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Schwerpunkt: Ukraine

  • Zur Gefahr eines Dritten Weltkrieges
    Auf Youtube kann eine Stellungnahme von Klaus von Dohnany zur gegenwärtigen deutschen Außenpolitik und zur Gefahr eines Dritten Weltkrieges angesehen werden. Er verweist auf eine aktuelle Warnung Henry Kissinger’s vor einem Dritten Weltkrieg (unten ab 52:56). Die Gefahr eines … Weiterlesen
  • Eskalation bis zum Atomkrieg.
    Vorbemerkung: Am 13. März 2023 stimmte die Bundesregierung der Lieferung von Flugzeugen durch Polen an die Ukraine zu. Ein Jahr später im Februar / März geht wird der Streit um die Lieferung von TAURUS Marschflugkörpern angeheizt. Bisher lehnt Bundeskanzler … Weiterlesen
  • Die nationale Sicherheitsstrategie der USA
    Zusammenfassung: Die US-Regierung veröffentlichte am 12. Oktober 2022 ihre “Nationale Sicherheitsstrategie.” Die USA beanspruchen eine dauerhafte Führungsrolle in der ganzen Welt. Es gehe um die Zukunft der internationalen Ordnung. China sei fähig, das globale Spielfeld zu seinen Gunsten zu … Weiterlesen
  • Keine Osterweiterung der NATO
    Zu diesem besonders häufig gelesenen Beitrag vom 4. März 2022, zuletzt ergänzt im September 2023: Zahllose Menschen sterben im Ukraine-Krieg. Aber niemand fragt: Was verteidigen sie? Die russische Regierung will nicht, dass die Ukraine Mitglied der NATO wird. Sie … Weiterlesen

Weitere Beiträge:

