Friedensdemo 03. Oktober 2024 in Berlin – Impressionen

Am 3. Oktober fand in Berlin die große Friedensdemo, mit ca.50 000 Teilnehmer statt. Diese stand unter dem Motto: “Nein zu Krieg und Hochrüstung! Ja zu Frieden und internationaler Solidarität”. Drei Auftaktkundgebungen mit anschließenden Demozüge zur Siegessäule, wo die Abschlußkundgebung statt gefunden hat. Ich befand mich an der Auftaktkundgebung am Gleisdreieck und zeige hier einige Impressionen, diese sind in 3 Bereiche gegliedert sowie eine kurzes Video des Demo-Zuges.

Anschließend erfolgen ausgewählte Redebeiträge.

Inhaltsverzeichnis


Anlaufstelle Gleisdreieck


Demozug zur Siegessäule


Kurzvideo Demozug


Siegessäule


Ausgewählte Redebeitrage:

Dr. Peter Gauweiler, CDU/CSU

Sahra Wagenknecht Demo Berlin Rede 3 Oktober 2024


Iris Hefets (Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost) / Nadija Samour (de-paläst. Anwältin)

„Asche in unserem Mund“

Wenn Politiker wie Roderich Kiesewetter von der CDU, Agnes Strack-Zimmermann von der FDP, der GRÜNEN-Politiker Anton Hofreiter, der SPD-Politiker Michael Roth und die Politikerin Carola Rackete, die für DIE LINKE im Europaparlament sitzt, Raketen für die Ukraine fordern, die tief im Inneren Russlands Militärbasen zerstören sollen[1]zu Carola Rackete: https://www.jungewelt.de/artikel/484184.niedergang-der-linkspartei-rackete-schie%C3%9Ft-den-vogel-ab.html; abgerufen am 3.10.2024 um 09:53 Uhr, dann beschwören sie genau die Situation herauf, die umgekehrt in der Kubakrise 1962 die USA bedrohte.

Die damalige Sowjetunion hatte Mittelstreckenraketen auf Cuba stationiert, die die USA erreichen konnten. Die USA und die Sowjetunion befanden sich am Rande eines Atomkrieges.

Was hätten die Leitmedien und führende Politiker wohl gesagt, wenn Russland nach dem Überfall der USA auf Nikaragua oder den Irak in diese Länder zu ihrer Verteidigung wieder Raketen geschickt hätte, die tief im Inneren der USA militärische Ziele hätten treffen können?

Diese Politiker, die jetzt mit völliger Selbstverständlichkeit die Stationierung von Raketen in der Ukraine fordern, die zur Verteidigung der Ukraine militärische Ziele tief im Inneren Russlands treffen können, wollen die Welt in Brand setzen.

Die vom Bundeskanzler Olaf Scholz und CDU/CSU, FDP, GRÜNEN/Bündnis 90 und SPD unterstützte Stationierung von US-amerikanischen Mittelstreckenrakten und Hyperschallraketen in Deutschland, die ebenfalls Ziele tief im Inneren Russlands erreichen können, beschwört dieselbe Gefahr herauf. Und das, obwohl Deutschland von Russland nicht überfallen wurde. Ab 2026 sollen in Deutschland Marschflugkörper vom Typ „Tomahawks“ und Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW) “Dark Eagle” stationiert werden. Die „Tomahawks“ haben eine Reichweite von deutlich mehr als 2.000 km, die „Dark Eagle“ eine Reichweite von 2.750 km. Die Entfernung Deutschland – Moskau (Luftlinie) beträgt 1.836 km. Putin nennt diese Bedrohung das „Messer am Hals“[2]siehe: https://widerstaendig.de/keine-osterweiterung-der-nato/#Messer. Wenn Russland diese Bedrohung militärisch ausschaltet, ist das Schlachtfeld Deutschland.

„Das Gedächtnis der Menschheit
für erduldete Leiden ist erstaunlich kurz.
Ihre Vorstellungsgabe für kommende
Leiden ist fast noch geringer.


Diese Abgestumpftheit ist es,
die wir zu bekämpfen haben,
ihr äußerster Grad ist der Tod.
Allzu viele kommen uns schon heute vor wie Tote,
wie Leute, die schon hinter sich haben,
was sie vor sich haben, so wenig tun sie dagegen.

