9. November 2024 – Was hat die Revolution von 1918 mit uns zu tun?
Heute heisst die staatsoffizielle Parole wieder: „Freie Fahrt für Militarismus und Rüstung“, nun in der Verkleidung der Verteidigung der Werte von Freiheit und Demokratie, die nur dürftig die Profitgier verschleiern.
9. November 2023 – Krieg und Kapital zerstören Löhne, Leben und Klima! Veranstltung zur unvollendeten Revolution 1918
Je ein eigenes Video der Reden von Uwe Haseloff, Günter Watermeier, Rolf Becker und Duygu Kaya sowie Videos von Ausschnitteen des Kulturprogramms. Von den Reden von Uwe Haseloff und Günter Watermeier können auch die Texte gelesen werden.
9. November 2021 – Veranstaltung zur unvollendeten Revolution 1918
Theater, Veranstaltung, Musik mit Vertreter*innen von der Koordination 1918 Unvollendete Revolution, der Stadtteilorganisierung Hände weg vom Wedding, der Berliner Krankenhausbewegung, von S.K.E.T. – Die Schnelle Kulturelle Eingreifftruppe (Theater X); Ort: Dragonerareal, Berlin Kreuzberg
Die Bedeutung des 9. November 1918 für eine antifaschistische Politik
In Teil I wird kurz eine Übersicht die Revolution 1918/19 und Gegenrevolution gegeben und in Teil II die Bedeutung der Nichtvollendung dieser Revolution für die antifaschistische Politik in Thesen zusammengefasst (II).
I. Eine kurze Geschichte der unvollendeten Revolution von 1918
Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler 1933 war zugleich das Ende der ersten deutschen Republik.
Diese erste Republik war das Ergebnis der Revolution von 1918/19.
II.Thesen zur Bedeutung dieser Revolution für eine antifaschistische Politik
These: 1
Eine der zentralen Losungen der VVN-BdA ist: Nie wieder Krieg. Schon aus diesem Grund muss die Revolution von 1918 für uns eine große Bedeutung haben. Denn diese Revolution von 1918 baute auf den Massenstreiks während des ersten Weltkrieges auf und war zuallererst eine Antikriegsbewegung. Massenstreiks gegen den Krieg in diesem Ausmaß hat es danach nie mehr gegeben.
„Heute sind wir mit tausenden Menschen auf der DGB-Demonstration auf die Straße gegangen. Gemeinsam haben wir uns laut und deutlich für kämpferische Gewerkschaften positioniert.Der DGB-Führung war dies ein Dorn im Auge. Bereits früh haben sie den klassenkämpferischen Block kriminalisiert, da er sich in ihren Augen zu klar gegen Krieg, das Morden in Palästina und für kämpferische Auseinandersetzungen mit dem Kapital positioniert hat.
Wir sagen unmissverständlich: Schluss mit der Kriminalisierung der Kolleg:innen durch die Gewerkschaften! Wir lassen uns von der Repression nicht einschüchtern und kämpfen weiter für eine wirkliche Interessenspolitik im Sinne der Kolleg:innen als Arbeiter:innen anstatt sie dem Kapital und der Polizeigewalt zum Fraß vorzuwerfen. Der DGB darf sich niemals zum Erfüllungsgehilfen einer rechten Politik gegen Frieden und soziale Gerechtigkeit machen. Wir werden diese Repression nicht auf sich beruhen lassen. …“
“Nach den beiden Corona-Jahren konnten die diesjährigen 1.Mai-Demonstrationen an Strahlkraft und Beteiligung wieder an das Niveau vor der Pandemie anschließen. Nach Polizeiangaben folgten dem Aufruf des DGB am Vormittag 7.500 Menschen und auf der „revolutionären 1.Mai-Demonstration” am Abend zählte die gleiche Behörde 14.000. Die Fahrraddemo „My Gruni“, die sich ebenfalls als Tradition etabliert hat und die zahlreihen dort beheimateten Vermögenden über ihre Pflichten aufklärt und ihnen die Probleme der Bevölkerungsmehrheit nahebringt, schaffte es auf die Hälfte der Zahl der Teilnehmer:innen der gewerkschaftlichen Demo. Auf der Abschlusskundgebung des DGB hatte vor allem die regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey einen schweren Stand …“
Impressionen zum 1. Mai 2020 auf der Kundgebung der IG Metall
Rede von Benedikt Hopmann:
…am 1. Mai 2020 auf einer Kundgebung des Arbeitskreises Internationalismus der IG Metall am Denkmal der ermordeten Juden Europas:
Zu den Voraussetzungen für den Mord an Millionen Juden Europas
Wir stehen hier am Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
Für uns als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ist wichtig, daran zu erinnern, dass diejenigen, die die diesen systematischen Mord an Millionen Juden betrieben, dieselben waren, die sehr bald, nachdem ihnen die Regierung übertragen wurde, die Gewerkschaften zerschlugen.
Ja ich glaube, man kann das noch mehr zuspitzen und sagen: Dieser millionenfache Mord war nur möglich, weil die Nazis vorher die Arbeiterparteien verboten und die Gewerkschaften zerschlagen hatten. Vor dem Reichstagsgebäude steht ein Denkmal zur Erinnerung an 96 von den Nazis ermordete Reichstagsabgeordnete. Von den 96 ermordeten Reichstagsabgeordneten, an die dort erinnert wird, waren 43 Mitglieder der KPD und 41 Mitglieder der SPD.
Die Hitler-Faschisten nannten nicht zufällig die Revolutionäre von 1918/19 „Novemberverbrecher“. Das Ziel dieser „Novemberverbrecher“ war gewesen: Schluss mit dem Krieg! Schluss mit der feudalen Herrschaft in Politik und Wirtschaft! Nicht nur der Kaiser, auch die Schlotbarone und Krautjunker sollten gehen und mit ihnen all die Militaristen, die Deutschland in den 1. Weltkrieg geführt hatten.
