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Hinweisgebergesetz: Whistleblowerschutz als Denunziantenschutz

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Das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von Whistleblowern wurde im Februar 2023 vom Bundesrat gestoppt. Danach sollten auch Hinweise geschützt werden, die Informationen enthalten über “Äußerungen von Beamtinnen und Beamten des Bundes, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen”[1]§ 2 Absatz 1 Nr. 10 HinSchG.

Was unter Verfassungsgtreue zu verstehen ist, hängt davon ab, wie die Verfassung ausgelegt und angewendet wird. Es käme darauf an, das Grundgesetz so auszugelegen und anzuwenden, dass wir ein antifaschistisches Prinzip im Grundgesetz anerkennen und diesem Prinzip eine vorrangige Bedeutung zumessen.

Zahlreiche historischer Erfahrungen belehren uns jedoch, dass das Grundgesetz anders ausgelegt wird. Vom Gesetz zum Schutz der Republik des Jahres 1922 bis zu den Berufsverboten gilt: Es wurden immer vor allem Demokraten und Linke bekämpft – unter dem Deckmantel der Bekämpfung aller Verfassungsfeinde von links und rechts, die alle in den einen Topf des Extremismus geworfen wurden.

Bisher war das allerdings immer Sache der Obrigkeit. Neu ist nun, dass das zur Aufgabe der Kolleginnen und Kollegen gemacht wird.

Nun haben die Ampel-Fraktionen einen neuen Anlauf genommen und brachten am 17. März gleich zwei neue Gesetzesentwürfe in erster Lesung in den Bundestag ein. Im Ergebnis wird das gesetzlich angeordnete Denunziantentum sogar noch verschärft.

In den beiden neuen Gesetzesentwürfen werden weiter Informationen über “Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen” geschützt. Die beiden Gesetzesentwürfe unterscheiden sich nur darin, dass in dem einen nur Äußerungen von Beamtinnen und Beamten des Bundes geschützt werden und in dem anderen auch Äußerungen von Beamtinnen und Beamte in den Ländern und Gemeinden.[2]über den sogenannten persönlichen Anwendungsbereich. Der erste neue Gesetzesentwurf[3]§§ 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 Nr. 10 HinSchG bleibt also bei der Beschränkung auf den Bund, der zweite neue Gesetzesentwurf [4]§§ 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 Nr. 10 HinSchG bezieht auch die Beamtinnen und Beamte der Länder und Gemeinden ein. Nach diesem zweiten Gesetzesentwurf, der sich wohl durchsetzen wird, werden damit alle denunzierenden Beamtinnen und Beamte geschützt – gleichgültig, ob sie für den Bund, ein Land oder eine Gemeinde arbeiten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie.[5]Eine Differenzierung im persönlichen Anwendungsbereich dieses Gesetzes zwischen Beamtinnen und Beamte von Bund, Ländern und Gemeinden ist nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar, eine Streichung … Continue reading

In der EU-Richtlinie wird – wie in dem deutschen Hinweisgeberschutz-Gesetz – aufgezählt, welche Informationen geschützt werden, wenn sie durch Whistleblowing bzw. Hinweisgebung gemeldet oder offengelegt werden[6]der sogenannte sachliche Anwendungsbereich, Artikel 2 EU-Whistleblowing-Richtlinie, so zum Beispiel Informationen über Verstösse gegen die Verkehrssicherheit, gegen den Umweltschutz, gegen Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit, Informationen über Verstösse gegen die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, gegen die Tiergesundheit und Tierschutz, gegen die öffentliche Gesundheit und den Verbraucherschutz. Ein Schutz von Informationen über “Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen”, findet sich dort nicht. Der Schutz der Informationen über solche Äußerungen ist offensichtlich eine Spezialität Deutschlands.

References

References
1 § 2 Absatz 1 Nr. 10 HinSchG
2 über den sogenannten persönlichen Anwendungsbereich
3, 4 §§ 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 Nr. 10 HinSchG
5 Eine Differenzierung im persönlichen Anwendungsbereich dieses Gesetzes zwischen Beamtinnen und Beamte von Bund, Ländern und Gemeinden ist nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar, eine Streichung dieses Denunziantenschutzes im sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes aber schon
6 der sogenannte sachliche Anwendungsbereich, Artikel 2 EU-Whistleblowing-Richtlinie

2. Öffentliche Kundgebung des Hanauer Bündnis für Frieden und soziale Gerechtigkeit und Warnstreik ver.di Tarif und öffentlicher Dienst VKA/Bund2023, 23.03.2023 Hanau

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Fotogalerie und Redebeiträge (Ausschnitte) bitte hier klicken

“Nach unsere ersten gemeinsamen öffentlichen Aktion im November mit rund 1.000 Menschen rufen wir nun zu einer weiteren öffentlichen Kundgebung auf, um unsere gemeinsamen Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen!”

