Inhaltsverzeichnis
- Nipperdeys Zusammenfassung des faschistischen Arbeitsrechts im „Staudinger“ 1934
- Nipperdey zur „Betriebsgemeinschaft“
Nipperdeys Zusammenfassung des faschstischen Arbeitsrechts in zehn Grundgedanken
Im „Staudinger“, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 1934, fasste Nipperdey das faschistische Arbeitsrecht in zehn Grundgedanken zusammen, die unten in den Kopien aus dem „Staudinger“ 1934 nachzulesen sind.
Den „Ersten Grundgedanken“ nennt Nipperdey: „Beseitigung des kollektiven Arbeitsrechts“. Nipperdey beginnt diesen „Grundgedanken“ mit folgenden Satz: “ Im Verfolg der revolutionären Entwicklung, die mit der Beseitigung der freien Gewerkschaften am 2. April 1933 begann, wurden 11 der bisher wichtigsten Gesetze des Kollektivarbeitsrechts aufgehoben.“ Was Nipperdey eine „revolutionäre Entwicklung“ nennt und dann mit „Beseitigung der Gewerkschaften“, die „am 2. April 1933 begaann,“ zusammenfasst, war die Zerschlagung der Gewerkschaften, die Verfolgung und Inhaftierung zahlloser Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und die Zerstörung aller Rechte, die sich die Beschäftigten über Jahrzehnte erkämpft hatten. Nipperdey zählt ungerührt auf: “ Koalitionsrecht, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, …“
Nipperdey rechtfertig die Beseitigung von Gewerkschaften und kollektivem Arbeitsrecht so: „Das Kollektivrecht, das aufbaute auf Koalitionen, deren Existenz durch den Gedanken des Klassenkampfes bedingt war, die in dem Partner den grundsätzlichen Gegenspieler sahen, dessen Interesse notwendig im Widerspruch zu den eigenen stehen müssten, trat immer stärker in Gegensatz zu den Bedürfnissen der Volksgemeinschaft.“ Und weiter: „Die Vereinbarung der Arbeitsbedigungen … entbehrte der Elastizität, nahm nicht hinreichend Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Betriebes …“ Das ist der Kern dessen, was Nipperdey die „Bedürfnisse der Volksgemeinschaft“ nennt: Die durch keine Gewerkschaft, keinen Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung eingeschränkte Herrschaft des Kapitals. Die „Volksgemeinschaft“, die jeden Interessengegensatz leugnet, ist die ungehemmte Herrschaft des Kapitals.
Den „Vierten Grundgedanken: Das Führerprinzip“ lässt Nipperdey mit folgendem Satz beginnen: „Ein weiteres Grundprinzip des Gesetzes ist die Übertragung des im Frontsoldatentum des Weltkrieges und in der Zeit des nationalsozialistischen Kampfes um die Macht herausgearbeiteten Führergedankens in den Betrieb, das heißt in die Betriebsgemeinschaft.“
Hans Carl Nipperdey zur Betriebsgemeinschaft
Nipperdey verwendet während des Faschismus den Begriff „Betriebsgemeinschaft“, der „den Unternehmer als Führer des Betriebes und die Beschäftigten als Gefolgschaftsangehörige umfasst“, und verwendet diesen Begriff „Betriebsgemeinschaft“ ungebrochen in der Kommentierung 1958 „als eine schicksalmäßige Verbundenheit aller im Betrieb Tätigen“ weiter.
Nipperdey zur Betriebsgemeinschaft im „Staudinger“, Kommentar des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), 1958, 11. Auflage:
Nipperdey verwendet den Begriff „Betriebsgemeinschaft“, der schon in seiner Kommentierung im Jahr 1934 eine zentrale Funktion einnimmt, ungebrochen in der Kommentierung 1958 „als eine schicksalmäßige Verbundenheit aller im Betrieb Tätigen“ weiter.
Nipperdey zur „Betriebsgemeinschaft“ im „Staudinger“, Kommentar des Bürgerlichen Gesetzbuches, 1934, 10. Auflage
Nipperdey verwendet während des Faschismus den Begriff „Betriebsgemeinschaft“, der „den Unternehmer als Führer des Betriebes und die Beschäftigten als Gefolgschaftsangehörige umfasst“: