Die Stationierung von Atomwaffen in Nicht-Atomwaffenländern

Vorbemerkung: Aus Anlass des 78. Jahrestages des Abwurfs der Atombombe auf Hiroshima durch die USA im Folgenden ein Artikel über die Stationierung von Atomwaffen in Nicht-Atomwaffenländern. Zu diesen Ländern gehört auch Deutschland. Der Artikel, der kürzlich im Bulletin of the Atomic Scientist veröffentlicht wurde, enthält einen Rückblick  auf die kontroversen Diskussionen der NPT-Vertragsstaaten (NPT = Non Proliferation Treaty = NVV = Nicht-Verbreitungs- Vertrag von Kernwaffen) , sowie auch einen Ausblick auf die bei der RevCon (RevCon = Konferenz zur Überprüfung des NVV) zu erwartenden weiteren Verhandlungen über eine weltweite Beendigung der Nuklearen Teilhabe. Es handelt sich um eine deepl-Übersetzung. (Benedikt Hopmann)

28. Juli 2023| Moritz Kütt[1]Moritz Kütt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg und Gastwissenschaftler am Program on Science and Global Security … Continue reading, Pavel Podvig[2]Der am Moskauer Institut für Physik und Technologie ausgebildete Physiker arbeitet über das russische Atomwaffenarsenal, die amerikanisch-russischen Beziehungen und die Nichtverbreitung von … Continue reading, Zia Mian[3]Zia Mian ist Physiker und Co-Direktor des Programms für Wissenschaft und globale Sicherheit an der Princeton University. Er ist Fellow der American Physical Society und wurde 2019 mit dem … Continue reading

Die Länder des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) werden Ende Juli und Anfang August in Wien zusammenkommen, um einen weiteren mehrjährigen Zyklus zur Bewertung der Fortschritte bei der Erfüllung der Ziele und Verpflichtungen dieses fünf Jahrzehnte alten Abkommens einzuleiten. Ein besonders umstrittener Teil der kommenden globalen Nukleardebatte wird die Handvoll NVV-Länder betreffen, die keine eigenen Atomwaffen besitzen, sondern sich stattdessen dafür entschieden haben, Atomwaffen der Vereinigten Staaten oder Russlands aufzunehmen. Für die meisten NPT-Länder sind solche Vereinbarungen über die Beherbergung von Kernwaffen ein inakzeptables Überbleibsel aus dem Kalten Krieg, das beendet werden sollte.

Die neue Dringlichkeit von Maßnahmen in der Frage der Gastländer für Kernwaffen folgt auf das erste neue Abkommen über die Übertragung von Kernwaffen an ein Gastland seit vielen Jahrzehnten. Im Juni 2023 kündigte Präsident Wladimir Putin an, dass Russland eine Reihe seiner Atomwaffen an seinen Verbündeten und Nachbarn Belarus verlegt habe und weitere Atomwaffen auf dem Weg seien, und dass „wir diese Arbeit bis zum Ende des Sommers, bis zum Ende dieses Jahres, abschließen werden“. Der Präsident von Weißrussland hat seinerseits anderen Staaten vorgeschlagen: „Schließen Sie sich dem Unionsstaat Belarus und Russland
an. Das ist alles: Es wird Atomwaffen für alle geben.“

Wenn der Waffentransfer nach Weißrussland abgeschlossen ist, wird es der sechste Staat sein, der Atomwaffen aufnimmt. Die anderen fünf Aufnahmestaaten sind Belgien, die Niederlande, Deutschland, Italien und die Türkei, in denen US-Atomwaffen stationiert sind – eine Praxis, die von den USA und ihren NATO-Verbündeten euphemistisch als „nukleare Teilhabe“ bezeichnet wird. Ein weiteres NATO-Mitglied äußert zunehmend den Wunsch, sich dieser Gruppe anzuschließen. Nach Putins Ankündigung zu Weißrussland wiederholte der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki die Forderung, ein Aufnahmestaat für US-Atomwaffen zu werden. Polens Präsident Andrzej Duda hatte diese Option im vergangenen Jahr ins Spiel gebracht, doch der polnische Botschafter in den Vereinigten Staaten hatte die Idee bereits 2020 ins Spiel gebracht.

Die heutigen Aufnahmeregelungen sind sehr viel begrenzter und auch sehr viel sichtbarer als in der Vergangenheit. Die Ursprünge und Praktiken der Aufnahme von Atomwaffen aus der Zeit des Kalten Krieges sind immer noch weitgehend geheim, da sie ohne öffentliche Debatte und Zustimmung in den Ländern, die Atomwaffen zur Verfügung stellen, oder in den Ländern, die sie aufnehmen, eingeführt wurden, selbst wenn vermeintlich demokratische Länder beteiligt waren. Es ist jedoch bekannt, dass die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion in vielen Ländern eine große Anzahl von Atomwaffen im Ausland stationiert haben, während das Vereinigte Königreich eine viel geringere Anzahl von Waffen in einigen Ländern stationiert hat.

Es gibt eine teilweise freigegebene Geschichte der Stationierung von US-Atomwaffen im Ausland von 1951 bis 1977. Die Praxis der Stationierung von Kernwaffen in verbündeten Ländern (oder Gebieten) begann 1951 mit der Stationierung von Waffenkomponenten auf Guam, gefolgt von der Entsendung von Waffen nach Marokko und in das Vereinigte Königreich im Jahr 1954. Im Laufe der Zeit stationierten die USA ihre Kernwaffen in 16 Ländern, hauptsächlich in Europa und Asien (ohne Guam und Puerto Rico). Einige US-Kernwaffen wurden auch in Kanada stationiert. Ende der 1960er Jahre befanden sich etwa 7.000 US-Atomwaffen in Europa, darunter Bomben, Raketensprengköpfe, Artilleriegranaten und Atomminen. Die Zahl der US-Atomwaffen in Europa erreichte 1971 mit etwa 7.300 ihren Höhepunkt, bevor sie in den späteren 1970er Jahren zu sinken begann.

1959 stationierte die Sowjetunion kurzzeitig Waffen in Ostdeutschland. Die bekannteste (wenn auch kurzlebige) Stationierung von Atomwaffen erfolgte 1962 in Kuba. Später, Mitte der 60er Jahre, begannen längere Einsätze, bei denen sowjetische Atomwaffen in die Tschechische Republik, nach Ungarn, in die Mongolei, nach Polen und erneut nach Ostdeutschland gingen. Moskau stationierte auch Atomwaffen in den Sowjetrepubliken, einschließlich strategischer Atomwaffen in Kasachstan, Belarus und der Ukraine.

Mit dem Ende des Kalten Krieges begannen die Vereinigten Staaten und Russland, ihre Waffen nach Hause zu bringen. Die Sowjetunion hatte bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1991 alle Waffen aus Osteuropa abgezogen. Der Abzug aller nicht-strategischen Waffen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken erfolgte im Mai 1992, und alle strategischen Waffen wurden im November 1996 zurückgegeben.

Die meisten US-Atomwaffeneinsätze in Asien endeten Mitte der 70er Jahre, obwohl in Südkorea noch bis 1991 Atomwaffen stationiert waren. Die Stationierungen in Europa wurden erheblich reduziert (unter 500 im Jahr 1994) und in Griechenland (2001) und im Vereinigten Königreich (2009) beendet. Die Vereinigten Staaten haben diesen Prozess jedoch nicht abgeschlossen; etwa 100 US-Waffen sind weiterhin im Ausland stationiert, und zwar auf Stützpunkten in Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Italien und der Türkei. Anstatt die Waffen aus diesen Ländern abzuziehen, schicken die USA modernisierte Atomwaffen, um sie zu ersetzen.

Das Vereinigte Königreich war das einzige andere Land, das sowohl Waffen beherbergt (die den USA gehören) als auch seine eigenen Waffen in anderen Ländern stationiert. Die Auslandseinsätze begannen in den 1960er Jahren und beschränkten sich auf Zypern, Singapur und Westdeutschland; diese Praxis wurde 1998 beendet.

Es liegen keine Informationen über Auslandseinsätze und Vereinbarungen über die Aufnahme von Kernwaffen durch andere Kernwaffenstaaten vor. Es gab Befürchtungen, dass Pakistan einige seiner Kernwaffen in Saudi-Arabien stationieren könnte, wobei frühere US-Beamte ein „NATO-ähnliches Modell“ als eine Option für eine solche Vereinbarung vorschlugen.

Bei den derzeitigen Vereinbarungen über die Aufnahme von US-Atomwaffen sollen die Atomwaffen in Friedenszeiten unter der Kontrolle von US-Militärpersonal stehen. Speziell ausgebildete Luftwaffeneinheiten des Gastlandes tragen diese US-Waffen und setzen sie in Kriegszeiten gemäß den Atomkriegsplänen der USA und ihrer Verbündeten ein. Eine ähnliche Vereinbarung besteht jetzt zwischen Russland und Weißrussland, wobei weißrussische Piloten darin geschult werden, ihre Flugzeuge mit russischen Atomwaffen zu fliegen; mindestens 10 Flugzeuge könnten jetzt atomwaffenfähig sein. Es ist auch möglich, dass Weißrussland seine von Russland gelieferten Iskander-M-Raketen mit mittlerer Reichweite und doppeltem Verwendungszweck für den Einsatz von Nuklearsprengköpfen nutzen könnte.

