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GABRIELE KRONE-SCHMALZ ERHÄLT DEN LÖWENHERZ FRIEDENSPREIS 2023

Gabriele Krone-Schmalz, Handwerker-Friedens-Kongress in Dessau 02.04.2023, Fotorechte: Ingo Müller
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Gabriele Krone-Schmalz erhält von der Deutsche Nichtregierungsorganisation “Human Projects“, am 19. November 2023 den

den Löwenherz Friedenspreis 2023

Die Deutsche Nichtregierungsorganisation -Human Projects- verleihen jährlich den Löwenherz Friedenspreis an Persönlichkeiten oder Organisationen die sich wie Gabriele Krone-Schmalz in herausragender Weise um Frieden und Versöhnung verdient gemacht haben.


Was ist das “Löwenherz” ?

“Das „LÖWENHERZ“ ist der jährlich verliehene Ehrenpreis der Hilfsorganisation Human Projects. Er zeichnet Menschen aus, die sich in besonderer Weise für Frieden, Freiheit, Aufklärung, Integration und eine gerechtere Welt einsetzen.

Die Aufgabe des Preisträgers ist es, ein Projekt auszuwählen das gegen Armut, Hunger, Durst und Gewalt wirkt und diesem Projekt das Preisgeld zukommen zu lassen.

Finanziert werden die Preisgelder, die die jeweiligen Preisträger erhalten, aus den Einnahmen von Veranstaltungen, Sponsorengeldern und Spenden.

Der jeweilige Preisträger übernimmt die Projektpatenschaft und rückt mit in die Jury auf. Dadurch wird erreicht, dass viele gesellschaftliche Strömungen vertreten sind – im Sinne des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau: „Versöhnen statt spalten!“ damit in Zeiten in denen starke gesellschaftliche Fliehkräfte wirken, der Zusammenhalt unserer Zivilgesellschaft wieder gestärkt und vertieft wird.”

Quelle: https://www.humanprojects.de/der-loewe/


Auf unserer Homepage findet Ihr hier einige interessante Beiträge zu Gabriele Krone-Schmalz:

Gabriele Krone-Schmalz ist gebürtige Oberpfälzerin (geboren in Lam im Landkreis Cham). Sie studierte Osteuropäische Geschichte (1977 Promotion in Geschichte und Politische Wissenschaften), arbeitete als Redakteurin beim WDR und war von 1987 bis 1991 ARD-Korrespondentin in Moskau. Danach moderierte sie für die ARD den ,,Kulturweltspiegel“. Heute arbeitet sie als freie Journalistin und Autorin.

Weiterlesen hier:

Handwerker-Friedens-Kongress in Dessau, hielt Gabriele Krone-Schmalz einen Vortrag


Folgende Persönlichkeiten erhielten ebenfalls den Löwenherz Friedenspreis:

2016: Konstantin Wecker

2017: u. a. Michael Gorbatschow; Eugen Drewermann

2018: Tenzin Gyatso, der 14. Dalai Lama

2020: Fridays For Future


Beitragsbild: Gabriele Krone-Schmalz, Handwerker-Friedens-Kongress in Dessau 02.04.2023, Fotorechte: Ingo Müller

Gorillas: Das Streikrecht nicht länger auf den Abschluss von Tarifverträgen beschränken!

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Am Dienstag, den 25. April 2023 um 11:00 Uhr wurden vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg drei Kündigungen verhandelt, die der Lieferdienst Gorillas wegen Teilnahme an einem verbandsfreien Streik ausgesprochen hat. Wir haben in dieser Instanz verloren. Wir werden aber weiter machen. Das Streikrecht muss von seinen schlimmen Prägungen aus der Zeit des Faschismus befreit werden. Um was geht es im Einzelnen? Dazu nehmen wir im Folgenden Stellung.

Das zentrale Argument zur Rechtfertigung dieser Kündigungen lautet: Das Streikrecht sei allein auf den Abschluss von Tarifverträgen ausgerichtet.

Daraus wird einerseits abgeleitet: Der politische Streik sei verboten, weil er eben nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen, sondern auf staatliches Handeln, auf Gesetze gerichtet ist. Und andererseits soll sich daraus das Verbot des verbandsfreien Streiks ergeben: Weil das Streikrecht allein auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sei und nur Gewerkschaften Tarifverträge abschließen können, sei es auch nur Gewerkschaften erlaubt zu streiken.

Es liegt uns ganz fern, die Notwendigkeit starker Gewerkschaften in Frage zu stellen. Nur sie sind mächtig genug, Tarifverträge mit den Unternehmern durchzusetzen. Wir stellen nicht in Frage, dass Tarifverträge, die ähnlich wie Gesetze wirken, nur Gewerkschaften abschließen können sollen.

Streik auf Kampf um Tarife beschränken?