All das, wofür die Novemberrevolution stand, war den Hitler-Faschisten zu tiefst zu wider. Sie wollten für die Zukunft unter allen Umständen eine Opposition verhindern, wie sie sich während des ersten Weltkrieges gebildet, über die revolutionären Obleute immer größere Massenstreiks organisiert und schließlich zur Revolution 1918/19 geführt hatte.
Weil aber nur der Kaiser ging, nicht aber all die anderen Militaristen, weil auch die Antidemokraten in den Verwaltungen, Gerichten, Schulen und Kirchen blieben, weil das große Kapital der Schwerindustrie mit seinen äußerst reaktionären Vertretern nicht enteignet wurde und weil die Privateigentümer in ihren Betrieben weiter ein unbeschränktes Feudalregiment führen konnten, weil es also der Novemberrevolution nicht gelang, die gegenrevolutionären Kräfte zu zerschlagen, konnten die Faschisten diese Kräfte um sich sammeln und eine Massenpartei darauf aufbauen.
So hatte es verheerende Folgen, dass die Revolution von 1918/19 unvollendet blieb. Zwar gelang den abhängig Beschäftigten noch 1920, die erste deutsche Republik durch einen Generalstreik gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch zu verteidigen, doch wenige Jahre später hatten sie dazu nicht mehr die Kraft. Sie waren nicht mehr in der Lage, vereint zu handeln und den Aufstieg des Faschismus zu verhindern.
Schon 1920 trugen die Putschisten Hakenkreuze am Helm und viele von ihnen waren von einem scharfen Antisemitismus geprägt. Darauf bauten die Hitlerfaschisten auf. Nachdem sie 1933 die gewerkschaftliche und politische Gegenmacht zerstört hatten, begannen sie Schritt für Schritt mit der Aufrüstung. Das alles endete in Völkermord und einem neuen Weltkrieg mit über 50 Millionen Toten. Der Antisemitismus steigerte sich zu einem systematischen Mord an Millionen Juden, an den dieses Denkmal erinnert.
Am 9. November eines jeden Jahres wird die Erinnerung an die Novemberrevolution von 1918 weitgehend verdrängt durch das Gedenken an die Judenpogrome vom 9.November 1938, die als wichtiger Schritt zu dem folgenden millionenfachen Morden verstanden werden. Wenn wir wollen, dass dies nie wieder geschieht, dann müssen wir aber an die Novemberrevolution von 1918 erinnern und an die Gründe, die 15 Jahre später zum Sieg des Faschismus, 20 Jahre später zu den Judenpogromen und zu den folgenden Menschheitsverbrechen führten. Nur so können wir vermeiden, dass sich die Geschichte wiederholt.
130 Jahre lang: Wir kämpfen für unser Recht
Wir sind uns bewusst, dass die Ansteckungsgefahr durch den Corona-Virus zu Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zwingt, um Gesundheit und Leben von allen zu schützen. Aber nicht nur der Corona-Virus tötet, auch die Abschottung der EU-Grenzen tötet, die Zerstörung der Umwelt tötet, Rüstung und Krieg töten. Dazu darf nicht geschwiegen werden und deswegen wollen wir auch auf Versammlungen nicht vollständig verzichten. Versammlungsfreiheit und das Recht auf Leben und Gesundheit sind miteinander vereinbar, wenn die Hygieneregeln beachtet werden. Das ist der Grund, warum die Eindämmungs-Verordnung Versammlungen auch nicht vollständig verbietet. Und das ist auch der Grund, warum wir als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter am 1. Mai nicht vollständig auf Kundgebungen verzichten wollen.
Nachdem der DGB alle Kundgebungen unter freiem Himmel abgesagt hatte, ehrt es den Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall, dass er diese Kundgebung und die drei vorangegangenen kleinen Kundgebungen am heutigen Tag durchführt. Und es ist ein gutes Zeichen, dass diese Kundgebungen von Birgit Dietze unterstützt werden.
Es wäre sehr schade gewesen, wenn Gewerkschaften ausgerechnet am diesem 1.Mai keine Kundgebung unter freiem Himmel durchgeführt hätten. Denn es ist in diesem Jahr 130 Jahre her, dass das erste Mal weltweit Kundgebungen durchgeführt wurden. Im Jahr 1889 hatte der Gründungskongress der II. Internationale in Paris beschlossen, in allen Ländern am selben Tag Kundgebungen zur Durchsetzung des Achtstundentags durchzuführen. Ein Jahr später, am 1.Mai 1890 war es dann soweit: Es begann eine weltweite Tradition, die bis heute anhält. Das Arbeitsschutzprogramm, das auf dem Kongress in Paris entwickelt wurde, beruhte auf der grundsätzlichen Feststellung, dass „die Emanzipation der Arbeit und der Menschheit nur ausgehen kann von dem als Klasse und international organisierten Proletariat, welches sich die politische Macht erringt, um die Expropriation des Kapitalismus und die gesellschaftliche Besitzergreifung der Produktionsmittel ins Werk zu setzten“[1]Protokoll des internationalen Arbeiter-Congresses zu Paris, mit einem Vorwort von Wilhelm Liebknecht, Nürnberg 1889, S. 121). Berliner Vertreter auf diesem Kongress waren der Metallarbeiter Karl Becker, der in dem Unternehmen Max Hasse & Comp. arbeitete, der Tischler Theodor Glocke, der Former Alwin Körsten, der Zimmerer Julius Seitz, der Schneider Leo Pfeiffer, der Mauerer Julius Wernau und der Hausdiener Wilhelm Werner ; mit der Vertretung der Berliner Arbeiterinnen war Clara Zetkin beauftragt worden[2]Geschichte der revolutionären Berliner Arbeiterbewegung a.a.O. S. 311. Seit dem Spätherbst 1889 hatten sich nahezu alle Berliner Arbeiter-, Volks- und Gewerkschaftsversammlungen für eine Arbeitsniederlegung am 1. Mai 1990 ausgesprochen. Obwohl der preußische Innenminister aufgrund des noch geltenden Sozialistengesetzes Versammlungen verbot und Agitatoren und Streikenden strafrechtliche Verfolgung androhte, streikten in Berlin am 1. Mai 1890 ca. 20.000 abhängig Beschäftigte und unternahmen Massenausflüge in die Berliner Umgebung[3]a.a.O. S. S. 323. 28 Jahre später – am 12. November 1918 – verkündete der Rat der Volksbeauftragten, der am 10. November im Zirkus Busch von der Vollversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte aus der Taufe gehoben worden war: „… spätestens am 1. Januar 1919 wird der achtstündige Maximalarbeitstag in Kraft treten“. Außerdem verkündete der Rat der Volksbeauftragten mit Gesetzeskraft: „Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung“ und: „Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei“[4]BArch R 43 I / 1972, Bl. 22.
