Der Antrag Nikaraguas beim Internationalen Gerichtshof gegen Deutschland

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Das Bild zeigt die Mitglieder der Delegation Nicaraguas bei der Eröffnung der Anhörungen*.

Wir veröffentlichen den Antrag Nikaraguas in deutscher Sprache in vollem Umfang. Dieser Antrag zeigt das ganze Ausmaß der Verantwortung, die Deutschland für den Krieg im Gaza trägt. Der IGH hatte schon in dem vorläufigen Verfahren Südafrika ./. Israel festgestellt, dass ein Völkermord Israels gegen die Palästinenser plausibel ist. Nikaragua wirft Deutschalnd als Unterstützung vor allem die Unterstützung Israels mit Waffenlieferungen vor (Randnummern 38 – 56) und den Entzug der Unterstützung der UNRWA als entscheidende Hilfsorganisation für die Palästinenser (Randnummern 57 – 65). Dem eiligen Leser sei empfohlen, diese Randnummer 38 – 56 und 57 – 66 zuerst zu lesen. In Randnummer 66, dem Antrag an den IGH, sind die Forderungenen Nikaraguas an Deutschland zu lesen.

In Englisch ist dieser Antrag vom IGH hier veröffentlicht worden Zum vorläufigen Verfahren Südafrikas gegen Israel vor dem IGH hier.

An den Kanzler des Internationalen Gerichtshofs (IGH oder Gerichtshof) erklärt der Unterzeichnende, der von der Regierung der Republik Nicaragua ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, folgendes:

  1. In Übereinstimmung mit den Artikeln 36 und 40 der Satzung des Gerichtshofs und Artikel 38 der Gerichtsordnung beehre ich mich, diese Klageschrift im Namen der Republik Nicaragua (Nicaragua) gegen die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) einzureichen. Gemäß Artikel 41 der Satzung und Artikel 73 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, enthält die Klageschrift einen Antrag an den Gerichtshof, einstweilige Maßnahmen anzuordnen, um die Rechte vor einem drohenden und unwiederbringlichen Verlust zu bewahren.
    I. Einleitung
  2. Die vorliegende Beschwerde bezieht sich auf die schwerwiegenden Verstöße gegen zwingende Normen des Völkerrechts, sowohl des konventionellen als auch des Gewohnheitsrechts, die in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT), insbesondere im Gazastreifen, stattfinden, und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen der internationalen Gemeinschaft.
  3. Mit der vorliegenden Klage beantragt Nicaragua, den Gerichtshof zu verurteilen und festzustellen, dass Deutschland durch sein Verhalten in Bezug auf die schweren Verstöße gegen zwingende Normen des Völkerrechts
    (a) nicht nur seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, den Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung – einschließlich derjenigen im Gazastreifen – zu verhindern, sondern auch zur Begehung von Völkermord und damit zum Verstoß gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (im Folgenden „Völkermordkonvention“) beigetragen hat; (b) seinen Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrechts, die sich sowohl aus den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Protokollen von 1977 als auch aus den unumstößlichen Grundsätzen des humanitären Völkerrechts ableitet, nicht nachgekommen ist, die Achtung dieser grundlegenden Normen unter allen Umständen zu gewährleisten
    (c) andere zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts verletzt, indem sie insbesondere Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der illegalen Situation der fortgesetzten militärischen Besetzung Palästinas, einschließlich der andauernden rechtswidrigen Angriffe im Gazastreifen, geleistet und (d) andere zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts nicht beachtet hat, insbesondere durch die Gewährung von Hilfe oder Unterstützung und die Nichtverhinderung des illegalen Apartheidregimes und die Negierung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes.
  4. Die Situation Palästinas als besetztes Gebiet ist der internationalen Gemeinschaft wohl bekannt, und der Gerichtshof prüft gegenwärtig die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, ergeben. Dies geschieht auf Ersuchen der Generalversammlung der Vereinten Nationen.[1]Generalversammlung der Vereinten Nationen, Resolution 77/247, Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich … Continue reading 2004, lange vor dem jüngsten Angriff Israels auf den Gaza-Streifen, hatte der Gerichtshof bekräftigt, dass Palästina ein besetztes Gebiet ist und dass das palästinensische Volk ein Recht auf Selbstbestimmung hat[2]Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory, Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2004, S. 182-183, Para. 118.. Der Gerichtshof erinnerte auch daran, dass alle Staaten verpflichtet sind, keine Hilfe oder Unterstützung zu leisten, die zur Aufrechterhaltung dieser Situation beiträgt[3]Ebd., S. 200, Rdnr. 159. Deutschland hat diese Verpflichtung damals ignoriert und hat Israel auch nach den jüngsten und noch gröberen Verstößen gegen gegen zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts und konventionelle Verpflichtungen weiter unterstützt.
  5. Der Gaza-Streifen ist Teil des von Israel besetzten palästinensischen Gebietes, wie in der Resolution 2720 (2023) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNSC) betont wird: Der Gazastreifen ist ein integraler Bestandteil des 1967 besetzten Gebiets und in der Vision der Zweistaatenlösung ist der Gazastreifen Teil des palästinensischen Staates [4]Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Resolution 2720 (2023), 22. Dezember 2023. Dieses kleine Gebiet ist die Heimat von mehr als zwei Millionen palästinensischen Flüchtlingen, die aus ihrem Land vertrieben wurden oder von denen abstammen, die die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, als der Staat Israel gegründet wurde und sie vertrieben hat. Dieses Gebiet stand unter so intensiver militärischer und sicherheitstechnischer Kontrolle Israels, insbesondere in den letzten zwei Jahrzehnten, dass es als „Freiluftgefängnis“[5]Siehe zum Beispiel: „Israel occupation makes Palestinian territories ‚open-air prison‘, UN expert says“, Reuters, 6. Juli 2023, verfügbar unter … Continue reading und „Hölle auf Erden „[6]„Gaza-Kinder leben in der ‚Hölle auf Erden‘, sagt der Generalsekretär vor der Generalversammlung, als er ein Ende der Gewalt fordert Crescendo, News of Israel-Hamas Ceasefire … Continue reading bezeichnet wurde. Das Verbrechen der Apartheid gegen das palästinensische Volk und die Verletzung ihres Rechts auf Selbstbestimmung wurde ebenfalls ausführlich dokumentiert[7]Siehe z.B. Bericht des Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten, Michael Lynk, … Continue reading und ebenso, dass Israel einen jüdischen Staat ausgerufen und organisiert hat, unter Ausschluss von Millionen Palästinensern Millionen von Palästinensern, die seit mehr als fünfzig Jahren diskriminiert, enteignet, eingesperrt, gewaltsam getrennt und unterdrückt werden[8]Siehe z.B. Rechtliche Konsequenzen aus den Politiken und Praktiken Israels in den besetzten Palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, Ausführlicher Bericht, CR 2024/4, S. 82-87, … Continue reading.
  6. Vor diesem Hintergrund haben am 7. Oktober 2023 palästinensische paramilitärische Kräfte der Hamas die in den besetzten palästinensischen Gebieten gelegenen israelischen Siedlungen Sderot, Kfar Azza, Nir Oz und Be’ri angegriffen. Die internationale Gemeinschaft verstand allgemein, dass Israel reagieren und seine Bürger schützen musste. Es war verständlich, dass Staaten wie Deutschland, die dem Staat Israel freundlich gesinnt sind, eine angemessene Reaktion auf diesen Angriff unterstützen würden, aber dies kann keine Entschuldigung für völkerrechtswidriges Handeln sein. In seinem Gutachten zum Bau einer Mauer hatte der Gerichtshof selbst darauf hingewiesen, dass Israel „mit zahlreichen wahllosen und tödlichen Gewaltakten gegen seine Zivilbevölkerung vorging. Es hat das Recht, ja die Pflicht, zu reagieren, um das Leben seiner Bürger zu schützen“.[9]Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory, Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2004, S. 195, Abs. 141. Aber der Gerichtshof fügte sofort hinzu, dass „die die getroffenen Maßnahmen dennoch mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang stehen müssen“ [10]Ebd.. Dieser Vorbehalt des Gerichtshofs bezüglich des Umfangs der zulässigen Maßnahmen wurde im Zusammenhang mit dem Bau einer Mauer in den besetzten Gebieten erklärt, ein Thema, das kaum vergleichbar ist mit dem, was derzeit im Gaza-Streifen geschieht.
  7. Am 7. Oktober 2023 begann Israel mit dem größten Militärangriff in den OPT, insbesondere im Gazastreifen, der als einer der „zerstörerischsten in der jüngsten Geschichte „[11]„Israel’s military campaign in Gaza seen as among the most destructive in recent history, experts say“, Associated Press, 11. Januar 2024, verfügbar unter … Continue reading beschrieben wurde. Bis zum 23. Februar 2024 wurden in Gaza mindestens 29.782 Palästinenser getötet und 70.043 Palästinenser wurden verletzt, was sich auf mehr als hunderttausend Menschen summiert, die allein in Gaza getötet, verletzt oder vermisst werden[12]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 126, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-126 (letzter … Continue reading. Außerdem gibt es keine voll funktionsfähigen Krankenhäuser im Gazastreifen.[13]Ebd. Seit dem 7. Oktober 2023 wurden 1,7 Millionen Menschen gewaltsam vertrieben, die die meisten – 1,4 Millionen – befinden sich derzeit im Gouvernement Rafah, wo humanitäre Operationen angesiedelt sind[14]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 116, OCHA, 12. Februar 2023, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-116 (letzter … Continue reading. Rafah ist inzwischen als das größte Flüchtlingslager der Welt anerkannt[15]Siehe BBC-Interview mit Jan Egeland, Generalsekretär des Norwegischen Flüchtlingsrats, 9. Februar 2024, verfügbar unter https://www.youtube.com/watch?v=376DNQx_HvE (letzter Zugriff am 20. Februar … Continue reading und steht derzeit unter der angekündigten unmittelbaren Bedrohung einer Bodeninvasion durch Israel, obwohl es in Gaza keine Möglichkeit gibt, die Flüchtlinge in Sicherheit zu bringen.
  8. Der Angriff auf den Gazastreifen wurde live in die ganze Welt übertragen, und die internationale Gemeinschaft war in Echtzeit Zeuge der unrechtmäßigen Tötung von Zivilisten und der kollektiven Bestrafung, der sie ausgesetzt sind. Die deutsche Regierung war von Anfang an über die beispiellosen Ereignisse im Bilde und dass diese Handlungen der israelischen Regierung schwere Verstöße gegen allgemein anerkannte zwingende Normen des Völkerrechts darstellen.
  9. Die schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht waren von Anfang an offensichtlich.
    Die Erklärungen, zum Beispiel vom Generalsekretär der Vereinten Nationen[16]Bemerkungen des Generalsekretärs vor der Presse zur Lage im Nahen Osten, 9. Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading, von mehreren Staaten[17]„Which countries have critices Israeli attacks on Gaza?“, Aljazeera, 15. Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading, vom Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz[18]„Targeting civilians leads to further spirals of violence and hatred“, IKRK, 11. Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading (IKRK), und von der Europäischen Union[19]Israel/Gaza: Presseerklärung des Hohen Vertreters Josep Borrel nach dem informellen Treffen der EU-Außenminister Minister, 10. Oktober 2023, verfügbar unter … Continue reading ab dem Tag der Ankündigung der Belagerung des Gazastreifens am 9. Oktober 2023 ließen keinen Zweifel an der Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Handlungen aufkommen.
  10. Am 19. Oktober 2023 hatte Israel bereits eine „vollständige Belagerung“ des Gazastreifens[20]Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, para. 52. eingeführt,
    ganze Stadtteile und Moscheen zerstört[21]„Israel bombardiert mehr als 200 Orte im Gazastreifen“, Aljazeera, 10. Oktober 2023, verfügbar … Continue reading, Schulen beschossen[22]Gaza: UNRWA-Schule, die vertriebene Familien beherbergt, getroffen, 17. Oktober 2023, abrufbar … Continue reading – auch solche, die, vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) betriebene Schulen, die als Zufluchtsorte für die Zivilbevölkerung dienten, und Israel hatte Angriffe auf die Gesundheitsversorgung[23]Gaza: UN-Experten bezeichnen die Bombardierung von Krankenhäusern und Schulen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordern die Verhinderung eines Genozid, 19. Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading verübt und gleichzeitig eine breit angelegte Kampagne zur Entmenschlichung des palästinensischen Volkes. Zu diesem Zeitpunkt waren die Erklärungen israelischer Beamter auch den höchsten Verantwortlichen der internationalen Gemeinschaft, einschließlich Deutschlands, bekannt[24]Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen
    (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, paras. 51-52.
    .
  11. Im Übrigen kam der Gerichtshof auf der Grundlage einiger dieser Fakten, einschließlich derer vom Oktober 2023, im Rahmen der Rechtssache betreffend die Anwendung des Übereinkommens über Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gaza-Streifen zu dem Schluss, dass die Gefahr einer schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung des „Rechts der Palästinenser in Gaza, vor Völkermord und damit zusammenhängenden verbotenen Handlungen gemäß Artikel III geschützt zu werden (besteht), und Südafrika das Recht hat, von Israel die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Konvention zu verlangen „[25]Ebd., Abs. 54.. Der Gerichtshof hob auch hervor, dass „die katastrophalen die humanitäre Lage im Gazastreifen ernsthaft Gefahr läuft, sich weiter zu verschlechtern, bevor der Gericht sein endgültiges Urteil verkündet „[26]Ebd., Abs. 72..
  12. Mit all den öffentlich zugänglichen Nachrichtenberichten und Videos über die Gräueltaten, als sie stattfanden, sowie den Erklärungen internationaler Beamter zu den Folgen dieser Ereignisse und sogar mit dem Beschluss des Gerichtshofs vom 26. Januar, der auf einer vollständigen Beschreibung dessen beruht, was Israel tut, kann Deutschland die Kenntnis der schweren Rechtswidrigkeit des Verhaltens Israels nicht leugnen, noch kann es leugnen, dass dieses Wissen für Deutschland die Vderpflichtung umfasst, die völkerrechtlichen Verpflichtungen Völkermord zu verhindern, keine Hilfe und Unterstützung zu leisten oder sich an Völkermord mitschuldig zu machen und die Achtung Humanitäres Völkerrecht und andere zwingende Normen des Völkerrechts zu achten.
  13. Deutschland hat Israel politisch, finanziell und militärisch unterstützt[27]Deutschland steht zu Israel – und bemüht sich um eine Deeskalation, Website der Bundesregierung, 22. Dezember 2023, abrufbar unter … Continue reading , zum Zeitpunkt der Bewilligung wohl wissend, dass die militärischen Ausrüstungen für die Begehung von schweren Verstößen gegen das Völkerrecht durch diesen Staat und unter Mißachtung seiner eigenen Verpflichtungen eingesetzt werden würden. Die von Deutschland gelieferte militärische Ausrüstung, die Israel in die Lage versetzte, völkermörderische Handlungen und andere Gräueltaten zu begehen, umfasste Lieferungen an die Front und in Lagerhäuser sowie die Zusicherung von Munition, Technologie und verschiedene Komponenten, die für das israelische Militär notwendig sind.
  14. Die deutsche Regierung hat auch die Hilfe für das UNRWA eingestellt. Seit dessen Gründung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) im Jahr 1949 ist es der wichtigste wichtigste Hilfsorganisation für die Millionen von palästinensischen Flüchtlingen. Abgesehen von der Unterstützung eines Staat, der gegen viele der grundlegendsten und heiligsten Normen des Völkerrechts verstößt, gefährdet die Entscheidung Deutschlands, dem UNRWA die Mittel zu streichen, jede wirksame Hilfe für die Opfer eben jener Gräueltaten, die Israel begeht.
  15. Deutschland ist sich der tödlichen Folgen für die Palästinenser bewußt, insbesondere für die Palästinenser im Gazastreifen, die sich aus der Aussetzung der Mittel für das UNRWA ergeben werden. Dies ist nicht nur an sich ein Verstoß gegen der Verpflichtung, Völkermord zu verhindern und die Einhaltung des Kriegsrechts durch andere zu gewährleisten, sondern deutet auf eine stärkere Beteiligung an der Erleichterung dieser rechtswidrigen Handlungen hin.
  16. Jede einzelne Vertragspartei der Völkermordkonvention ist nach der Konvention verpflichtet, alles zu tun, um die Begehung von Völkermord zu verhindern. Wie der Gerichtshof selbst festgestellt hat, entstehen „die Verpflichtung des Staates zur Verhinderung und die entsprechende Pflicht zum Handeln in dem zu dem Zeitpunkt, zu dem der Staat von dem Bestehen einer ernsthaften Gefahr, dass ein Völkermord begangen wird, erfährt oder normalerweise hätte erfahren müssen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass ein Völkermord begangen wird „[28]Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro), Urteil, I.C.J. Reports 2007, S. 222, para. 431.. Seit Oktober 2023 besteht eine anerkannte Gefahr des Völkermordes gegen das palästinensische Volk, der sich vor allem gegen die Bevölkerung des Gaza-Streifens richtet. Doch mit der Lieferung von Militärgütern und der Streichung der Mittel für das UNRWA, das die der Zivilbevölkerung wichtige Hilfe leistet, leistet Deutschland dem Völkermord Vorschub und ist in jedem Fall seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, alles zu tun, um die Begehung von Völkermord zu verhindern. Beides sind unterschiedliche Grundlagen für die Verantwortung Deutschlands.
  17. Ebenso ist Deutschland als Hohe Vertragspartei der Genfer Konventionen von 1949 an diese Konventionen sowie an die unumstößlichen Grundsätze des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten gebunden. Deutschland hat es jedoch versäumt, seinen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere seiner Verpflichtung, die Einhaltung des humanitären Rechts zu gewährleisten, wie es niederelgt ist den vier Genfer Konventionen von 1949 und dem Gewohnheitsrecht, einschließlich der Verpflichtung, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch Parteien eines bewaffneten Konflikts nicht zu fördern und seinen Einfluss so weit wie möglich geltend zu machen, um solche Verletzungen zu unterbinden30. Das deutsche Versäumnis Deutschlands ist in Bezug auf Israel umso verwerflicher, als Deutschland selbst eine privilegierte Beziehung zu Israel hat, die es ihm ermöglichen würde, durch sein Verhalten sinnvoll Einfluss zu nehmen.