  • Die Botschaft des Papstes Ostern 2024
    Man kann nur hoffen, dass mehr Katholiken für die Ziele, die der Papst in seiner Rede nannte, nicht nur beten, sondern auch auf die Straße gehen. Der Papst: “Meine Gedanken sind vor allem bei den Opfern der vielen aktuellen Konflikte in der Welt, angefangen bei denen in Israel und Palästina und in der Ukraine. … … Weiterlesen
  • TAURUS: Wohin steuert die Bundesrepublik?
    Eine Ergänzung am 8. März 2024: Kujat beschreibt die Funktionsweise des Marschflugkörpers TAURUS. Er warnt vor allem auch davor, dass deren Einsatz den Eintritt Deutschlands in den Krieg mit Russland zur Folge hat (siehe unten unter 5.). Vier Meldungen der letzten Tage: 1. “Kanonen und Butter – das wird nicht gehen”, 2. Hohe deutsche Offiziere … Weiterlesen
  • NATO Generalsekretär Stoltenberg in einer Rede vom 7. September 2023:
    1. Dezember 2023: NATO-Generalsekretär Stoltenberg erklärte am 7. September 2023: “Zunächst einmal ist es historisch, dass Finnland jetzt Mitglied des Bündnisses ist. Und wir müssen uns an den Hintergrund erinnern. Der Hintergrund war, dass Präsident Putin im Herbst 2021 erklärte und sogar einen Vertragsentwurf schickte, den die NATO unterzeichnen sollte, um zu versprechen, dass die … Weiterlesen
  • “Gefahr eines Krieges in Europa”
    Der Verteidigungsminster Pistorius gab der ZDF – Sendung “Berlin direkt” am 29.Oktober 2023 ein bemerkenswertes Interview Dieses Interview kann hier verschriftlicht nachgelesen werden. Der Verteidigungsminisert wird gefragt: “Jetzt betonen Sie aber selber auch bei jeder Gelegenheit, wie bedrohlich die Weltlage momentan ist und wie groß die Instabilität heranwächst. Braucht es da nicht jetzt einen Mentalitätswechsel, … Weiterlesen
  • NATO-Generalsekretär zu den Ursachen des Krieges in der Ukraine
    “Zunächst einmal ist es historisch, dass Finnland jetzt Mitglied des Bündnisses ist. Und wir müssen uns an den Hintergrund erinnern. Der Hintergrund war, dass Präsident Putin im Herbst 2021 erklärte und sogar einen Vertragsentwurf schickte, den die NATO unterzeichnen sollte, um zu versprechen, dass die NATO nicht mehr erweitert wird. Das war es, was er … Weiterlesen
  • Vor 40 Jahren: Der Mann, der die Welt rettete
    Wie Oberst Petrow den Atomkrieg verhinderte Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ ruft die Medien und die Friedensbewegung dazu auf, mit Berichten und Aktionen an Oberstleutnant Stanislaw Petrow zu erinnern, der die Welt vor 40 Jahren (am 26. September 1983) vor einem Atomkrieg bewahrte. Dem damaligen sowjetischen Offizier ist es zu verdanken, dass die atomare … Weiterlesen
  • Das ist nicht mein Bundeskanzler
    Bundeskanzler Scholz beleidigte in seiner Rede am 18.08.2023, anlässlich der Wahlkampfunterstützung der bayerischen SPD, alle, die sich für den Frieden einsetzen. Er sagte: “Die, die hier mit Friedenstaube rumlaufen, sind vielleicht gefallenen Engel, die aus der Hölle kommen.” Menschen, die für Frieden eintreten, so hinzustellen als kämen sie aus der Hölle, ist eines Bundeskanzlers nicht … Weiterlesen
  • Drewermann Friedensappell Selenskyj Karlspreis 2023 
    Am 14. Mai 2023 wird Europas bekanntester Friedensaktivist Eugen Drewermann anlässlich der Verleihung des Karlspreis 2023 an den ukrainischen Präsidenten Selenskyj einen Appell für den Frieden und das Ende des Kriegs an die Welt richten. Bitte die Vorankündigung und den Link dieses wichtigen Appells für den Frieden weit und breit teilen! Drewermanns Rede wird in … Weiterlesen
  • Die Stationierung von Atomwaffen in Nicht-Atomwaffenländern
    Vorbemerkung: Aus Anlass des 78. Jahrestages des Abwurfs der Atombombe auf Hiroshima durch die USA im Folgenden ein Artikel über die Stationierung von Atomwaffen in Nicht-Atomwaffenländern. Zu diesen Ländern gehört auch Deutschland. Der Artikel, der kürzlich im Bulletin of the Atomic Scientist veröffentlicht wurde, enthält einen Rückblick  auf die kontroversen Diskussionen der NPT-Vertragsstaaten (NPT = … Weiterlesen
  • Die USA liefern Streubomben – die Bundesregierung unterstützt das – Juristinnen und Juristen nehmen Stellung.
    Die USA liefern Streumunition an die Ukraine. Die Bundesregierung unterstützt das. Dazu nahm die deutsche Sektion der IALANA am 26. Juli 2023 Stellung. Die IALANA ist die internationale Vereinigung der Juristinnen und Juristen gegen atomare Waffen. Hier die Stellungnahme der IALANA: Der nationale Sicherheitsberater der USA, Jake Sullivan, hat am 8. Juli 2023 der Öffentlichkeit … Weiterlesen
  • 14.07.2023: Ukraine – welchen Staat unterstützt Deutschland da eigentlich?
    Veranstaltung von “Frieden gewinnen, nicht den Krieg!” am 14. Juli 2023 in der Mediengalerie – Referent: Werner Rügemer. Conny Renkl berichtet: Um 18 Uhr war der Raum mit über 100 Personen übervoll. Einige KollegInnen nahmen es sogar in Kauf zu stehen. In der Begrüßung zu dieser fünften Veranstaltung in unserer Vortrags- und Diskussionsreihe stellte Kameradin … Weiterlesen
  • “Whataboutism” als Kampfbegriff
    Wird der Krieg Russlands gegen die Ukraine als völkerrechtswidrig beschrieben, so wird die Gegenfrage “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg der USA gegen Irak?” als “Whataboutism” entwertet. Die Gegenfrage soll nicht zulässig sein, weil sie das Augenmerk auf einen anderen völkerrechtswidrigen Krieg richtet. Wenn Gegenfragen wie “Und was ist mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen … Weiterlesen
  • Zur Gefahr eines Dritten Weltkrieges
    Auf Youtube kann eine Stellungnahme von Klaus von Dohnany zur gegenwärtigen deutschen Außenpolitik und zur Gefahr eines Dritten Weltkrieges angesehen werden. Er verweist auf eine aktuelle Warnung Henry Kissinger’s vor einem Dritten Weltkrieg (unten ab 52:56). Die Gefahr eines Dritten Weltkrieges ergibt sich unter anderem aus der immer schärferen Konfrontationspolitik der USA gegenüber China. Der … Weiterlesen
  • Waffenlieferungen an die Ukraine seit Kriegsbeginn!
    Die Plattform: statista veröffentlicht Insights (Einblicke) und Fakten aus 170 Branchen und 150+ Ländern. Unter anderen ist der Ukraine-Krieg ein Schwerpunkt ihrer Arbeit. Es ist unmöglich, sich all die Informationen, die uns täglich über diesen Krieg informieren, zu merken und die unzähligen Milliarden, die für die Waffen ausgegeben, zu verdeutlichen. So untersucht Statista folgende Schwerpunkte: … Weiterlesen
  • Friedenspolitische Gewerkschaftskonferenz am 23./24.06.2023 in Hanau
    Hier kann die empfehlenswerte Rede des 1. Bevollmächtigten der IG Metall Hanau-Fulda, Robert Weißenbrunner, auf der friedenspolitschen Konferenz in Hanau am 23./24. 06. nachgelesen werden. Im Einladungstext der Veranstalter IG Metall Hanau-Fulda und der Rosa-Luxemburg-Stiftung heißt es:  “Aus der Geschichte wissen wir, Kriege drängen Gewerkschaften in Widerspruchskonstellationen. Die deutschen Gewerkschaften stehen wieder einmal vor der Herausforderung, … Weiterlesen
  • Mitglieder der „Anti-Nato-Aktion“ aus Athen berichten
    Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Es geht darum, den Frieden zu gewinnen, nicht den Krieg!“ informierten uns eine Vertreterin und ein Vertreter der „Anti-Nato-Aktion“ aus Athen über ihre Einschätzungen, Ziele und die Situation in Griechenland. Wir hatten beide im Herbst letzten Jahres kennengelernt anlässlich der ersten öffentlichen Vorstellung ihres Bündnisses. Unser Besuch in Athen fand statt … Weiterlesen
  • China – eine aufstrebende Weltmacht
    Einleitung: Die USA erwirtschafteten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Hälfte des Welt-Bruttosozialprodukts. Zwischen 2002 und 2022 stieg Chinas Anteil am Welt-BIP von 8,1 Prozent auf 18,8 Prozent. Der Anteil der USA sank im gleichen Zeitraum von 19,8 auf 15,8 Prozent. Der Anteil der EU schrumpfte von 19.9 auf 14,8 Prozent.[1]Belege für die Behauptungen … Weiterlesen
  • Eskalation bis zum Atomkrieg.
    Vorbemerkung: Am 13. März 2023 stimmte die Bundesregierung der Lieferung von Flugzeugen durch Polen an die Ukraine zu. Ein Jahr später im Februar / März geht wird der Streit um die Lieferung von TAURUS Marschflugkörpern angeheizt. Bisher lehnt Bundeskanzler Scholz solche Lieferungen ab. Der französische Staatspräsident schließt die Entsendung von Bodentruppen nicht aus. Die Eskalationsschraube … Weiterlesen
  • Chinas Position zur politischen Beilegung der Ukraine-Krise
    China legte am 24.Februar 2023 einen Vorschlag zur Beendigung des Krieges in der Ukraine vor. Es gibt keine einzige Forderung, die nicht auch im Sinne der Friedensbewegung ist. Ja, es ist sogar so: Sehr wichtige Forderungen der Friedensbewegung sind in diesen zwölf Punkten enthalten. Hinzu kommen unsere Forderungen: Keine Waffenlieferungen an die Ukraine! Keine Militarisierung … Weiterlesen
  • FRIEDEN SCHAFFEN! Waffenstillstand und Gemeinsame Sicherheit jetzt!
    Es ist ein sehr wichtiger gemeinsamer Aufruf veröffentlicht worden. Vor allem haben viele Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter diesen Aufruf unterschrieben. Das gibt Hoffnung, dass sich zusammen mit den Gewerkschaften eine Friedensbewegung aufbaut. Hier gehts zur Webseite des Aufruf: “Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V.“ Hier ebenfalls der Aufruf im vollen Wortlaut und die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner: Mehr als … Weiterlesen
  • Gute Kriege – schlechte Kriege?
    Hier ein Video-Beitrag (3 Minuten) gegen den Krieg:
  • Samstag, 25. Februar 2023, Brandenburger Tor, Kundgebung gegen den Krieg
    Die Dokumentation der Kundgebung gegen den Krieg in der Ukraine am 25. Februar 2023 vor dem Brandenburger Tor: Stellungnahmen zur Berichterstattung über die Kundgebung Von Anfang an war das “Manifest für den Frieden” sowie die Kundgebung Anfeindungen ausgesetzt. Höhepunkt der Anfeindungen wiederspiegeln sich nach der Kundgebung in den bürgerlichen Massenmedien, seitens des Bundesvorstand der Linken … Weiterlesen
  • Stoppt den Krieg in der Ukraine: Auftaktveranstaltung 23.02.23 um 18 Uhr sowie Kundgebung 24.2.2023 um 17.00 Uhr Brandenburger Tor
    Auftaktveranstaltung zur Kundgebung “Den Frieden gewinnen – Nicht den Krieg” weiterlesen hier: Friko Berlin ruft zur Kundgebung” Stopp den Krieg in der Ukraine” am 24.02.2023, 17.00 Uhr Brandenburger Tor
  • Waffen runter – Löhne rauf!
    Zur Vorlage auf der Delegiertenversammlung der IG Metall Bremen im März 2023: Antrag an den 25. Gewerkschaftstag der IG Metall „Waffen runter – Löhne rauf !” Der 25. Gewerkschaftstag der IG Metall stellt fest: Waffen runter – Löhne rauf!“ Antragsteller: Bremen, 01.02.2023. Begründung: Aus der Satzung der IG Metall: “§ 2 Aufgaben und Ziele der … Weiterlesen
  • Gegen Reallohnverluste und Krieg
    Knapp 100 Gewerkschafter folgten vergangenen Donnerstag einer Demonstration der Verdi-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin (FU) vor das Berliner Abgeordnetenhaus. Die Gewerkschafter übergaben anlässlich der letzten Plenarsitzung vor den Wiederholungswahlen im Februar eine Petition mit knapp 4.800 Unterschriften. Über 20 Personalratsgremien der Hochschule fordern darin, die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro, welche das Land Berlin … Weiterlesen
  • Baerbock: “Weil wir einen Krieg gegen Russland führen und nicht gegeneinander …”
    Was soll man von der Erklärung des Bundeskanzlers Olaf Scholz halten, der am 25. Januar versichert, Deutschland sei keine Kriegspartei, wenn seine Außenministerin Annalena Baerbock einen Tag vorher vor der Versammlung des Europarats in Straßbourg sagt: Wir führen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander? Hier das Video dazu: Am 26. Januar erklärte das Auswärtige: … Weiterlesen
  • Strack-Zimmermann’s Verbindungen zur Rüstungsindustrie
    Wer den Frieden will, muss abrüsten – aber nicht mit Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Mitglied der FDP und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestages. Schon am 8. Mai 2022 meldete die Osnabrücker Zeitung: “Der Verein Lobbycontrol hält die ehrenamtlichen Funktionen der Verteidigungsausschussvorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) in Vereinen, an denen die Rüstungsindustrie zentral beteiligt ist, für schlecht vereinbar mit … Weiterlesen
  • Wer ist dafür verantwortlich, dass dieser Krieg immer noch nicht beendet ist?
    In einem Interview mit der Zeitung “Zeitgeschehen im Focus” geht General a.D. Harald Kujat ausführlich auf die Verhandlungen ein, die im Frühjahr 2021 zwischen Russland und der Ukraine geführt, dann aber auf Grund der Intervention des Westens abgebrochen wurden. Dafür, dass der Krieg noch immer nicht beendet ist, tragen daher Großbritannien, aber auch die NATO … Weiterlesen
  • Krieg und Kapital zerstören Löhne, Leben und Klima!
    Dieser Beitrag erscheint in aktualisierte Fassung. Die Bundesregierung hält nicht nur an dem Waffenexport in die Ukraine fest, sondern auch an dem Wirtschaftskrieg gegen Russland. Gleichzeitig schützt sie das private Kapital im Energiehandel und in der Energiewirtschaft. So treibt sie die klimaschädlichen Emissionen ebenso in die Höhe wie die Preise für die Verbraucher. Krieg und … Weiterlesen
  • Merkel und Minsk: Verhandlungen und Kriegsvorbereitung
    Die ZEIT vom 25. November 2022: “Dem Spiegel-Bericht zufolge glaubt Merkel, beim Nato-Gipfel in Bukarest 2008 und auch später bei den Verhandlungen in Minsk die Zeit gekauft zu haben, die die Ukraine habe nutzen können, um sich einem russischen Angriff besser zu widersetzen. Die Ukraine sei jetzt ein stärkeres, wehrhafteres Land. Damals, sei Merkel sicher, … Weiterlesen
  • Die nationale Sicherheitsstrategie der USA
    Zusammenfassung: Die US-Regierung veröffentlichte am 12. Oktober 2022 ihre “Nationale Sicherheitsstrategie.” Die USA beanspruchen eine dauerhafte Führungsrolle in der ganzen Welt. Es gehe um die Zukunft der internationalen Ordnung. China sei fähig, das globale Spielfeld zu seinen Gunsten zu kippen. Ein weiterer Gegner sei Russland. Die Welt stehe an einem Wendepunkt. Es gehe darum, die … Weiterlesen
  • Atomkriegsgefahr
    Autor: Benedikt Hopmann, 05.11.2022 Es ist instruktiv, die Erklärungen der G 20 des Jahres 2022 und des Jahres 2023 miteinander zu vergleichen. Der Textabschnitt zum Krieg in der Ukraine enthielt im Jahr 2022 unter Bezugnahme auf die entsprechende UN-Resolution eine direkte Verurteilung Russlands: “Wir bekräftigten unsere nationalen Positionen, wie wir sie in anderen Foren zum … Weiterlesen
  • „Unsere europäischen Werte“: 1,21 Euro Mindestlohn in der Ukraine
    Autor: Werner Rügemer; 01.11.2022 Die Ukraine ist korrupt – wissen wir, macht nichts, ist ja für die gute Sache. Aber die Ukraine hat auch die ärmste und kränkeste Bevölkerung, ist Drehscheibe der europaweiten Niedrigstlöhnerei und des Zigarettenschmuggels, Weltspitze beim Handel mit dem weiblichen Körper – und hat mehr Soldaten als jeder europäische NATO-Staat. Von Werner Rügemer.[1]Werner … Weiterlesen
  • “Es geht darum, den Frieden zu gewinnen – nicht den Krieg”
    Autor: Benedikt Hopmann, 28.10.2022 Der UN-Diplomat Michael von der Schulenburg, der auch der Sondierungs- und Vorbereitungsgruppe für ein Friedensabkommen (Vatikanstadt)* angehört, hat am 12.10.2022 unter dem klugen Titel “Es geht darum den Frieden zu gewinnen – nicht den Krieg” einen herausragenden Artikel zum Krieg in der Ukraine geschrieben. Wir empfehlen dringend, diesen Artikel zu lesen. … Weiterlesen
  • 400.000 Menschen
    haben bis zum 12. Oktober den Brief an Bundeskanzler Scholz unterschrieben, der von von der EMMA-Redaktion initiiert und am 29. April veröffentlicht wurde. Die EMMA-Redaktion: “Und es sind Tag für Tag etwa tausend mehr. Interessiert das die Politik und die Medien so gar nicht?“ Der offene Brief richtet sich gegen die Lieferung von schweren Waffen … Weiterlesen
  • Hands off Russia? Hands off Ukraine?
    “Hände weg von Russland”? Das kann doch wohl nicht wahr sein! Hat die Ukraine Russland überfallen oder Russland die Ukraine? Na also: Dann muss es doch wohl heißen: “Hände weg von der Ukraine” Diese Forderung wird mit völliger Selbstverständlichkeit ausschließlich an Russland gerichtet. Aber wir leben in Deutschland. Was können wir tun? Was kann die … Weiterlesen
  • Protestieren statt frieren Genug ist Genug! 03.10.2022
    “Heizung, Brot & Frieden.de” rief zur zweiten Demonstration nach Berlin auf. Ihr gefolgt waren ca 1400 Teilnehmer. Die erste Demo “Genug ist Genug” fand am 05.09.2022, weitere Infos hier: Auszug aus dem Aufruf: “In Deutschland bahnt sich eine soziale und wirtschaftliche Katastrophe an. Die Preise schießen durch die Decke, aber Löhne und Einkommen halten nicht … Weiterlesen
  • Merkel, Putin, Russland und Biden
    Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich am 27. September 2022 bei der Eröffnung der “Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung” auch zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und zu Kremlchef Wladimir Putin. “Man sollte seine Worte ernst nehmen”, sagte die CDU-Politikerin unter anderem und bezog sich dabei auf eine ihrer früheren Aussagen zum russischen Staatschef. Zudem ergänzte sie ihr … Weiterlesen
  • Wo führt das hin?
    Jetzt hat Putin die Teilmobilmachung angeordnet. “Das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg”. Die CDU bereitete schon vorher im Bundestag einen Antrag vor, der die Bundesregierung auffordert, “die Genehmigung für die Ausfuhr von Kampf-, Schützen- und Transportpanzern aus Industriebeständen an die Ukraine umgehend zu erteilen und darüber hinaus schwere Waffen, insbesondere gepanzerte Gefechtsfahrzeuge und mehr … Weiterlesen
  • Was tun für eine Beendigung des Ukrainekrieges?
    “Foto: Lühr Henken” Lühr Henken* hielt am Freitag, den 9. September 2022 in der Mediengalerie den folgenden Vortrag auf einer Veranstaltung, zu der die Koordination “1918 unvollendet”, der Arbeitskreis Frieden in der Berliner VVN-BdA und die beiden Bezriksorganisationen der VVN-VdA Tempelhof-Schöneberg und Neukölln eingeladen hatten. Es war die erste Veranstaltung, die auf der Basis des … Weiterlesen
  • Ukraine-Krieg: Vorschläge für Verhandlungslösungen
    Nach den militärischen Erfolgen der Ukraine oder besser sollte man sagen der NATO gewinnt immer mehr die Meinung an Boden, den Krieg durch Krieg beenden zu können. Das kann sich als eine Illusion herausstellen. Der Krieg ist bisher nur immer weiter eskaliert. Zudem wird nicht die Frage beantwortet, was nach diesem Krieg kommt. Der Präsident … Weiterlesen
  • Eindrücke von der Proteskundgebung: “Genug ist genug – Protestieren statt frieren!”
    Montag 5. September 2022, Eindrücke von der Protestkundgebung vor der Geschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen: „Genug ist genug – Protestieren statt frieren“ – Heizung, Brot und Frieden 300 Teilnehmer wurden erwartet und auch zur Demo angemeldet, es waren dann über 1.000 Teilnehmer gekommen. Ein Zeichen, dass die Kraft der Straße zunimmt, auch wenn wir als … Weiterlesen
  • “Kauft grüne Rüstungsaktien!”
