr 
Berlin, Kiezraum Dragonerareal (Zugang Ecke Obentrautstr./Mehringdamm)  

Anmeldung: ab 18. 8. 2023 unter e-mail:: blackrocktribunal@riseup.net
Spendenkonto (RentenZukunft e.V.): IBAN: DE90 2105 1275 0155 1927 01; Zweck: 7. Oktober (bitte vermerken!) 
(Spendenquittung ist leider nicht möglich). Die Veranstalter wären für Spenden dankbar. 
 
Warum ist der AK Internationalismus Mitveranstalter?
In Europa findet ein Unterbietungswettkampf auch bei den Sozialleistungen statt, nicht nur in Deutschland. Die Unternehmen sollen bei den Sozialleistungen entlastet werden und die Staaten sparen ebenfalls an den Zuschüssen aus Steuern. Die Beschäftigten sollen sich für ihren Ruhestand selbst privat versichern. Rentenkürzungen in Griechenland, Österreich, Spanien, Frankreich und auch Deutschland werden durch Proteste verzögert aber nur in Österreich bisher verhindert. 

Einladungsflyer hier:

Vor 40 Jahren: Der Mann, der die Welt rettete

Wie Oberst Petrow den Atomkrieg verhinderte

Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ ruft die Medien und die Friedensbewegung dazu auf, mit Berichten und Aktionen an Oberstleutnant Stanislaw Petrow zu erinnern, der die Welt vor 40 Jahren (am 26. September 1983) vor einem Atomkrieg bewahrte. Dem damaligen sowjetischen Offizier ist es zu verdanken, dass die atomare Befehlskette in Russland nicht gestartet wurde, obwohl sowjetische Frühwarnsatelliten der Kommandozentrale einen Angriff mit zunächst einer, dann insgesamt fünf US-Atomraketen auf die Sowjetunion meldeten. Der leitende Offizier Petrow interpretierte dies jedoch als Fehlalarm, da im Ernstfall mit viel mehr Raketenstarts gleichzeitig hätte gerechnet werden müssen.

Die damalige Lage war höchst angespannt: Die Stationierung von Pershing II-Raketen und Cruise Missiles in der Bundesrepublik stand unmittelbar bevor, und in den USA wurde über einen gewinnbaren Atomkrieg räsoniert. Die atomwaffenfrei-Kampagne macht darauf aufmerksam, dass wir aktuell wieder in einer Lage höchster Anspannung hinsichtlich eines möglichen Atomkrieges stehen. „Die Bundesregierung muss darauf drängen, dass die USA Russland und China neue Abrüstungsverhandlungen mit der Zielsetzung einer vollständigen nuklearen Abrüstung anbieten, wie es im Atomwaffensperrvertrag vereinbart wurde“, so Kampagnensprecher Martin Singe. Parallel dazu wiederholt die Kampagne ihre Aufforderung an die Bundesregierung, für den Abzug der US-Atombomben aus Büchel zu sorgen und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. „Ebenfalls gilt es, den Ukraine-Krieg schnellstmöglich durch Verhandlungen ohne Vorbedingungen zu beenden, um das sinnlose Töten und Sterben in der Ukraine zu stoppen und einer möglichen Eskalation bis hin zum Atomkrieg zuvorzukommen“, ergänzt Hildegard Slabik-Münter von der Friedensgruppe Daun.

Hinweis: Der Film „Der Mann, der die Welt rettete. Wie Oberst Petrow den Atomkrieg verhinderte“ ist in der arte-Mediathek noch bis zum 30.12.2023 verfügbar: https://www.arte.tv/de/videos/039911-000-A/der-mann-der-die-welt-rettete/.
 

