Hafenarbeiter verhindern das Entladen von Kriegsmaterial für Israel

Folgende Mitteilung wurde in Press Projekt am 16. Juli 2024 veröffentlicht:



Das Schiff MSC ALTAIR sollte im Hafen von Piräus einlaufen, um Kriegsmaterial zu entladen. Hafenarbeiter von COSCO, vertreten durch die Gewerkschaft ENEDEP (Piraeus Port Containers Workers Union), konnten dies jedoch erfolgreich verhindern.
Als die ENEDEP erfuhr, dass das Schiff in Piräus anlegen würde, kündigte sie an, das Entladen von für den Gazastreifen bestimmtem Kriegsmaterial nicht zuzulassen. Sie riefen für Samstagmittag zu einer Mobilisierung auf, um diese Entscheidung durchzusetzen.

“Diese Entwicklung ist einer der wichtigsten Siege in unserem zehnjährigen syndikalistischen Kampf”, erklärte die Gewerkschaft ENEDEP und hob die Bedeutung ihrer Aktion hervor. Sie rief auch die italienischen Hafenarbeiter auf, ihrem Beispiel zu folgen, und erklärte: “Die Hafenarbeiter der Welt stehen vereint in Solidarität mit Palästina, bis es frei ist.”

Die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) unterstützte diese Aktion, indem sie heute Morgen einen breiten Streik und eine Intervention am Pier I der Hafenbehörde von Piräus (PPA) durchführte. Die Mitglieder der KKE unterstützten die Haltung der Hafenarbeiter gegen das Entladen des für Israel bestimmten Kriegsmaterials

Die Parteimitglieder verteilten eine Mitteilung der Branchenorganisation von Piräus, in der es hieß: “Dieses Schiff hat, nachdem es nicht im Hafen von Barcelona anlegen konnte, den Pier I der PPA angesteuert. Die entschlossene Haltung der Hafenarbeiter hat jedoch die Pläne der US-NATO und der griechischen Regierung durchkreuzt, die uns immer mehr in die Pläne der US-NATO verwickelt, sei es durch die Unterstützung der Tötungsmaschinerie der NATO oder durch die Entsendung von militärischem Material und Personal in Konfliktgebiete”.

Zu den anwesenden Persönlichkeiten gehörten Nikos Ambatielos, Mitglied des Zentralkomitees und Abgeordneter für A’ Piräus, Petros Markomihalis, Mitglied des Zentralkomitees und Sekretär des Transportbüros der Genossenschaft Attika, George Kalamaras, Mitglied des Regionalkomitees Attika der KKE und stellvertretender Generalsekretär des Arbeitszentrums Piräus, und Sotiris Poulikogiannis, Vorsitzender des Metallgewerkschaftsbundes von Attika und der Schiffbauindustrie Griechenlands.

„The Press Project“, 16. Juli 2024

Zu den Anträgen auf Erlass von Haftbefehlen gegen Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im GAZA

25. Mai 2024

Am 20. Mai 2024 gab der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Karim Khan, bekannt, dass er Haftbefehle beim IStGH wegen der Situation im Gaza beantragt habe. Die beantragten Haftbefehle beziehen sich auf den Premierminister Israels, Benjamin NETANYAHU, und Yoav GALLANT, den Verteidigungsminister Israels; aber auch auf Yahya SINWAR, den Chef der Islamischen Widerstandsbewegung („Hamas“) im Gazastreifen, Mohammed Diab Ibrahim AL-MASRI , besser bekannt als DEIF, Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas (bekannt als Al -Qassam-Brigaden), und Ismail HANIYEH, Leiter des Politbüros der Hamas.

Zunächst ein kurzer Hinweis auf die Unterschiede zwischen dem Internationalen Gerichtshofes (IGH) und dem Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH)[1]englisch: International Criminal Court – ICC, die beide in Den Haag ansässig sind:

Die Fälle, mit denen sich der IGH befasst, betreffen Länder, während der IStGH ein Strafgericht ist, das Fälle gegen Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandelt. Der IGH ist ein Organ der Vereinten Nationen ist, der IStGH dagegen rechtlich unabhängig von den Vereinten Nationen, obwohl er von der Generalversammlung unterstützt wird.