Hygienedemos, die mit dem Grundgesetz unter dem Arm notwendige Hygieneregeln und damit Leben und Gesundheit missachten und sich auch sonst nicht nach rechts abgrenzen, haben nichts mit der Verteidigung von Grundrechten zu tun. Diese Grundrechte wurden nicht vom Bürgertum, sondern von den abhängig Beschäftigten erkämpft. Das ist die Tradition, auf die sich die hier versammelten Gewerkschafterinnen berufen. Wir kämpfen für Freiheit, Leben und Frieden und wissen dabei, dass die Unternehmer unter der Verteidigung dieser Rechte etwas anderes verstehen als wir.
Unter „Allgemein“ tragen wir Überlegungen vor, die den 8. Mai 1945 in die Geschichte der Kämpfe um ein besseres Deutschland einordnen und aktuelle Aspekte dieses Tages der Befreiung von Krieg und Faschismus beleuchten. Unter „Im Einzelnen“ dokumentieren wir das Erinnern in einzelnen vergangenen Jahren.
Mehr als je zuvor brauchen wir die Erinnerung an die Zeit unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg, aber auch die Erinnerung an die Zeit unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg.
Der 9. November 1918 und der 8. Mai 1945 – beides Tage der Befreiung. Der 9. November 1918 – der Tag der Selbstbefreiung. Der 8. Mai 1945 – der Tag des Befreit-Werdens.
Mehr als je zuvor brauchen wir die Erinnerung an die Zeit unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg, aber auch die Erinnerung an die Zeit unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg.
Der 9. November 1918 und der 8. Mai 1945 – beides Tage der Befreiung. Der 9. November 1918 – der Tag der Selbstbefreiung. Der 8. Mai 1945 – der Tag des Befreit-Werdens.
1. Der Schwur von Buchenwald
Die Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald schworen 1945:
»Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel«
Diese Forderungen „Frieden und Freiheit“ waren die Forderungen der Revolution von 1918/19.
Doch keines der Ziele dieser Revolution konnte durchgesetzt werden.
Entmilitarisierung: Der Krieg wurde beendet, aber nicht der Militarismus, der die Deutschen in den Krieg getrieben hatte.
Demokratisierung: Die erste deutsche Republik wurde gegründet, aber die Antidemokraten im Staat blieben und das Kapital herrschte in den Betrieben uneingeschränkt weiter.
Sozialisierung: die Schwerindustrie wurde nicht enteignet.
Die Gegner der Revolution behielten Einfluss und Macht.
Die Revolution blieb unvollendet – mit verheerenden Folgen.
2. Enteignungsforderungen nach 1945
Die Konsequenz zogen die Häftlinge in Buchenwald mit ihrem Schwur: „Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzel ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“
Das wurde auch so verstanden, dass Nazi- und Kriegsverbrechern die wirtschaftliche Macht entzogen werden sollte. Damit knüpft der Schwur von Buchenwald an die Sozialisierungsforderungen der Revolution von 1918/19 an. Selbst das Ahlener Programm der CDU forderte 1947 eine Vergesellschaftung des Bergbaus und der „eisenschaffenden Industrie“.
Über zwei Drittel stimmten 1946 in Hessen für die Überführung von Bergbau, Eisen- und Stahlerzeugung sowie Energiewirtschaft in Gemeineigentum. In Sachsen stimmte eine ähnliche Mehrheit für die Enteignung der Nazi- und Kriegsverbrecher. Aber nur in Sachsen und in der übrigen von der Sowjetunion besetzten Zone wurden die Betriebe der Nazi- und Kriegsverbrecher enteignet. Auch daran muss erinnert werden.
Die Bundesrepublik behielt die Kapitalherrschaft bei. Seit 1990 feiert sie ihre Ausdehnung auf das Gebiet der DDR jährlich am 3. Oktober.
3. Sind Forderungen nach Sozialisierung aktuell?
Die Forderung nach Sozialisierung des großen Kapitals ist heute aktueller denn je.
Das zeigt die Kampagne “Deutsche Wohnen & Co enteignen”. Sie beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser Artikel wurde fast wortgleich aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen und war zunächst auf dem ersten Reichsrätekongress im Dezember 1918 in Berlin beschlossen worden: „Zügig sollten die dafür reifen Industrien” sozialisiert werden. Die Sozialisierung ist eine bis heute in der Verfassung vorgesehene Option.
