Offener Brief zu Martin Borowsky’s Beitrag „Die NS-Belastung des Bundesarbeitsgerichts“ in der Kritischen Justiz

Im 4. Quartal 2022 veröffentlichte die „Kritische Justiz“ (4/2022, S. 399-411) einen Aufsatz von Martin Borowsky. Martin Borowsky war wissenschaftlicher Mitarbeiter am BAG und ist dort auf die sogenannte „Ahnengalerie“ gestoßen. Dort finden sich auch die ersten Richter und Richterinnen nach der Zerschlagung des Nazifaschismus. So z.B. Hans Gustav Joachim ein überzeugter Anhänger des Naziregimes (YouTube: „Nazi-Richter am Bundesarbeitsgericht„). Der folgende Beitrag war ein Versuch einen kritischen Beitrag zur Reflektion über die Kriterien der Belastung von Juristen in der NS-Zeit zu leisten. Besteht doch immer noch das Problem vorschnell „einen Persilschein“ zu erteilen. Die Kritische Justiz hat die Veröffentlichung des Beitrags kommentarlos abgelehnt. Es geht insbesondere um die Verharmlosung der Rolle, die Hans-Carl Nipperdey im Faschismus gespielt hat. Dieser Beitrag wurde erstmals auf labournet veröffentlicht. Wir veröffentlichen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Autorin (Vorsitzende der VDJ):

Juristen als Teil der Funktionselite des NS-Regimes Eine kritische Anmerkung zum Beitrag „Die NS-Belastung des Bundesarbeitsgerichts“ von Martin Borowsky in der KJ 2022, S. 399 ff.

Martin Borowsky ist es endlich 70 Jahre nach der Zerschlagung des NS-Regimes gelungen eine Auseinandersetzung über die personellen Kontinuitäten von Richtern und Richterinnen des Bundesarbeitsgerichts nach 1945 anzustoßen. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Biografien der ersten 24 Richter des Bundesarbeitsgerichts zu erforschen und ihre Verflechtung mit dem NS-Regime offenzulegen. Eine Arbeit, die längst überfällig ist und durch die Erforschung, inwiefern eine inhaltliche Kontinuität der Rechtsprechung des höchsten Arbeitsgerichts nach 1945 gegeben ist, ergänzt werden muss.

Der Artikel von Martin Borowsky stellt wichtiges und bisher nicht erschlossenes Material für die Erforschung der personellen Kontinuitäten bereit.

Der NS-Staat und seine Justiz waren verbrecherisch. Martin Borowsky stellt sich die Frage: „Waren Juristinnen und Juristen meiner Untersuchungsgruppe nach dem Krieg aus der Sicht vernünftiger Demokraten qualifiziert, eine rechtstaatliche Justiz aufzubauen?“

Um diese Frage wirklich beantworten zu können ist es jedoch notwendig eine Gesamteinschätzung der Justiz im NS-Regime als Teil eines verbrecherischen Staatsapparats voranzustellen. Sein Artikel lässt diese Gesamteinschätzung vermissen. Sie ist aber eine notwendige theoretische Voraussetzung, um Einzelstudien und Biografien einzelner Personen des NS-Justizapparats einordnen zu können. Nur so kann die von Borowsky gestellte Frage beantwortet werden. Dieser Blick auf die Justiz zwischen 1933 und 1945 fehlt
bei Borowsky. Nur so ist es erklärlich, dass der Autor von „unvertretbaren Todesurteilen“ spricht. Es ist aber nicht vorstellbar, dass zwischen 1933 und 1945 in NS-Deutschland „vertretbare Todesurteile“ verhängt wurden. Dies gilt unabhängig davon, welche Ansicht der Autor zur Todesstrafe vertritt.

So wird in dem Artikel auch nicht klar, welche Kriterien bei den Bundesrichtern vorliegen müssen, um „für den Wiederaufbau einer rechtstaatlichen Justiz“ qualifiziert oder disqualifiziert zu sein. Die Einschätzung, dass von 25 Personen 11 qualifiziert gewesen seien
eine rechtstaatliche Justiz aufzubauen, setzt voraus, die Kriterien sehr niedrig anzusetzen.

Brorowsky teilt die Richter des BAG in die Kriterien „unbelastet, unerheblich belastet, erheblich belastet und schwer belastet“ ein. Er vertritt die Auffassung, dass ein „nur“ unerheblich belasteter Richter geeignet sei, den Richterposten am BAG ohne weiteres auszuüben.

Er benennt sieben Personen als völlig unbelastet, aber seine Begründung dazu überzeugt nicht. Er belegt seine Einschätzung nicht mit Fakten oder schließt z.B. aus Schikanen durch das NS Regime auf eine distanzierte Haltung gegen das Regime. Als Argumente für eine nur unerhebliche Belastung werden etwa eine jüdische Großmutter oder vereinzelte Hilfeleistungen für Verfolgte angeführt, die aber nicht genau belegt werden. Auch die Mitgliedschaft in „oppositionellen kirchennahen Kreisen“ ist nicht geeignet das Kriterium
„unbelastet“ zu begründen. Die Frage müsste so gestellt werden: Inwieweit hat eine Unterstützung des Nazi-Regimes durch diese Personen stattgefunden. Oder anders gesagt, was haben diese Personen von 1933 bis 1945 tatsächlich getan?

Borowskys Forderung „nicht den Gestus der Verurteilung“ einzunehmen, kann nicht gefolgt werden. Eine nachträgliche und notwendige Verurteilung von Personen, die Unrecht begangen oder unterstützt haben, steht der Wahrheitssuche nicht entgegen. Der Verzicht auf eine Verurteilung, auch wenn sie nur moralisch ist, widerspricht der Gerechtigkeit für die vom NS-Regime ihrer wirtschaftlichen Existenz, ihrer Freiheit beraubten und ermordeten Personen. Eine wertfreie Analyse der Verbrechen der NS-Zeit ist nicht „wissenschaftlich“, sondern unmöglich.

Verharmlosung des Wirkens Hans Nipperdeys Dass Borowsky vorschnell „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ erteilt, zeigt sich anschaulich am Beispiel Hans Nipperdey. Es muss einer deutlichen und scharfen Kritik unterzogen werden, wenn sich Juristen verbrecherischen Systemen zur Verfügung stellen und diese durch ihre Tätigkeit stützen und unterstützen. Die Vorstellung, dass Juristen nur das Recht anwenden und deshalb für die Auswirkungen und das daraus entstehende Unrecht nicht verantwortlich sind, steht einer ehrlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit entgegen.

Jeder Arbeitsrichter musste z. B. auf Grund der bestehenden Gesetzeslage davon ausgehen, dass „polnische Beschäftigte, Ostarbeiter, Juden und Zigeuner“ nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und deshalb entrechtet waren (Siehe Rn. 22 zu § 1 Gesetz zur Ordnung der Nationalen Arbeit, Kommentar von Hueck, Nipperdey und Dietz, 4. Auflage Berlin 1943). Dies war die Gesetzeslage seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit“ ab 1934. Die Teilnahme an einem solchen Unrecht disqualifiziert für den Aufbau der rechtstaatlichen Justiz.

Hans Nipperdey war noch kein Arbeitsrichter. Er wurde Mitglied der Akademie für deutsches Recht, die am 26.6.1933 gegründet wurde. Sie war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ihre Aufgabe war „die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens zu fördern und in Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts zu verwirklichen“ (Zitat aus dem Gesetzestext § 2 des Gesetzes über die Akademie für deutsches Recht).

Er war als Akademiemitglied an der Ausarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes über das Arbeitsverhältnis an prominenter Stelle beteiligt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit trat am 20.1.1934 in Kraft. Jenes Gesetz, das, wie gerade beschrieben, Personen bestimmter Herkunft das Recht einen Arbeitsvertrag zu schließen schlicht absprach. Dieses Gesetz kommentierte Nipperdey gemeinsam mit anderen über vier Auflagen hinweg. Mit diesem Gesetz wurden die letzten demokratischen Rechte in den Betrieben beseitigt und auch dort das sogenannte Führerprinzip verankert. Das Gesetz wurde 1942 ergänzt durch eine „Verordnung über die Besteuerung und arbeitsrechtliche Behandlung der Arbeitskräfte aus den neu besetzten Gebieten“, den Zwangsarbeitern, die in das deutsche Reich verschleppt und unter menschenunwürdigen Bedingungen ausgebeutet worden sind. Auch dies war Teil des „Arbeitsrechts“ zwischen 1933 und 1945. Ein Gesetz das „Polen, Ostarbeiter, Juden und Zigeuner“ nicht würdig befand der „Betriebsgemeinschaft“ anzugehören.