Nach Angaben der Vereinten Nationen ist die russische Aufnahmevereinbarung mit Belarus die erste derartige Vereinbarung seit Inkrafttreten des NVV im Jahr 1970. Die anderen Aufnahmevereinbarungen, die noch in Kraft sind, beruhen auf Vereinbarungen, die vor dem Vertrag geschlossen wurden. Der NVV verbietet sowohl den Erwerb von Kernwaffen durch Nichtwaffenstaaten als auch die Weitergabe von Kernwaffen an solche Länder durch die fünf Kernwaffenstaaten, die Vertragsparteien sind (Russland, China, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Frankreich). In den Artikeln 1 und 2 des NVV heißt es: „Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper oder die Kontrolle über solche Waffen oder Sprengkörper weder direkt noch indirekt an irgendeinen Empfänger weiterzugeben […]“ und „Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, von keinem Weitergebenden Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper oder die Kontrolle über solche Waffen oder Sprengkörper direkt oder indirekt zu erhalten […]“.

Während der Verhandlungen über den Vertrag vereinbarten amerikanische und sowjetische Beamte unter vier Augen, dass die bestehenden Vereinbarungen über die Aufnahme von Kernwaffen auch im Rahmen des NVV fortgesetzt werden könnten. Die USA teilten ihren NATO-Verbündeten mit, dass sich der NVV ihrer Ansicht nach „nicht mit Vereinbarungen über die Stationierung von Kernwaffen auf verbündetem Territorium befasst, da diese keine Weitergabe von Kernwaffen oder die Kontrolle über sie beinhalten, es sei denn, es wird beschlossen, in den Krieg zu ziehen; zu diesem Zeitpunkt würde der Vertrag nicht mehr gelten“.

Die meisten NPT-Mitgliedsstaaten haben eine andere Auslegung der nuklearen Teilhabe und bringen seit fast drei Jahrzehnten ihre Bedenken vor. Ein Schlüsselmoment war 1995 während der Konferenz zur Überprüfung und Verlängerung des NVV die Diskussion im Hauptausschuss I, der für die Bewertung der Fortschritte bei den Vertragsartikeln 1 und 2 sowie bei Artikel 6, der die Verpflichtung zur frühzeitigen Beendigung der nuklearen Bewaffnung und zur Abrüstung zum Gegenstand hat, zuständig war. Mexiko und andere Nichtwaffenstaaten stellten die fortgesetzte Praxis der nuklearen Teilhabe der NATO nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch der Sowjetunion in Frage. Belgien und Deutschland entgegneten, dass diese Praxis noch nie in Frage gestellt worden sei.

Der jüngste Zusammenstoß fand auf der Konferenz zur Überprüfung des NVV im August 2022 statt. Im Namen der 120 Länder der Bewegung der Blockfreien Staaten sagte Indonesien: „Nach Ansicht der Gruppe stellt die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen durch die Vertragsstaaten eine eindeutige Verletzung der Nichtverbreitungsverpflichtungen dar, die von den Kernwaffenstaaten (NWS) gemäß Artikel I und von den Nichtkernwaffenstaaten (NNWS) gemäß Artikel II eingegangen wurden.“ Indonesien fuhr fort: „Die Gruppe fordert diese Vertragsstaaten daher nachdrücklich auf, die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen mit anderen Staaten unter allen Umständen und in jeder Form von Sicherheitsvereinbarungen, einschließlich im Rahmen von Militärbündnissen, zu beenden.“

Russland erklärte: „US-Atomwaffen befinden sich immer noch auf dem Territorium von nicht-nuklearen Verbündeten … Wir haben wiederholt den Abzug der US-Atomwaffen auf nationales Territorium, die Beseitigung der Infrastruktur für ihre Stationierung in Europa und die Beendigung der ‚gemeinsamen Nuklear-Missionen‘ der NATO gefordert.“ Seitdem hat Russland natürlich Atomwaffen in Weißrussland stationiert und argumentiert, dass diese Stationierung anders sei, da „anders als im Falle der NATO die russisch-weißrussische nukleare militärische Zusammenarbeit im Rahmen des Unionsstaates stattfindet, der ein einziges Territorium und eine gemeinsame Militärdoktrin hat.“

China ist der einzige NVV-Kernwaffenstaat, der die nukleare Teilhabe konsequent ablehnt. In seiner Erklärung zur Überprüfungskonferenz des NVV 2022 erklärte der Vertreter Chinas, dass „Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen den Bestimmungen des NVV zuwiderlaufen“. China betonte, dass die Vereinigten Staaten „alle ihre Atomwaffen aus Europa abziehen und von der Stationierung von Atomwaffen in anderen Regionen absehen sollten“, und hob hervor, dass „jeder Versuch, das Modell der nuklearen Teilhabe der NATO in der asiatisch-pazifischen Region zu kopieren, die regionale strategische Stabilität untergraben würde und von den Ländern in der Region entschieden abgelehnt werden würde, und dass sie, wenn nötig, mit harten Gegenmaßnahmen rechnen müssten.“ China ist besonders besorgt über die in den letzten Jahren sowohl in Südkorea als auch in Japan geäußerten Forderungen, eine Rückkehr zu einer Art von US-Atomwaffen-Hosting-Vereinbarung zu erwägen.

Auf der bevorstehenden Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses könnten die Staaten beschließen, die Aufnahme von Kernwaffen als separaten Tagesordnungspunkt in die Bewertung des Vertragsstatus aufzunehmen. Es könnte Teil der Diskussion über Artikel 6, die Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung, sein. Diese Verpflichtung gilt, wie Artikel 6 klarstellt, für „jede Vertragspartei“, nicht nur für Atomwaffenstaaten. Er fordert „wirksame Maßnahmen zur frühzeitigen Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung…“. Die Verhinderung eines nuklearen Wettrüstens und die Beendigung dieser Praxis würde sicherlich als eine solche Maßnahme gelten.

Der bedeutendste Versuch, den Grundsätzen und Praktiken der nuklearen Unterbringung entgegenzutreten, ist der UN-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen, der 2021 in Kraft trat und derzeit von fast 100 Staaten unterzeichnet wurde (die alle auch Mitglieder des NVV sind). Der TPNW verbietet die Stationierung ausländischer Atomwaffen auf dem Boden seiner Vertragsstaaten unter allen Umständen.Er bietet Staaten, die keine nuklearen Gastgeber sein wollen, die Möglichkeit, diese Verpflichtung zu bekräftigen und rechtsverbindlich zu machen, indem sie einfach dem Vertrag beitreten.Der TPNW bietet auch den Staaten, die derzeit Atomwaffen beherbergen, einen Weg zur Mitgliedschaft – wenn sie den Vertrag unterzeichnen, müssen sie sich verpflichten, „diese Waffen
so schnell wie möglich“ und nicht später als 90 Tage zu entfernen. Sobald die Waffen in ihr Heimatland zurückgeschickt worden sind, muss das Land eine entsprechende Erklärung an den UN-Generalsekretär abgeben.

Für Staaten, die noch nicht bereit sind, der TPNW beizutreten, sind mehrere Optionen möglich. Die Staaten könnten einzeln beschließen, auf die Aufnahme und gemeinsame Nutzung von Kernwaffen zu verzichten. Für die europäischen NATO-Staaten bieten sich beispielsweise Island und Litauen an, die zwar NATO-Mitglieder sind, sich aber weigern, unter allen Umständen Kernwaffen aufzunehmen.Eine weniger eindeutige Option bieten Dänemark, Norwegen und Spanien, die den Einsatz von Kernwaffen in Friedenszeiten nicht zulassen.

Die Staaten könnten auch atomwaffenfreie Zonen bilden: Mehr als 110 Länder haben bereits Abkommen über atomwaffenfreie Zonen mit ihren Nachbarn geschlossen.Die Idee einer europäischen kernwaffenfreien Zone besteht schon lange. Sie geht auf einen Vorschlag des polnischen Außenministers Adam Rapacki aus dem Jahr 1957 zurück, der eine entnuklearisierte Region in Mitteleuropa vorsah, die Ost- und Westdeutschland, Polen und die Tschechoslowakei umfasste.Mitte der neunziger Jahre schlugen Belarus und die Ukraine gemeinsam eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa vor. Eine atomwaffenfreie Zone, die ganz Europa umfasst und auch Weißrussland und die Ukraine einschließt, könnte die Stationierung russischer Atomwaffen in Weißrussland zurückdrängen, die fünf verbleibenden US-Atomwaffenvereinbarungen beenden und als Rahmen für eine neue europäische Friedens- und Sicherheitsarchitektur dienen, wenn der Krieg in der Ukraine beendet ist.

Natürlich gibt es Dinge, die die Kernwaffenstaaten tun könnten. Die fünf NVV-Kernwaffenstaaten könnten sich auf eine Verpflichtung zum Verzicht auf Auslandseinsätze als wirksame Maßnahme zur nuklearen Abrüstung im Rahmen ihrer NVV-Verpflichtungen nach Artikel 6 einigen. Dies würde voraussetzen, dass die Kernwaffen in den europäischen NATO-Ländern und in Belarus entfernt werden, und würde künftige Aufnahmevereinbarungen dieser Länder verhindern. Mögliche Aufnahmevereinbarungen der vier Kernwaffenstaaten, die nicht dem NVV angehören (Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea), wären damit jedoch nicht abgedeckt. Um einen globalen Grundsatz festzulegen, könnten die UN-Generalversammlung und der UN-Sicherheitsrat beschließen, dass die Aufnahme von Kernwaffen fortan als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit behandelt wird.

