Sie hätten den Krieg verhindern können!

Hier soll auf einen schon am 17. März 2022 veröffentlichtenText aufmerksam gemacht werden. Er hat bis heute nichts an seiner Aktualität eingebüsst. Sie hätten den Krieg nicht nur verhindern können, sie hätten ihn auch schon im März 2022 wieder beenden können. Am 22. März begannen in Istanbul Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine über eine Beendigung des Krieges. Die Verhandlungen wurden von den USA und Großbritannien gestoppt. Es ist nicht bekannt, dass sich die deutsche Regierung deswegen gegen die USA und Großbritannien aufgelehnt hätten. Es ist möglich, dass die Ukraine in den nächsten Monaten einem Vertrag zustimmen muss, den sie schon im März 2022 hätten haben können – ohne Hunderttausende Tote und ohne ein zerstörtes Land. Im Folgenden der Text vom 17. März 2022:

17. März 2022 Es wird immer wieder das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine angeführt. Sicher, die Ukraine ist berechtigt, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der NATO zu stellen. Aber ebenso sind die Mitglieder der NATO berechtigt, einen solchen Antrag abzulehnen. Nun ist in den letzten Tagen von Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine die Rede, die einen NATO-Mitgliedschaft der Ukraine ausschließen sollen.

Die NATO macht Russland für den Krieg verantwortlich, weil die russische Regierung ihre Truppen in die Ukraine einmarschieren ließ. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist ein Bruch des Völkerrechts. Aber die NATO und allen voran die USA sind für diesen Krieg mehr verantwortlich als sie jemals zugeben werden.

Sie wußten, was sie tun.

Zbigniew Brzezinski, über viele Jahrzehnte einer der wichtigsten amerikanischer Sicherheitsberater, der nicht unbedingt als Taube bekannt ist, erklärte am 29. Juni 2015 in der Zeitung „Die Welt“: „Damit sich aus dem Kalten Krieg kein heißer Krieg entwickelt, müssen der Westen und Moskau ernsthaft miteinander verhandeln, um eine Kompromissformel zu finden …. Man muss anerkennen, dass sich einerseits die Ukraine hinsichtlich ihrer Zukunft und ihrer Erwartungen sehr stark nach Westen orientiert. Russland möchte andererseits so viel Kontrolle wie möglich aufrechterhalten. Vor diesem Hintergrund würde meiner Ansicht nach die beste Kompromissformel darauf hinauslaufen, dass die Ukraine sich am Status Finnlands orientiert. Der Ukraine würde es gestattet, sich eng Europa anzuschließen, und zugleich bekäme Russland die Zusicherung, dass die Ukraine nicht Mitglied der Nato wird. Sie hätte, so wie Finnland, einen speziellen Sicherheitsstatus“.

Die USA, die Bundesregierung, die NATO – sie hätten den Krieg verhindern können. Das meint auch die deutsche Sektion IALANA in ihrem offenen Brief vom 29. März 2022 an Bundeskanzler Olaf Scholz.

Sie hätten den russischen Vertragsentwurf in wesentlichen Punkten unterstützen können. Dazu gehört vor allem die Forderung, dass die Ukraine nicht Mitglied der NATO wird. Das haben sie nicht getan.

Auch die Bundesregerung hat das nicht getan, obwohl der Bundeskanzler noch wenige Tage vor dem Krieg mit dem russsichen Präsidenten in Moskau sprach.

Stattdessen beschloß der Bundestag nach der Invasion der russischen Trruppen in die Ukraine am 27. Februar, einem Sonntag (!), 100 Milliarden in die Bundeswehr zu investieren, jährlich zwei Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung (BIP = Bruttoinlansprodukt) für die Verteidigung auszugeben, Waffen in die Ukraine zu liefern und das Auslandsguthaben der russischen Zentralbank zu blockieren.

Wir wollen Frieden mit denen, die in der Ukraine leben. Wir wollen aber ebenso Frieden mit denen, die in Russland leben. Und wer sagt denn, dass eine Mitgliedschaft der NATO dem Frieden dient? Wer sagt, dass die Stationierung von Atomrakten in Polen und Rumänien dem Frieden dient? Seit wann ist die NATO ein Friedensbündnis? Warum hat die Bundesregierung nicht darauf gedrängt, dass die Atomraketen der NATO aus Polen und Rumänien abgezogen werden? Alle Länder, die in den letzten 25 Jahren in die NATO aufgenommen wurden, sind mit Zustimmung der Bundesrepublik in die NATO aufgenommen worden; denn solche Beschlüsse werden in der NATO einstimmig gefasst. Warum hat die Bundesregierung immer zugestimmt? Warum hat die Bundesregierung gegenüber Russland nicht verbindlich zugesichert, dass sie auch zukünftig niemals einer Aufnahme der Ukraine in die NATO zustimmen wird? Ihr war der Erhalt des NATO-Bündnisses wichtiger als der Erhalt die Friedens in Europa.

Schaut man genau hin zeigt sich, wie aktuell die Losung ist, die schon vor über hundert Jahren galt: Der Hauptfeind steht im eigenen Land.

Was wir über Trump wissen.

Trump verfügt als zukünftiger Präsident der USA über eine außergewöhnliche Machtfülle in den wichtigsten politischen Institutionen.

Die Republikaner haben die Mehrheit im Senat gewonnen. Seit 2022 haben die Republikaner auch die Mehrheit im Repräsentantenhaus. Sie haben diese Mehrheit bei den Wahlen am 6. November 2024 verteidigt[1]https://www.tagesschau.de/ausland/uswahl/usa-repraesentantenhaus-106.html; abgerufen am 15.1.2025.

Das US-amerikanische Parlament (der Kongress) besteht aus diesen beiden Kammern: Dem Senat und Repräsentantenhaus. Das Repräsentantenhaus ist mit dem Bundesrat in Deutschland vergleichbar, hat aber mehr Einfluss.

Das höchste Gericht in den USA (Supreme Court) ist in der Hand von konservativen Richtern[2]siehe Ralf Michaels im Verfassungsblog vom 28. Juni 2018; https://verfassungsblog.de/der-supreme-court-wird-trump-kaum-stoppen/, abgerufen am 7.11.2025 um 6:51 Uhr; dafür hatte Trump mit der Ernennung von Neil Gorsuch[3]https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/usa-supreme-court-gorsuch-richter-konservativ-vereidigt und Brett Kavanaugh [4]siehe LTO vom 9.10.2028: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/brett-kavanaugh-us-supreme-court-mehrheit-konservativ-abtreibung-homo-ehe-trump, abgerufen am 7.11.2024 um 6:44 schon in seiner ersten Amtszeit gesorgt .

Der Supreme Court hat in diesem Jahr (2024) Präsidenten der USA vor Strafbarkeit im Amt weitgehend immunisiert: Trifft der US-Präsident in seiner offiziellen Rolle Entscheidungen, die strafrechtlich relevant sein könnten, kann er dafür nicht belangt werden[5]siehe Deutschlandfunk vom 3.7.2024: https://www.deutschlandfunk.de/usa-supreme-court-urteil-trump-100.html, abgerufen am 7.11.2024 um 6:56 Uhr. Diese Entscheidung wurde von Anwälten Trumps herbeigeführt, Trump drohten Anklagen wegen versuchten Wahlbetrugs und wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol im Januar 2021[6]siehe Deutschlandfunk vom 3.7.2024: https://www.deutschlandfunk.de/usa-supreme-court-urteil-trump-100.html, abgerufen am 7.11.2024 um 6:56 Uhr. Vielen werden noch die Toten und die von Vandalen und Faschisten angerichteten Verwüstungen im Kapitol in Erinnerung sein[7]arte, verfübar bis 30.6.2025: https://www.arte.tv/de/videos/103011-000-A/der-sturm-aufs-kapitol/; ard vom 19.4.2022, verfügbar bis 19.4.2027: … Continue reading. Man kann davon ausgehen, dass im Bewusstsein der US-Amerikaner das Kapitol als eines der bedeutensten Wahrzeichen der US-amerikanischer Demokratie verankert ist; dieses Wahrzeichen wurde in einer Weise angegriffen, wie es vorher wohl kaum von jemanden vorstellbar war.

