Gorillas: Kündigungsschutz-Prozesse, Stellungnahme der Anwälte der Klagenden zur Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg

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Die Anwälte der Kläger der drei ehemaligen Gorillas-Beschäftigten, denen gekündigt wurde, weil sie an einem verbandsfreien Streik teilgenommen haben, teilen mit:

Offensichtlich hat sich das Landesarbeitsgericht entschieden, die gegen den Wortlaut des Grundgesetzes gerichtete, völkerrechtswidrige und historisch auf dem Erbe der dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte beruhende Streikrechtsprechung weiter zuführen. Diese Urteile, die die Wirksamkeit der Kündigungen feststellen, werden der Bedeutung dieses Freiheitsrechts in keiner Weise gerecht.

Dass die rechtliche Überprüfung beim Bundesarbeitsgericht (Revision) nicht zugelassen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Wir werden die Begründung abwarten und dann Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.