Und doch wird nichts mich davon überzeugen,
dass es aussichtslos ist,
der Vernunft gegen ihre Feinde beizustehen.
Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen,
damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!
Lasst uns die Warnungen erneuern,
und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind!
Denn der Menschheit drohen Kriege,
gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind,
und sie werden kommen ohne jeden Zweifel,
wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten,
nicht die Hände zerschlagen werden.“ (Bertolt Brecht[3]Zum Kongress der Völker für den Frieden, „Das Gedächtnis der Menschheit“, aus: Bertolt Brecht, Werke. Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe, Band 12: Gedichte 2. © … Continue reading.)

References

References
1 zu Carola Rackete: https://www.jungewelt.de/artikel/484184.niedergang-der-linkspartei-rackete-schie%C3%9Ft-den-vogel-ab.html; abgerufen am 3.10.2024 um 09:53 Uhr
2 siehe: https://widerstaendig.de/keine-osterweiterung-der-nato/#Messer
3 Zum Kongress der Völker für den Frieden, „Das Gedächtnis der Menschheit“, aus: Bertolt Brecht, Werke. Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe, Band 12: Gedichte 2. © Bertolt-Brecht-Erben/Suhrkamp Verlag 1988

30.09.2024: CFM Mitarbeiter.innen wollen Tarifvertrag kündigen!

Heute übergaben die Mitarbeiter der Charité CFM GmbH die 1.700 Unterschriften der Petition, indem sie die Forderung der Bezahlung nach dem TVöD Nachdruck verleihen und kündigen die Kündigung des Haustarifvertrages zum 31.12.2024 an.

Auszug aus dem Wortlaut der Pressemitteilung vom 27.09.2024:

Über 1.700 und damit eine Mehrheit der Beschäftigten bei der Charité Facility Management (CFM) fordert die Bezahlung nach dem TVöD, dem an der Charité gültigen Tarifvertrag. Die schwarz-rote Koalition hat im Koalitionsvertrag die schnellstmögliche Rückführung der Krankenhaus-Tochtergesellschaften vereinbart. Konkrete Umsetzungsschritte sind, trotz Planungsschritten im Landeshaushalt, bisher jedoch noch nicht erfolgt. Die CFM-Beschäftigten wenden sich nun mit einer Petition an den Berliner Senat, die Charité und ihre Geschäftsführung. Sie wollen wie die Kolleg:innen der Muttergesellschaft Charité nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt werden. Mit der Petition starten die Beschäftigten eine Tarifbewegung für höhere Löhne bei der CFM. Damit droht der Charité neben den ohnehin anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst eine weitere Tarifauseinandersetzung.

„Die Politik hat uns viel versprochen – u. a. die komplette Rückführung in die Charité und damit die Gleichstellung mit unseren Kolleginnen und Kollegen an der Charité. Passiert ist nichts! Nun nehmen die Beschäftigten der CFM ihre Zukunft selbst in die Hand. Die Beschäftigten sind sich einig, sie werden Zusammenstehen für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes“, so der Maik Sosnowsky, ver.di Mitglied bei der CFM.

Die von einer Mehrheit der Beschäftigten unterzeichnete Petition wollen sie am Montag, 30. September, um 13:45 Uhr bei der Aufsichtsratssitzung der Charité am Campus Mitte, Eingang CCO, Virchowweg 6 an die Gesundheitssenatorin, Frau Czyborra, Finanzsenator, Herrn Evers und den Charité Vorstand überreichen.

Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen. Die Aktion eignet sich zur Bildberichterstattung. Interviews mit CFM-Beschäftigten können vor Ort vermittelt werden.“

Quelle:

Hier einige Redebeiträge sowie die Übergabe der 1700 Unterschriften an Frau Czyborra, Finanzsenator und eine kleine Bildergalerie.

Redebeitrag: Marcel

Redebeitrag: Lisa

Redebeitrag: Kati


Video der Übergabe der Unterschriften:

Videorechte und Ton: Ingo Müller

Kleine Fotogalerie: Fotorechte Ingo Müller

Grundrecht auf Streik – ein Leserbrief

Der Tagesspiegel zeichnet sich dadurch aus, dass er das Grundrecht auf Streik nicht zur Kenntnis nehmen will. Dewegen im folgenden Leserbrief extra für den Tagesspiegel ein kleiner Elementarkurs im Verfassungsrecht.