  18. Durch seine Handlungen und Unterlassungen hat Deutschland seine Verpflichtungen als Vertragspartei sowohl zahlreicher Konventionen zum Recht der bewaffneten Konflikte und der Völkermordkonvention von 1948 als auch seine Verpflichtungen aus zwingenden Normen des Völkergewohnheitsrechts verletzt. Jede dieser Verletzungen durch Deutschland „stellt eine fortgesetzte rechtswidrige Handlung dar“[29]Legal Consequences of the Separation of the Chagos Archipelago from Mauritius in 1965, Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2019, S. 138-139, para. 177. und Deutschland ist daher verpflichtet, seine Unterstützung und seinen Waffenhandel mit Israel unverzüglich einzustellen, weil diese Waffen zur Begehung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwendet werden können, gegen die Genfer Konventionen von 1949, zu Angriffen auf zivile Objekte oder Zivilisten oder als solche geschützte Personen oder andere Kriegsverbrechen verwendet werden können; Deutschland ist verpflichtet, die Unterstützung Israels einzustellen.
  19. Vor diesem Hintergrund hat Nicaragua in Kenntnis seiner erga omnes-Verpflichtungen beschlossen hat, den Gerichtshof mit dieser Angelegenheit zu befassen.
    II. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs
  20. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs beruht auf Artikel 36 seines Statuts. Sowohl Nicaragua als auch Deutschland haben eine Erklärung abgegeben, in der sie die obligatorische Zuständigkeit des Gerichtshofs auf der Grundlage von Artikel 36 (2) anerkennen.
  21. Die Erklärung Nicaraguas in der am 23. Oktober 2001 geänderten Fassung enthält einen einzigen Vorbehalt der besagt, dass „Nicaragua die Gerichtsbarkeit oder Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs in Bezug auf Angelegenheiten oder Ansprüche, die sich auf die Auslegungen von
    Verträgen oder Schiedssprüchen beziehen, die vor dem 31. Dezember 1901 unterzeichnet und ratifiziert bzw. erlassen wurden. Die vorliegende Streitigkeit fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Vorbehalts.
  22. In der Erklärung Deutschlands vom 30. April 2008 wird die Zuständigkeit des Gerichtshofs …..
  23. Diese Vorbehalte sind im vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  24. Die andere Grundlage für die Zuständigkeit des Gerichtshofs für diese Streitigkeit ergibt sich aus Artikel 36 (1) des Statuts und Artikel IX der Völkermordkonvention, der Nicaragua[30]Rundschreiben der Vereinten Nationen vom 13. Februar 1952, C.N.6.1952.TREATIES; United Nations, Treaty Series, Bd. 120, p. 300. und Deutschland[31]Vereinte Nationen, Vertragsserie, Bd. 201, S. 369. beigetreten sind. Der letztgenannte Artikel IX der Völkermordkonvention sieht vor:
    „Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung dieses Übereinkommens, einschließlich solcher, die sich auf die Verantwortlichkeit eines Staates für Völkermord oder für eine der anderen in Artikel III aufgezählten Handlungen, werden auf Antrag einer der an der Streitigkeit beteiligten Parteien dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt. der Streitigkeit.“
  25. Weder Nicaragua noch Deutschland haben einen Vorbehalt zu Artikel IX dieses Übereinkommens.
  26. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Vorliegen einer Streitigkeit eine conditio sine qua non für die Ausübung seiner Zuständigkeit. Eine Streitigkeit ist „eine Meinungsverschiedenheit in einem rechtlichen oder tatsächlichen Punkt, ein Konflikt zwischen Rechtsauffassungen oder Interessen“ zwischen Parteien[32]Mavrommatis Palestine Concessions, Urteil Nr. 2, 1924, P.C.I.J., Series A, No. 2, S. 11.. Um das Vorliegen einer Um das Vorliegen einer Streitigkeit festzustellen, berücksichtigt der Gerichtshof „insbesondere alle Erklärungen oder Schriftstücke die zwischen den Parteien ausgetauscht wurden „[33]Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (The Gambia v. Myanmar), Preliminary Objections, Urteil, I.C.J. Reports 2022, S. 502, Para. 64. Siehe auch Fragen zur … Continue reading.
  27. Nicaragua informierte Deutschland über seine Forderungen in einer Verbalnote[34]Verbalnote des Außenministeriums von Nicaragua an das Auswärtige Amt, 2. Februar 2024 (Anlage 1). vom 2. Februar 2024, die das nicaraguanische Außenministerium über die ständigen Vertretungen der beiden Länder in New York an die deutsche Seite über die jeweiligen ständigen Vertretungen in New York weiterleitete. In der Note hieß es unter anderem
    „Nicaragua fordert die deutsche Regierung auf, unverzüglich die Lieferung von Waffen, Munition, Technologie oder Komponenten an Israel zu stoppen, da es plausibel ist, dass diese verwendet werden, um Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu erleichtern oder zu begehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handlungen Völkermord, versuchter Völkermord, Mittäterschaft am Völkermord und Verschwörung zum Völkermord […] Darüber hinaus ist die jüngste Ankündigung der Aussetzung der deutschen Finanzierung für das UNRWA, von dem die Bevölkerung des Gazastreifens in hohem Maße abhängig ist, ein weiterer Beweis dafür, dass die deutsche Regierung im gegenwärtigen Szenario weiterhin ihre Verpflichtungen missachtet und Verstöße gegen die Regeln des Völkerrechts durch Israel aktiv unterstützt, zum schweren und
    und unmittelbaren Schaden für das palästinensische Volk, insbesondere der Bewohner des Gazastreifens, und der internationalen Gemeinschaft als Ganzes. Dieser Akt trägt insbesondere zur kollektiven Bestrafung der Palästinensern und dem offensichtlichen Ziel bei, die palästinensische Bevölkerung, insbesondere des Gazastreifens, an der Ausübung ihres Selbstbestimmungsrecht zu hindern.
    Nicaragua ist der Ansicht, dass diese Tatsachen zeigen, dass Deutschland systematisch gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention von 1948 verstößt. Deshalb hat Nicaragua als Vertragsstaat der Völkermordkonvention das Recht und die Pflicht, Deutschland zur Einhaltung der vom Gerichtshof anerkannten Verpflichtungen aus der Konvention aufzufordern, wenn es sich um erga omnes partes Verpflichtungen handelt. Folglich wird Nicaragua alle Maßnahmen ergreifen, die es im Einklang mit dem Völkerrecht für angemessen hält, um die Einhaltung dieser grundlegenden internationalen Konvention zu gewährleisten, einschließlich der Anrufung des Internationalen Gerichtshofs.
    Darüber hinaus ist Nicaragua der Auffassung, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht missachtet hat und weiterhin missachtet, seine Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Genfer Konventionen von 1949, deren Zusatzprotokolle und das Völkergewohnheitsrecht. Artikel I der Genfer Konventionen von 1949 verpflichtet die Hohen Vertragsparteien ausdrücklich diese Konvention unter allen Umständen zu achten und für ihre Einhaltung zu sorgen“, was die Verpflichtung einschließt, aktiv darauf hinzuwirken, dass andere Vertragsparteien die Regeln einhalten.
    In diesem Sinne teilte Nicaragua Deutschland schriftlich seine Behauptungen mit über Verstöße Deutschlands gegen seine Verpflichtungen aus den Genfer Konventionen von 1949, insbesondere aus dem Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949
    und dem Zusatzprotokoll von 1977, sowie allgemein des humanitären Völkerrechts und des des humanitären Völkerrechts und des Völkergewohnheitsrechts, einschließlich des Besatzungsrechts, weil es Verstöße gegen das Völkerrecht durch Israel bei seinen Operationen gegen Palästinenser in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gazastreifen, erleichtert“.
  28. Deutschland bestätigte den Eingang der oben genannten Mitteilung Nicaraguas mit einer Verbalnote vom 14. Februar 2024, die der Ständigen Vertretung Nicaraguas bei den den Vereinten Nationen in New York zugeleitet wurde[35]Note der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen an die Ständige Vertretung Nicaraguas bei den den Vereinten Nationen, 14. Februar 2024 (Anlage 2)..
  29. Darüber hinaus verkündete die nicaraguanische Regierung in einer Presseerklärung „ihre Entscheidung, [Deutschland] nach internationalem Recht wegen grober und systematischer Verstöße gegen die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, humanitäres Völkerrecht und Gewohnheitsrecht, einschließlich des Besatzungsrechts in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gaza-Streifen zu verklagen. In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass Nicaragua eine Verbalnote an Deutschland geschickt hat, in der es an seine Verpflichtung zur Verhinderung von Völkermord erinnert habe und an die Plausibilität des Völkermordes angesichts der Anordnung des Gerichtshofs über vorläufige Maßnahmen, und forderte die deutsche Regierung außerdem auf, ihre Hilfe und Unterstützung für Israel unter den gegebenen Umständen auszusetzen.[36]Pressemitteilung der Regierung von Nicaragua, 1. Februar 2024 (Anlage 3). Auch verfügbar … Continue reading
  30. Deutschland bezog sich auf die Behauptungen Nicaraguas während einer regulären Pressekonferenz der deutschen Bundesregierung am 7. Februar 2024. Auf die Frage eines Journalisten, ob er den Erhalt der mündlichen Note der Regierung Nicaraguas bestätigen könne, und wie Deutschland auf die Schritte Nicaraguas zu reagieren gedenke, antwortete der Sprecher des Auswärtigen Amtes: „Wir haben Kenntnis von einer Presseerklärung. Weitere Schritte, die Sie andeuten, kann ich hier nicht bestätigen. Darüber hinaus weisen wir natürlich die entsprechenden Inhalte der Pressemitteilung zurück. „[37]Siehe Erklärungen des Auswärtigen Amtes auf der Regierungspressekonferenz, 7. Februar 2024, verfügbar unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2643166 … Continue reading
  31. Es besteht also ein Streit zwischen Nicaragua und Deutschland unter anderem über die Auslegung und Anwendung der Völkermordkonvention, der Genfer Konventionen von 1949 – und insbesondere der Konvention IV über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten – und in Kriegszeiten – und deren Zusatzprotokolle von 1977, die Grundsätze und Gewohnheitsregeln des des Völkerrechts, einschließlich der unumstößlichen Grundsätze des humanitären Völkerrechts und die zwingenden Normen des allgemeinen Völkerrechts, zu denen auch das Verbot rassischer Diskriminierung gehört. Dieser Strei ist auf das Verhalten Deutschlands zurückzuführen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass dass Deutschland in voller Kenntnis der rechtswidrigen Handlungen
      • seiner Verpflichtung, den vom Gerichtshof festgestellten Völkermord zu verhindern, nicht nachgekommen ist und noch immer nicht nachkommt; es ist plausibel, dass sich dies gegen das palästinensische Volk richtet;
      • die Verletzung der Völkermordkonvention begünstigt hat und weiterhin begünstigt, indem es Hilfe und Unterstützung für Israel, insbesondere Waffen liefert, die für die Begehung von Völkermord verwendet werden oder verwendet werden könnten, und die Bereitstellung von Mitteln für das UNRWA aussetzt;
      • es versäumt hat und weiterhin versäumt, die Einhaltung der Genfer Konventionen von 1949 und der Zusatzprotokolle zu gewährleisten – durch die Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für Israel, insbesondere von Waffen, die zu Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Verstößen gegen die der Genfer Konventionen von 1949, Angriffen auf zivile Objekte oder Zivilisten oder anderen Kriegsverbrechen führen,
      • seinen Verpflichtungen nach dem allgemeinen Völkerrecht nicht nachgekommen ist und dies auch weiterhin nicht tut, indem es Israel bei seinen schweren Verstößen gegen zwingende, für alle Staaten verbindliche Normen unterstützt; und
      • seinen internationalen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, indem es unterlassen hat, die Personen, die für Kriegsverbrechen verantwortlich sind oder diese begehen, zu verfolgen, vor Gericht zu stellen und Personen, die für schwere Verbrechen gegen das Völkerrecht verantwortlich sind oder dessen beschuldigt werden, nicht verfolgt, vor Gericht gestellt und bestraft hat, einschließlich Kriegsverbrechen und Apartheid, unabhängig davon, ob diese Personen deutsche Staatsangehörige sind oder nicht.
        III. Der Sachverhalt A. KONTEXT
  32. Das besetzte palästinensische Gebiet besteht aus dem Gazastreifen und dem Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, und steht seit 1967 unter Besatzung. Es wurde in einem Apartheidregime regiert, in dem das Gebiet zwei Bevölkerungen hat, mit zwei verschiedenen Rechtssystemen, die auf der Rasse („Jüdischsein“) basieren. Eine Fülle von diskriminierenden Gesetzen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens [38]Israelische Praktiken gegenüber dem palästinensischen Volk und die Frage der Apartheid, Palästina und die israelische Occupation, Issue No. 1, E/ESCWA/ECRI/2017/1 (2017), S.40. Anwendung der … Continue reading hat den Palästinensern eine Staatsbürgerschaft zweiter Klasse auferlegt. Der praktische Ausdruck dieses doppelten Rechtssystems – das in seiner Gesamtheit auf Apartheid hinausläuft – ist, dass den Palästinensern ihre grundlegenden Menschenrechte wie Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes verweigert werden, ihnen Gesundheitsversorgung und Bildung verweigert werden und ihr Zugang zu Arbeitsplätzen, Unternehmen, Landwirtschaft und Land stark eingeschränkt wird[39]Bericht des Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten 1967, Francesca Albanese, A/78/545, 2023, para. 1.. Diese Situation hat sich im Gazastreifen mindestens seit 2008 weiter verschärft.
  33. Der Gaza-Streifen erstreckt sich über eine Fläche von 365 km2 und besteht aus fünf Gouvernements mit einer Bevölkerung von etwa 2,3 Millionen Menschen, von denen die Hälfte minderjährig ist. Seit 2007 steht der Gazastreifen unter einer Luft-, See- und Landblockade, nachdem er einer Landblockade unterworfen wurde, nachdem Israel ihn zum „feindlichen Gebiet „[40]Hinter den Schlagzeilen: Israel bezeichnet den Gazastreifen als „feindliches Gebiet“, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Israels, 24. September 2007, verfügbar unter … Continue reading erklärt hat, das der gesamten Bevölkerung ein Leben unter der Armutsgrenze auferlegt hat.
  34. Trotz der Behauptung Israels, es habe sich 2005 einseitig aus dem Gazastreifen „zurückgezogen „[41]Willkürliche Freiheitsberaubung in den besetzten palästinensischen Gebieten: die palästinensische Erfahrung hinter und außerhalb der Gitter, Bericht des Sonderberichterstatters Bericht des … Continue reading, haben die gegenwärtigen Umstände bestätigt, dass Israel nie aufgehört hat, den Gazastreifen zu besetzen, dass Israel nie aufgehört hat, seinen Luftraum, seine Hoheitsgewässer, Wasser, Landübergänge, Wasser, Elektrizität und alle Aspekte des zivilen Lebens und der Infrastruktur zu kontrollieren.
    Seit 18 Jahren hat Israel den Personen- und Warenverkehr stark eingeschränkt, systematisch alle Wirtschaftszweige[42]Für einen allgemeinen Überblick über die Situation siehe z. B. Report on UNCTAD assistance to the Palestinian Volk: Developments in the economy of the Occupied Palestinian Territory, … Continue reading , insbesondere die Landwirtschaft46 , behindert und unterminiert Landwirtschaft[43]Ibid, para. 36., und hat die Fischerei zu einer lebensgefährlichen Tätigkeit gemacht[44]„Fishing and Farming in Gaza is a Deadly Business“, Inter Press Service, 8. Juni 2015, verfügbar unter https://www.ipsnews.net/2015/06/fishing-and-farming-in-gaza-is-a-deadly-business/ … Continue reading. Außerdem hatten die Menschen im Gazastreifen bereits vor den Feindseligkeiten vier militärische Angriffe – in den letzten 13 Jahren – durch Israels massiv überlegene Streitkräfte zu erleiden[45]„The deepening costs of 4 Gaza wars in 13 years, in 4 Charts“, Associated Press, 25. August 2021, abrufbar unter … Continue reading. In Anbetracht all dieser Tatsachen beschrieb der Generalsekretär der Vereinten Nationen im Jahr 2021 das Leben in Gaza mit diesen Worten: „Wenn es eine Hölle auf Erden gibt, dann ist es das Leben der Kinder in Gaza. „[46]Kinder im Gazastreifen leben in der „Hölle auf Erden“ Generalsekretär sagt der Generalversammlung, dass er ein Ende der Gewalt fordert Crescendo, News of Israel-Hamas Ceasefire Breaks, … Continue reading
  35. Der jüngste militärische Angriff, der im Oktober 2023 in den OPT, insbesondere im Gazastreifen, begann, ist eine andauernde Situation, die sich täglich verschlechtert. Wie der Gerichtshof feststellte, beinhaltet er massive Opfer unter der Zivilbevölkerung, die systematische Zerstörung von mehr als 70 Prozent der zivilen Infrastruktur[47]Siehe z.B., Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im GazaStrip (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, Para. 46; und … Continue reading – einschließlich Krankenhäusern, Schulen, Gotteshäusern, Unterkünften, Universitäten und Gebäuden der Vereinten Nationen Gebäude der Vereinten Nationen – sowie eine vollständige Belagerung und die Unterbrechung der Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Treibstoff und Strom.
    Die Vereinten Nationen berichten, dass am 26. Februar 2024 mindestens 29.782 Palästinenser im Gazastreifen getötet und 70.043 verletzt wurden[48]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 126, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-126 (letzter … Continue reading. Derzeit gibt es keine voll funktionsfähigen Krankenhäuser in Gaza, 12 der 36 Krankenhäuser sind nur teilweise funktionsfähig[49]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel – Bericht über die Auswirkungen Tag 142, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter … Continue reading. Darüber hinaus wurde über eine anhaltende Belagerung von Krankenhäuser im Allgemeinen berichtet[50]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 112, OCHA, 06. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-112 (letzter … Continue reading. Die mangelnden sanitären Verhältnisse tragen ebenfalls zur zur Verschlechterung des Gesundheitszustands in Gaza bei. Es wurden mehr als 500.000 Fälle von akuten Atemwegsinfektionen und anderen Infektionskrankheiten gemeldet – ein Viertel der Bevölkerung[51]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 123, OCHA, 21. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-123 (letzter … Continue reading.