Global Strike in Getir, against mass layoffs / Globaler Streik bei Getir, gegen Massenentlassung

Getir

Hilferuf zur Unterstützung des Streiks in Getir gegen die Massenentlassung bei der größten europäische Plattform türkischen Lebensmittellieferungen

Call for help in support of Getir strike against mass layoffs at Turkey’s largest food delivery platform

Getir

weitere Infos:

22.08.2023, manager magazin: 2500 Jobs weg Massenentlassungen beim Lieferdienst Getir

22.08.2023, WSWS.Org: Massive job cuts in Europe at the food delivery services Gorillas and Getir

24.08.2023, labournet: „Während Getir’s Imperium rapide schrumpft, planen die Rider einen globalen Streik“

Petition: „Sagt Nein!“

VER.DI-KONGRESS STIMMT MIT 657 VON 1.009 DELEGIERTEN FÜR BURGFRIEDEN UND KRIEGSPOLITIK

Hier weiterlesen:

Pressestimmen:

22.09.2023, Junge Welt: Verdi sagt Jein; Debatte um Friedenspolitik auf Bundeskongress. Befürworter des Kriegskurses in der Offensive

20.09.2023: Solidarität-Info: „Das ist kein Kongress nach Schema F“

Kleine Bildergalerie von der Begrüßung der Delegierten zum Kongreß am 16-09-2023


Update: 18.08.2023

AN ALLE GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER
insbesondere aber an die Delegierten des ver.di-Bundeskongresses 
SAGT NEIN!

„Nachdem der DGB-Bundeskongress 2022 auf Betreiben des DGB-Bundesvorstandes und unter Bruch unserer Satzungen und Beschlüsse das „Ja! zu Waffenlieferungen beschlossen hat, soll dies jetzt auf Initiative des ver.di-Vorstandesunterstützt durch den Gewerkschaftsrat auch auf dem ver.di-Bundeskongress nachvollzogen werden: Ja! zu einer Kriegslogik, die unter dem Deckmantel eines sogenannten „umfassenden Sicherheitsbegriffs“ ausdrücklich „militärische Sicherheit“, indirekt  „Auf- und Hochrüstung“  und Kriegseinsätze auch deutscher Soldat:innen befürwortet – „was zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung erforderlich ist“ und  das alles unter der den wahren Kern verschleiernden Überschrift: „Perspektiven für Frieden, Sicherheit und Abrüstung in einer Welt im Umbruch“.  (Alle in Anführung gesetzten kursiven Passagen sind Originaltext des Leitantrages )“

Auszug aus dem Kampagnenflugblatt der antimilitaristische organisationsübergreifende gewerkschaftliche Basisinitiative:

`SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden` 

Erstunterzeichner:innen dieser Petion:

Heinz Assenmacher, ver.di, Bonn  Renate Bayer, Mitglied ver.di-LBzV Bayern, LFBV FB C, VLL TUMünchen, München

 Pablo Bonta, BR-Vors. MMC Studios, Köln  Andreas Buderus, ver.di/ZAKO, Berlin  Clare Daly, MdEP (GUE/NGL)  Gregor Falkenhain, ehem. ver.di-Gewerkschaftssekretär, Solingen  Gaby Gedig, AK Aktiv gegen rechts in ver.di, München
 Ingrid Greif, ver.di-BuKo-Delegierte, München  Barbara Haase, ver.diBuKo-Delegierte, München  Stefan Hetzler, ver.di-VLL MVG/SWM Verkehr, München  Angela Keil, ver.di, Köln  Hedwig Krimmer, Gewerkschaftssekretärin i.R., Mitinitiatorin von „Wir widersprechen“ 2013/14, München  Thomas Lessel, ver.di, sv. PR-Vors. AOK RhldPf.-Saarl., Saarlouis  Albert
Leuschner, ver.di- Orts- und BzV Eckernförde/Nordwest, Träger des Bundesverdienstkreuzes, Rieseby  Alfons Lukas, ver.di-LBz-Senior:innen-Vorstand Hamburg, Hamburg  Andreas Münnich, AK Aktiv gegen rechts in ver.di, München  Robert Neumayer, ver.di BuKo-Delegierter, Mitglied im ver-di Bezirksvorstand München, VLL Postbank München, München  Hinrik von
Normann, ver.di, Bonn  Tobias Pflüger, ver.di, ehem. MdB u. MdEP (LINKE), München  Margit Rötzer, Mitglied im ver.di-Ortsvereinsvorstand Regensburg  Jürgen Scheidle, ver.di, Bonn  Ulrich Schneider, ver.di/ZAKO, GEW, Bundessprecher VVN/ BdA, Generalsekretär der FIR-Bund der Antifaschisten, Kassel  Peter Schrott, Mitglied im ver.di-Bundessenior:innen-Vorstand, Berlin  Gudrun Uszkoreit, Mitglied ver.di Senior:innen München  Mick Wallace, MdEP (GUE/NGL), Wexford  Jürgen Wagner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Informationsstelle Militarisierung IMI, Tübingen  Günter Wangerin, Maler und Grafiker, Mitglied im VBK in ver.di, München  Frank Weidermann, GdS, Erfurt  Steffen Wieland, ver.di, Chemnitz  Mag Wompel, LabourNet Germany, Bochum  Irene Zeyn-Haben, ver.di, Düsseldorf  Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V., Tübingen

