Rezensionen zum Buch „Gegenmacht statt Ohnmacht“

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Rezension in ver.di PUBLIK 01/20

30. November 2020 von benhop

Alle Rechte hart erkämpft
Betriebsrätegesetz – VSA-Band analysiert 100 Jahre „Gegenmacht statt Ohnmacht”
Von Henrik Müller


Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden”. So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG). Dass diese Rechte von den abhängig Beschäftigten und ihren Gewerkschaften allesamt mühsam errungen und hart erkämpft werden mussten und müssen: Auf diesen Aspekt konzentrieren sich die Autorinnen eines jüngst im Hamburger VSA-Verlag erschienenen Buchs mit dem Titel „Gegenmacht statt Ohnmacht”. Im Mittelpunkt steht dabei die Geschichte eben dieses Betriebsverfassungsgesetzes, das jetzt 100 Jahre alt ist. Es wurde – als „Betriebsrätegesetz” – am 18. Januar 1920 beschlossen und trat am 4. Februar 1920 in Kraft. Was heutzutage kaum jemand noch weiß, was aber, wie viele andere Hintergründe, aus dem vorliegenden Band zu erfahren ist: wie hoch der Blutzoll war, den unsere Kolleginnen dafür zu entrichten hatten. Fünf Tage vor der Entscheidung der Deutschen Nationalversammlung hatten sich während der Beratungen im Plenarsaal draußen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin mehr als 100.000 Menschen zu einer gewaltigen Demonstration gegen das geplante Betriebsrätegesetz versammelt, die einem Aufruf der linken Oppositionsparteien USPD und KPD, der Berliner Gewerkschaftskommission und der revolutionären Betriebsrätezentrale gefolgt waren.

Hoher Blutzoll

Im Verlauf der Kundgebung, so schreibt der Historiker Axel Weipert, sei es „zu einzelnen Handgreiflichkeiten im Gedränge zwischen den Demonstranten und der paramilitärischen Sicherheitspolizei” gekommen: „Rund zehn Minuten später eröffnete die Truppe mit Maschinengewehren und Karabinern das Feuer, warf sogar Handgranaten in die Menge. Sofort brach Panik aus, die Massen füchteten in den benachbarten Tiergarten. 42 Tote und weit über 100 Verletzte blieben auf dem Platz.” Noch am gleichen Tag verhängte Reichspräsident Friedrich Ebert, SPD, den Ausnahmezustand.

„Der 13. Januar 1920 ist in vielerlei Hinsicht ein Lehrstück über die politischen Verhältnisse Deutschlands in jener Zeit”, resümiert Weipert. Denn was mit dem Betriebsrätegesetz an echtem Fortschritt für die abhängig Beschäftigten erreicht war, entsprach nur noch in Bruchstücken dem, was sich Millionen von Aktivistinnen der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung nach der Katastrophe des Ersten Weltkriegs unter einer umfassenden Demokratisierung des Staates und der Wirtschaft vorgestellt hatten. Von einem „entscheidenden Einfluss auf Produktions-, Lohn- und Arbeitsverhältnisse”, wie er Ziel der vorangegangenen Massenstreiks gewesen war, habe keine Rede mehr sein können, stellt der Autor fest. Dabei ist es im Grunde bis auf den heutigen Tag geblieben, wenn auch im Laufe der Jahre und Jahrzehnte erhebliche Fortschritte im Detail haben durchgesetzt und verteidigt werden können, ohne dass den abhängig Beschäftigten allerdings jemals etwas geschenkt worden wäre.

DDR-Zeit fehlt

Die Juristin Isaf Gün, Gewerkschaftssekretärin beim Vorstand der Industriegewerkschaft Metall in Frankfurt/Main, und die Berliner Rechtsanwälte Benedikt Hopmann und Reinhold Niemerg als Herausgeberinnen versammeln in dem Band „Gegenmacht statt Ohnmacht” etliche kompetente Autorinnen mit durchaus unterschiedlichen Sichtweisen. Ihre Analysen und Einschätzungen reichen von der bürgerlichen Revolution 1848/49 über das „Hilfsdienstgesetz” 1916, die Novemberrevolution 1918, das Betriebsrätegesetz 1920 und die – rechtlose – Zeit des Nazi-Terrors bis hin zum westdeutschen Betriebsverfassungsgesetz 1952, seiner Reform 1972 und seinen bescheidenen gesamtdeutschen Veränderungen 2001. Das waren und sind die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft und ihre Gewerkschaften Gegenmacht aufbauen konnten und sich nicht in Ohnmacht ergeben mussten und müssen.

Eine Lücke tut sich in dem VSA-Band allerdings auf: Wie auch immer man Funktion und Wirksamkeit der betrieblichen Interessenvertretungen in der DDR bewerten mag, in der vorliegenden Aufsatzsammlung fehlt ein Überblick über die Arbeit der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1949 bis 1990.

