27. April 2024: In einem Interview im Neuen Deutschland nimmt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, zum Streikrecht Stellung. Bemerkenswert ist, dass Inken Gallner ausdrücklich darauf hinweist, dass das Bundesarbeitsgericht „in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2007 mit Blick auf völker- und menschenrechtliche Garantien zweimal die Frage des Verbots politischer Streiks mit Bezügen zu den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen berührt.“ Die Präsidentin des Bundesarbeitsgericht fährt dann fort: „Über die Frage wurde aber nicht tragend entschieden.“[1]Die Frage im ND: „An dieser Trennung zwischen politischen und tarifbezogenen Streiks gibt es allerdings auch Kritik, beispielsweise von Theresa Tschenker“. Die Antwort von Inken Gallner: … Continue reading
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts bezieht sich auf folgenden Satz in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgericht aus dem Jahr 2002: „Dabei mag die generalisierende Aussage, Arbeitskämpfe seien stets nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele zulässig, im Hinblick auf Teil II Art. 6 Nr. 4 ESC einer erneuten Überprüfung bedürfen.„[2]BAG v. 10.12.2002 – 1 AZR 342/83. Diese Auffassung wiederholte das BAG in einer Entscheidung vom 2007.
Die Präsidentin des BAG gibt, den Hinweis, dass über diese Frage bisher „nicht tragend“ entschieden wurde. „Nicht tragend“ heißt: Das BAG hat seit 2002 keinen Fall entschieden, in dem es darauf ankam, ob Arbeitskämpfe nur zur Durchsetzung von tariflich regelbaren Zielen zulässig sind. Vor diesem Hintergrund war es eine krasse Fehlentscheidung, dass das Landesarbeitsgericht die Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen hat. Ebensowenig ist nachvollziehbar, dass das Bundesarbeitsgericht unsere Beschwerde gegen die Nichtzulassung zurückwies.
Im Rechtsstreit der Gorillas – Beschäftigten geht es zwar nicht unmittelbar um den politischen Streik. Jedoch beruht das angebliche Verbot des verbandsfreien Streiks ebenfalls auf dem Argument, der Arbeitskampf sei ausschließlich zur Durchsetzung von Tarifverträgen zulässig. Der Streik der Gorillas war nicht auf einen Tarifvertrag gerichtet. Die Frage war also: War er trotzdem erlaubt?
Der Rechtsstreit der Gorillas – Beschäftigten liegt inzwischen beim Bundesverfassungsgericht.
Die Frage im ND: „An dieser Trennung zwischen politischen und tarifbezogenen Streiks gibt es allerdings auch Kritik, beispielsweise von Theresa Tschenker“. Die Antwort von Inken Gallner: „Ja, die These lautet, dass ein politischer Streik erlaubt ist, wenn er auf ein rechtmäßiges politisches Ziel gerichtet ist, das einen Bezug zu den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen hat. Dabei geht es auch um die Kontroverse zwischen Wolfgang Abendroth und Ernst Forsthoff in den 1950er-Jahren. Man kann das damals für die Arbeitgeberinnenseite verfasste Gutachten von Forsthoff so verstehen, dass Bürgerinnen nur bei Wahlen Einfluss auf politische Entscheidungen haben sollten. Ein politischer Streik wäre dann ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Auch der spätere erste Präsident des BAG Hans Carl Nipperdey hatte sich in einem Gutachten gegen die Rechtmäßigkeit politischer Streiks ausgesprochen. Die Gegenansicht von Abendroth, der das Gutachten für den DGB verfasst hatte, konnte sich in der Rechtsprechung nicht durchsetzen. Allerdings hat das BAG in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2007 mit Blick auf völker- und menschenrechtliche Garantien zweimal die Frage des Verbots politischer Streiks mit Bezügen zu den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen berührt. Über die Frage wurde aber nicht tragend entschieden.“, zitiert nach nd v. 27.4.2024
Sofern Deutschland weiter Kriegswaffen an Israel liefert, droht das Verwaltungsgericht Berlin einen Zwischenbeschluss an, der dies untersagt.
Diese Drohung steht im Zusammenhang mit einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag den 26.04.2024 an die Bundesregierung (Antraggegnerin), "darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde."
Diese Aufforderung an die Bundesregierung steht wiederum im Zusammenhang mit einer Klage vom 19.02.2024. Die Klage hat das Ziel, in einer Eilentscheidung die Lieferung von weiteren Kriegswaffen von Deutschland an Israel zu verhindern.
Rechtsanwältin Beate Bahnweg gab vor wenigen Stunden auf ihrer Facebook-Seite folgende Erklärung ab: „Die Bundesregierung bekommt mit der #Kriegswaffenlieferung an #Israel aller Voraussicht nach ein gerichtliches Problem vor dem Berliner Verwaltungsgericht. In unserer #Klage/Eilantrag VG 4 L 44/24 gegen die Waffenlieferungen nach Israel hat das Verwaltungsgericht am Freitag den 26.04.2024 gegen die Bundesregierung (Antraggegnerin) die folgenden Aufforderungen verfügt. Besonders wichtig ist, der letzten Satz des Gerichtes. Sofern Deutschland bis zur Eilentscheidung in dieser Klage vom 19.02.2024 weiter Kriegswaffen an Israel liefert, wird ein Zwischenbeschluss angedroht, der dies untersagt.“
Das Schreiben des Verwaltungsgerichts an die Rechtsanwaltskanzlie Redeker, Sellner und Dahs, die die Bundesregierung vertritt, mit den Aufforderungen an die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat folgenden Wortlaut:
Das Gericht bittet die Antragsgegnerin darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das KrWaffKontrG[1] Kriegswaffenkontrollgesetz Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde.
Hierbei erbittet das Gericht insbesondere eine Darstellung der der bisherigen Genehmigungspraxis zugrundeliegenden Erwägungen (inklusive einer konkreten Benennung der her-angezogenen Erkenntnisquellen) und eine konkrete Stellungnahme dazu, ob und bejahendenfalls auf welche Weise sich diese Praxis künftig unter Berücksichtigung der Entwicklung der Militäroperation Israels im Gaza-Streifen seit Januar 2024 sowie deren vorläufiger rechtlicher Bewertung in der Entscheidung des IGH in der Sache Südafrika gegen Israel vom 26. Januar 2024 voraussichtlich darstellen wird.
Dabei sollte auch dargestellt werden, wie die Bundesregierung nunmehr die Genehmigungsfähigkeit von Kriegswaffen, wenn diese potentiell auch im Rahmen der kriegerischen Handlungen in Gaza genutzt werden könnten, konkret beurteilen würde bzw. ob und wenn ja, welche Differenzierungskriterien die Bundesregierung anlegen würde. Das Gericht bittet ferner um Mitteilung, ob und wenn ja welche eventuellen Zusagen von Israel bzgl. des Einsatzes für aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen.
Bislang hatte die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Vorbefassung keine Gelegenheit, darzulegen, auf welche Weise sie einer möglicherweise gegenüber den Antragstellern bestehenden Schutzpflicht unter Zugrundelegung ihres Einschätzungs-, Wertungs- und/oder Gestaltungsspielraums künftig konkret nachzukommen gedenkt.
Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Entscheidung des IGH im Eilverfahren Nicaragua gegen Deutschland vorliegen, wird gebeten, diese einzubeziehen und mitzuteilen, ob und wie sich diese aller Voraussicht nach auf die künftige Entscheidungspraxis der Antragsgegnerin zum Export von Kriegswaffen nach Israel für den Zeitraum andauernder Kampfhandlungen im Gaza-Streifen auswirken wird.
Das Gericht geht davon aus, dass bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag keine unter das KrWaffKontrG fallenden Waffenlieferungen nach Israel genehmigt werden. Sollte dies anders sein, wird um umgehende Mitteilung gebeten; ggf. würde dann ein sog. Hängebeschluss ergehen.
25. April 2024: Die städtische Wohnungsbaugesellschaft HoWoGe kauft im Auftrag des Senats 4.495 Wohnungen von der Vonovia. Dazu Bauflächen für den Neubau für 1.200 Wohnungen. Alles zusammen kostet 700 Millionen €. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass Berlin über seine sechs landeseigene Wohnungsbaugesellschaften über 366.131 Wohnungen verfügt[1]Berliner Zeitung vom 25. April 2025, Seite 1.
Hinzu kommen ca. 30.000 Wohnungen der berlinovo, die die Skandalfonds der Bankgesellschaft verwaltet und manchmal als eine Art siebte Wohnungbaugesellschaft bezeichnet wird. Der Senat erklärte, dasss er die Zahl der landeseigenen Wohnungen auf 500.000 erhöhen will[2]Berliner Zeitung vom 25. April 2025, Seite 1.
Warum nicht die Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ unterstützen und so den Bestand der landeseigenen Wohnungen erhöhen? Bürgermeister Kai Wegner erklärte: „Mit mir als Regierendem Bürgermeister wird es Enteignungen von Wohnungsunternehmen in dieser Stadt nicht geben. Punkt“[3]Tagesspiegel vom 24. April 2024; … Continue reading
Der Senat schmeißt lieber das Geld zum Fenster hinaus.
Am 29. April berichtete die Junge Welt unter Berufung auf die Berliner Zeitung, dass es sich um 4.400 Wohnungen handelt, die „1997 im Zuge der Privatisierungsorgie nach der Annektion der DDR in verschiedene Hände verkauft wurden“. Gestützt auf eine Anfrage der GRÜNEN aus dem Jahr 2.000 hatte die Berliner Zeitung berichtet, dass die HoWoGe bis zum Jahr 2.000 durch den Verkauf von 4.400 Wohnungen 183 Millionen Mark bzw. bzw. 94 Millionen € eingenommen habe[4]JW v. 29.4.2014, https://www.jungewelt.de/artikel/474296.vonovia-deal-mit-skandalkonzern.html, abgerufen am 4.5.24, 21:42 Uhr. Das ist für eine Wohnung ein Kaufpreis von 21.336,00 €. Jetzt zahlte die HoWoGe für jede Wohnung 159.090,00 € (700 Millionen € : 4.400 Wohnungen).
Und noch eine andere, ebenso aufschlussreiche Rechnung: Als der Berliner Senat im Jahr 2005 insgesamt 65.000 Wohnungen verkaufte, bekam er dafür 405 Millionen €[5]https://widerstaendig.de/zur-geschichte-einer-kampagne-wem-gehoeren-die-wohnungen/, also für jede Wohnung 6.231,00 € (405 Millionen € : 65.000 Wohnungen). Jetzt zahlt er für jede Wohnung 122.807,00 € (700 Millionen € : 5.700 Wohnungen). Dabei haben wir schon die 1.200 Neubau-Wohnungen hinzugerechnet, für die mit dem Deal nur die Grundstücke bezahlt werden.
“Vor gut 20 Jahren, zum Irakkrieg 2003, hatte die sogenannte „antideutsche Szene“ publizistisch und aktivistisch ihren Höhepunkt. Mit dem Begriff antideutsch ist eine politische Strömung gemeint, die aus der Linken kommt. Sie hat Kernbestandteile eines emanzipatorischen und kritischen Denkens allerdings aufgegeben, befleißigt sich eines aggressiven Militarismus und sieht in der Friedensbewegung und realen antikapitalistischen Bewegungen ihren Hauptfeind. Von „den Antideutschen“ wird mittlerweile kaum geredet. Ihr Denken und Agieren ist allerdings mit einigem Erfolg in der vorherrschenden deutschen Öffentlichkeit angekommen. Auch haben einige ihrer Protagonisten diskursive Machtpositionen ergattert.“
Zu den «Antideutschen» gibt es bisher keine umfassende Untersuchung. Deswegen soll dieser Sammelband als ein erster, wenngleich parteiischer Zugang vorgestellt werden, der sich dem Phänomen derjenigen Strömung widmet, die sämtliche Nahost- und Antisemitismusdebatten der vergangenen Jahre mitbestimmte und zum Teil auch dominierte.
Sie sind bekannt aus der linksradikalen Szene, als Besucherinnen wie auch Störerinnen von Veranstaltungen und Demonstrationen, die immer schwere Vorwürfe im Munde führen: Antisemitismus, Antiamerikanismus, Volksgemeinschaft oder Barbarei. In der traditionellen Linken stoßen sie bei ihren Interventionen meist auf bloßes Unverständnis; viele nehmen ihre «antideutsche Ideologie» (Robert Kurz) als kruden Mix aus abgrenzungsfixiertem Identitätswahn, bürgerlichem Wohlstandschauvinismus, blinder Israel- und US-Apologie und als «Alles-antisemitisch-außer-wir-Ressentiment» wahr. weiterlesen hier:
Am 14. April 2024 fand in den Stadtteil- & Infoladen Lunte eine interessante Veranstaltung mit Gerhard Hanloser zur Geschichte und Wirkung der „Antideutschen“ statt. Eingeladen hatte hierzu die VVN-VdA.
