Eine Mitteilung der Vereinten Nationen zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland:
BERLIN (6. Februar 2026) – Deutschland befindet sich an einem Scheideweg für die Meinungsfreiheit und muss der Schaffung sicherer, inklusiver Räume für die Diskussion vielfältiger Meinungen Priorität einräumen, erklärte heute eine UN-Expertin. „Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Feindlichkeit gegenüber Migrantinnen und geschlechtsspezifischer Hass haben zugenommen, da einige politische Kräfte, die in rassistischen, fremdenfeindlichen und autoritären Ideologien verwurzelt sind, die Meinungsfreiheit als Waffe einsetzen, um Minderheiten zu marginalisieren, einzuschüchtern und zu missbrauchen“, sagte Irene Khan, Sonderberichterstatterin für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, in einer Erklärung zum Abschluss eines offiziellen Länderbesuchs in Deutschland.
Khan besuchte Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf und Karlsruhe. Es handelte sich hierbei um den ersten offiziellen Besuch eines UN-Sonderberichterstatters für
Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Deutschland. „Viele Personen, mit denen ich gesprochen habe – darunter Studentinnen aus der jüdischen Gemeinschaft, pro-palästinensische Solidaritätsaktivistinnen, Frauen in Führungspositionen in der Lokalpolitik, Journalistinnen, Akademikerinnen und Künstlerinnen – sagten mir, dass sie aufgrund hasserfüllter Angriffe, die oft durch soziale Medien verstärkt werden, Angst haben, sich online oder offline zu äußern“, so die Expertin. „Die Regierung nimmt diese Bedrohungen zwar ernst, setzt jedoch zunehmend auf Kriminalisierung und sicherheitsorientierte Ansätze, um ihnen zu begegnen. Viele dieser Maßnahmen – von einem verstärkten Schutz von Amtsträgern vor öffentlicher Kritik bis hin zu pauschalen Verboten von Slogans von Aktivistinnen und der Überwachung von Organisationen unter schwammigen Begründungen von „Extremismus“ – stehen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards“, sagte sie.
Khan erklärte, dieser Ansatz berge die Gefahr, den Raum für einen vielfältigen und sinnvollen demokratischen Diskurs einzuschränken, die soziale Polarisierung zu
beschleunigen und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Öffentlichkeit das Vertrauen in genau diejenigen demokratischen Institutionen verliert, die die Regierung zu schützen beabsichtigt. „Um es klar auszudrücken: Propagierung von Hass, die zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufstachelt, ist richtigerweise nach internationalem Recht verboten“, sagte Khan. Sie betonte jedoch, dass beleidigenden Äußerungen, die „legal, aber abscheulich“ (lawful but awful) seien, durch Aufklärung, Sensibilisierung, Debatten und Diskussionen begegnet werden sollte, nicht durch Zensur oder Kriminalisierung.
Ein Hauptanliegen in Deutschland bleibt laut der Sonderberichterstatterin die Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen zur Einschränkung des Eintretens für
palästinensische Rechte, die zu einer abschreckenden Wirkung für die öffentlichen Teilhabe und den Diskurs in Wissenschaft und Kunst führt.
Die Expertin stellte fest, dass ein sicherheitsorientierter Ansatz in Bezug auf die Meinungsfreiheit in der Vergangenheit oft eine gegenteilige Wirkung gezeigt habe und dazu führte, dass sich die Menschen weniger sicher fühlten und sich nicht sicher waren, wo die Grenzen zwischen geschützter und verbotener Meinungsäußerung liegen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die obersten Gerichte Deutschlands die dringend notwendige Klarheit in Bezug auf vage, ungenau definierte Konzepte schaffen werden, die die Meinungsfreiheit behindern.
„Deutschland hat bemerkenswerte Anstrengungen unternommen, um aus historischen Fehlern zu lernen. Mit seiner robusten Justiz und einem politischen System, das Koalitionsregierungen begünstigt, ist es gut aufgestellt, um einen sicheren und inklusiven Dialog zwischen verschiedenen Gruppen zu ermöglichen“, sagte sie.
„Deutschland muss nun dieses Potenzial nutzen und den Herausforderungen der heutigen Zeit so begegnen, dass die Menschenrechte Vorrang vor der Sicherheit
haben“, sagte Khan.
Die Sonderberichterstatterin wird im Juni 2026 dem Menschenrechtsrat einen vollständigen Bericht über ihren Besuch vorlegen.
ENDE
*Irene Khan ist Sonderberichterstatterin für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
Sonderberichterstatter/Unabhängige Experten/Arbeitsgruppen sind unabhängige Menschenrechtsexperten, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ernannt werden. Diese Experten werden als Sonderverfahren des Menschenrechtsrats bezeichnet. Die Experten der Sonderverfahren arbeiten auf freiwilliger Basis; sie sind keine Mitarbeiter der Vereinten Nationen und erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt. Während das UN-Menschenrechtsbüro als Sekretariat für die Sonderverfahren fungiert, sind die Experten auf eigene Verantwortung tätig und unabhängig von Regierungen oder Organisationen, einschließlich des OHCHR und der Vereinten Nationen. Alle dargelegten Ansichten oder Meinungen sind ausschließlich diejenigen des Autors und geben nicht zwingend die Meinung der Vereinten Nationen oder des OHCHR wieder.
Länderspezifische Beobachtungen und Empfehlungen der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen, einschließlich der Sonderverfahren, der Vertragsorgane und der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review), finden Sie im Universal Human Rights Index unter https://uhri.ohchr.org/en/.