Nachbemerkung (Benedikt Hopmann): Wir haben diesen Artikel hier veröffentlicht, weil er viele wertvolle Informationen enthält. Unerwähnt bleibt leider, dass für die Auslegung des NPT (NVV) verbindlich für alle die Wiener Vertragskonvention (WVK) gilt. Demnach ist die in dem Artikel erwähnte Tatsache unerheblich, dass die A-Waffen in Europa bereits vor dem Inkrafttreten des NPT stationiert worden sind. Auch der Hinweis auf „Vereinbarungen“ der USA und der SU unter vier Augen ist irreführend. Sie schränken die Verbindlichkeit des NPT ebenso wenig ein wie der sog. „Kriegsvorbehalt“. Die Absicht der A-Waffenstaaten ist es, Verwirrung über die völkerrechtlichen Regelungen zu produzieren, um den Eindruck der Rechtmäßigkeit der Stationierung zu erwecken.

References

References
1 Moritz Kütt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg und Gastwissenschaftler am Program on Science and Global Security an der Princeton University.
2 Der am Moskauer Institut für Physik und Technologie ausgebildete Physiker arbeitet über das russische Atomwaffenarsenal, die amerikanisch-russischen Beziehungen und die Nichtverbreitung von Atomwaffen. Im Jahr 1995 leitete er das Russian Strategic Nuclear Forces Research Project und gab das gleichnamige Buch heraus, das einen Überblick über die sowjetischen und russischen strategischen Streitkräfte und die technischen Fähigkeiten der strategischen Waffensysteme Russlands gibt. In seinem Blog „Russische strategische Nuklearstreitkräfte“ werden diese Informationen in Echtzeit aktualisiert.
3 Zia Mian ist Physiker und Co-Direktor des Programms für Wissenschaft und globale Sicherheit an der Princeton University. Er ist Fellow der American Physical Society und wurde 2019 mit dem Leo-Szilard-Preis „für die Förderung des Weltfriedens und der nuklearen Abrüstung“ und 2014 mit dem Linus-Pauling-Vermächtnispreis für „seine Leistungen als Wissenschaftler und als Friedensaktivist, der zu den weltweiten Bemühungen um nukleare Abrüstung beigetragen hat“ ausgezeichnet. Mian ist Ko-Vorsitzender der wissenschaftlichen Beratergruppe des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen und Mitbegründer der Physicists Coalition for Nuclear Threat Reduction. Er gehört dem Vorstand der Union of Concerned Scientists an und ist Mitglied des Beratungsgremiums des UN-Generalsekretärs für Abrüstungsfragen.

Die USA liefern Streubomben – die Bundesregierung unterstützt das – Juristinnen und Juristen nehmen Stellung.

Die USA liefern Streumunition an die Ukraine. Die Bundesregierung unterstützt das. Dazu nahm die deutsche Sektion der IALANA am 26. Juli 2023 Stellung. Die IALANA ist die internationale Vereinigung der Juristinnen und Juristen gegen atomare Waffen. Hier die Stellungnahme der IALANA:

Der nationale Sicherheitsberater der USA, Jake Sullivan, hat am 8. Juli 2023 der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass US-Präsident Joe Biden trotz Bedenken und nach langem Zögern entschieden habe, die Ukraine durch Lieferung von Streumunition zu unterstützen. Die US-Regierung sei sich des Risikos bewusst, dass Zivilisten durch nicht explodierende Munition zu Schaden kommen. Es bestehe jedoch auch ein großes Risiko, wenn russisches Militär weiteres ukrainisches Staatsgebiet erobere und ukrainische Zivilisten unterwerfe. Zur Verteidigung brauche die Ukraine dringend weitere Artilleriemunition. Biden selbst betonte, der Schritt sei mit dem US-Kongress und den Verbündeten abgesprochen.

Streumunition ist durch das am 1. 8. 2010 in Kraft getretene Übereinkommen zum Verbot von Streumunition von zahlreichen Staaten völkerrechtlich geächtet. Dieser völkerrechtliche Vertrag hat inzwischen 111 Mitgliedsstaaten. Weitere 13 haben unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die hauptsächlichen Erzeuger- und Verwender-Nationen USA, Russland, China und Israel gehören dem Vertragswerk nicht an. Die Ukraine zählt ebenfalls zu der Gruppe der Staaten, die diesem Übereinkommen nicht beigetreten ist. Weil eine einheitliche Staatenpraxis und auch die übereinstimmende Rechtsüberzeugung der Staaten fehlen, ist derzeit ausgeschlossen, dass das Übereinkommen zum Verbot von Streubomben zum Völkergewohnheitsrecht und damit für alle Staaten verbindlich geworden ist. Die Lieferung der Streumunition durch die USA in die Ukraine verstößt daher nicht gegen das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition.

Trotzdem bleibt der Einsatz von Streumunition weiterhin sehr problematisch. In dem Gutachten vom 8. 7. 1996 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) unter Ziffer 95 festgestellt, dass nach den Prinzipien und Regeln des für den bewaffneten Konflikt verbindlichen humanitären Völkerrechts Methoden und Mittel der Kriegsführung verboten sind, die jede Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen ausschließen. Unter Ziffer 78 beschreibt der IGH dieses Prinzip als eins der „kardinalen Prinzipien“ des humanitären Völkerrechts, wonach Staaten „niemals Waffen einsetzen dürfen, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden können.“ Das ist aber bei der Streumunition der Fall, weil sie einerseits beim Einsatz streut – also nicht präzise eingesetzt werden kann – und andererseits ein Teil der Submunition nicht explodiert, und somit zu Landminen wird, die nach Ende der Kampfhandlungen jahrelang eine erhebliche Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellen. Diese Eigenschaften von Streumunition machen deren Einsatz in der Regel unverhältnismäßig.

Wenn die Bundesregierung – wie die Erklärung von US-Präsident Biden vermuten lässt – der Lieferung der Streumunition ausdrücklich zugestimmt hat, hätte Deutschland als Mitgliedsstaat gegen seine Staatenverpflichtung aus dem Übereinkommen zum Verbot von Streumunition verstoßen. Denn mit Art. 1 Abs. 1c des Übereinkommens hat sich Deutschland verpflichtet niemanden beim Transport oder Einsatz von Streubomben zu unterstützen. In der Zustimmung könnte nicht nur eine verbotene Unterstützung der USA, sondern auch die innerstaatlich strafbare Förderung der Lieferung nach §§ 18a, 20a des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) liegen.

Schwerwiegender ist, wenn der Transport der Streumunition aus den USA über deutsches Staatsgebiet erfolgt. Das ist höchstwahrscheinlich der Fall, weil es sowohl beim Seetransport als auch auf dem Luftweg der kürzeste Weg wäre. In diesen Fällen könnten die USA die Streumunition nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung transportieren. Für ihre Transport-Flugzeuge benötigte sie Überfluggenehmigungen Deutschlands, für Zwischenlandungen auf US-Stützpunkten in Deutschland Lande- und Starterlaubnis. Diese Erlaubnis darf die Bundesregierung nicht erteilen, weil Deutschland sonst gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zum Verbot der Streumunition verstoßen würde. Werden die Genehmigungen erteilt, sind die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, weil nach §§ 18a, 20a KWKG die Durchführung der Streumunition durch das Bundesgebiet strafrechtlich verboten ist.

Die Verbote nach dem humanitären Völkerrecht, nach dem Übereinkommen zum Verbot der Streumunition und nach §§ 18a, 20a KWKG verlieren ihre rechtliche Verbindlichkeit nicht durch den Verteidigungsstatus der Ukraine als völkerrechtwidrig angegriffener Staat. Der IGH hat in seinem Gutachten festgestellt, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden“. Verteidigen dürfen sich Staaten nur mit Waffen, welche die Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts erfüllen (Ziff. 42). Die Verteidigung mit unterschiedslos auch gegen Zivilisten wirkende Waffen ist wegen Verstoßes gegen das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Verbindung mit dem humanitären Völkerrecht rechtswidrig. Somit verstoßen sowohl das angreifende Russland als auch die sich verteidigende Ukraine durch den Einsatz von Streumunition gegen das Völkerrecht.

Deutschland ist durch Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens zum Verbot von Streumunition verpflichtet, die Normen, die darin niedergelegt sind, zu fördern und sich nach besten Kräften zu bemühen, „Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, vom Einsatz von Streumunition abzubringen.“ Das bedeutet, dass die Bundesregierung völkerrechtlich verpflichtet ist, den USA bei der Lieferung und der Ukraine beim Einsatz von Streumunition „in den Arm zu fallen“.