    Am Montag ist eine Kundgebung vor der Parteizentrale von DIE GRÜNEN geplant, die eher nicht bereit sein werden, ihre Politik auf dieser Kundgebung darzulegen, so dass das wohl einige Demonstrantinnen und Demonstranten übernehmen müssen. Hier einige Vorschläge: “Feuer löscht man mit Benzin!” “Grüne Moral bis zum letzten Ukrainer!” “Atomkriegsprovokation ist grünes Menschenrecht!” “Guten Tag, Kriegstreiber:innen!” … Weiterlesen
  • Feuer löscht man nicht mit Benzin
    Die Friedenskoordination Berlin hatte am 1. September 2022 zu einer Fahrraddemonstration aufgerufen. Hier Bilder von dieser Demonstration. Während eines kleinen Zwischenstopp vor der Bundeszentrale der SPD, dem Willy Brandt Haus, hielt Benedikt Hopmann eine Rede, die hier in schriftlicher Form vorgelegt wird und nur um wenige Sätze ergänzt wurde: Wer denkt an diesem Tag vor … Weiterlesen
  • Handwerk gegen Krieg, Sanktionen und Preissteigerungen
    28. August 2022: Kundgebung der Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau-Roßlau Zusammenfassendes Video Fotogalerie Redebeiträge weitere Infos und Unterstützung der Petition “Nordstream 2 statt Gasumlage” Presseberichte Zusammenfassung ca. 2.000 Menschen nahmen an der Kundgebung am 28. August 2022 in Dessau teil Fotogalerie Redebeiträge von der Kundgebung: Karl Krögel, Kreishandwerksmeister, Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau-Roßlau; Reiner Braun, Executive Direktor International Peace … Weiterlesen
  • Hintergründe und Lösungsperspektiven des Ukraine-Krieges
    Der Bundesausschuss Friedensratschlag formulierte im Juni 2022 ein Positionspapier zum Ukraine-Krieg, das auch noch im August aktuell ist. Es lohnt, sich etwas Zeit zu nehmen und diesen Beitrag zu lesen. Wir veröffentlichen ihn daher hier noch einmal in voller Länge und an hervorgehobener Stelle. Die Hoffnungen vieler nach dem Ende des Kalten Krieges auf eine … Weiterlesen
  • Handwerk gegen Krieg, Sanktionen und Preissteigerungen – Aufruf zur Kundgebung der Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau-Roßlau
    Obermeister aus Sachsen-Anhalt, Karl Krökel ruft gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau-Roßlau zur einer Kundgebung am 28.08.2022 auf. Wann?  Sonntag, 28.08.2022  –  11 Uhr – Marktplatz/Friedensglocke Dessau. Aus dem Aufruf: “Seit Februar 2022 hat die EU mehrere Sanktionspakete gegen Russland verhängt. Was haben diese zahlreichen Sanktionen bewirkt? Der Aspekt, das derartige Strafmaßnahmen konfliktverschärfend wirken, ist … Weiterlesen
  • Wir zahlen nicht für eure Kriege! Fotogalerie und Anmerkungen.
    Hinweis: Am 1. Oktober 2022 ist eine weitere bundesweite Demonstration geplant. Der Kundgebung und Demonstration am 2. Juli 2022 – mit einer herausragenden Rede von Rolf Becker zum Schluss der Veranstaltung – war folgender Gedanke vorangestellt: Am Ende seiner Rede zitierte Rolf Becker das Gedicht, das Wolfgang Borchert kurz vor seinem Tod 1947 schrieb: “Dann … Weiterlesen
  • Lebensglück
    “Wir können auch mal ein paar Jahre weniger Lebensglück ertragen” – Gauck. Keine SEKUNDE Lebensglück für eure Kriege! Das Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Gauck und die Antwort dazu waren auf einem Pappschild zu lesen, das während der Feier “50-Jahre-Georg-von-Rauch-Haus” aufgestellt worden war. Das Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten ist hier zu lesen. Altbundespräsident Joachim Gauck hat … Weiterlesen
  • Appell für den Frieden – hier lesen – hier unterschreiben.
    Es gibt inzwischen zahlreiche offene Briefe und Aufrufe zum Krieg in der Ukraine. Doch dieser Appell richtet sein Augenmerk auf das, was den Krieg schnell beenden könnte. Darüber berichten die großen Zeitungen und Fernsehsender wenig. Aufrufe an Putin helfen da kaum weiter. Dieses Deutschland hat eine Verantwortung. Um diese Verantwortung geht es. Unter den Erstunterzeichnerinnen … Weiterlesen
  • Beiträge vom Kongress „Ohne NATO leben – Ideen zum Frieden“
    Nachfolgend wollen wir auf dieser Seite über den Kongress “Ohne Nato leben – Ideen zum Frieden” berichten, der am 21. Mai in Berlin in der Humboldt Universität stattfand. Wir legen unser Augenmerk auf die veröffentlichen Beiträge der Webseite der Frieden-links-Bewegung und werden die dort veröffentlichten Beiträge des Kongresses nach und nach auch hier veröffentlichen. Anfangen … Weiterlesen
  • Völkerrechtswidrige Angriffe der Türkei auf kurdische Gebiete nicht weiter dulden
    “Weitgehend unbeachtet von der hiesigen Öffentlichkeit greift die Türkei wieder einmal kurdische Gebiete im Nordirak und in Nordsyrien an. Am 17. April 2022 startete die türkische Armee ihre Großoffensive „Claw-Lock“, die sich nach offiziellen Angaben der türkischen Regierung gegen PKK-Stellungen richtet. Wie bereits in der Vergangenheit wird aber auch die kurdische Zivilbevölkerung getroffen. Angriffe nicht … Weiterlesen
  • “Ohne NATO leben – Ideen zum Frieden”
      Kongress Berlin und online 21. Mai 2022 von 11 bis 19 Uhr “Es herrscht wieder Krieg in Europa. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist völkerrechtswidrig und, wie jeglicher Krieg, nicht gerechtfertigt. Der Einmarsch russischer Truppen und die Bombardements verursachen großes Leid unter der Zivilbevölkerung. Die Folgen auf die internationalen Beziehungen sind dramatisch. Noch … Weiterlesen
  • Zwei offene Briefe
    Zu dem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz vom 21. April 2022 ist ein weiterer offener Brief an den Bundeskanzler vom 29. April 2022 gekommen. Wir dokumentieren beide offenen Briefe: Offener Brief an Olaf Scholz vom 29. April 2022 Dieser Brief vom 29. April 2022 an den Bundeskanzler wurde innerhalb weniger Stunden von über 10.000 Menschen … Weiterlesen
  • «Jede militärische Lösung führt in die Katastrophe!»
    Die Menschen haben Angst. Und das aus guten Gründen. Sie befürchten, dass der Krieg eskaliert. Der Krieg muss beendet werden. Dr. Erich Vad, Brigadegeneral a.D. und von 2006 bis 2013 militärischerpolitischer Berater der ehemaligen Bundeskanzlerin Merkel, hat ein Interview gegeben, indem er auf einige Fragen in diesem Zusammenhang antwortet. Hier das Interview in vollem Wortlaut … Weiterlesen
  • Offener Brief
    Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben am 21. April 2022 einen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz veröffentlicht: “Wenn Verantwortung tragende Menschen wie Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, diese Entwicklung nicht stoppen, steht am Ende wieder der ganz große Krieg. Nur diesmal mit Atomwaffen, weitreichender Verwüstung und dem Ende der menschlichen Zivilisation. Die Vermeidung von immer mehr … Weiterlesen
  • Keine Osterweiterung der NATO
    Zu diesem besonders häufig gelesenen Beitrag vom 4. März 2022, zuletzt ergänzt im September 2023: Zahllose Menschen sterben im Ukraine-Krieg. Aber niemand fragt: Was verteidigen sie? Die russische Regierung will nicht, dass die Ukraine Mitglied der NATO wird. Sie betrachtet eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine als Bedrohung: Nach Darstellung der russischen Regierung beträgt die Flugzeit für … Weiterlesen
  • Ostermarsch – 16.04.2022
    Die Ostermärsche in diesem Jahr waren wichtige Demonstrationen gegen Militarismus und Krieg und der Aufruf der Berliner Friedenskoordination ein wichtiges Zeichen: “Die Waffen nieder!” Deutschland darf nicht in die Schützengräben zurückkehren. Hier der Aufruf der Friedenskoordination im vollen Wortlaut. Recht herzlichen Dank an Jochen Gester für die Genehmigung der Veröffentlichung der Fotos.
  • Alle Beiträge zum Ukraine-Krieg
    Wichtige Beiträge Weitere Beiträge
  • Nachdenken über den Krieg
    Vor einiger Zeit sprach mich eine Frau an: Wenn sie sage: “Ich bin gegen die Lieferung von Panzern in die Ukraine”, sei die Antwort: “Das ist schwierig”. Die Frau weiter: “Nichts ist schwierig. Die Lieferung der Panzer ist die Entrittskarte in den Krieg.” Die Frau war weit über 80 Jahre. Ein zwanzig Jahre junger Mensch … Weiterlesen
  • Eine große Rede gegen den Krieg
    Die irische Europaabgeordnete Clare Daly hat im EU-Parlament die Ukraine-Politik der Union scharf kritisiert und dem Bündnis vorgeworfen, die Menschen in der Ukraine, der EU und in Russland zu einem Spielball der NATO und des militärisch-industriellen Komplexes zu machen. Hier die Rede hören und sehen. Statt immer mehr Waffen in die Ukraine zu pumpen, die … Weiterlesen
  • “Nein zu Krieg! Nein zu Aufrüstung! Frieden jetzt!”
    Die IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper hat folgende Resolution beschlossen: Wortlaut der Resolution. Siehe auch: Was tun, um den Krieg zu beenden?
  • Was tun, um den Krieg zu beenden?
    Ich möchte später einmal sagen können: “Ich bin aufgestanden gegen die, auf die wir noch am ersten Einfluss nehmen konnten und die den Krieg hätten beenden können, aber Öl ins Feuer gegossen haben”. Wir demonstrieren für den Frieden. Aber reicht das? Mit dieser Forderung bewegen wir uns keinen Millimeter auf ein Ende des Krieges zu. … Weiterlesen
  • Raus aus der Eskalationsspirale
    Knapp drei Monate vor Kriegsbeginn warnten ehemalige deutsche Generäle und Botschafter in einem Aufruf am 7. Dezember 2021: “… Wir drohen in eine Lage zu geraten, in der ein Krieg in den Bereich des Möglichen rückt”. Der Aufruf endete mit folgender Feststellung: “… es gibt für die Ukraine-Krise keine militärische Lösung, die nicht zu einer … Weiterlesen
  • Offener Brief der IALANA an den Bundeskanzler
    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz, dieser Krieg in Europa hätte verhindert werden können und hätte verhindert werden müssen! Mit der fehlenden ernsthaften Bemühung, über die von Russland am 17. Dezember 2021 vorgelegten Vertragsentwürfe über Sicherheitsgarantien substanzielle Verhandlungen zu führen, haben Sie es gemeinsam mit den USA und den NATO-Partnern versäumt, einen wirksamen Versuch zu unternehmen, … Weiterlesen
  • »Wir haben mit 27 Millionen Menschenleben bezahlt«
    Die Zeitung “junge Welt” druckt in ihrer heutigen Ausgabe einen Protest russischer Veteranen des Zweiten Weltkrieges gegen deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine ab. Der Russische Veteranenverband erklärte, er unterschreibe »jedes Wort des Aufrufs« (siehe unten der link zu “junge Welt”) und verlinkte am 6. März den Protest-Aufruf mit folgendem Vorspann auf seiner Website: »Heute, da … Weiterlesen
  • Was will Russland, was will die Nato?
    14. Dezember 2023: NATO-Generalsekretär Stoltenberg erklärte am 7. September 2023: “Zunächst einmal ist es historisch, dass Finnland jetzt Mitglied des Bündnisses ist. Und wir müssen uns an den Hintergrund erinnern. Der Hintergrund war, dass Präsident Putin im Herbst 2021 erklärte und sogar einen Vertragsentwurf schickte, den die NATO unterzeichnen sollte, um zu versprechen, dass die … Weiterlesen
  • Unverteidigte Städte in der Ukraine
    “Die Vorstellung vom möglichen Frieden ist offensichtlich immer noch so sehr militarisiert, dass in ihnen Überlegungen einer Kapitulation oder der Erklärung zu „unverteidigten Städten“ als blanker Defätismus undenkbar sind. Eine Kapitulation ist ein offensichtliches no go, auch weil der ehemalige ukrainische und moskaunahe Präsident Viktor Janukowitsch das vom gegenwärtigen Präsidenten Wolodomyr Selenski gefordert hat. Wäre … Weiterlesen
  • Die wichtigsten Verpflichtungen des russischen Vertragsentwurfs und die Ablehnung der NATO:
    Im folgenden in drei Punken zusammen gefasst die wichtigsten Verpflichtungen des russischen Vertragsentwurfs vom Dezember 2021 und die Stellungnahme der NATO dazu: 1. Keine Erweiterung der NATO 2. Keine militärischen Kräfte und Waffen einer Vertragsparteien auf dem auf dem Gebiet eines der anderen Staaten in Europa zusätzlich zu den am 27. Mai 1997 auf diesem … Weiterlesen
  • Nie wieder Krieg!
    In Charkiw starb der 96jährige Antifaschist Boris Romantschenko, als sein Haus von einer russischen Rakete getroffen wurde. Dies teilte das Internationale Buchenwald-Dora-Komitee mit, dessen Vizepräsident Romantschenko gewesen war.
  • Was wollen die USA?
    “Also, das primäre Interesse der Vereinigten Staaten durch das letzte Jahrhundert hindurch – also im Ersten, Zweiten und im Kalten Krieg – sind die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland gewesen, denn vereinigt wären diese beiden die einzige Macht, die uns bedrohen könnte – und daher ist sicherzustellen, dass das nicht passiert” so verkündete George Friedman … Weiterlesen
  • Wolodimir Selenskij – Fernsehfeldherr des Tages
    Arnold Schölzel in der Jungen Welt vom 18. März 2022: “Der Mann versteht sein TV-Handwerk: Seine Videoansprache im Bundestag am Donnerstag beendete er wie üblich mit dem Ruf »Ruhm der Ukraine!«, worauf die Abgeordneten sich erhoben und stehend Beifall klatschten. Die Parole wurde vor mehr als 80 Jahren von der »Organisation Ukrainischer Nationalisten« (OUN) populär … Weiterlesen
  • Rüstung und Grundgesetz
    In dem Aufruf “Abrüsten statt aufrüsten!” heißt es: “Die Bundesregierung plant, die Rüstungsausgaben nahezu zu verdoppeln, auf zwei Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung (BIP). … Militär löst keine Probleme. Schluss damit.” Für diesen Aufruf werden seit mehreren Jahren Unterschriften gesammelt, unter anderem von der IG Metall und von ver.di – bisher 180.000. Mit dem Ukrainekrieg scheint … Weiterlesen
  • DEN KRIEG STOPPEN! VERHANDELN! JETZT!
    Fotogalerie: Friedenskundgebung der Friedenskoordination Berlin, 18.03.2022 am Brandenburger Tor.
  • Zwei Reden von Ferat Kocak – eine gehalten, eine verhindert.
    Die verhinderte Rede 3. März 22: Friedensdemo von fridays for future. Die Verhinderung seiner Rede gegen Krieg, Rassismus & Aufrüstung auf der Friedensdemo vor fridays for Future Berlin kommentiert Ferat Kocak so: “Meine Rede die ich am 3. März 2022 auf der #fridaysforfutureberlin Friedensdemo in Berlin nicht halten durfte, aufgrund meiner Positionierung zur Nato. #standwithukraine … Weiterlesen
  • Mediziner*innen in Russland und der Ukraine rufen zum Frieden auf
    “Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine dauert an und fordert Menschenleben. Eine Eskalation des Konflikts kann zu noch schwerwiegenderen Folgen führen: andere Länder und Atomanlagen könnten betroffen werden, sogar der Einsatz von Atomwaffen ist möglich. Wir stehen vor einer großen Tragödie in der Mitte Europas, die durch politische Entscheidungsträger verursacht wird, die nicht in … Weiterlesen
  • Sie hätten den Krieg verhindern können!
    17. März 2022 Es wird immer wieder das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine angeführt. Sicher, die Ukraine ist berechtigt, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der NATO zu stellen. Aber ebenso sind die Mitglieder der NATO berechtigt, einen solchen Antrag abzulehnen. Nun ist in den letzten Tagen von Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine die Rede, die einen … Weiterlesen
  • “Die Waffen nieder, und zwar alle!” Lars Hirsekorn auf einer Betriebsversammlung VW Braunschweig
    “2016 wollte ich eigentlich nach Istanbul fahren, um über die politische Situation in der Türkei zu diskutieren. Doch kurz vor der Reise kam dann der Putschversuch. In der darauf folgenden Repressionswelle verschwanden alle unsere geplanten Gesprächspartner entweder im Knast oder sind geflohen. Etwas ziellos habe ich mich entschieden, stattdessen nach Odessa zu fahren … Ich … Weiterlesen
  • Appell an die russische KPF: Kommunisten und Sozialisten gegen den Bruderkrieg
    462 Kommunistinnen und Kommunisten, Sozialistinnen und Sozialisten Russlands richteten folgenden Appell an die Kommunistische Partei der russischen Föderation: Genossinnen und Genossen, Mitglieder der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation und Abgeordnete der KPRF, wir wenden uns mit einer großen Bitte an Sie. Wir bitten Sie, öffentlich die sofortige Beendigung des Bruderkriegs zwischen den Völkern Russlands und … Weiterlesen
  • Auf die Straße für den Frieden! Fotogalerie.
    Fotogalerie von der Demo am 05.03.2002 auf den Leopoldplatz “FÜR DEN FRIEDEN – GEGEN DIE NATO”
  • Erklärung der DKP zum Krieg in der Ukraine
    Die DKP veröffentlichte am 5. März 2022 folgende Erklärung: “Jeder Krieg ist eine Niederlage. Der Krieg in der Ukraine ist vor allem eine Niederlage der Friedenskräfte in den NATO-Ländern. Damit ist dieser Krieg auch unsere Niederlage. Es ist uns nicht gelungen den Druck zu entwickeln, der das nationalistische Regime der Ukraine gezwungen hätte den achtjährigen … Weiterlesen
  • Wir stehen vor der zweiten Neuordnung Europas
    Norman Paech schrieb am 28. Februar 2022 einen bemerkenswerten Beitrag in Telepolis mit dem Titel “Wir stehen vor der zweiten Neuordnung Europas”: “Wäre es ein Gesichtsverlust gewesen, mit Russland einen Vertrag über gleiche Sicherheit abzuschließen, in dem auf Angriffswaffen in den grenznahen Nato-Staaten verzichtet worden wäre?”. Norman Paech leitet seinen Beitrag mit folgenden Worten ein: … Weiterlesen
  • Fridays for Future gegen den Krieg – Fotogalerie
    IMAGINE (John Lennon): Stell dir vor, es gäbe kein Himmelreich, Es ist ganz einfach, wenn du es versuchst. Keine Hölle unter uns, über uns nur der Himmel. Stell dir vor, alle Menschen leben nur für das “Heute”. Stell dir vor, es gäbe keine Länder, es ist nicht schwer, das zu tun. Nichts, wofür es sich … Weiterlesen
  • Bundestagssitzung im „Kriegsmodus“
    Die Gruppe Arbeiterpolitk berichtet über die Bundestagssitzung, auf der der Bundeskanzler Hochrüstung, Waffenexporte in die Ukraine und Sanktionen gegen Russland verkündete: “Die Bundesregierung hat, angesichts der militärischen Aggression Russlands in der Ukraine, eine Kehrtwende vollzogen. Statt des Versuchs, durch diplomatische Initiativen die Konfrontation zu entschärfen, damit die deutschen Wirtschaftsinteressen nicht unnötigerweise leiden, ist sie auf … Weiterlesen
  • Friedensdemo 26. und 27.02.2022 – Fotogalerie
    Kleine Fotogalerie gegen den Krieg. “Es ist an der Zeit, allen politisch Verantwortlichen in der Welt zu sagen: Lasst uns dem Krieg eine Ende setzen! Lasst uns den Frieden für allezeit machen! Es ist an der Zeit! Es ist an der Zeit!” Harry Belafonte, “Künstler für den Frieden” 21. 11. 1981 Foto: P. Vlatten Friedenskundgebung … Weiterlesen
  • Über die Kundgebung am 18.2.2022: Entspannung statt Konfrontation!
     Es ist höchste Zeit, dass wir zum Ukraine-Konflikt öffentlich Stellung beziehen. Wir müssen der  Kriegshetze entgegen treten, durch die in verantwortungsloser Weise  Krieg herbei geredet wird. Die Kundgebung am Freitag, den 18. Februar 2022 am Brandenburger Tor war ein wichtiger erster Schritt. Hier die Rede von Sevim Dagdelen auf der Kundgebung der Friedenskoordination am 18.2.2022: Und … Weiterlesen
  • Kein Krieg! Keine Kriegshetze!
    Immer wieder verbreiteten die USA in den vergangenen Wochen Nachrichten über eine unmittelbar bevorstehende Invasion Russlands in die Ukraine. Vor wenigen Tagen kündigte die USA erneut eine Invasion Russlands für Mittwoch, den 16. Februar 2022, an. Aus diesem Anlass wird hier die mündliche Begründung zu einem Initiativantrag veröffentlicht, der auf der Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Berlin … Weiterlesen