Am 9. November 2024 meldete die Morgenpost: „Am 26. November will Richter Juan Merchan gegen den der betrügerischen Aktenführung bei Schweigegeld-Zahlungen an den Erotikfilm-Star Stormy Daniels in 34 Anklagepunkten schuldig gesprochenen Trump in New York das Strafmaß verkünden.“[8]Morgenpost vom 9.11.2024 um 01:10 Uhr: https://www.morgenpost.de/politik/article407645524/trump-entgeht-justiz-wahl-sieg-schuetzt-vor-strafverfahren.html?utm_source=pocket-newtab-de-de, abgerufen am … Continue reading Diese Entscheidung wird nicht durch den Beschluss des Supreme Court über die Immunität von US-Präsidenten aufgehoben. Denn Trump hat sich insoweit nicht in seiner offiziellen Rolle als US-Präsident strafbar gemacht.[9]Er könnte also zumindest bis zu seinem Amtsantritt als Präsident inhaftiert werden, wie es ein Komentator einer amerikanischen Zeitung vorgeschlagen haben soll (Morgenpost vom 9.11.2024 um 01:10 … Continue reading.

Trump beendete während seiner ersten Amtszeit (20.1.2017 bis 20.1.2021) folgende Rüstungskontrollabkommen:

  • Vertrag über den offenen Himmel: Die USA traten im November 2020 und Russland ein Jahr später im Dezember aus dem Vertrag aus[10]https://www.atomwaffena-z.info/geschichte/ruestungskontrolle, abgerufen am 10.11.2024
  • Vertrag der Herstellung und Lagerung von Mittelstreckenraketen (INF-Vertrag): Am 2.Februar 2019 kündigten die USA diesen Vertrag[11]https://www.imi-online.de/2019/08/05/inf-vertrag/, abgerufen am 10.11.2024 um 13:18 Uhr

Die ZEIT berichtete am 10. November 2024: „Die russische Regierung hat sich positiv gegenüber der Haltung des designierten US-Präsidenten Donald Trump gezeigt. „Die Signale sind positiv. Trump hat bei seiner Wahl davon gesprochen, dass er alles durch Deals wahrnimmt, dass er einen Deal machen kann, der zum Frieden führen kann“, teilte der Sprecher Dmitri Peskow in einem Interview mit staatlichen Medien im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine mit. Gleichzeitig warnte Peskow, es sei schwer vorherzusagen, inwieweit Trump sich an die Aussagen halten werde, die er auf der Wahlkampftour gemacht habe“[12]10.11.2024 um 12:47 Uhr: https://www.zeit.de/politik/ausland/ukraine-krieg-news-liveblog, abgerufen am 10.11.2024 um 13:53 Uhr.

Im Nahostkonflikt stellte sich Trump in seiner ersten Amtszeit radikal auf die Seite Israels und wies an, dass die US-amerikanische Botschaft am 14. Mai 2018 von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt wird; damit unterstützte Trump die Pläne Israels, Jerusalem zur Hauptstadt Israels zu machen. In den ‚Blättern für deutsche und internartionale Politik‘ war 2020 die Ankündigung Trumps über einen „Nahostfriedensplan“ zu lesen, in dem Trump sich mit weitreichenden Annexionen Israels einverstanden erklärt[13]Blätter für deutsche und internationale Politik, März 2020: https://www.blaetter.de/ausgabe/2020/maerz/trumps-gefaehrlicher-nahost-plan, abgerunfen am 10.11.2024 um 14:06 Uhr.

Trump scheut mit seiner Unterstützung von Gebiets-Annnexion durch Israel erkennbar nicht den Bruch des Völkerrechts. So stellte im Juli 2024 der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Gutachten fest: „In Bezug auf das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten, unter Berücksichtigung der Entschließungen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, keine Veränderungen des physischen Charakters oder der demografischen Zusammensetzung anzuerkennen, auch nicht die institutionelle Struktur oder den Status des am 5. Juni 1967 von Israel besetzten Gebiets, einschließlich des Ostens Jerusalem, es sei denn, die Konfliktparteien haben sich auf dem Verhandlungswege geeinigt, und in ihren Beziehungen zu Israel zwischen dem Gebiet des Staates Israel und dem palästinensischen Gebiet, das seit 1967 besetzt ist, zu unterscheiden.“[14]https://widerstaendig.de/zusammenfassung-gutachten-des-igh-vom-19-juli-2024/#anderestaaten

Trump verhängte während seiner ersten Amtszeit in erheblichem Umfang Zölle gegen Waren aus China[15]https://de.wikipedia.org/wiki/Handelskonflikt_zwischen_den_Vereinigten_Staaten_und_der_Volksrepublik_China, die das Streitschlichtungsabkommen der WTO als einen Verstoß gegen das allgemeine Zoll – und Handelsabkommen GATT wertete[16]https://de.wikipedia.org/wiki/Handelskonflikt_zwischen_den_Vereinigten_Staaten_und_der_Volksrepublik_China#Streitschlichtungsgremium_der_WTO_2020, aber auch Zölle gegen die EU (Zölle auf Stahl), die bis heute nicht aufgehoben wurden[17]Wirtschaftswoche vom 9.11.2024 um 16:13 Uhr: https://www.wiwo.de/politik/europa/transatlantischer-handel-wenn-trump-seine-drohungen-wahr-macht-muss-er-wissen-zu-welchem-preis/30079216.html, abgerufen … Continue reading. Diese Zölle wurden mit Gegen-Zöllen beantwortet. Trump kündigte im vergangenen Wahlkampf Zölle in weit größerem Umfang an[18]Wirtschaftswoche 9.11.2024 um 16:13 Uhr: https://www.wiwo.de/politik/europa/transatlantischer-handel-wenn-trump-seine-drohungen-wahr-macht-muss-er-wissen-zu-welchem-preis/30079216.html, … Continue reading. Dies ist vor allem für Deutschland eine bedrohliche Situation, weil die USA im Vergleich mit anderen Ländern das Land ist, in das Deutschland die meisten Waren exportiert.

Trump, selber Großkapitalist[19]Morgenpost vom 4.11.2024 um 12:40 Uhr: https://www.morgenpost.de/politik/article401491326/donald-trump-geld-vermoegen-wie-reich-usa-ex-praesident-wirklich.html, abgerufen am 7.11.2024 um 7:53 Uhr, wird von den weltweit agierenden Vertretern des US-amerkanischen Großkapitals Elon Musk und Jeff Bezos unterstützt:

  • Elon Musk, der Reichste der Welt, von dem bekannt ist, dass er in seinem Tesla-Werk in Grünheide alles unternimmt, damit die Gewerkschaft dort außen vor bleibt und keinen Tarifvertrag abschließen kann, wird zu einem Berater Trumps. Die Aktien von Musk stiegen nach dem Sieg von Trump um 15 Prozent[20]Anstieg um 15 Prozent n-tv am 8.11.2024 um 11:00 Uhr unter Berufung auf Bloomberg: … Continue reading und damit sein Vermögen um 26,5 Milliarden Dollar auf 290 Milliarden Dollar[21]n-tv a.a.O..
  • Jeff Bezos, Amazon-Chef, der Zweit-Reichste der Welt[22]Bloomberg Liste der 500 reichsten Leute der Welt am 11.11.2024: https://www.bloomberg.com/billionaires/, abgerufen am 11.11.2024 um 21:40 Uhr – auch er verhinderte bisher erfolgreich den Abschluss von Tarifverträgen in den Amazon-Betrieben in Deutschland -, gratuliert nicht nur Trump zu seinem Wahlsieg[23]Handelsblatt vom 6.11.2024 um 18:53 Uhr: https://www.handelsblatt.com/dpa/us-wahl-bezos-gratuliert-trump-aussergewoehnliches-comeback/30074914.html, abgerufen am 7.11.2025 um 7:45 Uhr, sondern hatte schon vor den Wahlen verhindert, dass die Washington Post, die ihm seit einigen Jahren gehört, eine Wahlempfehlung für die Demokratin Kamala Harris veröffentlicht[24]FAZ vom 29.102024: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/deshalb-verzichtet-die-washington-post-auf-eine-wahlempfehlung-110076026.html, abgerufen am 7.11.2024; Wahlempfehlungen auszusprechen … Continue reading.
  • Das Vermögen von Larry Ellison, der Viert-Reichste der Welt[25]Bloomberg Liste der 500 reichsten Leute der Welt am 11.11.2024: https://www.bloomberg.com/billionaires/, abgerufen am 11.11.2024 um 21:40 Uhr, Mitbegründer von oracle und ebenfalls ein Trump Anhänger, stieg nach der Wahl von Präsident Trump um 9,9 Milliarden US-Dollar[26]n-tv a.a.O.