Nicht nur im Bereich Wohnen, auch in anderen Bereichen der Wirtschaft zeigt sich die Notwendigkeit das große Kapital zu sozialisieren. Wenn es darum geht, die Erderwärmung aufzuhalten oder wenn wir abrüsten wollen, haben wir als Gegner die Energie-, Auto- und Rüstungskonzerne. Muss das immer so weitergehen, dass uns die großen Konzerne im Wege stehen? Diese Konzerne hat noch nie der Erhalt von Arbeitsplätzen interessiert. Ihre Beschäftigten nutzen sie als Geiseln. Wäre es nicht an der Zeit, für eine Wirtschaftsordnung zu kämpfen, in der nicht mehr Privatinteressen entscheiden und die Garantie eines zumutbaren Ersatzarbeitsplatzes für denjenigen gegeben wird, der seinen Arbeitsplatz verliert?
4. Wer zahlt für diese Krise?
Die Diskussion um die Bekämpfung der Folgen der Wirtschaftskrise und Umweltzerstörung mündet in der einfachen Frage: Zu wessen Lasten wird nach Lösungen gesucht?
Die Frage, wer zahlt, ist die zentrale Frage: Dabei geht es nicht nur die Lockerung oder Aufhebung der Schuldenbremse. Was an Schulden aufgenommen wird, wird irgendwann als Rechnung präsentiert. Wer zahlt diese Rechnung?
5. Unsere Macht ist die Solidarität
Die Forderung „Wir zahlen nicht für die Krise“ wird nur soweit Erfolg haben, wie eine große gesellschaftliche Macht dafür einsteht.
Gesundheit, Leben, Umwelt und Frieden sind immer stärker gefährdet und es besteht die Gefahr der Not für sehr viele Menschen.
Es ist Zeit, über mögliche gemeinsame Perspektiven und gemeinsame Handlungsmöglichkeiten nachzudenken.
Es ist Zeit die Kräfte zu bündeln, damit wir nicht von einem Sturm der Zerstörung, des Krieges und der Not fortgerissen werden.
Unsere Macht ist die Solidarität. Wir selbst sind der Schutz, den wir brauchen. Einen anderen Weg haben wir nicht.
6. Der 9. November und der 8. Mai müssen frei von Arbeit sein!
Frankreich feiert in jedem Jahr die Geburtsstunde der Republik. Am 14. Juli. Das ist der Tag, an dem die Bastille gestürmt wurde. Deutschland feiert den »Tag der Einheit«.
Warum erinnern nicht auch wir in jedem Jahr an die Geburtsstunde der ersten deutschen Republik? Das schließt die Erinnerung an die Reichspogromnacht nicht aus. Die Zerstörung der ersten Republik war wesentliche Voraussetzung der Reichspogromnacht und der folgenden Menschheitsverbrechen.
Ebenso wichtig ist die Initiative von Esther Bejarano, den 8. Mai zu einem Feiertag zu machen: “Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann“. Diese Petition wird inzwischen von über 100.000 Menschen unterstützt.
Der 9. November 1918 als Tag der Selbstbefreiung von Krieg und feudaler Unterdrückung und der 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung von den Zerstörern dieser Errungenschaften – diese beiden Tage gehören zusammen.
Beide Tage stehen für den Kampf um Frieden und Freiheit im Sinne des Schwurs von Buchenwald. Beide Tage sollten nationale Gedenktag werden – zur Mahnung, zur Erinnerung und zur Ermunterung. Das wäre ein wichtiges Zeichen. Denn Militarismus und Aufrüstung, Kapitalherrschaft und Unterdrückung sind geblieben. Die Befreiung wurde nicht vollendet.
Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit bleibt unser Ziel.
Im Einzelnen:
Ehrenfriedhof für die Gefallenen der Roten Armee in Klosterfelde und Grabschändung, 08. Mai 2024
In ein kleine Ort “Klosterfelde” [1] fand am 8. Mai eine Gedenkveranstaltung am Ehrenfriedhof für die Gefallenen der Roten Armee statt.
Es waren ca. 30 Teilnehmer vor Ort und und Vertreter der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland. der auch Worte des Gedenkens an die Teilnehmer richtete. Und am Abend wurde der Ehrenfriedhof geschändet.
Erinnerung an den Tag der Befreiung: 8. Mai 2022, 2023 und 2024
Im Vorhinein war per Erlass das Zeigen der sowjetischen Fahne an über zehn Orten in Berlin verboten worden, auch am Treptower Ehrenmal – eine beispiellose Geschichtsvergessenheit des Berliner Senats.
Der Sieg über den Faschismus ist ein gemeinsames Erbe Russlands, der Ukraine und der vielen anderen Völker der Sowjetunion. Die Besinnung auf diese große gemeinsame Geschichte könnte eine starke Kraft für eine Beendigung des Krieges und eine Einigung zwischen Russland und der Ukraine sein.
Freitag, 5. Juni 2020: Wir diskutieren zu Dritt beim Griechen im Oysseus in der Friedelstraße. Einer behauptet: “So etwas wie den Mord an George Floyd in den USA gibt es bei uns in Deutschland nicht”.
Einen Tag später um 14:00 Uhr auf dem Alex in Berlin: Viele Menschen, immer mehr Menschen, ganz junge Menschen, sehr viele mit farbiger Hautfarbe, aber auch sehr viele mit weißer Hautfarbe; viele mit einem Papp-Schild und darauf ein selbst geschriebener Satz. “Black lives matter” – “How many more?” – “Deutschland ist nicht unschuldig” – “I can’t breathe” – “Bezahlt zu schützen, nicht zu töten” – “Racism ist the longest pandemic yet” – “Stop white silence” – “No justice no peace” – “Rassismus tötet” – “No freedom until we are equal” – “White silence kills” – “Resist”. Wenn ich die Parolen lesen will, kann ich den Stolz in den Augen derjenigen sehen, die mir ihr Schild entgegen halten.