Im Einzelnen:

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) entscheidet auf der Grundlage des römischen Statuts über die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit für die in Artikel 5 Absatz 1 des Römischen Statuts genannten Verbrechen, deren Merkmale in den folgenden Artikeln im Einzelnen beschrieben werden: das Verbrechen des Völkermordes (Artikel 6), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Artikel 7), Kriegsverbrechen (Artikel 8) und das Verbrechen der Agression. Auf Antrag des Anklägers erlässt die Vorverfahrenskammer einen Haftbefehl, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.[2]Die Vorverfahrenskammer muss nach Prüfung des Antrags und der Beweise zu der Überzeugung gelangen, dass der begründeter Verdacht besteht, dass die Person ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs … Continue reading

Rechtsgrundlage des Internationalen Gerichtshofes (IGH) ist Artikel 92 der UN-Charta und das dieser Charta beigefügte Statut des Internationalen Gerichtshofes. Nach Artikel 34 Absatz 1 des Statuts sind nur Staaten berechtigt, als Parteien vor dem Gerichtshof aufzutreten. Aus der UN -Charta (Artikel 94) ergibt sich, dass es Aufgabe des Weltsicherheitsrates ist, für die Durchsetzung der Urteile zu sorgen. Beschlüsse des Weltsicherheitsrates können durch das Veto eines der ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates verhindert werden. ­Wir zitieren aus der eigene Darstellung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) auf seiner Homepage: “Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde im Juni 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen errichtet und nahm seine Tätigkeit im April 1946 auf. Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt werden. … Der Gerichtshof hat eine doppelte Aufgabe: erstens die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, die ihm von Staaten vorgelegt werden, im Einklang mit dem Völkerrecht, und zweitens die Erstellung von Gutachten zu Rechtsfragen, die ihm von ordnungsgemäß ermächtigten Organen und Einrichtungen der Vereinten Nationen vorgelegt werden.” 

Nun zu öffentlichen Stellungnahmen zu diesen beantragten Haftbefehlen gegen die genannten Personen:

Ohne Frage sind die Haftbefehle gegen den Premierminister Israels Bejamin Netanjahu und seinen Verteidigungminister Yoav Gallant von besonderer Bedeutung. In der Presse wurde eine Mitteilung des französichen Außenministerium zitiert: “Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen.”[3]https://www.rnd.de/politik/straflosigkeit-in-allen-situationen-frankreich-unterstuetzt-internationalen-strafgerichtshof-OTQGJN7PR5LNDFMXH5O5IN7344.html und … Continue reading Dagegen teilte das auswärtige Amt der deutschen Bundesregierung mit: „Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden. Jedoch wird das Gericht nun sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten haben, die der Chefankläger in seinem Antrag ausführlich dargestellt hat.“[4]https://www.sueddeutsche.de/panorama/den-haag-haftbefehle-gegen-netanjahu-und-hamas-spitze-beantragt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240520-99-100345, abgerufen am 21.05.2024 um 13:09 Uhr, und … Continue reading. Dass die Sachverhalte, die Chefankläger Kahn gegenüber Israel anführt, jedenfalls zum Teil andere sind als die, die er gegenüber der Hamas nennt, dürfte nicht verwundern. “Hungern als Kriegsmethode” und die “Verweigerung humanitärer Hilfe” sind Verbrechen, die der Chefankläger eben nur Israel vorwerfen kann. Der Chefankläger: “Wir gehen davon aus, dass die angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen eines weitreichenden und systematischen Angriffs auf die palästinensische Zivilbevölkerung gemäß der Staatspolitik begangen wurden. Diese Verbrechen dauern unserer Einschätzung nach bis heute an.”

Die Bundesregierung kritisiert die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle. Diese Kritik ist lächerlich. Was ändert das an den Haftbefehlen, wenn sie gleichzeitig oder nacheinander beantragt werden? Die Bundesregierung meint, es entstehe der unzutreffende Eindruck der Gleichsetzung von Hamas-Führern und israelischen Amtsträgern. Doch es kommt allein darauf an, ob der Verdacht begründet ist, dass die Tatsachen, die den beantragten Haftbefehlen zugrunde liegen, die Tatbestände ‘Kriegsverbrechen’ und ‘Verbrechen gegen die Menschlichkeit’, wie sie im Römischen Statut geregelt sind, erfüllen.

Es besteht ein ganz anderer Grund, aus dem sich eine Gleichsetzung der Verbrechen der Hamas und der israelischen Amtsträger verbietet. Das ergibt sich aus dem Antragsschriftsatz Südafrikas vom Anfang diesen Jahres an den Internationalen Gerichtshof (IGH).

