Ein frommer Nazi erhält: 100 000 DM

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Auf dieser Seite wird aufgezeigt, wie gut es Nazi-Verbrecher in der BRD geht und im Gegenzug dazu müssen deren Opfern für jeden Pfennig, der ihnen zusteht, jahrelang kämpfen müssen. Es werden hier Dokumente aus dem Archiv der VVN-Vda-Westberlin zur Dokumentation benutzt.[1]https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/131er-gesetz-ns-beamte-nachkriegszeit-bgh-bverfg-literatur-streit

Quelle Beitragsbild: Foto: Bundesarchiv, Bild 192-014 / CC-BY-SA 3.0via Wikimedia Commons


Inhaltsverzeichnis


Verwaltungsgericht begünstigt einen „Alten Kämpfer“

Auszug aus dem Artikel aus dem Jahre 1970, „Der Mahnruf 94- Jan-Februar 1970. Seite 7.

Die Bundesregierung wird einem „Alten Kämpfer“ der NSDAP, der im 3. Reich in: einer Blitzkarriere bis‘
zum Gesandten . 1. Klasse. aufgestiegen war, nach dem 131.-Gesetz- eine Pension als. Oberregierungsrat ab
1. Oktober 1961 zahlen müssen. Allein die Nachzahlung: für über acht zurückliegende Jahre dürfte den Betrag

von 100 000 DM übersteigen.

Mahnruf-94-1970-Seite-07

Weiteres folgt!