Ich gehe nach oben zum Bahnhof der S-Bahn, wo man sehr gut auf den Alex sehen kann: Überall Menschen. Neben mir stehen zwei Security-Männer. Ich spreche den einen an, mit weißer Hautfarbe: “Toll nicht?” Seine Antwort: “Ich sage dazu nichts”. Der andere mit schwarzer Hautfarbe sieht auch auf die Menschen auf dem Alex: “Das ist wichtig!”. Er nickt mir zustimmend zu als ich mit Blick auf seinen Kollegen erkläre: “Der sagt nichts, weil er gegen die Versammlung ist.”
11.09.2021 Die Junge Welt klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie verlangt, dass die diskriminierenden Passsagen in Verfassungsschutzberichten seit 1998 unkenntlich gemacht werden und das Innenministerium klarstellt, dass die Berichterstattung der Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Junge Welt rechtswidrig war. Über eine einstweilige Verfügung wird beantragt, bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung diese Berichterstattung des Bundesverfassungschutzes über die Jungen Welt zu unterlassen.
Appell der Jungen Welt
7. Mai 2021 In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen… weiterlesen hier …
Für Haltung abgestraft
Das Verwaltungsgericht weist Eilantrag der Jungen Welt ab
22. März 2022. “Im Einklang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz straft das Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 18. März die junge Welt im vollen Umfang »auf Verdacht« ab. Die jW ist eben ein linkes, antifaschistisches Presseorgan, anders als die rechtsradikale Junge Freiheit. Deren »journalistische Freiheit« als »hohes Verfassungsgut« hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch in einem Grundsatzurteil von 2005[1] vor jedweder Nennung in den Verfassungsschutzberichten des Bundes oder eines Landes geschützt, da hierzu auch ein »auf Anhaltspunkten beruhender Verdacht« nicht genüge. Bei der jW aber genüge das, meint das VG. Eigenes verfassungsfeindliches Äußern und Handeln der jW sei zwar nicht nachzuweisen, jedoch der »Raum«, den ihre zuweilen distanzlose Berichterstattung solchen gebe. Das schon könne »Linksaktivismus« unterstützen”
So beginnt Rechtsanwalt Hans E. Schmitt-Lermann am 22. März 2022 seinen Kommentarin der Jungen Welt, den wir mit freundlicher Genehmigung der Jungen Welt und des Autors hier wiedergeben... Kommentar weiterlesen …
Wer hat Angst vor wem?
Diejenigen, die sich nicht scheuen, gegen Faschismus, Rassismus, Krieg und Ausbeutung einzutreten? Die dafür mit Verfolgung und Repression rechnen müssen? Oder diejenigen, die Verfassung und die herrschenden Verhältnisse »schützen«?
Für alle, die es wissen wollen: Die junge Welt drei Wochen lang (im europäischen Ausland zwei Wochen) gratis kennenlernen. Danach ist Schluss, das Probeabo endet automatisch .Jetzt probelesen!
Im Kampf gegen den Faschismus kann immer noch der Schwur von Buchenwald Richtschnur sein: “Die Vernichtung des Nazismus ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel”. Es ist ein der wichtigen gegenwärtigen Aufgaben, herauszuarbeiten, was Faschismus ist. Dabei dürfen die historischen Erfahrungen nicht vergessen werden.
Wir beschäftigen uns ausführlich mit dem Begriff des “Extremismus” als Kampfbegriff gegen Linke und Demokraten. Die größte und älteste antifaschistische Organisation Deutschlands, die Vereinigung der Verfolgten des Nazregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die sich auf ihre Fahnen geschrieben hat: “Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!”, konnte sich erfolgreich gegen die Einstufung als extremistisch wehren. Die Junge Welt kämpft bis heute auch mit juristischen Mitteln gegen die Einstufung als linksextrem durch den Verfassungsschutz.
Auf dieser Seite sind unter anderem folgende Texte zu finden:
Gespräch mit Bärbel Schindler-Saefkow über Antifaschismus in der DDR
Im Grundgesetz finden sich viele Spuren von dem, was gleich nach dem Ende des 2. Weltkrieg Konsens war …
In Wort und Ton: Interview mit Esther Bejarano, 2015 NDR
Der Begriff “Extremismus” wird als Waffe gegen Kommunisten und Demokraten gebraucht. Das bekam die VVN-BdA bei der Verteidigung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu spüren. Auch die Junge Welt wird dadurch bekämpft, dass sie vom Verfassungschutz als “extremistisch” eingestuft wird.
Kaum Erreichbare, ihr! In den Konzentrationslagern begraben, Abgeschnitten von jedem menschlichen Wort, Unterworfen den Mißhandlungen, Niedergeknüppelte, aber Nicht Widerlegte! Verschwundene, aber Nicht Vergessene!
Kaum Erreichbare, ihr! In den Konzentrationslagern begraben, Abgeschnitten von jedem menschlichen Wort, Unterworfen den Mißhandlungen, Niedergeknüppelte, aber Nicht Widerlegte! Verschwundene, aber Nicht Vergessene!
Hören wir wenig von euch, so hören wir doch: ihr seid Unverbesserbar. Unbelehrbar, heißt es, seid ihr der proletarischen Sache ergeben, Unabbringbar davon, daß es immer noch in Deutschland Zweierlei Menschen gibt: Ausbeuter und Ausgebeutete, Und daß nur der Klassenkampf Die Menschenmassen der Städte und des Landes aus dem Elend befreien kann.
