Internationaler Gerichtshof in Den Haag: Verhandlung am 16. und 17. Mai eines weiteren Antrags Südafrikas auf weitere vorläufige Anordnungen gegen Israel

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Presseveröffentlichung

Inoffiziell
Nr. 2024/43

DEN HAAG, 17. Mai 2024. Die öffentlichen Anhörungen über den eingereichten Antrag Südafrikas auf Erlass zusätzlicher einstweiliger Maßnahmen und auf Änderung von einstweiligen Maßnahmen betreffend die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) wurde heute mit den Erklärungen Israels abgeschlossen.

Am Ende ihrer Ausführungen haben die Ko-Bevollmächtigten Südafrikas und Israels am 16. bzw. 17. Mai die folgenden Anträge an den Gerichtshof gerichtet.

Der Antrag Südafrika:

„Südafrika ersucht den Gerichtshof höflich, gegen den Staat Israel als Vertragsstaat der Völkermordkonvention und als Beteiligter an diesem Verfahren anzuordnen:

(1) unverzüglich und im Einklang mit seinen Verpflichtungen aus den früheren Beschlüssen des Gerichtshofs vom 26. Januar 2024 und 28. März 2024, seine militärischen Operationen im Gaza-Streifen, einschließlich des Gouvernements Rafah, einzustellen, sich vom Grenzübergang Rafah zurückzuziehen und den sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Rückzug der israelischen Armee aus dem gesamten aus dem gesamten Gaza-Streifen.

(2) unverzüglich und zusätzlich zu ihren Verpflichtungen aus der vorläufigen Maßnahme 4 des Beschlusses des Gerichtshofs vom 26. Januar 2024 und der vorläufigen Maßnahmen 2 (a) und 2 (b) des Beschlusses des Gerichtshofs vom 28. März 2024, alle wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um den ungehinderten Zugang Vertretern der Vereinten Nationen und anderer Organisationen zum Gazastreifen zu gewährleisten und zu erleichtern, die humanitäre Hilfe und Unterstützung für die Bevölkerung von Gaza leisten, sowie diesen ungehinderten Zugang Erkundungsmissionen zu sichern, international beauftragten Einrichtungen und/oder Beamten, Ermittler und Journalisten, um die Bedingungen vor Ort in Gaza zu beurteilen und aufzuzeichnen und die wirksame Sicherung und Aufbewahrung von Beweisen zu ermöglichen; und sicherzustellen, dass sein Militär nichts unternimmt, um einen solchen Zugang, eine solche Bereitstellung, Aufbewahrung oder Speicherung zu verhindern;

(3) dem Gerichtshof einen Bericht vorzulegen a) über alle Maßnahmen, die zur Umsetzung dieser Maßnahmen getroffen wurden, um diesen vorläufigen Maßnahmen Wirkung zu verleihen, und b) über alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um allen vom Gericht angegebenen vorläufigen Maßnahmen Wirkung zu verleihen innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses.“

Der Antrag Israels:

„Der Staat Israel ersucht den Gerichtshof, den Antrag der Republik Südafrikas auf Änderung der vorläufigen Maßnahmen abzulehnen.“


Der Gerichtshof wird nun seine Beratungen aufnehmen. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird in einer öffentlichen Sitzung verkündet, deren Termin zu gegebener Zeit bekannt gegeben wird.


Vorgeschichte des Verfahrens
Am 29. Dezember 2023 reichte Südafrika einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gegen Israel ein wegen angeblicher Verstöße Israels gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Verhütung und über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (die „Völkermordkonvention“) in Bezug auf die Palästinenser im
Gaza-Streifen.
Der Antrag enthielt auch einen Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen gemäß 41 der Satzung des Gerichtshofs und den Artikeln 73, 74 und 75 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs. Die Antragsteller beantragte den Erlass einstweiliger Maßnahmen zum „Schutz vor weiterem, schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden an den Rechten des palästinensischen Volkes unter der Völkermordkonvention“ und „um sicherzustellen, dass Israel seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention nachkommt, keinen Völkermord zu begehen Völkermord zu unterlassen und Völkermord zu verhindern und zu bestrafen“.
Am 26. Januar 2024 erließ der Gerichtshof seinen Beschluss zum Antrag Südafrikas.
Am 16. Februar 2024 erließ der Gerichtshof eine Entscheidung über einen Antrag Südafrikas auf zusätzliche vorläufige Maßnahmen vom 12. Februar 2024. –
Am 28. März 2024 hat der Gerichtshof auf einen weiteren Antrag Südafrikas vom 6. März 2024 hin, zusätzliche vorläufige Maßnahmen erlassen.
Am 10. Mai 2024 stellte Südafrika einen Antrag auf Erlass zusätzlicher vorläufiger Maßnahmen und die Änderung der zuvor vom Gericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen.
Frühere Pressemitteilungen zu dieser Rechtssache sind auf der Website des Gerichtshofs abrufbar.