Donald Trump auf seiner letzten Veranstaltung vor den Wahlen über Immigranten: „Sie sind bereit, jeden zu töten. Sie sind das wahre Übel. Wenn ich gewinne, werde ich diese Tiere (animals) nicht mehr ins Land lassen.“[27]so in den ZDF Nachrichten am 4.11.2025; schon vorher, am 3.11.2024, berichtete das ZDF, dass Trump irreguläre Migranten als „Tiere“ bezeichnete: … Continue reading.


Hinweise

zum Einfluss des Reräsentantenhauses: siehe Deutschlandfunkt vom 6.11.2024.: https://www.deutschlandfunk.de/abstimmung-fuer-senat-und-repraesentantenhaus-in-den-usa-wie-wichtig-ist-die-kongresswahl-102.html; abgerufen am 7.11.2024 um 6:25 Uhr.

zu den Mehrheiten im Repräsentatenhaus: siehe NZZ vom 9.11.2024: https://www.nzz.ch/international/us-wahlen-trump-hat-wohl-mehrheit-in-repraesentantenhaus-und-senat-ld.1856654, abgerufen am 10.11.2024 um 14:40 Uhr; Stern vom 6.11.2024 um 18:24 Uhr: https://www.stern.de/news/mehrheit-in-beiden-kongresskammern-fuer-us-republikaner-zeichnet-sich-ab-35203024.html, abgerufen um 6:35 Uhr.

zum Wahlsieg der Republikaner im Senat: siehe DIE ZEIT vom 6.11.2024: https://www.youtube.com/watch?v=WOiVlQr68d4; abgerufen am 7.11.2024 um 6:28 Uhr.

References

References
1 https://www.tagesschau.de/ausland/uswahl/usa-repraesentantenhaus-106.html; abgerufen am 15.1.2025
2 siehe Ralf Michaels im Verfassungsblog vom 28. Juni 2018; https://verfassungsblog.de/der-supreme-court-wird-trump-kaum-stoppen/, abgerufen am 7.11.2025 um 6:51 Uhr
3 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/usa-supreme-court-gorsuch-richter-konservativ-vereidigt
4 siehe LTO vom 9.10.2028: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/brett-kavanaugh-us-supreme-court-mehrheit-konservativ-abtreibung-homo-ehe-trump, abgerufen am 7.11.2024 um 6:44
5, 6 siehe Deutschlandfunk vom 3.7.2024: https://www.deutschlandfunk.de/usa-supreme-court-urteil-trump-100.html, abgerufen am 7.11.2024 um 6:56 Uhr
7 arte, verfübar bis 30.6.2025: https://www.arte.tv/de/videos/103011-000-A/der-sturm-aufs-kapitol/; ard vom 19.4.2022, verfügbar bis 19.4.2027: https://www.ardmediathek.de/video/dokumentarfilm/sturm-auf-das-kapitol-der-angriff-auf-die-us-demokratie/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE2NDgxMjE
8 Morgenpost vom 9.11.2024 um 01:10 Uhr: https://www.morgenpost.de/politik/article407645524/trump-entgeht-justiz-wahl-sieg-schuetzt-vor-strafverfahren.html?utm_source=pocket-newtab-de-de, abgerufen am 10-11-2024 um 12:29 Uhr
9 Er könnte also zumindest bis zu seinem Amtsantritt als Präsident inhaftiert werden, wie es ein Komentator einer amerikanischen Zeitung vorgeschlagen haben soll (Morgenpost vom 9.11.2024 um 01:10 Uhr: https://www.morgenpost.de/politik/article407645524/trump-entgeht-justiz-wahl-sieg-schuetzt-vor-strafverfahren.html?utm_source=pocket-newtab-de-de, abgerufen am 10-11-2024 um 12:29 Uhr) – Ein Wunschtraum, wie man am 15. Januar 2025 feststellen muss
10 https://www.atomwaffena-z.info/geschichte/ruestungskontrolle, abgerufen am 10.11.2024
11 https://www.imi-online.de/2019/08/05/inf-vertrag/, abgerufen am 10.11.2024 um 13:18 Uhr
12 10.11.2024 um 12:47 Uhr: https://www.zeit.de/politik/ausland/ukraine-krieg-news-liveblog, abgerufen am 10.11.2024 um 13:53 Uhr
13 Blätter für deutsche und internationale Politik, März 2020: https://www.blaetter.de/ausgabe/2020/maerz/trumps-gefaehrlicher-nahost-plan, abgerunfen am 10.11.2024 um 14:06 Uhr
14 https://widerstaendig.de/zusammenfassung-gutachten-des-igh-vom-19-juli-2024/#anderestaaten
15 https://de.wikipedia.org/wiki/Handelskonflikt_zwischen_den_Vereinigten_Staaten_und_der_Volksrepublik_China
16 https://de.wikipedia.org/wiki/Handelskonflikt_zwischen_den_Vereinigten_Staaten_und_der_Volksrepublik_China#Streitschlichtungsgremium_der_WTO_2020
17 Wirtschaftswoche vom 9.11.2024 um 16:13 Uhr: https://www.wiwo.de/politik/europa/transatlantischer-handel-wenn-trump-seine-drohungen-wahr-macht-muss-er-wissen-zu-welchem-preis/30079216.html, abgerufen am 10.11.2024 um 12:57
18 Wirtschaftswoche 9.11.2024 um 16:13 Uhr: https://www.wiwo.de/politik/europa/transatlantischer-handel-wenn-trump-seine-drohungen-wahr-macht-muss-er-wissen-zu-welchem-preis/30079216.html, abgerufen10.11.2024 um 13:28 Uhr
19 Morgenpost vom 4.11.2024 um 12:40 Uhr: https://www.morgenpost.de/politik/article401491326/donald-trump-geld-vermoegen-wie-reich-usa-ex-praesident-wirklich.html, abgerufen am 7.11.2024 um 7:53 Uhr
20 Anstieg um 15 Prozent n-tv am 8.11.2024 um 11:00 Uhr unter Berufung auf Bloomberg: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Top-Milliardaere-nach-Trump-Sieg-noch-reicher-article25347114.html?utm_source=pocket-newtab-de-de, abgerufen am 11,11,2024 um 21:33 Uhr; Anstieg um 13 Prozent: Tagesspiegel vom 6.11.2024: https://www.rnd.de/politik/trump-regierung-elon-musk-als-finanzminister-wer-bald-das-sagen-haben-koennte-A4X2T6UPFZJDPE6OJAMOEQLI5M.html, abgerufen am 7.11.2024 um 7:34 Uhr
21, 26 n-tv a.a.O.
22, 25 Bloomberg Liste der 500 reichsten Leute der Welt am 11.11.2024: https://www.bloomberg.com/billionaires/, abgerufen am 11.11.2024 um 21:40 Uhr
23 Handelsblatt vom 6.11.2024 um 18:53 Uhr: https://www.handelsblatt.com/dpa/us-wahl-bezos-gratuliert-trump-aussergewoehnliches-comeback/30074914.html, abgerufen am 7.11.2025 um 7:45 Uhr
24 FAZ vom 29.102024: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/deshalb-verzichtet-die-washington-post-auf-eine-wahlempfehlung-110076026.html, abgerufen am 7.11.2024; Wahlempfehlungen auszusprechen ist eine Tradition in den USA
27 so in den ZDF Nachrichten am 4.11.2025; schon vorher, am 3.11.2024, berichtete das ZDF, dass Trump irreguläre Migranten als „Tiere“ bezeichnete: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/trump-hetze-migranten-biden-100.html, abgerufen am 7.11.2024 um 7:13 Uhr

Besser leben statt mehr Militarisierung

Lars Klingbeil (Vorsitzender der SPD), Katrin Göring-Eckhardt (GRÜNE) und Friedrich Merz (Vorsitzender der CDU und Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion ) nehmen zur Rolle Deutschlands an dem Tag Stellung, an dem Donald Trump die US-Präsidentschaftswahlen gewinnt.

