12.04.2024: Chronologie des Verbots der Palästina-Konferenz und Erklärung zum Verbot, Pressekonferenz und das Video, sowie der dt. Text von Yanis Varoufakis und weiterführende Links sowie eine komplette Videodokumentation

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Inhaltsverzeichnis

  1. Erfahrungsbericht:
  2. Erklärung Anwält*innenKollektiv Berlin
  3. PRESSEKONFERENZ: Zum Verbot des Palästina-Kongresses (auf Deutsch und Englisch)
  4. Das Video über Palästina, das dazu führte, dass Yanis Varoufakis aus Deutschland verbannt wurde
  5. Dr. Ghassam Abu Sitteh, nimmt Stellung zu seinem Verbot in Deutschland einzureisen
  6. Exklusiv: Interview mit Dr. Ghassan Abu Sittah, nachdem er bei der Einreise nach Deutschland festgenommen wurde
  7. Yanis Varoufakis wurde vom deutschen Innenministerium von der Ausübung politischer Aktivitäten in Deutschland VERBOTEN.
  8. ERKLÄRUNG DES BUNDESAUSSCHUSSES FRIEDENSRATSCHLG ZUM VERBOT DES PALÄSTINA-KONGRESSES IN BERLIN
  9. Die Polizei führt eine Razzia bei der Berliner Konferenz durch, während die Unterdrückung des Palästina-Aktivismus in Deutschland eskaliert
  10. Abir KoptyBetreff: Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany
  11. 15. April 2024 – Regierungspressekonferenz | BPK u. a. “Palästina-Kongress” (Tilo)
  12. 17.04.2024: Dr. Ghassan Abu-Sittah: »Morgen ist ein palästinensischer Tag«
  13. 21.04.2024: „Du bist verrückt, Deutschland“
  14. 21.04.2024: Gegen Repression und deutsche Staatsräson! Liste ausgeladener Gäste seit dem 07.10.023 (130 Stand 21.04.2024)
  15. 22.04.2024: Verfolgter Palästinaaktivist: »Deutschland steht vor Gericht – nicht ich!«
  16. 26.04.2024: komplette Videodokumentation zum Kongreß

Erfahrungsbericht:

Ein kleine Chronologie (stenomäßig) zur Palästina-Konferenz und ihrem Verbot.

Foto: Ingo Müller, Das Begrüßungskomitee steht schon da und wartet auf uns:

Foto: Ingo Müller

Am 12. April wurde auf der Seite zur Palästina-Konferenz um 10.30 der Ort und der Einlass ab 12.00 bekannt gegeben. Als ich gegen 11.30 ankam, warteten schon mehrere Personen. Es wurde 12.00 und wir warteten immer noch auf den Einlass

Video: Ingo Müller

Zwischenzeitlich wuchs die Anzahl der Polizei immer mehr.

Über ehemals Twitter kam dann die untenstehende Mitteilung der Polizei, dass auf Grund bauliche Gegebenheiten nur 250 Personen rein dürfen.

Video: Ingo Müller

Gegen 13. 35 wurde folgende Erklärung seitens der Palästina-Konferenz abgegeben. s. Video

Video: Ingo Müller

Um 13.38 wurde durch die Polizei mitgeteilt, dass die Personen die vor der Germaniastr. 18-20 stehen als Versammlung eingestuft wurden und dementsprechend nicht gegen folgende Auflagen verstoßen dürfen. s. Video

Video: Ingo Müller

Zwischendurch wurde öfters: Deutschland finanziert, Israel bombardiert“ gerufen.

Video: Ingo Müller

Stimmungsvideo

Video: Ingo Müller

16:57 wurde über Twitter folgendes durch die Polizei mitgeteilt: Aufgrund rechtlicher Überprüfungen im Zusammenhang mit Redebeiträgen wird der Livestream der Versammlung zeitweise durch Abschalten des Stroms unterbunden. Wir bitten um Ihre Geduld.

Bild: Ingo Müller

Kurz nach 17:00 wurde über Twitter folgende Nachricht herausgebracht:

„Auf dem „Palästina-Kongress“ wurde ein Redner zugeschaltet, der ein politisches Betätigungsverbot hat. Es besteht die Gefahr, dass wiederholt ein Redner zugeschaltet wird, der sich schon in der Vergangenheit antisemitisch bzw. gewaltverherrlichend öffentlich geäußert hat. Daher wurde die Versammlung beendet und auch für Samstag sowie Sonntag ein Verbot ausgesprochen.“

Foto: Ingo Müller

Stimmung war friedlich und ausgelassen sowie musikalisch.

Video: Ingo Müller

Hier noch eine kleine Fotogalerie:


Erklärung Anwält*innenKollektiv Berlin

Anwält*innenKollektiv Berlin

Berlin, 13.04.2024

Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin

Wir sind ein Kollektiv von Anwält*innen in Berlin, die die Veranstalter des „Palästina-Kongress- Wir klagen an!“ vorbereitend sowie aktuell beraten und vertreten. Angemeldet wurde der Kongress von dem Verein Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e.V. Der Vorstand war und ist durchgängig Ansprechperson der Polizei Berlin. Es handelte sich dabei um eine Versammlung nicht unter freiem Himmel, also in geschlossenen Räumen.

