Grundrecht auf Streik – ein Leserbrief

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Der Tagesspiegel zeichnet sich dadurch aus, dass er das Grundrecht auf Streik nicht zur Kenntnis nehmen will. Dewegen im folgenden Leserbrief extra für den Tagesspiegel ein kleiner Elementarkurs im Verfassungsrecht.

Hallo Checkpoint,

was schreiben sie da für einen unterirdischen Blödsinn? Ein Streik bei den städtischen Kitas in Berlin soll erst von einem Landesarbeitsgericht “genehmigt” werden?
Ja geht’s noch? Hat überhaupt einer von Ihnen in der Redaktion ein vollständiges Grundgesetz vorrätig? Und könnte er/sie darin auch einmal nachlesen, was dort über die ‘Vereinigungsfreiheit’ vulgo Streik geschrieben steht?
Es scheint nötig.
Selbst die rechtlich danach fragwürdige Tendenz, dass hier als absolute Ausnahme ein Untergericht es wagt, das Grundgesetz auszuhebeln und einen von der arbeitenden Basis fast einstimmig beschlossen Streik per Urteil “zu verbieten” ist ein starkes Stück!
Auch hier zeigt der Tagesspiegel im Sinne eines stockkonservativen Staatsverständnisses auf, wie man Sprache so verbiegen kann, dass sich nicht erst der richtige Eindruck verfestigt, ein Gericht verbietet einen Streik. Nein, die Sprachverderber vom Tagesspiegel schaffen es, hier ein juristisch reaktionäres Bild zu verbreiten, als habe neuerdings ein Arbeitsgericht die Aufgabe, einen Streik überhaupt erst einmal zu genehmigen.
Der TSP rückt immer mehr ab in eine gefestigte, autoritäre Haltung und Stimmungsmache gegen alle fortschrittlichen Bestrebungen in Stadt und Land. Das werden wir politisch bekämpfen.

Ärgerliche Grüße

Rüdiger Deißler
Fraktion DIE LINKE. Charlottenburg-Wilmersdorf
Sprecher für Bauen und Wohnen, Arbeit, Soziales und Gesundheit