  36. Bereits Anfang Februar 2024 hatten die Vereinten Nationen „tiefe Hungersnot und Hunger im nördlichen Gazastreifen festgestellt, wo die Menschen vermutlich am Rande einer Hungersnot stehen „[52]X Bericht von Philippe Lazzarini, abrufbar unter https://twitter.com/UNLazzarii/status/1755586807876485227. Siehe auch „Denied Access to Deliver Supplies to North Gaza for Over Two Weeks: UNRWA … Continue reading. Am 21. Februar 2024 gab der Leiter des Welternährungsprogramms (WFP) bekannt, dass alle die Lieferungen von Nahrungsmittelhilfe in den nördlichen Gazastreifen unterbrochen wurden. Er erklärte, dass ihre Organisation „die unmögliche Entscheidung treffen musste, die Hilfslieferungen im nördlichen Gazastreifen zu unterbrechen. Es gibt ein ein unglaubliches Maß an Verzweiflung angesichts der immensen humanitären Not. Eine Hungersnot muss nicht sein. Aber wenn sich die Dinge nicht ändern, wird sie es geben. „[53]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 123, OCHA, 21. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-123 (letzter … Continue reading In Rafah wird die Situation zunehmend unhaltbar, da die Menschen Berichten zufolge verzweifelt sind und begonnen haben, Hilfsgütertransporter zu stoppen, um Lebensmittel zu holen[54]Ebd.. Die Aussicht auf anhaltenden Beschuss in einem so bevölkerten Gebiet zusätzlich zu einer Bodeninvasion hätte irreversible Folgen für die Palästinenser und die Welt.
  37. Kurz gesagt, jegliches zivile Leben im Gazastreifen ist am Boden aufgrund des Ausmaßes der Zerstörung, der wahllosen Bombardierung aus der Luft, vom Land und vom Meer aus und der Behinderung humanitärer Hilfe durch Israel [55]Ebd..
    B. SCHWERWIEGENDE VERLETZUNGEN DER VERPFLICHTUNGEN DEUTSCHLANDS, EINSCHLIESSLICH ZWINGENDER NORMEN
  38. Die deutsche Regierung hat politische, militärische und finanzielle Unterstützung für Israel geleistet, obwohl ihr bewusst war, dass die Militäroperation in den OPT, insbesondere im Gazastreifen, durchgeführt wurden unter völliger Missachtung des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte und die Völkermordkonvention, neben anderen Quellen des internationalen Rechts. Deutschland hat in schwerwiegender Weise gegen seine internationalen Verpflichtungen verstoßen und damit seine internationale Verantwortung nicht wahrgenommen, auch im Hinblick auf zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts. Außerdem hat Deutschland nicht gehandelt, um die unrechtmäßigen Handlungen Israels gegen die Palästinenser zu beenden, und hat stattdessen Israel unterstützt, indem es alle Arten von Hilfe, einschließlich militärischer Hilfe, geleistet hat, die
    die zur Begehung völkerrechtlicher Verbrechen verwendet werden, wie z.B. Panzerabwehrwaffen, Munition für Maschinengewehre, Zünder, Treibladungen, Landfahrzeuge und Technologie für die Entwicklung, die Herstellung, den Betrieb, die Wartung und die Reparatur von Waffen[56]„Bericht über 2023: Deutsche Waffen für 20 Millionen nach Israel“, ZDF heute, 17. Januar 2024, abrufbar unter … Continue reading.
  39. Deutschland, wie auch die internationale Gemeinschaft selbst, war sich der Verstöße bewusst, die von Israel begangen wurden, ab dem Zeitpunkt ihres ersten Auftretens kurz nach dem 7. Oktober 2024.
    Von Beginn des militärischen Angriffs auf den Gazastreifen an wurden Nachrichtenberichte in großem Umfang veröffentlicht, wie z. B. Äußerungen israelischer Beamter, die Palästinenser als „menschliche Tiere „[57]Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, para. 52. bezeichneten, und öffentlich eine „vollständige Belagerung“ des Gazastreifens ankündigte, bei der es „keinen Strom, keine Lebensmittel, keinen Treibstoff „geben werde[58]Ebd.. Darüber hinaus beschloss Israel, die Wasserversorgung einzustellen, und kündigte an, dass die Versorgung mit Elektrizität, Treibstoff- oder Wasser nicht wieder aufgenommen würde, bis die Geiseln freigelassen würden[59]„Der Nahe Osten einschließlich der palästinensischen Frage: Konsultationen über die Lage in Gaza und Israel“, Bericht des Sicherheitsrates Council Report, 12. Oktober 2023, verfügbar … Continue reading
  40. Die Ankündigung Israels zu Beginn seines militärischen Angriffs, diesen auf die Zivilbevölkerung zu richten, war ein klarer Akt der kollektiven Bestrafung und wurde von den Vereinten Nationen Vereinten Nationen, den Regierungen und der Zivilgesellschaft verurteilt. In diesem Sinne brachte der Generalsekretär der Vereinten seine Besorgnis zum Ausdruck über „die heutige Ankündigung, dass Israel eine vollständige Belagerung des Gazastreifens einleiten wird, in den nichts hineingelassen wird – kein Strom, keine Lebensmittel, kein Treibstoff“, und erinnerte Israel daran dass „militärische Operationen in strikter Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht“ durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus äußerte er seine Besorgnis über Berichte, wonach „mehr als 500 Palästinenser, darunter Frauen und Kinder, in Gaza getötet und über 3000 verletzt wurden“. Außerdem berichtete er, dass – nach weniger als weniger als 48 Stunden nach Beginn des israelischen Militärangriffs – israelische Raketen bereits Gesundheitseinrichtungen, Wohntürme, eine Moschee und zwei UNRWA-Schulen, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, getroffen haben[60]Nahost-Krise: Guterres appelliert an ein Ende des „Teufelskreises von Blutvergießen, Hass und Polarisierung“, 9. Oktober 2023, verfügbar unter … Continue reading.
  41. Seit den ersten Tagen des israelischen Angriffs hat der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf diese Situation hingewiesen und erklärte: „Wie ich schon sagte, einige ihrer Aktionen, und die Vereinten Nationen haben das bereits gesagt, das Abschneiden der Zivilbevölkerung von Wasser, Strom und Strom- und Lebensmittelversorgung, verstoßen gegen das Völkerrecht. Also ja, es gibt einige Aktionen, die nicht mit dem Völkerrecht vereinbar sind.“[61]Israel/Gaza: Pressestatement des Hohen Vertreters Josep Borrell nach dem informellen Treffen der EU-Außenminister Minister, 10. Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading. Der Präsident des IKRK verurteilte ebenfalls sofort die Ankündigung der illegalen Blockade[62]Targeting civilians leads to further spirals of violence and hatred, IKRK, 11. Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading. Selbst an dieser frühen Ereigniskette wird deutlich, dass Deutschland wohl kaum keine Kenntnisse von denn schwerwiegenden Verstößen Israels gegen das humanitäre Völkerrecht, auch bei einem der größten Luftangriffe aller Zeiten in Gaza, gehabt hat, zumal Israel diese prononciert bekannt machte [63]„Der Nahe Osten einschließlich der palästinensischen Frage: Konsultationen über die Lage in Gaza und Israel“, Bericht des Sicherheitsrates Council Report, 12. Oktober 2023, verfügbar … Continue reading.
  42. Am 10. Oktober forderte die Weltgesundheitsorganisation die Einrichtung eines humanitären Korridors und fügte hinzu, dass „Krankenhäuser ohne Treibstoff und Strom nicht funktionieren können“. Im Oktober ging dem Kraftwerk in Gaza der Treibstoff aus, und das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) warnte vor „einem schweren Mangel an Trinkwasserknappheit, von der mehr als 650.000 Menschen betroffen sind“. Es folgte eine Erklärung des Generalsekretärs vom 11. Oktober, in der er forderte, dass „lebenswichtige Güter – einschließlich Treibstoff, Lebensmittel und Wasser – in den Gazastreifen gelassen werden müssen“.[64]Ebd.
  43. Diese kritischen Ereignisse führten zu einer Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats am 13. Oktober, in der der Generalsekretär „sofortigen humanitären Zugang zum gesamten Gazastreifen“ forderte und daran erinnerte und daran erinnerte, dass „[a]uch Kriege Regeln haben [und dass] [i]nternationales humanitäres Recht und die Menschenrechte geachtet und aufrechterhalten werden müssen“. Ebenso wichtig ist, dass der Generalsekretär die Parteien und insbesondere „diejenigen, die Einfluss auf sie haben, [dazu] aufrief, alles zu tun um diese Schritte zu erreichen „[65]Bemerkungen des Generalsekretärs vor der Presse zur Lage im Nahen Osten, 13. Oktober 2023, abrufbar … Continue reading.
  44. Während die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen die illegalen Handlungen Israels bedauerten, bekräftigte der deutsche Bundeskanzler am 12. Oktober 2023 die volle Unterstützung Deutschlands für Israels Militärkampagne, die bereits offenkundig wahllos war. In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag erklärte er, dass es „in diesem Moment nur einen Platz für Deutschland [gebe]: den Platz an der Seite Israels. Das ist es, was wir meinen, wenn wir sagen, dass Israels Sicherheit eine deutsche Staatsraison ist.“.69 In der gleichen Rede kündigte der Bundeskanzler an, dass die „gesamte Entwicklungszusammenarbeit mit den palästinensischen Gebieten auf dem Prüfstand“ stehe und dass „bis diese Überprüfung abgeschlossen ist, [Deutschland] keine neuen Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen wird.“[66]Ebd..
  45. Zu dem Zeitpunkt, als der Bundeskanzler seine Rede im Parlament hielt, hatte Deutschland bereits die Übergabe von zwei Heron-Drohnen, Schutzwesten, medizinischem Material und die Behandlung für verletzte Israelis in deutschen Krankenhäusern genehmigt, während den Palästinensern dringend benötigte Mittel gestrichen wurden[67]„Germany says it is reviewing Israel request for warship ammunition“, Middle East Monitor, 12. Oktober 2023, verfügbar unter … Continue reading. Die beiden Heron-Drohnen – die bereits in Israel im Einsatz waren – wurden sofort gegen die Palästinenser eingesetzt. Die Fähigkeit dieser Drohnen, weitreichende Zerstörungen anzurichten[68]Bis heute hat Israel in großem Umfang Drohnen eingesetzt, um den Gaza-Streifen wahllos und unverhältnismäßig zu bombardieren, einschließlich Zivilisten und geschützte Gebäude. So wurde … Continue reading, ist in einem Video zu sehen, das die israelischen Verteidigungskräfte am 11. Oktober auf ihrem offiziellen X-Plattform Account (früher Twitter)[69]Filmaufnahmen der nächtlichen Drohnenangriffe, veröffentlicht von der IDF am 11. Oktober 2023, in X account, verfügbar at https://twitter.com/IAFsite/status/1712330858848268368. Siehe auch … Continue reading veröffentlicht haben. Die Drohnen sind nach Angaben des Herstellers in der Lage[70]Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Lage in Israel vor dem Deutschen Bundestag,Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading „eine Vielzahl strategischer Missionen durchführen, einschließlich der Sammlung von Informationen, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung, unter Verwendung verschiedener Nutzlasten, mit einem hohen Maß an Zuverlässigkeit „[71]Heron TP Male Unmanned Aerial System, verfügbar unter https://www.iai.co.il/p/heron-tp. (letzter Zugriff 20. Februar 2024)..
  46. Der deutsche Außenminister bekräftigte, dass „wir als Bundesregierung fest an der Seite unserer israelischen Freunde stehen. Die Sicherheit Israels ist eine deutsche Staatsraison. In diesem Sinne habe ich Israel unsere volle Unterstützung in allen Bereichen angeboten. „[72]Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, zu Beginn der Befragung der der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag, 11. Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading Die feste Haltung Deutschlands zur Verteidigung der illegalen israelischen Aktionen wurde auch durch den stellvertretenden Sprecher der Bundesregierung am 11. Oktober 2023 bekräftigt, der in einer Pressekonferenz mit der Position der Vereinten Nationen und des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Rechtswidrigkeit der vollständigen Belagerung des Gazastreifens konfrontiert und gefragt wurde, ob Deutschland diese Auffassung teilt. Er antwortete, dass „für uns in diesem Moment, in dem Israel von der Hamas in dieser brutalen Weise angegriffen wird, für uns die Solidarität mit Israel vorrangig ist und wir betonen, dass Israel das Recht hat, sich gegen diesen Angriff zu wehren und sich zu verteidigen“[73]Regierungspressekonferenz, 11. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-11-oktober-2023-2229600 (letzter Zugriff 20. Februar 2024) … Continue reading Medienberichte von diesem Tag hatten gewarnt, dass die Vergeltungsangriffe mit Kampfflugzeugen bereits viele Teile der Enklave in Schutt und Asche gelegt hatten, wobei Wohnhäuser, Verwaltungsgebäude, Moscheen und Universitäten bereits bombardiert wurden, doch Deutschland gab keinen Hinweis darauf, dass Israels totale Belagerung des Gazastreifens nicht mit dem Völkerrecht vereinbar sei[74]„Israel Air Force seekers ‚german aproval‘ to fight Hamas with its deadly Heron Drohnen; here’s why“, The Eurasian Times, 12. Oktober 2023, verfügbar unter … Continue reading.
  47. Anfang Oktober 2023 bestätigte der deutsche Verteidigungsminister, dass Israel auch um „Munition für [seine] Kriegsschiffe“ gebeten hatte und dass Deutschland „die Einzelheiten dieses Ersuchens mit den Israelis erörtern werde“. Nach Angaben des Verteidigungsministers führten „[d]ie Israelis dort einen Kampf zur Verteidigung ihrer Existenz „[75]„Germany says it is reviewing Israel request for warship ammunition“, Middle East Monitor, 12. Oktober 2023, verfügbar unter … Continue reading. Es ist zu beachten, dass die israelische Marine am Tag vor dieser Ankündigung „zentrale Gebiete im Gazastreifen entlang der Mittelmeerküste und Wohngebiete der Stadt Khan Yun angriff“[76]„Israeli Navy strikes central, coastal areas of Gaza Strip“, AA News, 10. Oktober 2023, abrufbar unter … Continue reading.
  48. Am 17. Oktober 2023 wurde bereits geschätzt, dass 1200 palästinensische Kinder in den 10 Tagen der Feindseligkeiten bereits gestorben waren, was der Tötung eines palästinensischen Kindes alle 15 Minuten[77]„Hunderte von palästinensischen Männern, Frauen und Kindern im Al-Ahli Krankenhaus getötet“, Defense for Children International-Palestine, 18. Oktober 2023, verfügbar unter … Continue reading. Nur zwei Tage später veränderte die unrechtmäßige tödliche Gewalt Israels gegen die Palästinenser den Diskurs der internationalen Gemeinschaft von einer Besorgnis über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu einem Diskurs, der vor der Gefahr eines Völkermordes warnt.
  49. Am 19. Oktober erklärten neun Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen sehr öffentlich und ausdrücklich erklärt: „Wir schlagen Alarm: Es gibt eine andauernde Kampagne Israels, die zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza führt. In Anbetracht der Erklärungen der politischen Führer Israels und und ihrer Verbündeten, begleitet von Militäraktionen in Gaza und einer Eskalation von Verhaftungen und Tötungen im Westjordanland besteht auch die Gefahr eines Völkermords am palästinensischen Volk „[78]Gaza: UN-Experten verurteilen Bombardierung von Krankenhäusern und Schulen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordern die Verhinderung eines Genozid, 19. Oktober 2023, verfügbar unter … Continue reading Diese Warnung kam nur zwölf Tage nach Beginn des Konflikts. Die Experten wiesen die Welt auf ihr moralisches und rechtliches Versäumnis, Maßnahmen zu ergreifen, um den Völkermord im OTP zu verhindern. Doch Deutschland weitete seine Unterstützung für Israel weiter aus.
  50. Darüber hinaus stellte der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung am 27. Oktober fest, dass er „[h]öchst besorgt über den starken Anstieg rassistischer Hetze und Entmenschlichung der Palästinenser seit dem 7. Oktober sei“[79]Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, Erklärung 5 (2023), verfügbar unter … Continue reading; dies bestätigt die Gefahr eines Völkermordes. Deutschland war ungerührt.