I. Die Veranstaltung

Die Veranstalter planten in Kooperation mit einer Vielzahl politischer Initiativen, NGOs, Bürgerrechtsvereinigungen und Einzelpersonen den Palästina Kongress 2024 als Forum des politischen Austauschs zum Zwecke der Teilhabe an der politischen Meinungsbildung und -kundgabe. Damit sollten die militärischen Angriffe der israelischen Streitkräfte thematisiert werden, die als Folge der Anschläge von Hamas-Kämpfern auf das Leben von über 1.200 israelischen und anderen Staatsbürger*innen am 7. Oktober 2023 in Gaza durchgeführt werden und dem völkerrechtliche Vorwurf eines Verstoßes gegen die UN-Völkermordkonvention vom IGH für plausibel eingestuft worden ist. Die Veranstalter wollte an die mehr als 32.000 Palästinenser*innen erinnern, die in Folge dieser militärischen Intervention im Gazastreifen ihr Leben lassen mussten, an die zerstörten Familien, die vernichtete Infrastruktur, die verlorenen Kulturgüter und die 1,9 Millionen Vertriebenen, die mit der flächendeckenden Bombardierung überwiegend ziviler Einrichtungen zu beklagen sind. Er wollte in diesem Zusammenhang auch die Frage erörtern, in welcher Weise und in welchem Ausmaß die Politik der Bundesrepublik hierzu Beihilfe leistet. Der Anmelder wollte damit zugleich erreichen, dass die von den Ereignissen betroffenen Menschen aus dem Gefühl politischer Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit heraustreten, sich vernetzen und politisch tätig werden können, um dem gemeinsamen Ziel der Erreichung eines Schweigens der Waffen, der Versorgung der hilfsbedürftigen Menschen, der Freilassung von Geiseln und politischen Gefangenen, der Herstellung eines völkerrechtskonformen Zustandes in Nahost sowie der Sicherung eines dauerhaften Friedens auf der Grundlage eines gleichberechtigten Gesellschaftsmodells zu dienen.

II. Vorangegangene Sicherheitsgespräche nach dem Kooperationsgebot

Im Vorfeld gab es mehrfache Sicherheitsgespräche zwischen dem Anmelder, dem Anwält*innenKollektiv und der Polizei, mit dem Ziel die Veranstaltung zu schützen, wie rechtlich vorgesehen, und die Veranstaltung störungsfrei abzuhalten. Diese Gespräche sind sehr gut verlaufen, wir hatten zu keinem Zeitpunkt Anlass von Verbots- oder Beschränkungsabsichten auszugehen und dass trotz des Drucks aus Politik und Medien.

Noch am Morgen des Kongresses am 12.4.2024 wurde das Programm und die darin vorgesehenen Redner*innen mit der Polizei besprochen und bestätigt. Die polizeilichen Maßnahmen die dann während des Kongresses angeordnet worden sind, glichen daher einer Überrumpelung und stehen im Widerspruch zum Kooperationsgebot. Das Kooperationsgebot ist im Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz verankert und Grundlage aller Gespräche zwischen Anmelder, Anwaltschaft und Polizei.

III. Polizeiliche Maßnahmen zu Beginn des Palästina Kongresses

Während des laufenden Programms wurde wenige Minuten nach Beginn des Abspielens einer im Programm bekannt gemachten Video-Botschaft von Dr. Salman Abu Sitta ( Karteograph) der Versammlungssaal von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Duisburg betreten, die sich sogleich vor der Bühne aufbauten und die Unterbrechung des Videos verlangten. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass der Redner ein Betätigungsverbot in Berlin erhalten habe. Dieses Betätigungsverbot war dem Anmelder zuvor weder bekannt gemacht worden noch sonst bekannt gewesen. Es war nach dem Bekunden der Einsatzkräfte auch diesen gerade erst mitgeteilt worden. Nachdem zunächst die Tonspur weiterlief, wurde ohne Inanspruchnahme des hierfür mehrfach angebotenen Schlüssels im Wege der Selbstvornahme die Tür zum Betriebsraum mit Zwang geöffnet und der Strom abgeschaltet. Trotz dieses eskalativen Polizeivorgehens – der Veranstalter hätte in Kenntnis des polizeilichen Begehrens das Programm angepasst – blieb die Lage vor Ort ruhig, wurde von den Ordner*innen beruhigend auf die Teilnehmer*innen eingewirkt und kam es zu keinerlei körperlichen Auseinandersetzungen.

Mit dem Kontaktbeamten der in Amtshilfe tätigen Polizeikräfte aus Nordrhein-Westfalen wurden Kooperationsgespräche geführt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass bereits gerichtlich geklärt sei, dass ein Betätigungsverbot nicht für das Abspielen von Videos von im Ausland befindlichen Personen zur Anwendung komme. Es wurde zugesagt, dass dies geprüft werde. Dem Vernehmen nach haben weder Polizei noch der anwesende Vertreter der Staatsanwaltschaft in den angespielten Äußerungen einen strafbaren Inhalt feststellen können. Als der Anmelder gleichwohl anbot, auf das Abspielen des Videos zu verzichten, wurde problematisiert, dass der Live-Stream womöglich strafbare Äußerungen in die ganze Welt transportiere, was den Kreis der Wahrnehmenden unwägbar erweitere. Daraufhin bot der Anmelder an – unter Protest gegen die Anordnung –, vorläufig auf die Schaltung des Livestreams zu verzichten, um die Veranstaltung fortsetzen zu können. Dies schien ein gangbarer Kompromiss. Gleichwohl entschied der Gesamteinsatzleiter, dass die Versammlung aufzulösen sei und der Kongress nicht stattfinden könne. Er begründete dies gegenüber einem Mitglied des Anwält*innenKollektivs damit, dass eine Video-Botschaft einer Person gezeigt wurde, gegen die ein Betätigungsverbot ergangen sei, was wiederum auf Äußerungsdelikte dieser Person gestützt worden sei. Dies (allein) gebe ihm hinreichenden Anlass zu der Vermutung, dass bei Fortsetzung des Kongresses strafbare Äußerungen erfolgen werden, die jenen entsprächen, deretwegen das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta ergangen sei. Dass es im bisherigen Verlauf der Versammlung zu solchen strafbaren Äußerungen nicht gekommen ist, dass das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta den Veranstalter*innen nicht bekannt gewesen ist und diese kooperationsbereit sind, ändere nichts an seinem Entschluss, was er mit der besonderen Schwere des Schutzgutes rechtfertigen könne, dem die Beschränkung der Meinungsfreiheit diene. Er werde, so Polizeidirektor im Gespräch mit der Anwaltschaft, nicht abwarten, bis eine strafbare Meinungsäußerung erfolge.