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums kommentiert das Ende der Ampelregierung in Deutschland am 6. November 2024 so: „Deutschland ist eine klassische Bananenrepublik (…) kein einziger Staat der Welt hat noch am selben Tag damit begonnen, seine eigene Regierung wegen der Ergebnisse der US-Wahlen umzubilden – außer Deutschland.“[1]auf Telegram am 7. Novemberr 2024, zitiert nach Sondersendung „Maischberger“ am 7.11.2024.

Diesem Eindruck versuchten führende Politiker auf ihre Weise zu begegnen.

So erinnerte Klingbeil an die Wahlkampf-Aussagen Trumps zum Krieg in der Ukraine: Alles sehe danach aus, „dass sich die USA zumindest ein Stück weit aus diesem Krieg zurückziehen werden:“

Dann zieht er die Konsequenzen für die Politik der Bundesregierung: „Wir tragen eine höhere Verantwortung. Deswegen darf es nicht an einem Milliardenbetrag in der militärischen Unterstützung mangeln.“

Klingbeil wiederholt: „Wir brauchen eine Klarheit, dass wir diese Verantwortung übernehmen wollen.“

Die Formel „Verantwortung übernehmen“ wird von den Herrschenden inflationär verwendet. Klingbeil sagt, wie das im Sinne der Herrschenden zu verstehen ist: „Sie wissen, dass ich vor einigen Monaten gesagt habe, Deutschland müsse eigentlich so etwas wie eine Führungsmacht werden, da haben mir viele widersprochen, aber ich finde, genau jetzt ist der Zeitpunkt: Gehen wir als Deutschland mit Frankreich, mit Polen in Europa voran und sagen: „Wir übernehmen mehr Führung“ und dazu gehört dann auch mehr militärische Unterstützung und ja, dann müssen wir gucken, wie können wir das Geld im Haushalt bekommen.“

Am Nachmittag äußert sich Katrin Göring-Eckardt in der gleichen Richtung: „Wenn droht, dass die USA als Unterstützer für die Ukraine ausfallen, müssen wir dafür sorgen, dass der Beistand für die Ukraine nicht nachlässt.“[2]„Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt hat die Aussetzung der Schuldenbremse für den Fall verlangt, dass Donald Trump die laufende Präsidentschaftswahl in den USA gewinnt. „Wir müssen … Continue reading

Friedrich Merz fordert in einer Gratulation an Trump am selben Tag: „Europa muss aus eigener Kraft heraus weltpolitikfähig werden …“[3]https://www.cdu.de/artikel/donald-j-trump-gratuliere-ich-zu-seiner-wahl-cdu-vorsitzender-friedrich-merz, abgerufen am 7.11.2024 um 20:22 Uhr. Friedrich Merz hatte vor wenigen Tagen die Lieferung von Taurus – Marschflugkörper an die Ukraine gefordert, um Ziele bis weit hinein in russisches Territorium zu treffen[4]SZ vom 18.10.2024 um 15:13 Uhr, abgerufen am 7.11.2024 um 20:50 Uhr. Zudem hatte Merz angekündigt, im anstehenden Bundestagswahlkampf werde er für deutlich höhere Rüstungsausgaben werben.[5]Tagessschau vom 14.10.2024 um 00:24 Uhr: https://www.tagesschau.de/inland/merz-taurus-miosga-100.html, abgerufen am 7.11.204 um 20:54 Ur.

Die Arbeiter in der Ukraine, von denen mit jedem Tag, an dem der Krieg weiter geht, mehr sterben müssen, kommen weder Merz noch Göring-Eckardt noch Klingbeil in den Sinn.

Man kann nur hoffen, dass Deutschland ohne die Unterstützung der USA nicht in der Lage ist, diesen Krieg in der Ukraine fortzusetzen. Das ist die realistische Perspektive. Schon in den letzten Monaten verlor die Ukraine immer mehr Gebiete.

Klingbeil ergänzt in der ARD: „Was ich nicht akzeptieren werde, ist, dass dies zu Lasten der Renterinnen und Rentner und zu Lasten der Industriearbeitsplätze geht.“

Doch genau das wird geschehen. Militär und Krieg sind noch nie anders als zu Lasten der Renterinnen und Rentner und der abhängig Beschäftigten finanziert worden. Schon aus diesem Grunde passt die Demonstration der Rentnerinnen und Rentner am heutigen Tage.

Was für eine desaströse Bilanz zeichnet sich da ab: Hunderttausende Tote für einen Krieg, der mit einem Ergebnis enden könnte, mit dem schon 2022 der Krieg hätte beendet werden können. Wenige Monate nach Kriegsbeginn hatten Russland und die Ukraine in Instanbul einen unterschriftsreifen Vertrag ausgehandelt, der durch Johnson (Großbritannien) und Biden (USA) zu Fall gebracht wurde. Deutschland hat sich in diesen Jahren nie ernsthaft für einen Friedensschluss eingesetzt.

Deutschland sollte für Abrüstung, weniger Militarisierung, für Frieden und eine gute Gesundheitsversorgung, Altersversorgung und Ausbildung stehen. Das ist eine Klassenfrage. Das Kapital will Militarisierung, die abhängig Beschäftigten wollen leben, besser leben.

References

References
1 auf Telegram am 7. Novemberr 2024, zitiert nach Sondersendung „Maischberger“ am 7.11.2024
2 „Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt hat die Aussetzung der Schuldenbremse für den Fall verlangt, dass Donald Trump die laufende Präsidentschaftswahl in den USA gewinnt. „Wir müssen uns klar darüber sein, dass eine Wahl von Trump von uns mehr und gesicherte Unterstützung für die Ukraine bedeuten wird. Die Ausrufung einer finanziellen außerordentlichen Notlage aus diesem Grund ist dann evident“, sagte die Bundestagsvizepräsidentin unserer Redaktion. „Wenn droht, dass die USA als Unterstützer für die Ukraine ausfallen, müssen wir dafür sorgen, dass der Beistand für die Ukraine nicht nachlässt.“ Hamburger Abendblatt, datiert vom 6.11.2024 um 19:13, abgerufen um 19:57 Uhr
3 https://www.cdu.de/artikel/donald-j-trump-gratuliere-ich-zu-seiner-wahl-cdu-vorsitzender-friedrich-merz, abgerufen am 7.11.2024 um 20:22 Uhr
4 SZ vom 18.10.2024 um 15:13 Uhr, abgerufen am 7.11.2024 um 20:50 Uhr
5 Tagessschau vom 14.10.2024 um 00:24 Uhr: https://www.tagesschau.de/inland/merz-taurus-miosga-100.html, abgerufen am 7.11.204 um 20:54 Ur

Video – Fehlentscheidung des Landesarbeitsgerichts

Das Landesarbeitsgericht hat am 11. Oktober 2024 den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben untersagt. 🚫👶
ver.di sieht darin eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung und kündigt eine intensive Prüfung des Urteils an. 📜🔍
Seit fast zwei Jahren kämpfen die pädagogischen Fachkräfte in den KEBs für bessere Arbeitsbedingungen und pädagogische Qualität. ✊📚 Trotz wiederholter Streiks und einer Zustimmung von 91,7% der Fachkräfte für einen unbefristeten Streik, verweigert der Berliner Senat konstruktive Verhandlungen und suchte stattdessen den Weg zum Gericht. 🏛️❌
„Der Senat muss wissen, dass mit diesem Urteil die Kita-Krise nicht verschwunden ist. Wir werden weiter Druck machen, dass der Senat seiner Verantwortung nachkommt und echte Verbesserungen in den Kitas sorgt,“ erklärt Andrea Kühnemann, ver.di-Landesbezirksleiterin. 🗣️💬
„Dass uns mit diesem Urteil die Möglichkeit genommen wird, konsequent für unser Recht und die Rechte der uns anvertrauten Kinder zu kämpfen, ist eine große Enttäuschung. Jetzt muss der Berlin Senat sagen, was er zu tun gedenkt, um die Situation in den Kitas zu verbessern,“ ergänzt Martina Breitmann, stellv. Kita-Leiterin und Mitglied der ver.di Tarifkommission

Kitastreik, Friedenspflicht und einstweilige Verfügung

Der Kitastreik wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wegen angeblichen Verstosses gegen die Friedenspflicht über eine einstweiligen Verfügung verboten. Ein Grund sich etwas genauer mit der Friedenspflicht und einstweiligen Verfügungen gegen Streiks zu beschäftigen.