Wann: 23.03.2023, 11.00 Uhr,

Wo: Kurt-Baum-Platz in Hanau.

Zur ersten öffentlichen Aktion im November 2022 hier lesen

Recht auf politischen Streik

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Vortrag vor der IGBAU Jugend in Würzburg (Foto: Alex Seus)

Der französische Gewerkschaftsbund CGT vermeldete Rekordzahlen. Bis 2,8 Millionen Menschen folgen den gemeinsamen Aufrufen aller französischer Gewerkschaften zum politischen Streik. Es ist längst an der Zeit, dass dieses mächtige Werkzeug der Arbeiter:innen wieder in den Vordergrund rückt. Wenn von Erhöhung des Renteneintrittsalters und einer Verlängerung der Wochenarbeitszeit geredet wird, Mieten explodieren, die Klimakatastrophe ungebremst auf uns zu rast, während Großkonzerne abräumen, kann man nicht glauben, dass sich das bei der nächsten Wahl schon irgendwie richten lässt. Für diese gesellschaftlichen Probleme die Arbeit niederzulegen, ist in Deutschland immer noch mit kontroversen Diskussionen verbunden. Doch der Streik, der politische Ziele verfolgt, darf kein Tabu mehr sein! Wie lange wollen wir uns noch von einem Nazi-Juristen vorschreiben lassen, für welche Ziele wir streiken dürfen? RA Benedikt Hopmann zeigt, warum die herrschende Meinung, der politische Streik wäre verboten, falsch ist. Es geht darum, das Potential in diesem Werkzeug wieder zu entdecken und welche Möglichkeit gegeben sind, dieses Recht wieder zu erlangen!

Hier der podcast, in dem man sich einen Vortrag anhören kann, den Benedikt Hopmann am 28. Februar 2023 auf Einladung der IG BAU Jugen in Würzburg gehalten hat.


Foto: IG Metall Senioren-Arbeitskreis

Auf Einladung des Arbeitskreises der Senioren der IG Metall Berlin beantwortete Benedikt Hopmann am 23. Februar 2022 neun Fragen, die der Arbeitskreis zum politischen Streikrecht gestellt hatte. Auf den Vortrag folgte eine lebendige Diskussion. Der Referent bedankte sich für die Einladung und die Möglichkeit zu einem so wichtigen Thema vor 38 Metallerinnen und Metallern sprechen zu können.  

Hier den Vortrag lesen:

Podcast: Die Arbeit nieder für eine bessere Gesellschaft!?

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Der französische Gewerkschaftsbund CGT vermeldete Rekordzahlen. Bis 2,8 Millionen Menschen folgen den gemeinsamen Aufrufen aller französischer Gewerkschaften zum politischen Streik. Es ist längst an der Zeit, dass dieses mächtige Werkzeug der Arbeiter:innen wieder in den Vordergrund rückt. Wenn von Erhöhung des Renteneintrittsalters und einer Verlängerung der Wochenarbeitszeit geredet wird, Mieten explodieren, die Klimakatastrophe ungebremst auf uns zu rast, während Großkonzerne abräumen, kann man nicht glauben, dass sich das bei der nächsten Wahl schon irgendwie richten lässt. Für diese gesellschaftlichen Probleme die Arbeit niederzulegen, ist in Deutschland immer noch mit kontroversen Diskussionen verbunden. Doch der Streik, der politische Ziele verfolgt, darf kein Tabu mehr sein! Wie lange wollen wir uns noch von einem Nazi-Juristen vorschreiben lassen, für welche Ziele wir streiken dürfen? RA Benedikt Hopmann zeigt, warum die herrschende Meinung, der politische Streik wäre verboten, falsch ist. Es geht darum, das Potential in diesem Werkzeug wieder zu entdecken und welche Möglichkeit gegeben sind, dieses Recht wieder zu erlangen!

Hier der podcast, in dem man sich einen Vortrag anhören kann, den Benedikt Hopmann auf Einladung der IG BAU Jugend am 28. Februar in Würzburg gehalten hat. Das Thema “Der Politische Streik – Die Arbeit nieder für eine bessere Gesellschaft?!” :

00:00:00 Vorspann
00:00:15 Begrüßung
00:01:39 Übersicht über Vortrag
00:04:00 Wichtige Begriffe und Beispiele
00:18:43 Zwischenfazit
00:19:44 Eine wichtige Frage und die Antworten 0
0:26:44 Geschichte des Verbots
00:35:56 Die braune Vergangenheit des Hans Carl Nipperdey
00:40:38 In welchen Ländern ist der politische Streik verboten?
00:41:40 Verbot des politischen Streiks ist rechtswidrig 00:48:00 Was tun?
00:58:28 Abspann

“Der politische Streik – die Arbeit nieder für eine bessere Gesellschaft”
Referent: RA Benedikt Hopmann
Aufnahme/Ton: Alexander Seus, IG Bau Jugend
Bilder: Benedikt Hopmann
Bearbeitung: Ingo Müller
rec: 28.02.2023, Würzburg

Vortrag IG BAU Jugend Würzburg: Politischer Streik – Die Arbeit nieder für eine bessere Gesellschaft!?