12. – 14. April 2024: Palästina Kongress 2024 – Wir klagen an

“Die Palästinenser:innen erleiden einen Völkermord. Israel vernichtet Gaza und seine Bevölkerung. Bis Februar 2024 wurden 1.9 Millionen Menschen vertrieben. Mehr als 30’000 Palästinenser:innen wurden durch das israelische Militär getötet. Infrastruktur, Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Verwaltungsgebäude und Wohnblocks wurden zerbombt. Hunderttausende leiden an Hunger, haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und Medizin.” [1]Auszug aus dem Aufruf zum Kongress

Auf dieser Grundlage bereiten mehrere Gruppen palästinensischer, jüdischer, deutscher und internationaler Aktivist:innen den Palästina-Kongress 2024 in Berlin vor. Gemeinsam werden wir die deutsche Bundesregierung öffentlichkeitswirksam der Beihilfe zum Genozid in Gaza anklagen.

12. April 14.00 bis 14.April gegen 16.00 Uhr

Ist noch offen

Aufruf

Wir werden dieses Schweigen gemeinsam durchbrechen und fordern:

  • Sofortiger Waffenstillstand, sofortiger Rückzug der israelischen Armee
  • Sofortige Aufhebung jeglicher Beschränkungen humanitärer Hilfe nach Gaza und die volle Ausfinanzierung der UNRWA.
  • Sofortige Öffnung aller Grenzübergänge von Rafah bis Allenby. Reißt die Apartheidsmauern ein.
  • Vollständige Reparationen Israels, Deutschlands und weiterer Verbündeter an das palästinensische Volk.
  • Sofortige Einstellung jeglicher militärischer, diplomatischer und wirtschaftlicher Unterstützung Israels durch den deutschen Staat sowie ein umfassendes Militärembargo.
  • Nein zu der Verwendung der zionistischen IHRA Definition durch jegliche Institutionen oder staatliche Behörden.
  • Schluss mit der Kriminalisierung und Repressionen der Palästina-Solidaritätsbewegung in Deutschland. Sofortiger Stopp jeder Kriminalisierung palästinensischer Organisationen und Individuen, sowie aller Abschiebungen.
  • Durchsetzung des Rückkehrrechts der palästinensischen Geflüchteten sowie Ende des seit über 76 Jahren andauernden zionistischen Siedlerkolonialismus und ethnischer Säuberung des gesamten besetzten Palästinas.

Sprecher

  • Francesca Albanese, UN Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete.
  • Nadija Samour, deutsch-palästinensische Anwältin. Ende Februar leitete sie eine Klage gegen die deutsche Bundesregierung wegen der Beihilfe zum Genozid in Gaza ein.
  • Yanis Varoufakis, ehemaliger griechischer Finanzminister und Mitbegründer der Partei Diem25.
  • Richard Boyd Barrett, irischer Abgeordneter der Partei People Before Profit.
  • Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost und Mitglied bei Revolutionäre Linke. Als antizionistischer Jude setzt sich Hoban für die Einbettung des Antizionismus in antirassistische Kämpfe ein.
  • Ghassan Abu Sitteh, palästinensischer Arzt. Er war 43 Tage während der Bombadrements in Gaza mit “Doctors Without Borders” und arbeitete dort im Al-Shifa Krankenhaus.

Hier geht’s zur Veranstalter-Webseite

References

References
1 Auszug aus dem Aufruf zum Kongress

Gegen Spardiktate und Nationalismus

Dokumente internationaler gewerkschaftlicher Solidarität über mehr als ein Jahrzehnt.

“Seit 2012 fahren wir, Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Gewerkschaften und unterschiedlichen politischen Zusammenhängen, jährlich nach Griechenland und organisieren hierzulande Gegenbesuche und Veranstaltungen. Wir besuchen in Griechenland Betriebe, soziale Einrichtungen, Selbsthilfegruppen und Gewerkschaften, Gedenkstätten wie in Distomo und Lyngiades, verneigen uns vor den Opfern, denen die Mahnmale gewidmet sind, gemeinsam mit ihren Nachkommen, mit denen uns der Widerstand gegen Faschismus, Rassismus, Nationalismus und jegliche Art von Diskriminierung von Minderheiten innerhalb unserer Gesellschaften verbindet. Wechselseitiger Austausch als kleines Zeichen internationaler Solidarität. Zeichen der Verbundenheit im Widerstand von unten gegen die zunehmenden Angriffe von oben, die zur Ausplünderung und Verelendung ganzer Völker führen. Zeichen im Bemühen um ein politisch vereinigtes, friedliches und soziales Europa seiner arbeitenden und arbeitslosen Bevölkerungen statt eines Europas unter dem Diktat des Kapitals.”

In den folgenden PDF-Dokumentation lässt sich ein guter Einblick in diese Arbeit gewinnen. Beim anklicken der Bilder öffnet sich die PDF-Datei.


2022 – 2021 – 2019

Griechenland-Tagebuch 2022
Griechenland-Tagebuch 2021
Griechenland-Tagebuch 2019

2018 – 2017 – 2016 Teil 2

Griechenland-Tagebuch 2018
Griechenland-Tagebuch 2017
Griechenland-Tagebuch 2016, Teil 2

2016 Teil 1 – 2015 – 2014

Griechenland-Tagebuch 2016-Teil 1
Griechenland Gegenbesuch 2015
Griechenland – Tagebuch 2014

2013 – Gegenbesuch 2013

Griechenland-Tagebuch 2013

Besonderen Dank an Jochen Gester für den Text

und

Andreas Hesse für die Bereitstellung der PDF-Dokumente


Griechenland Gegenbesuch 2013

Palästinenser verklagen deutsche Regierungsbeamte wegen Ermöglichung des Völkermordes in Gaza, 23.02.2024

Die Justice and Accountability for Palestine Initiative, PIPD (Palestine Institute for Public Diplomacy) und ELSC (European Legal Support Center) laden Sie zu einer Pressekonferenz am Freitag, 23. Februar, um 12 Uhr MEZ ein. Die Redner werden die Einzelheiten einer Strafanzeige bekannt geben, die eine Gruppe deutscher Anwälte, die Familien aus Gaza vertreten, bei der Staatsanwaltschaft der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen deutsche Regierungsbeamte wegen Beihilfe zum Völkermord gegen das palästinensische Volk eingereicht hat in Gaza, indem sie Israel mit Waffen versorgten. Zu den Rednern gehören die Anwälte, die die Klage eingereicht haben, sowie Vertreter der Kläger. Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für Palästina-Initiative: https://www.thepipd.com/actions/suppo… Das Palestine Institute for Public Diplomacy: https://www.thepipd.com/ European Legal Support Center: https://elsc .support/ Gesetz für Palästina: https://law4palestine.org/

Hier geht es zur Pressekonferenz:

Weiterführende Beiträge bzw. Links:

Hier die vollständige Presseerklärung zur Strafanzeige:

Hier die PM in Deutsch [1]übersetzt durch Google-Übersetzer


Völkermordkonvention:

Die UN-Völkermordkonvention wird oftmals nicht zu den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen gezählt, denn durch Völkermord ist nicht – wie bei den bürgerlichen und den sozialen Menschenrechten – ein einzelnes Individuum betroffen, sondern eine Gruppe, ein Volk. Nichts desto trotz schützt diese Konvention grundlegende Menschenrechte: das Recht auf Leben und den Schutz vor seiner Ausrottung aus nationalistischen, rassistischen, religiösen oder ethnischen Gründen. Die UN-Völkermordkonvention schützt damit eines der wichtigsten Menschenrechte der dritten Generation, verstanden als kollektives Recht der Völker. Sie wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits am 9. Dezember 1948 beschlossen und trat am 12. Januar 1951 in Kraft. Deutschland trat der Völkermordkonvention am 9. August 1954 bei.

Hier zur Völkermordkonvention:


12.02.2024: Nicaragua will Deutschland wegen Unterstützung Israels vor dem IGH verklagen

“Laut einer Presseerklärung hat Nicaragua alle genannten Regierungen dringend aufgefordert, die Lieferung von Waffen, Munition, Technologie und/oder Komponenten an Israel unverzüglich einzustellen. Es sei wahrscheinlich, dass diese Lieferungen dazu verwendet werden, Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu erleichtern oder zu begehen.”

Quelle:

Nicaragua wird Deutschland, Kanada, die Niederlande und das Vereinigte Königreich wegen der Unterstützung des palästinensischen Völkermords vor den Internationalen Gerichtshof bringen.
Die Regierung von Daniel Ortega unternimmt erste Schritte, um mehrere Länder vor Gericht zu bringen, da sie davon ausgehen, dass sie durch Waffenlieferungen an Israel am Massaker in Palästina beteiligt sind.

Originale Pressemitteilung der Regierung Nikaragua

Hier die Übersetzung (Google-Übersetzung)


Zusammenfassung des Beschlusses des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 26. Januar 2024

Das oberste UN-Gericht gab einem Antrag Südafrikas auf einstweilige Maßnahmen gegen Israel teilweise statt

„Nie wieder“ gilt auch für jetzt! Veranstaltung mit Iris Hefets und Nadija Samour vom 31.10.2024

Und unsere Medien tun einfach so, als wäre nichts.

References

References
1 übersetzt durch Google-Übersetzer

23.02.2024: Pressemitteilung von Bahn für Alle und EINE S-Bahn für ALLE

Nach einem Bericht des rbb “könnte die milliardenschwere S-Bahn-Ausschreibung der Länder Berlin und Brandenburg in Teilen gegen das Vergaberecht verstoßen”. Das habe der Vergabesenat des Kammergerichts zu Beginn der ersten Verhandlungsrunde deutlich gemacht. Das Gericht habe sich am Freitag mit Beschwerden des französischen Bahntechnik-Konzerns Alstom gegen die Ausschreibungsmodalitäten befasst. Unter anderem bemängelt der Konzern die Kriterien, nach denen eingehende Angebote bewertet werden sollen. Die Vorsitzende Richterin, Cornelia Holldorf, habe deutlich gemacht, dass das Gericht hier ebenfalls das Risiko sehe, das nicht zwingend das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalte. Dazu veröffentlichte “Bahn für Alle” und “EINE S-Bahn für Alle” folgende Presseerklärung:

Warum übernimmt Berlin die S-Bahn nicht in die öffentliche Hand?

Berlin, den 23. Februar 2024: Im noch laufenden Verfahren um die Ausschreibung der S-Bahn zeichnet sich zur Stunde ab, dass das Gericht in vier von fünf zentralen Punkten geneigt ist, dem Antragsteller Recht zu geben. Die Bündnisse Bahn für Alle und EINE S-Bahn für ALLE warnen seit 2019 vor den Folgen der Ausschreibung und fordern, auf die Zerschlagung der S-Bahn zu verzichten und die Privatisierung abzusagen. Die Bündnisse hatten einen Beobachter zu dem Gerichtstermin entsandt. Markus Henn, Prozessbeobachter von Bahn für Alle / EINE S-Bahn für ALLE:

„Man kann hier heute vor Gericht erleben, dass der Senat von Berlin die Komplexität seiner eigenen Ausschreibung völlig unterschätzt hat. 2018 hieß es, durch die Ausschreibung würde Berlin schneller neue Wagen bekommen. Heute zeigt sich: Der Privatisierungsversuch hat alles nur verzögert. Die heutige Verhandlung belegt, wie absurd die Wettbewerbsvergabe eines solchen integrierten Systems wie der S-Bahn Berlin ist.“

Wie eine juristische Stellungnahme im Auftrag von Gemeingut, dem Träger der beiden Bündnisse, aus dem Jahr 2021 zeigt, bestehen mehrere Alternativen zur aktuellen Ausschreibung: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2021/06/Benno_Reinhardt_Positionspapier_Vergabe_S-Bahn_Berlin.pdf. Dazu Carl Waßmuth, Sprecher von Gemeingut:

„Berlin muss die Wagen einfach bei einem der Hersteller kaufen. Die geplante Privatisierung ist unnötig und extrem schädlich. Am besten wäre es, wenn die S-Bahn Berlin GmbH als Ganze kommunalisiert würde. Damit können Milliarden Euro gespart werden, und statt langer Prozesse könnten wir endlich beginnen, den Nahverkehr in der Region zu stärken.

Bahn für Alle und EINE S-Bahn für ALLE hatten vor einem Jahr 10.000 Unterschriften gegen die geplante Privatisierung übergeben. https://bahn-fuer-alle.de/ueber-10-000-fordern-von-bettina-jarasch-s-bahn-ausschreibung-stoppen/

Kai Wegner hatte daraufhin im Wahlkampf zugesagt, die Einheit der S-Bahn erhalten zu wollen: https://www.gemeingut.org/aktionsmail-hilfe-fuer-die-berliner-s-bahn/

Link zur Unterschriftensammlung „Eine S-Bahn für Alle – Berliner S-Bahn retten!“:  https://bahn-fuer-alle.de/eine-s-bahn-fuer-alle/

__________

Bahn für Alle setzt sich für eine gemeinnützige Bahn in öffentlichem Eigentum ein. Eine Bahn, die allen Menschen gehört und für alle da ist, Rückgrat einer sozialen und ökologischen Verkehrswende. Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Positionspapieren, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, Kongressen, Stellungnahmen, Redebeiträgen und anderen Aktivitäten bringen wir uns in die laufenden verkehrspolitischen Debatten ein.