  51. Anfang November 2023 wurde allgemein berichtet, dass Deutschland Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Israel im Vergleich zum Vorjahr fast verzehnfacht hatte[80]Darüber hinaus kam das Stockholm International Peace Research Institute im Jahr 2022 in einer detaillierten Untersuchung zu dem Schluss dass Deutschland seit 2013 mehr als 1000 Diesel-Panzermotoren … Continue reading und 303 Millionen Euro an Rüstungsgütern lieferte. Darüber hinaus wurden 185 von 218 Einzelausfuhrgenehmigungen nach den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 an Israel vorrangig erteilt, darunter Genehmigungen für Luftverteidigungssysteme und Kommunikationsausrüstung[81]„German military exports to Israel up nearly 10-fold as Berlin fast-tracks permits“, Reuters, 8. November 2023 verfügbar unter … Continue reading. Am 12. November 2023 erklärte der deutsche Bundeskanzler öffentlich, dass er sich gegen einen dringend benötigten Waffenstillstand ausspricht, indem er erklärt: „Ich halte die Forderungen nach einem sofortigen Waffenstillstand oder einer langen Pause – was auf dasselbe hinauslaufen würde – nicht für richtig.“[82]„Germany’s Scholz spurns calls for Gaza ceasefire; UK defense chief backs IDF efforts“, The Times of Israel, 23. November 2023, verfügbar unter … Continue reading
  52. Vier Tage später, am 16. November 2023, schlageen 37 Sonderberichterstatter, Unabhängige Experten und Mitglieder von Arbeitsgruppen der Sonderverfahren des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen Alarm wegen „erkennbarer völkermörderischer und entmenschlichende Rhetorik von hochrangigen israelischen Regierungsvertretern“.[83]Gaza: UN-Experten fordern die internationale Gemeinschaft auf, einen Völkermord am palästinensischen Volk zu verhindern, 16. November 2023, verfügbar unter … Continue reading
  53. Die öffentlichen Aufrufe zur Beendigung des Massakers waren zahlreich und wurden fortgesetzt. Zum Beispiel, am 6. Dezember 2023 sprach der Generalsekretär der Vereinten Nationen vor dem Sicherheitsrat Sicherheitsrat und warnte: „Nirgendwo ist es sicher in Gaza … unter dem ständigen Bombardement der israelischen Verteidigungskräfte Streitkräfte und ohne Unterkunft oder das Nötigste zum Überleben … verschlechtert sich die Situation schnell zu eine Katastrophe mit potenziell unumkehrbaren Folgen für die Palästinenser insgesamt „[84]Schreiben des Generalsekretärs an den Präsidenten des Sicherheitsrates, S/2023/962, 6. Dezember 2023; Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen … Continue reading. Er wiederholte diese Einschätzung einen Monat später am 5. Januar 2024 und stellte fest, dass „[s]adly, verheerende Ausmaße von Tod und Zerstörung anhalten „[85]UN-Dokument S/2024/26, 8. Januar 2024; siehe auch IGH, Beschluss, 26. Januar 2024, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika … Continue reading. Mit gleicher Besorgnis äußerte sich der Generalkommissar
    Generalkommissar des UNRWA in seinem Bericht vom 17. Januar 2024 nach seinem vierten Besuch in Gaza:
    „Jedes Mal, wenn ich den Gazastreifen besuche, sehe ich, wie die Menschen immer mehr in Verzweiflung versinken und der Kampf ums Überleben jede Stunde verschlingt.“[86]The Gaza Strip: the struggle for daily survival amid death, exhaustion and despair, 17. Januar 2024, verfügbar unter … Continue reading
  54. Dennoch setzte Deutschland seine Unterstützung für Israel fort[87]Darüber hinaus wird berichtet, dass deutsche Unternehmen von dem Konflikt profitieren und eng mit israelischen Unternehmen wie Elbit Systems zusammenarbeiten, um automatische Artilleriesysteme und … Continue reading. Bis Ende 2023 hat die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel in Höhe von 326.505.156 Euro bewilligt.[88]Siehe Anhang 7. Im Januar 2024 berichteten deutsche Medien, dass Israel eine Anfrage für Panzergranaten gestellt habe, insbesondere 10.000 120-Millimeter-Präzisionsgeschosse von Rheinmetall.[89]„Germany likely to send tank ammo to Israel“, The Defense Post, 18. Januar 2024, abrufbar unter https://www.thedefensepost.com/2024/01/18/germany-tank-ammo-israel/ (letzter Zugriff am 20. … Continue reading Der Spiegel berichtete, dass Deutschland sich bereit erklärt habe, die Anfrage aus eigenen Beständen zu liefern, um der „Dringlichkeit“ gerecht werden zu können. [90]„Bundesregierung prüft Lieferung von Panzermunition an Israel“, Der Spiegel, 16. Januar 2024, abrufbar unter … Continue reading Nach Angaben der deutschen Regierung zwischen Januar 2024 und 15. Februar 2024 wurden Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 9.003.676 Euro erteilt.[91]Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 153. Sitzung, 21. Februar 2024, S. 19573, abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btp/20/20153.pdf (Anlage 13). In letzter Zeit prangerten verschiedene Behörden der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten die Unvereinbarkeit von Waffenexporten nach Israel mit dem Völkerrecht an. Wie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, Josep Borrell, erklärte: „Sehen Sie, ich gebe nicht vor, für die Außenpolitik der Vereinigten Staaten zuständig zu sein, ich habe genug mit der Außenpolitik der Europäischen Union zu tun. Aber seien wir doch mal logisch: Wie oft haben Sie schon die prominentesten Politiker und Außenminister auf der ganzen Welt sagen hören: ‚Es werden zu viele Menschen getötet‘? Der Präsident [der Vereinigten Staaten, Joe] Biden sagte, [dass] dies zu viel auf einmal ist, es ist nicht verhältnismäßig. Nun, wenn Sie glauben, dass zu viele Menschen getötet werden, sollten Sie vielleicht weniger Waffen liefern, um zu verhindern, dass so viele Menschen umgebracht werden. Ist das nicht logisch? Im Jahr 2006, während des Krieges gegen den Libanon, haben die Vereinigten Staaten diese Entscheidung bereits getroffen – die Entscheidung, die Waffenlieferungen an Israel zu stoppen, weil Israel den Krieg nicht beenden wollte. Genau das Gleiche passiert heute. Jeder geht nach Tel-Aviv und bettelt: ‚Bitte, tun Sie das nicht, schützen Sie die Zivilisten, töten Sie nicht so viele.‘ […] Also, ich weiß nicht. Jeder Mitgliedstaat ist Eigentümer seiner Außenpolitik. Aber es ist eben ein bisschen widersprüchlich, immer wieder zu sagen, es werden zu viele Menschen getötet: ‚Zu viele Menschen werden getötet. Bitte kümmert euch um die Menschen. Bitte tötet nicht so viele‘. Hören Sie auf, ‚bitte‘ zu sagen und tun Sie etwas. „[92]Auswärtiger Dienst der Europäischen Union, Informeller Rat für Auswärtige Angelegenheiten (Entwicklung): Äußerungen des Hohen des Hohen Vertreters Josep Borrell auf der Pressekonferenz, 12. … Continue reading
  55. In einem Fall, in dem es um den Export von Ersatzteilen für das F-35-Kampfflugzeug durch den Staat der Niederlande nach Israel ging, kam das Berufungsgericht Den Haag zu dem Schluss, dass es „viele Anzeichen dafür gibt, dass Israel die humanitären Kriegsgesetze verletzt hat“, und „ordnete an, dass der Staat [der Niederlande] Niederlande], alle (tatsächlichen) Exporte und Durchfuhren von F-35-Teilen mit Endbestimmung Israel innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung dieses Urteils einzustellen hat“.[93]Niederlande, Berufungsgericht Den Haag, 12. Februar 2024, ECLI:NL:GHDHA:2024:191, para. 5.16 und Entscheidung. (Anhang 14).) Aus all dem geht hervor, dass Deutschland Israel politisch, finanziell … Continue reading – mit vollem Wissen über die andauernde plausible Begehung von schwerwiegenden Verstößen gegen das Völkerrecht durch Israel, die durch diese Unterstützung erleichtert wurden, und unter Missachtung der eigenen Verpflichtungen Deutschlands. Insbesondere beliefert Deutschland Israel mit militärische Ausrüstung, Komponenten und Technologie an Israel, wohl wissend, dass diese gegen Israel eingesetzt werden. C. DIE WEITERE UNTERSTÜTZUNG DER KOLLEKTIVEN BESTRAFUNG DER PALÄSTINENSER DURCH DEUTSCHLAND
  56. Die politische, militärische und finanzielle Unterstützung Deutschlands für Israel – während dieser Staat Völkermord begangen hat – steht in krassem Gegensatz zu seiner Politik der Einstellung bilateralen Finanzhilfe für die Palästinenser ohne weitere Überlegungen zu Beginn des Konflikts Konflikts[94]Siehe Absatz 44 oben und Fußnote 70.; vor allem aber – und mit fatalen Folgen – in Bezug auf das UNRWA, die der internationalen Organisation, die für die Bereitstellung von Hilfe für das OTP zuständig ist. Wie noch zu zeigen sein wird, hat das Verhalten Deutschlands die Verwundbarkeit der palästinensischen Bevölkerung, insbesondere der Menschen im Gazastreifen, weiter erhöht und zur gegenwärtigen Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens beigetragen.
  57. Am 27. Januar 2024 teilte Deutschland dem UNRWA mit, dass es seine Finanzierung wegen der von Israel erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der angeblichen Beteiligung von zwölf Mitarbeitern an den Ereignissen vom 7. Oktober einstellen wird[95]UNRWA’s lifesaving aid may end due to funding suspension, 27. Januar 2024, verfügbar unter … Continue reading. Dies wurde später vom Auswärtigen Amt öffentlich bestätigt. Das Auswärtige Amt betonte, dass „Deutschland bis zum Abschluss der Ermittlungen in Abstimmung mit anderen Geberländern vorläufig keine neuen Mittel für das
    UNRWA in Gaza bewilligen wird“, und es erklärte weiter, dass „in jedem Fall derzeit keine neuen Zusagen anhängig sind „[96]Gemeinsame Erklärung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum UNRWA und Entwicklung, 27. Januar 2024, abrufbar unter … Continue reading. Beunruhigend ist, dass die Maßnahmen Deutschlands erfolgt genau einen Tag , nachdem der Gerichtshof seine Anordnung über vorläufige Maßnahmen erlassen hatte, die gegenüber Israel anordneten, „sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienste und humanitärer Hilfe zu ermöglichen und die widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen zu verbessern“[97]Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, § 86 (4).. Die deutsche Haltung schwächte unweigerlich die Position des UNRWA und der Hilfslieferungen nach Gaza und gab
    Israel grünes Licht für die Fortsetzung seiner rechtswidrigen Aktionen gegen den Gazastreifen und die OPT.
  58. Israel hat dem UNRWA oder der internationalen Gemeinschaft keine Beweise[98]„UNRWA-Chef sagt Haaretz: We take Israel’s claims of Hamas infiltration seriously, but yet to see evidence against Gaza empoyees“, Haaretz, 20. Februar 2024, verfügbar unter … Continue reading zur Untermauerung seiner Behauptungen vorgelegt, und die angeblichen Informationen wurden nicht unabhängig überprüft und sogar als „wenig vertrauenswürdig“ eingestuft[99]„US intelligence casts doubt on Israeli claims of UNRWA-Hamas links, report says“, The Guardian, 22. Februar 2024, verfügbar unter … Continue reading. Obwohl das UNRWA keine Beweise vorlegen konnte, gab es bekannt, dass es die Verträge der Beschuldigten mit sofortiger Wirkung kündigt[100]Das UNRWA erklärte weiter, dass zwei der Beschuldigten für tot erklärt wurden, einer noch nicht identifiziert werden konnte und ein weiterer kein UN-Mitarbeiter war., wobei es klarstellte, dass es dies im Interesse der Organisation und nicht als Eingeständnis eines Fehlverhaltens tut[101]„Um die Fähigkeit des Hilfswerks, humanitäre Hilfe zu leisten, zu schützen, habe ich beschlossen, die Verträge dieser Mitarbeiter sofort zu kündigen. die Verträge dieser Mitarbeiter zu … Continue reading, das nur durch eine Untersuchung festgestellt werden könne. Außerdem leitete der UNRWA-Kommissar eine administrative Untersuchung durch das Office of Internal Oversight Services (OIOS) ein und akzeptierte auch ein unabhängiges Panel unter der Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin Catherine Colonna[102]Why donors should not suspend aid to UNRWA, UNRWA, 8. Februar 2024, abrufbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/why-donors-should-not-suspend-aid-unrwa (letzter Zugriff am … Continue reading. In diesem Sinne forderte der UNRWA-Kommissar Israel auf, mit der OIOS-Untersuchung zusammenzuarbeiten, um unabhängig die Wahrheit in einem Bericht festzustellen, der bis Ende April 2024 erwartet wird[103]Schreiben der Generalkommission an den Präsidenten der UN-Generalversammlung, UNRWA, 22. Februar 2024, abrufbar unter … Continue reading. Die Mitarbeiter, deren Verträge gekündigt wurden, stellen 0,01 Prozent der rund dreizehntausend Angestellten im Gazastreifen, dennoch wurden in weniger als 24 Stunden nach der Ankündigung von Israels [104]Why donors should not suspend aid to UNRWA, UNRWA, 8. Februar 2024, verfügbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/why-donors-should-not-suspend-aid-unrwa (letzter Zugriff … Continue reading. Wegen der Anschuldigungen beschloss Deutschland, die Mittel für das UNRWA zu kürzen, während es Israel weiterhin jede Art von Unterstützung zusicherte, insbesondere im militärischen Bereich.
  59. Das UNRWA ist das wichtigste humanitäre Hilfswerk im Gazastreifen, von dem über zwei Millionen Menschen abhängen[105]UNRWA’s lifesaving aid may end due to funding suspension, UNRWA, 27. Januar 2024 verfügbar unter … Continue reading und ihre Arbeit kann derzeit durch keine andere Organisation ersetzt werden. Dies hat auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen deutlich betont:
    „Erstens arbeitet das UNRWA nicht nur im Gazastreifen, sondern auch in Jordanien, im Libanon, in Syrien, im Westjordanland, wo das Schulsystem für die Palästinenser das UNRWA garantiert, das UNRWA das Gesundheitssystem garantiert, von UNRWA die Lebensbedingungen gewährleistet werden. Ich kann mir keine andere Organisation vorstellen, die in der Lage wäre, all dies in all diesen Ländern auf einmal zu tun. Aber im Besonderen, in Gaza sind das Rückgrat der humanitären Hilfe der Vereinten Nationen die 3.000 Mitarbeiter des UNRWA im Gazastreifen, die sich um die Nothilfe kümmern. Natürlich gibt es auch andere Mitarbeiter, die unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, die heute nicht mehr im Einsatz sind, aber es gibt 3.000 Mitarbeiter im Gazastreifen, die die das Rückgrat der humanitären Versorgung im Gazastreifen bilden. Keine andere Organisation hat eine nennenswerte Präsenz im Gazastreifen und ist mit dieser Organisation zu vergleichen. Also: Es gibt also keine andere Organisation, die jetzt in der Lage wäre, die UNRWA in Gaza zu ersetzen. „[106]Pressekonferenz von Generalsekretär Antonio Guterres am Sitz der Vereinten Nationen, 8. Februar 2024, verfügbar unter https://press.un.org/en/2024/sgsm22130.doc.htm (letzter Zugriff am 20. Februar … Continue reading
  60. Das UNRWA finanziert sich fast ausschließlich aus Beiträgen, die zwar freiwillig sind. Die einzige Ausnahme ist ein sehr begrenzter Zuschuss aus dem regulären Haushalt der Vereinten Nationen, der ausschließlich für Verwaltungskosten verwendet wird. Mit anderen Worten: Die Arbeit des UNRWA kann nicht nicht durchgeführt werden, wenn Geber wie Deutschland ihre Beiträge aussetzen, da diese Spenden 95 Prozent des Gesamthaushalts ausmachen. Tatsächlich ist Deutschland der zweitgrößte Geber nach den den Vereinigten Staaten.[107]UNRWA-Website, https://www.unrwa.org/our-partners/government-partners (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
  61. Das UNRWA ist unter den Organisationen der Vereinten Nationen einzigartig, da es seine Dienste direkt an die Palästinenser erbringt. Zu diesen Leistungen gehören Nothilfe und medizinische Grundversorgung im Allgemeinen, Betreuung vor und nach der Geburt, Säuglingspflege, Impfungen, Diagnose- und Labordienste, Behandlung chronischer Krankheiten, ambulante und stationäre Versorgung, Spezialdienste (Kardiologie), Augenheilkunde, Geburtshilfe, Gynäkologie usw.), Rehabilitation und Physiotherapie, um nur einige zu nennen. Mit anderen Worten, wenn die Agentur ihre Arbeit einstellen würde, stünden die Menschen im Gazastreifen mitten in einer Militäroperation ohne Notdienste da. einer Militäroperation, bei der nicht zwischen Zivilisten und geschützten Gebieten unterschieden wird. geschützte Orte. Dies käme einem Todesurteil für die Menschen im Gazastreifen gleich. Der Direktor des UNRWA in Gaza hat dies so ausgedrückt: „Es ist schwer vorstellbar, dass die Menschen in Gaza diese Krise ohne das UNRWA überleben werden. „[108]UNRWA-Website, https://www.unrwa.org/our-partners/government-partners (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
  62. Darüber hinaus kontrolliert das UNRWA im Rahmen seines Umweltgesundheitsprogramms die die Qualität des Trinkwassers, sorgt für sanitäre Einrichtungen und kontrolliert Vektoren und Nagetiere in den Flüchtlingslagern. Nicht weniger wichtig sind die gemeinschaftlichen Dienste für die psychische Gesundheit der Palästinenser, die unter dem Trauma der Vertreibung und der wiederholten Gewalt gegen sie gelitten haben.
    Dieser Aspekt ist besonders wichtig für Kinder, auch für Kinder mit geistigen Behinderungen die durch dieses Programm besonders gefördert werden. Unter weniger schlimmen Umständen bietet das UNRWA auch Kindern und Jugendlichen eine Grundschul- und Berufsausbildung, um ihnen das Überleben zu ermöglichen. Dies umfasst auch den Bereich der Mikrofinanzierung und unternehmerische Programme in einer bereits erstickten Wirtschaft. Kurzum, es gibt keinen Aspekt des palästinensischen Lebens, an dem das UNRWA nicht beteiligt ist und gebraucht wird.
  63. Am 1. Februar 2024 gab das UNRWA bekannt, dass es aufgrund der Kürzung seiner Mittel Ende Februar nicht nur im Gazastreifen, sondern in der gesamten Region den Betrieb einstellen muss [109]Der Gaza-Streifen: Humanitäre Krise verschärft sich, während die Aussetzung der Finanzierung die UNRWA-Hilfsmaßnahmen gefährdet, UNRWA, 1. Februar 2024, verfügbar unter … Continue reading. Dies würde bedeuten, dass allein in Gaza 2,2 Millionen Menschen, die bereits von einer Hungersnot bedroht sind, an den Punkt gebracht würden, an dem es kein Zurück mehr gibt, und der Hungertod nicht nur für die Menschen, die bereits unmittelbar von einer Hungersnot bedroht sind, sondern auch für die verbleibenden 0,5 Millionen Menschen, die sich derzeit in Phase 5 (katastrophale Niveau) befinden, was in der Praxis extremen Nahrungsmangel, Hunger sowie Erschöpfung bedeutet, und für die 1,17 Millionen Menschen, die sich in Phase 4 (Notstandsniveau) befinden[110]Hostilities in the Gaza Strip and Israel- reported impact Day 142, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-day-142 … Continue reading. Diese Zahlen beinhalten 1 Million Kinder, von denen 17.000 unbegleitet sind oder getrennt wurden von den Eltern und vollständig von der Hilfe des UNRWA-Personals abhängig sind, nicht nur auf der körperlichen, sondern auch auf emotionaler und mentaler Ebene[111]Ebd.. Dieses Risiko wurde von Israel absichtlich geschaffen und aufrechterhalten, aber weitere Todesfälle sind noch vermeidbar, wenn jetzt gehandelt wird.