Unsere Frage ist eine ganz andere: Soll das Recht zu streiken allein auf dieses Ziel beschränkt sein? Sollen die abhängig Beschäftigten nur streiken dürfen, wenn der Streik einen Tarifvertrag zum Ziel hat? Soll es in einem Streik immer nur um Tarifverträge gehen dürfen? Unsere Antwort lautet: Nein, Arbeitsniederlegungen dürfen nicht auf dieses Ziel eingegrenzt werden.

Wenn die Beschäftigten von Gorillas empört sind, dass ihre Löhne unpünktlich und unvollständig bezahlt werden, und sie das nicht länger hinnehmen wollen und für die Zukunft eine Vertragsstrafe fordern, damit Gorillas endlich für alle die Löhne pünktlich und vollständig zahlt, und wenn sie deswegen die Arbeit niederlegen, dann muss das erlaubt sein, vor allem wenn man berücksichtigt, dass die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten von Gorillas extrem schwer ist, weil über die Hälfte der dort Beschäftigten sogenannte “Working-Holiday”-Visa haben und nach einem halben Jahr deswegen den Arbeitgeber wechseln müssen. Jedes halbe Jahr ist also die halbe Belegschaft eine andere.

Die Beschäftigten haben nicht das Ziel gehabt, Tarifverträge abzuschließen. Sie wollten eine pünktliche und vollständige Bezahlung ihrer Löhne sicherstellen und sie wollten auch, dass die Ungleichbehandlung aufhört; denn für dieselbe Tätigkeit bekamen die einen 10,50 € und die andern 12 €. Nach dem Streik im Oktober wurde tatsächlich für alle 12,00 € abgerechnet. Es geht also. Und es kann auch keine Gewerkschaft etwas dagegen haben, wenn auf diese Weise die Löhne bei Gorillas angeglichen werden.

Es ist im Übrigen ja auch nichts Ungewöhnliches, wenn ein Beschäftigter mit seinem Lohn unzufrieden ist und zu seinem Chef geht und sagt “Hey Boss ich brauch mehr Geld”, wie schon vor Jahren Gunter Gabriel sang. Es kommt auch vor, dass mehrere Beschäftigte gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass sie mehr Geld brauchen und das auch ihrem Chef sagen. Nur streiken sollen sie nicht dürfen. Das wollen wir nicht hinnehmen.

Beschränkung richtet sich gegen Gewerkschaften

Wichtig ist dabei auch der folgende Zusammenhang, den wir schon angedeutet haben, aber noch einmal hervorheben wollen: Wenn die herrschende Rechtsprechung den Streik ausschließlich auf den Abschluss von Tarifverträgen ausrichtet, geht es nicht nur um verbandsfreie Streiks. Es geht nicht nur um abhängig Beschäftigte, die ohne Aufruf der Gewerkschaften streiken und deswegen nach der herrschenden Rechtsprechung rechtswidrig handeln. Nein, es geht dabei immer auch um die Gewerkschaften. Die Ausrichtung des Streiks allein auf den Abschluss von Tarifverträgen richtet sich in aller erster Linie gegen die Gewerkschaften.

Wollen die Gewerkschaften für ein Ziel streiken, das nicht in einem Tarifvertrag besteht, dann soll ihnen das nach der herrschenden Rechtsprechung verboten sein. Wenn die Gewerkschaften gegen die 10 Morde in Hanau, wenn sie gegen Hochrüstung und Krieg, wenn sie gegen die Aufheizung des Klimas während der Arbeit protestieren wollen, soll Ihnen das verboten sein. Sie verstoßen dann gegen das Dogma, dass Streiks nur erlaubt sind, wenn sie auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Wenn sie gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalter sind – immerhin geht es hier um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit – sollen sie nur außerhalb des Betriebes demonstrieren dürfen. Sie sollen im Betrieb stillhalten. Sie können ja eine Presseerklärung veröffentlichen.

Beschränkung ist politische Unterwerfung

Mit dieser Beschränkung der Autonomie der Gewerkschaften auf die Tarifautonomie, werden die Gewerkschaften der Politik der Regierenden unterworfen, welche Politik das auch immer ist.

Die herrschende Politik drückt sich in Regierungshandeln aus und wird in Gesetzen geregelt, aber nicht in Tarifverträgen, die mit Unternehmen abgeschlossen werden. Sicher gibt es Dinge, die durch Gesetze und Tarifverträge geregelt werden können und auch geregelt werden. Zum Beispiel die Arbeitszeit. Dann können Gewerkschaften über bessere Tarifverträge, die sie mit den Arbeitgebern abschließen, schlechte Gesetze unterlaufen – soweit die gewerkschaftliche Kraft reicht. Aber weite Teile der Politik entziehen sich der Regelung durch Tarifverträge. Wir haben ja schon Beispiele aufgezählt: Das viel zu zögerliche Handeln der Politik gegen die Klimaaufheizung, Aufrüstung und Krieg, die Morde von Kolleginnen und Kollegen durch Neonazis in Hanau, die die Politik nicht unterband.