Das Bündnis EINE S-Bahn für ALLE“ gründete sich am 18. Dezember 2019, im Bündnis sind Gewerkschaftler*innen, Klimaaktivist*innen sowie Aktivist*innen diverser sozialer und politischer Gruppierungen aktiv. Sie fordern: Keine Privatisierung und Zerschlagung der S-Bahn Berlin!


Gemeingut in BürgerInnenhand ist die Trägerorganisation von Bahn für Alle und EINE S-Bahn für ALLE. GiB arbeitet seit zehn Jahren zu den Themen Privatisierung/öffentlich-private Partnerschaften und Schutz der Daseinsvorsorge. VertreterInnen der privatisierungskritischen Organisation wurden mehrfach als Sachverständige zu Anhörungen zum Thema Privatisierung der Daseinsvorsorge eingeladen.

***

Weidenweg 37, 10249 Berlin
Tel.: 030 37 300 442

*** Fördern Sie unsere politische Arbeit:
Gemeinsam gegen den Ausverkauf öffentlicher Güter!
www.gemeingut.org/spenden

Aktualisiert 06.02.2024: „Nie wieder“ gilt auch für jetzt! Veranstaltung mit Iris Hefets und Nadija Samour vom 31.10.2024

Aktualisierung: 02.02..2024

Dokumentation der Veranstaltung: zum Video

„Nie wieder“ gilt auch für jetzt!

Demonstrationen gegen Kriegstreiberei und für eine Waffenruhe werden in der BRD schärfer als in anderen westlichen Staaten diskreditiert, verboten und kriminalisiert.

Als »Putinversteher«, »Judenhasser« und »Antisemiten« werden alle tituliert, die die gegenwärtige NATO-Politik oder die vage definierte »deutsche Staatsräson«, die eine uneingeschränkte Solidarität mit jeglicher israelischen Politik impliziert, kritisch in Frage stellen.
Es sind beängstigende Verhältnisse, die jegliche Debattenkultur unterminieren und den Widerstand gegen Militarisierung, Krieg und Faschismus im Keim ersticken sollen.
Um diesen Zuständen entgegenzuwirken, laden wir zur Diskussiohttps://widerstaendig.de/31-01-2024-nie-wieder-gilt-auch-fuer-jetzt-veranstaltung-mit-iris-hefets-und-nadja-samour/n ein.

Veranstalter:

– Verband der Verfolgten des Naziregimes – Verband der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-VdA)

– Arbeitskries Frieden in der VVN-BdA Berlin

Unterstützt von:  friko Berlin und 1918unvollendet

Iris Hefets, 2. Vorsitzende der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden, und Nadija Samour, Rechtsanwältin, haben am 25. November 2023 vor dem Brandenburger Tor eine sehr hörenswerte Rede gehalten.

Weitere Infos:

Und ein Hinweis zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Völkermord an den Palästinensern vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag: Klageschrift (auch in deutscher Übersetzung), Anhörung Südafrikas und Israels und die schlimme Position der Bundesregierung Deutschland hier der link

Video der Veranstaltung:

Ein ausführlicher Bericht und Gliederung der Veranstaltung folgt.


Sowie eine sehenswerte Doku mit Nadija Samour

Die Berliner Rechtsanwältin Nadija Samour kämpft mit ihren Kollegen gegen die Unterdrückung palästinensischer Stimmen in Deutschland.

Im Laufe des Jahres 2023 haben sie die verfassungsmäßigen Rechte angesichts der zunehmenden nachteiligen Politik und der Verbote aller palästinensischen Dinge verteidigt.

Seit dem 7. Oktober 2023 gehen die Behörden weiter gegen palästinensischen Aktivismus in Berlin vor, doch Nadija wird ihren Kampf für die Palästinenser nicht aufgeben.


13.11.2023: 20 Jahre Jüdische Stimme – Trauer- und Hoffnungsfeier


Auszug aus dem Vorwort zum Video “20 Jahre Jüdische Stimme”

25.11.2023: Iris Hefets (Jüdische Stimme) über Antisemitismus, Israel, Gaza, deutsche Schuld | MERATV

25.11.2023: Johannes Fehr spricht mit Iris Hefets (Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost) über den Krieg in #Israel und Palästina.

Wir betrauern den Tod vieler Zivilist:innen in Israel und Palästina. Alles ist vor Ort ungehindert im Gange. Fast die Hälfte aller Gebäude in #Gaza beschädigt, mittlerweile seit dem 7. Oktober fast 15.000 getötete Menschen. Gibt es irgendwelche Zeichen für Frieden? Wie sieht deine persönliche Arbeit in Deutschland aus? Welche Schwierigkeiten gibt es dabei (#Antisemitismus, Rassismus) und wie können wir uns einsetzen? Diese und einige Fragen von euch beantworten wir in diesem Interview!

Behandelte Zuschauerfragen: Steht die “Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost” in Verbindung mit Friedensforscher:innen/-organisationen? Welche Positionen andere arabische Staaten über die letzten Jahrzehnte haben und wie das mit der britischen Besatzung Palästinas endete bzw. welche Position Großbritannien heute hat? Wie sieht der Widerstand in Israel aus? Parteien, NGOs und Brücken bauende Projekte, deren Schwierigkeiten und Erfolge. Wie ist das mit dem rassistischen Antisemitismus entstanden? Der Umgang mit der Schuld der Deutschen. Wie kann man psychologisch verstehen, dass der Umgang mit unserer Schuld so abläuft?

Zusammenfassung des Beschlusses des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 26. Januar 2024

Im Folgenden die Zusammenfassung des Beschlusses des INTERNATIONALEN GERICHTSHOFS in Den Haag, in dem er vorläufige Maßnahmen gegen Israel anordnet. Diese Zusammenfassung wurde auf der website des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag auf Englisch veröffentlicht und ist hier auf Deutsch zu lesen. Zwar folgte der Gerichtshof nicht dem Antrag Südafrikas, dass Israel sofort seine militärischen Operationen im Gaza aussetzen soll, aber die angeordneten Maßnahmen sind nicht nur Anordnungen zur Verteidigung des humanitären Völkerrechts. Der Gerichtshof ordnete vorläufige Maßnahmen auf der Grundlage der Völkermordkonvention an. Es sind also Maßnahmen gegen völkermörderisches Handeln, die der Gerichtshof vorläufig anordnet, bis er in der Hauptsache entschieden hat. Diese endgültige Entscheidung in der Hauptsache, ob Israel Völkermord an den Palästinensern begangen hat, kann sehr lange dauern. Der Gerichtshof konnte die vorläufigen Maßnahmen nur anordnen, weil ihm die Vorwürfe Südafrikas in mehreren Punkten, die benannt werden, plausibel erschienen.

Es sei daran erinnert, das die 2. Vorsitzende der Jüdischen Stimme für eine gerechten Frieden, Iris Hefets, festgenommen wurde, weil sie ein Schild mit der Forderung an Israel in die Höhe hielt, den Völkermord zu beenden.

Wer sich rasch ein Bild machen will, welche Ziele der Gerichtshof in seinem Beschluss verfolgt, sollte “VI. Zu ergreifende Maßnahmen” lesen. Der genaue Wortlaut des Beschusses ist unter “Wortlaut des Beschlusses des Gerichtshofszu finden. In diesem Beschluss ist nicht die Forderungen nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung der Geiseln der Hamas und anderer bewaffneten Gruppen enthalten.


Inhalt

Der Antrag Südafrikas

I. Einleitung

II. Prima-Facie Zuständigkeit

III. Antragsbefugnis Südafrikas

IV. Rechte, deren Schutz beantragt wird, und Zusammenhang zwischen diesen Rechten und benatragten Maßnahmen

V. Gefahr eines nicht wieder gut zu machenden Schadens

VI. Zu ergreifende Maßnahmen

Wortlaut des Beschlusses des Gerichtshofs

Ergänzende oder abweichende Stellungnahmen


Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass Südafrika am 29. Dezember 2023 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eine Klage gegen Israel wegen angeblicher Verstöße gegen die Konvention über den im Gazastreifen gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (im Folgenden die “Völkermordkonvention” oder die “Konvention”). Der Antrag enthielt ein Ersuchen um den Erlass einstweiliger Maßnahmen, mit dem Südafrika den Gerichtshof “in äußerster Dringlichkeit [ersucht], die folgenden folgende vorläufige Maßnahmen in Bezug auf das palästinensische Volk als eine durch die Völkermordkonvention, bis der Gerichtshof über den Fall in der Sache entschieden hat”:

“(1) Der Staat Israel wird seine militärischen Operationen in und gegen Gaza sofort aussetzen.

(2) Der Staat Israel wird sicherstellen, dass alle militärischen oder irregulären bewaffneten Einheiten, die von ihm geleitet, unterstützt oder beeinflusst werden, sowie alle Organisationen und Personen die seiner Kontrolle, Leitung oder seinem Einfluss unterliegen können, keine Schritte unternehmen, die die militärischen Operationen im Sinne von Punkt (1) unterstützen.

(3) Die Republik Südafrika und der Staat Israel werden jeweils in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechen des Völkermordes, in Bezug auf das palästinensische Volk, alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, die in ihrer Macht stehen, um Völkermord zu verhindern.

(4) Der Staat Israel wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, in Bezug auf das palästinensische Volk als einer durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermords geschützten Gruppe die Begehung aller Handlungen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II der Konvention fallen, unterlassen, insbesondere:

(a) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

(b) die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden bei den Mitgliedern der Gruppe;

(c) die vorsätzliche Zufügung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die darauf gerichtet sind ihre vollständige oder teilweise physische Zerstörung herbeizuführen; und

(d) Auferlegung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern.

(5) Der Staat Israel wird gemäß Punkt (4) (c) in Bezug auf Palästinenser, alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Aufhebung einschlägiger Anordnungen, Beschränkungen und/oder Verbote, um zu verhindern:

(a) die Vertreibung und Zwangsumsiedlung aus ihren Häusern;

(b) den Entzug von:
(i) Zugang zu angemessener Nahrung und Wasser;
(ii) den Zugang zu humanitärer Hilfe, einschließlich des Zugangs zu angemessenem Brennstoff, Unterkünften, Kleidung, Hygiene und sanitären Einrichtungen;
(iii) medizinischer Versorgung und Hilfe; und

(c) die Zerstörung des palästinensischen Lebens in Gaza.

(6) Der Staat Israel stellt in Bezug auf die Palästinenser sicher, dass sein Militär, sowie sowie alle irregulären bewaffneten Einheiten oder Einzelpersonen, die von ihm geleitet, unterstützt oder unterstützt oder anderweitig beeinflusst werden, sowie alle Organisationen und Personen, die ihrer Kontrolle, Leitung oder ihrem Einfluss unterliegen, keine der in den Punkten (4) und (5) beschriebenen Handlungen begehen oder sich an der direkten und öffentlichen Aufforderung zum Völkermord, der Verschwörung zum zur Begehung von Völkermord, dem Versuch der Begehung von Völkermord oder der Komplizenschaft bei Völkermord, und sofern sie sich daran beteiligen, dass Maßnahmen zu ihrer Bestrafung getroffen werden gemäß den Artikeln I, II, III und IV des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes.

(7) Der Staat Israel ergreift wirksame Maßnahmen, um die Zerstörung von Beweismaterial zu verhindern und Beweise zu verhindern und zu sichern, die sich auf Anschuldigungen von Handlungen beziehen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes fallen; zu diesem Zweck wird der Staat Israel nichts unternehmen, was den Zugang von Untersuchungsmissionen, internationalen Mandaten und anderen Gremien zum Gazastreifen verhindert, um bei der Sicherung und Aufbewahrung dieser Beweise zu helfen.
(8) Der Staat Israel wird dem Gerichtshof einen Bericht über alle Maßnahmen vorlegen, die ergriffen wurden, zur Umsetzung dieser Anordnung innerhalb einer Woche nach dem Datum dieser Anordnung und danach in regelmäßigen Abständen, die der Gerichtshof anordnet, bis eine endgültige Entscheidung des Gerichts in der Sache ergeht.
(9) Der Staat Israel hat sich jeglicher Maßnahmen zu enthalten und sicherzustellen, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die die Streitigkeit vor dem Gerichtshof verschlimmern oder ausweiten oder deren Beilegung erschweren könnten.”

Der Gerichtshof erinnert an den unmittelbaren Kontext, in dem er mit der vorliegenden Rechtssache befasst wurde. Am 7. Oktober 2023 verübten die Hamas und andere bewaffnete Gruppen, die im Gazastreifen präsent waren, einen Angriff auf Israel, töteten mehr als 1.200 Menschen, verletzten Tausende und entführten etwa 240 Personen, von denen viele weiterhin als Geiseln gehalten werden. Nach diesem Angriff startete Israel eine groß angelegte Militäroperation im Gaza auf dem Land-, Luft- und Seeweg, die massive Opfer unter der Zivilbevölkerung, zu weitgehende Zerstörung der zivilen Infrastruktur und die Vertreibung der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung in Gaza zur Folge hatte. Der Gerichtshof ist sich des Ausmaßes der menschlichen Tragödie, die sich in der Region abspielt, voll bewusst und ist zutiefst Besorgnis über die anhaltenden Verluste an Menschenleben und das menschliche Leid.

Der anhaltende Konflikt im Gazastreifen wurde im Rahmen mehrerer Organe und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen behandelt. Insbesondere wurden Resolutionen verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (siehe Resolution ES-10/21 vom 27. Oktober 2023 und Resolution ES-10/22 vom 12. Dezember 2023) und vom Sicherheitsrat (siehe Resolution 2712 am 15. November 2023 und Resolution 2720 am 22. Dezember 2023), die sich auf viele Aspekte des Konflikts beziehen. Der Umfang des dem Gerichtshof vorgelegten Falles ist jedoch begrenzt, da Südafrika dieses Verfahren gemäß der Völkermordkonvention eingeleitet hat.

