Inhaltsverzeichnis:
Einführung
Die Zahl der Leiharbeitskräfte explodierte in den vergangenen 50 Jahren. 1973 wurden 19.417 Leiharbeitskräfte gezählt, 1990 rund einhunderttausend, 2015 knapp eine Millionen[1]Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer – Zeitreihe ab 1973 November 2016, 2019 knapp 900.000[2]Bundesagentur für Arbeit 2020/07: Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit (PDF, 820KB) dort auf Seite 7 die Entwicklung der Zahl der Leiharbeitskräfte von 1990 bis 2019 und 2022 über 1 Millionen[3]Statistik destatis; https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/atyp-kernerwerb-erwerbsform-zr.html, abgerufen am 14.10.2023; auffallend, dass diese Angabe des … Continue reading Leiharbeitskräfte.
Nach Angaben des SPIEGEL schnellte im April 2020 die Zahl der Leiharbeiter, die arbeitslos wurden, um mehr als 30 Prozent in die Höhe und lag um rund 30 Prozent höher als im gleichen Monat des Vorjahrs. Auch im Mai 2020 lag der Wert noch rund 13 Prozent höher als im Mai des Vorjahres. Im Juni und Juli hat sich der Trend offensichtlich schon wieder gedreht. Seils von der Hans-Böckler-Stiftung: Ein “Großteil der Beschäftigungsverhältnisse hängt direkt von bestimmten Einsätzen beim Entleihunternehmen ab und wird oft in der Probezeit ohne große Fristen wieder gekündigt”. Früher war das so nicht möglich (so genanntes Synchronisationsverbot). Es lohnt sich mit der Geschichte der Leiharbeit zu befassen (siehe unten unten).
Ein Leiharbeiter schreibt in einem Leserbrief in der METALL-Zeitung von Oktober 2016 unter der Überschrift „Druck auf Kranke bei Randstadt“:
„Da ändert sich wohl nichts bei diesem Sklavenhändler. … Sobald ich eine Krankmeldung eingereicht hatte, wurde ich regelmäßig dazu genötigt, Freizeitausgleich oder Urlaub zu nehmen. Zudem wurde ich in die Geschäftsstelle beordert, wo man mich dann immer schön verbal plattmachte… Nie mehr wieder Zeitarbeit““
2016 wollte die zuständige Ministerin A. Nahles dem „Missbrauch“ bei Leiharbeit einen Riegel vorschieben[4] A. Nahles BT-Protokolle 18. Wahlperiode 190. Sitzung 22.09.2016 S. 18764. Die Erwiderung auf diese Rede durch die Abg. d. Fraktion DIE LINKE Sahra Wagenknecht BT-Protokolle 18. Wahlperiode 190. … Continue reading. Schon 1972, als das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet wurde, war das Ziel, „Missstände“ zu beseitigen[5]Abg. Folger (SPD) Bundestagsdebatte v. 21.06.1972 BT-Protokolle 6. Wahlperiode 194. Sitzung S. 11378. Aber der Missstand ist die Leiharbeit selbst.
Dieses Gesetz gab nie, auch nicht vor Beginn seiner Demontage, den abhängig Beschäftigten den Schutz zurück, der ihnen durch die Aufhebung des Verbots der Leiharbeit genommen wurde.
Wie viele Zugeständnisse haben Betriebsräte gemacht, wie vielen Überstunden, wie vielen Sonderschichten haben sie zugestimmt, damit einige Leiharbeiter als Stammarbeiter eingestellt wurden? Was hätte von Betriebsräten durchgesetzt werden können, wenn Leiharbeit verboten gewesen wäre und nicht die Notwendigkeit dieser Umwandlung von Leiharbeitskräften in Stammarbeitskräfte bestanden hätte?
Die IG BAU, die IG Metall und auch der DGB forderten über Jahre ein Verbot der Leiharbeit. Alle Gewerkschaften sollten zu dieser Forderung zurückkehren.
