3. November 2020 von benhop
Wenn die Finanzämter einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen, berufen sie sich auf zwei gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
Bei Attac und den Vereinen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ geht es um die erste Voraussetzung: Welche Zwecke darf ein gemeinnütziger Verein verfolgen und wie darf er sie verfolgen? Bei der VVN-BdA geht es um die zweite Voraussetzung: Wann verfolgt ein Verein verfassungswidriger Bestrebungen, so dass er nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden soll?
[1] § 51 Absatz 1 Abgabenordnung (AO); § 51 Absatz 2 Abgabe nordnung (AO)