Nicht durch Stockschläge, noch durch Aufhängen, hören wir, seid ihr So weit zu bringen, zu sagen, daß Zwei mal zwei jetzt fünf ist. Also seid ihr Verschwunden, aber Nicht vergessen,
Niedergeknüppelt, aber Nicht widerlegt, Zusammen mit allen unverbesserbar Weiterkämpfenden, Unbelehrbar auf der Wahrheit Beharrenden Weiterhin die wahren Führer Deutschlands.
Bertolt Brecht, Quelle:“Buchenwald – Mahnung und Verpflichtung (Dokumente und Berichte)“ Kongreß-Verlag Berlin 1961, S. 5
Todesopfer rechter Gewalt, 1990-2020
Todesopfer rechter Gewalt, 1990-2020 Wir haben uns entschieden, die große Grafik aus dem neuen KNICKER allen zur Verfügung zu stellen, die sich den KNICKER nicht leisten können. Warum? Weil wirklich alle diese Namen kennen sollen. Druckt die Karte aus, verteilt sie, plakatiert eure Stadt! Von KNICKER-Redaktion
Veröffentlicht am 14. Juli 2021
Dokumentation über Wirken und Einfluss von Alt-Nazis in Westdeutschland und in der BRD ab 1949
In Zuge der Digitalisierung von Unterlagen, Dokumente, Zeitschriften und Broschüren [1] sind wir auf erschreckende Zustände in der jungen Bundesrepublik gestoßen, angefangen eigentlich bereits kurz nach dem Ende der Schreckensherrschaft des dt. Faschismus mit vielen Millionen von Toten, bis in den späten 1970-ziger beim Umgang mit Alt-Nazis. Wir müssen uns nicht wundern, dass in der heutigen Zeit der Rechtsruck immer stärker wird. Wenn wir heute davon reden, dass wir dem Faschismus keine Tür öffnen wollen und ein Verbot der AfD fordern, kann ich (Anm. der Verfasser) nur sagen, dass dies bereits viel zu spät ist.
Wer sich die Geschichte des Umgangs mit den Nazi-Verbrechern anschaut, wird erkennen, dass in der BRD alles Mögliche getan wurde, um diese zu schonen bzw. wieder in Amt und Würden einzusetzen. So wurden u. a. Prozesse gegen Verantwortlichen dieses faschistischen Systems verschleppt, nicht weiterverfolgt, nicht durchgeführt oder die Angeklagten konnten während den Verhandlungen nach Hause gehen oder wurde mir sehr geringen Strafen verurteilt. Dies wurde in vielen Aussagen von Betroffenen, Überlebenden der KZ´s, Gerichtsreportagen, Zeitzeugen und sogenannte Nazi-Jäger mit Dokumenten und Zeugenaussagen belegt.
Anhand von Tonaufzeichnungen, Broschüren, Artikeln aus Zeitschriften (u.a. aus „Der Mahnruf“), Ausschnitten aus Akten (natürlich unter Einhaltung des Datenschutzes) und anderen Materialien ist eine kleine Dokumentation, in Form von einer Aufstellung vorhandenen Dokumente aus dem Archiv, entstanden.
8/2024Vortrag von Werner Rügemer: K. Adenauer „Ich war ein Verfolgter des NS-Regimes.“
Werner Rügemer hielt im August 2025 einen Vortrag über die Haltung Konrad Adenauers zum NS-Regime. Adenauer behauptet nach dem Krieg: „Ich war ein Verfolgter des NS-Regimes.“ Dem war nicht so.
28. Juni 2024: Gerd Wiegel – Das Nein zur AfD ist kein Ja zur Politik der Ampel
Die AfD im Bundestag — das sind Brandreden und der ständige Versuch, das gesellschaftspolitische Klima anzuheizen. Die Partei nutzt die parlamentarische Bühne sehr bewusst, um über Provokation und Tabubruch ihrer Gefolgschaft zu beweisen, dass sie durch den Einzug in den Bundestag keineswegs zahmer geworden ist.
Heute treibt der Aufschrei gegen rechtsradikale Denkweisen und Parteien die Menschen auf die Strasse. Allerdings, die etablierten Parteien haben eine AfD erst hoffähig gemacht und übernehmen jetzt immer mehr deren Parolen und Positionen.
Schauen und hören wir also genau hin, wenn jemand seine Überzeugung vor sich herträgt — befragen wir Menschen zu ihrem Geschichtswissen und diskutieren wir darüber. Nicht immer, nicht mit jedem, aber immer wieder.
Aufruf von VVN-BdA Mitgliedern zur bundesweiten Kundgebung „Nie wieder Krieg!“ am 3. Oktober 2024 in Berlin
Auch zur bundesweiten Kundgebung am 3. Oktober 2024 in Berlin riefen weder der Bundesvorstand der VVN-BdA noch der Landesvorstand der VVN-VdA Berlin auf. Wieder haben Berliner Mitglieder der VVN-BdA, darunter der Vorstand der Berliner VVN-VdA einen eigenen Aufruf zur Teilnahme an dieser Kundgebung initiert, der bundesweit unterstützt wurde.
29. November 2022: Gespräch mit Bärbel Schindler-Saefkow über Antifaschismus in der DDR
Am 29. November 2022 lud die BO Friedrichshain-Kreuzberg der VVN-BdA Bärbel Schindler Saefkow zu einem Gespräch im Cafe Sibylle über Antifaschismus in der DDR ein.