Die IG BAU konnte 1981 ein Verbot der Leiharbeit in der Bauwirtschaft durchsetzen, das bis heute gilt[6]Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung v. 22.12.1981 BGBl. Teil I S. 1497; dort § 12a; jetzt: § 1b AÜG. Dieses Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht gekippt, sondern als … Continue reading.
Die abhängig Beschäftigten haben kein Interesse an der Verleihung von Arbeitskräften. Sie entwertet die Arbeitskraft der Leiharbeiter und ist die ständige Drohung an die Adresse der Stammarbeiter: Es geht auch billiger. Für einen Leiharbeiter ist es demütigend, in diese Rolle gedrängt zu werden.
Noch erniedrigender sind die besonderen Repressionsmöglichkeiten, die gegen einen Leiharbeiter eingesetzt werden können. Die Versetzung, schon bei Stammarbeitskräften als ein Instrument zur Disziplinierung bekannt, wird in der Hand eines Verleihers zu einem extrem scharfen Einschüchterungsinstrument, weil der Verleiher seinen Leiharbeiter jederzeit aus einem Betrieb abmelden und in den Betrieb eines anderen Unternehmens schicken kann. Die Arbeitsbedingungen können sich dadurch komplett verschlechtern: Wegezeiten, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastungen usw. Die Umsetzung der Forderung ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ entschärft diese Disziplinierungswirkung nicht, eher im Gegenteil. Denn der Leiharbeiter kann jederzeit in den Betrieb einer anderen Branche mit erheblich schlechterer Vergütung auch für die Stammarbeiter geschickt werden. Diese besonderen Disziplinierungsmöglichkeiten können nicht unterbunden werden ohne die Leiharbeit insgesamt zu unterbinden. Leiharbeit zeichnet sich gerade dadurch aus, dass der Leiharbeiter nicht mehr selbst entscheidet, in welchem Unternehmen er arbeitet. Das ist das Wesen der Leiharbeit. Und gerade das hat dem Verleiher den Namen Sklavenhändler eingebracht[7]Ton-Steine-Scherben sangen schon vor über 40 Jahren: „Sklavenhändler hast Du Arbeit für mich? Sklavenhändler ich tu’ alles für Dich.“.
Kleine Geschichte der Leiharbeit
– Inhaltsverzeichnis –
jede der folgenden blauen Zeile kann man zum Weiterlesen anklicken und weiterlesen:
2. Aufhebung des Verbots der Leiharbeit
3. Besserer Schutz durch ein Gesetz (AÜG)?
4. Deregulierung und Demontage
5. „equal pay“ und Niedriglohnsektor
6. Leiharbeit gefährdet das Streikrecht
Begriffe – von Interessen geleitet:
Leiharbeitskräfte sind abhängig Beschäftigte mit einer atypischen Beschäftigung. Diese Beschreibung ist allerdings sehr oberflächlich.
Leiharbeitskräfte haben einen Arbeitsvertrag, der erlaubt, dass ihre Arbeitskraft an andere Unternehmen verliehen wird. Damit können sie nicht mehr darüber entscheiden, in welchem Unternehmen sie arbeiten. Genau darin unterscheiden sie sich von einer Stammarbeitskraft: Während die Stammarbeiter zum Beispiel im Mercedes Werk in Bremen ihre Arbeitskraft – in einem Arbeitsvertrag – selbst an Daimler vermietet haben, überlassen die Leiharbeiter das ihrem Verleiher, der einen so genannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Daimler abschließt. Die Leiharbeitskräfte haben gar keinen Arbeitsvertrag mit Daimler, sondern nur mit ihrem Verleiher.
Verleihfirmen sprechen nicht von Leiharbeit, sondern von “Zeitarbeit”. Für diese Unternehmen geht es um ein Geschäft, das nicht prinzipiell in Frage gestellt werden soll. Deshalb verwenden sie den unverfänglichen Begriff ‚Zeitarbeit‘, der eher verschleiert und beschönigt. Das Gesetz (AÜG) spricht von Arbeitnehmerüberlassung, Verleiher und Entleiher.
Juristisch genauer als der Begriff ‚Leihe‘ wäre allerdings der Begriff ‚Miete‘ – ebenso wie Mietwagen präziser ist als Leihwagen; denn Geliehenes gibt es umsonst, für Gemietetes muss man jedoch zahlen.