Hallo Checkpoint,

was schreiben sie da für einen unterirdischen Blödsinn? Ein Streik bei den städtischen Kitas in Berlin soll erst von einem Landesarbeitsgericht „genehmigt“ werden?
Ja geht’s noch? Hat überhaupt einer von Ihnen in der Redaktion ein vollständiges Grundgesetz vorrätig? Und könnte er/sie darin auch einmal nachlesen, was dort über die ‚Vereinigungsfreiheit‘ vulgo Streik geschrieben steht?
Es scheint nötig.
Selbst die rechtlich danach fragwürdige Tendenz, dass hier als absolute Ausnahme ein Untergericht es wagt, das Grundgesetz auszuhebeln und einen von der arbeitenden Basis fast einstimmig beschlossen Streik per Urteil „zu verbieten“ ist ein starkes Stück!
Auch hier zeigt der Tagesspiegel im Sinne eines stockkonservativen Staatsverständnisses auf, wie man Sprache so verbiegen kann, dass sich nicht erst der richtige Eindruck verfestigt, ein Gericht verbietet einen Streik. Nein, die Sprachverderber vom Tagesspiegel schaffen es, hier ein juristisch reaktionäres Bild zu verbreiten, als habe neuerdings ein Arbeitsgericht die Aufgabe, einen Streik überhaupt erst einmal zu genehmigen.
Der TSP rückt immer mehr ab in eine gefestigte, autoritäre Haltung und Stimmungsmache gegen alle fortschrittlichen Bestrebungen in Stadt und Land. Das werden wir politisch bekämpfen.

Ärgerliche Grüße

Rüdiger Deißler
Fraktion DIE LINKE. Charlottenburg-Wilmersdorf
Sprecher für Bauen und Wohnen, Arbeit, Soziales und Gesundheit

27. September 2024: Bundestagsdebatte um Rente -1. Lesung des Gesetzesentwurfs der Ampelregierung

Am Freitag, den 27. September die erste Lesung über das von der Ampelregierung vorgelegte Gesetz, mit dem der Einstieg in eine kapitalgedeckte Rente begonnen werden soll. Die Bundesregierung will eine Aktienrente einführen. Diese Aktienrente wird in dem Gesetzesentwurf „Generationenkapital“ genannt.

Die Bundesregierung will eine Stiftung aufbauen, an die sie ein Darlehen vergibt und auf die sie in den kommenden Jahren Vermögenswerte des Bundes übertragen will.[1]„Ab dem Jahr 2024 werden dem Generationenkapital 12 Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht. … Durch eine … Continue reading Das Vermögen dieser Stiftung soll in Aktien, an der Börse, also als Kapital investiert werden[2]„… wird eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ errichtet und damit der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung … Continue reading Damit ist diese Stiftung nichts anderes als der Startschuss einer weiteren Privatisierung von öffentlichem Vermögen und die Finanzierung eines Teils der Rente auf diesem Wege ist nichts anderes als der Beginn der Aktienrente.

Die Debatte im Bundestag war dadurch geprägt, dass die FDP den Aufbau dieser Aktienrente in größerem Umfang vorantreiben will als in dem Gesetzesentwurf geplant. Sie wird dabei von der CDU und AfD unterstützt, die dasselbe Ziel verfolgen[3]siehe Bundestagsdebatte vom 28.09.2024: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-rentenniveau-1017754; zu den Zielen der AfD: Drucksache 20/11847, … Continue reading. Die Gruppe DIE LINKE forderte dagegen eine Anhebung der Rente[4]siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-rentenniveau-1017754, die Gruppe BSW forderte, sich am Rentensystem Österreichs zu orientieren[5]„Von Österreich lernen – Eine gute Rente für alle“ (20/10735).

Wir verweisen auf unsere Beiträge zu diesem Thema auf der Seite „Für eine Rente wie in Österreich

Lesenswert auch der Bericht in der Jungen Welt über die Bundestagsdebatte.