Auch wenn die Regierung eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für alle von 65 auf 67 Jahre durch Gesetz erzwingen will, muss es möglich sein, gegen dieses Gesetz während der Arbeitszeit zu demonstrieren.

Wir müssen nur auf unser Nachbarland Frankreich schauen und wissen, was gemeint ist. Wir müssen nur vergleichen, wie die Gewerkschaften in Deutschland reagiert haben, als unter der Schröder-Regierung ein Gesetz beschlossen wurde, das das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöhte, und wie das französische Volk in den letzten Monaten auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters durch Macron reagierte. Manche sagen, das ist in Frankreich eben eine andere Kultur, die Franzosen sind eben anders usw. usw. Aber der entscheidende Punkt ist ein ganz anderer, der entscheidende Punkt ist das Streikrecht. Die Gewerkschaften haben Angst, mit Schadenersatz-Forderungen überzogen zu werden, wenn sie streiken würden wie die Franzosen. Was in Frankreich erlaubt ist, ist in Deutschland verboten.

Streik und Demokratie

Manche behaupten, gegen die Regierung zu streiken, sei undemokratisch. Aber wollen wir denn im Ernst behaupten, die Deutschen seien die besseren Demokraten als die Franzosen? Es ist ja in Deutschland noch nicht einmal der politsche Demonstrationsstreik erlaubt, der sich dadurch vom Erzwingungsstreik unterscheidet, dass er maximal auf einen Tag begrenzt ist. Nein, es ist genau umgekehrt: Nicht der politische Streik in Frankreich ist undemokratisch, das Verbot des politischen Streiks in Deutschland ist undemokratisch. Denn Demokratie heißt nicht nur, alle paar Jahr den Stimmzettel abgeben, Demokratie heißt: Teilnahme am politischen Prozess.

In einem ersten Schritt muss der politische Demonstrationsstreik erlaubt werden. Weder die Beklagte noch die Rechtsprechung kann die Einschränkung des Streikrechts in Deutschland begründen. Und das, obwohl meiner Meinung nach das Streikrecht das wichtigste Freiheitsrecht überhaupt ist.

Gewerkschaften als Gegenmacht stärken

Es gibt nur eine Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Verbot des verbandsfreien Streiks: Das ist die Entscheidung von 1963. Die Grundlage ist eine Entscheidung des großen Senats aus dem Jahr 1955, die geprägt ist von der Formel: Streiks sind “im allgemeinen unerwünscht”. Diese Formulierung zitiert das Bundesarbeitsgericht acht Jahre später und meint, es sei wichtig, Kontrollen zu haben, “dass nur in wirklich begründeten Fällen gestreikt wird.”[1]BAG vom 20.12.1963 – 1 AZR 428/62 Entscheidungsgründe B II. 3. e., S. 31 Um das sicherzustellen, solle es nur den Gewerkschaften erlaubt sein, zum Streik aufzurufen. Die Gewerkschaft nicht als Vertreterin, sondern als Kontrolleurin der abhängig Beschäftigten, die Gewerkschaft als Ordnungsfaktor – in wessen Interesse? Gewerkschaften können sich nur als Gegenmacht behaupten.

Die IG Metall hat schon vor Jahrzehnten in einem ihrer Geschäftsberichte zur Illegalisierung des verbandsfreien Streiks durch die Rechtsprechung festgestellt: “Im Gewande eines angebliche Streikmonopols der Gewerkschaften werden so die Gewerkschaften zwischen die Stühle gebracht und die Kollegen, die an spontanen Arbeitsniederlegungen teilgenommen haben, der Willkür der Unternehmer ausgesetzt.”[2]M. Kittner “Arbeitskampf”, München, 2005, S. 685

Zusammenfassung

Unsere Argumente für das Recht auf den verbandsfreien und politischen Streik:

1.1. Die Beschränkung des Streikrechts auf den Abschluss von Tarifverträgen verstößt gegen den Wortlaut der Artikel 9 Abs. 3 GG (siehe 1.2), gegen die Historie der Rechtsprechung zu diesem Grundrechts (siehe 1.2, 1.4), gegen das Demokratie – und Sozialstaatsgebot der Art. 20 GG (siehe 1.3) und gegen das Völkerrecht (siehe 1.5).

1.2. Die Beschränkung auf den Abschluss von Tarifverträgen setzt sich über den Wortlaut dieses Grundrechts hinweg. Art. 9 Abs. 3 GG spricht nicht von Gewerkschaften, sondern von “Vereinigungen”, nicht von dem Abschluss von Tarifverträgen, sondern von der “Wahrung und Förderung der Arbeits – und Wirtschaftsbedingungen”. Eine Beschränkung auf tariflich regelbare Bedingungen ist daraus nicht zu entnehmen. Werden sämtliche Arbeits – und Wirtschaftsbedingungen, die nicht tariflich regelbar sind, zu einem Tabu für gewerkschaftliches Handeln erklärt und selbst ein Demonstrationsstreik von nur wenigen Stunden illegalisiert, dann ist das eine schwerwiegende Schwächung der Gewerkschaften, die nicht mit dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar ist.