Die Universität Köln hatte als einzige Universität ein auf das Arbeitsrecht spezialisiertes Forschungsinstitut. Hans Nipperdey war einer der Institutsleiter, neben H. Lehmann und H. Planitz. Nachdem die von H. Sinzheimer gegründete einzige kritische Arbeitsrechtschule in Frankfurt geschlossen werden musste, Sinzheimer musste sich in die Emigration begeben, kann man festhalten, dass fast der gesamte arbeitsrechtliche juristische Nachwuchs zwischen 1933 und 1945 schwerpunktmäßig in Köln ausgebildet wurde. Es liegt auf der Hand, dass dieses Institut eine Schlüsselstellung in arbeitsrechtlicher Hinsicht einnahm. Ein Arbeitsrecht, das geprägt war von der nazifaschistischen Ideologie, wodurch die Beschäftigten als „Gefolgschaft“ zum unbedingten Gehorsam verpflichtet wurden. Roderich
Wahsner charakterisierte das Arbeitsrecht als „Instrument des faschistischen Terrors und der Legitimation von Unternehmenswillkür“ (Arbeitsrecht unter´m Hakenkreuz, Baden Baden 1994)

Die verharmlosende Darstellung dieses Instituts und der Rolle von Hans Nipperdey im Artikel von Martin Borowsky ist nicht nachvollziehbar. Hans Nipperdey kann nicht als „nicht gänzlich unbelastet gelten“, wie Borowsky meint. Nipperdey war Teil der Funktionselite des Nazifaschismus, ohne die das Unrechtsregime nicht hätte funktionieren können, das gesteht auch Borowsky zu. Ihn als „unerheblich belastet“ und damit als qualifiziert eine rechtstaatliche Justiz aufzubauen anzusehen kann nur als Fehleinschätzung bewertet werden.

Dem NS-Regime nicht nahe gestanden?

Martin Borowsky stellt zu Beginn seines Artikels klar und richtig fest, dass für die Bewertung „objektive, d.h. intersubjektive nachprüfbar festgestellt Mitgliedschaften, Tätigkeiten, Handlungen und Taten“ entscheidend sein sollen. Die innere Haltung zum NS-Regime sei oftmals nicht mit Sicherheit nachprüfbar. Er hält seine Kriterien aber selbst nicht durch, wenn er Nipperdey bestätigt, dass der dem „Nationalsozialismus … innerlich nicht nahegestanden haben“ dürfte. Dafür fehlt jeder Beleg, nahezu sein gesamtes Handeln
zwischen 1933 und 1945 verweist auf das Gegenteil.

Zuzugestehen ist, dass für die Beurteilung, wie stark eine Person belastet ist, die Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund für sich alleine gesehen noch nicht ausreicht um für den Aufbau einer rechtstaatlichen Justiz als disqualifiziert zu gelten. Aber hier gilt es weiter zu forschen, welche Aktivitäten innerhalb der Organisation entwickelt worden sind, gibt es belastende Publikationen etc. Gleiches gilt für die Nationalistische Volkswohlfahrt. Denn das Argument, dass den Vereinigungen fast alle Jurist:innen angehörten, ist nicht überzeugend. Auch hier gilt: Was haben diese Personen von 1933 bis 1945 getan?

Fazit

Es ist zu begrüßen, dass diese seit langem überfällige Untersuchung endlich begonnen hat. Uwe Wesel hat 1993 (!) die Hoffnung geäußert, dass die „Kollegenschwelle“ niedriger wird. Da die „noch mächtigen Überlebenden, Richter und Professoren und andere Juristen aus dieser Zeit, denen man nicht zu nahe treten wollte oder konnte“ aussterben. So sollte endlich eine Aufarbeitung dieser Zeit möglich sein (Uwe Wesel, Juristische Weltkunde Frankfurt am Main 1993, S. 145). Das von Wesel geforderte Gesamtbild über das „Recht im Faschismus“ liegt noch immer nicht vor. Die Kollegenschwelle wirkt offenbar noch immer fort, wie die (personell vollständige) Ahnengalerie des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Es darf nicht der Fehler begangen werden durch vorschnelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Aufarbeitung der Kontinuitäten in der deutschen Justiz, hier in der arbeitsrechtlichen,
weiterhin zu behindern. Es wird endlich Zeit die Fakten offen und ungeschminkt auf den Tisch zu legen und auch unbequemen Wahrheiten der Nachkriegsgeschichte ins Auge zu schauen. Regina Steiner, Vorsitzende der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen

13.2.2023

Siehe zum Hintergrund im LabourNet Germany das Dossier: Bundesarbeitsgericht: Richter mit NS-Vergangenheit

Unsere Rente: Kein Spielball für BlackRock & Co.!

Autor: Klaus Murawski

Unsere Rente – kein Spielball für BlackRock & Co.

Menschenwürdige Renten für Alle – wie in Österreich

7. Oktober 2023, 13 – 18.30 Uhr

Kiezraum Dragonerareal, Zugang Ecke Obentrautstr./Mehringdamm, Berlin

„Rente bekomme ich nicht mehr!“
Diesen Spruch hört man immer wieder von jungen Leuten. Dabei entbehrt er jeder Grundlage. Es gibt eine gesetzliche Rente im Umlageverfahren und die kann es auch in 50 Jahren geben, wenn wir uns nicht einwickeln lassen. Machtvolle Lobby-Organisationen wie Blackrock haben andere Interessen. 
Aktuell "beraten" sie die Bundesregierung in der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“. Privaten Fondsverwaltungen und Versicherer haben nun im Juli 2023 ihre Pläne vorgelegt, nach denen neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente und der Betriebsrente als „Dritte Säule“ erneut die private Altersvorsorge ausgebaut werden soll. 
Die Baby- Boomer- Generation, also die zwischen 1955 bis 1965 Geborenen, werden in den Medien als die Gefahr für die Rentenkassen dargestellt, obwohl aktuell die Versicherungsbeiträge für die Rente mit 18,6% relativ niedrig sind. Leider trifft dies nicht nur auf die Versicherungsbeiträge zu, sondern auch auf die Höhe der Rentenzahlungen.  Der langjährigen Politik der Rentenkürzungen bis hin zur Schröders Agenda 2010 und 2007 Merkels- Rente mit 67 "sei Dank".

Wir laden ein zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung:
Unsere Rente: Kein Spielball für BlackRock & Co.!
Menschenwürdige Renten für alle – wie in Österreich!
Mit:
Reiner Heyse (RentenZukunft e.V.), Holger Balodis (Autor), Verena Bentele (Präsidentin Sozialverband VdK) werden zu den Erfahrungen mit 20 Jahre Riesterrente und generell zur privaten Altersvorsorge sprechen.  
Was soll Gradmesser für eine auskömmliche Rente sein? Die Demographie oder das Arbeitseinkommen? Gibt es Alternativen wie die „Erwerbstätigenversicherung in Österreich? Dazu haben wir Werner Rügemer (Autor), Matthias W. Birkwald (MdB Partei Die Linke) und Josef Wöss (Arbeiterkammer Wien) eingeladen. 
Einladung und Programm hier oder als pdf.
 
Wann und wo?
7. Oktober 2023, 13 – 18.30 Uhr 
Berlin, Kiezraum Dragonerareal (Zugang Ecke Obentrautstr./Mehringdamm)  

Anmeldung: ab 18. 8. 2023 unter e-mail:: blackrocktribunal@riseup.net
Spendenkonto (RentenZukunft e.V.): IBAN: DE90 2105 1275 0155 1927 01; Zweck: 7. Oktober (bitte vermerken!) 
(Spendenquittung ist leider nicht möglich). Die Veranstalter wären für Spenden dankbar. 
 
Warum ist der AK Internationalismus Mitveranstalter?
In Europa findet ein Unterbietungswettkampf auch bei den Sozialleistungen statt, nicht nur in Deutschland. Die Unternehmen sollen bei den Sozialleistungen entlastet werden und die Staaten sparen ebenfalls an den Zuschüssen aus Steuern. Die Beschäftigten sollen sich für ihren Ruhestand selbst privat versichern. Rentenkürzungen in Griechenland, Österreich, Spanien, Frankreich und auch Deutschland werden durch Proteste verzögert aber nur in Österreich bisher verhindert. 

Einladungsflyer hier:

Vor 40 Jahren: Der Mann, der die Welt rettete

Wie Oberst Petrow den Atomkrieg verhinderte

Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ ruft die Medien und die Friedensbewegung dazu auf, mit Berichten und Aktionen an Oberstleutnant Stanislaw Petrow zu erinnern, der die Welt vor 40 Jahren (am 26. September 1983) vor einem Atomkrieg bewahrte. Dem damaligen sowjetischen Offizier ist es zu verdanken, dass die atomare Befehlskette in Russland nicht gestartet wurde, obwohl sowjetische Frühwarnsatelliten der Kommandozentrale einen Angriff mit zunächst einer, dann insgesamt fünf US-Atomraketen auf die Sowjetunion meldeten. Der leitende Offizier Petrow interpretierte dies jedoch als Fehlalarm, da im Ernstfall mit viel mehr Raketenstarts gleichzeitig hätte gerechnet werden müssen.

Die damalige Lage war höchst angespannt: Die Stationierung von Pershing II-Raketen und Cruise Missiles in der Bundesrepublik stand unmittelbar bevor, und in den USA wurde über einen gewinnbaren Atomkrieg räsoniert. Die atomwaffenfrei-Kampagne macht darauf aufmerksam, dass wir aktuell wieder in einer Lage höchster Anspannung hinsichtlich eines möglichen Atomkrieges stehen. „Die Bundesregierung muss darauf drängen, dass die USA Russland und China neue Abrüstungsverhandlungen mit der Zielsetzung einer vollständigen nuklearen Abrüstung anbieten, wie es im Atomwaffensperrvertrag vereinbart wurde“, so Kampagnensprecher Martin Singe. Parallel dazu wiederholt die Kampagne ihre Aufforderung an die Bundesregierung, für den Abzug der US-Atombomben aus Büchel zu sorgen und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. „Ebenfalls gilt es, den Ukraine-Krieg schnellstmöglich durch Verhandlungen ohne Vorbedingungen zu beenden, um das sinnlose Töten und Sterben in der Ukraine zu stoppen und einer möglichen Eskalation bis hin zum Atomkrieg zuvorzukommen“, ergänzt Hildegard Slabik-Münter von der Friedensgruppe Daun.

