Jeden Tag hören wir von internationale geltende Verträge/ Dokumente oder Gesetze. Jedoch wer kennt den Inhalt bzw. Wortlaut dieser Dokumente. Welche Länder haben diese Dokumente Unterzeichnet, zugestimmt oder ignoriert?
Hier, in dieser Tabelle wollen wir eine Aufzählung einiger Dokumente zeigen. Diese Tabelle wird ständig aktualisiert.
Bei den Links handelt es sich um eine Auswahl und sind nicht vollständig.
Dokumente | kurze Einführung | Link |
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Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle | Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet – als erster völkerrechtlicher Vertrag, der den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz als Schutzzeichen zum Gegenstand hat. | Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle – Vertragstexte – |
Oslo-Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (CCM) | Das Übereinkommen über Streumunition, umgangssprachlich auch als Streubomben-Konvention bezeichnet, ist ein am 1. August 2010 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag über ein Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition. | Übereinkommen über Streumunition in Deutsch, Engl. und Franz. Zeichner und Ratifikationsstaaten des Übereinkommens über Streumunition (Stand: 25.05.2016); Nr. 21 Deutschland Länderprofile Die Informationen zu den 112 Vertragsstaaten des Übereinkommens über Streumunition basieren auf Transparenzberichten nach Artikel 7 und offiziellen Erklärungen, die während der Vertragsstaatentreffen / Überprüfungskonferenzen oder in anderen öffentlichen Foren abgegeben wurden. Streumunitionsmonitor; Cluster Munition Monitor befasst sich mit globalen Entwicklungen in der Verbotspolitik, der Untersuchung und Räumung von Streumunitionsresten, Opfern und Opferhilfe. |
Atomwaffensperrvertrag | Kurzbezeichnung für den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Kernwaffen). Der A. wurde 1968 von den drei Interner Link:Atommächten USA, GBR und UdSSR unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Weitere Interner Link:Staaten schlossen sich dem Vertrag an (2015 = 191, darunter DEU); nicht unterzeichnet haben bisher Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea. | Text des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen –NVV – |
Atomwaffenverbotsvertrag | Neben dem Atomwaffensperrvertrag gibt es noch den weitergehenden Atomwaffenverbotsvertrag – mit dem Ziel, eine Welt ohne Atomwaffen zu schaffen. Knapp 90 Staaten haben den Atomwaffenverbotsvertrag inzwischen unterzeichnet; im vergangenen Jahr trat er in Kraft. Zu den Unterzeichnern gehören allerdings weder die Atommächte noch die NATO-Staaten inklusive Deutschland. | Vertrag zum Verbot von Atomwaffen Verhandlungen nach Ziffer 8 der Resolution 71/258 der Generalversammlung vom 23. Dezember 2016 über eine rechtsverbindliche Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen mit dem Ziel ihrer vollständigen BeseitigungWissenschaftliche Dienste - Bundestag: Aktueller Begriff Der neue Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen TPNW-Unterzeichnungs- und Ratifizierungsstatus |
Zwei-plus-Vier-Vertrag | In den „Zwei-plus-Vier-Gesprächen“ beraten die vier Außenminister der Sowjetunion, der USA, Frankreichs und Großbritanniens mit ihren zwei deutschen Kollegen das Verfahren und die Konsequenzen des Zusammenschlusses der beiden Staaten. | Vertragstext - Original Vertragstext (Bundesgesetzblatt) Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag)- Statusliste |
Die Schlussakte von Helsinki | Am 1. August 1975 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der 35 Teilnehmerstaaten in Helsinki die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, KSZE (seit 1995 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE). | Wortlaut der KSZE Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. KSZE Folgetreffen 1989, Wien vom 4. November 1986 - 19. Januar 1989. Tabellarische Übersicht: KSZE |
Charta für ein neues Europa | Treffen der Staats- und Regierungschefs, der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Heiliger Stuhl, Irland, Island, Italien - Europäische Gemeinschaft, Jugoslawien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische und Slowakische Föderative Republik, Türkei, Ungarn, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern Paris, 19. - 21. November 1990 | Wortlaut der Charta |
Haager Konvention | Die Haager Konvention entstand in der Erkenntnis, daß während der letzten Kriegsereignisse das Kulturgut ernsten Schaden gelitten hat, infolge der Entwicklung der Kriegstechnik in zunehmendem Maß der Vernichtungsgefahr ausgesetzt ist, und in der Überzeugung, daß jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volk es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet. Sie ergänzt und ersetzt zum Teil die bis dahin auf dem Gebiet des Schutzes der Kulturgüter gültigen internationalen Rechtsnormen, wie etwa das Haager Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges, von 1899 und 1907 sowie den Vertrag der Panamerikanischen Union von Washington von 1935 über den Schutz künstlerischer und wissenschaftlicher Einrichtungen und geschichtlicher Denkmäler | Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten Den Haag, 14. Mai 1954 ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION vom 5. Oktober 1961 HaagerKovention1954_BGBl.pdf Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten - Zweites Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten |
Haager Abkommen | ||
Die Charta der Vereinten Nationen | Die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) ist der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen (United Nations). Ihre universellen Ziele und Grundsätze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich alle inzwischen 193 Mitgliedstaaten bekennen. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco am Ende der Konferenz der Vereinten Nationen für internationale Organisation unterzeichnet und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Das Statut des Internationalen Gerichtshofs ist ein wesentlicher Bestandteil der Charta. | Textfassung der Charta |
Statut des Internationalen Gerichtshofs | Der Internationale Gerichtshof (IGH; französisch Cour internationale de Justice, CIJ; englisch International Court of Justice, ICJ) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast im niederländischen Den Haag. Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der Charta der Vereinten Nationen geregelt, deren Bestandteil das Statut des Internationalen Gerichtshofs ist | Textfassung |
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte | Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie sind universell, unveräußerlich und unteilbar. | Textfassung |
UN-Kinderrechtskonvention | Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit | Textfassung |
Der Nordatlantikvertrag | Der Nordatlantikvertrag – auch Nordatlantikpakt oder Washingtoner Vertrag (englisch North Atlantic Treaty oder Washington Treaty) – ist der völkerrechtliche Vertrag, der die NATO, die North Atlantic Treaty Organisation, begründete sowie die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder regelt. Er ist ein Regionalpakt, der für seine Mitglieder das kollektive Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta regelt. Er wurde am 4. April 1949 in Washington, D.C. unterschrieben und trat am 24. August 1949 in Kraft. | Textfassung |