Siehe: Zusammenfassung des Gesetzesentwurfs in: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1009726; Gesetzesentwurf im Wortlaut: https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011898.pdf

References

References
1 „Ab dem Jahr 2024 werden dem Generationenkapital 12 Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht. … Durch eine zukünftige Übertragung vorhandener Vermögenswerte des Bundes auf die Stiftung Generationenkapital können jährlich bisher im Bundeshaushalt vereinnahmte Vermögenserträge entfallen und einmalige Mehrausgaben im Bundeshaushalt in Zusammenhang mit der Übertragung der Vermögenswerte entstehen. Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreicht haben.“(Gesetzesentwurf der Ampelregierung: Drucksache 20/11898, S. 3 f.; https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011898.pdf).
2 „… wird eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ errichtet und damit der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen“ ((Gesetzesentwurf der Ampelregierung: Drucksache 20/11898, S. 2; https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011898.pdf).
3 siehe Bundestagsdebatte vom 28.09.2024: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-rentenniveau-1017754; zu den Zielen der AfD: Drucksache 20/11847, https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011847.pdf
4 siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-rentenniveau-1017754
5 „Von Österreich lernen – Eine gute Rente für alle“ (20/10735).

Arbeitsgericht verbietet Kitastreik – Ver.di will sich wehren.

Der Antrag des Senats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte in der ersten Instanz Erfolg: Das Arbeitsgericht unterband den Streik, weil die Gewerkschaft noch in der Friedenspflicht stehe. Das Arbeitsgericht führt „bestehende Entlastungsregelungen für Auszubildende“ an, die tariflich geregelt seien und die Gewerkschaften nun zur Friedenspflicht zwinge. Doch ein besserer Betreuungssschlüssel, den ver.di jetzt fordert, ist etwas ganz anderes als „Entlastungsregelungen für Auszubildende“[1]https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php. Zur Regelung eines Betreuungsschlüssels gibt es keinen Tarifvertrag, so dass auch keine Friedenspflicht der Gewerkschaft besteht.

Das Arbeitsgericht meinte außerdem, der Senat müsse nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel verhandeln, weil er „das Risiko eines Ausschlusses aus der Tarifgemeinschaft der Länder bei einem eigenständigen Tarifabschluss nicht eingehen“ müsse[2]https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php; die Tarifgemeinschaft der Länder ist der Verband, mit dem die Gewerkschaften ver.di und GEW … Continue reading. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mehrfach hervorgehoben, dass für Ziele, die in einem Tarifvertrag regelbar sind, gestreikt werden darf. Ein Tarifvertrag zur Entlastung ist unbestreitbar ein Streikziel, das sich durch Tarifvertrag regeln lässt, und ist damit als Streikziel zulässig. Dagegen hat das Arbeitsgericht einen völlig neuen Maßstab entwickelt, an dem es die Zulässigkeit von Streikzielen beurteilt. Es illegalisiert ein Streikziel, weil es das Risiko enthalten soll, dass der bestreikte Arbeitgeber, das Land Berlin, aus dem Arbeitgeberverband – hier die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) – ausgeschlossen werden könnte. Der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Arbeitgeberverband TdL wird ausschließlich vom Arbeitgeberverband selbst geregelt. Würde davon das Streikrecht der Gewerkschaft abhängen, so könnte der Arbeitgeberverband über diese internen Regelungen, auf die ver.di keinerlei Einfluss hat, bestimmen, ob ver.di streiken darf oder nicht. Einen solchen neuen Maßstab in einem vorläufigen Verfahren, in dem nur summarisch geprüft werden kann, aus dem Hut zu zaubern[3]„Daneben seien auch verbandspolitische Erwägungen des Landes Berlin von der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt, weil das Land als Arbeitgeber berechtigt sei, sich … Continue reading, kann nur als skandalös bezeichnet werden.

Ver.di kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. Der Rechtsstreit ist also noch nicht zu Ende, sondern wird in der nächsten Woche vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fortgesetzt werden.

Ein Problem könnte allerdings im weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits eine hohe Bedeutung gewinnen: Diese vorläufigen Verfahren, die zur Vehinderung von Streiks vom Arbeitgeber in Gang gesetzt werden – so wie jetzt durch den Senat geschehen – enden immer nach der zweiten Instanz; im vorliegenden Fall also vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der nächsten Woche. Das sonst mögliche Rechtmittel – die 3. Instanz – ist in diesen vorläufigen Verfahren versperrt. Es ist also in einem solchen Rechtsstreit unmöglich, Fehlentscheidungen der Landesarbeitsgerichte durch das Bundesarbeitsgericht korrigieren zu lassen. Das kann in solchen Vefahren zu schweren rechtwidrigen Einschränkung des Streikrechts durch die Landesarbeitsgerichte führen.