Hinweis: Der Film „Der Mann, der die Welt rettete. Wie Oberst Petrow den Atomkrieg verhinderte“ ist in der arte-Mediathek noch bis zum 30.12.2023 verfügbar: https://www.arte.tv/de/videos/039911-000-A/der-mann-der-die-welt-rettete/.
 

Global Strike in Getir, against mass layoffs / Globaler Streik bei Getir, gegen Massenentlassung

Getir

Hilferuf zur Unterstützung des Streiks in Getir gegen die Massenentlassung bei der größten europäische Plattform türkischen Lebensmittellieferungen

Call for help in support of Getir strike against mass layoffs at Turkey’s largest food delivery platform

Getir

weitere Infos:

22.08.2023, manager magazin: 2500 Jobs weg Massenentlassungen beim Lieferdienst Getir

22.08.2023, WSWS.Org: Massive job cuts in Europe at the food delivery services Gorillas and Getir

24.08.2023, labournet: „Während Getir’s Imperium rapide schrumpft, planen die Rider einen globalen Streik“

Petition: „Sagt Nein!“

VER.DI-KONGRESS STIMMT MIT 657 VON 1.009 DELEGIERTEN FÜR BURGFRIEDEN UND KRIEGSPOLITIK

Hier weiterlesen:

Pressestimmen:

22.09.2023, Junge Welt: Verdi sagt Jein; Debatte um Friedenspolitik auf Bundeskongress. Befürworter des Kriegskurses in der Offensive

20.09.2023: Solidarität-Info: „Das ist kein Kongress nach Schema F“

Kleine Bildergalerie von der Begrüßung der Delegierten zum Kongreß am 16-09-2023


Update: 18.08.2023

AN ALLE GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER
insbesondere aber an die Delegierten des ver.di-Bundeskongresses 
SAGT NEIN!

„Nachdem der DGB-Bundeskongress 2022 auf Betreiben des DGB-Bundesvorstandes und unter Bruch unserer Satzungen und Beschlüsse das „Ja! zu Waffenlieferungen beschlossen hat, soll dies jetzt auf Initiative des ver.di-Vorstandesunterstützt durch den Gewerkschaftsrat auch auf dem ver.di-Bundeskongress nachvollzogen werden: Ja! zu einer Kriegslogik, die unter dem Deckmantel eines sogenannten „umfassenden Sicherheitsbegriffs“ ausdrücklich „militärische Sicherheit“, indirekt  „Auf- und Hochrüstung“  und Kriegseinsätze auch deutscher Soldat:innen befürwortet – „was zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung erforderlich ist“ und  das alles unter der den wahren Kern verschleiernden Überschrift: „Perspektiven für Frieden, Sicherheit und Abrüstung in einer Welt im Umbruch“.  (Alle in Anführung gesetzten kursiven Passagen sind Originaltext des Leitantrages )“

Auszug aus dem Kampagnenflugblatt der antimilitaristische organisationsübergreifende gewerkschaftliche Basisinitiative:

`SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden` 

Erstunterzeichner:innen dieser Petion:

Heinz Assenmacher, ver.di, Bonn  Renate Bayer, Mitglied ver.di-LBzV Bayern, LFBV FB C, VLL TUMünchen, München

 Pablo Bonta, BR-Vors. MMC Studios, Köln  Andreas Buderus, ver.di/ZAKO, Berlin  Clare Daly, MdEP (GUE/NGL)  Gregor Falkenhain, ehem. ver.di-Gewerkschaftssekretär, Solingen  Gaby Gedig, AK Aktiv gegen rechts in ver.di, München
 Ingrid Greif, ver.di-BuKo-Delegierte, München  Barbara Haase, ver.diBuKo-Delegierte, München  Stefan Hetzler, ver.di-VLL MVG/SWM Verkehr, München  Angela Keil, ver.di, Köln  Hedwig Krimmer, Gewerkschaftssekretärin i.R., Mitinitiatorin von „Wir widersprechen“ 2013/14, München  Thomas Lessel, ver.di, sv. PR-Vors. AOK RhldPf.-Saarl., Saarlouis  Albert
Leuschner, ver.di- Orts- und BzV Eckernförde/Nordwest, Träger des Bundesverdienstkreuzes, Rieseby  Alfons Lukas, ver.di-LBz-Senior:innen-Vorstand Hamburg, Hamburg  Andreas Münnich, AK Aktiv gegen rechts in ver.di, München  Robert Neumayer, ver.di BuKo-Delegierter, Mitglied im ver-di Bezirksvorstand München, VLL Postbank München, München  Hinrik von
Normann, ver.di, Bonn  Tobias Pflüger, ver.di, ehem. MdB u. MdEP (LINKE), München  Margit Rötzer, Mitglied im ver.di-Ortsvereinsvorstand Regensburg  Jürgen Scheidle, ver.di, Bonn  Ulrich Schneider, ver.di/ZAKO, GEW, Bundessprecher VVN/ BdA, Generalsekretär der FIR-Bund der Antifaschisten, Kassel  Peter Schrott, Mitglied im ver.di-Bundessenior:innen-Vorstand, Berlin  Gudrun Uszkoreit, Mitglied ver.di Senior:innen München  Mick Wallace, MdEP (GUE/NGL), Wexford  Jürgen Wagner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Informationsstelle Militarisierung IMI, Tübingen  Günter Wangerin, Maler und Grafiker, Mitglied im VBK in ver.di, München  Frank Weidermann, GdS, Erfurt  Steffen Wieland, ver.di, Chemnitz  Mag Wompel, LabourNet Germany, Bochum  Irene Zeyn-Haben, ver.di, Düsseldorf  Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V., Tübingen

Danke an das Team: sagtnein.org für die Genehmigung der Veröffentlichung auf unserer HP.


Update: 18.08.2023

18. AUG. 2023 — 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe Unterstützer:innen,

Jetzt sind wir schon über 4.000, alleine heute schon wieder über 1.000, und wir werden von Minute zu Minute mehr.

Über 4.000 Kolleginnen und Kollegen, die dem ver.di-Bundesvorstand und den -Kongressdeligierten signalisieren: NEIN! ZU KRIEG MILITARISMUS UND BURGFRIEDEN! – NICHT IN UNSEREM NAMEN!

Wir sind begeistert über Euren Zuspruch und Euer Engagement bei der Verbreitung. Viele der geposteten Kommentare zeigen deutlich, dass es ganz viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die als engagierte Gewerkschafter:innen ein klares `NEIN!` ihrer Organisation GEGEN KRIEG, MILITARISMUS UND BURGFRIEDEN erwarten; exemplarisch hier nur einige aus den letzten 24 Stunden:

„Ich unterstütze den Aufruf, weil ich auf diese laute, klare Positionierung meiner Gewerkschaft schon lange warte! Wie wunderbar! Frieden schaffen ohne Waffen!!“

Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus! Die Lehre der Überlebenden aus den KZs ist eindeutig. Ungeheuerlich, wenn gerade Gewerkschaften dieses Motto aufweichen wollen. Den Interessen der arbeitenden Bevölkerung wird damit nie und nimmer gedient, egal wo. Deshalb: Sagt NEIN!

„Ich unterstütze den Aufruf, weil ich als IG-Drupa-Medien-Verdi-Mitglied seit 1977 nicht will, dass meine Gewerkschaft die laufende Militarisierung von Staat und Gesellschaft unterstützt. Ich will nicht dass die 70 Milliarden Euro Militäretat jährlich von Etwas für Soziales, Bildung etc. weggenommen werden.“

DAS ist zur Sache gesprochen!

  • Mehr als 90.000 Menschen haben mittlerweile auf change.org von unserer Kampagne Kenntnis genommen.
  • Die Zugriffe auf unsere Internetseite www.sagtnein.org  gehen durch die Decke. Viele interessieren sich dort besonders für den Text des von uns kritisierten Leitantrages.
  • Viele Menschen interessieren sich für unsere Haltung, unsere Forderung und unser Engagement; so wie mittlerweile auch zunehmend die Medien.
  • Viele Kolleg:innen werden auf und am Rande der Veranstaltungen zum ANTIKRIEGSTAG am 01. September mit unseren Unterschriftenlisten weiter mobilisieren. Meldet gerne zurück, wenn ihr dabei seid und wo. Wir veröffentlichen gerne Eure Aktionen auf News | Sagt NEIN!.

Bleibt stark in Eurem Engagement!
Verbreitet weiter unsere Forderungen an unsere Gewerkschaften!
Sorgen wir gemeinsam dafür, dass erst der ver.di-Kongress beim Thema Krieg und Frieden`tanzt` und dann auch der IGM-Gewerkschaftstag im Oktober.

Gewerkschaft, das sind wir!
NEIN! ZU KRIEG, MILITARISMUS UND BURGFRIEDEN!