Gedenkstättenfahrt nach Wolfenbüttel am 19.Juni 2022
22.06.2022 Die Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel ist eine Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und befindet sich am historischen Ort des ehemaligen Strafgefängnisses Wolfenbüttel,mit einer 1937 eingerichteten Hinrichtungsstätte. Hier wurden von 1937 bis 1945 über 500 Menschen durch das Fallbeil ermordet … weiterlesen
Leitantrag der Bundeskonferenz der VVN-BdA 2021
„Die Welt ist im Umbruch: Immer mehr Regionen der Welt können durch die ökologischen und ökonomischen Folgen Jahrhunderte langer hemmungsloser Ausplünderung von Mensch und Natur den dort lebenden Menschen kein Auskommen mehr sichern. Kriege um Land und Rohstoffe, Vertreibung zugunsten internationaler Agrarkonzerne und die fortschreitende Klimakatastrophe treiben immer mehr Menschen auf die Flucht. Waren es 2015 noch 60 Millionen, so sind inzwischen nach UNHCR-Angaben fast 80 Millionen Menschen, die ihre Heimat auf der Suche nach Schutz und Perspektiven für sich und ihre Kinder verlassen mussten. Diese Situation wird auch in den nächsten Jahren noch verschärft durch die politischen und ökonomischen Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie. Schon jetzt erleben wir, dass den Ländern des globalen Südens der Zugang zu Impfstoffen und anderen Hilfen deutlich erschwert wird. Dies bringt mehr Ungleichheit, Hunger und Elend, was wiederum die Fluchtbewegung verstärkt. Angesichts dieser Herausforderungen wirken die parallel dazu bewusst und planvoll betriebene militärische Hochrüstung und die vielen unvermindert opferreich und grausam geführten Kriege als Brandbeschleuniger.“ weiterlesen hier:
Keine Gewöhnung an die Kriegsgefahr!
13.2.22 Auf der Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Berlin am 12. Februar 2022 begründete Benedikt Hopmann einen Antrag, der konkrete Schritte vorschlägt, um gegen die gegenwärtige Kkriegsgefahr anzugehen.
„Ihr habt sicher die Nachrichten in den letzten Wochen verfolgt.
Immer aufs Neue wird berichtet, dass in den nächsten Tagen Russland die Ukraine überfällt. Die russische Regierung kann sagen, was sie will, dass sie keinen Krieg gegen die USA will, dass sie eine atomwaffenfreie Zone will, dass sie Sicherheiten will – alles spielt keine Rolle.
Dass Russland Sicherheiten fordert, ist allerdings mehr als verständlich.
Dass Lettland, Litauen, Estland, Polen, Ungarn, Rumänien einmal Mitglied der NATO würden – wer hätte das vor dem Zusammenbruch des Warschauer Pakts gedacht?
Wer hätte gedacht, dass Deutschland einmal im Verein mit den USA nicht ausschließen will, dass die Ukraine und Georgien ebenfalls NATO-Mitglieder werden?
Ich möchte daran erinnern, dass die NATO ein aggressives Militärbündnis ist, das zum Beispiel vor gut 20 Jahren Jugoslawien mit einem Krieg überzog. Der damalige Bundeskanzler Schröder hat später selbst eingeräumt, dass dies ein Völkerrechtsbruch war. Deutsche Piloten bombardierten Jugoslawien. Wer hätte gedacht, dass es einmal soweit kommen würde?“
30.10.2020 Im Grundgesetz finden sich viele Spuren von dem, was gleich nach dem Ende des 2. Weltkrieg Konsens war und was in dem Schwur von Buchenwald in den beiden Sätzen zusammengefasst wird: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzen ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel“.
Die Grundrechte wurden an den Anfang des Grundgesetzes gestellt und an die erste Stelle die Menschenwürde. Aktive Feinde dieser Grundordnung verwirken ihre Grundrechte (Art. 18 GG), ihre Parteien werden aufgelöst (Art. 21. Abs. 2 GG) und erhalten keine staatliche Finanzierung (Art. 21. Abs. 3 GG), ihre Vereine werden verboten (Art. 9 Abs. 2 GG).
“Artikel 139 GG nimmt dem formellen Inhalt nach die zur »Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus« erlassenen Rechtsvorschriften von der Wirkung der Bestimmungen des Grundgesetzes – also z.B. auch von ihrer Überprüfbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht – aus. Es ist deshalb aber keineswegs lediglich eine bloße »Übergangsvorschrift mit ausgesprochenem Ausnahmecharakter hinsichtlich der Durchbrechung von Grundrechten«, die durch die Durchführung des Entnazifizierungsverfahrens nach den damaligen landesrechtlichen, zonalen oder bizonalen Entnazifizierungsbestimmungen und deren spätere Abwicklung durch bundesrechtliche Maßnahmen ihre Bedeutung verloren hätten, wie schon bald nach der Zuspitzung des kalten Krieges, nicht zufällig von einem großen Teil der bundesrepublikanischen Wissenschaft – (meist durch entnazifizierte Juristen des Dritten Reiches, hier sei auf die Initiierung dieser Interpretation im Bonner Kommentar durch Krellreuther und durch H.P. Ipsen verwiesen – vertreten wurde.
Unter diesem Begriff werden „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“ gleich gesetzt: Beide sollen Bestrebungen fördern, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dabei werden nicht nur vom bayrischen Verfassungsschutz Mitglieder der DKP von vornherein als linksextrem eingestuft. Das steht in einer Tradition, die nach dem 2. Weltkrieg den anfangs bestehenden antifaschistischen Konsens aufkündigte, wie er etwa im Schwur von Buchenwald zum Ausdruck kam. Dieser Konsens hatte selbstverständlich auch die KPD einbezogen, die im Kampf gegen den Faschismus besonders viele Opfer gebracht hatte. Der Bruch mit diesem Konsens unter der Adenauer-Regierung führte dazu, dass in den Ministerien und Gerichten diejenigen blieben bzw. wieder eingestellt wurden, die schon während des Hitlerfaschismus in Amt und Würden gewesen waren. Globke – während der Nazizeit Mitverfasser der Rassegesetze – wurde unter Adenauer Chef des Bundeskanzleramtes. weiterlesen hier:
Der Konflikt um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA
Der VVN-BdA und anderen Vereinen wie Attac wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Andere sind von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedroht. Der VVN-BdA wurde nach erheblichem Protest die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt. Attac hat gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Wie wird die Aberkennung begründet? Was muss sich ändern, damit die Gemeinnützigkeit der Vereine, die mit großem Engagement eine wichtige Arbeit für die Gesellschaft leisten, auf festerem Boden steht?