Die Konsequenz dieses verkürzten Verfahrens kann nur sei sein, dass die Untersagung eines Streiks auf diesem Wege nur sehr eingeschränkt möglich sein darf, nur ein offensichtlich rechtwidriger Streik darf vom Gericht untersagt werden[4]LAG Köln v. 19.03.2007 Az.: 12 Ta 4107, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 7; SächsLAG v. 2.11.2007 Az.: 7 SaGa 19/07, NZA 2008, 59; HessLAG v. 2.5.2003 Az.: 9 SaGa 637/03 Rn. 31. … Continue reading. Sonst werden die Gerichte der hohen verfassungsrechtlichen Bedeutung des Streikrechts nicht gerecht; das Streikrecht ist das wichtigste Instrument der abhängig Beschäftigten zur Verteidigung ihrer Rechte.

Dieser Rechtsstreit entwickelt sich zu einem Kampf um die Verteidigung des bestehenden Streikrechts. Der Kitastreik ist nicht rechtswidrig und schon gar nicht offensichtlich rechtswidrig.

Entscheidung des Arbeitsgerichts: Urteil vom 27.09.2024, 56 Ga 11777/24.

Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin Nr. 18/24 vom 27.09.2024 lesen.

References

References
1 https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php
2 https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php; die Tarifgemeinschaft der Länder ist der Verband, mit dem die Gewerkschaften ver.di und GEW bundesweit Tarifverträge abschließen, die sogenannten Flächentarifverträge
3 „Daneben seien auch verbandspolitische Erwägungen des Landes Berlin von der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt, weil das Land als Arbeitgeber berechtigt sei, sich in der Tarifgemeinschaft der Länder zu organisieren. Das Risiko eines Ausschlusses aus der TdL bei einem eigenständigen Tarifabschluss müsse das Land Berlin nicht eingehen“, Pressemitteilung des Arbeitsgericht Nr. 18/24 vom 27.09.2024, siehe https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php
4 LAG Köln v. 19.03.2007 Az.: 12 Ta 4107, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 7; SächsLAG v. 2.11.2007 Az.: 7 SaGa 19/07, NZA 2008, 59; HessLAG v. 2.5.2003 Az.: 9 SaGa 637/03 Rn. 31. Bundesverfassungsgericht und Bundesarbeitsgericht stehen auf dem Standpunkt, dass eine Bewertung von Arbeitskampfmaßnahmen durch die Fachgerichte grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn eine Arbeitskampfmaßnahmen offensichtlich ungeeignet oder unverhältnismäßig ist (Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 24 Rn. 43).

Berliner Senat zieht gegen Streik und Entlastung in den Kitas vor Gericht 

Nun bemühte der Berliner Senat das Arbeitsgericht. Verhandelt wird heute, Freitag, 27. September 2024 ab 14:00 Uhr.

Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Senat über einen Notdienst war gescheitert. Der Senat wollte 70 Prozent der Arbeitskräfte als Notdienst im Streik einsetzen. Darin sahen die Gewerkschaften zu Recht eine Einschränkung des Streikrechts, die sie nicht mittragen wollten.

Die Gewerkschaften können über das „Ob“ und den Umfang einer Notbetreuung allein entscheiden. Das haben sie getan.

Jetzt zieht der Senat vor das Arbeitsgericht, um den Kitastreik insgesamt zu unterbinden[1]https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489288.php. Die Erklärung des Finanzsenators „Grundsätzlich ist das Streikrecht ein hohes Gut“ ist damit ein reines Lippenbekenntnis. Denn der Finanzsenator erklärt ausdrücklich, er wolle einen „Dauerstreik verhindern“[2]PM v. 26.9.2025, https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.1489094.php, und beklagt, dass der unbefristete Streik zu „extremen Belastungen tausender Kinder und Eltern“ führen werde. Doch der Senat kann die notwendigen und vorübergehenden Belastungen im Streik sofort beenden: Durch andauernde Entlastungen in Form eines besseren und verbindlichen Kita-Betreuungsschlüssel.