Grundsätzlich können Versammlungen in geschlossenen Räumen gemäß § 22 Nr 3 VersFG Berlin aufgelöst oder verboten werden, wenn 1. eine unmittelbare Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs zu befürchten ist, oder 2. eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen, oder 3. die unmittelbare Gefahr besteht, dass in der Versammlung Äußerungen erfolgen, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen darstellen. Nichts von dem liegt hier vor. Es gab keine unmittelbare Gefahr für einen unfriedlichen Verlauf, oder für Leib und Leben, oder für Äußerungsdelikte.

IV. Rechtlicher Maßstab für Auflösung und Verbot

In der ständigen Rechtsprechung wird der Auflösungstatbestand des § 22 Nr. 3 VersFG BE bzw. Art. 5 Versammlungsgesetz Bund dahingehend ausgelegt, dass

„zum einen die darin erfassten Meinungsäußerungsdelikte von beträchtlichem Gewicht sein, sowie zur Unfriedlichkeit führen müssen, und zum anderen die das Verbot tragenden Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel ausschließenden Sicherheit festgestellt sein müssen, damit die zusätzlich erforderliche Prognose des Verhaltens des Veranstalters oder seines Anhangs eine tragfähige Grundlage hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25.04.1998 – 1 S 1143/98 – VBlBW 1998, 426).

Nur wenn erkennbare Umstände darauf schließen lassen, dass das Vertreten strafbarer Ansichten bzw. das Dulden strafbarer Äußerungen das maßgebende Anliegen der Versammlung ist, kommt ein Totalverbot in Frage. Lässt eine gesicherte Gefahrenprognose diesen Schluss nicht zu, sind nur weniger einschneidende Beschränkungen zulässig (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 33). Weil bloße Beschränkungen gegenüber dem Verbot geringere Eingriffe sind, darf in Anwendung des Grundsatzes der Erforderlichkeit ein Schluss von der Verbotsermächtigung auf die Ermächtigung zum Erlass verbotsvermeidender aber gleichwohl zwecktauglicher Maßnahmen gezogen werden (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 43 m.w.N.).“ (VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2010 – 1 S 349/10 –, juris 45)

Nach diesen Maßstäben entbehrt die angegriffene Verfügung jeglicher tatsächlichen Grundlage. Wie der Gesamteinsatzleiter dem Anwält*innenKollektiv gegenüber selbst eingeräumt hat, hatte der Anmelder keinerlei Kenntnis über bestehende Betätigungsverbote nicht anwesender Personen. Es sind auch im Verlauf der Versammlung keine strafbaren Äußerungen festgestellt worden, die ihrer Art und Schwere nach als Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zu verfolgen wären. Auf solche Feststellungen wurde die Auflösungsverfügung auch gar nicht gestützt.

Erst recht waren Äußerungen – ihre Strafbarkeit unterstellt – nicht darauf gerichtet oder geeignet, zu Unfriedlichkeit zu führen – weder in der Versammlung selbst noch über diese hinausgehend. Ein solches Anliegen hat der Veranstalter auch gar nicht verfolgt. Das gesamte Szenario der Orchestrierung polizeilicher Maßnahmen haben dazu auch gar keine Gelegenheit gegeben. Die Versammlungsteilnehmenden hatten eher das Gefühl, sich auf einer Versammlung der Polizei zu befinden als dass sich die Polizei auf einer selbstbestimmt durchgeführten Versammlung befunden hätte

Für die Polizei war vor Ort ersichtlich, dass weder eine strafbare Äußerung vor Ort getätigt wurde, noch der Verlauf der Veranstaltung als Versammlung nicht unter freiem Himmel unfriedlich war. Die Maßnahmen wurden also auf einer bewusst falschen Tatsachengrundlage gestützt, wie Videoaufzeichnungen in den sozialen Medien zeigen.

In Ermangelung konkreter Anknüpfungspunkte fehlt es schon an der erforderlichen Gefahrenprognose. Erst recht trägt die Annahme nicht, dass aufgrund des Verhaltens des Veranstalters oder der Teilnehmenden davon ausgegangen werden könne, dass die für die Auflösung am 12. April 2024 und das weitere Verbot der folgenden Veranstaltungstage bis einschließlich 14. April 2024 herangezogenen Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel aus-schließenden Sicherheit festgestellt worden sind.

Dieser Befund wird noch durch den Umstand gestützt, dass der Veranstalter auch nicht gegen das Betätigungsverbot verstößt – von dem er keine Kenntnis hatte –, wenn er das Video eines Drittstaatsangehörigen in Deutschland vorführt, der sich im Ausland befindet. Dies folgt bereits aus der Systematik und dem Regelungsgegenstand der das Betätigungsverbots, dass lediglich ein Verhalten im Inland unter der Voraussetzung persönlicher Anwesenheit erfasst.

Maßnahmen in einem ähnlich gelagerten Fall des politischen Betätigungsverbots wurden erst letztes Jahr für rechtswidrig vom VG Berlin erklärt (VG Berlin, Urteil v. 22.03.2023, VG 24 K 256.19). Hier weigert sich die Polizei Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und umsetzen.

V. Mildere Maßnahmen als die Auflösung waren ersichtlich möglich

Es wären nach § 22 Abs. 2 VersFG BE mildere Maßnahmen zu treffen gewesen, namentlich ein Aufführungs- bzw. Abspielverbot bestimmter Videobotschaften oder ein Redeverbot für persönlich Anwesende. Hiervon hat jedoch weder die Versammlungsbehörde in ihrem Bescheid Gebrauch gemacht, noch wurden vor Ort entsprechende Anordnungen getroffen. Die Tatsache, dass Dr. Salman Abu Sitta eine Grußbotschaft an den Kongress senden werde, war allgemein bekannt. Es war im Informationsaustausch mit der Polizei am 8. April 2024 auch mitgeteilt worden, dass abgespielte Beiträge auf mögliche strafbare Inhalte vorab durchgesehen und alle Redner*innen über die Rechtslage in der Bundesrepublik aufgeklärt würden. Dies wurde auch gegenüber dem Gesamteinsatzleiter wiederholt. Ebenso wurde angeboten, der Polizei die Videobeiträge zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen. Auch hierauf wurde sich nicht eingelassen.