Es geht um einen Tarifvertrag ‚Pädagogische Qualität und Entlastung‘ für die Berliner landeseigenen Betriebe. Auf die Verhandlungen um diesen Tarifvertrag haben sich die Erzieherinnen und Erzieher lange vorbereitet. Doch sie kamen keinen Schritt weiter. Deshalb beschlossen die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit einen Erzwingungsstreik in den landeseigenen Kitabetrieben. Sie wissen, dass sie ihrem Ziel nur so näher kommen können. Man muss das so klar sagen: Sie erkannten, dass sie keine andere Wahl haben.

Allgemein gesprochen: Ohne das Recht auf Streik sind die abhängig Beschäftigten nicht in der Lage, ihre elementarsten Interessen durchzusetzen. Das gilt, wenn es um die Verteidigung der Reallöhne geht, um Arbeitszeitverkürzug oder eben um einen Tarifvertrag, der die pädagogische Arbeit mit den Kindern verbessern und die Erzieherinnen und Erzieher entlasten soll. Tarifverhandlungen ohne Streikrecht sind kollektives Betteln, so das Bundesarbeitsgericht einmal in einer früheren Entscheidung. Die Erzieherinnen und Erzieher hatten erkannt, dass sie mit kollektivem Betteln keinen Schritt weiter gekommen wären.

Und dann wurde dem Streik von der Arbeitsgerichtsbarkeit das Licht ausgeblasen, bevor er überhaupt beginnen konnte. Was ist da geschehen? Wie ist das möglich? Soviel dürfte bekannt sein: Es geht um die Friedenspflicht und eine einstweilige Verfügung. Wir wollen das etwas genauer beleuchten.

Friedenspflicht

Zunächst einmal sei kurz in Erinnerung gerufen, was Friedenspflicht ist: Friedenspflicht ist die Verpflichtung der Gewerkschaften, keinen Streik mit dem Ziel zu führen, Inhalte eines Tarifvertrages während seiner Laufzeit zu ändern. Zur Laufzeit: Sie wird in jedem Tarifvertrag festgelegt; das heißt, dass bis zu einem bestimmten, Tarifvertrag festgelegten Zeitpunkt, dem Ende der Laufzeit, ein Tarifvertrag nicht gekündigt werden darf. Diese Friedenspflicht der Gewerkschaften bezeichnet man auch als relative Friedenspflicht, weil sie sich immer nur auf die Inhalte eines bestimmten Tarifvertrages bezieht. Praktisch geht es immer nur um diese relative Friedenspflicht.

Schon aus der Definition der Friedenspflicht ist erkennbar, dass diese Verpflichtung in aller Regel nur eine Tarifvertragspartei trifft, und zwar die Gewerkschaften.

Nach der herrschenden Meinung soll die relative Friedenspflicht zwingend sein, muss also nicht extra vereinbart werden und soll auch nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.

Der einseitige Charakter der relativen Friedenspflicht wird dadurch verwischt, dass die Friedenspflicht als Gegenleistung der Gewerkschaften für die Leistung der Arbeitgeber dargestellt wird, einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften abzuschließen. Aber wir hatten schon gesagt, dass die Friedenspflicht nicht auf einer Leistung der Arbeitgeber beruht, sondern zwingend für jeden Tarifvertrag gilt. Es geht hier also nicht um einen Leistung des Arbeitgebers, sondern um eine Leistung durch Gesetz.

In Frankreich gibt es keine zwingende Friedenspflicht und trotzdem werden Tarifverträge abgeschlossen – ohne Friedenspflicht.

Die Friedenspflicht ist also eine einseitige Einschränkung des Arbeitskampfrechts zu Lasten der Gewerkschaften. Es gibt kein Grundrecht der Unternehmer, das dem Freiheitsrecht der Gewerkschaften auf Streik entgegensteht und diese Einschränkung rechtfertigen könnte.

An zwei Beispielen soll die Problematik der Friedenspflicht deutlich gemacht werden:

  1. Konkret entstehen die meisten Konflikt um die Reichweite der Friedenspflicht. Das lässt sich an dem Streit um den Kitastreik veranschaulichen. Das Landesarbeitsgericht meinte, aus dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) lasse sich eine Friedenspflicht herleiten, die den Gewerkschaften nicht erlaube, für einen gesonderten Tarifvertrag ‚Pädagogische Qualität und Entlastung‘ zu streiken. Dabei zog das Landesarbeitsgericht „Regenerationstage“ heran, deren Aufnahme in den TV-L von ver.di erwartet worden sein soll, die aber nicht in den TV-L aufgenommen wurden. Diese Regenerationstage habe ver.di angeblich jetzt wieder für den geplanten Tarifvertrag ‚Pädagogische Qualität und Entlastung‘ gefordert. Die Regenerationstage seien also ein Streikziel.[1]Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts: „Ausgangspunkt dieser Vereinbarung sei die von ver.di geäußerte Erwartung gewesen, die Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und … Continue reading Tatsächlich sind aber für den von der Gewerkschaft geplanten Tarifvertrag ‚Pädagogische Qualität und Entlastung‘ Regenerationstage nicht vorgesehen und irgendeine Regelung zu Regenerationstagen ist im TV-L nicht zu finden. Regenerationstage sind also weder ein Streikziel noch wurden sie im Tarifvertrag der Länder (TV-L) vereinbart. Daraus eine Friedenspflicht herzuleiten, ist geradezu absurd und ganz unvereinbar mit der bisherigen Rechtsprechung.
  2. Ein weiteres Problem der Friedenspflicht ergibt sich daraus, dass bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Inflationsschub die Beschäftigten weniger in der Tasche haben, ohne dass sie das, solange die Laufzeit des Lohntarifvertrages noch nicht abgelaufen ist, durch höhere Lohnforderungen ausgleichen können. Das hat dann schon zu verbandsfreien Streiks geführt, obwohl auch solche verbandsfreien Streiks, also Streiks ohne Aufruf der Gewerkschaften, nach der herrschenden Meinung verboten sind.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen zur Bekämpfung der negativen Wirkungen der Friedenspflicht:

  • die relative Friedenspflicht als Grundrechtseinschränkung muss von den Gerichten eng ausgelegt werden,
  • eine zwingende Friedenspflicht ist nicht mit dem Grundrecht auf Streik vereinbar; die Gewerkschaft kann nur Pflichten treffen, die im Tarifvertrag vereinbart wurden;
  • vielleicht gelingt es den Gewerkschaften dadurch Fakten zu schaffen, dass sie dort, wo es sich anbietet, die Friedenspflicht in Tarifverträgen ausschließen oder zuminest einschränken[2]Däubler Das Arbeitsrecht 1, 1998, 15. überarbeitete Neuauflage, Hamburg, S. 170, Rn. 263.

Einstweilige Verfügung

Den Betriebseigentümern – also den privaten Unternehmern oder dem Staat wie im vorliegenden Fall dem Land Berlin – kommt in ihrem Bemühen, einen Streik zu unterbinden, die Möglichkeit entgegen, beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Wegen der Kürze der Zeit – es handelt sich ja schließlich um ein Eilverfahren – kann das Gericht den Fall nicht gründlich prüfen. Außerdem gehen diese Eilverfahren nur bis zur 2. Instanz, also bis zum Landesarbeitsgericht. Eine Überprüfung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch das Bundesarbeitsgericht ist im Eilverfahren nicht möglich.