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Vortrag von Benedikt Hopmann

Wann?     28.2.23, 19 Uhr

Wo?          Kellerperle,

                  Am Studentenhaus 1,      

                  Würzburg

Der französische Gewerkschaftsbund CGT vermeldete Rekordzahlen. Bis 2,8 Millionen Menschen folgen den gemeinsamen Aufrufen aller französischer Gewerkschaften zum politischen Streik.

In Großbritannien scheinen die Arbeiter*innen das Mittel des Streiks wiederzubeleben. Hunderttausende Beschäftigte aus Gesundheitswesen oder Bildungssystem legen gleichzeitig die Arbeit nieder.

Es ist längst an der Zeit, dass dieses mächtige Werkzeug der Arbeiter:innen wieder in den Vordergrund rückt. Wenn von Erhöhung des Renteneintrittsalters und einer Verlängerung der Wochenarbeitszeit geredet wird, Mieten explodieren, die Klimakatastrophe ungebremst auf uns zu rast, während Großkonzerne abräumen, kann man nicht glauben, dass sich das bei der nächsten Wahl schon irgendwie richten lässt.

Für diese gesellschaftlichen Probleme die Arbeit niederzulegen, ist in Deutschland immer noch mit kontroversen Diskussionen verbunden.

Doch der Streik, der politische Ziele verfolgt, darf kein Tabu mehr sein! Wie lange wollen wir uns noch von einem Nazi-Juristen vorschreiben lassen, für welche Ziele wir streiken dürfen?

Wohl DER Vorkämpfer auf diesem Gebiet ist Rechtsanwalt und Aktivist Benedikt Hopmann.

Benedikt Hopmann arbeitete vor Beginn seines Studiums als Schweißer in verschiedenen Berliner Betrieben und absolvierte eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Er war Mitglied des Betriebsrates, später Betriebsratsvorsitzender und ist Mitglied der IG-Metall.

Heute ist er als Rechtsanwalt in Berlin mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht tätig und vertritt mitunter 3 gekündigte ehemalige Fahrer:innen von Gorillas beim Kampf gegen deren Kündigung.

An diesem Vortragsabend wird er uns zeigen, warum die herrschende Meinung, der politische Streik wäre verboten, falsch ist. Es wird darum gehen, das Potential in diesem Werkzeug wieder zu entdecken und welche Möglichkeit gegeben sind, dieses Recht wieder zu erlangen!

Einlass ist ab 18:30 Uhr;

Eintritt ist kostenlos.

Hier geht es zum Podcast

Eindrücke von der Veranstaltung mit Rolf Becker „Blockade Leningrads 1941-44“, vom 25.02.2025

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Rolf Becker bei der Veranstaltung“Blockade Leningrads 1941-44, Prosa, Gedichte und Filme aus der Zeit der Belagerung” in Refugio am 25.02.2023.

Was ich ganz selten bei Veranstaltungen/Vorträge erlebe, war, dass während der ganzen Zeit eine absolute Stille herschte, so dass man ein Nadel fallen hören konnte.

Rolf Becker beendete seine Ausführungen mit ein Zitat von Christa Wolf:

„Wann Krieg beginnt, das kann man wissen, aber wann beginnt der Vorkrieg. Falls es da Regeln gibt, müsste man sie weitersagen. In Ton, in Stein eingraben, überliefern. Was stünde da? Da stünde, unter anderen Sätzen:

Lasst euch nicht von den Eigenen täuschen.“


Rückblick: 1981 Künstler gegen Atomraketen

1981 nahm Rolf Becker und viele andere Künstler an der Abschlußveranstaltung des 2. Forum der Krefelder Initiative am 21.November 1981 in der Dortmunder Westfalenhalle „Künstler für den Frieden“ teil.

eingescannt: Ingo Müller

Nach 42 Jahre kommt Jemand aus dem Publikum und zeigt Rolf Becker die Schallplatte „Künstler für den Frieden“ und er war erst sprachlos, dass diese Schallplatte heute noch jemand hat. Aber dann sah er sich das Begleitheft an und konnte sich an die Abschlußveranstaltung ganz genau erinnern. Und mit Erschrecken stellten wir fest, wie aktuell die Texte heute noch sind.

eingescannt: Ingo Müller

Und er schrieb ein Widmung in das Begleitheft:

„Leider aktueller denn je – Rolf Becker, 25.02.2023“


Bildergalerie

Hier eine kleine Galerie von der Veranstaltung am 25. Februar 2023.


Rolf Becker – Leningrader Blockade 1941-1944: Gedenkveranstaltung zur Belagerung Leningrads, Tag des Friedens, 21. September 1922, globalisierungskritisches Leipziger Filmfestival, global e. V.