Damit hat die Polizei ein völlig unverhältnismäßiges und grundgesetzwidriges Verhalten an den Tag gelegt. Die vielen und gravierenden rechtliche Bedenken und Argumente, die vom Anwält*innenkollektiv vorgetragen wurden, wurden außer Acht gelassen.

Im Anschluss wurde der Saal geräumt, wobei es mindestens 3 Festnahmen gegeben hat. Berichtet wurde zudem, dass ehemalige Teilnehmende und Journalist*innen auf dem Nachhauseweg von der Polizei verfolgt, beobachtet, festgestellt, und durchsucht wurden.

VI. Weitere politische Betätigungsverbote und Kontaktverbote

Bereits vor Beginn der Veranstaltung wurde bekannt, dass einem aus Großbritannien einreisenden Redner, Dr. Ghassan Abu Sittah (Rektor der Universität Glasgow und Mediziner) von der Bundespolizei ein Einreiseverbot erteilt, dieser im Terminalbereich festgehalten und seines Passes entledigt wurde, bis er nach längerer Befragung nach London zurückkehrte. Auch ist im untersagt worden, seinen Redebeitrag online zu halten.

Am 13.4.2024 wurde bekannt, dass gegen Yannis Varoufakis (ehemaliger Finanzminister Griechenlands und Vorsitzender der Partei Diem25) ebenfalls auf mündliche Anordnung der Polizei ein „Betätigungsverbot“ erlassen wurde. Die Verfügung erging durch die Bundespolizei im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren. Die Rechtsgrundlage wurde nicht mitgeteilt.

Aus unserer Mandantschaft sind zudem in mindestens zwei Fällen weitere Kontakt- und Betätigungsverbote bekannt geworden. Verboten wurde jeglicher Kontakt oder die Beherbergung von Teilnehmenden oder Veranstaltenden des Palästina Kongresses.

VII. Einschüchterungen im Vorfeld

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass das Verbot des Palästina Kongresses sich einreiht in verschiedene schikanierende Vorgänge im Vorfeld. Dazu gehört u.a. die Sperrung des Kontos der Jüdischen Stimme e.V., auf dem Spenden für den Kongress gesammelt wurden. Dazu gehören auch die „Sicherheitswarnungen“ der Polizei gegen das Cafe MadaMe, wo ein Spendenabend für den Palästina Kongress stattfinden sollte, und unter Druck abgesagt wurde. Dazu gehören auch die Einschüchterungsversuche gegen den Vermieter des Saals für den Palästina Kongress: hierzu wurden verschiedene Behörden eingeschaltet, um angebliche Mängel des Brandschutzes und der Nutzungserlaubnis zu finden.

VIII. Fazit

Das Anwält*innenKollektiv Berlin bleibt im Angesicht dieser Entwicklungen erschüttert. Jegliche rechtsstaatlichen Versuche, die Versammlung und die Versammlungsteilnehmenden zu schützen und für störungsfreien und rechtmäßigen Ablauf zu sorgen, wurden von der Polizei torpediert. Der Eindruck wurde geschaffen, dass hier jenseits aller bewährten versammlungsrechtlichen Erfahrungen, Rechtsprechung und verfassungrechtlicher Verankerung, Rechtsschutz verkürzt werden sollte. Es erhärtet sich auch der Eindruck, dass die Polizei politischem Druck ausgesetzt war, der sie dazu veranlasste, wissentlich rechtswidrig tätig zu werden. Uns wird hier eine rechtsstaatliche Entgegnung nicht nur erschwert, sondern ist so kaum mehr möglich: Ein vorheriges Verbot –wie dies in Politik und Medien gefordert wurde- hätte man nicht rechtssicher erlassen können; hiergegen hätten sich die Veranstalter erfolgreich im Wege des Eilrechtsschutzes wehren können. Das Verbot vor Ort hat den Rechtsschutz maximal verkürzt.

Wir können nur davon ausgehen, dass das Thema Palästina und die Diskussion um den dort stattfindenden Genozid, trotz mehrfacher einstweiliger Anordnungen des IGHs mundtot gemacht werden sollen. Und dies trotz der deutschen Beteiligung am Genozid, die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Mit der nationalen und internationalen Aufmerksamkeit für die Repression gegen den Palästina-Kongress ist jetzt wohl das Gegenteil eingetreten.

Quelle:


PRESSEKONFERENZ: Zum Verbot des Palästina-Kongresses (auf Deutsch und Englisch)


Das Video über Palästina, das dazu führte, dass Yanis Varoufakis aus Deutschland verbannt wurde

Yanis Varoufakis sollte am Freitag, dem 12. April, auf dem Palästina-Kongress in Berlin eine Rede halten, als die deutsche Polizei in den Veranstaltungsort eindrang und die Veranstaltung im Stil der 1930er Jahre auflöste. Urteilen Sie selbst, zu welcher Gesellschaft sich Deutschland entwickelt, wenn die Polizei die folgenden Worte verbietet.