Junge Welt verteidigt Presse – und Meingsfreiheit und klagt gegen Bundesrepublik
23. Juli 2024: Es war ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit in der Bundesrepublik: Am 18. Juli 2024 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Tageszeitung junge Welt weiterhin in den jährlichen Berichten des Verfassungsschutzes als »linksextremistisch« und damit verfassungsfeindlich aufgeführt werden darf. Die Junge Welt geht in die nächste Instanz.
11.09.2021 Die Junge Welt klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie verlangt, dass die diskriminierenden Passsagen in Verfassungsschutzberichten seit 1998 unkenntlich gemacht werden und das Innenministerium klarstellt, dass die Berichterstattung des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Junge Welt rechtswidrig war. Über eine einstweilige Verfügung wird beantragt, bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung diese Berichterstattung des Bundesverfassungschutzes über die Jungen Welt zu unterlassen.
Appell der Jungen Welt
07.07.2021 In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.
Auf dieser Seite werden wir aus über 70 Jahre VVN, Materialien aus dem Archiv der VVN-VdA – ehemals Westberlin veröffentlichen.
Es werden Zeitungsausschnitte, Plakate, Flyer, Handzettel, Flugblätter und vieles mehr sein.
Und alles ohne jeglichen Kommentar, damit Ihr Euch selber die Meinung dazu bilden könnt.
Die Reihenfolge ist ganz sporadisch und ist davon abhängig, wann ich diese Materialen bei der Durchsicht im Archiv der “VVN-VdA-westberlinerarchiv” unter die Finger kommt.
Die Begriffe Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer werden hier im Sinne der Erwerbstätigenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes verwendet. Zu Ihnen zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beschäftigte mit geringfügiger Entlohnung, Führungskräfte Personen in Ausbildung, Beamte und Beamtinnen, Soldatinnen und Soldaten u. a.. Abhängig Beschäftigte im Sinne dieser Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind dagegen Personen in einem Arbeitsverhältnis und entsprechen damit dem, was juristisch unter Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin verstanden wird; im Jahr 2019 waren das 34 Millionen Menschen.
Zur Kritik der Begriffe ‚Arbeitgeber-Arbeitnehmer‘ weiterlesen hier:
7. Juli 2021 In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.
In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf »erhebliche Nachteile im Wettbewerb« hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.
Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der »verfassungsfeindlichen« weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt: »Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung ›linker‹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung.« Weiter heißt es, »die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde«. In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und »Wirkmächtigkeit« der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, »verfassungsfeindlichen Bestrebungen (…) den weiteren Nährboden entziehen zu können«. Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.
Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt – auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaft werden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt.
Diejenigen, die sich nicht scheuen, gegen Faschismus, Rassismus, Krieg und Ausbeutung einzutreten? Die dafür mit Verfolgung und Repression rechnen müssen? Oder diejenigen, die Verfassung und die herrschenden Verhältnisse »schützen«?
Für alle, die es wissen wollen: Die junge Welt drei Wochen lang (im europäischen Ausland zwei Wochen) gratis kennenlernen. Danach ist Schluss, das Probeabo endet automatisch .Jetzt probelesen!
Ein Verein ist gemeinnützig, wenn er Zwecke verfolgt, die die Allgemeinheit fördern. Diese Zwecke sind in der Abgabenordnung im Einzelnen aufgeführt[3] § 52 Absatz 2 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/. Bei Attac und den anderen Vereinen , denen die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, geht es um die erste Voraussetzung: Welche Zwecke darf ein gemeinnütziger Verein verfolgen und wie darf er sie verfolgen?
zu 2.
Außerdem gibt es ein Ausschlusskriterium, also eine Voraussetzung, die nicht erfüllt sein darf, wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden will[4]§ 51 Absatz 3 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html in Verbindung mit § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG … Continue reading: Er darf
keine Bestrebungen fördern,
die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder
gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung
gerichtet sind[5]“Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des … Continue reading und
nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandeln.
Verfassungsgrundsätze, die zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zählen, werden im Gesetz, das die Arbeit des Verfassungsschutzes regelt, aufgeführt[6]In § 4 Abs 2 BVerfSchG werden die Verfassungsgrundsätze aufgeführt, die zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehören..
Ein Verein, der diese Bedingungen aus der Abgabenordnung nicht erfüllt, gilt als extremistisch und hat damit keinen Anspruch, als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Das Finanzamt meint, bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA sich darauf stützen zu können, dass die VVN-BdA extremistisch sei.
In der Abgabenordnung ist weiter geregelt, wer was zu beweisen hat. Danach wird davon ausgegangen, dass die Vereine, die in einem Verfassungsschutzbericht eines Bundeslandes oder des Bundes als extremistische Organisationen aufgeführt werden, auch extremistisch sind; der betroffene Verein hat die Gelegenheit, diese Vermutung des Verfassungsschutzes zu widerlegen[7]„Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisationen aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des … Continue reading).
“Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt“ (§ 51 Abs. 3 Satz 1 AO). In § 4 Abs. 1 BVerfSchG werden diese Bestrebungen aufgelistet (Bestrebungen, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind) näher bestimmt.
„Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisationen aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satz 1 nicht erfüllt sind“ (§51 Absatz 3 Satz 2 Abgabenordnung (AO