  64. Am 22. Februar 2024 informierte der Generalkommissar des UNRWA den Präsidenten der Generalversammlung (PGA), dass „das Hilfswerk angesichts der wiederholten Aufforderungen Israels, das UNRWA aufzulösen, an seine Grenzen gestoßen ist, dass Israel immer wiede zur Auflösung des UNRWA aufforderte und die Geber ihre Mittel einfroren, während gleichzeitig die humanitären Bedürfnisse im Gazastreifen bleiben“, und daher „die Fähigkeit des Hilfswerks, das mit der der Generalversammlung erteilte Mandat zu erfüllen, ernsthaft gefährdet ist“[112]Schreiben der Generalkommission an den Präsidenten der UN-Generalversammlung, UNRWA, 22. Februar 2024, verfügbar unter … Continue reading.
  65. Deutschland ist sich der tödlichen Auswirkungen seiner Entscheidung bewusst, die die Streichung der Mittel für das UNRWA in der Praxis haben, die auf die kollektive Bestrafung von Millionen von Palästinensern hinausläuft, insbesondere der Bewohner des Gazastreifens, die damit zu Hunger, Auszehrung und Krankheit verurteilt werden. Mit seinem Verhalten verstößt Deutschland nicht nur gegen das humanitäre Recht und seine Verpflichtung, die Verhinderung von Völkermord zu verhindern, sondern trägt aktiv zur Verletzung dieser Grundregeln und zur Aufrechterhaltung
    das Apartheidsystem und die Diskriminierung des palästinensischen Volkes und seines Rechts auf Selbstbestimmung bei.
    IV. Die geforderten Abhilfemaßnahmen
  66. Nicaragua behält sich das Recht vor, die vorliegende Klage zu überarbeiten, zu ergänzen oder zu ändern. Nicaragua beantragt respektvoll, dass der Gerichtshof feststellt, dass Deutschland: (1) gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verstoßen hat und weiterhin verstößt, und zwar insbesondere gegen die Verpflichtungen aus Artikel I, indem es in voller Kenntnis der Sachlage den andauernden Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung, insbesondere am Gazastreifen, nicht verhindert hat;
    (2) gegen sein Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verstoßen hat und weiterhin verstößt, insbesondere gegen die Verpflichtungen aus Artikel I, indem es nicht nur versäumt hat, den andauernden Völkermordes zu verhindern, sondern Israel Hilfe, einschließlich militärischer Ausrüstung, für die Völkermordes durch Israel zur Verfügung gestellt hat und der UNRWA finanzielle Unterstützung entzogen hat, die für die Opfer bereitgestellt werden sollte;
    (3) gegen seine Verpflichtungen aus Artikel I der Vierten Genfer Konvention und gegen die unumstößlichen Grundsätze des Völkerrechts verstoßen hat und weiterhin verstößt, indem es nicht nur nicht dafür gesorgt hat, dass die Anforderungen dieser Konvention erfüllt werden, sondern auch durch die Bereitstellung von Hilfe, einschließlich militärischer Ausrüstung, die für die Begehung von Völkermord verwendet werden könnte, Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützt, schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen von 1949, Angriffe gegen zivile Objekte oder gegen Zivilisten, die als solche geschützt sind, oder andere Kriegsverbrechen, unter Verletzung seiner Pflichten aus den Genfer Konventionen von 1949 und des Völkergewohnheitsrechts und indem es die finanzielle Unterstützung Deutschlands der UNRWA entzieht;
    (4) gegen ihre Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht verstoßen hat und weiterhin verstößt nicht nur dadurch, dass sie nicht sichergestellt hat, dass diese Regeln der elementaren Rücksichtnahme auf die Menschlichkeit von Israel eingehalten werden, sondern auch durch die Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für Israel und den Entzug die finanzielle Unterstützung Deutschlands für das UNRWA;
    (5) gegen ihre Verpflichtungen aus dem konventionellen Recht und dem Gewohnheitsrecht verstoßen hat und weiterhin verstößt, einschließlich der Verpflichtung, die Verwirklichung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung zu erleichtern und daran mitzuwirken, indem es Israel Hilfe und insbesondere militärische Ausrüstung zur Verfügung stellt, die zur Verweigerung dieses Selbstbestimmungsrechts und darüber hinaus zur Aufrechterhaltung eines Apartheidregime gebraucht werden;
    (6) gegen das Völkerrecht verstoßen hat und weiterhin verstößt, indem es sich weigert, die Personen, die für folgende Handlungen verantwortlich sind, zu verfolgen, vor Gericht zu stellen und zu bestrafen: Verantwortlich oder beschuldigt für schwere Verbrechen nach dem Völkerrecht, einschließlich Kriegsverbrechen und Apartheid, unabhängig davon, ob diese Personen deutsche Staatsangehörige sind oder nicht Staatsangehörige sind;
    (7) muss die oben genannten Verstöße gegen seine internationalen Verpflichtungen unverzüglich einstellen;
    (8) muss Zusicherungen geben, dass die oben genannten Verstöße gegen seine Verpflichtungen nicht wiederholt werden;
    (9) den durch seine völkerrechtswidrigen Handlungen verursachten Schaden in vollem Umfang wiedergutmachen muss.
    V. Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen
  67. Gemäß Artikel 41 der Satzung des Gerichtshofs und in Übereinstimmung mit den Regeln 73, 74 und 75 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs ersucht Nicaragua den Gerichtshof, einstweilige Maßnahmen anzuordnen. In Anbetracht der Natur der fraglichen Rechte, die Rechte erga ommes sind, und der extremen und nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung, die das palästinensische Volk – insbesondere der Bevölkerung des Gazastreifens – erleidet, und gemäß Artikel 74 Absatz 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs beantragt Nicaragua den Gerichtshof, diese Beschwerde vorrangig zu prüfen.
  68. Dieser Antrag bezieht sich auf die katastrophale Lage, in der sich das palästinensische Volk befindet, insbesondere in Gaza. Die jüngste Ankündigung einer bevorstehenden Militärintervention in Rafah – wo mehr als mehr als eine Million Menschen, die von Israel aus dem Norden des Gazastreifens vertrieben wurden, eine relative Zuflucht gefunden haben – bestätigt, dass sich der Konflikt weiter verschärft. Wie dem Rechnungshof bekannt ist, leben 1,7 Millionen der 2,3 Millionen Menschen – die meisten von ihnen (1,4 Millionen) Flüchtlinge – im Gouvernement Rafah, das auch als Basis für alle humanitären Operationen dient.[113]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 116, OCHA, 12. Februar 2023, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-116 (letzter … Continue reading
  69. Der israelische Verteidigungsminister hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass „[jeder] Terrorist, der sich in Rafah versteckt hält, wissen sollte, dass sein Ende so sein wird wie das der Terroristen in Khan Younis, Gaza-Stadt und jedem anderen Ort im Gaza-Streifen: Kapitulation oder Tod“. In der Tat hat der Verteidigungsminister unverblümt darauf hingewiesen, dass es im restlichen Gazastreifen nur Tod gibt, da Israel ihn mit einer Kombination aus wahllosen Bombardements und der kontrollierten Zerstörung der zivilen Infrastruktur in Schutt und Asche gelegt hat. Es gibt keine Wohngebäude, in die man zurückkehren könnte, keine Krankenhäuser und keine Lebensmittelversorgung im gesamten Gazastreifen. Seit dem 21. Februar 2024 hat das WFP alle Lieferungen von Nahrungsmitteln eingestellt und am 26. Februar wurde berichtet, dass „die Menschen ihre Kinder mit Tierfutter füttern“[114]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 126, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-126 (letzter … Continue reading.
  70. Am 21. Februar wurde eine gemeinsame Erklärung von 19 Vertretern des Ständigen Ausschusses der Agenturen Ständigen Interinstitutionellen Komitees veröffentlicht, in der zehn Forderungen zur Vermeidung einer noch schlimmeren Katastrophe erhoben wurden. Unter anderem wurde gefordert, dass „das UNRWA, das Rückgrat der humanitären Operationen im Gazastreifen, die Mittel erhalten muss, die es für die Bereitstellung lebensrettender Hilfe braucht“[115]Erklärung der Hauptverantwortlichen des Ständigen Interinstitutionellen Ausschusses – Zivilisten in Gaza in extremer Gefahr, während die Welt zuschaut: Zehn Forderungen zur Vermeidung einer … Continue reading. Es wurde auch betont, dass „eine weitere Eskalation der Gewalt in diesem
    dicht besiedelten Gebiet [Rafah] zu zahlreichen Opfern führen würde. Sie könnte auch ein Todesstoß für der humanitären Hilfe sein, die bereits auf den Knien liegt. Es gibt keinen sicheren Ort in Gaza“. Die gemeinsame Erklärung wurde unter anderem vom Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten (OCHA), dem Exekutivdirektor von UNICEF, dem Untergeneralsekretär und Exekutivdirektor von Exekutivdirektorin von UN Women, dem Exekutivdirektor von WFP, dem Generaldirektor der WHO, dem Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), der UN-Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR), der Generaldirektor von Save the Children, der Exekutivdirektor von UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA), dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), und dem Exekutivdirektor des UN-Programms für menschliche Siedlungen (UN-Habitat) unterstützt[116]Ebd..
  71. Darüber hinaus gaben am 23. Februar 2024 34 Sonderberichterstatter, unabhängige Experten und Mitglieder der Arbeitsgruppen im Rahmen der Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats (UNHRC) eine Pressemitteilung heraus, in der sie einen sofortigen Stopp der Waffenexporte nach Israel fordern, mit folgender Bemerkung:
    „Alle Staaten müssen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konflikts sicherstellen, wie es die Genfer Konventionen von 1949 und das Völkergewohnheitsrecht verlangen. … Die Staaten müssen dementsprechend von der Weitergabe von Waffen oder Munition – oder Teilen davon – Abstand nehmen, wenn aufgrund der Fakten oder früherer Verhaltensmuster zu erwarten ist, dass sie zur Verletzung des Völkerrechts verwendet werden… Solche Transfers sind auch dann verboten, wenn der exportierende Staat nicht beabsichtigt oder nicht mit Sicherheit weiß, dass sie auf diese Weise verwendet werden würden, solange ein eindeutiges Risiko besteht“.
  72. Die Experten erklärten auch ausdrücklich, dass „jeder Transfer von Waffen oder Munition nach Israel, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten, gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen und sofort eingestellt werden müsse“, da „Israel wiederholt gegen das Völkerrecht verstoßen hat“. In diesem Sinne, erinnerten die Experten an den Erlass über vorläufige Maßnahmen vom 26. Januar 2024 und an die Pflichten der Völkermordkonvention, wonach die Staaten alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen müssen, um Völkermord zu verhindern, „insbesondere wenn ein Staat durch seine politischen, militärischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen Einfluss hat“, und wies darauf hin, dass die Vereinigten Staaten und Deutschland „bei weitem die größten Waffenexporteure sind und die Lieferungen seit dem 7. Oktober 2023 zugenommen haben“.[117]Waffenexporte nach Israel müssen sofort gestoppt werden: UN-Experten, 23. Februar 2024, abrufbar unter … Continue reading
  73. Die Fakten lassen keinen Zweifel an der drohenden Gefahr einer vollständigen humanitären Katastrophe und dennoch liefert Deutschland weiterhin politische, finanzielle und militärische Hilfe an Israel während gleichzeitig der Einrichtung, die für die Bereitstellung humanitärer Hilfe zuständig ist und die in Zeiten von Feindseligkeiten dringend benötigte Nothilfe leistet, die Mittel gestrichen werden. Diese Fakten unterstreichen auch die dringende Notwendigkeit, die Rechte der palästinensischen Bevölkerung, die auch die erga omnes Rechte Nicaraguas sind, weiter zu schützen, indem verhindert wird, dass mehr Waffen, Komponenten, Technologie oder sonstige Unterstützung an Israel geliefert wird, die die Fortsetzung der Verstöße gegen zwingende Normen des Völkerrechts ermöglichen.
    A. DIE ZWINGENDE NOTWENDIGKEIT, EINSTWEILIGE MASSNAHMEN ZU ERGREIFEN
  74. Wie oben angedeutet, gibt es zwingende Umstände für den Gerichtshof, um vorläufige Maßnahmen so schnell wie möglich zu erlassen.
  75. Vor einigen Wochen hat der Gerichtshof selbst festgestellt, dass „die Zivilbevölkerung im Gaza Streifen extrem verwundbar bleibt“ und dass die israelische Militäroperation „unter anderem zu Zehntausende von Toten und Verletzten und die Zerstörung von Häusern, Schulen, medizinischen Einrichtungen und anderer lebenswichtiger Infrastruktur sowie zu massiven Vertreibungen geführt hat „[118]IGH, Beschluss, 26. Januar 2024, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), … Continue reading. Der Gerichtshof hob auch hervor, dass „15 Prozent der Frauen, die im Gazastreifen entbinden, wahrscheinlich Komplikationen zu erwarten haben“ und „dass die Sterblichkeitsrate von Müttern und Neugeborenen aufgrund des fehlenden Zugangs zu medizinischer Versorgung zunehmen werde“.[119]Ibid., para. 72.
  76. Die jüngsten Informationen bestätigen nur die vom Gerichtshof festgestellte ernsthafte Gefahr einer Verschlechterung. Die Vereinten Nationen berichten, dass die massiven Opfer unter der Zivilbevölkerung weitergehen, mit mindestens 29.782 Palästinensern, die im Gazastreifen getötet, und 70.043 Palästinensern, die im Gazastreifen verletzt wurden[120]Feindseligkeiten im Gaza-Streifen und in Israel, Flash Update 126, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-126 (letzter … Continue reading. Ohne voll funktionsfähige Krankenhäuser im Gazastreifen, wobei 12 der 36 Krankenhäuser nur teilweise funktionsfähig sind[121]Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel – Bericht über die Auswirkungen Tag 142, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter … Continue reading. Es gibt derzeit keine Kapazitäten, um den Gesundheitsversorgungsbedarf der Bevölkerung zu decken, und humanitäre Hilfe, einschließlich lebensrettender Hilfsgüter, wird von Israel nicht ohne weiteres zugelassen. Auf der letzten Sitzung des Sicherheitsrates am 22. Februar sagte der Leiter von Ärzte ohne Grenzen den Ratsmitgliedern, dass „die […] psychologischen Verletzungen Kinder im Alter von fünf Jahren dazu gebracht haben, uns zu sagen, dass sie lieber sterben würden“.[122]Kinder im Alter von fünf Jahren in Gaza wollen sterben, The Daily Star, 24. Februar 2024, abrufbar unter https://www.thedailystar.net/news/world/news/children-young-five-gaza-want-die-3551226?amp … Continue reading Dies sind unmittelbare Folgen von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, die Völkermordkonvention und zwingenden Normen des allgemeinen Völkerrechts durch Israel, erleichtert durch Deutschland und im Kontext der sich abzeichnenden Beendigung der Operationen des UNRWA in diesem Monat als Folge der Kürzung der Mittel durch Deutschland und andere.
    B. DIE PRIMA FACIE ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTS
  77. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt: „Wenn die vom Antragsteller geltend gemachten Bestimmungen prima facie eine Grundlage zu bieten scheinen, auf die seine Zuständigkeit gestützt werden könnte, muss er sich jedoch nicht endgültig davon überzeugen, dass er in der Sache zuständig ist. „[123]IGH, Beschluss, 26. Januar 2024, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), … Continue reading.
  78. Wie in der Klageschrift dargelegt, stützt Nicaragua die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Wesentlichen auf Artikel 36(2) der Satzung des Gerichtshofs und die Erklärungen zur Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes, die sowohl von Nicaragua als auch von Deutschland abgegeben wurden. In Anbetracht dieser Erklärungen ist der Gerichtshof für die Entscheidung aller Arten von Rechtsfragen, die von den Parteien in dieser Rechtssache vorgelegt werden, zuständig.
  79. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs stützt sich auch auf Artikel IX der Völkermordkonvention, der vorsieht, dass „Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung dieser Konvention, einschließlich solcher, die sich auf die Verantwortlichkeit eines Staates für Völkermord oder für eine der anderen in Artikel III aufgezählten Handlungen beziehen, auf Antrag einer der an der Streitigkeit beteiligten Parteien dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt werden.“
  80. Weder Deutschland noch Nicaragua haben einen Vorbehalt zu Artikel IX der Völkermordkonvention gemacht.
  81. Um seine prima facie Zuständigkeit zu begründen, muss der Gerichtshof feststellen, dass die die von der Beschwerdeführerin vorgetragenen Ansprüche „unter die Bestimmungen“ der Übereinkommen und Gewohnheitsregeln fallen, auf die sich die Klägerin beruft, so dass „die Streitigkeit eine ist, die der ratione materiae zuständig ist „[124]IGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Immunitäten und Strafverfahren (Äquatorialguinea gegen Frankreich), Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen, Rep. 2016, S. 1159, para. 47. In Anbetracht der Hauptgrundlage der der Zuständigkeit des Gerichtshofs, d.h. der Erklärungen nach Artikel 36 (2) der Satzung für alle Rechtsstreitigkeiten, ist diese Bedingung automatisch erfüllt, wenn es sich um eine Streitigkeit zwischen den Parteien vorliegt, die nicht unter die Vorbehalte fällt, die Nicaragua und Deutschland in ihrer Erklärung über die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtshofs abgegeben haben.
  82. Darüber hinaus besteht ein Streit zwischen Nicaragua und Deutschland über die Maßnahmen, die Deutschland im Zusammenhang mit der gut dokumentierten Situation im OPT, insbesondere im im Gaza-Streifen zu verantworten hat. Das Bestehen dieses Streits geht aus den öffentlichen Erklärungen der beiden Parteien, insbesondere aus der Verbalnote, die Nicaragua am 2. Februar an Deutschland gesandt hat, und der Pressemitteilung und der öffentlichen Reaktion der deutschen Behörden, die in den Ziffern 27 bis 30 beschrieben ist, hervor.
