am 6. April 2022 haben drei Beschäftigte vom Lieferdienst Gorillas vor dem Arbeitsgericht in Berlin einen Verhandlungstermin, weil sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben. Die drei Beschäftigten wurden im Oktober 2021 mit weiteren Kollegen von Gorillas fristlos entlassen, weil sie wegen ihrer prekären Arbeitsbedingungen spontan gestreikt haben.
Der Prozess beginnt um 12 Uhr im Raum 513, Arbeitsgericht Magdeburger Platz 1. Es wird bereits um 11 Uhr eine Kundgebung geben zur Unterstützung der entlassenen Gorillas-Beschäftigten und für ein umfassendes Streikrecht. Info zur Kundgebung unter: https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2022/03/20/kundgebung-gorillas-060422/
Um 14 Uhr wird es vor dem Gerichtsgebäude am Magdeburger Platz 1 eine Pressekonferenz geben, zu der alle interessierten Journalisten herzlich eingeladen. Auf der Pressekonferenz werden die drei gekündigten Beschäftigten und die beiden Anwälte, Benedikt Hopmann und Martin Bechert, anwesend sein.
Die gekündigte Gorillas-Beschäftigte Duygu Kaya erklärt: „Was hätten wir anderes tun können als zu streiken? Unsere Löhne wurden gestohlen. Wir waren ständig unterbesetzt und wurden zu irrsingen und illegalen Schichten eingeteilt. Was klingt wie Arbeitergeschichte aus den Jahren der industriellen Revolution ist erst letztes Jahr in Berlin passiert. Die Angst gehört zum Arbeitsleben, besonders für uns Migant*innen, da wir häufig in harten und schlecht bezahlten Jobs arbeiten. Die Angst, den Job zu verlieren, ist sehr groß. Und Gesetze, die einschüchtern, lassen die Menschen verstummen. Dabei sollten die Bosse Angst haben, dass wir Arbeiter*innen uns das Recht nehmen zu streiken, wenn wir Ungerechtigkeiten spüren. Darum geht es bei meinem Kampf bei Gorillas.“
Bei Gorillas arbeiten viele migrantische Beschäftigte, die sich in einer besonders prekären Situation befinden: Sie haben oftmals befristete Aufenthaltsgenehmigungen, die an bestehende Arbeitsverträge gekoppelt sind, oder befristete Visa, sie müssen mit Sprachbarrieren und dem herrschenden Rassismus kämpfen. Die Kündigungen wurden damit begründet, dass die Beschäftigten von Gorillas „wild“, also verbandslos gestreikt haben. Dies bedeutet, dass sie ohne den Aufruf einer Gewerkschaft in den Streik getreten sind.
Der Anwalt der drei gekündigten Beschäftigten Benedikt Hopmann führt dazu aus: „Deutschland hat das das rückständigste und restriktivste Streikrecht Europas. In den meisten europäischen Ländern wäre der Streik bei Gorillas ein ganz normaler Arbeitskampf gewesen.“