Danke an das Team: sagtnein.org für die Genehmigung der Veröffentlichung auf unserer HP.


Update: 18.08.2023

18. AUG. 2023 — 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe Unterstützer:innen,

Jetzt sind wir schon über 4.000, alleine heute schon wieder über 1.000, und wir werden von Minute zu Minute mehr.

Über 4.000 Kolleginnen und Kollegen, die dem ver.di-Bundesvorstand und den -Kongressdeligierten signalisieren: NEIN! ZU KRIEG MILITARISMUS UND BURGFRIEDEN! – NICHT IN UNSEREM NAMEN!

Wir sind begeistert über Euren Zuspruch und Euer Engagement bei der Verbreitung. Viele der geposteten Kommentare zeigen deutlich, dass es ganz viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die als engagierte Gewerkschafter:innen ein klares `NEIN!` ihrer Organisation GEGEN KRIEG, MILITARISMUS UND BURGFRIEDEN erwarten; exemplarisch hier nur einige aus den letzten 24 Stunden:

„Ich unterstütze den Aufruf, weil ich auf diese laute, klare Positionierung meiner Gewerkschaft schon lange warte! Wie wunderbar! Frieden schaffen ohne Waffen!!“

Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus! Die Lehre der Überlebenden aus den KZs ist eindeutig. Ungeheuerlich, wenn gerade Gewerkschaften dieses Motto aufweichen wollen. Den Interessen der arbeitenden Bevölkerung wird damit nie und nimmer gedient, egal wo. Deshalb: Sagt NEIN!

„Ich unterstütze den Aufruf, weil ich als IG-Drupa-Medien-Verdi-Mitglied seit 1977 nicht will, dass meine Gewerkschaft die laufende Militarisierung von Staat und Gesellschaft unterstützt. Ich will nicht dass die 70 Milliarden Euro Militäretat jährlich von Etwas für Soziales, Bildung etc. weggenommen werden.“

DAS ist zur Sache gesprochen!

  • Mehr als 90.000 Menschen haben mittlerweile auf change.org von unserer Kampagne Kenntnis genommen.
  • Die Zugriffe auf unsere Internetseite www.sagtnein.org  gehen durch die Decke. Viele interessieren sich dort besonders für den Text des von uns kritisierten Leitantrages.
  • Viele Menschen interessieren sich für unsere Haltung, unsere Forderung und unser Engagement; so wie mittlerweile auch zunehmend die Medien.
  • Viele Kolleg:innen werden auf und am Rande der Veranstaltungen zum ANTIKRIEGSTAG am 01. September mit unseren Unterschriftenlisten weiter mobilisieren. Meldet gerne zurück, wenn ihr dabei seid und wo. Wir veröffentlichen gerne Eure Aktionen auf News | Sagt NEIN!.

Bleibt stark in Eurem Engagement!
Verbreitet weiter unsere Forderungen an unsere Gewerkschaften!
Sorgen wir gemeinsam dafür, dass erst der ver.di-Kongress beim Thema Krieg und Frieden`tanzt` und dann auch der IGM-Gewerkschaftstag im Oktober.

Gewerkschaft, das sind wir!
NEIN! ZU KRIEG, MILITARISMUS UND BURGFRIEDEN!