Isaf Gün, Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg (Hrsg.), Gegenmacht statt Ohnmacht – 100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz: Der Kampf um Mitbestimmung, Gemeineigentum und Demokratisierung, VSA-Verlag, Hamburg, 160 Seiten, 14,80 Euro, ISBN 978-3964880369

aus: „ver.di PUBLIK“ – Die Mitgliederzeitung – Ausgabe 01/2020 vom 15. Februar 2020


Rezension in “Mitteilungen …” Nr. 58, 09/2020

19. November 2020 von benhop

Isaf Gün/Benedikt Hopmann/Reinhold Niemerg (Hrsg.): Gegenmacht statt Ohnmacht. 100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz. Der Kampf um Mitbestimmung, Gemeineigentum und Demokratisierung, Verlag VSA 2020, 160 Seiten, ISBN 978-3-96488-036-9, 14,80 Euro.

Noch während der Auslieferung zum Jahreswechsel 2019/20 waren die Exemplare der 1. Auflage durch ungewöhnliche Nachfrage aus IG Metall-Gremien vergriffen; es musste sofort unverändert nachgedruckt werden. Das Vorwort von Verena zu Dohna-Jaeger, Leiterin des Ressorts Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik beim Vorstand der IG Metall, bringt es gradlinig auf den Punkt: “Wie vor hundert Jahren geht es um den Interessengegensatz von Arbeit und Kapital.” (Und der wird im Buch ausführlich erklärt, gerät er doch selbst in Gewerkschaftskreisen aus “Sozialpartnerschaft” zuweilen in Vergessenheit.)

Kapitelmäßig wird der rote Faden verfolgt, wie Beschäftigte sich organisieren: Von den Anfängen der Arbeiterbewegung bis zum Ersten Weltkrieg, im Krieg und für die Novemberrevolution und danach, im Faschismus mit Anpassung bis zum Widerstand, in der unmittelbaren Nachkriegszeit, bei Wiederaufbau und Restauration, in der liberalen Reformzeit und im Neoliberalismus – bis zur Gegenwart.

Den Schwerpunkt mit elf von insgesamt 25 Beiträgen bildet die revolutionäre Zeit gegen den Krieg, mit besonderer Rolle der Revolutionären Obleute im Deutschen Metallarbeiter-Verband (Ralf Hoffrogge), um die Novemberrevolution als Geburtsstunde der ersten deutschen Republik und die Chancen für eine soziale Demokratie (Holger Czitrich-Stahl), mit Stinnes-Legien-Abkommen (Frank Deppe), Zielen und Ergebnissen der Rätebewegung (Axel Weipert und Dietmar Lange). Die Geschichte der Betriebsverfassung steht im Mittelpunkt: Das Betriebsrätegesetz von 1920 und die Demonstration dagegen, sowie der erfolgreiche Generalstreik gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch (Axel Weipert), der Sozialabbau in der Weltwirtschaftskrise 1920 bis 1932/33 (Reiner Zilkenat). Dem folgen die “Trümmer der Arbeiterbewegung”: Arbeitsrecht und Betriebsverfassung 1933 bis 1945 (Rüdiger Hachtmann), aber auch “geheime Netzwerke” als Basis für einen Neuanfang: Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen im Widerstand, 1933-45 (Michael Schneider).

Auf “Ein neuer Anfang?” (Ulrich Schneider) folgten ein Alliiertes Betriebsrätegesetz und Betriebsrätegesetze der Länder (Reinhold Niemerg). Benedikt Hopmann, einer der Initiatoren auch dieses Buches in der VSA-Reihe “Widerständig”, gibt eine Einschätzung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952, dem sich Franz Josef Düwell mit “Mehr Demokratie wagen!” über das Betriebsverfassungsgesetz 1972 und die Unternehmensmitbestimmung 1976 anschließt, gefolgt von Rudolf Buschmann mit der Betriebsverfassungsreform 2001 und ihrer Bewertung im Zeichen des Neoliberalismus.

Als “Ausblick” untersucht Andreas Fisahn, wieweit Sozialisierung und Wirtschaftsdemokratie durch Grundgesetz und EU-Recht möglich sind. Dirk Linder und Benedikt Hopmann stellen heraus, dass für den Aufbau von Gegenmacht alle gewerkschaftlichen Mittel genutzt werden müssen einschließlich zeitweiser kollektiver Arbeitsverweigerung, um eine ökologische und soziale Transformation zu erringen.