Foto: Ingo Müller

Hier gehts zum dt. Text seiner Rede


Dr. Ghassam Abu Sitteh, nimmt Stellung zu seinem Verbot in Deutschland einzureisen

„Komplizen eines Verbrechens versuchen, die Beweise zu verbergen und die Zeugen zum Schweigen zu bringen.“

Der britisch-palästinensische Arzt Ghassan Abu Sittah, der durch seine Arbeit im Krankenhaus in Gaza bekannt geworden ist, sprach vor der deutschen Botschaft in London, nachdem er festgenommen und aus Deutschland abgeschoben worden war, als er an einer Konferenz teilnehmen wollte, auf der er Beweise zum Krieg in Gaza vorlegen sollte und seine Zeugenaussage als in seinen Krankenhäusern tätiger Arzt.

hier gehts es zum Transkript in dt. Sprache


Exklusiv: Interview mit Dr. Ghassan Abu Sittah, nachdem er bei der Einreise nach Deutschland festgenommen wurde

Exklusiv: Interview mit Dr. Ghassan Abu Sittah, nachdem er bei der Einreise nach Deutschland festgenommen wurde

In einem exklusiven Interview mit Middle East Eye schilderte Ghassan Abu Sittah, ein britisch-palästinensischer Arzt, der durch seine Arbeit in Gaza bekannt geworden ist, wie ihm auf einem Flughafen in Deutschland die Einreise verweigert wurde. Abu Sittah wollte an einer Konferenz teilnehmen, auf der er Beweise zum Krieg in Gaza und seine Zeugenaussage als Arzt vorlegen würde, der in den dortigen Krankenhäusern arbeitete.

Hier gehts zum dt. Transkript


Yanis Varoufakis wurde vom deutschen Innenministerium von der Ausübung politischer Aktivitäten in Deutschland VERBOTEN.

Eilmeldung: @diem25.org ’s @yanis.varoufakis vom deutschen Innenministerium verboten, jegliche politische Aktivität in Deutschland auszuüben! #palaestinakongress

Videoquelle:


ERKLÄRUNG DES BUNDESAUSSCHUSSES FRIEDENSRATSCHLG ZUM VERBOT DES PALÄSTINA-KONGRESSES IN BERLIN

Auszug aus der Erklärung:

ERKLÄRUNG DES BUNDESAUSSCHUSSES FRIEDENSRATSCHLG ZUM VERBOT DES PALÄSTINA-KONGRESSES IN BERLIN

Der vom 12.-14.4. geplante Palästina-Kongress in Berlin unter dem Motto: „Wir klagen an“ wurde nach im Vorfeld bereits stattgefundenen massiven Diffamierungen aus Politik und Medien am Freitag nur kurze Zeit nach Beginn aufgelöst und verboten.

Mehrere Menschen, darunter auch Personen jüdischer Herkunft, wurden verhaftet. Das Vorgehen von Politik und Polizei – obwohl es weder vor, noch während noch nach dem Kongress zu keinerlei strafbaren Äußerungen gekommen ist – darf nicht hingenommen werden.

Bereits im Vorfeld wurde alles versucht, um die friedliche Konferenz zu verhindern, auf der insbesondere eine Koexistenz von Israelis und Palästinensern praktiziert wurde. Die Schikanen gingen von Kontensperrungen und dem Versuch, mithilfe des Bauamts und der Feuerwehr unüberwindbare Hürden aufzubauen sowie willkürliche Auflagen zu erlassen, über Betätigungsverbote bis hin zur Verhinderung von Einreisen.“

Weiterlesen hier:


Die Polizei führt eine Razzia bei der Berliner Konferenz durch, während die Unterdrückung des Palästina-Aktivismus in Deutschland eskaliert

Die NachDenkSeiten schrieben sich am 15.04.2024 in ihre Online-Ausgabe zur verbotenen Palästina-Konferenz:

„An diesem Wochenende sollte ein Palästina Kongress in Berlin stattfinden. Er wurde von der Polizei abgebrochen und unterbunden. Wir geben im Folgenden unter A. die Rede von Yanis Varoufakis wieder [1] s. Inhaltsverzeichnis unter Punkt 4, die er in Berlin nicht halten konnte, und außerdem unter B. einen Text des palästinensischen Journalisten Abir Kopty. – Der Zustand der demokratischen Debatte, der Zustand der Demokratie in Deutschland wird immer unerträglicher. Inzwischen wird dem deutschen Volk quasi verboten, die andere Sicht der Dinge kennen zu lernen. Albrecht Müller“

Den Text des palästinensischen Journalisten Abir Kopty wollen wir euch nicht vorenthalten:

Abir Kopty
Betreff: Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany

Abir Kopty
Betreff: Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany

Abir Kopty is a Palestinian journalist and writer based in Berlin.
Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany
mondoweiss.net

In einem schockierenden, aber erwarteten Schritt durchsuchte und schloss die Berliner Polizei den “palästinensischen Kongress”, als er am Freitag, dem 12. April, begann. Der Kongress sollte eine dreitägige Veranstaltung mit Rednern aus der ganzen Welt sein, darunter Ghassan Abu-Sittah, Salman Abu Sitta, Noura Erakat und Ali Abunimah, darunter viele andere.

Die Konferenz, die von palästinensischen, jüdischen und internationalen Gruppen organisiert wurde, zielte darauf ab, den Völkermord in Gaza und die israelischen Verbrechen gegen die Palästinenser zu diskutieren und als Tribunal für Israel und einen seiner größten Unterstützer und Waffenlieferanten zu dienen: Deutschland.

“Die Tatsache, dass wir es geschafft haben, hier zu sein und diese Konferenz abzuhalten, ist an sich ein Akt des Widerstands”, sagte die palästinensische Journalistin Hebh Jamal in ihrer Eröffnungsrede auf der Konferenz.

Jamal wusste nicht, dass ihre Rede die einzige Rede sein würde, die über den geplanten Drei-Tage-Zeitplan gehalten werden würde.

Einschüchterung der Regierung

Jamal bezog sich auf die aufgeladene öffentliche Atmosphäre, die den Kongress vorangetrieben hat. Seit Wochen, seit der Ankündigung der Veranstaltung, arbeiten die deutschen Behörden, die Polizei und die Medien daran, dieses eine Ereignis zu verhindern.