1.3. Die ausschließliche Ausrichtung des Streikrechts auf den Abschluss von Tarifverträgen ist auch nicht mit der Demokratie – und Sozialstaatsgarantie des Art 20 GG Grundgesetzes vereinbar. Diese Garantie ist auf aktive Teilnahme am politischen Prozess der Gestaltung der Arbeits – und Wirtschaftsbedingungen gerichtet und beschränkt sich nicht auf Wahlen.

1.4. Dagegen wird das Streikrecht mit der Beschränkung auf den Abschluss von Tarifverträgen in eine antidemokratische Tradition gestellt, mit denen das befreite Deutschland in den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg nichts mehr zu tun haben wollte. Die Weimarer Republik kannte zwar ganz erhebliche Einschränkungen des Streikrechts, aber nicht die Beschränkung des Streikrechts auf den Abschluss von Tarifverträgen und damit das Verbot von verbandsfreien und politischen Streiks. Diese Beschränkung hat ihre Wurzeln im Faschismus, der die Gewerkschaften vollständig zerschlug und jeden Streik strikt unterband.

1.5. Dazu passt die fortgesetzte Verletzung des Völkerrechts. Das Völkerrecht kennt keine ausschließlich Ausrichtung des Streikrechts auf den Abschluss von Tarifverträgen und gewerkschaftlich getragene Streiks. Art. 6 Nr. 4 ESC ist bei der Auslegung des Grundgesetzes heranzuziehen; das gilt auch für die anderen einschlägigen völkerrechtlichen Verträge. Es gilt der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes.

1.6 Zwischenfazit: Die Urteile des Landesarbeitsgerichts und Arbeitsgerichts müssen aufgehoben werden. Es muss die Unwirksamkeit der Kündigungen festgestellt werden.

2. Das Landesarbeitsgericht hätte die rechtliche Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht (Revision) zulassen müssen. Dies aus den folgenden beiden Gründen

2.1 Das Bundesarbeitsgericht hat noch nie geprüft, ob verbandsfreie Streiks durch das Grundrecht auf Streik geschützt sind und mit welchen Gründen es eine Kündigung wegen Teilnahme an einem solchen Streik rechtfertigen will. Daher helfen Verweise auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts nicht weiter.

2.2 Zudem erschweren die besonderen Umstände des vorliegenden Falles einen gewerkschaftlichen Streik in einem solchen Ausmaß, dass von einem Streikrecht nicht mehr gesprochen werden kann. Das ist nicht nur ein Verletzung des Streikrechts, das für Migrantinnen und Migranten ebenso gilt wie für alle anderen Beschäftigten, sondern auch eine Ungleichbehandlung, für die es ebenfalls keine Rechtfertigung gibt.

Fazit:

Wir werden beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen

References

References
1 BAG vom 20.12.1963 – 1 AZR 428/62 Entscheidungsgründe B II. 3. e., S. 31
2 M. Kittner “Arbeitskampf”, München, 2005, S. 685

Waffenlieferungen an die Ukraine seit Kriegsbeginn!

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Die Plattform: statista veröffentlicht Insights (Einblicke) und Fakten aus 170 Branchen und 150+ Ländern.

Unter anderen ist der Ukraine-Krieg ein Schwerpunkt ihrer Arbeit.

Es ist unmöglich, sich all die Informationen, die uns täglich über diesen Krieg informieren, zu merken und die unzähligen Milliarden, die für die Waffen ausgegeben, zu verdeutlichen.


So untersucht Statista folgende Schwerpunkte:

-Kampfhandlungen & militärischer Vergleich

-Zivile Opfer & Fluchtbewegungen

-Waffenlieferungen & Hilfsleistungen

-Politische Reaktionen & Sanktionen

-Folgen für Wirtschaft, Preise & Lebensmittelversorgung

-Umfragen & Reaktionen in Deutschland

-Kennzahlen zu Russland und der Ukraine

-Exkurs: Die Verteidigungsbündnisse NATO und SOZ (Russland, China und Indien) im Vergleich

Quelle:


Die offizielle Liste der Waffenlieferung, die die Bundesregierung regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht, ist hier nachzulesen.


Der Wahnsinn der Rüstungsausgaben für die Ukraine lässt sich schwer mit einfachen Worten fassen, die Summe der Gelder ist für viele Menschen eine unvorstellbare Zahl. Der größte Unterstützer militärischer Waffenausrüstung ist die USA mit über 70 Milliarden, gefolgt von der EU mit 35 Milliarden und danach Großbritannien und Deutschland mit je 10,7 Milliarden Euro.