Von dieser Veranstaltung stellen wir das Referat von Gerhard Hanloser, den Diskussionsbeitrag von Benedikt Hopmann sowie die zwei Antwortrunden von Gerhard und sein Schlusswort zur Verfügung.
Die LUNTE ist ein Stadtteil- und Infoladen in Nord-Neukölln, der seine Ursprünge in der autonomen Selbstorganisierung der 1980er Jahre hat. Die LUNTE ist ein Ort, wo diese politischen Theorien und Praxiserfahrungen diskutiert, gelebt, weiterentwickelt und umgesetzt werden. Daher prägen die Stadtteilarbeit, die Teilnahme an sozialen, ökonomischen und politischen Kämpfen, Selbstorganisation, Solidarität und die gegenseitige Hilfe maßgeblich die Strukturen der LUNTE.
Referat Gerhard Hanloser
00:52 Ich möchte heute einen Zugang zu der Geschichte der Antideutschen präsentieren. 01:50 Als 1989/90 die DDR unterging 05:49 In den Anfangsjahren der 90er war die antideutsche Kritik also noch eine Form radikalisierter linker Politik 06:50 trommelten Intellektuelle aus der Linken für den Golfkrieg 1991 07:40 Anhand von drei wichtigen weiteren Protagonisten der antideutschen Szene 10:46 Halten wir fest: Antideutsche sind eine aus der Linken kommende politische Strömung 11:36 Zum Milieu, das schließlich die Linke prägen sollte wurden die Antideutschen nach dem 11.September 2001 13:35 „Warum in drei Teufels Namen war man gegen den Krieg der Amerikaner und Briten zum Sturz des faschistischen Baath-Regimes? 14:28 In dieser Zeit gab es Hardcore-Antideutsche wie die bahamas 17:32 Im zuge der Al Aqush-Intifada 2003 waren die Fronten für die antideutschen klar: Israel als selbsterklärter jüdischer Staat wird von Antisemiten angegriffen 19:43 Ein trauriger jüngerer Höhepunkt dieser Entwicklung stellte der auch in größeren Zeitungen rezipierte Szene-Streit um den Bahamas-Autoren Thomas Maul dar, 20:56 Der Sommer der Migration 2015 stellte für einen Teil des vormalig antideutschen Milieus ein Kairos dar, der Zeitmoment forderte eine Entscheidung. 22:41 Beispielhaft hervorgehoben werden soll Stefan Grigat aus Österreich, 24:16 Ging es den Marschierern durch die Institutionen in den 70ern um eine Verbreitung linker 25:09 Der ehemalige Bahamas-Autor Samuel Salzborn 27:25 Sie sind sich darin auch einig mit rechtsorientierten Israelfreunden und Verfassungsschützer.
Gerhard beantwortet die 1. Fragerunde:
Gerhard Hanloser beantwortet die 1. Fragerunde
00:46 Und da kann ich im Grunde an die letzte Frage anknüpfen, was bewegt diese Leute?
09:59 Ein Text, der tatsächlich sich nicht entblödet, die Massaker der Hamas so darzustellen, dass die Hamas die Nachfolge, die wirklich in einer rein linearen Nachfolge zu den Nazitätern stehen würde.
Diskussionsbeitrag Benedikt Hopmann
Benedikt Hopmann nahm in der anschließenden Diskussion dazu Stellung. Man könnte seine Stellungnahme in der Überschrift zusammenfassen: „Back to th roots“:
Gerhard beantwortet die 2. Fragerunde
Gerhard Hanloser beantwortet die 2.Fragestunde
00:00 Was du sagst, ist völlig richtig. Die 90er- Jahre waren von genau diesen Fragen geprägt. Es gab natürlich auch immer wieder Vorstöße, was die Vergangenheitspolitik anbelangt.
01:19 Die Frage, und das berührt glaube ich den Begriff des Antifaschismus, also es gab ja im Grunde schon relativ früh, wenn wir jetzt kommunistische Faschismusanalysen uns angucken, gab es ja schon relativ früh Versuche, den, ich spreche mal von einem Massenkonsens, diesen Massenkonsens, den es teilweise gab, zu analysieren.
02:18 Man darf nicht vergessen, der Nazismus war ja etwas anderes als eine Diktatur, sondern eben Faschismus macht im Grunde diesen Bewegungscharakter aus.
03:08 Und was du geschildert hast, dass eben auch normale deutsche Soldaten begeistert beim Morden an der Ostfront dabei waren, ist einfach Fakt. 04:15 Ein Antifaschist, der nur Antifaschist ist, ist kein Antifaschist. Was heißt das?
Diskussionsbeitrag Abel
Gerhard beantwortet die 3. Fragerunde und Schlußwort
Gerhard beantwortet die 3. Fragerunde und Gleichzeitig Schlusswort.
00:00 Also zum Schluss, oh, dann bin ich jetzt gefordert, das alles zusammenzubinden, das ist natürlich schwierig mit Tokotronik und Wertkritik und Imperialismus und Antifa, also das ist ein bisschen schwierig.
03:18 Es hat vielleicht so ein bisschen was von einer jugendlich-subkulturellen Szene- Selbstpositionierung, und da waren die Antideutschen tatsächlich irgendwie auch führend und die konnten da auch Leute Angebote machen
10:16 Der Hauptfeind steht im eigenen Land. Und nie wiederkriegstüchtig. Der alte Antimilitarismus eines Karl Liebknecht und auch anderen. Für mich ist auch gerne der Antimilitarismus der Anarchisten.
„Was Adolf Hitler und die Nationalsozialisten dem jüdischen Volk angetan haben, – Vernichtung von sechs Millionen Menschen, Holocaust -, darf nicht die Rechtfertigung Israels für die Diskriminierung des palästinensischen Volkes sein. …
Ich habe nicht das Vernichtungslager Auschwitz, das KZ Ravensbrück und den Todesmarsch überlebt, um von sogenannten Antideutschen und Konsorten als Antisemitin beschimpft zu werden.“ (Esther Bejarano indem Video „Zeit der Verleummder“, siehe unten, ab 1:36:58 ff.)
Unterstützt dieses Projekt Kritische Aufklärung! Werdet Abonnenten hier! Das Projekt ist auf Spenden angewiesen, unterstützen Sie es mit einem kleinen Beitrag via PayPal: pkakonferenz@googlemail.com
Bei der Veranstaltung am 14.04.2024 in der Lunte in Neukölln hatten wir Gerhard Hanloser (Publizist aus Freiburg) eingeladen, der über die Antideutschen deren Entstehung und Geschichte referierte. Die Veranstaltung war sehr gut besucht, selbst vor der Tür standen noch Leute um seinem Vortrag zu lauschen. Was ihm mit seiner kraftvollen, lebendigen Stimme gut gelang. ( Anm. I. M. sehe Bild Links, Zuschauer vor der Tür mit neugierenden Blicke. Foto: Ingo Müller)
Erfreulich war auch, mit diesem Thema auch junge Menschen erreicht zu haben, die am Ende sehr gute und interessierte Fragen stellten.
Die andere Querfront Skizzen des antideutschen Betrugs
»Weder taugen die Antideutschen als Kritikerinnen deutscher Verhältnisse, noch ist von ihnen irgendein kluger Gedanke zu erhaschen oder eine Theorie über die hiesigen oder gar internationalen Entwicklungen; schon gar nicht über den Antisemitismus, den sie laufend beschwören. Sie sind mittlerweile Bestandteil eines politische Lager übergreifenden, Bürger- wie Staatenkriege bejahenden Blocks, der jeglicher Emanzipation, jeglichem Aufbruch, ja selbst der Verhinderung des Schlimmsten, das heißt einer autoritär-rechten Formierung von Gesellschaft und Staat, entgegensteht.« – Aus dem Vorwort Weiterlesen hier:
Krise und Antisemitismus Eine Geschichte in drei Stationen von der Gründerzeit über die Weltwirtschaftskrise bis heute
Das Buch beschreibt auf dem Hintergrund der Marxschen Krisentheorie die großen Kriseneinbrüche und die in ihnen auftretende Wirkungsmächtigkeit des Antisemitismus. Eine besondere Rolle spielt hier die Behandlung und Wahrnehmung des Geldes in der Krise. Geld wird hier nicht nur als “ökonomische” Größe, sondern als die zentrale Bezugsgröße im Kapitalismus angesehen, die die gesellschaftlichen Verhältnisse fetischisiert und zu antisemitischen Ideologien einlädt. Anhand von drei Fallstudien wird dieser Zusammenhang aufgezeigt: die Gründerkrise 1873, in deren Verlauf moderne antisemitische Parteien und Agitatoren zum ersten Mal in Deutschland die Börse mit dem Judentum gleichsetzten, die Weltwirtschaftskrise 1929 und die nationalsozialistische Antwort darauf, sowie die heutige Zeit der krisenhaften “New Economy”. Weiterlesen hier:
Am 12. April wurde auf der Seite zur Palästina-Konferenz um 10.30 der Ort und der Einlass ab 12.00 bekannt gegeben. Als ich gegen 11.30 ankam, warteten schon mehrere Personen. Es wurde 12.00 und wir warteten immer noch auf den Einlass
Zwischenzeitlich wuchs die Anzahl der Polizei immer mehr.
Über ehemals Twitter kam dann die untenstehende Mitteilung der Polizei, dass auf Grund bauliche Gegebenheiten nur 250 Personen rein dürfen.
Gegen 13. 35 wurde folgende Erklärung seitens der Palästina-Konferenz abgegeben. s. Video
Um 13.38 wurde durch die Polizei mitgeteilt, dass die Personen die vor der Germaniastr. 18-20 stehen als Versammlung eingestuft wurden und dementsprechend nicht gegen folgende Auflagen verstoßen dürfen. s. Video
Zwischendurch wurde öfters: Deutschland finanziert, Israel bombardiert“ gerufen.
Stimmungsvideo
16:57 wurde über Twitter folgendes durch die Polizei mitgeteilt: Aufgrund rechtlicher Überprüfungen im Zusammenhang mit Redebeiträgen wird der Livestream der Versammlung zeitweise durch Abschalten des Stroms unterbunden. Wir bitten um Ihre Geduld.
Kurz nach 17:00 wurde über Twitter folgende Nachricht herausgebracht:
„Auf dem „Palästina-Kongress“ wurde ein Redner zugeschaltet, der ein politisches Betätigungsverbot hat. Es besteht die Gefahr, dass wiederholt ein Redner zugeschaltet wird, der sich schon in der Vergangenheit antisemitisch bzw. gewaltverherrlichend öffentlich geäußert hat. Daher wurde die Versammlung beendet und auch für Samstag sowie Sonntag ein Verbot ausgesprochen.“
Stimmung war friedlich und ausgelassen sowie musikalisch.
Hier noch eine kleine Fotogalerie:
Erklärung Anwält*innenKollektiv Berlin
Anwält*innenKollektiv Berlin
Berlin, 13.04.2024
Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin
Wir sind ein Kollektiv von Anwält*innen in Berlin, die die Veranstalter des „Palästina-Kongress- Wir klagen an!“ vorbereitend sowie aktuell beraten und vertreten. Angemeldet wurde der Kongress von dem Verein Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e.V. Der Vorstand war und ist durchgängig Ansprechperson der Polizei Berlin. Es handelte sich dabei um eine Versammlung nicht unter freiem Himmel, also in geschlossenen Räumen.
I. Die Veranstaltung
Die Veranstalter planten in Kooperation mit einer Vielzahl politischer Initiativen, NGOs, Bürgerrechtsvereinigungen und Einzelpersonen den Palästina Kongress 2024 als Forum des politischen Austauschs zum Zwecke der Teilhabe an der politischen Meinungsbildung und -kundgabe. Damit sollten die militärischen Angriffe der israelischen Streitkräfte thematisiert werden, die als Folge der Anschläge von Hamas-Kämpfern auf das Leben von über 1.200 israelischen und anderen Staatsbürger*innen am 7. Oktober 2023 in Gaza durchgeführt werden und dem völkerrechtliche Vorwurf eines Verstoßes gegen die UN-Völkermordkonvention vom IGH für plausibel eingestuft worden ist. Die Veranstalter wollte an die mehr als 32.000 Palästinenser*innen erinnern, die in Folge dieser militärischen Intervention im Gazastreifen ihr Leben lassen mussten, an die zerstörten Familien, die vernichtete Infrastruktur, die verlorenen Kulturgüter und die 1,9 Millionen Vertriebenen, die mit der flächendeckenden Bombardierung überwiegend ziviler Einrichtungen zu beklagen sind. Er wollte in diesem Zusammenhang auch die Frage erörtern, in welcher Weise und in welchem Ausmaß die Politik der Bundesrepublik hierzu Beihilfe leistet. Der Anmelder wollte damit zugleich erreichen, dass die von den Ereignissen betroffenen Menschen aus dem Gefühl politischer Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit heraustreten, sich vernetzen und politisch tätig werden können, um dem gemeinsamen Ziel der Erreichung eines Schweigens der Waffen, der Versorgung der hilfsbedürftigen Menschen, der Freilassung von Geiseln und politischen Gefangenen, der Herstellung eines völkerrechtskonformen Zustandes in Nahost sowie der Sicherung eines dauerhaften Friedens auf der Grundlage eines gleichberechtigten Gesellschaftsmodells zu dienen.