Darin verurteilt Südafrika nicht nur “unmissverständlich die Angriffe auf israelische und ausländische Zivilisten durch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen sowie die Geiselnahme am 7. Oktober 2023, wie ausdrücklich in seiner Verbalnote an Israel vom 21. Dezember 2023 festgehalten ist.”[5]https://widerstaendig.de/30096-2/#angriffe. Sondern Südafrika beschreibt auch detailliert die Vorgeschichte und den Hintergrund der gegenwärtigen Tragödie: Israel sperrt seit rund zwei Jahrzehnten 2,3 Millionen Palästinenser im GAZA ein und überzieht sie mit schwersten Verstößen gegen das Völkerrecht. Von den 2, 3 Millionen Palästinensern sind “mehr als die Hälfte Kinder”.[6]Südafrikas Klageschriftsatz unter Nr. 23; https://widerstaendig.de/30096-2/#gaza

Israel trägt die politische und historische Verantwortung für diese Situation im GAZA. Die israelische Regierung will kein friedliches Zusammenleben oder auch nur Nebeneinanderleben, sie will die Vertreibung, die sie seit der israelischen Staatsgründung systematisch verfolgt und die sehr genau in dem Buch von Ilan Pappe “Die ethnische Säuberung” beschrieben und dokumentiert ist. Damit trägt Israel auch eine Mitverantwortung für die Angriffe der Palästinenser am 7. Oktober 2024.

Bedeutsam ist, was Karim Kahn zur Frage sagt, ob der Staat Israel selbst in der Lage ist, diese Verbrechen ihres Premierministers und Verteidungsministers zu verfolgen, so dass der Internationale Strafgerichtshof die Verfolgung nicht übernehmen muss: “Ich möchte auch betonen, dass der Grundsatz der Komplementarität[7]Artikel 17 Römisches Statut, der den Kern des Römischen Statuts bildet, weiterhin von meinem Büro bewertet wird, während wir Maßnahmen in Bezug auf die oben aufgeführten mutmaßlichen Verbrechen und mutmaßlichen Täter ergreifen und mit anderen Untersuchungslinien weitermachen. Komplementarität erfordert jedoch nur dann eine Übertragung auf nationale Behörden, wenn diese unabhängige und unparteiische Gerichtsverfahren durchführen, die Verdächtigen nicht abschirmen und keine Täuschung darstellen. Es erfordert gründliche Untersuchungen auf allen Ebenen, die sich mit den diesen Anwendungen zugrunde liegenden Richtlinien und Maßnahmen befassen.” Offensichtlich sind für die Anklage die Voraussetzungen für eine “Übertragung auf nationale Behörden”, also auf die Behörden Israels nicht erfüllt.

Und schließlich sind auch diese Hinweise von Kahn beachtenswert: Sollten die Richter des Strafgerichtshofs “meinen Anträgen stattgeben und die angeforderten Haftbefehle ausstellen, werde ich bei allen Bemühungen, die genannten Personen festzunehmen, eng mit den zuständigen Beamten zusammenarbeiten. Ich zähle darauf, dass alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts diese Anträge und die anschließende gerichtliche Entscheidung mit der gleichen Ernsthaftigkeit annehmen, die sie in anderen Situationen an den Tag gelegt haben, und ihren Verpflichtungen aus dem Statut nachkommen. Ich bin auch bereit, bei unserem gemeinsamen Streben nach Rechenschaftspflicht mit Nicht-Vertragsstaaten zusammenzuarbeiten.” Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts und damit verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Netanjahu festgenommen und an den Gerichtshof in Den Haag ausgeliefert wird.

Und noch ein Hinweis von Karim Kahn sollte beachtet werden: “In diesem Moment ist es von entscheidender Bedeutung, dass mein Büro und alle Teile des Gerichtshofs, einschließlich seiner unabhängigen Richter, ihre Arbeit in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ausüben dürfen. Ich bestehe darauf, dass alle Versuche, die Beamten dieses Gerichts zu behindern, einzuschüchtern oder unzulässig zu beeinflussen, sofort eingestellt werden müssen. Mein Büro wird nicht zögern, gemäß Artikel 70 des Römischen Statuts zu handeln, wenn dieses Verhalten anhält.” Offensichtlich wurde auf den IStGH massiv Druck ausgeübt, damit sich das Gericht nicht für einen Haftbefehl entscheidet. Es geht dabei um den Haftbefehl gegen NETANJAHU und GALLANT[8]siehe auch Tagesspiegel vom 21.5.2024 um 22:00 Uhr, … Continue reading.

Netanjahu erklärte: “Sollte der Gerichtshof die Haftbefehle erlassen, sei dies ein „beispielloses antisemitisches Hassverbrechen“.[9]FR vom 2.5.2924, https://www.fr.de/politik/krieg-netanjahu-haftbefehl-istgh-den-haag-voelkermord-genozid-gaza-hamas-israel-zr-93044845.html, abgerufen am 25. 5. 2024 um 23:22 Uhr. Unmissverständlicher kann man nicht den Begriff Antsemitismus zum Zweck der Rechtfertigung der verbrecherischen israelischen Politik instrumentalisieren. Dieser Missbrauch des Antisemitismusvorwurfs hatte in den letzten Monaten Hochkonjuktur und erlebt mit diesen Äußerungen Netanjahus einen traurigen Höhepunkt.