Während Henner Wolter die Praxis der “Umstrukturierung von Betrieben und Unternehmen” als “‘Klassenkampf über das Handelsregister’ (von oben)” darstellt, fassen abschließend Isaf Gün und Benedikt Hopmann das Wesentliche zusammen: Schlüsselindustrien in Gemeineigentum, als “Nächstliegendes zuerst”, tarifvertragliche Regelungen für die Beschäftigten zum Schutz vor der Willkür des Marktes sowie gewerkschaftliche Gegenwehr zu organisieren (im Gegensatz zu geringem Widerstand in der Weltwirtschaftskrise 1929 bis 1932/33), denn “Das Vergangene kehrt zurück”. – “Our Future in our hands”, und zwar “Innerhalb und außerhalb der Betriebe”. Es gilt noch immer Friedrich Schiller in seinem “Wilhelm Tell”: “Verbunden werden auch die Schwachen mächtig”.

Außer Isaf Gün, Juristin, Gewerkschaftssekretärin beim IGM-Vorstand, sind immerhin zwei weitere Frauen Autorinnen: Claudia von Gélieu, Politologin, über “Arbeiterinnen und Sozialistinnen gegen den Krieg” und “Männer in die Räte – Frauen an den Herd”, sowie Mechthild Garweg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, mit einem eher seltenen Bericht über die kurze Zeitspanne vom Kriegsende bis bald einsetzendem “Kalten Krieg”, über gewerkschaftliche Erfolge und Niederlagen bei “Währungsreform und ‘Freier Marktwirtschaft’”, über den Widerstand durch Generalstreik 1948, den Kampf um die Unternehmensmitbestimmung 1951und gegen das Betriebsverfassungsgesetz von 1952. Zu wünschen wäre, wenn gerade wegen der beachtenswerten Hervorhebung kämpferischer Frauen dieser kleine Band auch in Arbeitsbereichen mit hohem Frauenanteil (bei Ver.di und NGG) verbreitete Lektüre würde.

Unter “Brot und Rosen” wird an die immer noch aktuellen Forderungen für die Frauen, immerhin auch in Deutschland die Hälfte der Menschen, erinnert. Claudia von Gélieu würdigt mit einer Kurzbiografie Cläre Casper (USPD/KPD, 1894-1976), einzige Frau im Kampfausschuss des Munitionsarbeiterstreiks Januar 1918. Toni Sender (USPD, 1888-1964) wird als Gewerkschaftsaktivistin porträtiert. Lena Fuhrmann, 22-jährige Betriebsrätin bei Salzgitter-Flachstahl, gibt abschließend ein aktuelles Statement für Kapitalismuskritik und Gegenmacht.

Unter den insgesamt 20 Autor/innen sind Historiker, Arbeitsrechtler, Gewerkschafter und Betriebsräte, die kurz und knapp die Geschichte der Arbeiterbewegung und ihre Kämpfe chronologisch, substanzreich und gut verständlich vermitteln. Auf wichtige historische Quellen-Texte wie Richard Müllers “Geschichte der Novemberrevolution” und die “Stenografischen Berichte über den Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Dezember 1918” wird hingewiesen. Ausführungen von Karl Marx über “Gewerksgenossenschaften”, Auszüge einer Rede von Oskar Cohn (USPD) in der Nationalversammlung 1919 über die “Sozialisierung”, und aus einer Grundsatzrede von Robert Dißmann auf der Generalversammlung des DMV 1919 über die Schuldigen an den Weltkriegs-Verbrechen, sowie eine Kurzbiografie des legendären Metallers Willi Bleicher (“Du sollst dich nie vor einem lebenden Menschen bücken!”) u. a. zeitgenössische Zitate bereichern die Kapitel.

Dieses Buch sollte in die Hände aller Beschäftigten, die für ihre Rechte und soziale Gerechtigkeit eintreten wollen. Ein kleines Pflicht-Lesebuch für Gewerkschaftsmitglieder, Vertrauensleute, Betriebs- und Personalräte, um aus der Geschichte zu lernen und zu handeln: Es geht ums Mitmachen, selbst aktiv zu werden für ein besseres Leben – für sich selbst und für alle. Auch den erst seit 30 Jahren unter neue Gesetze fallenden Arbeitenden mit DDR-Biografie vermittelt der Band eine gute Sicht über die bald 70-jährige Betriebsverfassung der BRD. Leider steht im gesamten Buch zum Thema bisher kein Wort, das die Lebenswirklichkeit der Menschen in den 40 Jahren DDR und den 30 Jahren danach berücksichtigt. Immerhin gehören sie mit ihren Lebens- und Arbeitserfahrungen dazu, wenn es nach 100 Jahren um eine Vollendung der Novemberrevolution von 1918/19 geht. In der nächsten Auflage sollte dem Rechnung getragen werden. “Gegenmacht statt Ohnmacht” setzt die verdienstvolle Reihe “Widerständig” im Verlag VSA fort.

Rainer Knirsch

In: Mitteilungen, Förderkreis Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung e. V.,  Nr. 58, September 2020.

Zu bestellen über den: VSA Verlag