Für den Initiator:innekreis
Hedwig Krimmer           Andreas Buderus

Republik Vanuatu gegen Klimakatastrophe

Der Planet steht vor einer existenziellen Klimakrise.

Das Völkerrecht enthält bereits Verpflichtungen zur Vermeidung von Umweltschäden und zum Schutz der Menschenrechte. Wie können diese Verpflichtungen angewendet werden, um die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen der Staaten zu verstärken?

Die Republik Vanuatu führte erfolgreich eine Koalition von 132 Nationen an, die ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in den Haag (Niederlande) forderte, um Klarheit darüber zu gewinnen, wie bestehende internationale Gesetze angewendet werden können, um Maßnahmen gegen den Klimawandel zu stärken, Menschen und Umwelt zu schützen und das Pariser Abkommen zu retten.

Vanuatu führt eine Kerngruppe von Nationen an die den Beschluss einschließlich der am Ende formulierten Fragen an den Internationalen Gerichtshf entwarfen. Herzlichen Glückwunsch an die Führer von Vanuatu, Antigua & Barbuda, Costa Rica, Sierra Leone, Angola, Deutschland, Mosambik, Liechtenstein, Samoa, Föderated States of Micronesia, Bangladesh, Marokko, Singapur, Uganda, Neuseeland, Vietnam, Rumänien und Portugal.

Die Klimaresolution an den IGH wurde am 29. März 2023 während der 77. Sitzung der UN-Generalversammlung im Konsens angenommen, in der sie den Internationalen Gerichtshof aufforderte, ein Gutachten über die Verpflichtungen der Staaten nach internationalem Recht vorzulegen, die Rechte heutiger und zukünftiger Generationen vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.

Nun wird der Gerichtshof das erbetene Gerichtsverfahren einleiten.

Der Wortlaut der ANGENOMMENE RESOLUTION

Ersuchen um ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf den Klimawandel

Die Generalversammlung,

[PP1] in der Erkenntnis, dass der Klimawandel eine beispiellose Herausforderung zivilisatorischen Ausmaßes darstellt und dass das Wohlergehen heutiger und künftiger Generationen der Menschheit davon abhängt, dass wir unverzüglich und dringend auf ihn reagieren,

[PP2] unter Hinweis auf seine Entschließung 77/165 vom 14. Dezember 2022 und alle seine anderen Entschließungen und Beschlüsse zum Schutz des Weltklimas für die heutigen und künftigen Generationen der Menschheit sowie auf seine Entschließung 76/300 vom 28. Juli 2022 über das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt,

[PP2bis] ferner unter Hinweis auf seine Resolution 70/1 vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Unsere Welt verändern: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.

[PP3] ferner unter Hinweis auf die Resolution 50/9 des Menschenrechtsrats vom 7. Juli 2022 und alle früheren Resolutionen des Menschenrechtsrats zu Menschenrechten und Klimawandel sowie die Resolution 48/13 des Menschenrechtsrats vom 8. Oktober 2021 sowie auf die Notwendigkeit, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau zu gewährleisten,

[PP4] unter Betonung der Bedeutung der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht, des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung neben anderen Übereinkünften sowie der einschlägigen Grundsätze und Verpflichtungen des Völkergewohnheitsrechts, einschließlich derjenigen, die in der Erklärung der Stockholmer Konferenz über die menschliche Umwelt und in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung zum Ausdruck kommen, auf das Verhalten der Staaten im Laufe der Zeit in Bezug auf Tätigkeiten, die zu den Klimaänderungen und ihren nachteiligen Auswirkungen beitragen,

[PP5] unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris als Ausdruck der Entschlossenheit, der Bedrohung durch die Klimaänderungen entschieden entgegenzutreten, mit der dringenden Aufforderung an alle Vertragsparteien, diese vollständig umzusetzen, und mit Besorgnis zur Kenntnis nehmend, dass eine beträchtliche Lücke klafft sowohl zwischen der Gesamtwirkung der derzeitigen national festgelegten Beiträge der Staaten als auch den Emissionsreduktionen, die erforderlich sind, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1. 5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, und zwischen dem derzeitigen Anpassungsniveau und dem Niveau, das erforderlich ist, um auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu reagieren,

[PP6] ferner unter Hinweis darauf, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und das Übereinkommen von Paris so umgesetzt werden, dass sie der Gerechtigkeit und dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten im Lichte der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen,

[PP7] mit der zutiefst besorgniserregenden Feststellung, dass die Treibhausgasemissionen weiter ansteigen, obwohl alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, für die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anfällig sind und die Länder, die für die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels besonders anfällig sind und erhebliche Kapazitätsengpässe haben, wie die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern bereits eine Zunahme dieser Auswirkungen erleben, einschließlich anhaltender Dürren und extremer Wetterereignisse, Landverlust und -verschlechterung, Anstieg des Meeresspiegels, Küstenerosion, Versauerung der Ozeane und Rückzug der Gebirgsgletscher, was zur Vertreibung der Betroffenen führt und die Ernährungssicherheit, die Verfügbarkeit von Wasser und die Existenzgrundlagen sowie die Bemühungen zur Beseitigung der Armut in all ihren Formen und Dimensionen und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung weiter gefährdet,

[PP8] mit größter Besorgnis Kenntnis nehmend von dem wissenschaftlichen Konsens, der unter anderem in den Berichten der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen zum Ausdruck kommt, dass die anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen eindeutig die Hauptursache für die seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachtete globale Erwärmung sind, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel, einschließlich häufigerer und intensiverer Extremereignisse, weitreichende nachteilige Auswirkungen und damit verbundene Verluste und Schäden für Natur und Menschen verursacht hat, die über die natürlichen Klimaschwankungen hinausgehen, und dass in allen Sektoren und Regionen die am stärksten gefährdeten Menschen und Systeme unverhältnismäßig stark betroffen sind,

[PP9] in der Erkenntnis, dass mit dem Anstieg der Temperaturen die Auswirkungen von Klima- und Wetterextremen sowie von langsam eintretenden Ereignissen eine immer größere soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Bedrohung darstellen werden,

[PP10] unter Betonung der Dringlichkeit, die Maßnahmen und die Unterstützung, einschließlich der Finanzierung, des Aufbaus von Kapazitäten und des Technologietransfers, zu verstärken, um die Anpassungsfähigkeit zu verbessern und kooperative Ansätze für eine wirksame Reaktion auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels sowie für die Abwendung, Minimierung und Bewältigung von Verlusten und Schäden im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen in Entwicklungsländern, die für diese Auswirkungen besonders anfällig sind, umzusetzen

[PP11] in ernster Besorgnis darüber, dass das Ziel der Industrieländer, bis 2020 gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr im Zusammenhang mit sinnvollen Minderungsmaßnahmen und Transparenz bei der Umsetzung zu mobilisieren, noch nicht erreicht wurde, und mit der dringenden Aufforderung an die Industrieländer, das Ziel zu erreichen,

beschließt, in Übereinstimmung mit Artikel 96 der Charta der Vereinten Nationen den Internationalen Gerichtshof gemäß Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgender Frage zu ersuchen:

„Unter besonderer Berücksichtigung der Charta der Vereinten Nationen, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, des Übereinkommens von Paris, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, der Sorgfaltspflicht, der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannten Rechte, des Grundsatzes der Verhütung erheblicher Umweltschäden und der Pflicht zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt,
(1) Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen haben die Staaten, um den Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt vor anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen für die Staaten sowie für heutige und künftige Generationen zu gewährleisten?
(2) Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus diesen Verpflichtungen für Staaten, wenn sie durch ihre Handlungen und Unterlassungen dem Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt erheblichen Schaden zugefügt haben, und zwar in Bezug auf:
(a) Staaten, einschließlich insbesondere kleiner Inselentwicklungsstaaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres Entwicklungsstandes durch die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen geschädigt oder besonders betroffen oder für sie besonders anfällig sind?
(b) Völker und Einzelpersonen der gegenwärtigen und künftigen Generationen, die von den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen betroffen sind?“

Die Stationierung von Atomwaffen in Nicht-Atomwaffenländern

Vorbemerkung: Aus Anlass des 78. Jahrestages des Abwurfs der Atombombe auf Hiroshima durch die USA im Folgenden ein Artikel über die Stationierung von Atomwaffen in Nicht-Atomwaffenländern. Zu diesen Ländern gehört auch Deutschland. Der Artikel, der kürzlich im Bulletin of the Atomic Scientist veröffentlicht wurde, enthält einen Rückblick  auf die kontroversen Diskussionen der NPT-Vertragsstaaten (NPT = Non Proliferation Treaty = NVV = Nicht-Verbreitungs- Vertrag von Kernwaffen) , sowie auch einen Ausblick auf die bei der RevCon (RevCon = Konferenz zur Überprüfung des NVV) zu erwartenden weiteren Verhandlungen über eine weltweite Beendigung der Nuklearen Teilhabe. Es handelt sich um eine deepl-Übersetzung. (Benedikt Hopmann)

28. Juli 2023| Moritz Kütt[1]Moritz Kütt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg und Gastwissenschaftler am Program on Science and Global Security … Continue reading, Pavel Podvig[2]Der am Moskauer Institut für Physik und Technologie ausgebildete Physiker arbeitet über das russische Atomwaffenarsenal, die amerikanisch-russischen Beziehungen und die Nichtverbreitung von … Continue reading, Zia Mian[3]Zia Mian ist Physiker und Co-Direktor des Programms für Wissenschaft und globale Sicherheit an der Princeton University. Er ist Fellow der American Physical Society und wurde 2019 mit dem … Continue reading

Die Länder des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) werden Ende Juli und Anfang August in Wien zusammenkommen, um einen weiteren mehrjährigen Zyklus zur Bewertung der Fortschritte bei der Erfüllung der Ziele und Verpflichtungen dieses fünf Jahrzehnte alten Abkommens einzuleiten. Ein besonders umstrittener Teil der kommenden globalen Nukleardebatte wird die Handvoll NVV-Länder betreffen, die keine eigenen Atomwaffen besitzen, sondern sich stattdessen dafür entschieden haben, Atomwaffen der Vereinigten Staaten oder Russlands aufzunehmen. Für die meisten NPT-Länder sind solche Vereinbarungen über die Beherbergung von Kernwaffen ein inakzeptables Überbleibsel aus dem Kalten Krieg, das beendet werden sollte.

Die neue Dringlichkeit von Maßnahmen in der Frage der Gastländer für Kernwaffen folgt auf das erste neue Abkommen über die Übertragung von Kernwaffen an ein Gastland seit vielen Jahrzehnten. Im Juni 2023 kündigte Präsident Wladimir Putin an, dass Russland eine Reihe seiner Atomwaffen an seinen Verbündeten und Nachbarn Belarus verlegt habe und weitere Atomwaffen auf dem Weg seien, und dass „wir diese Arbeit bis zum Ende des Sommers, bis zum Ende dieses Jahres, abschließen werden“. Der Präsident von Weißrussland hat seinerseits anderen Staaten vorgeschlagen: „Schließen Sie sich dem Unionsstaat Belarus und Russland
an. Das ist alles: Es wird Atomwaffen für alle geben.“

Wenn der Waffentransfer nach Weißrussland abgeschlossen ist, wird es der sechste Staat sein, der Atomwaffen aufnimmt. Die anderen fünf Aufnahmestaaten sind Belgien, die Niederlande, Deutschland, Italien und die Türkei, in denen US-Atomwaffen stationiert sind – eine Praxis, die von den USA und ihren NATO-Verbündeten euphemistisch als „nukleare Teilhabe“ bezeichnet wird. Ein weiteres NATO-Mitglied äußert zunehmend den Wunsch, sich dieser Gruppe anzuschließen. Nach Putins Ankündigung zu Weißrussland wiederholte der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki die Forderung, ein Aufnahmestaat für US-Atomwaffen zu werden. Polens Präsident Andrzej Duda hatte diese Option im vergangenen Jahr ins Spiel gebracht, doch der polnische Botschafter in den Vereinigten Staaten hatte die Idee bereits 2020 ins Spiel gebracht.

Die heutigen Aufnahmeregelungen sind sehr viel begrenzter und auch sehr viel sichtbarer als in der Vergangenheit. Die Ursprünge und Praktiken der Aufnahme von Atomwaffen aus der Zeit des Kalten Krieges sind immer noch weitgehend geheim, da sie ohne öffentliche Debatte und Zustimmung in den Ländern, die Atomwaffen zur Verfügung stellen, oder in den Ländern, die sie aufnehmen, eingeführt wurden, selbst wenn vermeintlich demokratische Länder beteiligt waren. Es ist jedoch bekannt, dass die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion in vielen Ländern eine große Anzahl von Atomwaffen im Ausland stationiert haben, während das Vereinigte Königreich eine viel geringere Anzahl von Waffen in einigen Ländern stationiert hat.

Es gibt eine teilweise freigegebene Geschichte der Stationierung von US-Atomwaffen im Ausland von 1951 bis 1977. Die Praxis der Stationierung von Kernwaffen in verbündeten Ländern (oder Gebieten) begann 1951 mit der Stationierung von Waffenkomponenten auf Guam, gefolgt von der Entsendung von Waffen nach Marokko und in das Vereinigte Königreich im Jahr 1954. Im Laufe der Zeit stationierten die USA ihre Kernwaffen in 16 Ländern, hauptsächlich in Europa und Asien (ohne Guam und Puerto Rico). Einige US-Kernwaffen wurden auch in Kanada stationiert. Ende der 1960er Jahre befanden sich etwa 7.000 US-Atomwaffen in Europa, darunter Bomben, Raketensprengköpfe, Artilleriegranaten und Atomminen. Die Zahl der US-Atomwaffen in Europa erreichte 1971 mit etwa 7.300 ihren Höhepunkt, bevor sie in den späteren 1970er Jahren zu sinken begann.

1959 stationierte die Sowjetunion kurzzeitig Waffen in Ostdeutschland. Die bekannteste (wenn auch kurzlebige) Stationierung von Atomwaffen erfolgte 1962 in Kuba. Später, Mitte der 60er Jahre, begannen längere Einsätze, bei denen sowjetische Atomwaffen in die Tschechische Republik, nach Ungarn, in die Mongolei, nach Polen und erneut nach Ostdeutschland gingen. Moskau stationierte auch Atomwaffen in den Sowjetrepubliken, einschließlich strategischer Atomwaffen in Kasachstan, Belarus und der Ukraine.

Mit dem Ende des Kalten Krieges begannen die Vereinigten Staaten und Russland, ihre Waffen nach Hause zu bringen. Die Sowjetunion hatte bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1991 alle Waffen aus Osteuropa abgezogen. Der Abzug aller nicht-strategischen Waffen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken erfolgte im Mai 1992, und alle strategischen Waffen wurden im November 1996 zurückgegeben.

Die meisten US-Atomwaffeneinsätze in Asien endeten Mitte der 70er Jahre, obwohl in Südkorea noch bis 1991 Atomwaffen stationiert waren. Die Stationierungen in Europa wurden erheblich reduziert (unter 500 im Jahr 1994) und in Griechenland (2001) und im Vereinigten Königreich (2009) beendet. Die Vereinigten Staaten haben diesen Prozess jedoch nicht abgeschlossen; etwa 100 US-Waffen sind weiterhin im Ausland stationiert, und zwar auf Stützpunkten in Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Italien und der Türkei. Anstatt die Waffen aus diesen Ländern abzuziehen, schicken die USA modernisierte Atomwaffen, um sie zu ersetzen.

Das Vereinigte Königreich war das einzige andere Land, das sowohl Waffen beherbergt (die den USA gehören) als auch seine eigenen Waffen in anderen Ländern stationiert. Die Auslandseinsätze begannen in den 1960er Jahren und beschränkten sich auf Zypern, Singapur und Westdeutschland; diese Praxis wurde 1998 beendet.

Es liegen keine Informationen über Auslandseinsätze und Vereinbarungen über die Aufnahme von Kernwaffen durch andere Kernwaffenstaaten vor. Es gab Befürchtungen, dass Pakistan einige seiner Kernwaffen in Saudi-Arabien stationieren könnte, wobei frühere US-Beamte ein „NATO-ähnliches Modell“ als eine Option für eine solche Vereinbarung vorschlugen.

Bei den derzeitigen Vereinbarungen über die Aufnahme von US-Atomwaffen sollen die Atomwaffen in Friedenszeiten unter der Kontrolle von US-Militärpersonal stehen. Speziell ausgebildete Luftwaffeneinheiten des Gastlandes tragen diese US-Waffen und setzen sie in Kriegszeiten gemäß den Atomkriegsplänen der USA und ihrer Verbündeten ein. Eine ähnliche Vereinbarung besteht jetzt zwischen Russland und Weißrussland, wobei weißrussische Piloten darin geschult werden, ihre Flugzeuge mit russischen Atomwaffen zu fliegen; mindestens 10 Flugzeuge könnten jetzt atomwaffenfähig sein. Es ist auch möglich, dass Weißrussland seine von Russland gelieferten Iskander-M-Raketen mit mittlerer Reichweite und doppeltem Verwendungszweck für den Einsatz von Nuklearsprengköpfen nutzen könnte.

Nach Angaben der Vereinten Nationen ist die russische Aufnahmevereinbarung mit Belarus die erste derartige Vereinbarung seit Inkrafttreten des NVV im Jahr 1970. Die anderen Aufnahmevereinbarungen, die noch in Kraft sind, beruhen auf Vereinbarungen, die vor dem Vertrag geschlossen wurden. Der NVV verbietet sowohl den Erwerb von Kernwaffen durch Nichtwaffenstaaten als auch die Weitergabe von Kernwaffen an solche Länder durch die fünf Kernwaffenstaaten, die Vertragsparteien sind (Russland, China, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Frankreich). In den Artikeln 1 und 2 des NVV heißt es: „Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper oder die Kontrolle über solche Waffen oder Sprengkörper weder direkt noch indirekt an irgendeinen Empfänger weiterzugeben […]“ und „Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, von keinem Weitergebenden Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper oder die Kontrolle über solche Waffen oder Sprengkörper direkt oder indirekt zu erhalten […]“.