Interessant sind folgende Link:

Ukraine-Krieg: Zugesagte Unterstützung der Ukraine durch schwere Waffen¹ nach Ländern

Ukraine-Krieg: Militärische Unterstützung der USA durch Presidential Drawdowns (PDA) von 2021 bis 2023

Ukraine Support Tracker: Eine Datenbank für militärische, finanzielle und humanitäre Unterstützung der Ukraine

Nun planen die USA, die Ukraine mit den  international geächteten und in mehr als 120 Ländern verbotenen Streubomben zu unterstützen. Hierzu gibt es eine “Übereinkommen über Streumunition” Die USA, Russland und Ukraine haben dieses Abkommen nicht unterschrieben. Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete 2008 für Deutschland dieses Abkommen. Und somit sind wir verpflichtet, uns dafür einzusetzen, dass diese Streubomben keine Anwendung finden. Doch genau dieser Frank-Walter Steinmeier ist dafür und unterstützt die USA in ihrer Lieferung der Streubomben.

“Bundespräsident verteidigt Lieferung von Streumunition durch USA
Frank-Walter Steinmeier spricht sich gegen eine deutsche Blockade der Lieferung von Streumunition aus. Die Ächtung sei richtig, aber die Ukraine müsse sich verteidigen.”

Quelle:

Wie menschenverachtend kann man eigentlich noch sein? Steinmeier unterstützt die USA, Streubomben an die Ukraine zu liefern, obwohl er als Außenminister dieses Abkommen unterschrieb und als “Meilenstein der konventionellen Rüstungskontrolle sowie als wichtigstes Abkommen der jüngeren Zeit in der Entwicklung des humanitären Völkerrechts” feierte. Wenn die Ächtung der Streubomben richtig ist, wie Steinmeier zugesteht, dann ist die Konsequenz, dass eine Verteidigung mit diesen Bomben nicht gerechfertig werden darf. Doch Steinmeier zieht diese Konsequenz nicht.

Wie glaubwürdig ist dieser Mensch und wie glaubwürdige ist Deutschland in dieser Frage noch?

Wie weit geht Deutschland noch, um den Weg zum 3. Weltkrieg zu ebnen? Wieso unterwerfen wir uns den USA?

Friedenspolitische Gewerkschaftskonferenz am 23./24.06.2023 in Hanau

Friedenskonferenz Hanau 2023
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Robert Weißenbrunner auf der Friedenspolitische Gewerkschaftskonferenz am 23./24.06.2023 in Hanau

Hier kann die empfehlenswerte Rede des 1. Bevollmächtigten der IG Metall Hanau-Fulda, Robert Weißenbrunner, auf der friedenspolitschen Konferenz in Hanau am 23./24. 06. nachgelesen werden.

Im Einladungstext der Veranstalter IG Metall Hanau-Fulda und der Rosa-Luxemburg-Stiftung heißt es: 

Aus der Geschichte wissen wir, Kriege drängen Gewerkschaften in Widerspruchskonstellationen. Die deutschen Gewerkschaften stehen wieder einmal vor der Herausforderung, im Spannungsverhältnis von betrieblicher und institutioneller Interessenvertretung einerseits und sozialer Bewegung andererseits, ihre unverzichtbare Rolle als Friedensorganisation auszufüllen. Im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz der IG Metall Hanau-Fulda und der Rosa-Luxemburg-Stiftung wollen wir über aktuelle friedenspolitische Herausforderungen sprechen. Wir wollen dabei auch einen Beitrag zur innergewerkschaftlichen Diskussion leisten und mit ihm Einfluss auf die sich verändernden friedenspolitischen Positionen der Gewerkschaften nehmen.

Mit freundlicher Genehmigung veröffentlichen wir die Begrüßungsrede von Robert Weißenbrunner, 1. Bevollmächtigter IG Metall Hanau-Fulda:


Wortlaut der Rede von Robert Weißenbrunner

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe Genossinnen und Genossen,
Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,

seid mir erstmal als herzlich Willkommen hier in Hanau. In einer vielfältigen und bunten Stadt mit alter Arbeitertradition. 
Seid mir herzlich Willkommen in einer IG Metall-Geschäftsstelle mit rund 8.500 Gewerkschaftsmitgliedern, die sich auf zwei Zentren verteilen, nämlich das rote Hanau und das schwarze Fulda.
Willkommen in der Geschäftsstelle des Geburtsorts der Gebrüder Grimm. Das verbindende Element in der Region die A66 oder wie wir sie intern liebevoll unsere „Route 66“ nennen, und ihr werdet entlang dieser Strecke kaum ein Dorf finden, in dem es nicht irgendeine Verbindung zu den Märchen der Gebrüder Grimm gibt. 
Die Metallerinnen und Metaller unter euch kennen diese Region sicher auch durch das IG Metall-Bildungszentrum in Bad Orb, dass nicht nur unser best organisiertester Betrieb ist, sondern sich exakt in der Mitte der beiden genannten Zentren befindet.
Ich darf und muss euch aber leider auch begrüßen in einer Stadt, in der am 19. Februar 2020 neun Menschenleben mit all ihrer Liebe, ihrem Lachen und ihren Hoffnungen von einem Rechtsextremisten ausgelöscht worden sind. 
Über ihre Familien und Freunde ist dabei unermessliches Leid hereingebrochen. Bis heute liegt diese menschenverachtende Tat wie ein Schatten über der Stadt und wir fühlen weiter mit den Angehörigen und unterstützen sie mit unseren Möglichkeiten. 