Deutsche Medien nannten es unter anderem einen “Kongress der israelischen Hasser”, eine Konferenz von “Terror-Apologeten” und führten eine Verleumdungskampagne gegen die Redner durch. Politiker riefen auf, die Einreise für Redner auf der Konferenz zu verbieten, und der Berliner Senat kam dem Verbot sehr nahe.

Unabhängig davon hat die Regierung in den Wochen vor dem Kongress viele Schritte unternommen, um die Organisatoren unter Druck zu setzen und einzuschüchtern. Häuser von Aktivisten, die an der Konferenz beteiligt waren, wurden durchsucht und eine Spendenaktion für den Kongress wurde verboten. Darüber hinaus haben laut den Organisatoren zwei Veranstaltungsorte die Veranstaltung aufgrund von Polizeidruck und Drohungen abgesagt, und die Berliner Behörden haben auch das Bankkonto der Jüdischen Stimme / Jewish Voice, einem der Organisatoren des Kongresses, eingefroren und wo alle Beiträge für die Veranstaltung gesammelt wurden.

Am Tag der Konferenz entsandte die Polizei 2.500 Polizisten in der Nähe des Veranstaltungsortes und in der Halle ein.

Die Polizei erlaubte nur 250 Teilnehmer an der Veranstaltung, von 800 Teilnehmern, die ihre Tickets im Voraus reserviert hatten. Und wenn das nicht genug wäre, Dr. Ghassan Abu-Sittah wurde die Einreise nach Deutschland verweigert und nach Großbritannien zurückdeportiert. Er sollte am Abend auf dem Kongress über das sprechen, was er in Gaza erlebt hat.

Als die Veranstaltung kurz vor dem Beginn stand, wurden zwei Dutzend der feindlichen und antipalästinensischen Journalisten, die die Aufstachelungskampagne gegen die Konferenz geführt hatten, von der Polizei hereingelassen, obwohl sie nicht von den Kongressorganisatoren akkreditiert waren. Es sah aus wie ein Hinterhalt. Diese 25 waren auch in der offiziellen Mitarbeiterzahl enthalten, was bedeutete, dass 25 weniger registrierte Teilnehmer teilnehmen durften.

Nachdem die Konferenz begonnen hatte, waren alle erleichtert, dass trotz allem, was “wir es geschafft haben”, egal wie angespannt und unsicher sich die Menschen in der schweren Anwesenheit der Polizei im Inneren fühlten, begleitet von feindlichen Medienvertretern, die herumwanderten und Menschen filmten. Es gab ein kleines Gefühl des Sieges angesichts der letzten langen, anstrengenden und schrecklichen sechs Monate in einem Land, das die Trauer und Wut seiner palästinensischen Gemeinschaft nicht als legitim ansieht.

Dieser Moment des kleinen Sieges dauerte jedoch nicht lange.

Die deutsche Polizei hatte eine Mission für den Tag: diese Veranstaltung zu schließen. Sie warteten nur auf den richtigen Moment. Wenn es keinen richtigen Moment gäbe, würden sie einen schaffen.

Polizeiüberfall-Ereignis, Stromausfall

Der nächste Redner nach dem Journalisten Heba Jamal war der renommierte palästinensische Gelehrte und Autor Salman Abu Sitta, der aus der Ferne durch ein vorab aufgezeichnetes Video teilnahm.

Zwei Minuten nach dem Video stürmten Dutzende von Polizisten plötzlich die Mitte der Halle vor dem Bildschirm und der Bühne und stoppten das Streaming.

Als die Polizei die Bühne des palästinensischen Kongresses stürmte, um die Veranstaltung zu stoppen, schrie ein Organisator: “Sie sind derzeit peinlich, lassen Sie sie sich in Verlegenheit bringen!” Alle nickten.

Die Polizei behauptete zuerst, dass Abu Sitta etwas gesagt habe, das zu Gewalt oder Hass anstiften würde. Als die Organisatoren sie baten, den Satz zu bestimmen, sagten sie, sie müssten es überprüfen. Sie wussten es nicht.

Danach behaupteten sie, dass Salman Abu Sitta von “politischen Aktivitäten” in Deutschland ausgeschlossen wurde. Für sie wurde diese Fernrede als Verstoß angesehen. Aber die Anwältin der Veranstaltung, Nadja Samour, erklärte, dass die Polizei die Teilnehmerliste am Morgen überprüft und nichts in Bezug auf Abu Sitta markiert habe. Die Organisatoren schlugen vor, dass die Organisatoren den Rest der Rede von Abu Sitta nicht überprüfen, sondern mit dem Rest der Redner fortfahren.

Die Polizei wollte auch das Live-Streaming der Veranstaltung verhindern, aus der hypothetischen Angst, dass ein Redner etwas sagen könnte, das Anstiftung beinhalten könnte. Als die Organisatoren gegen eine solche hypothetische Annahme argumentierten, brach die Polizei in den Stromraum des Veranstaltungsortes ein und schnitt den Strom ab. Die Polizei beschloss dann, die gesamte Veranstaltung für die gesamten drei Tage zu verbieten, und befahl allen, den Veranstaltungsort zu evakuieren.

Als die Menschen anfingen, die Halle zu verlassen, verhaftete die Polizei mehrere Aktivisten, darunter zwei jüdische Aktivisten. Ja, in Deutschland gibt es nur eine Art von Juden, die als legitim angesehen wird: eine, die kein Problem mit dem Völkermord an Israel hat.

Laut Samour teilte die Polizei den Organisatoren mit, dass der Befehl, die Konferenz zu schließen, von “ganz oben” (“die Spitze”) kam. Sie sagte, obwohl sie das nicht bestätigen konnten, gab es eindeutig eine unterbrochene Kommunikation zwischen der Bundespolizei und der Berliner Polizei. Es ist unklar, woher die Entscheidung kam und wie und wann sie der Polizei vor Ort mitgeteilt wurde.