Während der Verhandlungen über den Vertrag vereinbarten amerikanische und sowjetische Beamte unter vier Augen, dass die bestehenden Vereinbarungen über die Aufnahme von Kernwaffen auch im Rahmen des NVV fortgesetzt werden könnten. Die USA teilten ihren NATO-Verbündeten mit, dass sich der NVV ihrer Ansicht nach „nicht mit Vereinbarungen über die Stationierung von Kernwaffen auf verbündetem Territorium befasst, da diese keine Weitergabe von Kernwaffen oder die Kontrolle über sie beinhalten, es sei denn, es wird beschlossen, in den Krieg zu ziehen; zu diesem Zeitpunkt würde der Vertrag nicht mehr gelten“.

Die meisten NPT-Mitgliedsstaaten haben eine andere Auslegung der nuklearen Teilhabe und bringen seit fast drei Jahrzehnten ihre Bedenken vor. Ein Schlüsselmoment war 1995 während der Konferenz zur Überprüfung und Verlängerung des NVV die Diskussion im Hauptausschuss I, der für die Bewertung der Fortschritte bei den Vertragsartikeln 1 und 2 sowie bei Artikel 6, der die Verpflichtung zur frühzeitigen Beendigung der nuklearen Bewaffnung und zur Abrüstung zum Gegenstand hat, zuständig war. Mexiko und andere Nichtwaffenstaaten stellten die fortgesetzte Praxis der nuklearen Teilhabe der NATO nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch der Sowjetunion in Frage. Belgien und Deutschland entgegneten, dass diese Praxis noch nie in Frage gestellt worden sei.

Der jüngste Zusammenstoß fand auf der Konferenz zur Überprüfung des NVV im August 2022 statt. Im Namen der 120 Länder der Bewegung der Blockfreien Staaten sagte Indonesien: „Nach Ansicht der Gruppe stellt die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen durch die Vertragsstaaten eine eindeutige Verletzung der Nichtverbreitungsverpflichtungen dar, die von den Kernwaffenstaaten (NWS) gemäß Artikel I und von den Nichtkernwaffenstaaten (NNWS) gemäß Artikel II eingegangen wurden.“ Indonesien fuhr fort: „Die Gruppe fordert diese Vertragsstaaten daher nachdrücklich auf, die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen mit anderen Staaten unter allen Umständen und in jeder Form von Sicherheitsvereinbarungen, einschließlich im Rahmen von Militärbündnissen, zu beenden.“

Russland erklärte: „US-Atomwaffen befinden sich immer noch auf dem Territorium von nicht-nuklearen Verbündeten … Wir haben wiederholt den Abzug der US-Atomwaffen auf nationales Territorium, die Beseitigung der Infrastruktur für ihre Stationierung in Europa und die Beendigung der ‚gemeinsamen Nuklear-Missionen‘ der NATO gefordert.“ Seitdem hat Russland natürlich Atomwaffen in Weißrussland stationiert und argumentiert, dass diese Stationierung anders sei, da „anders als im Falle der NATO die russisch-weißrussische nukleare militärische Zusammenarbeit im Rahmen des Unionsstaates stattfindet, der ein einziges Territorium und eine gemeinsame Militärdoktrin hat.“

China ist der einzige NVV-Kernwaffenstaat, der die nukleare Teilhabe konsequent ablehnt. In seiner Erklärung zur Überprüfungskonferenz des NVV 2022 erklärte der Vertreter Chinas, dass „Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen den Bestimmungen des NVV zuwiderlaufen“. China betonte, dass die Vereinigten Staaten „alle ihre Atomwaffen aus Europa abziehen und von der Stationierung von Atomwaffen in anderen Regionen absehen sollten“, und hob hervor, dass „jeder Versuch, das Modell der nuklearen Teilhabe der NATO in der asiatisch-pazifischen Region zu kopieren, die regionale strategische Stabilität untergraben würde und von den Ländern in der Region entschieden abgelehnt werden würde, und dass sie, wenn nötig, mit harten Gegenmaßnahmen rechnen müssten.“ China ist besonders besorgt über die in den letzten Jahren sowohl in Südkorea als auch in Japan geäußerten Forderungen, eine Rückkehr zu einer Art von US-Atomwaffen-Hosting-Vereinbarung zu erwägen.

Auf der bevorstehenden Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses könnten die Staaten beschließen, die Aufnahme von Kernwaffen als separaten Tagesordnungspunkt in die Bewertung des Vertragsstatus aufzunehmen. Es könnte Teil der Diskussion über Artikel 6, die Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung, sein. Diese Verpflichtung gilt, wie Artikel 6 klarstellt, für „jede Vertragspartei“, nicht nur für Atomwaffenstaaten. Er fordert „wirksame Maßnahmen zur frühzeitigen Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung…“. Die Verhinderung eines nuklearen Wettrüstens und die Beendigung dieser Praxis würde sicherlich als eine solche Maßnahme gelten.

Der bedeutendste Versuch, den Grundsätzen und Praktiken der nuklearen Unterbringung entgegenzutreten, ist der UN-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen, der 2021 in Kraft trat und derzeit von fast 100 Staaten unterzeichnet wurde (die alle auch Mitglieder des NVV sind). Der TPNW verbietet die Stationierung ausländischer Atomwaffen auf dem Boden seiner Vertragsstaaten unter allen Umständen.Er bietet Staaten, die keine nuklearen Gastgeber sein wollen, die Möglichkeit, diese Verpflichtung zu bekräftigen und rechtsverbindlich zu machen, indem sie einfach dem Vertrag beitreten.Der TPNW bietet auch den Staaten, die derzeit Atomwaffen beherbergen, einen Weg zur Mitgliedschaft – wenn sie den Vertrag unterzeichnen, müssen sie sich verpflichten, „diese Waffen
so schnell wie möglich“ und nicht später als 90 Tage zu entfernen. Sobald die Waffen in ihr Heimatland zurückgeschickt worden sind, muss das Land eine entsprechende Erklärung an den UN-Generalsekretär abgeben.

Für Staaten, die noch nicht bereit sind, der TPNW beizutreten, sind mehrere Optionen möglich. Die Staaten könnten einzeln beschließen, auf die Aufnahme und gemeinsame Nutzung von Kernwaffen zu verzichten. Für die europäischen NATO-Staaten bieten sich beispielsweise Island und Litauen an, die zwar NATO-Mitglieder sind, sich aber weigern, unter allen Umständen Kernwaffen aufzunehmen.Eine weniger eindeutige Option bieten Dänemark, Norwegen und Spanien, die den Einsatz von Kernwaffen in Friedenszeiten nicht zulassen.

Die Staaten könnten auch atomwaffenfreie Zonen bilden: Mehr als 110 Länder haben bereits Abkommen über atomwaffenfreie Zonen mit ihren Nachbarn geschlossen.Die Idee einer europäischen kernwaffenfreien Zone besteht schon lange. Sie geht auf einen Vorschlag des polnischen Außenministers Adam Rapacki aus dem Jahr 1957 zurück, der eine entnuklearisierte Region in Mitteleuropa vorsah, die Ost- und Westdeutschland, Polen und die Tschechoslowakei umfasste.Mitte der neunziger Jahre schlugen Belarus und die Ukraine gemeinsam eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa vor. Eine atomwaffenfreie Zone, die ganz Europa umfasst und auch Weißrussland und die Ukraine einschließt, könnte die Stationierung russischer Atomwaffen in Weißrussland zurückdrängen, die fünf verbleibenden US-Atomwaffenvereinbarungen beenden und als Rahmen für eine neue europäische Friedens- und Sicherheitsarchitektur dienen, wenn der Krieg in der Ukraine beendet ist.

Natürlich gibt es Dinge, die die Kernwaffenstaaten tun könnten. Die fünf NVV-Kernwaffenstaaten könnten sich auf eine Verpflichtung zum Verzicht auf Auslandseinsätze als wirksame Maßnahme zur nuklearen Abrüstung im Rahmen ihrer NVV-Verpflichtungen nach Artikel 6 einigen. Dies würde voraussetzen, dass die Kernwaffen in den europäischen NATO-Ländern und in Belarus entfernt werden, und würde künftige Aufnahmevereinbarungen dieser Länder verhindern. Mögliche Aufnahmevereinbarungen der vier Kernwaffenstaaten, die nicht dem NVV angehören (Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea), wären damit jedoch nicht abgedeckt. Um einen globalen Grundsatz festzulegen, könnten die UN-Generalversammlung und der UN-Sicherheitsrat beschließen, dass die Aufnahme von Kernwaffen fortan als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit behandelt wird.

Nachbemerkung (Benedikt Hopmann): Wir haben diesen Artikel hier veröffentlicht, weil er viele wertvolle Informationen enthält. Unerwähnt bleibt leider, dass für die Auslegung des NPT (NVV) verbindlich für alle die Wiener Vertragskonvention (WVK) gilt. Demnach ist die in dem Artikel erwähnte Tatsache unerheblich, dass die A-Waffen in Europa bereits vor dem Inkrafttreten des NPT stationiert worden sind. Auch der Hinweis auf „Vereinbarungen“ der USA und der SU unter vier Augen ist irreführend. Sie schränken die Verbindlichkeit des NPT ebenso wenig ein wie der sog. „Kriegsvorbehalt“. Die Absicht der A-Waffenstaaten ist es, Verwirrung über die völkerrechtlichen Regelungen zu produzieren, um den Eindruck der Rechtmäßigkeit der Stationierung zu erwecken.