II. Vorangegangene Sicherheitsgespräche nach dem Kooperationsgebot
Im Vorfeld gab es mehrfache Sicherheitsgespräche zwischen dem Anmelder, dem Anwält*innenKollektiv und der Polizei, mit dem Ziel die Veranstaltung zu schützen, wie rechtlich vorgesehen, und die Veranstaltung störungsfrei abzuhalten. Diese Gespräche sind sehr gut verlaufen, wir hatten zu keinem Zeitpunkt Anlass von Verbots- oder Beschränkungsabsichten auszugehen und dass trotz des Drucks aus Politik und Medien.
Noch am Morgen des Kongresses am 12.4.2024 wurde das Programm und die darin vorgesehenen Redner*innen mit der Polizei besprochen und bestätigt. Die polizeilichen Maßnahmen die dann während des Kongresses angeordnet worden sind, glichen daher einer Überrumpelung und stehen im Widerspruch zum Kooperationsgebot. Das Kooperationsgebot ist im Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz verankert und Grundlage aller Gespräche zwischen Anmelder, Anwaltschaft und Polizei.
III. Polizeiliche Maßnahmen zu Beginn des Palästina Kongresses
Während des laufenden Programms wurde wenige Minuten nach Beginn des Abspielens einer im Programm bekannt gemachten Video-Botschaft von Dr. Salman Abu Sitta ( Karteograph) der Versammlungssaal von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Duisburg betreten, die sich sogleich vor der Bühne aufbauten und die Unterbrechung des Videos verlangten. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass der Redner ein Betätigungsverbot in Berlin erhalten habe. Dieses Betätigungsverbot war dem Anmelder zuvor weder bekannt gemacht worden noch sonst bekannt gewesen. Es war nach dem Bekunden der Einsatzkräfte auch diesen gerade erst mitgeteilt worden. Nachdem zunächst die Tonspur weiterlief, wurde ohne Inanspruchnahme des hierfür mehrfach angebotenen Schlüssels im Wege der Selbstvornahme die Tür zum Betriebsraum mit Zwang geöffnet und der Strom abgeschaltet. Trotz dieses eskalativen Polizeivorgehens – der Veranstalter hätte in Kenntnis des polizeilichen Begehrens das Programm angepasst – blieb die Lage vor Ort ruhig, wurde von den Ordner*innen beruhigend auf die Teilnehmer*innen eingewirkt und kam es zu keinerlei körperlichen Auseinandersetzungen.
Mit dem Kontaktbeamten der in Amtshilfe tätigen Polizeikräfte aus Nordrhein-Westfalen wurden Kooperationsgespräche geführt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass bereits gerichtlich geklärt sei, dass ein Betätigungsverbot nicht für das Abspielen von Videos von im Ausland befindlichen Personen zur Anwendung komme. Es wurde zugesagt, dass dies geprüft werde. Dem Vernehmen nach haben weder Polizei noch der anwesende Vertreter der Staatsanwaltschaft in den angespielten Äußerungen einen strafbaren Inhalt feststellen können. Als der Anmelder gleichwohl anbot, auf das Abspielen des Videos zu verzichten, wurde problematisiert, dass der Live-Stream womöglich strafbare Äußerungen in die ganze Welt transportiere, was den Kreis der Wahrnehmenden unwägbar erweitere. Daraufhin bot der Anmelder an – unter Protest gegen die Anordnung –, vorläufig auf die Schaltung des Livestreams zu verzichten, um die Veranstaltung fortsetzen zu können. Dies schien ein gangbarer Kompromiss. Gleichwohl entschied der Gesamteinsatzleiter, dass die Versammlung aufzulösen sei und der Kongress nicht stattfinden könne. Er begründete dies gegenüber einem Mitglied des Anwält*innenKollektivs damit, dass eine Video-Botschaft einer Person gezeigt wurde, gegen die ein Betätigungsverbot ergangen sei, was wiederum auf Äußerungsdelikte dieser Person gestützt worden sei. Dies (allein) gebe ihm hinreichenden Anlass zu der Vermutung, dass bei Fortsetzung des Kongresses strafbare Äußerungen erfolgen werden, die jenen entsprächen, deretwegen das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta ergangen sei. Dass es im bisherigen Verlauf der Versammlung zu solchen strafbaren Äußerungen nicht gekommen ist, dass das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta den Veranstalter*innen nicht bekannt gewesen ist und diese kooperationsbereit sind, ändere nichts an seinem Entschluss, was er mit der besonderen Schwere des Schutzgutes rechtfertigen könne, dem die Beschränkung der Meinungsfreiheit diene. Er werde, so Polizeidirektor im Gespräch mit der Anwaltschaft, nicht abwarten, bis eine strafbare Meinungsäußerung erfolge.
Grundsätzlich können Versammlungen in geschlossenen Räumen gemäß § 22 Nr 3 VersFG Berlin aufgelöst oder verboten werden, wenn 1. eine unmittelbare Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs zu befürchten ist, oder 2. eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen, oder 3. die unmittelbare Gefahr besteht, dass in der Versammlung Äußerungen erfolgen, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen darstellen. Nichts von dem liegt hier vor. Es gab keine unmittelbare Gefahr für einen unfriedlichen Verlauf, oder für Leib und Leben, oder für Äußerungsdelikte.
IV. Rechtlicher Maßstab für Auflösung und Verbot
In der ständigen Rechtsprechung wird der Auflösungstatbestand des § 22 Nr. 3 VersFG BE bzw. Art. 5 Versammlungsgesetz Bund dahingehend ausgelegt, dass
„zum einen die darin erfassten Meinungsäußerungsdelikte von beträchtlichem Gewicht sein, sowie zur Unfriedlichkeit führen müssen, und zum anderen die das Verbot tragenden Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel ausschließenden Sicherheit festgestellt sein müssen, damit die zusätzlich erforderliche Prognose des Verhaltens des Veranstalters oder seines Anhangs eine tragfähige Grundlage hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25.04.1998 – 1 S 1143/98 – VBlBW 1998, 426).
Nur wenn erkennbare Umstände darauf schließen lassen, dass das Vertreten strafbarer Ansichten bzw. das Dulden strafbarer Äußerungen das maßgebende Anliegen der Versammlung ist, kommt ein Totalverbot in Frage. Lässt eine gesicherte Gefahrenprognose diesen Schluss nicht zu, sind nur weniger einschneidende Beschränkungen zulässig (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 33). Weil bloße Beschränkungen gegenüber dem Verbot geringere Eingriffe sind, darf in Anwendung des Grundsatzes der Erforderlichkeit ein Schluss von der Verbotsermächtigung auf die Ermächtigung zum Erlass verbotsvermeidender aber gleichwohl zwecktauglicher Maßnahmen gezogen werden (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 43 m.w.N.).“ (VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2010 – 1 S 349/10 –, juris 45)
Nach diesen Maßstäben entbehrt die angegriffene Verfügung jeglicher tatsächlichen Grundlage. Wie der Gesamteinsatzleiter dem Anwält*innenKollektiv gegenüber selbst eingeräumt hat, hatte der Anmelder keinerlei Kenntnis über bestehende Betätigungsverbote nicht anwesender Personen. Es sind auch im Verlauf der Versammlung keine strafbaren Äußerungen festgestellt worden, die ihrer Art und Schwere nach als Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zu verfolgen wären. Auf solche Feststellungen wurde die Auflösungsverfügung auch gar nicht gestützt.
Erst recht waren Äußerungen – ihre Strafbarkeit unterstellt – nicht darauf gerichtet oder geeignet, zu Unfriedlichkeit zu führen – weder in der Versammlung selbst noch über diese hinausgehend. Ein solches Anliegen hat der Veranstalter auch gar nicht verfolgt. Das gesamte Szenario der Orchestrierung polizeilicher Maßnahmen haben dazu auch gar keine Gelegenheit gegeben. Die Versammlungsteilnehmenden hatten eher das Gefühl, sich auf einer Versammlung der Polizei zu befinden als dass sich die Polizei auf einer selbstbestimmt durchgeführten Versammlung befunden hätte
Für die Polizei war vor Ort ersichtlich, dass weder eine strafbare Äußerung vor Ort getätigt wurde, noch der Verlauf der Veranstaltung als Versammlung nicht unter freiem Himmel unfriedlich war. Die Maßnahmen wurden also auf einer bewusst falschen Tatsachengrundlage gestützt, wie Videoaufzeichnungen in den sozialen Medien zeigen.
In Ermangelung konkreter Anknüpfungspunkte fehlt es schon an der erforderlichen Gefahrenprognose. Erst recht trägt die Annahme nicht, dass aufgrund des Verhaltens des Veranstalters oder der Teilnehmenden davon ausgegangen werden könne, dass die für die Auflösung am 12. April 2024 und das weitere Verbot der folgenden Veranstaltungstage bis einschließlich 14. April 2024 herangezogenen Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel aus-schließenden Sicherheit festgestellt worden sind.
Dieser Befund wird noch durch den Umstand gestützt, dass der Veranstalter auch nicht gegen das Betätigungsverbot verstößt – von dem er keine Kenntnis hatte –, wenn er das Video eines Drittstaatsangehörigen in Deutschland vorführt, der sich im Ausland befindet. Dies folgt bereits aus der Systematik und dem Regelungsgegenstand der das Betätigungsverbots, dass lediglich ein Verhalten im Inland unter der Voraussetzung persönlicher Anwesenheit erfasst.
Maßnahmen in einem ähnlich gelagerten Fall des politischen Betätigungsverbots wurden erst letztes Jahr für rechtswidrig vom VG Berlin erklärt (VG Berlin, Urteil v. 22.03.2023, VG 24 K 256.19). Hier weigert sich die Polizei Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und umsetzen.
V. Mildere Maßnahmen als die Auflösung waren ersichtlich möglich
Es wären nach § 22 Abs. 2 VersFG BE mildere Maßnahmen zu treffen gewesen, namentlich ein Aufführungs- bzw. Abspielverbot bestimmter Videobotschaften oder ein Redeverbot für persönlich Anwesende. Hiervon hat jedoch weder die Versammlungsbehörde in ihrem Bescheid Gebrauch gemacht, noch wurden vor Ort entsprechende Anordnungen getroffen. Die Tatsache, dass Dr. Salman Abu Sitta eine Grußbotschaft an den Kongress senden werde, war allgemein bekannt. Es war im Informationsaustausch mit der Polizei am 8. April 2024 auch mitgeteilt worden, dass abgespielte Beiträge auf mögliche strafbare Inhalte vorab durchgesehen und alle Redner*innen über die Rechtslage in der Bundesrepublik aufgeklärt würden. Dies wurde auch gegenüber dem Gesamteinsatzleiter wiederholt. Ebenso wurde angeboten, der Polizei die Videobeiträge zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen. Auch hierauf wurde sich nicht eingelassen.
Damit hat die Polizei ein völlig unverhältnismäßiges und grundgesetzwidriges Verhalten an den Tag gelegt. Die vielen und gravierenden rechtliche Bedenken und Argumente, die vom Anwält*innenkollektiv vorgetragen wurden, wurden außer Acht gelassen.
Im Anschluss wurde der Saal geräumt, wobei es mindestens 3 Festnahmen gegeben hat. Berichtet wurde zudem, dass ehemalige Teilnehmende und Journalist*innen auf dem Nachhauseweg von der Polizei verfolgt, beobachtet, festgestellt, und durchsucht wurden.
VI. Weitere politische Betätigungsverbote und Kontaktverbote
Bereits vor Beginn der Veranstaltung wurde bekannt, dass einem aus Großbritannien einreisenden Redner, Dr. Ghassan Abu Sittah (Rektor der Universität Glasgow und Mediziner) von der Bundespolizei ein Einreiseverbot erteilt, dieser im Terminalbereich festgehalten und seines Passes entledigt wurde, bis er nach längerer Befragung nach London zurückkehrte. Auch ist im untersagt worden, seinen Redebeitrag online zu halten.
Am 13.4.2024 wurde bekannt, dass gegen Yannis Varoufakis (ehemaliger Finanzminister Griechenlands und Vorsitzender der Partei Diem25) ebenfalls auf mündliche Anordnung der Polizei ein „Betätigungsverbot“ erlassen wurde. Die Verfügung erging durch die Bundespolizei im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren. Die Rechtsgrundlage wurde nicht mitgeteilt.
Aus unserer Mandantschaft sind zudem in mindestens zwei Fällen weitere Kontakt- und Betätigungsverbote bekannt geworden. Verboten wurde jeglicher Kontakt oder die Beherbergung von Teilnehmenden oder Veranstaltenden des Palästina Kongresses.