Wachsender Autoritarismus

In einem Display, das die Position der meisten deutschen Politiker widerspiegelt, begrüßte die deutsche Innenministerin Nancy Faeser das Verbot des Kongresses und sagte: “Es ist gut, dass die Berliner Polizei ein hartes Vorgehen gegen den sogenannten Palästina-Kongress in Berlin erklärt hat. Wir behalten die islamistische Szene sehr genau im Auge”.

Islamophobe und antipalästinensische Gefühle haben den öffentlichen Diskurs über Palästina hier in Deutschland vor dem 7. Oktober geprägt und sind nur noch schlimmer geworden. Polizeiliche Repression und hartes Durchgreifen sind ein normales Ereignis und nicht willkürlich.

Während die Organisatoren geschworen haben, die Entscheidung vor Gericht anzufechten, warnen sie, dass diese Repressionstaktiken darauf abzielen, die Bewegung zu erschöpfen.

“Wir wissen, dass die Welt zusieht und dass sie sehen, dass Deutschland seine antidemokratischen autoritären Tendenzen für jeden Tag mehr und mehr zeigt”, sagen die Organisatoren des palästinensischen Kongresses.

“Für all die Energie, die durch diese Unterdrückung verbraucht und verschwendet und absorbiert wird, ist es das Wichtigste, weiterhin über den Völkermord zu sprechen”, sagte Wieland Hoban, Vorsitzender der Jewish Voice for Just Peace in the Middle East, einem Mitorganisator des Kongresses.

“Wir sind stolz darauf, heute hier zu sein, das ist bereits ein Sieg, und sie werden uns nicht aufhalten”, sagte Co-Organisatorin Karin de Rigo von der Gruppe DIEM25.

Die Kongressorganisatoren hielten am Samstag, dem 13. April, eine Pressekonferenz ab, am Tag nachdem die Veranstaltung von der Polizei durchsucht und abgesagt wurde, um auf die schockierenden Ereignisse zu reagieren.

Sie stellten klar, dass das von der Polizei erlassene Verbot auch für jede alternative Veranstaltung gilt, die organisiert wird, um den Rednern einen Veranstaltungsort zu bieten, ob online oder persönlich.

“Was gestern passiert ist, sollte um die Welt gehen, Deutschland sollte beschämt und beschuldigt werden”, sagte der Filmemacher und Aktivist Dror Dayan auf der Pressekonferenz. Er forderte auch den kulturellen und akademischen Boykott Deutschlands.

Die Organisatoren stellten fest, dass sie immer noch keine schriftlichen Anordnungen erhalten hatten, in denen die ihnen von der Polizei mündlich auferlegten Einschränkungen angegeben waren.

“Das Verhalten der Polizei in den Wochen vor dem Ereignis und während des Ereignisses selbst ist kein Verhalten einer Polizei, das ist das Verhalten einer Mafia”, sagten die Organisatoren.

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Beste Wünsche & Grüße!

Dieter Kaltenhäuser

15. April 2024 – Regierungspressekonferenz | BPK u. a. “Palästina-Kongress” (Tilo)

Frau Kock, es geht um den am Freitag aufgelösten Palästina Kongress, da hat er sich ja auch die Inministerin geäußert und da gibt’s jede Menge Kritik an den Vorgehen der Sicherheitsbehörden.Mich würde erstmal grundsätzlich interessieren warum die Ministerin diesem Kongress islamistische Propaganda vorgeworfen und diese Menschen die sich da versammelt haben als islamistische Szene bezeichnet hatte.

Wortlaut des Transkript hier entlang:


17.04.2024: Dr. Ghassan Abu-Sittah: »Morgen ist ein palästinensischer Tag«

Am 12. April hinderte die deutsche Regierung Dr. Ghassan Abu-Sittah an der Einreise in das Land, um auf einer Konferenz in Berlin als Zeuge des Völkermords in Gaza zu sprechen. Am Tag zuvor, am 11. April, wurde Abu-?Sittah nach seiner erdrutschartigen Wahl mit 80 Prozent der Stimmen als Rektor der Universität Glasgow in der Bute Hall eingesetzt. Nachstehend finden Sie eine übersetzte Abschrift von Dr. Abu-?Sittahs Rede.

Das Transkript der Antritsrede an der Universität Glasgow wurde von Mondoweiss veröffentlicht.

Auszug aus der Rede:

„Die Studenten der Universität Glasgow haben beschlossen in Gedenken an 52.000 getötete Palästinenser abzustimmen. In Gedenken an 14.000 ermordete Kinder. Sie stimmten in Solidarität mit 17.000 palästinensischen Waisenkindern, 70.000 Verwundeten – von denen 50 Prozent Kinder sind – und den 4 – 5.000 Kindern, deren Gliedmaßen amputiert wurden. Sie stimmten für die Solidarität mit den Schülern und Lehrern von 360 zerstörten Schulen und zwölf völlig dem Erdboden gleichgemachten Universitäten. Sie waren solidarisch mit der Familie und dem Gedenken an Dima Alhaj, einer Absolventin der Universität Glasgow, die zusammen mit ihrem Baby und ihrer ganzen Familie ermordet wurde.


Zu Beginn des 20. Jahrhunderts sah Lenin voraus, dass echter revolutionärer Wandel in Westeuropa vom engen Kontakt mit den Befreiungsbewegungen gegen den Imperialismus und in den Sklavenkolonien abhängt. Die Studenten der Universität Glasgow haben verstanden, was wir zu verlieren haben, wenn wir zulassen, dass unsere Politik unmenschlich wird. Sie haben auch verstanden, dass das Wichtige und Besondere an Gaza darin besteht, dass es das Labor ist, in dem das globale Kapital den Umgang mit überschüssigen Bevölkerungsgruppen erprobt.“

Quelle:

und hier die Übersetzung [2]Zur Verfügung gestellt von http://www.magma-magazin.su

21.04.2024: „Du bist verrückt, Deutschland“

Rede, von Emily O’Sullivan [3]Emily O’Sullivan ist eine neue Aktivistin und aufstrebende Autorin und Journalistin. Sie wuchs im fundamentalistischen Christentum auf, dachte bis zu ihren Dreißigern an die Koexistenz von … Continue reading auf der Kölner Demonstration gegen das Verbot des Palästina-Kongresses in Berlin

Guten Tag, liebe Freunde und Kameraden! Wir stehen hier auf der ganzen Welt vor deutschen Institutionen, vereint gegen alle unterdrückten Menschen – als Palästinenser, Juden, Deutsche, Ausländer, BIPOC und LGBTQIA+-Geschwister. Heute sind wir alle Palästinenser.