Deswegen werden durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zwei Verfahren angestoßen: In einem ersten „Durchlauf“, prüfen und entscheiden die Gerichte im Eilverfahren und vorläufig. In einem folgenden zweiten Verfahren, dem sogenannten Hauptsacheverfahren, wird die erste Entscheidung überprüft und neu entschieden. Es handelt sich um ein ganz normales Gerichtsverfahren. Dieser zweite „Durchlauf“ kann durch drei Instanzen gehen, eine Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht ist also möglich.

Nach dem, was wir über die Eilentscheidung des Landesarbeitsgerichts zum Kitastreik gesagt haben, ist es wahrscheinlich, dass diese Eilentscheidung in dem Hauptsacheverfahren spätestens vom Bundesarbeitsgericht aufgehoben wird und ver.di gewinnt.

Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite haben die Erzieherinnen und Erzieher in den letzten Tagen erlebt: Die vorläufige Entscheidung im Eilverfahren geht sehr schnell – die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann dagegen sehr lange dauern. Und das heißt konkret: Der Streik wird beendet, bevor er überhaupt beginnen konnte – ein Ende auf eine sehr lange Zeit. Das können zwei Jahre sein. Denn solange die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht endgültig aufgehoben wurde, können die Gewerkschaft nicht erneut zum Streik aufrufen. Das gerichtliche Streikverbot ist mit einem Ordnungsgeld verbunden, das bei jedem Verstoß gegen das Verbot erneut verhängt wird. Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt nicht 250.000 €, sondern in der Regel „bis zu 250.000 €“; es beginnt also in einem niedrigen Bereich und erhöht sich bei jedem weiteren Verstoß.

Am Ende kann sich das Verbot des Kitastreiks durch das Landesarbeitsgericht als Fehlurteil herausstellen und es ist sogar wahrscheinlich, dass das Verbot als Fehlurteil vom Bundesarbeitsgericht kassiert wird. Trotzdem wurde der Kitastreik auf Jahre hinaus unmöglich gemacht. Damit wird deutlich, um was es geht: Ohne den Streik können wir nicht die Verhandlungsmacht aufbauen, die es erst erlaubt, auf Augenhöhe Tarifverträge mit der Gegenseite auszuhandeln. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass dieses Recht auf Streik dadurch ausgehebelt wird, dass die Unternehmer bzw. das Land Berlin im Eilverfahren ein Streikverbot auf lange Zeit durchsetzen können. Zwei Jahre Streikverbot beenden in der Regel jeden Tarifkampf endgültig. Wenn nach zwei Jahren im Hauptsacheverfahren entschieden wird, dass das Streikverbot rechtwidrig war, sind „alle Messen gesungen.“ Das gilt übrigens auch, wenn am Ende in der Hauptsache die Rechtswidirgkeit eines verbotenen Streiks bestätigt wird. Es kommt nach so lange Zeit nicht mehr darauf an.

Mit der Zulassung von einstweiligen Verfügungen gegen einen Streik ist also das Streikrecht massiv gefährdet. Es wird uns die einzige wirksame Möglichkeit aus der Hand genommen, Verhandlungsmacht aufzubauen, um unsere elementaren Interessen durchzusetzen. Das Streikrecht ist ein Freiheitsrecht und Grundrecht. Es kann sogar als die Mutter aller demokrtischen Rechte bezeichnet werden, wenn man bedenkt, dass vor über 100 Jahren am 9. November die erste deutschlandweite Republik durch einen Streik aus der Taufe gehoben und 1 1/2 Jahre später gegen den Kapp-Lüttwitz Putsch durch einen Streik verteidigt wurde. Es kommt also darauf an, dass wir uns dieses Recht nicht nehmen lassen und es stärken.

In den USA führten die angeführten Gründe gegen die einstweilig Verfügung dazu, dass die Abschaffung von einstweiligen Verfügungen gegen Streiks zu einer der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaftsbewegungen wurde[3]Däubler Das Arbeitsrecht 1, 1998, 15. überarbeitete Neuauflage, Hamburg, S. 383, Rn. 642 mit Verweis auf M. Reimann „Der Rechtsschutz gegen den politischen Streik in den USA, RdA 1985, S. 34 … Continue reading. Es wurde ein weitgehendes Verbot einstweiliger Verfügungen bei „labour disputes“[4]das sind arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten , die sich – im deutschen Sprachgebrauch ausgedrückt – auf die „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ … Continue reading durchgesetzt.

Zur Möglichkeit der Unternehmer, gegen eine Streik eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die nicht von den Gewerkschaften vor dem Bundesarbeitsgericht angegriffen werden kann, hat sich auch der Ausschuss für soziale Rechte (EASR) in seiner jüngsten Stellungnahme von 2022 kritisch geäußert. Der EASR überwacht die Einhaltung der Europäischen Sozialcharta (ESC) und insbesonderes die Einhaltung des darin gewährleisteten Streikrechts[5]Art. 6 Nr. 4 ESC.

Lässt man weiter einstweilige Verfügungen gegen Streiks zu, so muss die Möglichkeit, einstweilige Verfügungen gegen Streiks zu erlassen, jedenfalls eingeschränkt werden:

  • einstweilige Verfügungen dürfen nur bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Arbeitgebers zugelassen werden; bloße finanzielle Nachteile genügen nicht[6]Däubler a.a.O. S. 385, Rn. 645,
  • eine einstweilige Verfügung sollte nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit verhängt werden dürfen[7]Däubler a.a.O. S. 384 Rn. 643,
  • auch bei einer einstweiligen Verfügung muss das Bundesarbeitsgericht im Eilverfahren die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen können.

Für die Abschaffung oder Einschränkung von einstweiligen Verfügungen im Falle von Streiks spricht auch, dass das Bundesarbeitgericht entschieden hat, dass eine grundsätzliche Vermutung generell für die Rechtmäßigkeit von gewerkschaftlich organisierten Streiks spricht[8]BAG AP Nr. 47 zu Art. 9 GG (Arbeitskampf). und dass nach dem Bundesverfassungsgericht eine Bewertung durch die Fachgerichte als rechtswidrig grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn eine Arbeitskampfmaßnahme offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig ist. Hintergrund ist, das Art 9 Abs. 3 GG die Wahl der Mittel, die eine Koalition zur Erreichung von Streiks für geeignet hält, grundsätzlich ihr selbst überlassen bleibt.[9]BVerfG v. 10.9.2004 – 1 BvR 1193/03 zu B II b Gründe

Es stellt sich natürlich sofort die Frage, wie diese Forderungen durchgesetzt werden können. Ich glaube, hier gilt das, was für das gesamte Streikrecht gilt. Das Streikrecht muss zunächst vielmehr in den Gewerkschaften diskutiert werden. Solche Entscheidungen, wie die des Landesarbeitsgerichts zum Kitastreik, müssen darüber hinaus in der Öffentlichkeit kritisiert, ja auch skandalisiert werden. Sie dürfen nicht einfach hingenommen werden und, daraus abgeleitet, muss eine Änderung des Rechts, eine Änderung der Rechtsprechung verlangt werden.