Für den Initiator:innekreis
Hedwig Krimmer           Andreas Buderus

Republik Vanuatu gegen Klimakatastrophe

Der Planet steht vor einer existenziellen Klimakrise.

Das Völkerrecht enthält bereits Verpflichtungen zur Vermeidung von Umweltschäden und zum Schutz der Menschenrechte. Wie können diese Verpflichtungen angewendet werden, um die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen der Staaten zu verstärken?

Die Republik Vanuatu führte erfolgreich eine Koalition von 132 Nationen an, die ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in den Haag (Niederlande) forderte, um Klarheit darüber zu gewinnen, wie bestehende internationale Gesetze angewendet werden können, um Maßnahmen gegen den Klimawandel zu stärken, Menschen und Umwelt zu schützen und das Pariser Abkommen zu retten.

Vanuatu führt eine Kerngruppe von Nationen an die den Beschluss einschließlich der am Ende formulierten Fragen an den Internationalen Gerichtshf entwarfen. Herzlichen Glückwunsch an die Führer von Vanuatu, Antigua & Barbuda, Costa Rica, Sierra Leone, Angola, Deutschland, Mosambik, Liechtenstein, Samoa, Föderated States of Micronesia, Bangladesh, Marokko, Singapur, Uganda, Neuseeland, Vietnam, Rumänien und Portugal.

Die Klimaresolution an den IGH wurde am 29. März 2023 während der 77. Sitzung der UN-Generalversammlung im Konsens angenommen, in der sie den Internationalen Gerichtshof aufforderte, ein Gutachten über die Verpflichtungen der Staaten nach internationalem Recht vorzulegen, die Rechte heutiger und zukünftiger Generationen vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.

Nun wird der Gerichtshof das erbetene Gerichtsverfahren einleiten.

Der Wortlaut der ANGENOMMENE RESOLUTION

Ersuchen um ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf den Klimawandel

Die Generalversammlung,

[PP1] in der Erkenntnis, dass der Klimawandel eine beispiellose Herausforderung zivilisatorischen Ausmaßes darstellt und dass das Wohlergehen heutiger und künftiger Generationen der Menschheit davon abhängt, dass wir unverzüglich und dringend auf ihn reagieren,

[PP2] unter Hinweis auf seine Entschließung 77/165 vom 14. Dezember 2022 und alle seine anderen Entschließungen und Beschlüsse zum Schutz des Weltklimas für die heutigen und künftigen Generationen der Menschheit sowie auf seine Entschließung 76/300 vom 28. Juli 2022 über das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt,

[PP2bis] ferner unter Hinweis auf seine Resolution 70/1 vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Unsere Welt verändern: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.

[PP3] ferner unter Hinweis auf die Resolution 50/9 des Menschenrechtsrats vom 7. Juli 2022 und alle früheren Resolutionen des Menschenrechtsrats zu Menschenrechten und Klimawandel sowie die Resolution 48/13 des Menschenrechtsrats vom 8. Oktober 2021 sowie auf die Notwendigkeit, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau zu gewährleisten,

[PP4] unter Betonung der Bedeutung der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht, des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung neben anderen Übereinkünften sowie der einschlägigen Grundsätze und Verpflichtungen des Völkergewohnheitsrechts, einschließlich derjenigen, die in der Erklärung der Stockholmer Konferenz über die menschliche Umwelt und in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung zum Ausdruck kommen, auf das Verhalten der Staaten im Laufe der Zeit in Bezug auf Tätigkeiten, die zu den Klimaänderungen und ihren nachteiligen Auswirkungen beitragen,

[PP5] unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris als Ausdruck der Entschlossenheit, der Bedrohung durch die Klimaänderungen entschieden entgegenzutreten, mit der dringenden Aufforderung an alle Vertragsparteien, diese vollständig umzusetzen, und mit Besorgnis zur Kenntnis nehmend, dass eine beträchtliche Lücke klafft sowohl zwischen der Gesamtwirkung der derzeitigen national festgelegten Beiträge der Staaten als auch den Emissionsreduktionen, die erforderlich sind, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1. 5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, und zwischen dem derzeitigen Anpassungsniveau und dem Niveau, das erforderlich ist, um auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu reagieren,