Dieser Angriff war ein Angriff auf uns alle. Und die Opfer waren keine Fremden. Wir sind als Gewerkschaften Teil eines lokalen Bündnisses und wir haben uns auf Mahnwachen, Kundgebungen und Beerdigungen ein Versprechen gegeben: 

"Dass die Namen der Opfer nicht vergessen werden und dass es nicht bei folgenloser Betroffenheit bleibt. Wir werden nicht zulassen, dass der 19. Februar 2020 unter den Teppich gekehrt wird – so wie die unzähligen rechten Morde zuvor." 

Das sind und bleiben wir den Opfern schuldig.

Wir arbeiten dabei eng zusammen mit den Überlebenden und Hinterbliebenen der Mordopfer zusammen und unterstützen sie auch in ihren politischen Forderungen nach Erinnerung, Gerechtigkeit, Aufklärung, Konsequenzen. 
Eine sehr intensive Zusammenarbeit pflegen wir mit der sehr aktiven antirassistischen Bildungsinitiative Ferhat Unvar, die nach einem der Opfer benannt ist. 
Die Bildungsini hat ihren Sitz hier im Gewerkschaftshaus und stellt uns auch für die Konferenz Räume und Infrastruktur zur Verfügung. Danke schon mal dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir reklamieren für uns seit vielen Jahrzehnten eine Geschäftsstelle zu sein, die sich als aktiver Teil der Friedensbewegung versteht, sich hier vor Ort dazu engagiert und in friedenspolitischen Fragen auch auf die Meinungsbildung in der IG Metall Einfluss nimmt. 
Die Zusammenarbeit der Arbeiter- und der Friedensbewegung hat in dieser Stadt und der Region eine jahrzehntelange Tradition
Und deshalb war es naheliegend, dass in diesen wilden Zeiten ein gemeinsames Vorgehen von Gewerkschaft und Friedensinitiative in gewerkschaftlichen, sozialen und friedenspolitischen Fragen verabredet wurde. 

Als erste gemeinsame Aktion stand im Rahmen der Metalltarifrunde ein geplanter Warnstreik an, der aber politisch über die reine Tarifforderung hinausgehen sollte. 
Ein breites lokales Bündnis, bestehend aus verschiedenen lokalen Organisationen, der Gewerkschaften, der Friedensbewegung, Migrantenvereinen, Jugendverbänden und sozialen Bewegungen hatte dann für den 17.11. zu einer öffentlichen Kundgebung und die IG Metall hat die Beschäftigten zeitgleich zum Warnstreik aufgerufen. 
Unser gemeinsamer Slogan lautete: „Statt Durchhalteparolen und Energiespartipps braucht es Frieden und mehr soziale Gerechtigkeit.“
Neben 8% Entgelterhöhung hatten wir uns auf weitere gesellschaftliche Forderungen im Bündnis verständigt. 
Uns ging es konkret um 
•	mehr diplomatische Bemühungen zur Beendigung des Krieges, 
•	einem Stopp der Aufrüstung der Bundeswehr, 
•	Umwidmung des 100-Mrd.-Aufrüstungspakets in ein Investitionsprogramm für Jugend, Soziales, Umwelt, Gesundheit und        Bildung, 
•	eine Energiepreispauschale und 
•	wirksame staatliche Regelungen zur Einführung einer Übergewinnsteuer, 
•	eine allgemein höhere Besteuerung von Kapitaleinkünften, Erbschaften und Vermögen, 
•	klimafreundliche Energieversorgung, aber auch eine Ausweitung der Tarifbindung. 
Über 1.000 Kolleginnen und Kollegen folgten diesem Aufruf.

Es sollte aber nicht bei einer einzelnen Aktion bleiben: Wir haben gemeinsam weitere Veranstaltungen organisiert, um auch einen Raum für Diskussion zu schaffen. 
Wir haben in Betriebsversammlungen unsere politischen Positionen zur Diskussion gestellt und die Ostermärsche genutzt und dabei auch den einen oder anderen Widerstand aus unseren Strukturen aushalten und auch Konflikte austragen müssen. 
Ein weiterer Höhepunkt war dann die Tarifrunde und ein großer Warnstreik im Öffentlichen Dienst, der nach demselben Prinzip wie im Herbst organisiert wurde. Über 2.000 Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf ebenfalls auf dem Hanauer Freiheitsplatz.
Eines unserer zentralen Ziele war es, dass wir die Friedens- und die soziale Frage sowohl in den Betrieben als auch gesellschaftlich nicht den rechten Hetzern überlassen wollten. 