VII. Einschüchterungen im Vorfeld
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass das Verbot des Palästina Kongresses sich einreiht in verschiedene schikanierende Vorgänge im Vorfeld. Dazu gehört u.a. die Sperrung des Kontos der Jüdischen Stimme e.V., auf dem Spenden für den Kongress gesammelt wurden. Dazu gehören auch die „Sicherheitswarnungen“ der Polizei gegen das Cafe MadaMe, wo ein Spendenabend für den Palästina Kongress stattfinden sollte, und unter Druck abgesagt wurde. Dazu gehören auch die Einschüchterungsversuche gegen den Vermieter des Saals für den Palästina Kongress: hierzu wurden verschiedene Behörden eingeschaltet, um angebliche Mängel des Brandschutzes und der Nutzungserlaubnis zu finden.
VIII. Fazit
Das Anwält*innenKollektiv Berlin bleibt im Angesicht dieser Entwicklungen erschüttert. Jegliche rechtsstaatlichen Versuche, die Versammlung und die Versammlungsteilnehmenden zu schützen und für störungsfreien und rechtmäßigen Ablauf zu sorgen, wurden von der Polizei torpediert. Der Eindruck wurde geschaffen, dass hier jenseits aller bewährten versammlungsrechtlichen Erfahrungen, Rechtsprechung und verfassungrechtlicher Verankerung, Rechtsschutz verkürzt werden sollte. Es erhärtet sich auch der Eindruck, dass die Polizei politischem Druck ausgesetzt war, der sie dazu veranlasste, wissentlich rechtswidrig tätig zu werden. Uns wird hier eine rechtsstaatliche Entgegnung nicht nur erschwert, sondern ist so kaum mehr möglich: Ein vorheriges Verbot –wie dies in Politik und Medien gefordert wurde- hätte man nicht rechtssicher erlassen können; hiergegen hätten sich die Veranstalter erfolgreich im Wege des Eilrechtsschutzes wehren können. Das Verbot vor Ort hat den Rechtsschutz maximal verkürzt.
Wir können nur davon ausgehen, dass das Thema Palästina und die Diskussion um den dort stattfindenden Genozid, trotz mehrfacher einstweiliger Anordnungen des IGHs mundtot gemacht werden sollen. Und dies trotz der deutschen Beteiligung am Genozid, die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Mit der nationalen und internationalen Aufmerksamkeit für die Repression gegen den Palästina-Kongress ist jetzt wohl das Gegenteil eingetreten.
PRESSEKONFERENZ: Zum Verbot des Palästina-Kongresses (auf Deutsch und Englisch)
Das Video über Palästina, das dazu führte, dass Yanis Varoufakis aus Deutschland verbannt wurde
Yanis Varoufakis sollte am Freitag, dem 12. April, auf dem Palästina-Kongress in Berlin eine Rede halten, als die deutsche Polizei in den Veranstaltungsort eindrang und die Veranstaltung im Stil der 1930er Jahre auflöste. Urteilen Sie selbst, zu welcher Gesellschaft sich Deutschland entwickelt, wenn die Polizei die folgenden Worte verbietet.
Dr. Ghassam Abu Sitteh, nimmt Stellung zu seinem Verbot in Deutschland einzureisen
„Komplizen eines Verbrechens versuchen, die Beweise zu verbergen und die Zeugen zum Schweigen zu bringen.“
Der britisch-palästinensische Arzt Ghassan Abu Sittah, der durch seine Arbeit im Krankenhaus in Gaza bekannt geworden ist, sprach vor der deutschen Botschaft in London, nachdem er festgenommen und aus Deutschland abgeschoben worden war, als er an einer Konferenz teilnehmen wollte, auf der er Beweise zum Krieg in Gaza vorlegen sollte und seine Zeugenaussage als in seinen Krankenhäusern tätiger Arzt.
Exklusiv: Interview mit Dr. Ghassan Abu Sittah, nachdem er bei der Einreise nach Deutschland festgenommen wurde
Exklusiv: Interview mit Dr. Ghassan Abu Sittah, nachdem er bei der Einreise nach Deutschland festgenommen wurde
In einem exklusiven Interview mit Middle East Eye schilderte Ghassan Abu Sittah, ein britisch-palästinensischer Arzt, der durch seine Arbeit in Gaza bekannt geworden ist, wie ihm auf einem Flughafen in Deutschland die Einreise verweigert wurde. Abu Sittah wollte an einer Konferenz teilnehmen, auf der er Beweise zum Krieg in Gaza und seine Zeugenaussage als Arzt vorlegen würde, der in den dortigen Krankenhäusern arbeitete.
ERKLÄRUNG DES BUNDESAUSSCHUSSES FRIEDENSRATSCHLG ZUM VERBOT DES PALÄSTINA-KONGRESSES IN BERLIN
Auszug aus der Erklärung:
ERKLÄRUNG DES BUNDESAUSSCHUSSES FRIEDENSRATSCHLG ZUM VERBOT DES PALÄSTINA-KONGRESSES IN BERLIN
Der vom 12.-14.4. geplante Palästina-Kongress in Berlin unter dem Motto: „Wir klagen an“ wurde nach im Vorfeld bereits stattgefundenen massiven Diffamierungen aus Politik und Medien am Freitag nur kurze Zeit nach Beginn aufgelöst und verboten.
Mehrere Menschen, darunter auch Personen jüdischer Herkunft, wurden verhaftet. Das Vorgehen von Politik und Polizei – obwohl es weder vor, noch während noch nach dem Kongress zu keinerlei strafbaren Äußerungen gekommen ist – darf nicht hingenommen werden.
Bereits im Vorfeld wurde alles versucht, um die friedliche Konferenz zu verhindern, auf der insbesondere eine Koexistenz von Israelis und Palästinensern praktiziert wurde. Die Schikanen gingen von Kontensperrungen und dem Versuch, mithilfe des Bauamts und der Feuerwehr unüberwindbare Hürden aufzubauen sowie willkürliche Auflagen zu erlassen, über Betätigungsverbote bis hin zur Verhinderung von Einreisen.“
Die Polizei führt eine Razzia bei der Berliner Konferenz durch, während die Unterdrückung des Palästina-Aktivismus in Deutschland eskaliert
Die NachDenkSeiten schrieben sich am 15.04.2024 in ihre Online-Ausgabe zur verbotenen Palästina-Konferenz:
„An diesem Wochenende sollte ein Palästina Kongress in Berlin stattfinden. Er wurde von der Polizei abgebrochen und unterbunden. Wir geben im Folgenden unter A. die Rede von Yanis Varoufakis wieder [1] s. Inhaltsverzeichnis unter Punkt 4, die er in Berlin nicht halten konnte, und außerdem unter B. einen Text des palästinensischen Journalisten Abir Kopty. – Der Zustand der demokratischen Debatte, der Zustand der Demokratie in Deutschland wird immer unerträglicher. Inzwischen wird dem deutschen Volk quasi verboten, die andere Sicht der Dinge kennen zu lernen. Albrecht Müller“
Den Text des palästinensischen Journalisten Abir Kopty wollen wir euch nicht vorenthalten:
Abir Kopty Betreff: Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany
Abir Kopty Betreff: Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany
Abir Kopty is a Palestinian journalist and writer based in Berlin. Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany mondoweiss.net
In einem schockierenden, aber erwarteten Schritt durchsuchte und schloss die Berliner Polizei den “palästinensischen Kongress”, als er am Freitag, dem 12. April, begann. Der Kongress sollte eine dreitägige Veranstaltung mit Rednern aus der ganzen Welt sein, darunter Ghassan Abu-Sittah, Salman Abu Sitta, Noura Erakat und Ali Abunimah, darunter viele andere.
Die Konferenz, die von palästinensischen, jüdischen und internationalen Gruppen organisiert wurde, zielte darauf ab, den Völkermord in Gaza und die israelischen Verbrechen gegen die Palästinenser zu diskutieren und als Tribunal für Israel und einen seiner größten Unterstützer und Waffenlieferanten zu dienen: Deutschland.
“Die Tatsache, dass wir es geschafft haben, hier zu sein und diese Konferenz abzuhalten, ist an sich ein Akt des Widerstands”, sagte die palästinensische Journalistin Hebh Jamal in ihrer Eröffnungsrede auf der Konferenz.
Jamal wusste nicht, dass ihre Rede die einzige Rede sein würde, die über den geplanten Drei-Tage-Zeitplan gehalten werden würde.
Einschüchterung der Regierung
Jamal bezog sich auf die aufgeladene öffentliche Atmosphäre, die den Kongress vorangetrieben hat. Seit Wochen, seit der Ankündigung der Veranstaltung, arbeiten die deutschen Behörden, die Polizei und die Medien daran, dieses eine Ereignis zu verhindern.
Deutsche Medien nannten es unter anderem einen “Kongress der israelischen Hasser”, eine Konferenz von “Terror-Apologeten” und führten eine Verleumdungskampagne gegen die Redner durch. Politiker riefen auf, die Einreise für Redner auf der Konferenz zu verbieten, und der Berliner Senat kam dem Verbot sehr nahe.
Unabhängig davon hat die Regierung in den Wochen vor dem Kongress viele Schritte unternommen, um die Organisatoren unter Druck zu setzen und einzuschüchtern. Häuser von Aktivisten, die an der Konferenz beteiligt waren, wurden durchsucht und eine Spendenaktion für den Kongress wurde verboten. Darüber hinaus haben laut den Organisatoren zwei Veranstaltungsorte die Veranstaltung aufgrund von Polizeidruck und Drohungen abgesagt, und die Berliner Behörden haben auch das Bankkonto der Jüdischen Stimme / Jewish Voice, einem der Organisatoren des Kongresses, eingefroren und wo alle Beiträge für die Veranstaltung gesammelt wurden.
Am Tag der Konferenz entsandte die Polizei 2.500 Polizisten in der Nähe des Veranstaltungsortes und in der Halle ein.
Die Polizei erlaubte nur 250 Teilnehmer an der Veranstaltung, von 800 Teilnehmern, die ihre Tickets im Voraus reserviert hatten. Und wenn das nicht genug wäre, Dr. Ghassan Abu-Sittah wurde die Einreise nach Deutschland verweigert und nach Großbritannien zurückdeportiert. Er sollte am Abend auf dem Kongress über das sprechen, was er in Gaza erlebt hat.
Als die Veranstaltung kurz vor dem Beginn stand, wurden zwei Dutzend der feindlichen und antipalästinensischen Journalisten, die die Aufstachelungskampagne gegen die Konferenz geführt hatten, von der Polizei hereingelassen, obwohl sie nicht von den Kongressorganisatoren akkreditiert waren. Es sah aus wie ein Hinterhalt. Diese 25 waren auch in der offiziellen Mitarbeiterzahl enthalten, was bedeutete, dass 25 weniger registrierte Teilnehmer teilnehmen durften.
Nachdem die Konferenz begonnen hatte, waren alle erleichtert, dass trotz allem, was “wir es geschafft haben”, egal wie angespannt und unsicher sich die Menschen in der schweren Anwesenheit der Polizei im Inneren fühlten, begleitet von feindlichen Medienvertretern, die herumwanderten und Menschen filmten. Es gab ein kleines Gefühl des Sieges angesichts der letzten langen, anstrengenden und schrecklichen sechs Monate in einem Land, das die Trauer und Wut seiner palästinensischen Gemeinschaft nicht als legitim ansieht.
Dieser Moment des kleinen Sieges dauerte jedoch nicht lange.
Die deutsche Polizei hatte eine Mission für den Tag: diese Veranstaltung zu schließen. Sie warteten nur auf den richtigen Moment. Wenn es keinen richtigen Moment gäbe, würden sie einen schaffen.
Polizeiüberfall-Ereignis, Stromausfall
Der nächste Redner nach dem Journalisten Heba Jamal war der renommierte palästinensische Gelehrte und Autor Salman Abu Sitta, der aus der Ferne durch ein vorab aufgezeichnetes Video teilnahm.
Zwei Minuten nach dem Video stürmten Dutzende von Polizisten plötzlich die Mitte der Halle vor dem Bildschirm und der Bühne und stoppten das Streaming.
Als die Polizei die Bühne des palästinensischen Kongresses stürmte, um die Veranstaltung zu stoppen, schrie ein Organisator: “Sie sind derzeit peinlich, lassen Sie sie sich in Verlegenheit bringen!” Alle nickten.
Die Polizei behauptete zuerst, dass Abu Sitta etwas gesagt habe, das zu Gewalt oder Hass anstiften würde. Als die Organisatoren sie baten, den Satz zu bestimmen, sagten sie, sie müssten es überprüfen. Sie wussten es nicht.
Danach behaupteten sie, dass Salman Abu Sitta von “politischen Aktivitäten” in Deutschland ausgeschlossen wurde. Für sie wurde diese Fernrede als Verstoß angesehen. Aber die Anwältin der Veranstaltung, Nadja Samour, erklärte, dass die Polizei die Teilnehmerliste am Morgen überprüft und nichts in Bezug auf Abu Sitta markiert habe. Die Organisatoren schlugen vor, dass die Organisatoren den Rest der Rede von Abu Sitta nicht überprüfen, sondern mit dem Rest der Redner fortfahren.
