Inhaltsverzeichnis
- Vorspann: Video – Fehlentscheidung des Landesarbeitsgerichts
- Einleitung zur Diskussionsveranstaltung
- Tonmitschnitt der Einleitung und Vorträge:
- Vortrag RA Hopmann: Kitastreik, Friedenspflicht und einstweilige Verfügung
- Kurzbericht zur Veranstaltung
- Kleine Fotogalerie:
Vorspann: Video – Fehlentscheidung des Landesarbeitsgerichts
Das Landesarbeitsgericht hat am 11. Oktober 2024 den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben untersagt. 🚫👶
ver.di sieht darin eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung und kündigt eine intensive Prüfung des Urteils an. 📜🔍
Seit fast zwei Jahren kämpfen die pädagogischen Fachkräfte in den KEBs für bessere Arbeitsbedingungen und pädagogische Qualität. ✊📚 Trotz wiederholter Streiks und einer Zustimmung von 91,7% der Fachkräfte für einen unbefristeten Streik, verweigert der Berliner Senat konstruktive Verhandlungen und suchte stattdessen den Weg zum Gericht. 🏛️❌
„Der Senat muss wissen, dass mit diesem Urteil die Kita-Krise nicht verschwunden ist. Wir werden weiter Druck machen, dass der Senat seiner Verantwortung nachkommt und echte Verbesserungen in den Kitas sorgt,“ erklärt Andrea Kühnemann, ver.di-Landesbezirksleiterin. 🗣️💬
„Dass uns mit diesem Urteil die Möglichkeit genommen wird, konsequent für unser Recht und die Rechte der uns anvertrauten Kinder zu kämpfen, ist eine große Enttäuschung. Jetzt muss der Berlin Senat sagen, was er zu tun gedenkt, um die Situation in den Kitas zu verbessern,“ ergänzt Martina Breitmann, stellv. Kita-Leiterin und Mitglied der ver.di Tarifkommission
Einleitung zur Diskussionsveranstaltung
Am 18. Oktober 2024 wurde in der Regenbogenfabrik ein Diskussionsabend zum Berliner Kita-Streikverbot durchgeführt. Das Landesarbeitsgericht hat am 11.10.2024 in zweiter Instanz das Verbot des Streiks der Erzieher*innen in den landeseigenen Kita-Betrieben bestätigt. Damit ist die Ver.di Kampagne und Tarifauseinandersetzung für einen Tarifvertrag pädagogische Qualität und Entlastung zunächst beendet. In den letzten Jahren haben sich mehrere tausend Kita-Erzieher*innen organisiert, gekämpft und gestreikt, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Mit diesem skandalösen Urteil wird den Kolleg*innen die Möglichkeit genommen, ihr im Grundgesetz verankertes demokratisches Recht wahrzunehmen. Wir haben diskutiert, in wieweit das deutsche restriktive Streikrecht dafür verantwortlich ist, warum das Verbot ein heftiger Angriff auf uns Beschäftigte ist und was wir dagegen tun können.
Als Gast waren eingeladen:
Alexander Kübler, Kampagne für ein umfassendes Streikrecht, und RA Benedikt Hopmann, Arbeitsrechtler.
Die Veranstaltung wurde durch die Initiative: berlin_workers_support organisiert.
Tonmitschnitt der Einleitung und Vorträge:
ab 00:00 Einleitung Lena von der Initiative Solidarität mit dem Kita-Streik
ab 05:11 Selma, Erzieherin Kita-Eigenbetrieb
ab 10:44 Arne, Erzieher Kita-Eigenbetrieb
ab 15:07 Wolfgang, Erzieher-Eigenbetrieb
ab 33:25 Alexander Kübler, Kampagne für ein umfassendes Streikrecht
ab 50:57 RA Benedikt Hopmann
Vortrag RA Hopmann: Kitastreik, Friedenspflicht und einstweilige Verfügung
Der Kitastreik wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wegen angeblichen Verstosses gegen die Friedenspflicht über eine einstweiligen Verfügung verboten. Ein Grund sich etwas genauer mit der Friedenspflicht und einstweiligen Verfügungen gegen Streiks zu beschäftigen. Dazu der Vortrag von RA Benedikt Hopmann.
Der Text kann hier nachgelesen werden.
Kurzbericht zur Veranstaltung
Einen kurzen Bericht zur Veranstaltung ist hier zu lesen: www.instagram.com/p/DBbcpj0otU9/?igsh=ZjNhcTlmeGk3djNi