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Meister der Doppelmoral

Getreidefeld

Interessante und widersprüchliche Aussagen in der Tagesschau, vom 18.07.23

Immer wieder erhebt Berlin schwere Vorwürfe gegen Moskau wegen der Aussetzung des Getreidedeals, blendet aber die Folgen der Russland-Sanktionen für den Globalen Süden bei der Getreide-, Düngemittel- und Erdgasversorgung aus. Nach dem Aus des Getreidedeals, seit Anfang dieser Woche (18.07.2023) setzt unsere Außenministerin wieder ihren üblichen Tonfall gegen Russland fort, dass Putin: “erneut Hunger als Waffe gegen die ganze Welt” einsetzt. Sie verschweigt jedoch, dass die Sanktionen, die die Getreide- und Düngemittelexporte aus Russland behindern[1]Die Sache ist die, dass zwar Getreide und Düngemittel schon seit längerem von den westlichen Sanktionen ausgenommen sind, also theoretisch ohne weiteres geliefert werden dürfen. Die Theorie ist … Continue reading den globalen Süden hart treffen. Des weiteren hat die EU keine Sanktionen etwa bei Kernbrennstoffe[2]Am 15. April steigt Deutschland aus der Kernenergie aus – möchte man meinen. Im niedersächsischen Lingen wird nur das Kraftwerk abgeschaltet, Brennstäbe für Reaktoren produziert man dort aber … Continue readingund Nickel ausgerufen[3]In der Liste der EU der restriktiven Maßnahmen der EU, auf die die Bundesregierung verweist, findet sich nicht Nickel; in den Sanktionslisten der der Bundesregierung und der EU finden sich auch … Continue reading, da die EU darauf angewiesen ist und es nicht aus anderen Länder beziehen kann.[4]https://www.energiezukunft.eu/umweltschutz/weiter-keine-sanktionen-fuer-russlands-atomexporte/; https://www.telepolis.de/features/Russland-Sanktionen-Ja-aber-nicht-fuer-die-Atomindustrie-8047400.htm … Continue reading Hauptsache: Ich, alles andere ist mir egal, so ist die Denkweise der EU, so ist die Denkweise des Kapitals! Sie interessiert der Kampf gegen den Hunger der Welt nicht.

Getreidefeld
Foto: Getreidefeld, Nähe Leipzip, 2019, Ingo Müller

Interessante Tatsachen und Fakten, auch zu diesem Thema bringt „german-foreign-policy“. Das Nachrichtenmaterial dazu stammt aus öffentlich zugänglichen Quellen. Unter anderem aus Korrespondentenberichte assoziierter Wissenschaftler, die das Kontinuum (Kontinuierlichkeit, etwas lückenlos Zusammenhängendes) der deutschen Außenpolitik untersuchen.

weitere Info hierzu:


Es wird ja immer wieder durch die bürgerlichen Massenmedien und insbesondere durch unsere Außenministerin Baerbock behauptet, dass die Beendigung des Getreidedeal mit der Ukraine[5]Im Juli 2022 wurde unter der Vermittlung der Vereinten Nationen und der Türkei eine Vereinbarung getroffen, die die Wiederaufnahme der Lieferungen aus drei ukrainischen Schwarzmeerhäfen regelt und … Continue reading die ärmsten Länder am meisten treffen wird und die Weltpreise für Getreide in die Höhe schießen werden.

Wenn man sich jedoch die Empfängerliste des Getreides anschaut, was nicht in den Massenmedien so propagiert wird, zeigt sich, dass die südlichen, ärmsten Ländern kaum etwas erhalten haben. Nutznießer waren die Länder, die mit dem Getreide Profit machen. Zu den Großabnehmer gehören die Türkey, China und Spanien.

Weitere Infos:

https://www.agrarheute.com/markt/marktfruechte/geht-getreide-ukraine-fuenf-laender-kaufen-60-prozent-602022

Wohin verkauft die Ukraine ihr Getreide? – nicht nach Afrika

Die Afrikanische Union (AU) ließ bereits am 3. Juni 2022 verlauten, dass die Blockade (gemeint sind die Sanktionen gegenüber Russland, in Punkto Getreideausfuhr) heute schon verheerende wirtschaftliche und sozioökonomische Auswirkungen haben.

weitere Info´s


Aussagen in der Tagesschau vom 18.07.2023

Schaut Euch die Tagesschau, insbesondere von Minute 02:53 – 04:52 an, hier geht es um das Getreideabkommen und wie hier zwei Aussagen genau das Gegenteil manifestieren, was kurz davor propagiert wurde. Uns wird weisgemacht, dass die Hauptleidenden des Endes des Getreideabkommens Ostafrika, Afghanistan und Jemen sind. Lt. Angaben der UN gingen nur 3% des Getreides an diese Länder.

Kommen wir jedoch zu den zwei Aussagen, die genau das Gegenteil ihrer Propaganda aufzählen. Entweder merkt es die Tagesschau selbst nicht, wie sie sich widerspricht oder sie hält die Zuschauer für dumm und blöd.

Seht selbst:

  1. Ab 03:08 – 03:14, hier geht es darum, dass Kiew den Export weiterführen will. Wer jetzt aber denkt, dass es Kiew um humanitäre Gründe geht, der irrt. Nein, es geht um die Einnahmen, die Kiew braucht. Keine weitere Bemerkungen von der Tagesschau, wozu die Einnahmen benötigt werden.
  2. Ab 4:16 – 4:26, die Tagesschau sagt selbst, dass die Hauptabnehmer nicht die ärmsten Ländern sind. So ging die letzte Lieferung an die Niederlande. Die Hauptabnehmer des Getreides sind China, gefolgt von der Türkei und Spanien. Diese drei Ländern importieren die Hälfe des Getreides, oft als „Tierfutter“

Lass euch diese Aussagen durch den Kopf gehen. Was hier offizielle gelogen wird. Und wie dumm wir verkauft werden. Jeder normal denkender Mensch, müsste allein schon bei der Nachricht, wer das meiste Getreide importiert und vor allem wofür aufschreien!

Selbst die Tagesschau setzt keine Zeichen, was hier nicht stimmt und regt sich nicht darüber auf. Aber Hauptsache die „Russen“ haben schuld.

Hier geht’s zur Tagesschau:

Weitere Info´s hierzu:


Eine komplette Übersicht aller Sanktionspakete seit dem 23. Februar 2022 könnt ihr hier nachlesen:

In Istanbul wird ein gemeinsames Koordinierungszentrum eröffnet, um den sicheren Export kommerzieller Lebensmittel und Düngemittel aus ukrainischen Häfen zu erleichtern


„Ausbeutung des Kontinents beenden“

In der Ausgabe der Junge Welt vom 29./30.07.2023 wird über das zweite Russland-Afrika-Gipfel berichtet. Unter der Überschrift: „Ausbeutung des Kontinents beenden“ wird auf das Ergebnis hingewiesen, dass die Ausweitung von Handel und russischen Investitionen beschlossen wurde.

So wurden u.a. folgende Probleme besprochen:

  • Bau von Erdgasverflüssigungsanlagen wird in Aussicht gestellt, wenn russ. Firmen die Technologie beherrschen
  • Ägypten drängt auf eine schnelle Entwicklung „innovativer Finanzmechanismen“ um Nahrungsmittellieferungen aus Russland in den Ländern Afrika zu steigern, da diese auf Grund der westlicher Sanktionen gehemmt werden
  • geplant ist die Bezahlung des russisch-afrikanischen Handelns in eigenen statt in westlichen Währungen, so schützt man sich gegen westliche Sanktionen

Weitere Infos zu diesem Thema:

Ausbeutung des Kontinents beenden

Sabotage missglückt – Russland-Afrika-Gipfel mit zahlreichen Vertretern des Kontinents: Kostenloses Getreide für ärmste Staaten, Kooperation soll ausgeweitet werden

DIPLOMATIE UNERWÜNSCHT – Westen hat kein Interesse an Frieden

Das Ende der Dollar-Dominanz?


Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit Benedikt Hopmann und Ingo Müller erstellt.


References

References
1 Die Sache ist die, dass zwar Getreide und Düngemittel schon seit längerem von den westlichen Sanktionen ausgenommen sind, also theoretisch ohne weiteres geliefert werden dürfen. Die Theorie ist aber das eine, die Praxis das andere. Denn Getreide und Düngemittel müssen transportiert und bezahlt werden, die Transporte müssen versichert werden. Transport- und Finanzdienstleistungen unterliegen aber weiterhin den Sanktionen, und das behindert in der Praxis die Lieferung von Getreide und Düngemitteln ganz massiv: Man dürfte liefern, kann aber nicht, weil nicht transportiert und bezahlt werden darf. Wirtschaftssanktionen treffen vor allem auf folgende Bereiche: Verkehr (Verbot des Schiffs- und Flugverkehr mit anderen Ländern; den Handeln), Import und Export von bestimmten Waren sowie Finanztransaktionen. Die Bundesregeriung zu den Sanktionen: „Die russischen Banken wurden vom SWIFT-System ausgeschlossen. Das bedeutet ganz konkret: Diese Institute wurden von den internationalen Finanzströmen abgeklemmt; sie können faktisch am internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr teilnehmen, was ihr globales Agieren massiv einschränkt.“(https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/eu-sanktionen-2007964) Solange die Lieferung von Getreide und Düngemitteln auf diesen internationalen Zahlungsverkehr über die russischen Banken angewiesen ist und die russischen Banken „faktisch am internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr teilnehmen“ können, ist die Lieferung von Getreide und Düngemitteln massiv eingeschränkt.
2 Am 15. April steigt Deutschland aus der Kernenergie aus – möchte man meinen. Im niedersächsischen Lingen wird nur das Kraftwerk abgeschaltet, Brennstäbe für Reaktoren produziert man dort aber weiter. Sogar in Zusammenarbeit mit Russland, weitere Info´s
3 In der Liste der EU der restriktiven Maßnahmen der EU, auf die die Bundesregierung verweist, findet sich nicht Nickel; in den Sanktionslisten der der Bundesregierung und der EU finden sich auch nicht Kernbrennstoffe; das unternehmernahe Institut IW hebt die Bedeutung von Nickel für deutsche Unternehmen hervor
4 https://www.energiezukunft.eu/umweltschutz/weiter-keine-sanktionen-fuer-russlands-atomexporte/; https://www.telepolis.de/features/Russland-Sanktionen-Ja-aber-nicht-fuer-die-Atomindustrie-8047400.htm ; https://de.euronews.com/my-europe/2023/02/14/kiew-will-sanktionen-gegen-russlands-atomsektor-aber-die-eu-zieht-nicht-mit
5 Im Juli 2022 wurde unter der Vermittlung der Vereinten Nationen und der Türkei eine Vereinbarung getroffen, die die Wiederaufnahme der Lieferungen aus drei ukrainischen Schwarzmeerhäfen regelt und die sichere Passage von mit Getreide beladenen Schiffen durch den Bosporus gewährleisten soll.

14.07.2023: Ukraine – welchen Staat unterstützt Deutschland da eigentlich?

Foto: Werner Rügemer

Veranstaltung von „Frieden gewinnen, nicht den Krieg!“ am 14. Juli 2023 in der Mediengalerie – Referent: Werner Rügemer.

Conny Renkl berichtet:

Um 18 Uhr war der Raum mit über 100 Personen übervoll. Einige KollegInnen nahmen es sogar in Kauf zu stehen. In der Begrüßung zu dieser fünften Veranstaltung in unserer Vortrags- und Diskussionsreihe stellte Kameradin Brigitte Renkl (VVN-VdA Neukölln) den Referenten vor:

Dr. Werner Rügemer ist in Bayern aufgewachsen. Hat in München, Tübingen, Berlin und Paris studiert. Er hat in Bremen über den Philosophen Arnold Gehlen promoviert (nicht zu verwechseln mit dem Faschisten, Militaristen und BND-Gründer Reinhard Gehlen – hier ergänzte Werner Rügemer dass Reinhard Gehlen der Bruder von Arnold Gehlen gewesen sei).
Werner ist freier Autor und publiziert u.a. in Ossietzky, jungeWelt und NachDenkSeiten. Er hat sich gründlich mit neuen Entwicklungen im Kapitalismus auseinandergesetzt wie den Riesenkonzernen der sog. digitalen Plattformökonomie, also Amazon, Microsoft, Apple, Meta-Facebook, Google-Alfabet u.a. Dazu die Konzerne der Finanzmärkte, die Hedgefonds oder die Private Equity Monster US-amerikanischer Provenienz wie z.B. Black Rock. Zu Black Rock, in dessen deutscher Repräsentanz bekanntlich CDU-Merz eine führende Rolle spielt, organisierte er ein Tribunal in Berlin zusammen mit Peter Grottian. Bekannt wurde besonders sein Buch: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts. Im Blick hat Rügemer dabei stets nicht nur die Kapitalisten, sondern den zweiten Part im Kapitalverhältnis: Die lohnabhängigen Werktätigen und ihre Rechte. „Arbeitsunrecht“ und die „Fertigmacher“ heißen seine Bücher. Für sein mutiges Engagement wurde Werner auch mit Prozessen überzogen so vom Bankhaus Sal. Oppenheim (früher Pferdmenges, heute Deutsche Bank), von Du Mont und dem Institut zur Zukunft der Arbeit (gegründet von der Deutschen Post).

In einem neuen Prozess geht es am 10.8. in Köln um Zensur durch die Berliner Zeitung zugunsten solcher Ukraine-Aufrüster und Kriegsverlängerer wie Pistorius oder Strack-Zimmermann!

Wenn Werner Rügemer gelegentlich kritisiert wird, dass er zu sehr auf die USA als Bedrohung der Menschheit fixiert sei, so muss deutlich gesagt werden: Werner weiß sehr wohl zu unterscheiden zwischen dem US-Imperialismus, dem selbsternannten Weltgendarmen und dem Volk der USA, den amerikanischen Werktätigen, den Vielen, die wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft benachteiligt werden. Und in seinem Buch „Imperium EU“ erteilt er dem Großmachtgehabe der EU und seiner deutschen Hegemonialmacht eine deutliche Absage. Neu ist jetzt bei PapyRossa erschienen: „Verhängnisvolle Freundschaft – wie die USA Europa eroberten – Vom 1. zum 2. Weltkrieg“.

Zum Thema führte der Referent aus, dass die Ukraine kein selbständiger Staat sei, sondern Aufmarschgebiet für den „Westen“. Die Ukraine sei der höchstverschuldete Staat der Welt und erhält vom sonst so knauserigen IWF weiterhin Kredite zu unvergleichlich günstigen Bedingung. Die USA haben den Land-Lease Act wiederbelebt, der 1940 – im 2. Weltkrieg also – Großbritannien die Möglichkeit „nicht-monetärer Rückzahlung von Krediten“ eröffnete. Die Rückzahlung erfolgte dann nach dem Krieg durch „großzügige Überlassung von Stützpunkten im britischen Kolonialreich“. Die Ukraine sei auch der korrupteste Staat der Welt, seine Souveränität steht eigentlich nur noch auf dem Papier.

Die Ukraine ist der Schlüsselstaat zur Eroberung Eurasiens. In dieser Weise hat der bekannte US-Stratege Brzeziński die ehemalige Sowjetrepublik in seinem Buch von 1997 „Die einzige Weltmacht“ charakterisiert. Das Vorwort der deutschen Übersetzung hat immerhin der ehemalige deutsche Außenminister Genscher verfasst. Dort wird von einem kompakten Gebilde geträumt, das sich zur Abwehr Chinas von Lissabon bis Wladiwostok erstrecken müsse.

Bereits unter Präsident (von 1994 bis 2005) Kutschma wurde die Ulkraine „neoliberal zugerichtet“. Als Beispiele nannte Werner Rügemer u.a. Philip Morris. Die haben die ukrainische Zigarettenindustrie zu einem Spottpreis gekauft, mussten nur Niedrigstlöhne und praktisch keine Steuern zahlen. Die Ukraine wurde so zur Zentrale für den Zigarettenschmuggel in ganz Europa. Der Schaden, der der EU dadurch entstanden ist, wurde auf vier Milliarden Euro beziffert. Die EU-Kommission hat zwar geklagt. Es wurde ein Vergleich geschlossen, aber die Ukraine nie dazu angehalten, die geforderten Zahlungen zu leisten. Auch hier sei Black Rock als Aktionär von Philip Morris mit von der Partie.

Als weiteres Beispiel wurde ausgeführt, wie das Agrobusiness der Ukraine, die ja einer der größten Getreideexporteure der Welt ist, aussieht. Während etwa 7 Millionen Bauern ihre Existenz auf 2-3 ha Land fristen, ist das wirkliche Geschäft in festen Händen, nämlich in der Hand solcher Konzerne wie Cargill (größter Getreidehändler der Welt) John Deere (Landmaschinen), Glencore (mit Sitz in der Schweiz als Grundbesitzer und Verarbeiter) und nicht zuletzt Bayer/Monsanto (Düngemittel, Pestizide). Sie operieren mit ukrainischen Oligarchen, die ihren Sitz z.B. in Luxemburg oder Zypern haben.

In der Ukraine sitzen viele Zulieferer für deutsche und andere europäische Konzerne in der Auto-, Textil- und Pharmabranche. Der Mindestlohn betrug 2014 Euro 0,34, heute liegt er bei 1,21 Euro. 5 Millionen Wanderarbeiter verdingen sich in Rumänien, Polen u.a., wo der Mindestlohn bei 3 bis 4 Euro/h liegt.

Polnische Agenturen vermitteln ukrainische Frauen in der BRD für 24 Stunden Pflegejobs, bei denen aber nur 8 Stunden bezahlt werden (siehe der bekanntgewordene Fall vor dem Bundesarbeitsgericht).

Die von Selenskij 2022 durchgedrückte Arbeitsrechtsreform lassen jetzt sog. Null-Stunden-Verträge zu, bei denen nur bezahlt wird, wenn der Kapitalist tatsächlich die Arbeitsleistung abruft. Gegen Kündigungen kann nicht mehr geklagt werden. Gewerkschaften, die aus der Zeit der Sowjetunion noch über Häuser verfügen, können enteignet werden.

Besonders Frauen sind von der Verarmung betroffen. In der Ukraine herrscht ein besonders großes Auseinanderklaffen der Löhne für Frauen und für Männer. Besonders ausgebreitet hat sich die Leihmutterschaft, die in der Ukraine etwa 60.000 Euro kostet, während in den USA z.B. etwa 250.000 Dollars bezahlt werden. Das zum Thema „feministische Außenpolitik“.
Ausgerechnet Black Rock wurde zum offiziellen Koordinator des Wiederaufbaus der Ukraine ernannt. – Da weiß man doch wenigstens, dass nichts in falsche Hände kommt.

Nach dem Referat entwickelte sich eine angeregte Diskussion insbesondere auch um die Frage, ob die Ukraine ein faschistischer Staat sei. Werner Rügemer gab viele Hinweise zur Wiederbelebung der faschistischen Traditionen, meinte aber, dass die Debatte darum in die falsche Richtung weise; es genüge schon, was dieses arme Land unter der neoliberalen Knute zu erdulden hatte und hat. Es hatte bereits vor dem Krieg die ärmste und am meisten kranke Bevölkerung Europas.

Als Fazit hielt Kamerad Benedikt Hopmann fest, dass wir uns nicht nur in der militärischen Auseinandersetzung, sondern in einem sozialen Krieg befinden, den wir mit der wahnsinnigen Rüstungsoffensive und den damit überall drohenden Kürzungen im sozialen Bereich, bei Bildung und Gesundheit, mit den massiven Reallohnsenkungen zu verlieren drohen, wenn nicht die Gewerkschaften und die Friedensbewegung wieder zusammenfinden und den Kampf gegen Krieg und Kapitalismus führen. Dabei geht es auch, wie ein Teilnehmer erklärte, um die Durchsetzung der sozialen Menschenrechte, wie sie völkerrechtlich verbindlich im sog. UNO-Sozialpakt (1966) festgelegt wurden. Diese Seite des Völkerrechts bemühen unsere SpitzenpolitikerInnen lieber nicht.

Der vollständige Vortrag mit vielen weiteren aufschlussreichen Einzelheiten kann hier nachgelesen werden.

Deutschland faktisch und völkerrechtlich Kriegspartei

Aus der Stellungnahme der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen „Deutschland ist faktisch Kriegspartei“ ergibt sich, dass Deutschland auch völkerrechtlich Kriegspartei ist. Sevim Dagdelen stützt sich auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD). Deutschland ist im Krieg und nur wenige scheint das zu beunruhigen. Wenn diese Beunruhigung existiert, ist sie jedenfalls nicht auf der Straße zu sehen. Hier die Stellungnahme von Sevim Dagdelen und hier das Gutachten des wissenschafltichen Dienstes.

„Whataboutism“ als Kampfbegriff

Wird der Krieg Russlands gegen die Ukraine als völkerrechtswidrig beschrieben, so wird die Gegenfrage “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg der USA gegen Irak?” als “Whataboutism” entwertet. Die Gegenfrage soll nicht zulässig sein, weil sie das Augenmerk auf einen anderen völkerrechtswidrigen Krieg richtet.

Wenn Gegenfragen wie “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak?” oder “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien?” in solcher Weise abqualifiziert werden, ist kein Raum mehr für ein Nachdenken, ob solche “Whataboutism” statt abzulenken nicht eher hinlenken, und zwar auf eine andere Wahrheit hinlenken, die sich hinter der Feststellung “Russlands Krieg ist völkerrechtswidrig” verbirgt.

Wörtlich übersetzt heißt “Whataboutism”: Und was ist mit …?

Es gibt Gründe für die Gegenfrage “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak?” oder “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Jugoslawien?” Denn hinter dieser Gegenfrage steckt eine weitere Frage: Wie kann ein Land einen völkerrechtswidrigen Krieg eines anderen Landes anprangern, wenn es selbst völkerrechtswidrige Kriege führt? Es sind die doppelten Standards, die mit der Gegenfrage angesprochen werden. Man kann die doppelten Standards auch einfach als Doppelmoral bezeichnen: Wenn die USA völkerrechtswidrige Krieg führen, ist das in Ordnung, wenn Russland einen völkerrechtswidrigen Krieg führt, ist das zu verurteilen.

Mit dem Einwand “Whataboutism” wird jedes Nachdenken darüber abgeschnitten. Die Gegenfrage “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien?” wird einfach nur zurückgewiesen. Es wird gar nicht mehr darüber nachgedacht, warum diese Gegenfrage gestellt wird.

Hinter der Gegenfrage “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Jugoslawien?” steckt auch die Frage: Wie ernst nehmen die USA und die Bundesregierung den Vorwurf der Völkerrechtswidrigkeit?

Es wird nicht mehr darüber nachgedacht, ob das Argument “Russlands Krieg ist völkerrechtswidrig” ein vorgeschobenes Argument sein könnte, vorgeschoben sowohl von den USA als auch von der Bundesregierung. Wenn ich sage, dass die USA endlos viele völkerrechtswidrige Kriege geführt haben, und wenn das als “Whataboutism” abgetan wird, dann ist es nicht mehr möglich, über die Frage nachzudenken: Warum hat eine deutsche Bundesregierung noch nie diese völkerrechtswidrigen Kriege der USA angeprangert und sich offen auf die Seite dieser völkerrechtswidrig angegriffenen Länder gestellt (Vietnam, Jugoslawien, Nicaragua usw.)? Warum tut sie das erst jetzt mit dem Ukrainekrieg? Warum hat die Bundesregierung im Jugoslawien-Krieg nicht Jugoslawien verteidigt, sondern Jugoslawien mitbombardiert?

Offensichtlich müssen andere Interessen als die Verteidigung des Völkerrechts den Ausschlag geben, wenn die Bundesregierung entscheidet, ob und auf welcher Seite sie sich an einem Krieg beteiligt. Und darauf kommt es an: Die Interessen zu erkennen, die ein Land dazu bewegen, einen Krieg zu rechtfertigen oder gar zu unterstützen.

“Whataboutism” als Einwand, Vorwurf und Kampfbegriff versperrt das Nachdenken über diese Interessen.

Zur Gefahr eines Dritten Weltkrieges

Auf Youtube kann eine Stellungnahme von Klaus von Dohnany zur gegenwärtigen deutschen Außenpolitik und zur Gefahr eines Dritten Weltkrieges angesehen werden. Er verweist auf eine aktuelle Warnung Henry Kissinger’s vor einem Dritten Weltkrieg (unten ab 52:56).

Die Gefahr eines Dritten Weltkrieges ergibt sich unter anderem aus der immer schärferen Konfrontationspolitik der USA gegenüber China. Der Ansatz ist Taiwan, das die USA massiv aufrüsten und gegen die Volksrepublik China in Stellung bringen. Es geht um die Ein-China-Politik Chinas, die die USA zunehmend in Frage stellen.

Nach der Ein-China-Politik sind Festland-China und Taiwan ein Land. „Taiwan heißt offiziell Republik China – im Unterschied zur kommunistischen Volksrepublik China. Das Land wird von den meisten Staaten nicht als souveräner Staat anerkannt – auch von Deutschland nicht. Es ist auch kein Mitglied der Vereinten Nationen. Dort ist die Volksrepublik China Mitglied …“[1]siehe DIE ZEIT v. 12.04.2023 Zunächst war allein Taiwan Mitglied der UNO und vertrat auch die Volksrepublik China in der UNO. Damals war also Taiwan Vertreterin dieser Ein-China-Politik. 1971 übernahm die Volksrepublik China diese Rolle. Bisher wird diese Ein-China-Politik von (fast) allen Staaten respektiert. China hat unmissverständlich erklärt, dass es ein Abweichen von dieser Ein-China Politik durch andere Staaten als ein Überschreiten einer roten Linie betrachtet und nicht hinnehmen werde.

Doch scheinen die USA mit Taiwan gegenüber China zu wiederholen, was sie schon mit der Ukraine gegenüber Russland gemacht haben. Taiwan wird massiv aufgerüstet. Vor China wird eine amerikanische Bastion aufgebaut und zugleich erklären die USA: “Wir wollen die alleinige Weltmacht bleiben und wir wollen nicht, dass China heranrückt an eine vergleichbare Weltmachtposition.”

Wie soll China unter diesen Umständen die Ein-China-Politik verteidigen? Xi Jinping muss sich fragen: “Soll ich warten, bis die Ein-China Politik nicht mehr verteidigt werden kann, weil Taiwan bis an die Zähne bewaffnet ist und sich dann selbstständig machen will?” Die Aufrüstung Taiwans durch die USA -Politik ist nichts anderes als die Vorbereitung eines Dritten Weltkrieges. Und ganz sicher werden die USA die Verantwortung dafür China zuschieben wie sie es auch gegenüber Russland gemacht haben.

Aufschlussreich ist die Position, die Macron in dieser Frage bei seinem Besuch mit von der Leyen in China eingenommen hat: „Die Frage, die wir als Europäer beantworten müssen, ist die Folgende: Liegt es in unserem Interesse, (eine Krise) bei Taiwan zu beschleunigen?“ Macron verneinte und warnte die Europäische Union vor dem Einfluss einer „US-Agenda“ und einer „chinesischen Überreaktion“. Damit fordert Frankreichs Präsident Emmanuel Macron eine eigenständige Position der EU im Konflikt zwischen China und den USA zu Taiwan.[2]siehe DIE ZEIT v. 12.04.2023

Ebenso aufschlussreich sind die Reaktionen deutscher Politiker auf diesen Vorstoß von Macron: „Mit scharfer Kritik haben SPD, FDP und CDU auf Macrons Äußerungen reagiert. Das sei eine „völlige Fehlbeschreibung der Situation“, sagte Außenpolitiker Norbert Röttgen (CDU) im Deutschlandfunk: „Es geht darum, ob in Taiwan Demokratie, Freiheit und Selbstbestimmung weiter gelten, oder ob wir China mitteilen: Wenn ihr dieses freie, demokratische Land angreift, dann interessiert uns das nicht.“[3]siehe DIE ZEIT v. 12.04.2023 Von Krieg sprechen diese Politiker und Politikerinnen nicht, sie sprechen nur davon, dass uns – anders als Macron es sieht – zu interessieren hat, wenn China Taiwan angreift. Die Konsequenz: Der Dritte Weltkrieg im Namen von „Demokratie, Freiheit und Selbstbestimmung Taiwans“.

Siehe auch Chinas Stellungnahme zur Chinastrategie Deutschlands.

References

GABRIELE KRONE-SCHMALZ ERHÄLT DEN LÖWENHERZ FRIEDENSPREIS 2023

Gabriele Krone-Schmalz, Handwerker-Friedens-Kongress in Dessau 02.04.2023, Fotorechte: Ingo Müller

Gabriele Krone-Schmalz erhält von der Deutsche Nichtregierungsorganisation „Human Projects„, am 19. November 2023 den

den Löwenherz Friedenspreis 2023

Die Deutsche Nichtregierungsorganisation -Human Projects- verleihen jährlich den Löwenherz Friedenspreis an Persönlichkeiten oder Organisationen die sich wie Gabriele Krone-Schmalz in herausragender Weise um Frieden und Versöhnung verdient gemacht haben.


Was ist das „Löwenherz“ ?

„Das „LÖWENHERZ“ ist der jährlich verliehene Ehrenpreis der Hilfsorganisation Human Projects. Er zeichnet Menschen aus, die sich in besonderer Weise für Frieden, Freiheit, Aufklärung, Integration und eine gerechtere Welt einsetzen.

Die Aufgabe des Preisträgers ist es, ein Projekt auszuwählen das gegen Armut, Hunger, Durst und Gewalt wirkt und diesem Projekt das Preisgeld zukommen zu lassen.

Finanziert werden die Preisgelder, die die jeweiligen Preisträger erhalten, aus den Einnahmen von Veranstaltungen, Sponsorengeldern und Spenden.

Der jeweilige Preisträger übernimmt die Projektpatenschaft und rückt mit in die Jury auf. Dadurch wird erreicht, dass viele gesellschaftliche Strömungen vertreten sind – im Sinne des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau: „Versöhnen statt spalten!“ damit in Zeiten in denen starke gesellschaftliche Fliehkräfte wirken, der Zusammenhalt unserer Zivilgesellschaft wieder gestärkt und vertieft wird.“

Quelle: https://www.humanprojects.de/der-loewe/


Auf unserer Homepage findet Ihr hier einige interessante Beiträge zu Gabriele Krone-Schmalz:

Gabriele Krone-Schmalz ist gebürtige Oberpfälzerin (geboren in Lam im Landkreis Cham). Sie studierte Osteuropäische Geschichte (1977 Promotion in Geschichte und Politische Wissenschaften), arbeitete als Redakteurin beim WDR und war von 1987 bis 1991 ARD-Korrespondentin in Moskau. Danach moderierte sie für die ARD den ,,Kulturweltspiegel“. Heute arbeitet sie als freie Journalistin und Autorin.

Weiterlesen hier:

Handwerker-Friedens-Kongress in Dessau, hielt Gabriele Krone-Schmalz einen Vortrag


Folgende Persönlichkeiten erhielten ebenfalls den Löwenherz Friedenspreis:

2016: Konstantin Wecker

2017: u. a. Michael Gorbatschow; Eugen Drewermann

2018: Tenzin Gyatso, der 14. Dalai Lama

2020: Fridays For Future


Beitragsbild: Gabriele Krone-Schmalz, Handwerker-Friedens-Kongress in Dessau 02.04.2023, Fotorechte: Ingo Müller

Gorillas: Das Streikrecht nicht länger auf den Abschluss von Tarifverträgen beschränken!

Am Dienstag, den 25. April 2023 um 11:00 Uhr wurden vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg drei Kündigungen verhandelt, die der Lieferdienst Gorillas wegen Teilnahme an einem verbandsfreien Streik ausgesprochen hat. Wir haben in dieser Instanz verloren. Wir werden aber weiter machen. Das Streikrecht muss von seinen schlimmen Prägungen aus der Zeit des Faschismus befreit werden. Um was geht es im Einzelnen? Dazu nehmen wir im Folgenden Stellung.

Das zentrale Argument zur Rechtfertigung dieser Kündigungen lautet: Das Streikrecht sei allein auf den Abschluss von Tarifverträgen ausgerichtet.

Daraus wird einerseits abgeleitet: Der politische Streik sei verboten, weil er eben nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen, sondern auf staatliches Handeln, auf Gesetze gerichtet ist. Und andererseits soll sich daraus das Verbot des verbandsfreien Streiks ergeben: Weil das Streikrecht allein auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sei und nur Gewerkschaften Tarifverträge abschließen können, sei es auch nur Gewerkschaften erlaubt zu streiken.

Es liegt uns ganz fern, die Notwendigkeit starker Gewerkschaften in Frage zu stellen. Nur sie sind mächtig genug, Tarifverträge mit den Unternehmern durchzusetzen. Wir stellen nicht in Frage, dass Tarifverträge, die ähnlich wie Gesetze wirken, nur Gewerkschaften abschließen können sollen.

Streik auf Kampf um Tarife beschränken?

Unsere Frage ist eine ganz andere: Soll das Recht zu streiken allein auf dieses Ziel beschränkt sein? Sollen die abhängig Beschäftigten nur streiken dürfen, wenn der Streik einen Tarifvertrag zum Ziel hat? Soll es in einem Streik immer nur um Tarifverträge gehen dürfen? Unsere Antwort lautet: Nein, Arbeitsniederlegungen dürfen nicht auf dieses Ziel eingegrenzt werden.

Wenn die Beschäftigten von Gorillas empört sind, dass ihre Löhne unpünktlich und unvollständig bezahlt werden, und sie das nicht länger hinnehmen wollen und für die Zukunft eine Vertragsstrafe fordern, damit Gorillas endlich für alle die Löhne pünktlich und vollständig zahlt, und wenn sie deswegen die Arbeit niederlegen, dann muss das erlaubt sein, vor allem wenn man berücksichtigt, dass die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten von Gorillas extrem schwer ist, weil über die Hälfte der dort Beschäftigten sogenannte “Working-Holiday”-Visa haben und nach einem halben Jahr deswegen den Arbeitgeber wechseln müssen. Jedes halbe Jahr ist also die halbe Belegschaft eine andere.

Die Beschäftigten haben nicht das Ziel gehabt, Tarifverträge abzuschließen. Sie wollten eine pünktliche und vollständige Bezahlung ihrer Löhne sicherstellen und sie wollten auch, dass die Ungleichbehandlung aufhört; denn für dieselbe Tätigkeit bekamen die einen 10,50 € und die andern 12 €. Nach dem Streik im Oktober wurde tatsächlich für alle 12,00 € abgerechnet. Es geht also. Und es kann auch keine Gewerkschaft etwas dagegen haben, wenn auf diese Weise die Löhne bei Gorillas angeglichen werden.

Es ist im Übrigen ja auch nichts Ungewöhnliches, wenn ein Beschäftigter mit seinem Lohn unzufrieden ist und zu seinem Chef geht und sagt “Hey Boss ich brauch mehr Geld”, wie schon vor Jahren Gunter Gabriel sang. Es kommt auch vor, dass mehrere Beschäftigte gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass sie mehr Geld brauchen und das auch ihrem Chef sagen. Nur streiken sollen sie nicht dürfen. Das wollen wir nicht hinnehmen.

Beschränkung richtet sich gegen Gewerkschaften

Wichtig ist dabei auch der folgende Zusammenhang, den wir schon angedeutet haben, aber noch einmal hervorheben wollen: Wenn die herrschende Rechtsprechung den Streik ausschließlich auf den Abschluss von Tarifverträgen ausrichtet, geht es nicht nur um verbandsfreie Streiks. Es geht nicht nur um abhängig Beschäftigte, die ohne Aufruf der Gewerkschaften streiken und deswegen nach der herrschenden Rechtsprechung rechtswidrig handeln. Nein, es geht dabei immer auch um die Gewerkschaften. Die Ausrichtung des Streiks allein auf den Abschluss von Tarifverträgen richtet sich in aller erster Linie gegen die Gewerkschaften.

Wollen die Gewerkschaften für ein Ziel streiken, das nicht in einem Tarifvertrag besteht, dann soll ihnen das nach der herrschenden Rechtsprechung verboten sein. Wenn die Gewerkschaften gegen die 10 Morde in Hanau, wenn sie gegen Hochrüstung und Krieg, wenn sie gegen die Aufheizung des Klimas während der Arbeit protestieren wollen, soll Ihnen das verboten sein. Sie verstoßen dann gegen das Dogma, dass Streiks nur erlaubt sind, wenn sie auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Wenn sie gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalter sind – immerhin geht es hier um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit – sollen sie nur außerhalb des Betriebes demonstrieren dürfen. Sie sollen im Betrieb stillhalten. Sie können ja eine Presseerklärung veröffentlichen.