References

References
1 Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts: „Ausgangspunkt dieser Vereinbarung sei die von ver.di geäußerte Erwartung gewesen, die Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern in der TV-L aufzunehmen, die ver.di tariflich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände im Jahr 2022 geregelt hatte (TVöD-VKA). Dazu gehörten u.a. eine monatliche Zulage für Erzieherinnen und Erzieher und jährlich zwei Rehabilitationstage. Im Zuge der Tarifverhandlungen mit der TdL sei über die diesbezüglichen Regelungen aus dem TVöD-VKA verhandelt worden. Ergebnis der Verhandlung sei die Aufnahme der Zulagenregelung in den TV-L gewesen, während sich die Gewerkschaft mit den weiteren Punkten nicht habe durchsetzen können. Da alle Regelungen des TVöD-Pakets Gegenstand der Verhandlungen gewesen seien, sei dieses Paket abschließend geregelt worden. Die aktuellen Streikforderungen seien teilweise in diesem Regelungspaket enthalten, nämlich hinsichtlich der Regenerationstage und hinsichtlich der Vorbereitungszeit. Dadurch werde die Friedenspflicht verletzt“ (https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1493394.php).
2 Däubler Das Arbeitsrecht 1, 1998, 15. überarbeitete Neuauflage, Hamburg, S. 170, Rn. 263
3 Däubler Das Arbeitsrecht 1, 1998, 15. überarbeitete Neuauflage, Hamburg, S. 383, Rn. 642 mit Verweis auf M. Reimann „Der Rechtsschutz gegen den politischen Streik in den USA, RdA 1985, S. 34 ff
4 das sind arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten , die sich – im deutschen Sprachgebrauch ausgedrückt – auf die „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ beziehen
5 Art. 6 Nr. 4 ESC
6 Däubler a.a.O. S. 385, Rn. 645
7 Däubler a.a.O. S. 384 Rn. 643
8 BAG AP Nr. 47 zu Art. 9 GG (Arbeitskampf).
9 BVerfG v. 10.9.2004 – 1 BvR 1193/03 zu B II b Gründe

Landesarbeitsgericht bestätigt Verbot des Kitastreiks – aber das muss noch nicht das ‚Ende vom Lied‘ sein

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot des Kitastreiks bestätigt.

Es korrigierte allerdings die Begründung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin in einem wichtigen Punkt. Das Landesarbeitsgericht folgte nicht der Begründung des Arbeitsgerichts, dass der Kitastreik schon deswegen verboten sei, weil das Land Berlin aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen werden könne.[1]In der Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht heißt es: „Das Risiko des Landes, aufgrund des Beschlusses der TdL aus dem Arbeitgeberverband ausgeschlossen zu werden, überwiege nicht das … Continue reading

Das Landesarbeitsgericht stützt das Verbot des Kitastreiks allein auf die Friedenspflicht. Diese Friedenspflicht ergebe sich aus § 52 TV-L. Dazu heißt es in der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts:

„Diese Regelung speziell für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes der Länder Berlin, Bremen und Hamburg sei in der Tarifrunde zwischen der TdL und der Gewerkschaft ver.di im Dezember 2023 vereinbart worden. Ausgangspunkt dieser Vereinbarung sei die von ver.di geäußerte Erwartung gewesen, die Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern in der TV-L aufzunehmen, die ver.di tariflich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände im Jahr 2022 geregelt hatte (TVöD-VKA). Dazu gehörten u.a. eine monatliche Zulage für Erzieherinnen und Erzieher und jährlich zwei Rehabilitationstage. Im Zuge der Tarifverhandlungen mit der TdL sei über die diesbezüglichen Regelungen aus dem TVöD-VKA verhandelt worden. Ergebnis der Verhandlung sei die Aufnahme der Zulagenregelung in den TV-L gewesen, während sich die Gewerkschaft mit den weiteren Punkten nicht habe durchsetzen können. Da alle Regelungen des TVöD-Pakets Gegenstand der Verhandlungen gewesen seien, sei dieses Paket abschließend geregelt worden. Die aktuellen Streikforderungen seien teilweise in diesem Regelungspaket enthalten, nämlich hinsichtlich der Regenerationstage und hinsichtlich der Vorbereitungszeit. Dadurch werde die Friedenspflicht verletzt.“[2]https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1493394.php

Dieses Urteil des Landesarbeitgerichts im vorläufigen Verfahren gilt zunächst und kann vollstreckt werden. Nur über ein sogenanntes Hauptsacheverfahren kann dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben werden. Ein solches Hauptsacheverfahren kann sehr lange dauern …

In der Stellungnahme von Ver.di zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts heißt es: „ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.[3]In der Pressemitteilung von ver.di zu der Entscheidung des Landesarbeitsgericht heißt es unter anderem: “Das Landesarbeitsgericht hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für … Continue reading

Der Streik mit den bisherigen Forderungen ist „auf unbestimmte Zeit untersagt“, wie ver.di richtig in ihrer Pressemitteilung erklärt.

Aber es gibt einen Satz in der zitierten Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts, der einen Ansatz bietet, den Kitastreik doch durchzuführen. Dieser Satz lautet: „Die aktuellen Streikforderungen seien teilweise in diesem Regelungspaket enthalten, nämlich hinsichtlich der Regenerationstage und hinsichtlich der Vorbereitungszeit.“ Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht sollen insoweit die Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoßen.

Dieser Satz bedeutet, dass mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts noch nicht das ‚Ende vom Lied‘ eingeläutet worden sein muss. Denn die Gewerkschaften könnten die Streikforderungen um die Forderungen ‚bereinigen‘, die nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts gegen die Friedenspflicht verstoßen. Dann wäre der Weg für die Gewerkschaften frei, doch noch zu einem Erzwingungsstreik aufzurufen.

Es geht also darum, zu prüfen, ob die Streikforderungen so geändert werden können, dass die Gewerkschaften doch noch zum Streik aufrufen können. Dabei ist auch zu prüfen, ob zugleich das Hauptsacheverfahren weiter betrieben werden kann.

Darüber kann erst endgültig entschieden werden, wenn die Begründung des Landesarbeitsgerichts vorliegt.

Siehe auch: Kitastreik – Info’s und Mitteilungen

References

References
1 In der Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht heißt es: „Das Risiko des Landes, aufgrund des Beschlusses der TdL aus dem Arbeitgeberverband ausgeschlossen zu werden, überwiege nicht das Grundrecht der Gewerkschaft auf Arbeitskampfmaßnahmen aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die TdL rechtlich gehindert wäre, ihren Beschluss unter besonderen Umständen zu ändern. Deshalb seien Streiks zur Durchsetzung von Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin über Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher in den Eigenbetriebs-Kitas des Landes Berlin nicht grundsätzlich unzulässig.“ Siehe: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1493394.php
2 https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1493394.php
3 In der Pressemitteilung von ver.di zu der Entscheidung des Landesarbeitsgericht heißt es unter anderem: “Das Landesarbeitsgericht hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben untersagt. ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten. Dies hat jedoch keine Auswirkung mehr auf die laufende Tarifauseinandersetzung. Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts sind weitere Streikmaßnahmen auf unbestimmte Zeit untersagt. ver.di wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe des LAG seine weiteren Optionen für den Bereich der Beschäftigten in den Kita- Eigenbetrieben des Landes Berlin prüfen.” Zur Pressemitteilung von ver.di hier:

11.10.2024: Landesarbeitsgericht untersagt Streik für pädagogische Qualität und Entlastung / ver.di sieht in dem Urteil eine Fehlentscheidung

Auszug aus der Pressemitteilung:

Das Landesarbeitsgericht hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben untersagt. ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten. Dies hat jedoch keine Auswirkung mehr auf die laufende Tarifauseinandersetzung. Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts sind weitere Streikmaßnahmen auf unbestimmte Zeit untersagt. ver.di wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe des LAG seine weiteren Optionen für den Bereich der Beschäftigten in den Kita- Eigenbetrieben des Landes Berlin prüfen.“

Ausführliche Pressemitteilung hier:


Freitag, 11. Oktober 2024, 11:00 Uhr: Landesarbeitsgericht entscheidet über Verbot des Berliner Kita-Streiks

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

Freitag, 11. Oktober 2024, 11:00 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, über die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. September 2024, mit dem der Berliner Kita-Streik untersagt worden war.

Das Land Berlin hatte am 26. September 2024 beantragt, der Gewerkschaft ver.di im Wege Einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin zur Erzwingung von Tarifverhandlungen durchzuführen. Zu dem Streik hatte die Gewerkschaft ihre Mitglieder am 26. September 2024 aufgerufen, nachdem zuvor in einer Urabstimmung 91,7 % der Mitglieder für einen solchen Streik gestimmt hatten. Das Arbeitsgericht Berlin hat den Streik durch Urteil vom 27. September 2024 untersagt (PM Nr. 18/24 vom 27.09.2024). Der Streik wurde daraufhin nicht wie geplant ab Montag, dem 30. September 2024, durchgeführt.