References

References
1 Moritz Kütt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg und Gastwissenschaftler am Program on Science and Global Security an der Princeton University.
2 Der am Moskauer Institut für Physik und Technologie ausgebildete Physiker arbeitet über das russische Atomwaffenarsenal, die amerikanisch-russischen Beziehungen und die Nichtverbreitung von Atomwaffen. Im Jahr 1995 leitete er das Russian Strategic Nuclear Forces Research Project und gab das gleichnamige Buch heraus, das einen Überblick über die sowjetischen und russischen strategischen Streitkräfte und die technischen Fähigkeiten der strategischen Waffensysteme Russlands gibt. In seinem Blog „Russische strategische Nuklearstreitkräfte“ werden diese Informationen in Echtzeit aktualisiert.
3 Zia Mian ist Physiker und Co-Direktor des Programms für Wissenschaft und globale Sicherheit an der Princeton University. Er ist Fellow der American Physical Society und wurde 2019 mit dem Leo-Szilard-Preis „für die Förderung des Weltfriedens und der nuklearen Abrüstung“ und 2014 mit dem Linus-Pauling-Vermächtnispreis für „seine Leistungen als Wissenschaftler und als Friedensaktivist, der zu den weltweiten Bemühungen um nukleare Abrüstung beigetragen hat“ ausgezeichnet. Mian ist Ko-Vorsitzender der wissenschaftlichen Beratergruppe des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen und Mitbegründer der Physicists Coalition for Nuclear Threat Reduction. Er gehört dem Vorstand der Union of Concerned Scientists an und ist Mitglied des Beratungsgremiums des UN-Generalsekretärs für Abrüstungsfragen.

Die USA liefern Streubomben – die Bundesregierung unterstützt das – Juristinnen und Juristen nehmen Stellung.

Die USA liefern Streumunition an die Ukraine. Die Bundesregierung unterstützt das. Dazu nahm die deutsche Sektion der IALANA am 26. Juli 2023 Stellung. Die IALANA ist die internationale Vereinigung der Juristinnen und Juristen gegen atomare Waffen. Hier die Stellungnahme der IALANA:

Der nationale Sicherheitsberater der USA, Jake Sullivan, hat am 8. Juli 2023 der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass US-Präsident Joe Biden trotz Bedenken und nach langem Zögern entschieden habe, die Ukraine durch Lieferung von Streumunition zu unterstützen. Die US-Regierung sei sich des Risikos bewusst, dass Zivilisten durch nicht explodierende Munition zu Schaden kommen. Es bestehe jedoch auch ein großes Risiko, wenn russisches Militär weiteres ukrainisches Staatsgebiet erobere und ukrainische Zivilisten unterwerfe. Zur Verteidigung brauche die Ukraine dringend weitere Artilleriemunition. Biden selbst betonte, der Schritt sei mit dem US-Kongress und den Verbündeten abgesprochen.

Streumunition ist durch das am 1. 8. 2010 in Kraft getretene Übereinkommen zum Verbot von Streumunition von zahlreichen Staaten völkerrechtlich geächtet. Dieser völkerrechtliche Vertrag hat inzwischen 111 Mitgliedsstaaten. Weitere 13 haben unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die hauptsächlichen Erzeuger- und Verwender-Nationen USA, Russland, China und Israel gehören dem Vertragswerk nicht an. Die Ukraine zählt ebenfalls zu der Gruppe der Staaten, die diesem Übereinkommen nicht beigetreten ist. Weil eine einheitliche Staatenpraxis und auch die übereinstimmende Rechtsüberzeugung der Staaten fehlen, ist derzeit ausgeschlossen, dass das Übereinkommen zum Verbot von Streubomben zum Völkergewohnheitsrecht und damit für alle Staaten verbindlich geworden ist. Die Lieferung der Streumunition durch die USA in die Ukraine verstößt daher nicht gegen das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition.

Trotzdem bleibt der Einsatz von Streumunition weiterhin sehr problematisch. In dem Gutachten vom 8. 7. 1996 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) unter Ziffer 95 festgestellt, dass nach den Prinzipien und Regeln des für den bewaffneten Konflikt verbindlichen humanitären Völkerrechts Methoden und Mittel der Kriegsführung verboten sind, die jede Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen ausschließen. Unter Ziffer 78 beschreibt der IGH dieses Prinzip als eins der „kardinalen Prinzipien“ des humanitären Völkerrechts, wonach Staaten „niemals Waffen einsetzen dürfen, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden können.“ Das ist aber bei der Streumunition der Fall, weil sie einerseits beim Einsatz streut – also nicht präzise eingesetzt werden kann – und andererseits ein Teil der Submunition nicht explodiert, und somit zu Landminen wird, die nach Ende der Kampfhandlungen jahrelang eine erhebliche Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellen. Diese Eigenschaften von Streumunition machen deren Einsatz in der Regel unverhältnismäßig.

Wenn die Bundesregierung – wie die Erklärung von US-Präsident Biden vermuten lässt – der Lieferung der Streumunition ausdrücklich zugestimmt hat, hätte Deutschland als Mitgliedsstaat gegen seine Staatenverpflichtung aus dem Übereinkommen zum Verbot von Streumunition verstoßen. Denn mit Art. 1 Abs. 1c des Übereinkommens hat sich Deutschland verpflichtet niemanden beim Transport oder Einsatz von Streubomben zu unterstützen. In der Zustimmung könnte nicht nur eine verbotene Unterstützung der USA, sondern auch die innerstaatlich strafbare Förderung der Lieferung nach §§ 18a, 20a des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) liegen.

Schwerwiegender ist, wenn der Transport der Streumunition aus den USA über deutsches Staatsgebiet erfolgt. Das ist höchstwahrscheinlich der Fall, weil es sowohl beim Seetransport als auch auf dem Luftweg der kürzeste Weg wäre. In diesen Fällen könnten die USA die Streumunition nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung transportieren. Für ihre Transport-Flugzeuge benötigte sie Überfluggenehmigungen Deutschlands, für Zwischenlandungen auf US-Stützpunkten in Deutschland Lande- und Starterlaubnis. Diese Erlaubnis darf die Bundesregierung nicht erteilen, weil Deutschland sonst gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zum Verbot der Streumunition verstoßen würde. Werden die Genehmigungen erteilt, sind die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, weil nach §§ 18a, 20a KWKG die Durchführung der Streumunition durch das Bundesgebiet strafrechtlich verboten ist.

Die Verbote nach dem humanitären Völkerrecht, nach dem Übereinkommen zum Verbot der Streumunition und nach §§ 18a, 20a KWKG verlieren ihre rechtliche Verbindlichkeit nicht durch den Verteidigungsstatus der Ukraine als völkerrechtwidrig angegriffener Staat. Der IGH hat in seinem Gutachten festgestellt, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden“. Verteidigen dürfen sich Staaten nur mit Waffen, welche die Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts erfüllen (Ziff. 42). Die Verteidigung mit unterschiedslos auch gegen Zivilisten wirkende Waffen ist wegen Verstoßes gegen das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Verbindung mit dem humanitären Völkerrecht rechtswidrig. Somit verstoßen sowohl das angreifende Russland als auch die sich verteidigende Ukraine durch den Einsatz von Streumunition gegen das Völkerrecht.

Deutschland ist durch Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens zum Verbot von Streumunition verpflichtet, die Normen, die darin niedergelegt sind, zu fördern und sich nach besten Kräften zu bemühen, „Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, vom Einsatz von Streumunition abzubringen.“ Das bedeutet, dass die Bundesregierung völkerrechtlich verpflichtet ist, den USA bei der Lieferung und der Ukraine beim Einsatz von Streumunition „in den Arm zu fallen“.

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Meister der Doppelmoral

Getreidefeld

Interessante und widersprüchliche Aussagen in der Tagesschau, vom 18.07.23

Immer wieder erhebt Berlin schwere Vorwürfe gegen Moskau wegen der Aussetzung des Getreidedeals, blendet aber die Folgen der Russland-Sanktionen für den Globalen Süden bei der Getreide-, Düngemittel- und Erdgasversorgung aus. Nach dem Aus des Getreidedeals, seit Anfang dieser Woche (18.07.2023) setzt unsere Außenministerin wieder ihren üblichen Tonfall gegen Russland fort, dass Putin: “erneut Hunger als Waffe gegen die ganze Welt” einsetzt. Sie verschweigt jedoch, dass die Sanktionen, die die Getreide- und Düngemittelexporte aus Russland behindern[1]Die Sache ist die, dass zwar Getreide und Düngemittel schon seit längerem von den westlichen Sanktionen ausgenommen sind, also theoretisch ohne weiteres geliefert werden dürfen. Die Theorie ist … Continue reading den globalen Süden hart treffen. Des weiteren hat die EU keine Sanktionen etwa bei Kernbrennstoffe[2]Am 15. April steigt Deutschland aus der Kernenergie aus – möchte man meinen. Im niedersächsischen Lingen wird nur das Kraftwerk abgeschaltet, Brennstäbe für Reaktoren produziert man dort aber … Continue readingund Nickel ausgerufen[3]In der Liste der EU der restriktiven Maßnahmen der EU, auf die die Bundesregierung verweist, findet sich nicht Nickel; in den Sanktionslisten der der Bundesregierung und der EU finden sich auch … Continue reading, da die EU darauf angewiesen ist und es nicht aus anderen Länder beziehen kann.[4]https://www.energiezukunft.eu/umweltschutz/weiter-keine-sanktionen-fuer-russlands-atomexporte/; https://www.telepolis.de/features/Russland-Sanktionen-Ja-aber-nicht-fuer-die-Atomindustrie-8047400.htm … Continue reading Hauptsache: Ich, alles andere ist mir egal, so ist die Denkweise der EU, so ist die Denkweise des Kapitals! Sie interessiert der Kampf gegen den Hunger der Welt nicht.

Getreidefeld
Foto: Getreidefeld, Nähe Leipzip, 2019, Ingo Müller

Interessante Tatsachen und Fakten, auch zu diesem Thema bringt „german-foreign-policy“. Das Nachrichtenmaterial dazu stammt aus öffentlich zugänglichen Quellen. Unter anderem aus Korrespondentenberichte assoziierter Wissenschaftler, die das Kontinuum (Kontinuierlichkeit, etwas lückenlos Zusammenhängendes) der deutschen Außenpolitik untersuchen.

weitere Info hierzu:


Es wird ja immer wieder durch die bürgerlichen Massenmedien und insbesondere durch unsere Außenministerin Baerbock behauptet, dass die Beendigung des Getreidedeal mit der Ukraine[5]Im Juli 2022 wurde unter der Vermittlung der Vereinten Nationen und der Türkei eine Vereinbarung getroffen, die die Wiederaufnahme der Lieferungen aus drei ukrainischen Schwarzmeerhäfen regelt und … Continue reading die ärmsten Länder am meisten treffen wird und die Weltpreise für Getreide in die Höhe schießen werden.

Wenn man sich jedoch die Empfängerliste des Getreides anschaut, was nicht in den Massenmedien so propagiert wird, zeigt sich, dass die südlichen, ärmsten Ländern kaum etwas erhalten haben. Nutznießer waren die Länder, die mit dem Getreide Profit machen. Zu den Großabnehmer gehören die Türkey, China und Spanien.

Weitere Infos:

https://www.agrarheute.com/markt/marktfruechte/geht-getreide-ukraine-fuenf-laender-kaufen-60-prozent-602022

Wohin verkauft die Ukraine ihr Getreide? – nicht nach Afrika

Die Afrikanische Union (AU) ließ bereits am 3. Juni 2022 verlauten, dass die Blockade (gemeint sind die Sanktionen gegenüber Russland, in Punkto Getreideausfuhr) heute schon verheerende wirtschaftliche und sozioökonomische Auswirkungen haben.

weitere Info´s


Aussagen in der Tagesschau vom 18.07.2023

Schaut Euch die Tagesschau, insbesondere von Minute 02:53 – 04:52 an, hier geht es um das Getreideabkommen und wie hier zwei Aussagen genau das Gegenteil manifestieren, was kurz davor propagiert wurde. Uns wird weisgemacht, dass die Hauptleidenden des Endes des Getreideabkommens Ostafrika, Afghanistan und Jemen sind. Lt. Angaben der UN gingen nur 3% des Getreides an diese Länder.

Kommen wir jedoch zu den zwei Aussagen, die genau das Gegenteil ihrer Propaganda aufzählen. Entweder merkt es die Tagesschau selbst nicht, wie sie sich widerspricht oder sie hält die Zuschauer für dumm und blöd.

Seht selbst:

  1. Ab 03:08 – 03:14, hier geht es darum, dass Kiew den Export weiterführen will. Wer jetzt aber denkt, dass es Kiew um humanitäre Gründe geht, der irrt. Nein, es geht um die Einnahmen, die Kiew braucht. Keine weitere Bemerkungen von der Tagesschau, wozu die Einnahmen benötigt werden.
  2. Ab 4:16 – 4:26, die Tagesschau sagt selbst, dass die Hauptabnehmer nicht die ärmsten Ländern sind. So ging die letzte Lieferung an die Niederlande. Die Hauptabnehmer des Getreides sind China, gefolgt von der Türkei und Spanien. Diese drei Ländern importieren die Hälfe des Getreides, oft als „Tierfutter“

Lass euch diese Aussagen durch den Kopf gehen. Was hier offizielle gelogen wird. Und wie dumm wir verkauft werden. Jeder normal denkender Mensch, müsste allein schon bei der Nachricht, wer das meiste Getreide importiert und vor allem wofür aufschreien!

Selbst die Tagesschau setzt keine Zeichen, was hier nicht stimmt und regt sich nicht darüber auf. Aber Hauptsache die „Russen“ haben schuld.

Hier geht’s zur Tagesschau:

Weitere Info´s hierzu:


Eine komplette Übersicht aller Sanktionspakete seit dem 23. Februar 2022 könnt ihr hier nachlesen:

In Istanbul wird ein gemeinsames Koordinierungszentrum eröffnet, um den sicheren Export kommerzieller Lebensmittel und Düngemittel aus ukrainischen Häfen zu erleichtern


„Ausbeutung des Kontinents beenden“

In der Ausgabe der Junge Welt vom 29./30.07.2023 wird über das zweite Russland-Afrika-Gipfel berichtet. Unter der Überschrift: „Ausbeutung des Kontinents beenden“ wird auf das Ergebnis hingewiesen, dass die Ausweitung von Handel und russischen Investitionen beschlossen wurde.

So wurden u.a. folgende Probleme besprochen:

  • Bau von Erdgasverflüssigungsanlagen wird in Aussicht gestellt, wenn russ. Firmen die Technologie beherrschen
  • Ägypten drängt auf eine schnelle Entwicklung „innovativer Finanzmechanismen“ um Nahrungsmittellieferungen aus Russland in den Ländern Afrika zu steigern, da diese auf Grund der westlicher Sanktionen gehemmt werden
  • geplant ist die Bezahlung des russisch-afrikanischen Handelns in eigenen statt in westlichen Währungen, so schützt man sich gegen westliche Sanktionen

Weitere Infos zu diesem Thema:

Ausbeutung des Kontinents beenden

Sabotage missglückt – Russland-Afrika-Gipfel mit zahlreichen Vertretern des Kontinents: Kostenloses Getreide für ärmste Staaten, Kooperation soll ausgeweitet werden

DIPLOMATIE UNERWÜNSCHT – Westen hat kein Interesse an Frieden

Das Ende der Dollar-Dominanz?


Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit Benedikt Hopmann und Ingo Müller erstellt.


References

References
1 Die Sache ist die, dass zwar Getreide und Düngemittel schon seit längerem von den westlichen Sanktionen ausgenommen sind, also theoretisch ohne weiteres geliefert werden dürfen. Die Theorie ist aber das eine, die Praxis das andere. Denn Getreide und Düngemittel müssen transportiert und bezahlt werden, die Transporte müssen versichert werden. Transport- und Finanzdienstleistungen unterliegen aber weiterhin den Sanktionen, und das behindert in der Praxis die Lieferung von Getreide und Düngemitteln ganz massiv: Man dürfte liefern, kann aber nicht, weil nicht transportiert und bezahlt werden darf. Wirtschaftssanktionen treffen vor allem auf folgende Bereiche: Verkehr (Verbot des Schiffs- und Flugverkehr mit anderen Ländern; den Handeln), Import und Export von bestimmten Waren sowie Finanztransaktionen. Die Bundesregeriung zu den Sanktionen: „Die russischen Banken wurden vom SWIFT-System ausgeschlossen. Das bedeutet ganz konkret: Diese Institute wurden von den internationalen Finanzströmen abgeklemmt; sie können faktisch am internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr teilnehmen, was ihr globales Agieren massiv einschränkt.“(https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/eu-sanktionen-2007964) Solange die Lieferung von Getreide und Düngemitteln auf diesen internationalen Zahlungsverkehr über die russischen Banken angewiesen ist und die russischen Banken „faktisch am internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr teilnehmen“ können, ist die Lieferung von Getreide und Düngemitteln massiv eingeschränkt.
2 Am 15. April steigt Deutschland aus der Kernenergie aus – möchte man meinen. Im niedersächsischen Lingen wird nur das Kraftwerk abgeschaltet, Brennstäbe für Reaktoren produziert man dort aber weiter. Sogar in Zusammenarbeit mit Russland, weitere Info´s
3 In der Liste der EU der restriktiven Maßnahmen der EU, auf die die Bundesregierung verweist, findet sich nicht Nickel; in den Sanktionslisten der der Bundesregierung und der EU finden sich auch nicht Kernbrennstoffe; das unternehmernahe Institut IW hebt die Bedeutung von Nickel für deutsche Unternehmen hervor
4 https://www.energiezukunft.eu/umweltschutz/weiter-keine-sanktionen-fuer-russlands-atomexporte/; https://www.telepolis.de/features/Russland-Sanktionen-Ja-aber-nicht-fuer-die-Atomindustrie-8047400.htm ; https://de.euronews.com/my-europe/2023/02/14/kiew-will-sanktionen-gegen-russlands-atomsektor-aber-die-eu-zieht-nicht-mit
5 Im Juli 2022 wurde unter der Vermittlung der Vereinten Nationen und der Türkei eine Vereinbarung getroffen, die die Wiederaufnahme der Lieferungen aus drei ukrainischen Schwarzmeerhäfen regelt und die sichere Passage von mit Getreide beladenen Schiffen durch den Bosporus gewährleisten soll.