Vorbemerkungen (Rn. 15-18)

Der Gerichtshof erinnert daran, dass er nach seiner Rechtsprechung vorläufige Maßnahmen nur dann anordnen kann, wenn die vom Antragsteller angeführten Bestimmungen prima facie[1]dem ersten Anschein nach oder anders gesagt: nach summarischer Prüfung eine Grundlage für seine Zuständigkeit begründen könnten, ohne daß er sich jedoch endgültig davon überzeugen muß, daß er Zuständigkeit für die Begründetheit des Falles hat. Im vorliegenden Fall versucht Südafrika, die Zuständigkeit des Gerichtshofs auf Artikel 36 Absatz 1 des Statuts des Gerichtshofs und auf Artikel IX der der Völkermordkonvention zu begründen. Der Gerichtshof muss daher zunächst prüfen, ob diese Bestimmungen ihm prima facie[2]dem ersten Anschein nach oder anders gesagt: nach summarischer Prüfung die Zuständigkeit für die Entscheidung in der Sache verleihen, so dass er – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – einstweilige Maßnahmen anordnen kann.

Der Gerichtshof stellt fest, dass Südafrika und Israel Vertragsparteien der Völkermordkonvention sind und dass keiner von ihnen einen Vorbehalt zu Artikel IX oder einer anderen Bestimmung der Konvention eingelegt hat.

Das Bestehen einer Streitigkeit über die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung der Völkermordkonvention (Abs. 19-30)

Der Gerichtshof erinnert daran, dass Artikel IX der Völkermordkonvention die Zuständigkeit des Gerichtshofs das Vorliegen einer Streitigkeit über die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung der Konvention voraussetzt.

Da sich Südafrika als Grundlage für die Zuständigkeit des Gerichtshofs auf die die Kompromissklausel der Völkermordkonvention berufen hat, muss der Gerichtshof auch prüfen, ob es den Anschein hat dass die vom Kläger gerügten Handlungen und Unterlassungen in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Konvention fallen können.

Der Gerichtshof stellt fest, dass Südafrika in verschiedenen multilateralen und bilateralen Gremien öffentliche Erklärungen abgegeben hat, in denen es seine Ansicht zum Ausdruck gebracht hat, dass in Anbetracht der Art, des Umfangs und des Ausmaßes die militärischen Operationen Israels im Gazastreifen eine Verletzung der Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention darstellten. Zum Beispiel erklärte auf der wieder aufgenommenen 10. Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 12. Dezember 2023, bei der Israel vertreten war, der südafrikanische Vertreter bei den Vereinten Nationen, dass “die Ereignisse der letzten sechs Wochen in Gaza gezeigt haben die Ereignisse der letzten sechs Wochen in Gaza gezeigt haben, dass Israel gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verstößt”. Südafrika erinnerte an diese Erklärung in seiner Verbalnote vom 21. Dezember 2023 an die israelische Botschaft in Pretoria.

Der Gerichtshof stellt fest, dass Israel jeden Vorwurf des Völkermordes im Zusammenhang mit dem Konflikt in Gaza in einem vom israelischen Außenministerium am 6. Dezember 2023 veröffentlichten Dokument zurückweist, das anschließend aktualisiert und auf der Website der israelischen Verteidigungskräfte am 15. Dezember 2023 unter dem Titel “Der Krieg gegen die Hamas: Die Antwort auf Ihre drängendsten Fragen” bekannt gemacht wurde, in dem es heißt, dass “[d]er Vorwurf des Völkermordes gegen Israel nicht nur in faktisch und rechtlich unbegründet, sondern auch moralisch verwerflich ist”. In dem Dokument erklärte Israel auch, dass “[d]er Vorwurf des Völkermordes … nicht nur rechtlich und faktisch inkohärent, sondern auch obszön ist” und dass es es “keine gültige Grundlage, weder faktisch noch rechtlich, für den ungeheuerlichen Vorwurf des Völkermords” gebe.

In Anbetracht der obigen Ausführungen ist das Gericht der Auffassung, dass die Parteien offenbar deutlich gegensätzliche Ansichten darüber vertreten, ob bestimmte Handlungen oder Unterlassungen, die Israel in Gaza begangen haben soll, eine Verletzung seiner Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention darstellen. Der Gerichtshof stellt fest, dass die oben genannten Elemente in diesem Stadium ausreichen, um prima facie das Bestehen einer Streitigkeit zwischen den Parteien in Bezug auf die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung der Völkermordkonvention festzustellen.

Zur Frage, ob die von der Klägerin beanstandeten Handlungen und Unterlassungen unter die Bestimmungen der Völkermordkonvention fallen, erinnert das Gericht daran, dass Südafrika Israel für die Begehung von Völkermord in Gaza und für das Versäumnis, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, verantwortlich ist.
Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. Südafrika behauptet, dass Israel auch gegen andere Verpflichtungen aus der
Völkermordkonvention verletzt habe, einschließlich derjenigen, die sich auf “Verschwörung zum Völkermord, direkte und öffentliche
Aufstachelung zum Völkermord, versuchter Völkermord und Beihilfe zum Völkermord”.
Nach Ansicht des Gerichtshofs scheinen zumindest einige der von Südafrika behaupteten Handlungen und Unterlassungen, die Israel in Gaza begangen haben soll, unter die Bestimmungen der Konvention zu fallen.

Schlussfolgerung hinsichtlich der prima facie Zuständigkeit (Abs. 31-32)

In Anbetracht der obigen Ausführungen kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass er prima facie zuständig ist gemäß Artikel IX der Völkermordkonvention für die Entscheidung des Falles zuständig ist und dass er folglich dem Antrag Israels Antrag Israels, den Fall von der allgemeinen Liste zu streichen, nicht stattgeben kann.

Der Gerichtshof stellt fest, dass Israel die Klagebefugnis Südafrikas im vorliegenden Verfahren nicht angefochten hat.
Er erinnert daran, dass alle Vertragsstaaten der Völkermordkonvention ein gemeinsames Interesse daran haben die Verhütung, Unterdrückung und Bestrafung von Völkermord sicherzustellen, indem sie sich zur Erfüllung der in der Konvention enthaltenen Verpflichtungen verpflichten. Daraus folgt, dass jeder Vertragsstaat der Völkermordkonvention die Verantwortlichkeit eines anderen Vertragsstaates geltend machen kann, auch durch die Einleitung eines Verfahren vor dem Gerichtshof, um die angebliche Nichterfüllung seiner Verpflichtungen erga omnes partes nach der Konvention festzustellen und diesem Versäumnis ein Ende zu setzen.

Der Gerichtshof kommt prima facie zu dem Schluss, dass Südafrika befugt ist, ihm den Rechtsstreit mit Israel wegen angeblicher Verletzungen der Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention vorzubringen.

Der Gerichtshof erinnert daran, dass seine Befugnis zur Anordnung einstweiliger Maßnahmen gemäß Artikel 41 des Statuts die Wahrung der von den Parteien in einer Rechtssache geltend gemachten Rechte bezweckt, bis zur der Gerichtshof in der Hauptsache etnscieden hat. Daraus folgt, dass es dem Gerichtshof darum gehen muss, durch solche Maßnahmen die Rechte zu wahren, die er später einer der Parteien zuerkennen kann. Daher kann der Gerichtshof von dieser Befugnis nur Gebrauch machen, wenn er sich vergewissert hat, dass die von der antragstellenden Partei geltend gemachten Rechte zumindest plausibel sind. Außerdem muss ein Zusammenhang bestehen zwischen den Rechten, deren Schutz und den beantragten einstweiligen Maßnahmen.

Der Gerichtshof erinnert daran, dass sich nach Artikel I der Konvention alle Vertragsstaaten der Konvention verpflichtet haben, das Verbrechen des Völkermordes zu verhüten und zu bestrafen, d. h. jede der folgenden Handlungen Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten: die Tötung von Mitgliedern der Gruppe (Artikel II, Absatz (a)); die Verursachung eines schweren körperlichen oder geistigen Schadens der Gruppe (Artikel II, Absatz (b)); vorsätzliche Zufügung von Bedingungen für die Gruppe (Artikel II, Absatz (b)); die vorsätzliche Zufügung von Lebensbedingungen, die darauf abzielen, die körperliche Zerstörung der Gruppe ganz oder teilweise herbeizuführen (Artikel II, Absatz c)); die Verhängung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern (Artikel II, Absatz d); die gewaltsame Verbringung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe (Artikel II, Absatz (e)).

Gemäß Artikel III der Völkermordkonvention sind auch folgende Handlungen durch die Konvention verboten:

  • Verschwörung zur Völkermordes (Artikel III, Abs. (b)),
  • die unmittelbare und öffentliche Aufforderung zur Begehung eines Völkermordes (Artikel III, Abs. (c)),
  • der Versuch, Völkermord zu begehen (Artikel III, Abs. (d)) und die Beihilfe zum Völkermord (Artikel III,
    Abs. (e)).

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Bestimmungen der Konvention darauf abzielen, die Mitglieder einer einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe vor Völkermord oder anderen strafbaren Handlungen, die in Artikel III aufgezählt sind, zu schützen. Er ist der Auffassung, dass ein Zusammenhang besteht zwischen den Rechten der Mitglieder von Gruppen, die durch die Völkermordkonvention geschützt sind, den Verpflichtungen der Vertragsstaaten aus dieser Konvention und dem Recht eines jeden Vertragsstaates, die Einhaltung der Konvention durch einen anderen Vertragsstaat zu verlangen. Nach Ansicht des Gerichtshofs scheinen die Palästinenser eine eigenständige “nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe” zu sein, und damit eine geschützte Gruppe im Sinne von Artikel II der Völkermordkonvention.
Der Gerichtshof stellt fest, dass die militärische Operation, die Israel nach dem Angriff vom 7. Oktober 2023 einleitete, zu einer großen Zahl von Toten und Verletzten geführt hat, sowie zur Zerstörung von Häusern, die gewaltsame Vertreibung der großen Mehrheit der Bevölkerung und umfangreiche Schäden an der zivilen Infrastruktur.

Zwar können die Zahlen für den Gazastreifen nicht unabhängig überprüft werden, aber nach jüngsten Informationen wurden 25.700 Palästinenser getötet, über 63.000 verletzt über 360.000 Wohneinheiten zerstört oder teilweise beschädigt worden sind und ca. 1,7 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben. Die Palästinenser im Gaza-Streifen haben keinen Zugang zu Wasser, Lebensmitteln, Brennstoff, Strom und anderen lebenswichtigen Gütern sowie zu Versorgung und medizinischen Gütern.

In diesem Zusammenhang nimmt der Gerichtshof Kenntnis von einer Erklärung des Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen des Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfekoordinator vom 5. Januar 2024, einen Bericht der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Dezember 2023 nach einer Mission nach Nord-Gaza und eine Erklärung des Generalkommissars des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) vom 13. Januar 2024. Der Gerichtshof verweist auch auf die Erklärung des UNRWA-Generalkommissars, dass die Krise in Gaza “durch eine entmenschlichende Sprache verschärft wird”. In diesem Zusammenhang hat der Hof Kenntnis genommen von einer eine Reihe von Erklärungen hoher israelischer Beamter zur Kenntnis genommen. Er weist insbesondere auf folgende Beispiele hin:

Erklärungen des israelischen Verteidigungsministers Yoav Gallant vom 9. und 10. Oktober
2023,

des israelischen Staatspräsidenten Isaac Herzog am 12. Oktober 2023 und

von Israel Katz, dem damaligen Minister für Energie und Infrastruktur Israels, am 13. Oktober 2023.

Der Gerichtshof nimmt auch Kenntnis von einer Pressemitteilung vom 16. November 2023, in der 37 Sonderberichterstatter, unabhängige Experten und
Mitglieder der Arbeitsgruppen der Sonderverfahren des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen Alarm schlagen über “erkennbar völkermörderische und entmenschlichende Rhetorik von israelischen Regierungsvertretern”. Besorgnis äußerte am 27. Oktober 2023 auch der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung über “die starke Zunahme von rassistischer Hassreden und Entmenschlichung gegenüber Palästinensern seit dem 7. Oktober”.
Nach Ansicht des Gerichtshofs reichen die oben genannten Tatsachen und Umstände aus, um zu dem Schluss zu kommen, dass zumindest einige der von Südafrika geltend gemachten Rechte, für die es Schutz begehrt, plausibel sind.

Dies gilt für das Recht der Palästinenser im Gazastreifen, geschützt zu werden vor vor Völkermord und damit zusammenhängenden verbotenen Handlungen, die in Artikel III aufgeführt sind, und das Recht Südafrikas, von Israel die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Konvention zu verlangen. Der Gerichtshof wendet sich dann dem Zusammenhang zwischen den von Südafrika geltend gemachten Rechten und den beantragten einstweiligen Massnahmen zu.

Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass zumindest einige der von Südafrika beantragten einstweiligen Maßnahmen ihrem Wesen nach plausibel auf die Wahrung der Rechte abzielen, die sie auf der Grundlage der Völkermordkonvention geltend macht, nämlich das Recht der Palästinenser in Gaza auf Schutz vor Völkermord und damit zusammenhängenden verbotenen Handlungen, die in Artikel III erwähnt werden, und das Recht Südafrikas, von Israel die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Konvention zu verlangen. Daher besteht eine Verbindung zwischen den von Südafrika geltend gemachten Rechten, die der Gerichtshof für plausibel hält, und zumindest einigen der beantragten vorläufigen Maßnahmen.

Der Gerichtshof erinnert daran, dass er nach Artikel 41 seiner Satzung befugt ist, vorläufige Maßnahmen anzuordnen, wenn ein nicht wieder gutzumachender Schaden für Rechte entstehen könnte, die Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind, oder wenn die behauptete Missachtung dieser Rechte nicht wiedergutzumachende Folgen haben kann. Diese Befugnis wird jedoch nur ausgeübt, wenn Dringlichkeit in dem Sinne besteht, dass die tatsächliche und unmittelbare Gefahr besteht, dass den geltend gemachten Rechten ein nicht wieder gutzumachender Schaden zugefügt wird, bevor der Gericht seine endgültige Entscheidung trifft.

In Anbetracht der Grundwerte, die durch die Völkermordkonvention geschützt werden sollen, ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die in diesem Verfahren in Frage stehenden Rechte, nämlich das Recht der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen, vor Völkermord und damit zusammenhängenden verbotenen Handlungen geschützt zu werden, und das Recht Südafrikas, von Israel die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Konvention aufzufordern, von solcher Art sind, dass eine Beeinträchtigung einen nicht wieder gutzumachenden Schaden verursachen können.

Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Zivilbevölkerung im Gazastreifen weiterhin extrem verwundbar ist. Er erinnert daran, dass die von Israel seit dem 7. Oktober 2023 durchgeführte Militäroperation Zehntausende von Toten und Verletzten und die Zerstörung von Häusern, Schulen, medizinischen Einrichtungen und anderer lebenswichtiger Infrastrukturen sowie zu massiven Vertreibungen geführt hat. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Operation andauert und dass der israelische Premierminister am 18. Januar 2024 ankündigte, dass der Krieg “noch viele lange Monate dauern wird”. Zurzeit haben viele Palästinenser im Gazastreifen keinen Zugang zu Grundnahrungsmitteln, Trinkwasser, Strom, lebenswichtigen Medikamenten oder Heizung. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass bei 15 Prozent der Frauen, die im Gazastreifen entbinden, mit Komplikationen zu rechnen ist, und weist darauf hin, dass Todesfälle bei Müttern und Neugeborenen aufgrund des fehlenden Zugangs zu medizinischer Versorgung zu erwarten sind. Unter diesen Umständen ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die katastrophale humanitäre Lage im Gaza-Streifen ernsthaft Gefahr läuft, sich noch weiter zu verschlechtern, bevor der Gerichtshof sein endgültiges Urteil verkündet.

Der Gerichtshof nimmt die Erklärung Israels zur Kenntnis, dass es bestimmte Schritte unternommen hat, um die Bedingungen, mit denen die Bevölkerung im Gazastreifen konfrontiert ist, zu verbessern und zu lindern.
Der Gerichtshof stellt ferner fest, dass der Generalstaatsanwalt Israels kürzlich erklärt hat, dass ein Aufruf zur vorsätzlichen Schädigung von Zivilisten eine Straftat darstellen kann, einschließlich des Straftatbestands der Aufwiegelung, darstellen kann, und dass mehrere derartige Fälle von den israelischen Vollzugsbehörden geprüft werden. Nach Ansicht des Gerichtshofs sind solche Schritte zwar zu begrüßen, sie reichen jedoch nicht aus, um die Gefahr eines nicht wieder gutzumachenden Schadens zu beseitigen, bevor das Gericht seine endgültigen Entscheidung in der Rechtssache getroffen hat.

In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen ist das Gericht der Ansicht, dass eine reale und unmittelbare Gefahr eines nicht wieder gutzumachenden Schadens für die von Südafrika geltend gemachten plausiblen Rechte besteht.

Der Gerichtshof kommt auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen zu dem Schluss, dass die in der Satzung des Gerichtshofs vorgesehenen Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfüllt sind. Es ist daher erforderlich, bis zu seiner endgültigen Entscheidung bestimmte Maßnahmen zum Schutz der von Südafrika geltend gemachten Rechte anzuordnen, die der Gerichtshof für plausibel hält. Im vorliegenden Fall hat der Gerichtshof nach Prüfung des Inhalts der von Südafrika beantragten einstweiligen Maßnahmen und den Umstände des Falles festgestellt, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht mit den beantragten Maßnahmen identisch sein müssen.

Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass Israel in der oben beschriebenen Situation in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention in Bezug auf die Palästinenser in Gaza alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen muss, um die Begehung aller Handlungen zu verhindern, die in den Anwendungsbereich von Artikel II dieser Konvention fallen, insbesondere:

(a) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

(b) die Verursachung schwerer körperlicher oder die Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden an Mitgliedern der Gruppe;

(c) die vorsätzliche Zufügung von Lebensbedingungen für die Gruppe die darauf abzielen, die Gruppe ganz oder teilweise körperlich zu vernichten, und

(d) die Verhängung von Maßnahmen die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern.

Der Gerichtshof erinnert daran, dass diese Handlungen in den Anwendungsbereich von Artikel II der Konvention fallen, wenn sie in der Absicht begangen werden, eine Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Der Gerichtshof ist ferner der Ansicht, dass Israel mit sofortiger Wirkung sicherstellen muss, dass seine Streitkräfte keine der oben beschriebenen Handlungen begehen.

Der Gerichtshof ist auch der Ansicht, dass Israel alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen muss, um die direkte und öffentliche Aufforderung zum Völkermord an den Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen zu verhindern und zu bestrafen.

Der Gerichtshof ist ferner der Ansicht, dass Israel sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen muss, um die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe für die Palästinenser im Gaza-Streifen zu verbessern.

Israel muss auch wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Zerstörung von Beweismaterial zu verhindern und dessen Erhaltung sicherzustellen. Es geht um Beweise im Zusammenhang mit den Anschuldigungen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II und III der Völkermordkonvention fallen und gegen Mitglieder der palästinensischen Gruppe im Gaza-Streifen gerichtet sind.

Schließlich verpflichtet der Gerichtshof in Anbetracht der von ihm beschlossenen spezifischen vorläufigen Maßnahmen Israel, dem Gerichtshof innerhalb eines Monats nach dem Erlass dieses Beschlusses einen Bericht über alle Maßnahmen vorzulegen, die zur Umsetzung dieses Beschlusses getroffen wurden.
Der vorgelegte Bericht wird dann Südafrika übermittelt werden, das die Möglichkeit erhält, dem Gerichtshof seine Bemerkungen dazu abzugeben.

Der Gerichtshof hält es für notwendig zu betonen, dass alle am Konflikt im Gazastreifen beteiligten Parteien an das humanitäre Völkerrecht gebunden sind. Er ist zutiefst besorgt über das Schicksal der Geiseln, die während des Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 entführt wurden und seither von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen festgehalten werden, und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

Der vollständige Wortlaut der operativen Klausel des Beschlusses lautet wie folgt:
“Aus diesen Gründen, ordnet DER GERICHTSHOF die folgenden vorläufigen Maßnahmen an:

(1) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, in Bezug auf die Palästinenser in Gaza alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Begehung aller Handlungen zu verhindern, die in den die in den Anwendungsbereich von Artikel II dieser Konvention fallen, insbesondere:
(a) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden bei Mitgliedern der Gruppe;
(c) die vorsätzliche Zufügung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die deren physische Zerstörung der Gruppe ganz oder teilweise herbeizuführen, und
(d) die Verhängung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern;
FÜR den Antrag: Präsident Donoghue, Vizepräsident Gevorgian, Richter Tomka, Abraham, Bennouna, Yusuf, Xue, Bhandari, Robinson, Salam, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant; Ad-hoc-Richter Moseneke;
GEGEN den Antrag: Richterin Sebutinde; Richter ad hoc Barak;

(2) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel stellt mit sofortiger Wirkung sicher, dass sein Militär keine keine der in Punkt 1 beschriebenen Handlungen begeht;
DAFÜR: Präsident Donoghue; Vizepräsident Gevorgian; Richter Tomka, Abraham, Bennouna, Yusuf, Xue, Bhandari, Robinson, Salam, Iwasawa, Nolte, Charlesworth,
Brant; Ad-hoc-Richter Moseneke;
DAGEGEN: Richterin Sebutinde; Richter ad hoc Barak;

(3) Mit sechzehn Stimmen gegen eine Stimme,
Der Staat Israel ergreift alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen, um die direkte und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord an den Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gaza-Streifen zu verhindern und zu bestrafen;
DAFÜR: Präsident Donoghue, Vizepräsidentin Gevorgian, Richter Tomka, Abraham, Bennouna, Yusuf, Xue, Bhandari, Robinson, Salam, Iwasawa, Nolte, Charlesworth,
Brant; Ad-hoc-Richter Barak, Moseneke;
DAGEGEN: Richterin Sebutinde;

(4) Mit sechzehn gegen eine Stimme,
Der Staat Israel ergreift sofortige und wirksame Maßnahmen zur Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe, um die Lebensbedingungen der Palästinenser im Gaza-Streifen zu verbessern;
DAFÜR: Präsident Donoghue, Vizepräsidentin Gevorgian, Richter Tomka, Abraham, Bennouna, Yusuf, Xue, Bhandari, Robinson, Salam, Iwasawa, Nolte, Charlesworth,
Brant; Ad-hoc-Richter Barak, Moseneke;
DAGEGEN die Richterin Sebutinde;

(5) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel ergreift wirksame Maßnahmen, um die Zerstörung von Beweisen zu verhindern, die sich auf Anschuldigungen beziehen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II und III des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen fallen;
DAFÜR: Präsident Donoghue, Vizepräsident Gevorgian, Richter Tomka, Abraham, Bennouna, Yusuf, Xue, Bhandari, Robinson, Salam, Iwasawa, Nolte, Charlesworth,
Brant; Ad-hoc-Richter Moseneke;
DAGEGEN: Richterin Sebutinde; Richter ad hoc Barak;

(6) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel legt dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle Maßnahmen zur Durchführung dieses Beschlusses vor.
DAFÜR: Präsident Donoghue, Vizepräsident Gevorgian, Richter Tomka, Abraham,Bennouna, Yusuf, Xue, Bhandari, Robinson, Salam, Iwasawa, Nolte, Charlesworth,
Brant; Ad-hoc-Richter Moseneke;
DAGEGEN: Richterin Sebutinde; Richter ad hoc Barak
.”
             _______________________________________________
Richterin XUE fügt dem Beschluss des Gerichts eine Erklärung bei; Richter SEBUTINDE fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei; die Richter BHANDARI und NOLTE fügen dem Beschluss des Gerichtshofes Erklärungen bei. Die Richterin BARAK fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine gesonderte Stellungnahme bei.


Erklärung von Richterin Xue

Richterin Xue stimmt mit ihren Kollegen darin überein, dass Südafrika auf einer prima-facie-Basis berechtigt ist Klage gegen Israel wegen Verletzung seiner Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention zu erheben.
Zur Erläuterung ihres Standpunkts weist sie darauf hin, dass die Palästina-Frage seit der Gründung der Vereinten Nationen auf der auf der Tagesordnung steht und dass das palästinensische Volk einschließlich der Palästinenser im Gaza-Streifen, noch nicht in der Lage ist, ihr Recht auf Selbstbestimmung auszuüben. Sie verweist auf die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen, in denen es heißt, dass “die Vereinten Nationen eine ständige Verantwortung für die Palästinafrage haben, bis die Frage in all ihren Aspekten auf zufriedenstellende Weise im Einklang mit der internationalen Legitimität gelöst ist”. Nach Ansicht von Richterin Xue erfordert diese Verantwortung, dass die Vereinten Nationen, einschließlich ihres wichtigsten Rechtsorgans sicherstellen, dass das palästinensische Volk durch das Völkerrecht geschützt wird, insbesondere vor dem schwersten Verbrechen  Völkermord.
Angesichts der humanitären Katastrophe in Gaza in den vergangenen einhundertneun Tagen, bringt Richterin Xue ihre tiefe Besorgnis über die humanitäre Lage in Gaza zum Ausdruck. Sie ist der Ansicht, dass infolge der israelischen Militäraktionen die Existenz des palästinensischen Volkes in Gaza auf dem Spiel steht, was die elementarsten Grundsätze der Menschlichkeit und Moral in Frage stellt. Richterin Xue erinnert daran, dass vor über sechzig Jahren, als Äthiopien und Liberia vor dem Gerichtshof ein Verfahren gegen Südafrika wegen Verletzung seiner Verpflichtungen als Mandatsmacht in Südwestafrika einleiteten, der Gerichtshof die Klagebefugnis dieser Kläger mangels Rechtsschutzinteresse abwies. Dies gab Anlass zu starker Empörung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gegen den Gerichtshof und schadete seinem Ruf erheblich. In der Rechtssache Barcelona Traction erkannte der Gerichtshof an, dass es bestimmte internationale rechtliche Verpflichtungen gegenüber der gesamten internationalen Gemeinschaft bestehen, an deren Schutz aufgrund ihrer Bedeutung alle Staaten ein rechtliches Interesse haben. Sie werden als Verpflichtungen erga omnes angesehen. Der Gerichtshof hat sich in diesem Urteil jedoch nicht mit der Frage der Klagebefugnis befasst. Recht und Praxis sind zwar noch in der Entwicklung begriffen, aber für eine geschützte Gruppe wie das palästinensische Volk hält es Richter Xue am wenigsten umstritten, dass die internationale Gemeinschaft ein gemeinsames Interesse an ihrem Schutz hat. Ihrer Ansicht nach ist dies genau die Art von Fällen, in denen der Gerichtshof die Klagebefugnis eines Vertragsstaates der Völkermordkonvention anerkennen sollte, um die Verantwortung eines anderen Vertragsstaates für die Verletzung seiner Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention geltend zu machen.
In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen und aus den im Beschluss des Gerichtshofs enthaltenen Gründen, stimmt Richter Xue zu, dass die in diesem Beschluss genannten vorläufigen Maßnahmen unter den gegebenen Umständen gerechtfertigt sind.

Abweichende Meinung des Richters Sebutinde

Richter Sebutinde widerspricht respektvoll der Mehrheit in diesem Beschluss und argumentiert, dass der Streit zwischen dem Staat Israel und dem Volk von Palästina im Wesentlichen und historisch gesehen ein politischer Streit ist, der eine diplomatische oder verhandelte Lösung und die Umsetzung aller relevanten Resolutionen des Sicherheitsrates durch alle betroffenen Parteien in gutem Glauben erfordert.
Ihrer Meinung nach ist dies kein ein Rechtsstreit, der vom Gerichtshof entschieden werden kann. Richterin Sebutinde argumentiert auch, dass einige der Voraussetzungen für die Verhängung vorläufiger Maßnahmen nicht erfüllt sind – Südafrika hat nicht einmal prima facie nachgewiesen, dass die Handlungen, die angeblich von Israel begangen wurden und über die sich der Kläger beschwert, mit der notwendigen völkermörderischen Absicht begangen wurden und dass sie folglich in den Anwendungsbereich der Völkermordkonvention fallen können.

Darüber hinaus macht sie geltend, dass die von Südafrika geltend gemachten Rechte nach der Völkermordkonvention nicht plausibel seien.
Richterin Sebutinde ist der Ansicht, dass die vom Gericht in der Verfügung angegebenen vorläufigen Maßnahmen Anordnung nicht gerechtfertigt sind.