Beschränkung ist politische Unterwerfung

Mit dieser Beschränkung der Autonomie der Gewerkschaften auf die Tarifautonomie, werden die Gewerkschaften der Politik der Regierenden unterworfen, welche Politik das auch immer ist.

Die herrschende Politik drückt sich in Regierungshandeln aus und wird in Gesetzen geregelt, aber nicht in Tarifverträgen, die mit Unternehmen abgeschlossen werden. Sicher gibt es Dinge, die durch Gesetze und Tarifverträge geregelt werden können und auch geregelt werden. Zum Beispiel die Arbeitszeit. Dann können Gewerkschaften über bessere Tarifverträge, die sie mit den Arbeitgebern abschließen, schlechte Gesetze unterlaufen – soweit die gewerkschaftliche Kraft reicht. Aber weite Teile der Politik entziehen sich der Regelung durch Tarifverträge. Wir haben ja schon Beispiele aufgezählt: Das viel zu zögerliche Handeln der Politik gegen die Klimaaufheizung, Aufrüstung und Krieg, die Morde von Kolleginnen und Kollegen durch Neonazis in Hanau, die die Politik nicht unterband.

Auch wenn die Regierung eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für alle von 65 auf 67 Jahre durch Gesetz erzwingen will, muss es möglich sein, gegen dieses Gesetz während der Arbeitszeit zu demonstrieren.

Wir müssen nur auf unser Nachbarland Frankreich schauen und wissen, was gemeint ist. Wir müssen nur vergleichen, wie die Gewerkschaften in Deutschland reagiert haben, als unter der Schröder-Regierung ein Gesetz beschlossen wurde, das das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöhte, und wie das französische Volk in den letzten Monaten auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters durch Macron reagierte. Manche sagen, das ist in Frankreich eben eine andere Kultur, die Franzosen sind eben anders usw. usw. Aber der entscheidende Punkt ist ein ganz anderer, der entscheidende Punkt ist das Streikrecht. Die Gewerkschaften haben Angst, mit Schadenersatz-Forderungen überzogen zu werden, wenn sie streiken würden wie die Franzosen. Was in Frankreich erlaubt ist, ist in Deutschland verboten.

Streik und Demokratie

Manche behaupten, gegen die Regierung zu streiken, sei undemokratisch. Aber wollen wir denn im Ernst behaupten, die Deutschen seien die besseren Demokraten als die Franzosen? Es ist ja in Deutschland noch nicht einmal der politsche Demonstrationsstreik erlaubt, der sich dadurch vom Erzwingungsstreik unterscheidet, dass er maximal auf einen Tag begrenzt ist. Nein, es ist genau umgekehrt: Nicht der politische Streik in Frankreich ist undemokratisch, das Verbot des politischen Streiks in Deutschland ist undemokratisch. Denn Demokratie heißt nicht nur, alle paar Jahr den Stimmzettel abgeben, Demokratie heißt: Teilnahme am politischen Prozess.

In einem ersten Schritt muss der politische Demonstrationsstreik erlaubt werden. Weder die Beklagte noch die Rechtsprechung kann die Einschränkung des Streikrechts in Deutschland begründen. Und das, obwohl meiner Meinung nach das Streikrecht das wichtigste Freiheitsrecht überhaupt ist.

Gewerkschaften als Gegenmacht stärken

Es gibt nur eine Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Verbot des verbandsfreien Streiks: Das ist die Entscheidung von 1963. Die Grundlage ist eine Entscheidung des großen Senats aus dem Jahr 1955, die geprägt ist von der Formel: Streiks sind „im allgemeinen unerwünscht“. Diese Formulierung zitiert das Bundesarbeitsgericht acht Jahre später und meint, es sei wichtig, Kontrollen zu haben, „dass nur in wirklich begründeten Fällen gestreikt wird.“[1]BAG vom 20.12.1963 – 1 AZR 428/62 Entscheidungsgründe B II. 3. e., S. 31 Um das sicherzustellen, solle es nur den Gewerkschaften erlaubt sein, zum Streik aufzurufen. Die Gewerkschaft nicht als Vertreterin, sondern als Kontrolleurin der abhängig Beschäftigten, die Gewerkschaft als Ordnungsfaktor – in wessen Interesse? Gewerkschaften können sich nur als Gegenmacht behaupten.

Die IG Metall hat schon vor Jahrzehnten in einem ihrer Geschäftsberichte zur Illegalisierung des verbandsfreien Streiks durch die Rechtsprechung festgestellt: “Im Gewande eines angebliche Streikmonopols der Gewerkschaften werden so die Gewerkschaften zwischen die Stühle gebracht und die Kollegen, die an spontanen Arbeitsniederlegungen teilgenommen haben, der Willkür der Unternehmer ausgesetzt.”[2]M. Kittner „Arbeitskampf“, München, 2005, S. 685

Zusammenfassung

Unsere Argumente für das Recht auf den verbandsfreien und politischen Streik:

1.1. Die Beschränkung des Streikrechts auf den Abschluss von Tarifverträgen verstößt gegen den Wortlaut der Artikel 9 Abs. 3 GG (siehe 1.2), gegen die Historie der Rechtsprechung zu diesem Grundrechts (siehe 1.2, 1.4), gegen das Demokratie – und Sozialstaatsgebot der Art. 20 GG (siehe 1.3) und gegen das Völkerrecht (siehe 1.5).

1.2. Die Beschränkung auf den Abschluss von Tarifverträgen setzt sich über den Wortlaut dieses Grundrechts hinweg. Art. 9 Abs. 3 GG spricht nicht von Gewerkschaften, sondern von “Vereinigungen”, nicht von dem Abschluss von Tarifverträgen, sondern von der “Wahrung und Förderung der Arbeits – und Wirtschaftsbedingungen”. Eine Beschränkung auf tariflich regelbare Bedingungen ist daraus nicht zu entnehmen. Werden sämtliche Arbeits – und Wirtschaftsbedingungen, die nicht tariflich regelbar sind, zu einem Tabu für gewerkschaftliches Handeln erklärt und selbst ein Demonstrationsstreik von nur wenigen Stunden illegalisiert, dann ist das eine schwerwiegende Schwächung der Gewerkschaften, die nicht mit dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar ist.

1.3. Die ausschließliche Ausrichtung des Streikrechts auf den Abschluss von Tarifverträgen ist auch nicht mit der Demokratie – und Sozialstaatsgarantie des Art 20 GG Grundgesetzes vereinbar. Diese Garantie ist auf aktive Teilnahme am politischen Prozess der Gestaltung der Arbeits – und Wirtschaftsbedingungen gerichtet und beschränkt sich nicht auf Wahlen.

1.4. Dagegen wird das Streikrecht mit der Beschränkung auf den Abschluss von Tarifverträgen in eine antidemokratische Tradition gestellt, mit denen das befreite Deutschland in den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg nichts mehr zu tun haben wollte. Die Weimarer Republik kannte zwar ganz erhebliche Einschränkungen des Streikrechts, aber nicht die Beschränkung des Streikrechts auf den Abschluss von Tarifverträgen und damit das Verbot von verbandsfreien und politischen Streiks. Diese Beschränkung hat ihre Wurzeln im Faschismus, der die Gewerkschaften vollständig zerschlug und jeden Streik strikt unterband.

1.5. Dazu passt die fortgesetzte Verletzung des Völkerrechts. Das Völkerrecht kennt keine ausschließlich Ausrichtung des Streikrechts auf den Abschluss von Tarifverträgen und gewerkschaftlich getragene Streiks. Art. 6 Nr. 4 ESC ist bei der Auslegung des Grundgesetzes heranzuziehen; das gilt auch für die anderen einschlägigen völkerrechtlichen Verträge. Es gilt der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes.

1.6 Zwischenfazit: Die Urteile des Landesarbeitsgerichts und Arbeitsgerichts müssen aufgehoben werden. Es muss die Unwirksamkeit der Kündigungen festgestellt werden.

2. Das Landesarbeitsgericht hätte die rechtliche Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht (Revision) zulassen müssen. Dies aus den folgenden beiden Gründen

2.1 Das Bundesarbeitsgericht hat noch nie geprüft, ob verbandsfreie Streiks durch das Grundrecht auf Streik geschützt sind und mit welchen Gründen es eine Kündigung wegen Teilnahme an einem solchen Streik rechtfertigen will. Daher helfen Verweise auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts nicht weiter.

2.2 Zudem erschweren die besonderen Umstände des vorliegenden Falles einen gewerkschaftlichen Streik in einem solchen Ausmaß, dass von einem Streikrecht nicht mehr gesprochen werden kann. Das ist nicht nur ein Verletzung des Streikrechts, das für Migrantinnen und Migranten ebenso gilt wie für alle anderen Beschäftigten, sondern auch eine Ungleichbehandlung, für die es ebenfalls keine Rechtfertigung gibt.

Fazit:

Wir werden beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen

References

References
1 BAG vom 20.12.1963 – 1 AZR 428/62 Entscheidungsgründe B II. 3. e., S. 31
2 M. Kittner „Arbeitskampf“, München, 2005, S. 685