Menschenrechtsinstitut mahnt zur Besonnenheit in Asyldebatte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte folgende Mitteilung:

Anlässlich der derzeitigen Befassung des Bundestages mit dem „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung und den Gesetzesvorschlägen der Opposition zum Asylrecht spricht sich das Deutsche Institut für Menschenrechte für mehr Besonnenheit in der Debatte aus. Hierzu erklärt die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Beate Rudolf:

„Die hitzige Debatte der letzten Wochen gleicht einem Wettbewerb um immer drastischere Vorschläge zur Verschärfung des Asylrechts. Besonders laut sind dabei die Stimmen derer, die auf Abschottung und Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen setzen und dabei bereit sind, sich über rechtsstaatliche Prinzipien hinwegzusetzen und sogar vor der Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl nicht Halt machen. Diejenigen, die für den Schutz der Menschenwürde und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards eintreten, finden in dieser aufgeheizten Debatte kaum noch Gehör.

Dabei steht viel auf dem Spiel. Wer Ängste schürt und den Eindruck erweckt, die Zurückweisung schutzsuchender Menschen würde zu mehr Sicherheit in Deutschland führen, setzt die demokratische Kultur unseres Landes aufs Spiel. Die derzeit diskutierten Verschärfungen im Migrations- und Sicherheitsrecht werden Radikalisierungen und Terroranschläge nicht verhindern können – dazu müssten präventive Maßnahmen gestärkt werden. Sie bergen vielmehr die Gefahr, das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig zu belasten und Grund- und Menschenrechte unverhältnismäßig einzuschränken.

Auch die europäische Zusammenarbeit droht durch nationale Alleingänge erheblichen Schaden zu nehmen. Eine Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen verstößt beispielsweise gegen menschenrechtliche Vorgaben und europäisches Recht. In vielen EU-Ländern drohen Asylsuchenden Verelendung, Obdachlosigkeit oder Inhaftierung. Gerichte untersagen deshalb immer wieder Abschiebungen. Ob eine Abschiebung zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden und kann nicht pauschal an einer Grenze entschieden werden.

Wie wir als Gesellschaft mit Schutzsuchenden umgehen, prägt das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Menschenrechte und rechtsstaatliche Verfahren sind zivilisatorische Errungenschaften. Sie dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“

Gala mit Dieter Hallervorden am 21. September 2024

Am 21.09.2024 – dem von den Vereinten Nationen gekürten „Weltfriedenstag“ – begrüßte Dieter Hallervorden namhafte Gäste: Gregor Gysi, Simone Lück-Hildebrandt, Gayle Tufts, Sebastian Krumbiegel, Ulla Meinecke, Wladimir Kaminer, Christoph Sieber, Caroline Beil, Antje Rietz, Arnulf Rating, Julian F.M. Stoeckel, Fabrizio Levita, Peter Hahne, die Tänzerin Crystalle, den Bildhauer Woytek und Harry Ermer am Piano. Sie alle möchten ein Zeichen ihrer Sehnsucht nach Frieden und Gerechtigkeit setzen. „Es ist mir ein Herzensanliegen, weil ich glaube, dass der Frieden ein wahres Meisterwerk der Vernunft ist.“, betont der Initiator dieser einmalig stattfindenden Friedens-Hommage, Dieter Hallervorden. Für die musikalische Umrahmung zeichnet Yellow Cello (Tim Sund und Thomas Schmidt-Ott) verantwortlich. Neben zahlreichen Live-Performances von Wort-, Musik-, Gesangs- und Tanzdarbietungen wird es Videobotschaften u.a. von Axel Prahl, Ron Williams, Frank Lüdecke und Ole Lehmann geben.

Am 15.04.2024 veröffentlichte Dieter Hallervorden das Gedicht. „GAZA GAZA“ und ihm schlug eine Weller der Empörung entgegen. Er hat sich unerwartet deutlich, wenn auch in feinsinniger Lyrik, auf die Seite der im #Gazastreifen bombardierten Menschen gestellt. Das Video zeigt harte Bilder mit einem sensiblen Lied, nicht nur für die palästinensischen Menschen, sondern auch für eine friedliche Zukunft Israels.