Fotogalerie zur Veranstaltung „Wohnungskonzerne vergesellschaften!“

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Zu diesem Thema lud die Kordination „9. November 1918 – Die unvollendete Revolution am 7. September 2021 im Vorfeld der Wahlen in das ver.di-Haus, Köpenicker Straße.

Die Veranstaltung war sehr lebendig – wegen der Pandemie konnten nur 30 Personen teilnehmen. VertreterInnen der beiden großen Gewerkschaften ver.di und IG Metall haben begründet, warum sie ihre Mitglieder auffordern, mit Ja zu stimmen. Ein Vertreter der ‚Initiative Deutsche Wohnen enteignen‘ informierte über den Stand der Kampagne, ein historischer Abriss erklärte wie der Artikel 15 (Vergesellschaftung) in das Grundgesetz kam, und es wurde kurz diskutiert. Zur guten Laune trug das wunderbare Musikduo von“Incredible Herrengedeck“ bei.

Das Video über diese Veranstaltung ist hier zu sehen.


Schon in einem des ersten Reichskongresses der Arbeiter- und Soldatenräte war die Sozialisierung gefordert worden. Es war eine Zeit, in der mit dem Ziel der Vergesellschaftung von Konzernen große Hoffnungen verbunden waren. Dieses Ziel war allgemein tragfähig, so dass es als Option in die damaligen Weimarer Verfassung (1919) aufgenommen wurde.

Die geschah nicht zufällig im Anschluss an den Ersten Weltkrieg und auch nicht zufällig wurde diese Option nach dem Zweiten Weltkrieg ins Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Mai 1949) übernommen. Damit war mehr gemeint als die Enteignungen von Privatgrundstücken für den Bau von Autobahnen. Es ging um die Vergesellschaftung des großen Kapitals, allen voran des Bergbaus und der Schwerindustrie, die eine große Verantwortung für diese Kriege hatten.

Gegenwärtig lebt die Forderung nach Vergesellschaftung vor allem wieder auf, wenn es um die Daseinsvorsorge geht, die Erfüllung elementarer Grundbedürfnisse, von denen das Recht auf bezahlbares Wohnen (neben Gesundheit, kommunale Versorgung mit Energie und Wasser) ein zentrales Moment darstellt …