Die Polizei wollte auch das Live-Streaming der Veranstaltung verhindern, aus der hypothetischen Angst, dass ein Redner etwas sagen könnte, das Anstiftung beinhalten könnte. Als die Organisatoren gegen eine solche hypothetische Annahme argumentierten, brach die Polizei in den Stromraum des Veranstaltungsortes ein und schnitt den Strom ab. Die Polizei beschloss dann, die gesamte Veranstaltung für die gesamten drei Tage zu verbieten, und befahl allen, den Veranstaltungsort zu evakuieren.
Als die Menschen anfingen, die Halle zu verlassen, verhaftete die Polizei mehrere Aktivisten, darunter zwei jüdische Aktivisten. Ja, in Deutschland gibt es nur eine Art von Juden, die als legitim angesehen wird: eine, die kein Problem mit dem Völkermord an Israel hat.
Laut Samour teilte die Polizei den Organisatoren mit, dass der Befehl, die Konferenz zu schließen, von “ganz oben” (“die Spitze”) kam. Sie sagte, obwohl sie das nicht bestätigen konnten, gab es eindeutig eine unterbrochene Kommunikation zwischen der Bundespolizei und der Berliner Polizei. Es ist unklar, woher die Entscheidung kam und wie und wann sie der Polizei vor Ort mitgeteilt wurde.
Wachsender Autoritarismus
In einem Display, das die Position der meisten deutschen Politiker widerspiegelt, begrüßte die deutsche Innenministerin Nancy Faeser das Verbot des Kongresses und sagte: “Es ist gut, dass die Berliner Polizei ein hartes Vorgehen gegen den sogenannten Palästina-Kongress in Berlin erklärt hat. Wir behalten die islamistische Szene sehr genau im Auge”.
Islamophobe und antipalästinensische Gefühle haben den öffentlichen Diskurs über Palästina hier in Deutschland vor dem 7. Oktober geprägt und sind nur noch schlimmer geworden. Polizeiliche Repression und hartes Durchgreifen sind ein normales Ereignis und nicht willkürlich.
Während die Organisatoren geschworen haben, die Entscheidung vor Gericht anzufechten, warnen sie, dass diese Repressionstaktiken darauf abzielen, die Bewegung zu erschöpfen.
“Wir wissen, dass die Welt zusieht und dass sie sehen, dass Deutschland seine antidemokratischen autoritären Tendenzen für jeden Tag mehr und mehr zeigt”, sagen die Organisatoren des palästinensischen Kongresses.
“Für all die Energie, die durch diese Unterdrückung verbraucht und verschwendet und absorbiert wird, ist es das Wichtigste, weiterhin über den Völkermord zu sprechen”, sagte Wieland Hoban, Vorsitzender der Jewish Voice for Just Peace in the Middle East, einem Mitorganisator des Kongresses.
“Wir sind stolz darauf, heute hier zu sein, das ist bereits ein Sieg, und sie werden uns nicht aufhalten”, sagte Co-Organisatorin Karin de Rigo von der Gruppe DIEM25.
Die Kongressorganisatoren hielten am Samstag, dem 13. April, eine Pressekonferenz ab, am Tag nachdem die Veranstaltung von der Polizei durchsucht und abgesagt wurde, um auf die schockierenden Ereignisse zu reagieren.
Sie stellten klar, dass das von der Polizei erlassene Verbot auch für jede alternative Veranstaltung gilt, die organisiert wird, um den Rednern einen Veranstaltungsort zu bieten, ob online oder persönlich.
“Was gestern passiert ist, sollte um die Welt gehen, Deutschland sollte beschämt und beschuldigt werden”, sagte der Filmemacher und Aktivist Dror Dayan auf der Pressekonferenz. Er forderte auch den kulturellen und akademischen Boykott Deutschlands.
Die Organisatoren stellten fest, dass sie immer noch keine schriftlichen Anordnungen erhalten hatten, in denen die ihnen von der Polizei mündlich auferlegten Einschränkungen angegeben waren.
“Das Verhalten der Polizei in den Wochen vor dem Ereignis und während des Ereignisses selbst ist kein Verhalten einer Polizei, das ist das Verhalten einer Mafia”, sagten die Organisatoren.
WIR BRAUCHEN IHRE UNTERSTÜTZUNG – Es ist entscheidend, heute genaue Nachrichten aus Palästina zu liefern. Das Publikum auf der ganzen Welt muss die Wahrheit kennen, um zum Handeln zu bewegen. Unternehmensmedien sind mitschuldig am Völkermord in Gaza. Unser Newsroom bietet tägliche Berichte und prägnante Analysen, die die ganze Geschichte der Situation vor Ort erzählen.
Unsere Arbeit kann nur dank der Unterstützung unserer Leser aufrechterhalten werden. Spenden Sie noch heute, wenn Sie an unabhängigen Journalismus für Befreiung und Menschenrechte glauben!
Beste Wünsche & Grüße!
Dieter Kaltenhäuser
15. April 2024 – Regierungspressekonferenz | BPK u. a. “Palästina-Kongress” (Tilo)
Frau Kock, es geht um den am Freitag aufgelösten Palästina Kongress, da hat er sich ja auch die Inministerin geäußert und da gibt’s jede Menge Kritik an den Vorgehen der Sicherheitsbehörden.Mich würde erstmal grundsätzlich interessieren warum die Ministerin diesem Kongress islamistische Propaganda vorgeworfen und diese Menschen die sich da versammelt haben als islamistische Szene bezeichnet hatte.
17.04.2024: Dr. Ghassan Abu-Sittah: »Morgen ist ein palästinensischer Tag«
Am 12. April hinderte die deutsche Regierung Dr. Ghassan Abu-Sittah an der Einreise in das Land, um auf einer Konferenz in Berlin als Zeuge des Völkermords in Gaza zu sprechen. Am Tag zuvor, am 11. April, wurde Abu-?Sittah nach seiner erdrutschartigen Wahl mit 80 Prozent der Stimmen als Rektor der Universität Glasgow in der Bute Hall eingesetzt. Nachstehend finden Sie eine übersetzte Abschrift von Dr. Abu-?Sittahs Rede.
Das Transkript der Antritsrede an der Universität Glasgow wurde von Mondoweiss veröffentlicht.
Auszug aus der Rede:
„Die Studenten der Universität Glasgow haben beschlossen in Gedenken an 52.000 getötete Palästinenser abzustimmen. In Gedenken an 14.000 ermordete Kinder. Sie stimmten in Solidarität mit 17.000 palästinensischen Waisenkindern, 70.000 Verwundeten – von denen 50 Prozent Kinder sind – und den 4 – 5.000 Kindern, deren Gliedmaßen amputiert wurden. Sie stimmten für die Solidarität mit den Schülern und Lehrern von 360 zerstörten Schulen und zwölf völlig dem Erdboden gleichgemachten Universitäten. Sie waren solidarisch mit der Familie und dem Gedenken an Dima Alhaj, einer Absolventin der Universität Glasgow, die zusammen mit ihrem Baby und ihrer ganzen Familie ermordet wurde.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts sah Lenin voraus, dass echter revolutionärer Wandel in Westeuropa vom engen Kontakt mit den Befreiungsbewegungen gegen den Imperialismus und in den Sklavenkolonien abhängt. Die Studenten der Universität Glasgow haben verstanden, was wir zu verlieren haben, wenn wir zulassen, dass unsere Politik unmenschlich wird. Sie haben auch verstanden, dass das Wichtige und Besondere an Gaza darin besteht, dass es das Labor ist, in dem das globale Kapital den Umgang mit überschüssigen Bevölkerungsgruppen erprobt.“
Rede, von Emily O’Sullivan [3]Emily O’Sullivan ist eine neue Aktivistin und aufstrebende Autorin und Journalistin. Sie wuchs im fundamentalistischen Christentum auf, dachte bis zu ihren Dreißigern an die Koexistenz von … Continue reading auf der Kölner Demonstration gegen das Verbot des Palästina-Kongresses in Berlin
„Guten Tag, liebe Freunde und Kameraden! Wir stehen hier auf der ganzen Welt vor deutschen Institutionen, vereint gegen alle unterdrückten Menschen – als Palästinenser, Juden, Deutsche, Ausländer, BIPOC und LGBTQIA+-Geschwister. Heute sind wir alle Palästinenser.
Das Leben der Palästinenser ist wichtig.
Es sind schreckliche, schreckliche Zeiten in Deutschland. Ich bin entsetzt. Ich bin wirklich entsetzt. Ich lebe seit fast zehn Jahren in diesem Land und war stolz auf die Werte der Meinungsfreiheit und der intellektuellen Debatte in diesem Land. Was in den letzten Tagen in Berlin passiert ist, ist unbeschreiblich. Ihr drakonisches Vorgehen gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist eine Peinlichkeit.
Dem renommierten britisch-palästinensischen Chirurgen und Rektor der Universität Glasgow, Dr. Ghassan Abu-Sittah, der 44 Tage lang die palästinensischen Opfer von Bomben und Kugeln in Gaza behandelte, wurde die Einreise nach Deutschland mit der unbegründeten Begründung verboten, er könne die „Öffentlichkeit stören“. Ordnung und Sicherheit der Teilnehmer.“ Während des Livestreams von Alma Sittah brach die Berliner Polizei unsere Türen auf und durchsuchte unsere Privaträume. Als führender Experte für die Nakba wurde ihm in Deutschland nun auch nur entfernte politische Aktivitäten verboten.„
21.04.2024: Gegen Repression und deutsche Staatsräson! Liste ausgeladener Gäste seit dem 07.10.023 (130 Stand 21.04.2024)
Das @archive_of_silence hat seit dem 7. Oktober zudem 129 Fälle dokumentiert, bei denen Personen von öffentlichen Veranstaltungen aufgrund ihrer Meinung zum Krieg in Israel/Palästina ausgeladen wurden.
„Diese Liste dient nur zu Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann keine vollständige Richtigkeit garantiert werden, da es sich bei den genannten Daten in einigen Fällen um das genaue Datum der Stornierung handelt, während es sich in anderen Fällen um das Datum der ersten verfügbaren Informationen über die Stornierung/Stilllegung handelt. Bitte beachten Sie, dass diese Liste noch in Arbeit ist und kontinuierlich aktualisiert wird, um die aktuellsten und genauesten verfügbaren Informationen wiederzugeben. Benutzern wird empfohlen, die Details unabhängig zu überprüfen und diese Liste als allgemeine Referenz und nicht als endgültige Quelle zu betrachten. Wenn Ihnen fehlende Fälle auffallen, können Sie einen Beitrag leisten, indem Sie diese über die E-Mail-Adresse archiveofsilence@protonmail.com an uns senden. Wir werden sie dann zur Liste hinzufügen.“
Gegen die Instrumentalisierung von Antisemitismusvorwürfen!
22.04.2024: Verfolgter Palästinaaktivist: »Deutschland steht vor Gericht – nicht ich!«
MagMa veröffentlicht hier die verschriftlichte Form der Verteidigungsrede und des Schlussplädoyers von Leon Wystrychowski von der Gruppe Palästina Solidarität Duisburg, die er am 10. April 2024 vor dem Amtsgericht Duisburg vorgetragen hat.1Er wird von der Duisburger Polizei und der Duisburger Staatsanwaltschaft der »Billigung von Straftaten«, konkret der »Billigung von Morden« an »zivilen israelischen Staatsbürgern«, bezichtigt. Sie begründen dies mit der Tatsache, dass Leon Wystrychowski am 9. Oktober 20232auf einer Demo in Duisburg die Parolen »Von Duisburg bis nach Gaza – Yalla Intifada!« und »From the River to the Sea – Palestine will be free!« angestimmt hat.3
[4]Quellen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=113828&fbclid=IwAR1L19-h1mz6-ltHaB_Zfxa_tGli4KCekwWqLRMRC5UMEDUoM9tEMWBpgDo und in Original: … Continue reading
Emily O’Sullivan ist eine neue Aktivistin und aufstrebende Autorin und Journalistin. Sie wuchs im fundamentalistischen Christentum auf, dachte bis zu ihren Dreißigern an die Koexistenz von Dinosauriern und Menschen und wusste nicht einmal, dass Palästina existierte. Mittlerweile hat sie vier Hochschulabschlüsse, darunter einen Doktortitel, und hat besser gelernt. Wenn sie so weit kommen kann, gibt es noch Hoffnung für die Menschheit. Besonders am Herzen liegt ihr die Beendigung des globalen Imperialismus, der Besatzung und des Krieges.
Die Palästinenser:innen erleiden einen Völkermord.
Israel vernichtet Gaza und seine Bevölkerung. Mehr als 40000 Palästinenser:innen wurden bis Ende März durch das israelische Militär getötet. In Gaza starben seit Oktober 2023 mehr Kinder als in allen weltweiten Konflikten von 2019 bis 2022. Fast alle Bewohner:innen Gazas wurden aus ihren Wohnorten vertrieben. Mehr als eine Million Menschen leiden an schwerem Hunger. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser und Medizin ist unterbrochen. Infrastruktur, Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Verwaltungsgebäude und Wohnblocks wurden zerbombt.