Das Leben der Palästinenser ist wichtig.

Es sind schreckliche, schreckliche Zeiten in Deutschland. Ich bin entsetzt. Ich bin wirklich entsetzt. Ich lebe seit fast zehn Jahren in diesem Land und war stolz auf die Werte der Meinungsfreiheit und der intellektuellen Debatte in diesem Land. Was in den letzten Tagen in Berlin passiert ist, ist unbeschreiblich. Ihr drakonisches Vorgehen gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist eine Peinlichkeit.

Dem renommierten britisch-palästinensischen Chirurgen und Rektor der Universität Glasgow, Dr. Ghassan Abu-Sittah, der 44 Tage lang die palästinensischen Opfer von Bomben und Kugeln in Gaza behandelte, wurde die Einreise nach Deutschland mit der unbegründeten Begründung verboten, er könne die „Öffentlichkeit stören“. Ordnung und Sicherheit der Teilnehmer.“ Während des Livestreams von Alma Sittah brach die Berliner Polizei unsere Türen auf und durchsuchte unsere Privaträume. Als führender Experte für die Nakba wurde ihm in Deutschland nun auch nur entfernte politische Aktivitäten verboten.

Hier geht’s zum gesamten Redebeitrag

und hier zur Übersetzung:


21.04.2024: Gegen Repression und deutsche Staatsräson! Liste ausgeladener Gäste seit dem 07.10.023 (130 Stand 21.04.2024)

Das @archive_of_silence hat seit dem 7. Oktober zudem 129 Fälle dokumentiert, bei denen Personen von öffentlichen Veranstaltungen aufgrund ihrer Meinung zum Krieg in Israel/Palästina ausgeladen wurden.

Anmerkung von archiveofsilence

„Diese Liste dient nur zu Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann keine vollständige Richtigkeit garantiert werden, da es sich bei den genannten Daten in einigen Fällen um das genaue Datum der Stornierung handelt, während es sich in anderen Fällen um das Datum der ersten verfügbaren Informationen über die Stornierung/Stilllegung handelt. Bitte beachten Sie, dass diese Liste noch in Arbeit ist und kontinuierlich aktualisiert wird, um die aktuellsten und genauesten verfügbaren Informationen wiederzugeben. Benutzern wird empfohlen, die Details unabhängig zu überprüfen und diese Liste als allgemeine Referenz und nicht als endgültige Quelle zu betrachten. Wenn Ihnen fehlende Fälle auffallen, können Sie einen Beitrag leisten, indem Sie diese über die E-Mail-Adresse archiveofsilence@protonmail.com an uns senden. Wir werden sie dann zur Liste hinzufügen.“

Hier gehts zur Onlineversion der Liste

Gegen die Instrumentalisierung von Antisemitismusvorwürfen!


22.04.2024: Verfolgter Palästinaaktivist: »Deutschland steht vor Gericht – nicht ich!«

MagMa veröffentlicht hier die verschriftlichte Form der Verteidigungsrede und des Schlussplädoyers von Leon Wystrychowski von der Gruppe Palästina Solidarität Duisburg, die er am 10. April 2024 vor dem Amtsgericht Duisburg vorgetragen hat.1 Er wird von der Duisburger Polizei und der Duisburger Staatsanwaltschaft der »Billigung von Straftaten«, konkret der »Billigung von Morden« an »zivilen israelischen Staatsbürgern«, bezichtigt. Sie begründen dies mit der Tatsache, dass Leon Wystrychowski am 9. Oktober 20232 auf einer Demo in Duisburg die Parolen »Von Duisburg bis nach Gaza – Yalla Intifada!« und »From the River to the Sea – Palestine will be free!« angestimmt hat.3

Hier zur Veröffentlichung:


26.04.2024: komplette Videodokumentation zum Kongreß

Hier geht es zur kompletten Videodokumentation von des Palästina-Kongreß: https://palaestinakongress.de/video-dokumentation


[4]Quellen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=113828&fbclid=IwAR1L19-h1mz6-ltHaB_Zfxa_tGli4KCekwWqLRMRC5UMEDUoM9tEMWBpgDo und in Original: … Continue reading

References

References
1 s. Inhaltsverzeichnis unter Punkt 4
2 Zur Verfügung gestellt von http://www.magma-magazin.su
3 Emily O’Sullivan ist eine neue Aktivistin und aufstrebende Autorin und Journalistin. Sie wuchs im fundamentalistischen Christentum auf, dachte bis zu ihren Dreißigern an die Koexistenz von Dinosauriern und Menschen und wusste nicht einmal, dass Palästina existierte. Mittlerweile hat sie vier Hochschulabschlüsse, darunter einen Doktortitel, und hat besser gelernt. Wenn sie so weit kommen kann, gibt es noch Hoffnung für die Menschheit. Besonders am Herzen liegt ihr die Beendigung des globalen Imperialismus, der Besatzung und des Krieges.
4 Quellen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=113828&fbclid=IwAR1L19-h1mz6-ltHaB_Zfxa_tGli4KCekwWqLRMRC5UMEDUoM9tEMWBpgDo und in Original: https://mondoweiss.net/2024/04/police-raid-berlin-conference-as-repression-of-palestine-activism-escalates-in-germany/