Und eigentlich ist es verrückt, dass man das inzwischen betonen muss, aber es war klar, dass wir einer Vereinnahmung unserer Positionen durch rechtspopulistische Organisationen und Parteien eine klare Absage erteilt haben.
Aber wir haben uns auch nicht durch eine vermeintliche Solidarisierung mit unseren Positionen in unseren Aktivitäten beschränken lassen, sondern wir haben uns entschieden öffentlich und praktisch abgegrenzt. 
Wir wurden in unseren Aktivitäten auch durch Solidaritätserklärungen darin bestärkt, weiterzumachen. 
Und irgendwann kamen Ulrike Eifler und ich ins Gespräch darüber, ob und wie man die innergewerkschaftliche Debatte nicht nur in der Region sondern auch darüber hinaus stärken könnte. Die Idee dieser Konferenz war geboren.
Und mal ganz ehrlich: Wir waren uns bewusst, dass es eine erhöhte Nachfrage geben könnte. 
Wir haben auch lange nach geeigneten Räumlichkeiten und einem Termin gesucht, was in dieser Zeit und der Gegend nicht einfach war. 
Am Ende war auch die Idee mit dem Zelt geboren und wir sind weiter auf Sicht gefahren nach dem Motto: 
Was nicht passt, wird passend gemacht. Erst letzte Woche haben wir kurzfristig den Zeltanbau zusätzlich bestellt. 
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir freuen uns riesig, dass ihr hier seid und der Einladung so zahlreich gefolgt seid. Es ist wirklich schön, dass ihr hier seid.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die IG Metall ist seit jeher Teil der Friedensbewegung und gewerkschaftliches Engagement ist immer auch ein Einsatz für den Frieden, für Freiheit, Solidarität, Respekt und Toleranz. 

Unabhängig von der Situation in der Ukraine, müssen wir feststellen, dass Kriege und bewaffnete Konflikte weltweit kein Ende nehmen, ja sogar zunehmen. Wir erleben, dass über 65 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sind. 

Seit über einem Jahr tobt nun dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg in der Ukraine und er ist eine Katastrophe, insbesondere für die Menschen in der Ukraine und eine schreckliche Bedrohung für uns alle. 
Er hat auch massive Auswirkungen für die abhängig Beschäftigten und wirtschaftlich Schwächeren in Deutschland und weltweit. 
Lebensmittel und zahlreiche Konsumgüter, Mieten, und vor allem die Energie werden teurer.
Der Krieg droht, sich immer weiter zuzuspitzen sich auch räumlich über die Grenzen der Ukraine hinaus zu bewegen. 
Und er hat eine Vorgeschichte, wie sie jeder Krieg hat, auf die wir heute in der Konferenz auch eingehen werden.
Aus der Geschichte wissen wir, dass Kriege uns Gewerkschaften in Widerspruchskonstellationen drängen. 
Wir stehen wieder einmal vor der Herausforderung, im Spannungsverhältnis von betrieblicher und institutioneller Interessenvertretung und sozialer Bewegung, unsere unverzichtbare Rolle als Friedensorganisation auszufüllen.
Wir sind der Überzeugung, dass eine erfolgreiche und wirksame Friedensbewegung die Gewerkschaften braucht und sie getragen werden muss von der Arbeiterbewegung. 
Damit das trotz aller Widrigkeiten wieder etwas besser klappt, wollen wir heute und morgen einen Beitrag zur innergewerkschaftlichen Diskussion leisten und damit Einfluss auf die sich verändernden friedenspolitischen Positionen der Gewerkschaften nehmen.