Die Ermordung Zehntausender und die Vertreibung Hunderttausender konstituieren einen Genozid. Die israelische Kriegsführung zielt auf die Zerstörung der palästinensischen Nation und darauf, deren mit der Nakba 1948 begonnene Vertreibung aus Palästina zu vollenden und zur Flucht nach Ägypten oder in andere Länder zu zwingen.
Die Bundesregierung leistet Beihilfe zum Völkermord.
Deutschland ist der zweitwichtigste Waffenlieferant für den Genozid. Seit Oktober 2023 verzehnfachte der Bundessicherheitsrat bestehend aus Olaf Scholz, Wolfgang Schmidt, Annalena Baerbock, Boris Pistorius, Christian Lindner, Nancy Faeser, Marco Buschmann, Robert Habeck und Svenja Schulze, sowie seinen Beisitzern Carsten Breuer, Dörte Dinger, Steffen Hebestreit und Günter Sautter die Waffenlieferungen an Israel.
Deutschland leugnet den Genozid. Nach der Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes, der Anzeichen für genozidale Bestrebungen seitens des israelischen Staates sah, war es Vizekanzler Robert Habeck, der erklärte, dass der Vorwurf des Völkermordes jeglicher Grundlage entbehre. Die Mehrheit der privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender, als auch deutscher Zeitungen beteiligt sich an einer Desinformationskampagne.
Deutschland unterstützt die genozidale Hungerpolitik der israelischen Regierung. Während sich bereits im Januar 2024 die Hungersnot in Gaza ausbreitete, erklärte die Ministerin für Zusammenarbeit Svenja Schulze, die humanitäre Unterstützung Deutschlands an die Palästinenser:innen und die UNRWA einzustellen. Die westliche Notversorgung durch eine Luftbrücke und auf dem Seeweg fungieren letztlich als humanitäre Flankendeckung für den Krieg.
Die Versammlungsfreiheit, die Organisationsfreiheit, die Freiheit von Presse und Wissenschaft werden eingeschränkt, um Proteste für einen Waffenstillstand zum Schweigen zu bringen. Dies geschieht durch Verordnungen der Innenminister. Es geschieht auch mit der Unterstützung regionaler und lokaler Politiker:innen, sowie der bereitwilligen Ausführung deutscher Polizist:innen und Verwaltungsbeamt:innen. Dass viele dieser Verordnungen legal sind, zeigt, wie groß der repressive und antidemokratische Spielraum in Deutschland bereits seit Jahrzehnten ist. Heute werden Gesetze in Bundes- und Landesparlamenten debattiert, die fundamentale demokratische Rechte für jede und jeden dauerhaft und tiefgreifend einschränken werden.
Nie Wieder für alle.
Der Genozid in Gaza stellt daher ähnlich wie der Vietnam Krieg eine Zäsur in Deutschland dar. Die Regierung unterstützt schamlos und vor der Weltöffentlichkeit einen Völkermord. Der Lärm der Bombardements in Palästina wird nur durch das Verharmlosen, ja das vielfach dröhnende Schweigen zu den Kriegsverbrechen übertroffen. Deutsche Politiker:innen bemühen eine zynische Neuinterpretation der Geschichte und rechtfertigen im Namen des Nie Wieder ihre Unterstützung eines Genozids.
Wer mit der Tötung von israelischen Zivilist:innen am 07. Oktober die Zerstörung und Ermordung der gesamten palästinensischen Zivilisation in Gaza rechtfertigt, begräbt auch jeden Anspruch auf Menschlichkeit und Demokratie. Die deutsche Regierung versucht diesen Genozid mit dem Recht auf Selbstverteidigung zu rechtfertigen. Gleichzeitig spricht sie allerdings den Palästinenser:innen, die seit 76 Jahren Entrechtung und Vertreibung erleben, jedwedes Recht ab. Diese werden vielmehr rassistisch diffamiert, Protest wird unter den Generalverdacht des importierten Antisemitismus gestellt. Hinter dieser Hetze und Diffamierung steht ähnlich wie zu Zeiten des Vietnam-Kriegs kalte geo-strategische Berechnung, insbesondere des deutschen und US-amerikanischen Imperialismus. In solchen Berechnungen gelten nicht alle Menschenleben gleichviel. Wir stellen uns gegen diese Entmenschlichung und die hinter ihnen stehenden Interessen.
Widerstand ist gerechtfertigt.
Wir, die Teilnehmer:innen des Palästina Kongresses erklären unseren Widerstand gegen diese aggressive und verbrecherische Politik. Wir verpflichten uns, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Vollendung des palästinensischen Genozids und damit eines weiteren Genozids unter deutscher Beihilfe zu verhindern.
Wir erklären, die Namen der Verantwortlichen deutschen Entscheidungsträger:innen nie zu vergessen. Ihre Schuld ist nicht reinzuwaschen. Heute klagen wir sie moralisch an. Doch wir werden nie ruhen, bis sie zur Rechenschaft gezogen wurden.
Wir wissen, dass eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Waffenlieferungen an Israel und die Kriegstreiberei der Regierung ablehnt. Trotz Lügen, Diffamierung und Hetze wird mehr und mehr Menschen bewusst, dass die Politik der deutschen Regierung zum Völkermord und zur Vertreibung von Millionen Menschen fu?hrt. Wir wenden uns an diese Menschen, unsere Kolleg:innen, Nachbar:innen, Mitschüler:innen: Erheben wir uns gemeinsam, damit der Genozid gestoppt wird, damit die Menschen Gazas, die Menschen Palästinas leben können. Durchbrecht gemeinsam mit uns das Schweigen und erhebt diese Forderungen. Schließt euch unserer Bewegung gegen Genozid und Krieg an.
Vereinen wir unsere Kräfte mit den Palästinenerser:innen, die für ihre Freiheit kämpfen und mit der internationalen Bewegung gegen den Genozid. Schließen wir uns Millionen von Menschen an, die weltweit auf die Straße gehen, um ihre Regierungen unter Druck zu setzen. Vereinen wir unsere Kräfte mit den Protesten von Arbeiter:innen in Katalonien, Italien, Belgien und Indien, die sich geweigert haben, an Flughäfen und Häfen Kriegsgeräte zu beladen. Vereinen wir unsere Kräfte mit den Aktivist:innen, die in England Blockaden und Besetzungsaktionen gegen die britische und israelische Rüstungsindustrie organisiert haben.
Unser Kampf für die Lebenden, für die Befreiung und Selbstbestimmung Palästinas!
Sofortiger Waffenstillstand, sofortiger Rückzug der israelischen Armee · Vollständige Aufarbeitung aller begangener Kriegsverbrechen.
Sofortige Aufhebung jeglicher Beschränkungen humanitärer Hilfe nach Gaza und die volle Ausfinanzierung der UNRWA.
Sofortige Öffnung aller Grenzübergänge von Rafah bis Allenby. Reißt die Apartheidsmauern ein.
Vollständige Reparationen Israels, Deutschlands und weiterer Verbündeter an das palästinensische Volk.
Sofortige Einstellung jeglicher militärischer, diplomatischer und wirtschaftlicher Unterstützung Israels durch den deutschen Staat sowie ein umfassendes Militärembargo.
Sofortiger Rückzug der Bundeswehr, der US-Armee und aller NATO-Truppen aus dem Roten Meer und dem Nahen Osten! Nein zu Aufrüstung und Sondervermögen der Bundeswehr für den Krieg!
Nein zu der Verwendung der zionistischen IHRA-Definition durch jegliche Institutionen oder staatliche Behörden, nein zur Legitimierung des Genozids im Schulunterricht. Stoppt die Exmatrikulation von Studierenden und Entlassungen von Lohnabhängigen, die sich mit Palästina solidarisieren!
Schluss mit der Kriminalisierung und Repressionen der Palästina-Solidaritätsbewegung in Deutschland. Sofortiger Stopp jeder Kriminalisierung palästinensischer Organisationen und Individuen sowie aller Abschiebungen. Öffnung der Grenzen und Aufnahme aller Geflüchteten bei vollem Recht auf Wohnen, Bildung und Arbeit.
Durchsetzung des Rückkehrrechts der palästinensischen Geflüchteten sowie Ende des seit über 76 Jahren andauernden zionistischen Siedlerkolonialismus und ethnischer Säuberung des gesamten besetzten Palästinas.
Wir rufen dazu auf, diese Forderungen in Vereinen, Parteigliederungen, Gewerkschaften, Betriebsversammlungen, Studierenden- und Schüler:innenvertretungen, in Kollektiven und Clubs einzubringen, zu diskutieren und zu unterstützen.
Denn die Verantwortung liegt bei uns. Zur Verwirklichung dieser Ziele rufen wir zu einer breiten Kampagne von Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen den israelischen Staat in Deutschland auf. Wir fordern die Offenlegung aller Geschäftsbeziehungen und Verträge deutscher Unternehmen mit Israel!
Wir rufen Gewerkschaften, Beschäftigte und die Bevölkerung dazu auf, Waffenlieferungen aus Deutschland zu stoppen. Wir fordern die Gewerkschaften auf, dem Aufruf ihrer palästinensischen Schwesterorganisationen zu folgen und eine international koordinierte Kampagne gegen das Morden zu organisieren. Jegliche Rechtfertigung und Unterstützung des Genozids in jedweder Form sind durch Streiks, Blockaden, Besetzungen oder zivilen Ungehorsam zu stoppen.
Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 15.-22. April anlässlich des Tages der palästinensischen Gefangenen. Heute hält der israelische Staat weit über 10’000 palästinensische Menschen, darunter viele Minderjährige, im Verstoß gegen internationales Recht und Kriegsrecht als Geiseln.
Mobilisiert und organisiert gemeinsam mit uns zentrale Großdemonstrationen am 15. und 18. Mai in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und weiteren Städten. Wir rufen euch auf, die europaweite Nakba-Demonstration am 19. Mai in Brüssel zu unterstützen. Lasst uns anlässlich des 76. Jahrestages der Nakba, der Vertreibung des palästinensischen Volkes aus ihren Heimstätten und Dörfern, bundesweit und international koordiniert ein Zeichen gegen Genozid, Vertreibung und Spaltung setzen.
Denn wir, palästinensische und jüdische, deutsche und internationale Stimmen wissen: Frieden kann es nur auf Basis von Gleichheit und Gerechtigkeit herrschen, nur wenn die Unterdrückung der Palästinenser:innen voll und ganz beendet ist. Wir kämpfen für ein Ende des zionistischen Siedlerkolonialismus und seiner Apartheidpolitik vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer, einschließlich des Rückkehrrechts aller palästinensischen Geflüchteten.
In unserem Archiv bin ich auf eine Kassette gestoßen, in der eine Sendung zum Thema „30 Jahre Entschädigungsamt Berlin“ aufgezeichnet war. Auszugsweise werde ich einige Tondokumente hier veröffentlichen, die nicht ein gutes Licht auf dieses Amt werfen.
Hier erst einmal eine kurze Einleitung um was es bei Entschädigungsgesetzt geht:
„Auf der Grundlage des Berliner Entschädigungsgesetzes vom 10. Januar 1950 wurde durch die erste Durchführungsverordnung das Entschädigungsamt zum 1. April 1951 eröffnet. Es bearbeitete Anträge nach dem Gesetz über die Anerkennung politisch, rassisch oder religiös Verfolgter des Nationalsozialismus vom 20. März 1950, nach dem Berliner Entschädigungsgesetz und nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Dazu rechneten die Personenschäden (Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit) und die Sachschäden (Eigentum und Vermögen, berufliches Fortkommen, Versicherungs- und Versorgungsleistungen, öffentlicher Dienst). Die Zuständigkeit des Entschädigungsamtes galt für alle Geschädigten, die während der NS-Zeit ihren Wohnsitz in Groß-Berlin hatten, die nach Kriegsende wieder in Berlin wohnten bzw. aus Ost-Berlin kamen sowie die „displaced persons“ (DP). Die Behörde bestand aus der Amtsverwaltung (Abt. I), der Abteilung für Rechts- und Grundsatzfragen (Abt. II) und der Fachabteilung für Festsetzungen (Abt. III). Die ursprüngliche Bearbeitung nach Schadensfallgruppen wurde nach Kritik durch den Rechnungshof umgestellt auf die Bearbeitung in Buchstabenreferaten nach Alphabet der Betroffenen. Die Behörde beschäftigte auf dem Höhepunkt ihrer Tätigkeit über 1000 Mitarbeiter. Seit dem 1. Januar 1987 war das Entschädigungsamt als Abteilung III dem Landesverwaltungsamt Berlin angegliedert.