Der Begriff „Arbeitnehmerüberlassung“ stellt jedenfalls klar, dass nicht Arbeit überlassen wird. Es ist die Arbeitskraft, die überlassen, genauer: weiter vermietet wird. Aus ihrer Arbeit zieht der Entleiher seinen Gewinn – wie bei den Stammarbeitskräften auch – und verbucht die Miete für die Leiharbeitskraft – anders als bei den Stammarbeitskräften – als Sachkosten. Dann zieht der Verleiher seinen Gewinn ab und zahlt den Rest an die Leiharbeitskraft als Lohn bzw. Gehalt.
In dem Wort “Arbeitnehmerüberlassung” ist der Begriff “Arbeitnehmer” enthalten. Dieser Begriff “Arbeitnehmer” ist ebenso von den Interessen der Unternehmer geleitet wie der Begriff “Zeitarbeit”. Jeder, ob Arbeiter oder Angestellter, weiss, dass er arbeitet, also Arbeit gibt und nicht nimmt.
Der Einsatz von Leiharbeitskräften ist für den Entleiher deswegen kostengünstig, weil er sie jederzeit wieder aus dem Betrieb entfernen kann, ohne Kündigung, ohne Kündigungsfristen, ohne Kündigungsschutzprozesse, ohne Abfindungen, ohne die Vereinbarung von Sozialplänen. Die Kehrseite für die Leiharbeitskraft: Sie kann jederzeit abgemeldet werden und wird niemals Teil der Belegschaft wie eine Stammarbeitskraft.
So wird die Belegschaft gespalten und es wird schwerer gegen Ausbeutung und Unterdrückung gemeinsam zu kämpfen.
Wir werden, obwohl nicht korrekt, im Weiteren von ‚Leihe‘, ‚Verleihung‘ oder ‚Leiharbeit‘ sprechen, weil das gebräuchlicher ist als der im Gesetz verwendete Begriff ‚Arbeitnehmerüberlassung‘. Im Übrigen werden wir aber wie im Gesetz von ‚Verleiher‘ und ‚Entleiher‘ sprechen.
References
↑1 | Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer – Zeitreihe ab 1973 November 2016 |
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↑2 | Bundesagentur für Arbeit 2020/07: Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit (PDF, 820KB) dort auf Seite 7 die Entwicklung der Zahl der Leiharbeitskräfte von 1990 bis 2019 |
↑3 | Statistik destatis; https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/atyp-kernerwerb-erwerbsform-zr.html, abgerufen am 14.10.2023; auffallend, dass diese Angabe des statistischen Bundesamtes für 2022 erheblich höher ist als die Zahl der Leiharbeitskräfte, die die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2022 ausweist, siehe link zu den aktuellen Angaben in Fußnote 2 |
↑4 | A. Nahles BT-Protokolle 18. Wahlperiode 190. Sitzung 22.09.2016 S. 18764. Die Erwiderung auf diese Rede durch die Abg. d. Fraktion DIE LINKE Sahra Wagenknecht BT-Protokolle 18. Wahlperiode 190. Sitzung v. 22.09.2016, S. 18765 ff |
↑5 | Abg. Folger (SPD) Bundestagsdebatte v. 21.06.1972 BT-Protokolle 6. Wahlperiode 194. Sitzung S. 11378 |
↑6 | Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung v. 22.12.1981 BGBl. Teil I S. 1497; dort § 12a; jetzt: § 1b AÜG. Dieses Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht gekippt, sondern als vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (BVerfG v. 6.101987 1 BvR 1086, 1468, 1623/82 in BVerfGE 77, 84). Die Bundesregierung hielt dieses Verbot auch bei der Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie der EG in deutsches Recht aufrecht (Kittner Arbeits- und Sozialordnung 41. Auflg. 2016, S. 128, 131). |
↑7 | Ton-Steine-Scherben sangen schon vor über 40 Jahren: „Sklavenhändler hast Du Arbeit für mich? Sklavenhändler ich tu’ alles für Dich.“ |