[PP6] ferner unter Hinweis darauf, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und das Übereinkommen von Paris so umgesetzt werden, dass sie der Gerechtigkeit und dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten im Lichte der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen,

[PP7] mit der zutiefst besorgniserregenden Feststellung, dass die Treibhausgasemissionen weiter ansteigen, obwohl alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, für die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anfällig sind und die Länder, die für die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels besonders anfällig sind und erhebliche Kapazitätsengpässe haben, wie die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern bereits eine Zunahme dieser Auswirkungen erleben, einschließlich anhaltender Dürren und extremer Wetterereignisse, Landverlust und -verschlechterung, Anstieg des Meeresspiegels, Küstenerosion, Versauerung der Ozeane und Rückzug der Gebirgsgletscher, was zur Vertreibung der Betroffenen führt und die Ernährungssicherheit, die Verfügbarkeit von Wasser und die Existenzgrundlagen sowie die Bemühungen zur Beseitigung der Armut in all ihren Formen und Dimensionen und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung weiter gefährdet,

[PP8] mit größter Besorgnis Kenntnis nehmend von dem wissenschaftlichen Konsens, der unter anderem in den Berichten der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen zum Ausdruck kommt, dass die anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen eindeutig die Hauptursache für die seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachtete globale Erwärmung sind, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel, einschließlich häufigerer und intensiverer Extremereignisse, weitreichende nachteilige Auswirkungen und damit verbundene Verluste und Schäden für Natur und Menschen verursacht hat, die über die natürlichen Klimaschwankungen hinausgehen, und dass in allen Sektoren und Regionen die am stärksten gefährdeten Menschen und Systeme unverhältnismäßig stark betroffen sind,

[PP9] in der Erkenntnis, dass mit dem Anstieg der Temperaturen die Auswirkungen von Klima- und Wetterextremen sowie von langsam eintretenden Ereignissen eine immer größere soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Bedrohung darstellen werden,

[PP10] unter Betonung der Dringlichkeit, die Maßnahmen und die Unterstützung, einschließlich der Finanzierung, des Aufbaus von Kapazitäten und des Technologietransfers, zu verstärken, um die Anpassungsfähigkeit zu verbessern und kooperative Ansätze für eine wirksame Reaktion auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels sowie für die Abwendung, Minimierung und Bewältigung von Verlusten und Schäden im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen in Entwicklungsländern, die für diese Auswirkungen besonders anfällig sind, umzusetzen

[PP11] in ernster Besorgnis darüber, dass das Ziel der Industrieländer, bis 2020 gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr im Zusammenhang mit sinnvollen Minderungsmaßnahmen und Transparenz bei der Umsetzung zu mobilisieren, noch nicht erreicht wurde, und mit der dringenden Aufforderung an die Industrieländer, das Ziel zu erreichen,

beschließt, in Übereinstimmung mit Artikel 96 der Charta der Vereinten Nationen den Internationalen Gerichtshof gemäß Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgender Frage zu ersuchen:

„Unter besonderer Berücksichtigung der Charta der Vereinten Nationen, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, des Übereinkommens von Paris, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, der Sorgfaltspflicht, der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannten Rechte, des Grundsatzes der Verhütung erheblicher Umweltschäden und der Pflicht zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt,
(1) Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen haben die Staaten, um den Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt vor anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen für die Staaten sowie für heutige und künftige Generationen zu gewährleisten?
(2) Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus diesen Verpflichtungen für Staaten, wenn sie durch ihre Handlungen und Unterlassungen dem Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt erheblichen Schaden zugefügt haben, und zwar in Bezug auf:
(a) Staaten, einschließlich insbesondere kleiner Inselentwicklungsstaaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres Entwicklungsstandes durch die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen geschädigt oder besonders betroffen oder für sie besonders anfällig sind?
(b) Völker und Einzelpersonen der gegenwärtigen und künftigen Generationen, die von den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen betroffen sind?“