Im Jahr 1958 initiierte der damalige Westberliner Innensenator Joachim Lipschitz eine Initiative „Unbesungene Helden“, wonach bis 1966 mehrere hundert Menschen vom Berliner Senat geehrt und bei Bedürftigkeit finanziell unterstützt wurden, weil sie während der NS-Zeit Verfolgte, in den meisten Fällen Jüdinnen und Juden, unterstützt, versteckt und verpflegt hatten.“ [1]Quelle:
Bei jedem Tonexemplar gibt es einen kleinen Einführungstext des Moderators ( außer bei Heinz Galinski). Alle Aufnahmen stammen aus dem Jahre 1981. Die schlechte Tonqualität bitte ich zu entschuldigen.
Ruth Wernicke war 1981 die Vorsitzende des Arbeitsgemeinschaft “ Sozialdemokratische NS-Verfolgte“ der SPD. In ihrer Aussage kann sie, aus ihrer eigenen Erfahrungen heraus, leider nichts als generell positiv bezeichnen.
„Auch im Ruhestand blieb Hirsch ein radikaldemokratischer Kritiker der Politik und war daher ein begehrter Interviewpartner.[54] Er gehörte der Untersuchungskommission an, die 1981 nach dem Tod des Hausbesetzers Klaus-Jürgen Rattay eingesetzt wurde.[55] Die Sitzblockadenentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1988[56] geißelte er als „juristisch katastrophal schlecht“ und „krasse Verletzung der Verfassung“. Um eine Prozesslawine in Gang zu setzen, unterzeichnete er mit anderen Prominenten einen Aufruf zu einer Sitzdemonstration vor dem US-Giftgaslager Fischbach.[57] Dagegen verteidigte er die Richter des Landgerichts Frankfurt, die 1989 einen Arzt freigesprochen hatten, der wegen der Verwendung des Zitats „Soldaten sind Mörder“ angeklagt war, und damit bei Teilen der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt hatten.[58] Nach der Wende plädierte er vehement für einen fairen Prozess und das Recht auf rechtsstaatliche Verteidigung der ehemaligen DDR-Machthaber.[59] Noch zehn Tage vor seinem Tod bot er sich in der Öffentlichkeit als Verteidiger Honeckers an, da er die Kampagne gegen ihn empörend fand.[60] Ebenso brachte er seine Ablehnung der Kronzeugenregelung zum Ausdruck.[61]
Die Universität Bremen berief ihn 1983 zum Honorarprofessor.[62] Ab 1987 wohnte er wieder in Berlin, wo er noch bis 1991 als Rechtsanwalt praktizierte. 1987 erlitt er zwei Herzinfarkte. An Krebs erkrankt, starb Hirsch 1992 im Alter von 79 Jahren. Seine letzte Ruhestätte fand er auf dem St.-Annen-Kirchhof in Berlin-Dahlem. Auf seinem Grabstein wird Rosa Luxemburg zitiert: Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders denkenden.“ [3]Quelle:
Foto: Ingo Müller, Grabstelle Dahlem, 22.07.2024
Heinz Galinski
Heinz Galinski sel. A. war von 1954 bis 1963 und von 1988 bis 1992 Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland. Heinz Galinski wurde am 28. November 1912 in Marienburg (Westpreußen) geboren. Der gelernte Textilkaufmann wurde 1943 nach Auschwitz deportiert, nach Buchenwald verschleppt und schließlich am 20. April 1945 aus dem Konzentrationslager Bergen-Belsen befreit. Galinski wurde im April 1949 zum ersten Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde zu Berlin gewählt. Der Ehrenbürger der Stadt Berlin (1987) starb am 19. Juli 1992. [4]weitere Infos:
Hier wird das gesamte Verfahren in Den Haag gegen Deutschland wegen Unterstützung Israels dokumentiert, einschließlich des lesenswerten Antrags Nikaraguas zur Einleitung dieses Verfahrens. Der Internationale Gerichtshof hatte schon in einem Eilverfahren Anfang diesen Jahres auf Antrag von Südafrika erklärt, dass der Vorwurf des Völkermords durch Israel plausibel ist. Keine Zweifel bestehen zudem, dass Israel schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verantworten hat.
Die Republik Nicaragua erhob am 0 1.03.2024 beim IGH in Den Haag Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und ersuchte den Gerichtshof, einstweilige Maßnahmen zu treffen. Hier der Antrag Nikaraguas beim Internationalen Gerichtshof gegen Deutschland. Unabhängig davon, wie das Verfahren aussgeht, sind die Tatsachen, die in diesem Antrag vorgetragen werden, schwerwiegend. Deutschlands Unterstützung Israels durch Waffenlieferungen und die gleichzeitige Entziehung der finanziellen Mittel für UNRWA ist verheerend und muss sofort beendet werden. Wir erinnern daran, dass die Parteien dieser Regierung in den Koalitionsvereinbarungen noch eine Verschärfung der Vorgaben für Waffenexporte beschlossen hatten. Es ist die Blindheit vor den israelischen Verbrechen und die Mitleidlosigkeit der deutschen Regierung, die alle Welt schockiert.
Am 08. und 09. April 2024 fand in Den Haag die öffentliche Anhörung zu dem von Nikaragua in Gang gesetzten Verfahren gegen Deutschland statt.
Am 30. April 2024 entschied der Gerichtshof über den Antrag auf einstweilige Maßnahmen. Das Verfahren in der Hauptsache ist noch nicht beendet.
Entscheidung des IGH über den Antrag von Nikaragua auf einstweilige Maßnahmen
30. April 2024. Die Begründung des Internationalen Gerichtshofs (IGH), mit der er (im Verfahren Nikaragua ./. Deutschland)den Antrag Nikaraguas auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme zurückgewiesen hat, ist einer Zusammenfassung zu entnehmen, die sich in der Original Fassung in Englisch auf der Homepage des IGH findet.
Der Gerichtshof erinnert an seine Beschlüsse vom 26. Januar 2024 und vom 28. März 2024 (Südafrika ./. Israel). Diese Beschlüsse gelten weiterhin und damit gilt auch ein völkerrechtliches Verbot, Kriegswaffen an Israel zu liefern.
Nachdem der Gerichtshof den Antrag Nikaraguas noch einmal wörtlich zitiert, gibt der Gerichtshof die Ansicht Nikaraguas wieder, dass Deutschland durch seine Waffenlieferungen und die Aussetzung der finanziellen Hilfe an UNRWA seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verletzt habe.
Danach wiederholt der Gerichtshof den Vortrag Deutschlands in Den Haag: Insbesondere wiederholt er den Vortrag Deutschlands, dass es an strenge Regeln der EU zum Export von Militärtechnologie und Waffen gebunden sei. Außerdem habe Deutschland seine Lieferungen an Israel erheblich zurückgefahren und nach dem 7. Oktober 2023 im Wesentlichen nur 3.000 tragbare Panzerabwehrwaffen geliefert.
Der Gerichtshof erklärt an keiner Stelle, dass Deutschland an Israel Kriegswaffen liefern dürfe, sondern er erklärt – gestützt auf die Erklärungen Deutschlands -, dass es keine Kriegswaffen an Israel geliefert hat.
Trotzdem erklärt erklärt der Gerichtshof, insbesondere mit Blick auf Deutschland, ausdrücklich: “Darüber hinaus hält es der Gerichtshof für besonders wichtig, alle Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf den Transfer von Waffen an Parteien eines bewaffneten Konflikts zu erinnern, um das Risiko zu vermeiden, dass diese Waffen für Verstöße gegen die oben genannten Konventionen verwendet werden. Alle diese Verpflichtungen obliegen Deutschland als Vertragsstaat der genannten Konventionen bei der Lieferung von Waffen an Israel.” Der Gerichtshof macht also unmissverständlich deutlich, dass Deutschland keine Waffen an Israel liefern darf.[1]
Beachtenswert ist die abweichende Stellungnahme des ad-hoc-Richters Al-Khasawneh.Er unterstützte den Antrag Nikaraguas mit der Begründung, dass Deutschland an Israel 3.000 Panzerabwehrwaffen zum Einsatz gegen einen Feind lieferte, der keine Panzer hat und deren Einsatz gegen zivile Wohnhäuser in Gaza durch Beweise belegt ist. Die Lieferung von 3.000 Panzerwaffen hatte Deutschland eingeräumt.
Das Hauptverfahren ist mit dieser Entscheidung nicht beendet. Denn dem Antrag Deutschlands auf Streichung der Rechtssache folgte der Gerichtshof nicht; dies begründete der Gerichtshof damit, dass er nicht offensichtlich unzuständig ist. Die Konsequenz ist: Deutschland muss damit rechnen, im Haupverfahren doch noch verurteilt zu werden, wenn sich herausstellt, dass Deutschland Kriegswaffen an Israel liefert.
Auszüge aus der Zusammenfassung des IGH im Folgenden als DeepL Übersetzung, zum besseren Verständnis an einigen Punkten leicht korrigiert:
Der nicaraguanische Anwalt und Diplomat Carlos Argüello Gómez spricht mit Max Blumenthal und Wyatt Reed von The Grayzone über seine Klage gegen die deutsche Regierung wegen ihrer Unterstützung des israelischen Völkermords im belagerten Gazastreifen, seine potenziell historischen Implikationen und seine Ähnlichkeiten mit dem erfolgreichen Fall, den er 1986 für den IGH vertrat und der massive Strafen gegen die Vereinigten Staaten für ihren illegalen schmutzigen Krieg gegen Nicaragua zu dieser Zeit verhängte.
Die Vertreterin Deutschlands, Frau Tania von Uslar-Gleichen, am zweiten Tag der Anhörungen Dienstag, 9. April 2024. Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek. Mit freundlicher Genehmigung des IGH. Alle Rechte vorbehalten.
ICJ LIVE: Deutschland verteidigt sich vor dem Internationalen Gerichtshof wegen „Völkermord“-Behauptung im Gazastreifen | Israel-Deutschland | CNBC TV18
Aus den Darlegungen der Leiterin der deutschen Rechtsabteilung, Tania von Uslar-Gleichen:
„Deutschland kommt zu diesem Verfahren als Freund des Gerichtshofs und überzeugter Befürworter der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten ….“
„Die Achtung und die Förderung des Völkerrechts sind Eckpfeiler der deutschen Verfassung und der deutschen Außenpolitik. Deutschland hat sich stets für die Förderung und Stärkung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Grundsätze eingesetzt …“
„Deutschland hat aus seiner Vergangenheit gelernt …“
„Deutschland war schon immer ein starker Befürworter der Rechte des palästinensischen Volkes …“
„Unser Verhalten zielt darauf ab, die dramatische Lage in Gaza, die der Gerichtshof in seinen Beschlüssen beschreibt, zu lindern …“
„Deutschland liefert Waffen nur auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung, die die Anforderungen des Völkerrechts nicht nur respektiert, sondern weit übertrifft ….“
„Wir setzen uns dafür ein, dass die Achtung des Völkerrechts auch unter so schwierigen Bedingungen in die tägliche Praxis umgesetzt wird…“
Links von Herrn Gomez sitzt die Vertreterin Deutschlands, Frau Tania von Uslar-Gleichen. Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek. Mit freundlicher Genehmigung des IGH. Alle Rechte vorbehalten.