Gegen das Urteil hat die Gewerkschaft ver.di am 2. Oktober 2024 Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt und diese am 4. Oktober 2024 begründet.

Es findet ein Kammertermin vor der Kammer 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg statt.[1]Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1492089.php

Az.: 12 SaGa 886/24

„Asche in unserem Mund“

Wenn Politiker wie Roderich Kiesewetter von der CDU, Agnes Strack-Zimmermann von der FDP, der GRÜNEN-Politiker Anton Hofreiter, der SPD-Politiker Michael Roth und die Politikerin Carola Rackete, die für DIE LINKE im Europaparlament sitzt, Raketen für die Ukraine fordern, die tief im Inneren Russlands Militärbasen zerstören sollen[1]zu Carola Rackete: https://www.jungewelt.de/artikel/484184.niedergang-der-linkspartei-rackete-schie%C3%9Ft-den-vogel-ab.html; abgerufen am 3.10.2024 um 09:53 Uhr, dann beschwören sie genau die Situation herauf, die umgekehrt in der Kubakrise 1962 die USA bedrohte.

Die damalige Sowjetunion hatte Mittelstreckenraketen auf Cuba stationiert, die die USA erreichen konnten. Die USA und die Sowjetunion befanden sich am Rande eines Atomkrieges.

Was hätten die Leitmedien und führende Politiker wohl gesagt, wenn Russland nach dem Überfall der USA auf Nikaragua oder den Irak in diese Länder zu ihrer Verteidigung wieder Raketen geschickt hätte, die tief im Inneren der USA militärische Ziele hätten treffen können?

Diese Politiker, die jetzt mit völliger Selbstverständlichkeit die Stationierung von Raketen in der Ukraine fordern, die zur Verteidigung der Ukraine militärische Ziele tief im Inneren Russlands treffen können, wollen die Welt in Brand setzen.

Die vom Bundeskanzler Olaf Scholz und CDU/CSU, FDP, GRÜNEN/Bündnis 90 und SPD unterstützte Stationierung von US-amerikanischen Mittelstreckenrakten und Hyperschallraketen in Deutschland, die ebenfalls Ziele tief im Inneren Russlands erreichen können, beschwört dieselbe Gefahr herauf. Und das, obwohl Deutschland von Russland nicht überfallen wurde. Ab 2026 sollen in Deutschland Marschflugkörper vom Typ „Tomahawks“ und Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW) “Dark Eagle” stationiert werden. Die „Tomahawks“ haben eine Reichweite von deutlich mehr als 2.000 km, die „Dark Eagle“ eine Reichweite von 2.750 km. Die Entfernung Deutschland – Moskau (Luftlinie) beträgt 1.836 km. Putin nennt diese Bedrohung das „Messer am Hals“[2]siehe: https://widerstaendig.de/keine-osterweiterung-der-nato/#Messer. Wenn Russland diese Bedrohung militärisch ausschaltet, ist das Schlachtfeld Deutschland.

„Das Gedächtnis der Menschheit
für erduldete Leiden ist erstaunlich kurz.
Ihre Vorstellungsgabe für kommende
Leiden ist fast noch geringer.


Diese Abgestumpftheit ist es,
die wir zu bekämpfen haben,
ihr äußerster Grad ist der Tod.
Allzu viele kommen uns schon heute vor wie Tote,
wie Leute, die schon hinter sich haben,
was sie vor sich haben, so wenig tun sie dagegen.

Und doch wird nichts mich davon überzeugen,
dass es aussichtslos ist,
der Vernunft gegen ihre Feinde beizustehen.
Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen,
damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!
Lasst uns die Warnungen erneuern,
und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind!
Denn der Menschheit drohen Kriege,
gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind,
und sie werden kommen ohne jeden Zweifel,
wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten,
nicht die Hände zerschlagen werden.“ (Bertolt Brecht[3]Zum Kongress der Völker für den Frieden, „Das Gedächtnis der Menschheit“, aus: Bertolt Brecht, Werke. Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe, Band 12: Gedichte 2. © … Continue reading.)

References

References
1 zu Carola Rackete: https://www.jungewelt.de/artikel/484184.niedergang-der-linkspartei-rackete-schie%C3%9Ft-den-vogel-ab.html; abgerufen am 3.10.2024 um 09:53 Uhr
2 siehe: https://widerstaendig.de/keine-osterweiterung-der-nato/#Messer
3 Zum Kongress der Völker für den Frieden, „Das Gedächtnis der Menschheit“, aus: Bertolt Brecht, Werke. Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe, Band 12: Gedichte 2. © Bertolt-Brecht-Erben/Suhrkamp Verlag 1988

27. September 2024: Bundestagsdebatte um Rente -1. Lesung des Gesetzesentwurfs der Ampelregierung

Am Freitag, den 27. September die erste Lesung über das von der Ampelregierung vorgelegte Gesetz, mit dem der Einstieg in eine kapitalgedeckte Rente begonnen werden soll. Die Bundesregierung will eine Aktienrente einführen. Diese Aktienrente wird in dem Gesetzesentwurf „Generationenkapital“ genannt.

Die Bundesregierung will eine Stiftung aufbauen, an die sie ein Darlehen vergibt und auf die sie in den kommenden Jahren Vermögenswerte des Bundes übertragen will.[1]„Ab dem Jahr 2024 werden dem Generationenkapital 12 Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht. … Durch eine … Continue reading Das Vermögen dieser Stiftung soll in Aktien, an der Börse, also als Kapital investiert werden[2]„… wird eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ errichtet und damit der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung … Continue reading Damit ist diese Stiftung nichts anderes als der Startschuss einer weiteren Privatisierung von öffentlichem Vermögen und die Finanzierung eines Teils der Rente auf diesem Wege ist nichts anderes als der Beginn der Aktienrente.

Die Debatte im Bundestag war dadurch geprägt, dass die FDP den Aufbau dieser Aktienrente in größerem Umfang vorantreiben will als in dem Gesetzesentwurf geplant. Sie wird dabei von der CDU und AfD unterstützt, die dasselbe Ziel verfolgen[3]siehe Bundestagsdebatte vom 28.09.2024: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-rentenniveau-1017754; zu den Zielen der AfD: Drucksache 20/11847, … Continue reading. Die Gruppe DIE LINKE forderte dagegen eine Anhebung der Rente[4]siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-rentenniveau-1017754, die Gruppe BSW forderte, sich am Rentensystem Österreichs zu orientieren[5]„Von Österreich lernen – Eine gute Rente für alle“ (20/10735).

Wir verweisen auf unsere Beiträge zu diesem Thema auf der Seite „Für eine Rente wie in Österreich

Lesenswert auch der Bericht in der Jungen Welt über die Bundestagsdebatte.


Siehe: Zusammenfassung des Gesetzesentwurfs in: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1009726; Gesetzesentwurf im Wortlaut: https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011898.pdf

References

References
1 „Ab dem Jahr 2024 werden dem Generationenkapital 12 Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht. … Durch eine zukünftige Übertragung vorhandener Vermögenswerte des Bundes auf die Stiftung Generationenkapital können jährlich bisher im Bundeshaushalt vereinnahmte Vermögenserträge entfallen und einmalige Mehrausgaben im Bundeshaushalt in Zusammenhang mit der Übertragung der Vermögenswerte entstehen. Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreicht haben.“(Gesetzesentwurf der Ampelregierung: Drucksache 20/11898, S. 3 f.; https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011898.pdf).
2 „… wird eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ errichtet und damit der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen“ ((Gesetzesentwurf der Ampelregierung: Drucksache 20/11898, S. 2; https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011898.pdf).
3 siehe Bundestagsdebatte vom 28.09.2024: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-rentenniveau-1017754; zu den Zielen der AfD: Drucksache 20/11847, https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011847.pdf
4 siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-rentenniveau-1017754
5 „Von Österreich lernen – Eine gute Rente für alle“ (20/10735).