Erklärung des Richters Bhandari

In seiner Erklärung stellt Richter Bhandari fest, dass die Angriffe auf Zivilisten in Israel am 7. Oktober 2023 verurteilt werden müssen, stellt aber fest, dass die israelische Militäraktion als Reaktion auf diese Angriffe zu einer humanitären Katastrophe in Gaza geführt hat.
Richter Bhandari erinnert daran, dass die Rechtssache noch nicht vollständig verhandelt wurde und dass dem Gericht kein vollständiges Tatsachenprotokoll vorliegt. Richter Bhandari erklärt, dass der Gerichtshof bei der Abwägung der Plausibilität der von Südafrika geltend gemachten Rechte, die Südafrika geltend macht, die ihm in diesem Stadium vorliegenden Beweise berücksichtigen muss. Es muss berücksichtigen die weitreichenden Zerstörungen in Gaza und die Verluste an Menschenleben, die die Bevölkerung von Gaza bisher ertragen hat. Bei der Feststellung der Plausibilität dieser Rechte im Stadium der vorläufigen Maßnahmen muss der Gerichtshof keine endgültige Entscheidung über das Vorliegen eines Vorsatzes nach Artikel II des Übereinkommens über über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes treffen. Nach Ansicht von Richter Bhandari sind die Militäraktion in Gaza sowie die Verluste an Menschenleben, Verletzungen, Zerstörungen und humanitären Bedürfnisse, die sich daraus ergeben, für sich genommen geeignet, eine Plausibilitätsfeststellung in Bezug hinsichtliche der Rechte nach Artikel II. zu treffen. Der Gerichtshof hat zu Recht vorläufige Maßnahmen angeordnet.
Schließlich stellt Richter Bhandari fest, dass alle Konfliktbeteiligten sicherstellen müssen, dass alle Kämpfe und Feindseligkeiten sofort eingestellt werden und dass die verbleibenden Geiseln, die am 7. Oktober 2023 gefangen genommen wurden bedingungslos freigelassen werden.

Erklärung des Richters Nolte

Richter Nolte legt eine Erklärung vor, in der er die Gründe für sein Einverständnis mit der Entscheidung des Gerichtshofs darlegt, vorläufige Maßnahmen in Bezug auf das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes anzuordnen. Seiner Ansicht nach beruhen die angezeigten Maßnahmen in erster Linie auf der
plausiblen Behauptung Südafrikas, dass bestimmte Äußerungen von israelischen Staatsbeamten, einschließlich Mitgliedern des israelischen Staates, einschließlich Mitgliedern des israelischen Militärs, eine reale und unmittelbare Gefahr einer nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung der Rechte der Palästinenser gemäß der Völkermordkonvention.

Gesonderte Stellungnahme des Ad-hoc-Richters Barak

  1. In seiner Stellungnahme erklärt Ad-hoc-Richter Barak, dass der Gerichtshof das Hauptargument Südafrikas, das die Aussetzung der militärischen Operationen im Gazastreifen betrifft, zurückgewiesen hat. Stattdessen hat der Gerichtshof Maßnahmen angeordnet, die an die bestehenden Verpflichtungen Israels im Rahmen der Völkermordkonvention erinnern. Seiner Ansicht nach hat der Gerichtshof das Recht Israels bekräftigt, seine Bürger zu verteidigen, und die Bedeutung hervorgehoben, humanitäre Hilfe für die Bevölkerung von Gaza zu leisten. Ad-hoc-Richter Barak erklärt, dass die vorläufigen Maßnahmen von wesentlich geringerer Tragweite sind als die von Südafrika beantragten.
  2. Im vorliegenden Fall hat der Gerichtshof betont, dass “alle Parteien des Konflikts im Gaza Streifen durch das humanitäre Völkerrecht gebunden sind”, was auch die Hamas einschließt. Der Gerichtshof hat auch erklärt dass er “zutiefst besorgt über das Schicksal der Geiseln ist, die während des Angriffs auf Israel am 2. Oktober 2023 entführt wurden und seither von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen festgehalten werden, und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung”.
  3. Der Ad-hoc-Richter Barak erinnert daran, dass die Völkermordkonvention einen ganz besonderen Platz im Herzen und in der Geschichte des jüdischen Volkes einnimmt, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Staates Israel. Anhand einer autobiografische Bemerkung erklärt er, dass Völkermord für ihn mehr als nur ein Wort ist; es steht für kalkulierte Zerstörung und menschliches Verhalten in seiner schlimmsten Form. Es ist die schwerstmögliche Anschuldigung und ist tief mit seiner Lebenserfahrung verwoben.
  4. Nach Ansicht des Ad-hoc-Richters Barak ist Israel eine Demokratie mit einem starken Rechtssystem und einer unabhängigen Justizsystem. Seiner Ansicht nach müssen bei Spannungen zwischen nationaler Sicherheit und Menschenrechten die ersteren erreicht werden, ohne den Schutz der letzteren zu gefährden. Er erklärt weiter, dass das Völkerrecht ein integraler Bestandteil des Verhaltens des israelischen Staates und der israelischen Armee ist, und dass die Urteile des israelischen Obersten Gerichtshofs ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und zum menschlichen Leben sind.
  5. Im Hinblick auf die prima facie-Zuständigkeit des Gerichts bezweifelt Ad-hoc-Richter Barak, dass Südafrika diesen Streit in gutem Glauben vorgebracht hat. Nachdem Südafrika am 21. Dezember 2023 eine Verbalnote an Israel über die Situation in Gaza geschickt hatte, antwortete Israel mit einem Angebot, Konsultationen bei der frühestmöglichen Gelegenheit aufzunehmen. Anstatt dieses Angebot anzunehmen, das zu fruchtbaren diplomatischen Gesprächen hätte führen können, beschloss Südafrika, ein Verfahren gegen Israel vor diesem Gerichtshof einzuleiten. Er bedauert, dass Israels Versuch, einen Dialog zu eröffnen, mit der Einreichung einer Klage beantwortet wurde.
  6. Nach Ansicht des Ad-hoc-Richters Barak weist der vorliegende Fall eine zusätzliche Schwierigkeit auf, weil der andere Kriegsteilnehmer des bewaffneten Konflikts, die Hamas, keine Partei in diesem Verfahren ist. Dies hindert den Gerichtshof zwar nicht daran, seine Zuständigkeit auszuüben, ist aber ein wesentlicher Gesichtspunkt, der bei der Bestimmung der geeigneten Maßnahmen oder Rechtsbehelfe in dieser Rechtssache zu berücksichtigen ist.
  7. Der Ad-hoc-Richter Barak ist der Ansicht, dass das Gericht den unmittelbaren Kontext, in dem die vorliegende Rechtssache angesiedelt ist, nicht vollständig dargelegt hat. Er erinnert daran, dass am 7. Oktober 2023 über 3.000 Hamas-Terroristen auf dem Land-, Luft- und Seeweg in israelisches Gebiet eindrangen. Er erinnert ferner daran, dass über 1.200 unschuldige Zivilisten, darunter Kleinkinder und ältere Menschen, ermordet wurden.
    Richter Barak erklärt auch, dass die Hamas ihren Militärapparat innerhalb und unterhalb der der zivilen Infrastruktur unterbringt, um sie zu immunisieren, und damit ihre eigene Bevölkerung absichtlich in Gefahr bringt. Außerdem verweist er auf das Schicksal der Geiseln, eine seit über 100 Tagen andauernde Qual.
  8. Nach Ansicht des Ad-hoc-Richters Barak ist der geeignete rechtliche Rahmen für die Analyse der Situation in Gaza das humanitäre Völkerrecht und nicht die Völkermordkonvention.
  9. In Bezug auf die Völkermordkonvention erklärt Ad-hoc-Richter Barak, dass das zentrale Element des Verbrechens des Völkermordes das Element des Vorsatzes ist, nämlich die Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Seiner Ansicht nach ist dieser Vorsatz nicht gegeben. Nicht einmal unter dem Plausibilitätsstandard, der für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erforderlich ist. Aus diesem Grund, ist der Ad-hoc-Richter Barak mit dem Ansatz des Gerichtshofs bezüglich der Plausibilität von Rechten nicht einverstanden,
    Er vergleicht den vorliegenden Fall mit der Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechen des Völkermordes (Gambia gegen Myanmar). Seiner Ansicht nach sind die von Südafrika vorgelegten Beweise Afrika vorgelegten Beweise nicht mit denen vergleichbar, die dem Gericht im Fall Gambia zur Verfügung standen. Er erinnert daran, dass Israel mehrere Maßnahmen ergriffen habe, um die Auswirkungen der Feindseligkeiten auf die Zivilbevölkerung zu minimieren. Seiner Ansicht nach ist es überraschend, dass der Gerichtshof die Erklärungen Israels zur Kenntnis genommen hat, in denen es die Schritte erläutert, die es unternommen hat, um die Bedingungen für die Bevölkerung im Gazastreifen zu verbessern, dann aber bei der Prüfung der
    Schlussfolgerungen aus diesen Erklärungen zu ziehen, wenn es um die Prüfung des Vorliegens von Vorsatz geht. Es ist sogar noch überraschender, dass das Gericht keine dieser Maßnahmen und Erklärungen als ausreichend ansah, um das Vorliegen eines plausiblen Vorsatzes auszuschließen.
  10. Ad-hoc-Richter Barak erinnert auch daran, dass der Gerichtshof keine Feststellungen in Bezug auf Ansprüche Südafrikas nach der Völkermordkonvention getroffen hat. Die Schlussfolgerungen des Gwrichtshofs in dieser vorläufigen Phase präjudizieren in keiner Weise die Ansprüche Südafrikas, die seiner Ansicht nach
    gänzlich unbewiesen bleiben.
  11. In Bezug auf die vom Gerichtshof genannten spezifischen Maßnahmen erklärt Ad-hoc-Richter Barak, dass er gegen die erste und die zweite vorläufige Maßnahme gestimmt hat, weil er von den Argumenten Südafrikas zur Plausibilität nicht überzeugt war. Dennoch weist er darauf hin, dass die erste und
    zweiten Maßnahmen lediglich die Verpflichtungen wiederholen, die Israel bereits unter Artikel I und II der Völkermordkonventiontreffen.
  12. Was die dritte Maßnahme betrifft, die sich auf öffentliche Aufwiegelung bezieht, so hat er dafür gestimmt in der Hoffnung, dass die Maßnahme dazu beitragen wird, Spannungen abzubauen und schädliche Rhetorik zu verhindern. Er nimmt die besorgniserregenden Äußerungen einiger Behörden zur Kenntnis.
    Für die vierte Maßnahme hat er aus tiefer humanitärer Überzeugung gestimmt und in der Hoffnung, dass dadurch die Folgen des bewaffneten Konflikts für die Schwächsten gemildert werden.
    Seiner Meinung nach erinnert der Gerichtshof Israel mit dieser Maßnahme an die Verpflichtungen, die sich aus dem humanitären Völkerrecht ergeben, die bereits in der DNA des israelischen Militärs vorhanden sind.
  13. Nach Ansicht des Ad-hoc-Richters Barak ist es bedauerlich, dass der Gerichtshof Südafrika nicht anweisen konnte, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Geiseln zu schützen und ihre Freilassung durch die Hamas zu erleichtern.
    Seiner Ansicht nach beruhen diese Maßnahmen auf dem humanitären Völkerrecht, ebenso wie die Maßnahmen, die humanitäre Hilfe zu leisten. Außerdem ist das Schicksal der Geiseln ein integraler Bestandteil der militärischen Operation in Gaza. Durch die Ergreifung von Maßnahmen, die die Freilassung der Geiseln erleichtern, könnte Südafrika eine positive Rolle bei der Beendigung des Konflikts spielen.
  14. In Bezug auf die fünfte vorläufige Maßnahme erklärt er schließlich, dass er dagegen gestimmt hat, weil Südafrika nicht nachgewiesen hat, dass Israel Beweise zerstört oder unterschlagen hat.

References

References
1, 2 dem ersten Anschein nach oder anders gesagt: nach summarischer Prüfung

Südafrikas Teilerfolg gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof

Etappensieg für Südafrika: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Freitag eine einstweilige Anordnung gegen Israel erlassen, in der ein Ende der Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen gefordert wird.

15 der 17 Richter befanden, dass zumindest einige der in der südafrikanischen Klageschrift vorgebrachten Anhaltspunkte auf eine mögliche Missachtung der UN-Völkermordkonvention, für deren Einhaltung der IGH zuständig ist, plausibel oder zumindest nicht offensichtlich unbegründet seien. Sie wiesen damit den Antrag Israels auf sofortige Zurückweisung der Klage ab. Südafrika habe das Recht, Israel nach der Konvention von 1948 zu verklagen, es habe auch im Vorfeld entsprechende Besorgnis geäußert.

Quelle: Jüdische Allgemeine, 26.01.2024


Nachdem die Demonstration der Jüdischen Stimme im Oktober verboten wurde, stellte sich Iris Hefets allein auf die Straße und wurde von der Polizei verhaftet, https://www.startpage.com/sp/search

Benedikt Hopmann 26.1.2024: Im Folgenden die Zusammenfassung des Beschlusses des INTERNATIONALEN GERICHTSHOFS in Den Haag, in dem er vorläufige Maßnahmen gegen Israel anordnet. Diese Zusammenfassung wurde auf der website des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag auf Englisch veröffentlicht und ist hier auf Deutsch zu lesen. Zwar folgte der Gerichtshof nicht dem Antrag Südafrikas, dass Israel sofort seine militärischen Operationen im Gaza aussetzen soll, aber die angeordneten Maßnahmen sind nicht nur Anordnungen zur Verteidigung des humanitären Völkerrechts. Der Gerichtshof ordnete vorläufige Maßnahmen auf der Grundlage der Völkermordkonvention an. Es sind also Maßnahmen gegen völkermörderisches Handeln, die der Gerichtshof vorläufig anordnet, bis er in der Hauptsache entschieden hat. Diese endgültige Entscheidung in der Hauptsache, ob Israel Völkermord an den Palästinensern begangen hat, kann sehr lange dauern. Der Gerichtshof konnte die vorläufigen Maßnahmen nur anordnen, weil ihm die Vorwürfe Südafrikas in mehreren Punkten, die benannt werden, plausibel erschienen.

Es sei daran erinnert, das die 2. Vorsitzende der Jüdischen Stimme für eine gerechten Frieden festgenommen wurde, weil sie ein Schild mit der Forderung an Israel in die Höhe hielt, den Völkermord zu beenden.

Weiterlesen hier


Hier die offizielle Presseerklärung seitens des IGH: (in Engl.), 26.01.2024 Nr. 2024/6

Die Deutsche Übersetzung dieser Presseerklärung mittels Deepl-Übersetzung findet Ihr hier:

Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Strafung des Völkermordes im Gaza-Streifen

Hier


Hier die Anordnung vom 26.01.2024 durch das IGH, in Engl. Sprache:

Die Deutsche Übersetzung der Anordnung, mittels Deepl-Übersetzung ist hier zu lesen.


Eine Überblick über den Fall:

Einleitung des Verfahrens
Vorläufige Massnahmen
Schriftliches Verfahren
Mündliche Verhandlung
Aufträge
Zusammenfassungen von Urteilen und Anordnungen
Pressemeldungen

findet Ihr hier:

19.01.2024: LKW Demonstration in Berlin

Sternfahrt des deutschen Güterkraftverkehr

am 18.01.2024 nach Berlin

mit einer großen Kundgebung am 19.01.2024

vor dem Brandenburger Tor

Quelle: