>

Andere Gründe für die Aberkennnung der Gemeinnützigkeit bei der VVN-BdA

image_pdf

3. November 2020 von benhop

Wenn die Finanzämter einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen, berufen sie sich auf  zwei gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Der Verein muss gemeinnützige Zwecke verfolgen[1] und
  • Der Verein darf nicht extremistisch sein.[2].

Bei Attac und den Vereinen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ geht es um die erste Voraussetzung: Welche Zwecke darf ein gemeinnütziger Verein verfolgen und wie darf er sie verfolgen? Bei der VVN-BdA geht es um die zweite Voraussetzung: Wann verfolgt ein Verein verfassungswidriger Bestrebungen, so dass er nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden soll?  

[1]  § 51 Absatz  1 Abgabenordnung (AO);  § 51 Absatz  2 Abgabe nordnung (AO)

[2]  § 51 Absatz  3 Abgabenordnung (AO)