4. November 2020 von benhop
Anders als bei der VVN-BdA geht es bei attac, campact und den anderen Vereinen, die sich in der Allianz “Rechtsicherheit für politische Willensbildung” zusammen geschlossen haben, um die Frage: Welche Zwecke darf ein gemeinnütziger Verein verfolgen und wie darf er sie verfolgen?
Die Allianz fordert eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, so dass ihnen nicht mehr die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann. Die Abgabenordnung soll so geändert werden, dass zivilgesellschaftliches Engagement als gemeinnützig anerkannt werden muss:
Einen ersten Schritt in dieser Richtung taten die Bundesländer auf der Sitzung des Bundesrats am 9. September. Sie entschieden sich für die Aufnahme weiterer Zwecke in die Abgabenordnung. Auch Vereine, die diese neuen Zwecke verfolgen, sollen als gemeinnützig anerkannt werden. Aber das reicht nicht aus, wie aktuelle Petitionen zeigen, z.B. https://www.openpetition.de/petition/online/engagement-gegen-rassismus-ist-gemeinnuetzig-der-bundestag-muss-dies-garantieren.
Ein anderer Vorschlag wurde jedoch abgelehnt, der attac und anderen Vereinen die Gemeinnützigkeit zurück gegeben hätte: Die Mehrheit der Länderfinanzminister hatte wenige Tage zuvor gegen die Stimmen der CDU/CSU folgenden Vorschlag gemacht: „Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft bei der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch tätig wird, wenn ihre steuerbegünstigte Tätigkeit mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist“. Dieser Vorschlag hätte den Vereinen auch erlaubt, politisch für ihre Forderungen einzustehen ohne Furcht vor der Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ begrüßte diesen Vorschlag und kommentierte ihn so: „Würde der Vorschlag ins Gesetz aufgenommen, würde damit prinzipiell anerkannt, dass gemeinnützige Organisationen natürlich auch mit politischen Mitteln wirken können, etwa mit Demonstrationen, Bürgerbegehren und Forderungen an den Bundestag, Länderparlament oder die Kommune“.
Die Allianz macht noch einen dritten Vorschlag: „Um sich für Demokratie zu engagieren, brauchen Vereine und Stiftungen die gesetzliche Erlaubnis, sich bei Gelegenheit über ihren Zweck hinaus zu engagieren, sonst wird dem Chorverein die Gemeinnützigkeit entzogen, wenn er zur antirassistischen Mahnwache aufruft“.
Die politisch Verantwortlichen sind nicht bereit, diese Forderungen der Allianz zu erfüllen, und sie sind auch nicht bereit, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA rückgängig zu machen. Etwas verallgemeinernd lässt sich die Zielrichtung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit so beschreiben: Zivilgesellschaftliches Handeln soll nicht politisch und politisches Handeln soll nicht antifaschistisch sein!
Es geht darum, diese Zielrichtung umzudrehen: Gemeinnützig ist zivilgesellschaftliches Handeln, das politisch, und politisches Handeln, das antifaschistisch ist. Das ist ein großes politisches Programm.