    C. DIE RECHTE, DEREN SCHUTZ BEANTRAGT WIRD, IHRE PLAUSIBILITÄT UND DER ZUSAMMENHANG ZWISCHEN
    DIESEN RECHTEN UND DEN BEANTRAGTEN MASSNAHMEN
  83. Um einstweilige Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 41 seiner Satzung anzuordnen, muß der Gerichtshof nicht endgültig das Vorhandensein von Rechten feststellen, die Nicaragua geltend gemacht hat. Er muss lediglich feststellen, inwieweit es sich bei den geltend gemachten Rechten, deren Schutz beantragt wird, um „plausible“ Rechte handelt, d. h. um Rechte, die auf einer „möglichen Auslegung“ der angeführten Normen beruhen [125]IGH, Beschluss vom 28. Mai 2009, Fragen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Strafverfolgung oder Auslieferung (Belgien gegen Senegal), Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen, Rep. 2009, S. … Continue reading, und ob diese Rechte mit den beantragten Maßnahmen verbunden sind.
  84. Sowohl Nicaragua als auch Deutschland haben sich als Vertragsparteien der Völkermordkonvention verpflichtet verpflichtet, Völkermord zu verhindern, was nicht nur erfordert, keine Beihilfe zur Begehung des Geißel des Völkermordes zu leisten, sondern darüber hinaus den Opfern zu helfen und ihnen beizustehen, um weitere Folgen dieses abscheulichen Verbrechens zu vermeiden.
    Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Verhütung „in dem Augenblick (besteht), in dem der Staat von der Existenz einer ernsthaften Gefahr eines Völkermords erfährt oder normalerweise hätte erfahren müssen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass ein Völkermord begangen wird“.[126]IGH, Urteil, 26. Februar 2007, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina) Verbrechen des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina … Continue reading
    Und konkret hat der Gerichtshof festgestellt dass „das Verbot des Völkermordes und der anderen in Artikel III aufgeführten Handlungen, einschließlich der Mittäterschaft, eine Staaten eine negative Verpflichtung auferlegt, nämlich die Verpflichtung, die verbotenen Handlungen nicht zu begehen, während die die Pflicht zur Verhinderung den Staaten positive Verpflichtungen auferlegt, ihr Bestes zu tun, um sicherzustellen, dass solche Handlungen nicht vorkommen. „[127]Ebd., S. 223, Abs. 432.
  85. Sowohl Nicaragua als auch Deutschland sind auch Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung. Unabhängig von dieser konventionellen Verpflichtung verbietet das Völkergewohnheitsrecht das Verbot der Rassendiskriminierung, Rassentrennung und Apartheid und erkennt diese Normen als zwingende Normen des Völkerrechts an [128]Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, UNTS, Band 2187, S. 90, Artikel 7 (1) (j); Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März … Continue reading In Anbetracht des zwingenden Charakters dieser Normen haben die Staaten im Falle der Rassendiskriminierung wie im Falle der Apartheid ein gemeinsames Interesse daran, dass diese Verstöße beendet werden, und können zu Recht erwarten, dass die Staaten zu diesem Zweck zusammenarbeiten.
  86. Darüber hinaus verpflichtet der gemeinsame Artikel 1 der Genfer Konventionen sowie im weiteren Sinne ihre Zusatzprotokolle, das Völkergewohnheitsrecht und die unumstößlichen Grundsätze des humanitären Völkerrechts die Staaten, Parteien eines bewaffneten Konflikts, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, keine Hilfe und Unterstützung zu geben, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, und darüber hinaus die Einhaltung dieser Normen zu gewährleisten.
  87. Der Gerichtshof hat ausdrücklich daran erinnert, dass sowohl in Bezug auf den Völkermord als auch auf das humanitäre Völkerrecht alle Staaten ein gemeinsames Interesse daran haben, die Einhaltung dieser Normen zu gewährleisten.
  88. In Bezug auf die Völkermordkonvention hat der Gerichtshof Folgendes festgestellt „In einer solchen Konvention haben die Vertragsstaaten keine eigenen Interessen. Sie haben lediglich ein gemeinsames Interesse, nämlich die Verwirklichung der hohen Ziele, die der Grund für die Konvention sind. Folglich kann man in einer Konvention dieser Art nicht von individuellen Vor- oder Nachteilen für die Staaten oder von der Aufrechterhaltung eines perfekten vertraglichen Gleichgewichts zwischen Rechten und Pflichten sprechen. Die hohen Ideale, die das Übereinkommen inspiriert haben, bilden aufgrund des gemeinsamen Willens der Vertragsparteien die Grundlage und den Maßstab für alle seine Bestimmungen. „[129]IGH, Beschluss, 23. Januar 2020, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Gambia) Völkermord (The Gambia v. Myanmar), Antrag auf Erlass vorläufiger … Continue reading
  89. In Bezug auf die angeführten Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere auf Artikel 1 der Genfer Konventionen von 1949, hat der Gerichtshof Folgendes festgestellt:
    „157. In Bezug auf das humanitäre Völkerrecht erinnert der Gerichtshof daran, dass er in seinem Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Androhung oder des Einsatzes von Kernwaffen festgestellt hat dass „zahlreiche Regeln des humanitären Völkerrechts, die in bewaffneten Konflikten anwendbar sind, so grundlegend für die Achtung der menschlichen Person und elementare Erwägungen der Menschlichkeit sind …“, dass sie „von allen Staaten zu beachten sind, unabhängig davon, ob sie die Übereinkommen, die sie enthalten, ratifiziert haben oder nicht nicht ratifiziert haben, weil sie unüberwindliche Grundsätze des internationalen Gewohnheitsrechts darstellen“ (I.C.J. Reports 1996 (I), S. 257, para. 79).
    Nach Ansicht des Gerichtshofs enthalten diese Regeln Verpflichtungen, die im Wesentlichen einen erga omnes Charakter haben.
  90. Der Gerichtshof hebt außerdem hervor, dass Artikel 1 der Vierten Genfer Konvention, eine den vier Genfer Konventionen gemeinsame Bestimmung, vorsieht, dass „die Hohen Vertragsparteien sich verpflichten, diese Konvention unter allen Umständen zu achten und ihre Einhaltung zu gewährleisten. Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass jeder Vertragsstaat dieser Konvention, unabhängig davon, ob er an einem bestimmten Konflikt beteiligt ist oder nicht, die Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, dass die Anforderungen der betreffenden Instrumente erfüllt werden. „[130]Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory, Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2004, S. 199-200, Pars. 157-158.
  91. Dementsprechend zielt der Antrag Nicaraguas auf den Schutz seiner „plausiblen“ Rechte, die sich aus den erga omnes-Verpflichtungen sowohl der Völkermordkonvention als auch der Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen als auch aus dem allgemeinen Völkerrecht, insbesondere den unveräußerlichen Grundsätzen des humanitären Völkerrechts, ergeben.
  92. Die von Nicaragua beantragten einstweiligen Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit den „plausiblen“ Rechten, auf die es sich beruft. Sie sollen sicherstellen, dass Deutschland seiner Verpflichtung nachkommt, die Begehung von Völkermord oder völkermörderischen Handlungen nicht nur nicht zu erleichtern, sondern auch die Begehung von Völkermord und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zu verhindern.
    D. DIE GEFAHR EINES NICHT WIEDER GUTZUMACHENDEN SCHADENS UND DIE DRINGENDE NOTWENDIGKEIT, RECHTE ZU SCHÜTZEN
  93. Die Gefahr eines nicht wieder gutzumachenden Schadens und die dringende Notwendigkeit, die Rechte des palästinensischen Volkes, insbesondere im Gaza-Streifen, zu schützen, ist allgemein bekannt und wurde vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 in der Rechtssache betreffend die Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) anerkannt. In diesem Beschluss stellte der Gerichtshof fest „dass die Zivilbevölkerung im Gazastreifen weiterhin extrem gefährdet ist. Er erinnert daran dass die von Israel nach dem 7. Oktober 2023 durchgeführte Militäroperation unter anderem zu zehntausenden Toten und Verletzten sowie zur Zerstörung von Häusern, Schulen, medizinischen Schulen, medizinischen Einrichtungen und anderer lebenswichtiger Infrastruktur sowie zu massiven Vertreibungen geführt hat (…). Der Gerichtshof stellt fest, dass die Operation andauert und dass der Premierminister Israels am 18. Januar 2024 ankündigte, dass der Krieg „noch viele lange Monate“ dauern wird. Gegenwärtig haben viele Palästinenser im Gazastreifen keinen Zugang zu den wichtigsten Grundnahrungsmitteln, Trinkwasser, Strom, lebenswichtigen Medikamenten und Heizung. „[131]IGH, Beschluss, 26. Januar 2024, Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, … Continue reading
  94. Erst am 16. Februar 2024 wurde in einer Mitteilung des Gerichtshofs, die auf der Webseite des Gerichtshofs veröffentlicht wurde, den Parteien in der oben genannten Rechtssache bekannt gegeben: „Der Gerichtshof stellt fest, dass die jüngsten Entwicklungen im Gazastreifen und insbesondere in Rafah einen bereits bestehenden humanitären Albtraum exponentiell verschlimmern würden mit unsäglichen regionalen Folgen“. Diese Frage erklärte der Generalsekretär der Vereinten Nationen vor der Generalversammlung auch zu den Prioritäten für 2024 (7. Februar 2024)). Diese gefährliche Situation erfordert die sofortige und wirksame Umsetzung der vorläufigen Maßnahmen, die der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 genannt hat und die im gesamten Gazastreifen, auch in Rafah, gelten. Der Gerichtshof unterstreicht, dass der Staat Israel weiterhin verpflichtet ist, seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und dem genannten Erlass in vollem Umfang nachzukommen, unter anderem dadurch, dass die Sicherheit der Palästinenser im Gaza-Streifen gewährleistet wird“.
  95. Wie in den obigen Absätzen erwähnt, wurde das Risiko eines nicht wiedergutzumachenden Schadens in der gegenwärtigen Situation bereits durch den Gerichtshof während der laufenden bewaffneten Angriffe Israels in dem besetzten Gebiet von Gaza festgestellt.
  96. Im Fall Südafrika/Israel war die einzige Grundlage für die Zuständigkeit die Völkermordkonvention und die einzige Grundlage für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen waren diejenigen, die sich auf Verstöße gegen diese Konvention beriefen. … Ungeachtet der Schwierigkeiten des Nachweises des für das Vorliegen eines Völkermordes erforderlichen Vorsatzes führten die in dieser Rechtssache berücksichtigten Tatsachen den Gerichtshof zu dem Schluss, dass die derzeitige Situation in Gaza einen „plausiblen“ Völkermord darstellt.
  97. Im vorliegenden Fall impliziert die erweiterte Zuständigkeit nach Artikel 36 (2) des Statuts in Bezug auf diesen Antrag, dass die zu schützenden Rechte nicht nur die der Völkermordkonvention, sondern auch die des humanitären Völkerrechts und des Gewohnheitsrechts sind. Da das vorliegende Ersuchen auf denselben grundlegenden Tatsachen beruht, die den Gerichtshof in dieser Rechtssache veranlasst haben, Völkermord und die zwingende Notwendigkeit einstweiliger Maßnahmen festzustellen, impliziert diese Feststellung des Gerichtshofs zwangsläufig, dass auch die humanitären Normen der Genfer Konventionen, insbesondere der Genfer Konvention IV, und anderer Normen des zwingenden Völkerrechts verletzt werden. Von Rechts wegen sind alle Verstöße gegen die Völkermordkonvention zwangsläufig auch Verstöße gegen die Genfer Konventionen und das humanitäre Recht.
  98. Ausgehend von den obigen Ausführungen machen die Risiken für die Rechte, die Nicaragua zu wahren versucht, und für das Leben von Hunderttausenden von Menschen, es zwingend und dringend erforderlich, dass der Gerichtshof vorläufige Maßnahmen anordnet, die sich unmittelbar und unmissverständlich auf Deutschland beziehen.
  99. Das auf diesen Antrag auf vorläufige Maßnahmen anwendbare Recht ist eindeutig. Der Gerichtshof „hat die Befugnis, einstweilige Maßnahmen anzuordnen, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden für Rechte entstehen könnte, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, [132]Siehe z. B. IGH, Beschluss vom 16. März 2022, Vorwürfe des Völkermordes gemäß der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes Punishment of the Crime of … Continue reading Eine Dringlichkeit ist gegeben, wenn „die tatsächliche und unmittelbare Gefahr besteht dass den geltend gemachten Rechten ein nicht wieder gutzumachender Schaden zugefügt wird, bevor der Gerichtshof seine endgültige Entscheidung erlässt. Entscheidung ergeht. „[133]Ebd., S. 14, Rdnr. 66.
    E. DIE BEANTRAGTEN EINSTWEILIGEN MASSNAHMEN
  100. Auf der Grundlage des oben dargelegten Sachverhalts und als Vertragsstaat der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, der Vier Genfer Konventionen von 1949: 1. zur Verbesserung des Zustands der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde; 2. zur Verbesserung des Loses der verwundeten, kranken und Schiffbrüchigen von Streitkräften auf See; 3. über die Behandlung von Kriegsgefangenen; und 4. über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten sowie die dazugehörigen Protokolle von 1966 und andere einschlägige Verträge zum Schutz der Menschenrechte und zum humanitären Völkerrecht sowie als Mitglied der internationalen Gemeinschaft von Staaten, die durch zwingende Normen des Völkerrechts gebunden sind, ersucht Nicaragua den Gerichtshof mit äußerster Dringlichkeit, bis zur Entscheidung des Gerichtshofs in der Hauptsache, die folgenden vorläufigen Maßnahmen zu treffen in Bezug auf Deutschlands Beteiligung am andauernden mutmaßlichen Völkermord und an schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts, die im Gazastreifen begangen werden:
    (1) Deutschland stellt seine Hilfe für Israel unverzüglich ein, insbesondere seine Militärhilfe einschließlich der militärischen Ausrüstung, soweit diese Hilfe die Verletzung der Völkermordkonvention, des humanitären Völkerrechts oder anderer zwingender Normen des allgemeinen Völkerrechts unterstützt wie das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und nicht einem Apartheidregime unterworfen zu sein;
    (2) Deutschland muss unverzüglich alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die bereits an Israel gelieferten Waffen, nicht zur Begehung von Völkermord verwendet werden oder in einer Weise eingesetzt werden, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt;
    (3) Deutschland muss unverzüglich alles tun, um seinen Verpflichtungen aus dem humanitären Recht nachzukommen;
    (4) Deutschland muss seine Entscheidung, die Finanzierung des UNRWA auszusetzen, zurücknehmen – als Teil der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Verhinderung von Völkermord und völkermörderischen Handlungen sowie zur Verhinderung der Verletzung der humanitären Rechte des palästinensischen Volkes, was auch die Verpflichtung einschließt, alles alles zu tun, um sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe das palästinensische Volk erreicht, insbesondere insbesondere in Gaza;
    (5) Deutschland muss daran mitwirken, die schwerwiegenden Verstöße gegen zwingende Normen des Völkerrechts zu beenden, indem es seine Unterstützung einstellt, einschließlich der Lieferung von militärischer Ausrüstung an Israel, die zur Begehung schwerer Verbrechen gegen das Völkerrecht verwendet werden kann, einstellt und dass es die Unterstützung des UNRWA fortsetzt, auf die sich diese Organisation verlassen hat und auf die sie ihre Aktivitäten aufbaut.
  101. Gemäß Artikel 74 (4) der Geschäftsordnung des Gerichtshofs und in Anbetracht der äußerst Dringlichkeit der Lage in Gaza und in Erwartung der Sitzung des Gerichtshofs ersucht Nicaragua den Präsidenten des Gerichtshofs, Deutschland aufzufordern, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Einstellung aller Handlungen, die Verstöße gegen die Völkermordkonvention und die Genfer Konvention darstellen könnten, damit eine etwaige Anordnung des Gerichtshofs ihre angemessenen Wirkungen entfalten kann.
    VI. Vorbehalt von Rechten
  102. Nicaragua behält sich das Recht vor, die vorliegende Klage und sein Vorbringen sowie die Ernennung eines Ad-hoc-Richters zu revidieren, zu ergänzen oder zu ändern.
    VII. Ernennung eines Bevollmächtigten
  103. Für die Zwecke der vorliegenden Klage hat die Regierung der Republik Nicaragua den Botschafter Carlos Argüello Gómez zum Bevollmächtigten bestellt, wie aus der Mitteilung des Außenministers der Republik Nicaragua an den Gerichtshof vom 1. März 2024 zu entnehmen ist, von der eine Kopie als Anlage 15 beigefügt ist. Es wird ersucht, alle Mitteilungen in dieser Sacche an den Bevollmächtigten unter folgender Anschrift zu richten: Eisenhowerlaan 112, 2517 KM, Den Den Haag.
    Carlos J. Argüello Gómez
    Bevollmächtigter der Republik Nicaragua
    Den Haag, den 1. März 2024

    VERZEICHNIS DER ANHÄNGE
    Anlage 1. Verbalnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Nicaraguas an das Deutsche Auswärtiges Amt, 2. Februar 2024
    Anlage 2. Note der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen an die Ständigen Vertretung Nicaraguas bei den Vereinten Nationen, 14. Februar 2024
    Anlage 3. Pressemitteilung der Regierung von Nicaragua, 1. Februar 2024 (https://www.el19digital.com/articulos/ver/titulo:148879-gobierno-de-nicaragua-impedir-y-detener-el-genocidio-en-palestina )
    Anlage 4. Erklärungen des Auswärtigen Amtes auf der Regierungspressekonferenz Konferenz, 7. Februar 2024 (Auszug) (https://www.auswaertiges-
    amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2643166 )
    Anlage 5. „Bericht über 2023: Deutsche Waffen für 20 Millionen nach Israel“, ZDF heute, Januar 2024 (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/waffenlieferungen-deutschland-.israel-100.html )
    Anhang 6. „Eine Munitionsanfrage aus Israel stürzt die deutsche Regierung in ein Dilemma“, NZZ, 17. Januar 2024 (https://www.nzz.ch/international/munitionsanfrage-aus-israel-stuerzt-deutsche-regierung-in-ein-dilemma-ld.1774619 )
    Anhang 7. Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Dezember 2023, Frage no. 12/531, 9. Januar 2024 (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2023/12/12-531.pdf?__blob=publicationFile&v=8 )
    Anlage 8. Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Lage in Israel vor dem Deutschen Bundestag, 12. Oktober 2023 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-.abos/bulletin/regierungserklaerung-von-bundeskanzler-olaf-scholz-2230150 )
    Anlage 9. Deutscher Bundestag, Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zur Abgabe einer
    Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur Lage in Israel, Dokument 20/8736, 10. Oktober 2023 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008736.pdf )
    Anlage 10. Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, zu Beginn der zu Beginn der Befragung der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag, 11. Oktober 2023 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-annalena-baerbock–2229732 )
    Anhang 11. Pressekonferenz der Regierung, 11. Oktober 2023 (Auszüge) (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-.vom-11-oktober-2023-2229600 )
    Anlage 12. „Bundesregierung prüft Lieferung von Panzermunition an Israel“, Der Spiegel, 16. Januar 2024 (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gaza-krieg-bundesregierung-prueft-lieferung-von-panzermunition-an-israel-a-0f0ce68d-7752-4b8e-81eb-9bd3a5692eeb )
    Anhang 13. Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 153. Sitzung, 21. Februar 2024 (Auszug) (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20153.pdf )
    Anhang 14. Niederlande, Appellationsgerichtshof Den Haag, 12. Februar 2024, ECLI:NL:GHDHA:2024:191 (Auszug)
    Anhang 15. Ernennung eines Bevollmächtigten

    BESCHEINIGUNG
    Der unterzeichnete Bevollmächtigte der Republik Nicaragua bescheinigt, dass die nachstehend aufgeführten Dokumente
    aufgeführten Dokumente originalgetreue Kopien sind und mit den Originaldokumenten übereinstimmen, und dass die von Nicaragua angefertigten Übersetzungen ins
    Nicaragua angefertigten Übersetzungen ins Englische genaue Übersetzungen der Dokumente sind, die der
    Antrag der Republik Nicaragua auf Einleitung eines Verfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland
    Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
    des Völkermordes, der Genfer Konventionen von 1949 und ihrer Zusatzprotokolle, der unübertretbaren
    Prinzipien des humanitären Völkerrechts und anderer zwingender Normen des allgemeinen
    des Völkerrechts in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere den Gazastreifen.
    Carlos J. Argüello Gómez
    Bevollmächtigter der Republik Nicaragua
    Den Haag, 1. März 2024

* Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek. Mit freundlicher Genehmigung des IGH. Alle Rechte vorbehalten.

References

References
1 Generalversammlung der Vereinten Nationen, Resolution 77/247, Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, verletzt
2 Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory, Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2004, S. 182-183, Para. 118.
3 Ebd., S. 200, Rdnr. 159
4 Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Resolution 2720 (2023), 22. Dezember 2023
5 Siehe zum Beispiel: „Israel occupation makes Palestinian territories ‚open-air prison‘, UN expert says“, Reuters, 6. Juli 2023, verfügbar unter https://www.reuters.com/world/middle-east/israel-occupation-makes-palestinian-territories-open-air-prison-un-expert-2023-07-11/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
6 „Gaza-Kinder leben in der ‚Hölle auf Erden‘, sagt der Generalsekretär vor der Generalversammlung, als er ein Ende der Gewalt fordert Crescendo, News of Israel-Hamas Ceasefire Breaks“, Vereinte Nationen, GA/12325, 20. Mai 2021, verfügbar unter https://press.un.org/en/2021/ga12325.doc.htm (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
7 Siehe z.B. Bericht des Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten, Michael Lynk, A/HRC/49/87, 12. August 2022; Israeli Practices towards the Palestinian People and the Question of Apartheid, Palestine and the Israeli Occupation, Issue No. 1, E/ESCWA/ECRI/2017/1 (2017); „Israels Apartheid gegen die Palästinenser: Grausames Herrschaftssystem und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, Amnesty International, 2022, verfügbar unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde15/5141/2022/en/; A Threshold Crossed: Israeli Authorities and the Crimes of Apartheid and Persecution, Human Rights Watch, 2021,
verfügbar unter https://www.hrw.org/report/2021/04/27/threshold-crossed/israeli-authorities-and-crimes-apartheid-und Verfolgung; „Ein Regime der jüdischen Vorherrschaft vom Jordan bis zum Mittelmeer: das ist Apartheid“, B’Tselem, 2021, abrufbar unter https://www.btselem.org/publications/fulltext/202101_this_is_apartheid; Gemeinsamer Parallelbericht an den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung über Israels Seventeenth to Nineteenth Periodic Reports, Al-Haq and others, 2019, abrufbar unter https://mezan.org/en/post/44996/Joint-Parallel-Report-to-the-United-Nations-Committee-on-the-Elimination-of-. Racial-Discrimination-on-Israel%E2%80%99s-Seventeenth-to-Nineteenth-Periodic-Reports (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
8 Siehe z.B. Rechtliche Konsequenzen aus den Politiken und Praktiken Israels in den besetzten Palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, Ausführlicher Bericht, CR 2024/4, S. 82-87, Pars. 23-41 (Staat Palästina – Negm); CR 2024/5, S. 11-14, Pars. 7-18 (Südafrika – Madonsela) und S. 18-19, Pars. 12-18 und p. 20, Absätze. 22-24 (Südafrika – Stemmet); CR 2024/6, S. 13-17, Pars. 1-16 (Belize – Webb); CR 2024/8, S. 31-32, paras. 21-25 (Gambia – Jallow); CR 2024/9, S. 24, Pars. 26-28 (Iran – Najafi); CR 2024/10, (Kuwait – Al- Nasser), S. 18, Abs. 6; CR 2024/11, S. 10-12, Abs. 2-9 (Namibia – Dausab), S. 13-17, Abs. 8-25 (Namibia – Okowa), S. 63-64, Abs. 57-63 (Katar – Al-Qahtani), und CR 2024/12, S. 60-61, Pars. 31-32 (Syrien – Al Arsan).
9 Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory, Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2004, S. 195, Abs. 141.
10, 13, 54, 55, 58, 64, 66, 111, 116 Ebd.
11 „Israel’s military campaign in Gaza seen as among the most destructive in recent history, experts say“, Associated Press, 11. Januar 2024, verfügbar unter https://apnews.com/article/israel-gaza-bombs-destruction-death-toll-scope-419488c511f83c85baea22458472a796 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
12, 48, 114 Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 126, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-126 (letzter Zugriff am 26. Februar 2024).
14 Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 116, OCHA, 12. Februar 2023, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-116 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
15 Siehe BBC-Interview mit Jan Egeland, Generalsekretär des Norwegischen Flüchtlingsrats, 9. Februar 2024, verfügbar unter https://www.youtube.com/watch?v=376DNQx_HvE (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
16 Bemerkungen des Generalsekretärs vor der Presse zur Lage im Nahen Osten, 9. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.un.org/sg/en/content/sg/speeches/2023-10-09/secretary-generals-remarks-the-press-the-situation- the-middle-east (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
17 „Which countries have critices Israeli attacks on Gaza?“, Aljazeera, 15. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.aljazeera.com/news/2023/10/15/which-countries-have-criticised-israeli-attacks-on-gaza (zuletzt abgerufen am 20. Februar 2024).
18 „Targeting civilians leads to further spirals of violence and hatred“, IKRK, 11. Oktober 2023, abrufbar unter https://blogs.icrc.org/ir/en/2023/10/israel-and-the-occupied-territories-targeting-civilians-leads-to-further-spirals-of-violence-and-hatred/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
19 Israel/Gaza: Presseerklärung des Hohen Vertreters Josep Borrel nach dem informellen Treffen der EU-Außenminister Minister, 10. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.eeas.europa.eu/delegations/chile/israelgaza-press-remarks-high-representative-josep-borrell-after-informal-meeting-eu-foreign-affairs_en?s=192 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
20, 57 Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, para. 52.
21 „Israel bombardiert mehr als 200 Orte im Gazastreifen“, Aljazeera, 10. Oktober 2023, verfügbar unter
https://www.aljazeera.com/news/liveblog/2023/10/9/israel-hamas-war-live-news-israel-orders-complete-siege-of-gaza-strip (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
22 Gaza: UNRWA-Schule, die vertriebene Familien beherbergt, getroffen, 17. Oktober 2023, abrufbar unter
https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/gaza-unrwa-school-sheltering-displaced-families-hit, (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
23 Gaza: UN-Experten bezeichnen die Bombardierung von Krankenhäusern und Schulen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordern die Verhinderung eines Genozid, 19. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.ohchr.org/en/press-releases/2023/10/gaza-un-experts-decry-bombing-hospitals-and-schools-crimes-against-humanity (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
24 Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen
(Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, paras. 51-52.
25 Ebd., Abs. 54.
26 Ebd., Abs. 72.
27 Deutschland steht zu Israel – und bemüht sich um eine Deeskalation, Website der Bundesregierung, 22. Dezember 2023, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-en/news/germany-stands-by-israel-and-is-seeking-to-bring-about-a-de-escalation-2228294; siehe auch Deutschland kündigt finanzielle Unterstützung für Israel an: ein move with potential regional implications, BNN Breaking, 27. November 2023, verfügbar unter https://bnnbreaking.com/politics/germany-announces-financial-assistance-to-israel-a-move-with-potential-regional-implications/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
28 Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro), Urteil, I.C.J. Reports 2007, S. 222, para. 431.
29 Legal Consequences of the Separation of the Chagos Archipelago from Mauritius in 1965, Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2019, S. 138-139, para. 177.
30 Rundschreiben der Vereinten Nationen vom 13. Februar 1952, C.N.6.1952.TREATIES; United Nations, Treaty Series, Bd. 120, p. 300.
31 Vereinte Nationen, Vertragsserie, Bd. 201, S. 369.
32 Mavrommatis Palestine Concessions, Urteil Nr. 2, 1924, P.C.I.J., Series A, No. 2, S. 11.
33 Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (The Gambia v. Myanmar), Preliminary Objections, Urteil, I.C.J. Reports 2022, S. 502, Para. 64. Siehe auch Fragen zur Verpflichtung zur Strafverfolgung oder Auslieferung (Belgien gegen Senegal), Urteil, I.C.J. Reports 2012, S. 443-445, Pars. 50-55.
34 Verbalnote des Außenministeriums von Nicaragua an das Auswärtige Amt, 2. Februar 2024 (Anlage 1).
35 Note der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen an die Ständige Vertretung Nicaraguas bei den den Vereinten Nationen, 14. Februar 2024 (Anlage 2).
36 Pressemitteilung der Regierung von Nicaragua, 1. Februar 2024 (Anlage 3). Auch verfügbar unter
https://www.el19digital.com/articulos/ver/titulo:148879-gobierno-de-nicaragua-impedir-y-detener-el-genocidio-en-palestina (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
37 Siehe Erklärungen des Auswärtigen Amtes auf der Regierungspressekonferenz, 7. Februar 2024, verfügbar unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2643166 (Hervorhebung (letzter Zugriff am 20. Februar 2024) (Anhang 4).
38 Israelische Praktiken gegenüber dem palästinensischen Volk und die Frage der Apartheid, Palästina und die israelische Occupation, Issue No. 1, E/ESCWA/ECRI/2017/1 (2017), S.40. Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, Para. 54.
39 Bericht des Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten 1967, Francesca Albanese, A/78/545, 2023, para. 1.
40 Hinter den Schlagzeilen: Israel bezeichnet den Gazastreifen als „feindliches Gebiet“, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Israels, 24. September 2007, verfügbar unter https://www.gov.il/en/Departments/General/behind-the-headlines-israel-designates-gaza-a-hostile-territory (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
41 Willkürliche Freiheitsberaubung in den besetzten palästinensischen Gebieten: die palästinensische Erfahrung hinter und außerhalb der Gitter, Bericht des Sonderberichterstatters Bericht des Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten besetzten Gebieten, Francesca Albanese, A/HRC/53/59, 2023, Abs. 16.
42 Für einen allgemeinen Überblick über die Situation siehe z. B. Report on UNCTAD assistance to the Palestinian Volk: Developments in the economy of the Occupied Palestinian Territory, TD/B/EX(72)/2, August 2022.
43 Ibid, para. 36.
44 „Fishing and Farming in Gaza is a Deadly Business“, Inter Press Service, 8. Juni 2015, verfügbar unter https://www.ipsnews.net/2015/06/fishing-and-farming-in-gaza-is-a-deadly-business/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
45 „The deepening costs of 4 Gaza wars in 13 years, in 4 Charts“, Associated Press, 25. August 2021, abrufbar unter https://apnews.com/article/middle-east-united-nations-israel-palestinian-gaza-hamas-186d89b5fa8ae171c166f6162d6ea3da (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
46 Kinder im Gazastreifen leben in der „Hölle auf Erden“ Generalsekretär sagt der Generalversammlung, dass er ein Ende der Gewalt fordert Crescendo, News of Israel-Hamas Ceasefire Breaks, 20. Mai 2021 verfügbar unter https://press.un.org/en/2021/ga12325.doc.htm (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
47 Siehe z.B., Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gaza
Strip (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, Para. 46; und Weitverbreitete Zerstörung der zivilen Infrastruktur in Gaza durch die israelischen Streitkräfte, UHCHR, 8. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/02/widespread-destruction-israeli-defence-forces-civilian-infrastructure-gaza; „The numbers that reveal the extent of the destruction in Gaza“, The Guardian, 8. Januar 2024, abrufbar unter https://www.theguardian.com/world/2024/jan/08/the-numbers-that-reveal-the-extent-of-the-
destruction-in-gaza (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
49, 121 Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel – Bericht über die Auswirkungen Tag 142, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-day-142 (letzter Zugriff am 26. Februar 2024).
50 Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 112, OCHA, 06. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-112 (letzter Zugriff am 21. Februar 2024).
51, 53 Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 123, OCHA, 21. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-123 (letzter Zugriff am 21. Februar 2024).
52 X Bericht von Philippe Lazzarini, abrufbar unter https://twitter.com/UNLazzarii/status/1755586807876485227. Siehe auch „Denied Access to Deliver Supplies to North Gaza for Over Two Weeks: UNRWA Chief“, The Wire, 9
56 „Bericht über 2023: Deutsche Waffen für 20 Millionen nach Israel“, ZDF heute, 17. Januar 2024, abrufbar unter https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/waffenlieferungen-deutschland-israel-100.html (Anhang 5) und „A
59, 63 „Der Nahe Osten einschließlich der palästinensischen Frage: Konsultationen über die Lage in Gaza und Israel“, Bericht des Sicherheitsrates Council Report, 12. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2023/10/the-middle-east-including-the-palestinian-question-consultations-on-the-situation-in-gaza-and-israel.php (zuletzt abgerufen am 20. Februar 2024).
60 Nahost-Krise: Guterres appelliert an ein Ende des „Teufelskreises von Blutvergießen, Hass und Polarisierung“, 9. Oktober 2023, verfügbar unter https://news.un.org/en/story/2023/10/1142082 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
61 Israel/Gaza: Pressestatement des Hohen Vertreters Josep Borrell nach dem informellen Treffen der EU-Außenminister Minister, 10. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.eeas.europa.eu/delegations/chile/israelgaza-press-remarks-high-representative-josep-borrell-after-informal-meeting-eu-foreign-affairs_en?s=192 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
62 Targeting civilians leads to further spirals of violence and hatred, IKRK, 11. Oktober 2023, abrufbar unter https://blogs.icrc.org/ir/en/2023/10/israel-and-the-occupied-territories-targeting-civilians-leads-to-further-spirals-.of-violence-and-hatred/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
65 Bemerkungen des Generalsekretärs vor der Presse zur Lage im Nahen Osten, 13. Oktober 2023, abrufbar unter
https://www.un.org/sg/en/content/sg/speeches/2023-10-13/secretary-generals-remarks-the-press-the-situation-
the-middle-east (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
67 „Germany says it is reviewing Israel request for warship ammunition“, Middle East Monitor, 12. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.middleeastmonitor.com/20231012-germany-says-it-is-reviewing-israel-request-for-
warship-ammunition/. Siehe auch „Deutschland genehmigt Israels Einsatz von zwei Heron TP Kampfdrohnen, Quelle sagt“, Reuters, 11. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.reuters.com/world/germany-clears-use-two-heron-tp-combat-drones-by-israel-spiegel-2023-10-11/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
68 Bis heute hat Israel in großem Umfang Drohnen eingesetzt, um den Gaza-Streifen wahllos und unverhältnismäßig zu bombardieren, einschließlich Zivilisten und geschützte Gebäude. So wurde beispielsweise am 10. Januar 2024 ein Krankenwagen der Gesellschaft des Roten Halbmonds von einer Drohne getroffen, die sechs Menschen tötete, darunter auch die beiden Verwundeten, die vom medizinischen Personal versorgt Personal. Kürzlich, am 6. Februar 2024, wurde ein UNRWA-Lebensmittelkonvoi, der darauf wartete, in den nördlichen Gazastreifen zu gelangen Dies wurde vom Generalsekretär der Vereinten Nationen bestätigt, der erklärte, dass „unsere humanitären Unsere humanitären Operationen sind weiterhin mit Zugangsverweigerungen, Verzögerungen, Behinderungen und zahlreichen Gefahren konfrontiert – einschließlich des Beschusses. Ein einer unserer Konvois wurde Anfang der Woche von israelischer Marineartillerie beschädigt“. Siehe „Israelische Drohne tötete 6 in Krankenwagen: Palestine Red Crescent Society“, Deccan Herald, 10. Januar 2024, verfügbar unter https://www.deccanherald.com/world/israeli-drone-killed-6-in-ambulance-palestine-red-crescent-society-2844053; „Ein Lebensmittelkonvoi, der darauf wartete, in den nördlichen Gazastreifen zu gelangen, wurde von israelischem Marinebeschuss getroffen“, 6. Februar 2024, verfügbar unter https://palestine.un.org/en/259747-food-convoy-waiting-move-northern-gaza-was-hit-israeli-naval-gunfire; Pressekonferenz des Generalsekretärs zu den Prioritäten 2024, 8. Februar 2024, abrufbar unter https://www.un.org/sg/en/content/sg/press-encounter/2024-02-08/secretary-generals-press-conference-2024-Prioritäten (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
69 Filmaufnahmen der nächtlichen Drohnenangriffe, veröffentlicht von der IDF am 11. Oktober 2023, in X account, verfügbar at https://twitter.com/IAFsite/status/1712330858848268368. Siehe auch „Israel Air Force seeks ‚german aproval‘ to Kampf gegen die Hamas mit ihren tödlichen Heron-Drohnen; here’s why“, The Eurasian Times, 12. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.eurasiantimes.com/israel-air-force-seeks-german-approval-to-fight-hamas-with-its-deadly-heron-.drones-heres-why/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
70 Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Lage in Israel vor dem Deutschen Bundestag,Oktober 2023, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/regierungserklaerung-von-bundeskanzler-olaf-scholz-2230150 (Anlage 8). Siehe auch „Scholz: Deutschlands ‚einziger Platz‘ ist jetzt an Israels Seite“, Deutsche Welle, 12. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.dw.com/en/scholz-germanys-only-place-now-is-at-israels-side/a-67072963 (letzter Zugriff 20. Februar 2024).