Die ausgerufene Zeitenwende macht auch nicht vor den Gewerkschaften und auch nicht vor der IG Metall Halt.
Betrachten wir uns nur die Beschlusslagen und Positionen der IG Metall im Rahmen ihres Gewerkschaftstages 2019 und damit vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine:
Allein die Überschriften reichen:
•	Gegen eine Steigerung des Verteidigungshaushaltes und für Rüstungskonversion
•	Wir brauchen Abrüstung, statt Aufrüstung.
•	Gegen Waffenexporte in Krisenregionen
•	Gewerkschafspolitik ist Friedenspolitik
•	Den Frieden verteidigen – Waffenexporte weiter einschränken
•	Keine Erhöhung der Rüstungsausgaben auf 2 % des BIP
•	Keine Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen auf deutschem Boden
•	Gegen weitere Aufrüstung und Militarisierung
Soweit so klar! Und wir haben die letzten Jahren auch darum ringen müssen.
Wie sieht es heute aus? In einem Auszug aus einem zweiseitigen Beschluss des Vorstands der IG Metall aus März diesen Jahres liest sich das inzwischen aber so:
„Wir müssen feststellen, dass die Beschlüsse auf dem Gewerkschaftstag sowie unsere gemeinsame Positionierung auf dem DGB-Bundeskongress durch den Ukraine-Krieg infrage gestellt und überprüft werden müssen.“
Am Beispiel der Rüstungsexporte dann: „So schließt unsere eigene Beschlusslage Rüstungsexporte in Krisenregionen und kriegführende Staaten aus. Wir brauchen deshalb eine Verständigung über eine inhaltliche Schärfung unserer Positionen in dieser Frage.“ 
Genau hier setzt unsere Konferenz an, da auch die bisherigen innergewerkschaftlichen Diskussionsräume hierfür überschaubar waren und auch weiterhin sind.

Unsere Hanauer Konferenz soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich die Gewerkschaften wieder als starke gesellschaftliche Stimme des Friedens und der Diplomatie klarer und eindeutiger positionieren als dies seit Kriegsbeginn in der Ukraine der Fall ist. 
Dazu braucht es, neben den bereits vorhandenen wichtigen gewerkschaftlichen Friedensinitiativen breitere Diskussionen in den Gewerkschaften, die wir mit unserer Konferenz gemeinsam einfordern und vorantreiben wollen. 
Und wir brauchen diese Diskussionen und Positionierungen auch in unseren Betrieben. Und wir brauchen es auch deshalb, um die Beschäftigten wieder stärker politisch aus gewerkschaftlicher Sicht zu orientieren. 
Wir tun das viel zu wenig und wir sehen vielfach zu, wie es andere tun und die Stimmenzuwächse der AfD gerade im Bereich der abhängig Beschäftigten müssen uns Warnung genug sein. 
Um den rechten Rattenfängern das Wasser abzugraben, müssen wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter die Verbindung zwischen Krieg und Krisen aufzeigen 
und dabei die Frage der Friedens- und Außenpolitik enger mit der Frage der Verteilungs-, der Sozial- und der Tarifpolitik denken und benennen 
und konsequenter als bisher die Interessen und Ängste der Beschäftigten in den Fokus stellen, sonst tun es andere. 
Wehret den Anfängen ist längst vorbei. Lasst uns stärker als je zuvor alle Kräfte bündeln, damit sich hier Geschichte zwar vielleicht nicht wiederholt, aber wir sollten frei nach Mark Twain darauf achten, dass sie sich auch nicht reimt, Kolleginnen und Kollegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
um die Einheit zu schaffen, braucht es Klarheit und auch dazu soll die Konferenz dienen. Sie soll auch Ort für den konstruktiven politischen Streit um Positionen sein.
Wir werden dabei auch nicht um die Frage der Waffenlieferungen an die Ukraine oder in andere Krisengebiete herumkommen. 
Und lasst mich dazu nur wenige Sätze sagen: Wir können uns weiter bis aufs Messer streiten, es gut oder schlecht finden. 
Eines müssen wir doch klarsehen: Mit einem neuen globalen Rüstungswettlauf kann der Frieden im 21. Jahrhundert weder in der Ukraine noch anderswo nicht gesichert werden. 
Ein neuer Rüstungswettlauf löst keine Probleme, aber er schafft viele neue. Bei aller sicher vorhandener Widersprüchlichkeit in der aktuellen Situation gilt festzuhalten, dass immer mehr Waffen, definitiv nicht zu mehr Frieden führen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Lasst mich am Ende meiner Begrüßung einen Dank aussprechen, an diejenigen, ohne die diese Konferenz nicht stattfinden würde. Stellvertretend für die Vorbereitungs- und Steuerungsgruppe herzlichen Dank an Ulrike Eifler. 
Herzlichen Dank auch an dich lieber Heinz Bierbaum für die gute Kooperation auf Augenhöhe mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung im Rahmen der Vorbereitung.
Dank an unseren Ortsvorstand der IG Metall Hanau-Fulda, dass er das sowohl politisch wie praktisch mitträgt, 
hier stellvertretend Dank an den ehrenamtlichen 2. Bevollmächtigten Klaus Ditzel.
Und last but not least: Herzlichen Dank an mein Team in der Geschäftsstelle, die insbesondere in den letzten Tagen intensiv an der Vorbereitung technisch, organisatorisch und politisch mitgewirkt haben und immer den letzten Meter gegangen sind, damit diese Konferenz zum Erfolg wird. 
Stellvertretend für das gesamte Team möchte ich einen Kollegen hervorheben, bei dem de facto die gesamten technischen und ein großer Teil der organisatorischen Fäden zusammengelaufen sind. Herzlichen Dank Kevin Eckert.



Einladungsflyer