41 Millionen Millionen arbeiteten im 1. Quartal 2020 als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das sind ca. 90 % aller Erwerbstätigen. Die restlichen 10 % arbeiten als Selbstständige, davon im Jahr 2019 über die Hälfte als Soloselbstständige. Zu den Einzelheiten siehe die Angaben des statistischen Bundesamtes[1]weitere Angaben des statistischen Bundesamtes über Kernerwerbstätige und weitere Erwerbstätige hier und Angaben des statistischen Bundesamtes über alle Einwohner und deren Erwerbsbeteiligung. Insgesamt arbeiteten im 1. Quartal 2020 rund 45 Millionen Millionen als Erwerbstätige.
Die Begriffe Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer werden hier im Sinne der Erwerbstätigenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes verwendet. Zu Ihnen zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beschäftigte mit geringfügiger Entlohnung, Führungskräfte Personen in Ausbildung, Beamte und Beamtinnen, Soldatinnen und Soldaten u. a..
Abhängig Beschäftigte im Sinne dieser Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind dagegen Personen in einem Arbeitsverhältnis und entsprechen damit dem, was juristisch unter Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin verstanden wird; im Jahr 2019 waren das 34 Millionen Menschen.
Zur Kritik der Begriffe ‚Arbeitgeber-Arbeitnehmer‘ weiterlesen hier:
References
↑1 | weitere Angaben des statistischen Bundesamtes über Kernerwerbstätige und weitere Erwerbstätige hier und Angaben des statistischen Bundesamtes über alle Einwohner und deren Erwerbsbeteiligung |
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