„Im vorliegenden Fall ersucht Nicaragua den Gerichtshof … darum, Deutschland anzuweisen, die Unterstützung Israels bei seinem Vernichtungsfeldzug gegen das palästinensische Volk einzustellen“
„Der israelische Staat und insbesondere seine derzeitige Regierung sollten nicht mit dem jüdischen Volk verwechselt und gleichgesetzt werden. Die wahren Freunde des jüdischen Volkes sollten den Unterschied betonen. Die jüdischen Opfer in den Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkriegs würden Mitgefühl und Empathie für die mehr als dreißigtausend Zivilisten empfinden …“
„Deutsche Unternehmen, die in der Rüstungsindustrie tätig sind, profitieren direkt von dieser Situation, da ihre Aktienkurse seit dem 7. Oktober gestiegen sind und sie haben die gemeinsamen Entwicklungsverträge für Waffen mit ihren israelischen Partnern erheblich ausgeweitet. …“
„Die von der Bundesrepublik erteilten Ausfuhrgenehmigungen sind mehr als zehnmal so groß wie im Jahr 2022. Die meisten dieser Genehmigungen wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 erteilt, nach dem Einmarsch Israels in den Gazastreifen und dem Beginn seines Krieges in dem Gebiet und gegen seine Bevölkerung. …“
„Am 23. November 2023 verkündete das israelische Verteidigungsministerium stolz und offen, dass es offiziell ein Abkommen über den Verkauf des Luftabwehrsystems Arrow 3 an Deutschland für geschätzte 3,6 Milliarden US-Dollar abgeschlossen hat, und bezeichnete es als den „größten Verteidigungsexport“, den Israel jemals getätigt hat …“
„Von den ersten Tagen der israelischen Militäraktionen in Gaza an wurde deutlich, dass schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen wurden. Darauf haben u.a. der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 9. Oktober, der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz am 11. Oktober und sogar auf politischer Ebene unter voller Beteiligung Deutschlands in der Erklärung des Hohen Vertreters der Europäischen Union am 10. Oktober eindringlich hingewiesen …“
„Mit all diesem unbestreitbaren Wissen über die Situation reagierte Deutschland mit einer Aufstockung seiner Militärhilfe für Israel. Die vollständige Unterstützung Israels, auch auf politischer Ebene, war offensichtlich, als Südafrika am 29. Dezember 2023 seine Klage gegen Israel einreichte. Die prompte Reaktion Deutschlands war die Ankündigung, zugunsten Israels zu intervenieren …“
„Doch neben all diesen öffentlichen Erklärungen und Warnungen vor dem, was geschah, vertrat der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar die Auffassung, dass der Völkermord am palästinensischen Volk plausibel ist. Von diesem Moment an, um es mit den Worten eines Ihrer Mitglieder zu sagen, wurde der Alarm ausgelöst, und die Zeichen für völkermörderische Aktivitäten leuchteten rot auf …“
„Und doch lieferte und liefert Deutschland bis heute Waffen und militärische Unterstützung an Israel im Allgemeinen. …“
„Angesichts der katastrophalen Hungersnot und Epidemien im Gazastreifen ist die Entscheidung Deutschlands, die Finanzierung des UNRWA auszusetzen und bis heute an der Aussetzung der Finanzierung der UNRWA-Maßnahmen im Gazastreifen festzuhalten, besonders bezeichnend für die Unterstützung Israels durch Deutschland … Das UNRWA sorgt für die Grundversorgung der vielen Flüchtlinge in diesem Gebiet …“
„Darüber hinaus hat Deutschland, das möglicherweise die Absurdität einer solchen Entscheidung erkannt hat, seine Entscheidung schließlich rückgängig gemacht, mit Ausnahme des schockierendsten Aspekts: der Aussetzung der Finanzierung der UNRWA-Maßnahmen in Gaza ⎯ genau dort, wo sie am dringendsten benötigt wird, um das Ausmaß der humanitären Katastrophe zu begrenzen.“
„Die Bundesrepublik hat am 19. Februar 2024 gemeinsam mit allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erneut ihre Besorgnis über „die humanitäre Lage in Gaza und das Leid der Geiseln sowie die Pläne der israelischen Regierung für eine mögliche Bodenoperation in Rafah“ zum Ausdruck gebracht. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, „wie wichtig es ist, jederzeit den Schutz aller Zivilisten im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht zu gewährleisten und den rechtsverbindlichen Beschluss des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar zu respektieren“. Und trotzdem keine Aussetzung der militärischen Unterstützung für Israel.
Deutschland hat sich auch nicht bewegt, nachdem das Berufungsgericht in Den Haag zu dem Schluss kam, dass es „viele Anzeichen dafür gibt, dass Israel gegen das humanitäre Kriegsrecht verstoßen hat“ und das Königreich der Niederlande anordnete, „alle (tatsächlichen) Ausfuhren und Durchfuhren von F-35-Teilen mit Endbestimmung Israel einzustellen“. Das kanadische Parlament erinnerte daran, dass „Israel das humanitäre Völkerrecht respektieren muss und der Preis für den Sieg über die Hamas nicht das ständige Leiden aller palästinensischen Zivilisten sein kann“. Die kanadische Regierung hat die Genehmigung für die Ausfuhr von Rüstungsgütern gestoppt, wie andere Staaten zuvor auch. Deutschland tat dies nicht …“
Im Folgenden eine vollständige Dokumentation des Ostermarsches in Berlin in diesem Jahr. Es sind ganz außergewöhnliche Reden, die gehalten wurden. Am Anfang ein kurzer Bericht über den Ostermarsch, in dem diese Reden angekündigt werden. Jetzt sind sie zu hören oder auch zu lesen. Wir können sie nur von ganzem Herzen empfehlen.
Berliner Ostermarsch 2024: “Kriegstüchtig” – nein. Wir sind “friedenssüchtig”
„Mit den Worten „Wir sind mehr als im letzten Jahr, aber immer noch nicht genug!“ kommentierte Jutta Kausch-Henken von der Berliner Friko die Resonanz auf den Aufruf des Bündnisses zum diesjährigen Ostermarsch, der diesmal in der Karl-Marx-Alle begann und endete. 5 000 Teilnehmer:innen wurden gezählt. Die bei geradezu frühlingshaftem Wetter durchgeführte Antikriegsaktion stand unter der Losung „Kriegstüchtig – nie wieder“. Sie war getragen vom Selbstbewusstsein, die unverzichtbare Stimme zu sein, die auf die großen Gefahren und auf das Leid hinweist, die insbesondere der Krieg in der Ukraine und der im Nahem Osten nicht nur für die direkt betroffenen Menschen sondern für eine zukunftsfähige Entwicklung der Menschheit überhaupt bedeuten. Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnnis, wie in der deutschen Politik und in den meinungsbildenden Medien Aufrüstung und Krieg als alternativlose Antworten auf Konflikte zwischen Staaten rehabilitiert werden – in einem Land, in dem lange die Einsicht gepflegt wurde, dass von deutschen Boden nie wieder ein Krieg ausgehen dürfe. Nicht zu Unrecht wies Christoph Krämer als Vertreter der Internationalen Ärzt:innen für die Verhütung eines Atomkriegs (IPPNW) in seiner Kundgebungsrede darauf hin, dass der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss des Bundestages, die Ukraine mit Waffen zu unterstützen, die tief in das russische Territorium reichen, wie eine Kriegserklärung an Russland klingen. Großen Beifall erhielt auch ein Redner der Gruppe Eye4Palestine, der u.a. daran erinnerte, dass die Vertreibung der Palästinenser auch eine Folge der deutschen NS-Politik gewesen ist und die aktuellen Waffenlieferungen Deutschlands an Israel, das damit einen Genozid durchführt, eher diese Tradition fortsetzt als dass daraus die richtigen Konsequenzen gezogen würden.
Auch wenn es in den Parlamenten eine große Mehrheit gibt, die eine Eskalation des Krieges zwischen Russland und der NATO befürwortet, trifft dies keineswegs für die Bevölkerung zu, die sich nach jüngsten Umfragen in großer Mehrheit für Deeskalation und für diplomatische Initiativen ausspricht. Da kann man es nur als irreführend und als absolut selbstbeschädigend bezeichnen, wenn der Berliner Tagesspiegel im Vorfeld des Ostermarsches kommentierte: „Niemand braucht diesen Ostermarsch!“ Eher könnte man zu dem Schluss kommen, dass alle, die sich an diesem Kriege nicht bereichern können, mutige zivilgesellschaftliche Initiativen benötigen, um eine Zeitenwende zu erkämpfen, die ihren Namen verdient und nicht die Zukunft von Generationen verspielt. Die Opfer des Krieges gehen inzwischen in die Hundertausende. Die Ukraine selbst wird zunehmend verwüstet. Soll dieser Wahnsinn nun über Monate, oder gar Jahre fortgesetzt werden, nur damit die sicher geglaubten Renditeerwartungen der Markt beherrschenden und auch die Politik dominierenden Kapitalgruppen durch das drohende Ausbleiben des erhofften “Siegfriedens” nicht verhagelt werden?
In der Tat stehen wir hier immer noch am Anfang. Die Größe der Herausforderungen und unsere Fähigkeit, diese zu bestehen, stehen in einem schmerzhaften Missverhältnis zueinander. Das zeigte sich auch am Altersdurchschnitt der Teilnehmer:innen, die in ihrer großen Mehrheit noch als Kinder mit Kriegsfolgen zu tun hatten oder deren Spuren im Leben der Eltern miterleben konnten. Bei den großen Demonstrationen gegen die geplante Stationierung von US-Atomraketen der 1980er-Jahre trug die junge Generation noch diese Aktionen. Die heutige scheint eher handlungsunfähig. Offensichtlich führt die emotionale Wucht, mit der vor allem medial hier zu Lande Kriegsnarrative gepflegt werden, dazu, dass sich die junge Generation nur sehr sehr zögerlich den real existierenden Gefahren stellt, die ja insbesondere sie treffen.
Im folgenden erste mediale Eindrücke der Aktion vom Samstag. In den kommenden Tagen werden wir diese noch erweitern und es wird auch möglich sein, hier die auf der Kundgebung gehaltenen Reden nachzulesen.“
Recht herzlichen Dank an Jochen Gester für den Text. Erstveröffentlichung des Text in: gewerkschaftliche-linke.de.
Michael von der Schulenburg, ehem. UN-Diplomat, Foto: Ingo Müller
Gizem (DIDF): „Sag mir wo die Blumen sind“, Video: Ingo Müller
Josephine Thyrêt, Beschäftigte bei Vivantes, Betriebsrätin; Video: Ingo Müller
Kleine Bildergalerie
Redebeiträge: Videound Text
Michael von der Schulenburg
Lühr Henken
Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost
Christoph Krämer
Redebeiträge in Textform
Eye4palestine
„Einen schönen guten Tag an alle und Slam, im Namen der Gruppe @Eye4palestine möchte Ich eine Rede halten. Ich bin‘s Leid, vor jeder Rede zur Solidarität mit Palästina mich vorher von Judenhass und Antisemitismus distanzieren oder Organisationen, die in der EU und in Nordamerika als Terrororganisationen eingestuft werden, verurteilen zu müssen, bevor ich das Anliegen meines Volkes zur Sprache bringen kann. Es ist wichtig zu betonen, dass Solidarität mit den Palästinensern nicht zwangsläufig mit Judenhass oder Antisemitismus verbunden ist. Es gibt viele Menschen, die sich für die Rechte der Palästinenser:innen einsetzen, ohne antisemitische Ansichten zu vertreten.„
„…es ist wieder Ostern und wir sind, wie jedes Jahr, auf der Straße, um gemeinsam für den Frieden einzustehen. Der Kampf für den Frieden hat eine lange Tradition, und war dieser noch vor einigen Jahren eine Forderung, hinter der sich breite Linke Bewegungen vereinen konnten, so erfordert es heute deutlich mehr Mut, mehr Kraft und Zusammenhalt, mehr Solidarität, sich Konsequent gegen die Kriegstreiberei und ideologische Vorbereitung auf den Krieg zu stellen.“
„… Ich bin Gizem von der DIDF, der Föderation der demokratischen Arbeitervereine. Als wir uns vor zwei Jahren auf dem Ostermarsch versammelt haben, um gegen den damals noch jungen und brutalen Krieg in der Ukraine und gegen die Beteiligung der Bundesregierung an diesem Krieg zu protestieren, war die internationale Lage schon an einem Abgrund. Die Gefahr eines großen Krieges, eines Weltkrieges, ist schlagartig angestiegen. Heute, zwei Jahre später, würden wir uns wünschen, einen Schritt weiter zu sein, nicht mehr dort stehen zu müssen, an einem solchen Abgrund.„
„… Der Ostermarsch, vor 64 Jahren zum ersten Mal in der Bundesrepublik Deutschlands durchgeführt, hat seit den 80er Jahren in Berlin einen festen Platz in der Arbeit der Friedensbewegung. Unbeirrt treffen sich Friedensbewegte – seit 1990 West-und Ost gemeinsam am Ostersamstag. Seid herzlich willkommen! Bevor wir mit unserer Kundgebung beginnen, verlese ich die polizeilichen Auflagen, ohne die es ja heute nicht mehr geht.“
Prof. em. Dr. Fanny-Michaela Reisin, ex. Pres. International League for Human Rights – FIDH/AEDH Germany,
ehm. Präs. Internationale Liga für Menschenrechte(ILMR)
„… Das von Jutta Kausch soeben zur Anmoderation rezitierte „Höre Israel“ von Erich Fried und gab mir so den Titel für meine ad hoc-Ansprache. „Höre Israel“ („!ישראל שמע“) Es ist ein Bibelzitat und zugleich ein zentrales, wenn nicht das zentrale Gebet der jüdischen Tradition, das täglich zweimal, morgens und abends, gebetet wird. Be- kannt auch als „Shma!“ („Höre!“) wurde es – so erzählen Überlebende des Holo- caust in Auschwitz – von jüdischen Männern leise oder laut bei der schweren Ar- beit und auf dem Weg zur Gaskammer gebetet. Erich Fried schrieb das danach benannte Gedicht 1967 aus Verzweiflung über den („Blitz-„) Krieg, den Israel am 5. Juni gegen drei der vier arabischen Nachbarstaa- ten begann und am 10. Juni nach Eroberung ihrer Grenzterritorien beendete. Dazu gehörten die Westbank mit Ostjerusalem auf transjordanischer, der Gaza-Streifen und die Sinai Halbinsel auf ägyptischer sowie die Golanhöhen auf syrischer Seite. Mit Ausnahme der 1979 an Ägypten zurückgegangene Sinai Halbinsel sind alle an- deren Territorien seitdem und also seit mehr als 56 Jahren illegal okkupiert und unter israelischem Militärkommando gestellt, wenn nicht sogar annektiert sind. „Höre Israel!“ ein zentrales Gebet des Judentums. Vergeblich. Die zionistischen Führer hören nicht. –„