71 Heron TP Male Unmanned Aerial System, verfügbar unter https://www.iai.co.il/p/heron-tp. (letzter Zugriff 20. Februar 2024).
72 Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, zu Beginn der Befragung der der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag, 11. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-.auswaertigen-annalena-baerbock–2229732 (Anlage 10).
73 Regierungspressekonferenz, 11. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-11-oktober-2023-2229600 (letzter Zugriff 20. Februar 2024) (Anlage 11).
74 „Israel Air Force seekers ‚german aproval‘ to fight Hamas with its deadly Heron Drohnen; here’s why“, The Eurasian Times, 12. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.eurasiantimes.com/israel-air-force-seeks-german-approval-to-fight-hamas-with-its-deadly-heron-drones-heres-why/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024). 78 „Germany says it is reviewing Israel request for warship ammunition“, Middle East Monitor, 12. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.middleeastmonitor.com/20231012-germany-says-it-is-reviewing-israel-request-for-warship-ammunition/. Siehe auch „Deutschlands einzigartige Beziehung zu Israel“, Deutsche Welle, 15. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.dw.com/en/israel-and-germanys-reason-of-state-its-complicated/a-67094861 (letzter abgerufen am 20. Februar 2024).
75 „Germany says it is reviewing Israel request for warship ammunition“, Middle East Monitor, 12. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.middleeastmonitor.com/20231012-germany-says-it-is-reviewing-israel-request-for-warship-ammunition/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
76 „Israeli Navy strikes central, coastal areas of Gaza Strip“, AA News, 10. Oktober 2023, abrufbar unter https://www.aa.com.tr/en/middle-east/israeli-navy-strikes-central-coastal-areas-of-gaza-strip/3013552 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
77 „Hunderte von palästinensischen Männern, Frauen und Kindern im Al-Ahli Krankenhaus getötet“, Defense for Children International-Palestine, 18. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.dci-palestine.org/hundreds_of_palestinian_men_women_and_children_killed_at_al_ahli_hospital (letzter Zugriff 20. Februar 2024).
78 Gaza: UN-Experten verurteilen Bombardierung von Krankenhäusern und Schulen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordern die Verhinderung eines Genozid, 19. Oktober 2023, verfügbar unter https://www.ohchr.org/en/press-releases/2023/10/gaza-un-experts-decry-bombing-hospitals-and-schools-crimes-against-humanity (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
79 Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, Erklärung 5 (2023), verfügbar unter https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=INT%2FCERD%2FSWA%2F9904&Lang=de (letzter Zugriff am 20. Februar 2024). Siehe auch Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermords im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, para. 53.
80 Darüber hinaus kam das Stockholm International Peace Research Institute im Jahr 2022 in einer detaillierten Untersuchung zu dem Schluss dass Deutschland seit 2013 mehr als 1000 Diesel-Panzermotoren exportiert hat, die in den israelischen Merkava-4-Panzern und in gepanzerten Mannschaftstransportern des Typs Namer, die derzeit auch in Gaza eingesetzt werden. Siehe „Europe ‚aiding and assisting‘ Israel’s war in Gaza with key weapons“, Euronews, 3. November 2023, verfügbar unter https://www.euronews.com/2023/11/03/europe-aiding-and-assisting-israels-war-in-gaza-with-vital-weapons (zuletzt abgerufen am 20. Februar 2024).
81 „German military exports to Israel up nearly 10-fold as Berlin fast-tracks permits“, Reuters, 8. November 2023 verfügbar unter https://www.reuters.com/world/europe/german-military-exports-israel-up-nearly-10-fold-berlin-fast-tracks-permits-2023-11-08/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
82 „Germany’s Scholz spurns calls for Gaza ceasefire; UK defense chief backs IDF efforts“, The Times of Israel, 23. November 2023, verfügbar unter https://www.timesofisrael.com/germanys-scholz-spurns-calls-for-gaza-ceasefire-uk-defense-chief-defends-idf-efforts/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
83 Gaza: UN-Experten fordern die internationale Gemeinschaft auf, einen Völkermord am palästinensischen Volk zu verhindern, 16. November 2023, verfügbar unter https://reliefweb.int/report/occupied-palestinian-territory/gaza-un-experts-call-international-community-prevent-genocide-against-palestinian-people (letzter Zugriff am 20. Februar 2024). Siehe auch Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, para. 53.
84 Schreiben des Generalsekretärs an den Präsidenten des Sicherheitsrates, S/2023/962, 6. Dezember 2023; Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, Para. 67.
85 UN-Dokument S/2024/26, 8. Januar 2024; siehe auch IGH, Beschluss, 26. Januar 2024, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), Provisional Maßnahmen, Rep. 2024, para. 68.
86 The Gaza Strip: the struggle for daily survival amid death, exhaustion and despair, 17. Januar 2024, verfügbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/gaza-strip-struggle-daily-survival-amid-death-exhaustion-and-despair (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
87 Darüber hinaus wird berichtet, dass deutsche Unternehmen von dem Konflikt profitieren und eng mit israelischen Unternehmen wie Elbit Systems zusammenarbeiten, um automatische Artilleriesysteme und Kampfdrohnen zu entwickeln, was zwangsläufig mit öffentlichen Geldern verbunden ist, da die Rüstungsindustrie meist von nationalen Verteidigungsentscheidungen der Regierungen abhängt. Elbit Systems ist eines der drei größten Verteidigungsunternehmen in Israel und spielt eine Schlüsselrolle bei der laufenden Operation. Siehe „Deutsche Waffenexporte, auch nach Europa, Israel und die Ukraine, auf Rekordniveau Niveau“, World Scialist Web Site, 8. Januar 2024, verfügbar unter https://www.wsws.org/en/articles/2024/01/09/ba50-j09.html (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
88 Siehe Anhang 7.
89 „Germany likely to send tank ammo to Israel“, The Defense Post, 18. Januar 2024, abrufbar unter https://www.thedefensepost.com/2024/01/18/germany-tank-ammo-israel/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
90 „Bundesregierung prüft Lieferung von Panzermunition an Israel“, Der Spiegel, 16. Januar 2024, abrufbar unter https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gaza-krieg-bundesregierung-prueft-lieferung-von-panzermunition-an-israel-a-0f0ce68d-7752-4b8e-81eb-9bd3a5692eeb (Anhang 12); „Germany likely to send tank ammo to Israel“, The Defense Post, 18. Januar 2024, verfügbar unter https://www.thedefensepost.com/2024/01/18/germany-tank-ammo-israel/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
91 Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 153. Sitzung, 21. Februar 2024, S. 19573, abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btp/20/20153.pdf (Anlage 13).
92 Auswärtiger Dienst der Europäischen Union, Informeller Rat für Auswärtige Angelegenheiten (Entwicklung): Äußerungen des Hohen des Hohen Vertreters Josep Borrell auf der Pressekonferenz, 12. Februar 2024, verfügbar unter https://www.eeas.europa.eu/eeas/informal-foreign-affairs-council-development-remarks-high-representative-.josep-borrell-press_en (letzter Zugriff am 26. Februar 2024).
93 Niederlande, Berufungsgericht Den Haag, 12. Februar 2024, ECLI:NL:GHDHA:2024:191, para. 5.16 und Entscheidung. (Anhang 14).)
  • Aus all dem geht hervor, dass Deutschland Israel politisch, finanziell und militärisch unterstützt hat und weiterhin unterstützt((Deutschland steht an der Seite Israels – und will eine Deeskalation herbeiführen, Website der Bundesregierung, 29. Dezember 2023, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-en/news/germany-stands-by-israel-and-is-seeking-to-bring-about-a-de-escalation-2228294 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
  • 94 Siehe Absatz 44 oben und Fußnote 70.
    95 UNRWA’s lifesaving aid may end due to funding suspension, 27. Januar 2024, verfügbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/unrwa%E2%80%99s-lifesaving-aid-may-end-due-funding-suspension (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    96 Gemeinsame Erklärung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum UNRWA und Entwicklung, 27. Januar 2024, abrufbar unter https://www.auswaertiges-amt.de/en/newsroom/news/-/2641762 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    97 Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, § 86 (4).
    98 „UNRWA-Chef sagt Haaretz: We take Israel’s claims of Hamas infiltration seriously, but yet to see evidence against Gaza empoyees“, Haaretz, 20. Februar 2024, verfügbar unter https://www.haaretz.com/israel-news/2024-02-20/ty-article-magazine/.premium/unrwa-chief-waiting-for-israels-evidence-on-hamas-infiltration-of-gaza-Mitarbeiter/0000018d-c5fc-db3b-a9cf-cdfdfd5a0000 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    99 „US intelligence casts doubt on Israeli claims of UNRWA-Hamas links, report says“, The Guardian, 22. Februar 2024, verfügbar unter https://www.theguardian.com/world/2024/feb/22/us-intelligence-unrwa-hamas (letzter abgerufen am 25. Februar 2024). Siehe auch „‚Unbewiesene Behauptungen‘: U.K.’s Channel 4 slams Israel’s charge against UNRWA“, Haaretz, 7. Februar 2024, abrufbar unter https://www.haaretz.com/israel-news/2024-02-07/ty-article/unproven-allegations-u-k-channel-4-slams-israels-charge-against-unrwa/0000018d-837c-d636-adef-cffe76790000 (letzter Zugriff am 20. Februar 2024); „Israel’s evidence of UNRWA Hamas allegations examined“, Channel 4, 5. Februar 2024, verfügbar unter https://www.channel4.com/news/israels-evidence-of-unrwa-hamas-allegations-examined (letzter Zugriff am 20. Februar 2024); „Report finds ’no evidence‘ in key dossier to support Israel’s UNRWA allegations“, Truthout, 6. Februar 2024, abrufbar unter https://truthout.org/articles/report-finds-no-evidence-in-key-dossier-to-support-israels-unrwa-allegations/ (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    100 Das UNRWA erklärte weiter, dass zwei der Beschuldigten für tot erklärt wurden, einer noch nicht identifiziert werden konnte und ein weiterer kein UN-Mitarbeiter war.
    101 „Um die Fähigkeit des Hilfswerks, humanitäre Hilfe zu leisten, zu schützen, habe ich beschlossen, die Verträge dieser Mitarbeiter sofort zu kündigen. die Verträge dieser Mitarbeiter zu kündigen und eine Untersuchung einzuleiten, um die Wahrheit unverzüglich zu unverzüglich zu ermitteln. Jeder UNRWA-Mitarbeiter, der in Terrorakte verwickelt war, wird zur Rechenschaft gezogen werden, auch durch strafrechtliche Verfolgung.“ Siehe Schwere Anschuldigungen gegen UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen, UNRWA, 26. Januar 2024, verfügbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/serious-allegations-against-unrwa-staff-gaza-strip (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    102 Why donors should not suspend aid to UNRWA, UNRWA, 8. Februar 2024, abrufbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/why-donors-should-not-suspend-aid-unrwa (letzter Zugriff am Februar 2024).
    103 Schreiben der Generalkommission an den Präsidenten der UN-Generalversammlung, UNRWA, 22. Februar 2024, abrufbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/letter-commissioner-general-president-general-assembly (letzter Zugriff am 25. Februar 2024).
    104 Why donors should not suspend aid to UNRWA, UNRWA, 8. Februar 2024, verfügbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/why-donors-should-not-suspend-aid-unrwa (letzter Zugriff Februar 2024); „US intelligence casts doubt on Israeli claims of UNRWA-Hamas links, report says“, The Guardian, 22. Februar 2024, abrufbar unter https://www.theguardian.com/world/2024/feb/22/us-intelligence-unrwa-hamas (letzter Zugriff am 25. Februar 2024
    105 UNRWA’s lifesaving aid may end due to funding suspension, UNRWA, 27. Januar 2024 verfügbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/unrwa%E2%80%99s-lifesaving-aid-may-end-due-funding-suspension (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    106 Pressekonferenz von Generalsekretär Antonio Guterres am Sitz der Vereinten Nationen, 8. Februar 2024, verfügbar unter https://press.un.org/en/2024/sgsm22130.doc.htm (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    107, 108 UNRWA-Website, https://www.unrwa.org/our-partners/government-partners (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    109 Der Gaza-Streifen: Humanitäre Krise verschärft sich, während die Aussetzung der Finanzierung die UNRWA-Hilfsmaßnahmen gefährdet, UNRWA, 1. Februar 2024, verfügbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/news-releases/gaza-strip-humanitarian-crisis-deepens-time-funding-suspensions-put-unrwa-aid (letzter Zugriff am 20. Februar 2024).
    110 Hostilities in the Gaza Strip and Israel- reported impact Day 142, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-day-142 (letzter Zugriff am 26. Februar 2024).
    112 Schreiben der Generalkommission an den Präsidenten der UN-Generalversammlung, UNRWA, 22. Februar 2024, verfügbar unter https://www.unrwa.org/newsroom/official-statements/letter-commissioner-general-president-general-assembly (letzter Zugriff am 25. Februar 2024).
    113 Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, Flash Update 116, OCHA, 12. Februar 2023, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-116 (letzter Zugriff am 20. Februar
    2024).
    115 Erklärung der Hauptverantwortlichen des Ständigen Interinstitutionellen Ausschusses – Zivilisten in Gaza in extremer Gefahr, während die Welt zuschaut: Zehn Forderungen zur Vermeidung einer noch schlimmeren Katastrophe, IASC, 21. Februar 2024, abrufbar unter https://interagencystandingcommittee.org/inter-agency-standing-committee/statement-principals-inter-agency-.standing-committee-civilians-gaza-extreme-peril-while-world (letzter Zugriff am 25. Februar 2024).
    117 Waffenexporte nach Israel müssen sofort gestoppt werden: UN-Experten, 23. Februar 2024, abrufbar unter https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/02/arms-exports-israel-must-stop-immediately-un-experts (zuletzt abgerufen am 26. Februar 2024).
    118 IGH, Beschluss, 26. Januar 2024, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Rep. 2024, para. 70.
    119 Ibid., para. 72.
    120 Feindseligkeiten im Gaza-Streifen und in Israel, Flash Update 126, OCHA, 26. Februar 2024, verfügbar unter https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-126 (letzter Zugriff am 26. Februar 2024).
    122 Kinder im Alter von fünf Jahren in Gaza wollen sterben, The Daily Star, 24. Februar 2024, abrufbar unter https://www.thedailystar.net/news/world/news/children-young-five-gaza-want-die-3551226?amp (letzter Zugriff am 15. Februar 2024).
    123 IGH, Beschluss, 26. Januar 2024, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Rep. 2024, para. 15.
    124 IGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Immunitäten und Strafverfahren (Äquatorialguinea gegen Frankreich), Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen, Rep. 2016, S. 1159, para. 47.
    125 IGH, Beschluss vom 28. Mai 2009, Fragen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Strafverfolgung oder Auslieferung (Belgien gegen Senegal), Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen, Rep. 2009, S. 152, Rn. 60.
    126 IGH, Urteil, 26. Februar 2007, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina) Verbrechen des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro), Rep. 2007, S. 222, Rn. 431.
    127 Ebd., S. 223, Abs. 432.
    128 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, UNTS, Band 2187, S. 90, Artikel 7 (1) (j); Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966 (in Kraft getreten am 4. Januar 1969), UNTS, Band 660, S. 195 (von Israel am 3. Januar 1979 ratifiziert), Artikel 3; Übereinkommen über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid, UNTS, Bd. 1015, S. 243 (in Kraft getreten: 18. Juli 1976), Artikel 2 und 5; Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der zivilen über den Schutz ziviler Opfer internationaler bewaffneter Konflikte vom 8. Juni 1977, UNTS, Bd. 1125, S. 3, Artikel 85 (4) (c); Artikel über Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts, ILC Yearbook, 2001, Vol. II, Part Two, par. (4) des Kommentar zu Artikel 40; Draft Conclusions on Identification and Legal Consequences of Peremptory Norms of Allgemeinen Völkerrechts (Jus Cogens), Bericht der Völkerrechtskommission, dreiundsiebzigste Tagung (18. April bis 3. Juni und 4. Juli bis 5. August) April bis 3. Juni und 4. Juli bis 5. August 2022), A/77/10, Abs. (8) des Kommentars zu Schlussfolgerung 23 und dessen Anhang.
    129 IGH, Beschluss, 23. Januar 2020, Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Gambia) Völkermord (The Gambia v. Myanmar), Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen, Rep. 2020, S. 17, para. 41 zitiert die Vorbehalte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, Rep. 1951, p. 23.
    130 Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory, Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2004, S. 199-200, Pars. 157-158.
    131 IGH, Beschluss, 26. Januar 2024, Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Rep. 2024, S. 18, S. 22, para. 70.
    132 Siehe z. B. IGH, Beschluss vom 16. März 2022, Vorwürfe des Völkermordes gemäß der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes Punishment of the Crime of Genocide (Ukraine vs. Russische Föderation: 32 Staaten als Streithelfer), S. 14, Para. 65.
    133 Ebd., S. 14, Rdnr. 66.