25. Mai 2024 Benedikt Hopmann


Inhaltsverzeichnis

20.05.2024: Hier der Wortlaut der Erklärung des ICC Staatsanwalt:

Yahya Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif), Ismail Haniyeh

Auf der Grundlage der von meinem Büro gesammelten und geprüften Beweise habe ich begründeten Grund zu der Annahme, dass Yahya SINWAR (Chef der Islamischen Widerstandsbewegung („Hamas“) im Gazastreifen), Mohammed Diab Ibrahim AL-MASRI , besser bekannt als DEIF (Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, bekannt als Al -Qassam-Brigaden ) und Ismail HANIYEH (Leiter des Politbüros der Hamas) tragen die strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die auf dem Territorium begangen wurden von Israel und dem Staat Palästina (im Gazastreifen) ab mindestens 7. Oktober 2023:

Vernichtung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ensprechend Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Römischen Statuts;
Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit entsprechendArtikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und als Kriegsverbrechen entsprechend Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i;
Geiselnahme als Kriegsverbrechen entsprechend Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer iii;
Vergewaltigung und andere sexuelle Gewalttaten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, entsprechend Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g, und auch als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer vi im Zusammenhang mit Gefangenschaft;
Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f, und auch als Kriegsverbrechen, gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i, im Zusammenhang mit Gefangenschaft;
Andere unmenschliche Handlungen, die ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k verstoßen, im Zusammenhang mit Gefangenschaft;
Grausame Behandlung als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i im Zusammenhang mit Gefangenschaft; und
Verletzung der persönlichen Würde als Kriegsverbrechen, gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii, im Zusammenhang mit Gefangenschaft.
Mein Büro trägt vor, dass die in diesen Anträgen behaupteten Kriegsverbrechen im Kontext eines internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und Palästina und eines parallel laufenden nicht-internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und der Hamas begangen wurden. Wir gehen davon aus, dass die angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen auf die Zivilbevölkerung Israels gemäß den Richtlinien der Organisation waren. Einige dieser Verbrechen dauern unserer Einschätzung nach bis heute an.

Mein Büro trägt vor, dass es begründete Gründe für die Annahme gibt, dass SINWAR, DEIF und HANIYEH strafrechtlich für die Tötung Hunderter israelischer Zivilisten bei Angriffen der Hamas (insbesondere ihres militärischen Flügels, der Al-Qassam-Brigaden) und anderer bewaffneter Gruppen am 7. verantwortlich sind Oktober 2023 und die Geiselnahme von mindestens 245. Im Rahmen unserer Ermittlungen hat mein Büro Opfer und Überlebende befragt, darunter ehemalige Geiseln und Augenzeugen von sechs großen Angriffsorten: Kfar Aza; Holit; der Ort des Supernova Music Festivals; Be'eri; Nir Oz; und Nahal Oz. Die Untersuchung stützt sich außerdem auf Beweise wie CCTV-Aufnahmen, authentifiziertes Audio-, Foto- und Videomaterial, Aussagen von Hamas-Mitgliedern, einschließlich der oben genannten mutmaßlichen Täter, sowie Sachverständigengutachten.

Mein Büro ist der Ansicht, dass diese Personen die Begehung von Verbrechen am 7. Oktober 2023 geplant und angestiftet haben und durch ihr eigenes Handeln, einschließlich persönlicher Besuche bei Geiseln kurz nach ihrer Entführung, ihre Verantwortung für diese Verbrechen anerkannt haben. Wir meinen, dass diese Verbrechen ohne ihr Handeln nicht hätten begangen werden können. Sie werden sowohl als Mittäter als auch als Vorgesetzte gemäß Artikel 25 und 28 des Römischen Statuts angeklagt.

Bei meinem eigenen Besuch im Kibbuz Be'eri und im Kibbuz Kfar Aza sowie auf dem Gelände des Supernova Music Festivals in Re'im sah ich die verheerenden Szenen dieser Angriffe und die tiefgreifenden Auswirkungen der in den eingereichten Anträgen angeklagten unzumutbaren Verbrechen Heute. Als ich mit Überlebenden sprach, hörte ich, wie die Liebe innerhalb einer Familie, die tiefste Bindung zwischen einem Elternteil und einem Kind, durch kalkulierte Grausamkeit und extreme Gefühllosigkeit so verzerrt wurde, dass sie unvorstellbaren Schmerz verursachte. Diese Taten erfordern Rechenschaftspflicht.

Mein Büro trägt außerdem vor, dass es begründete Gründe für die Annahme gibt, dass aus Israel entführte Geiseln unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten wurden und dass einige während ihrer Gefangenschaft Opfer sexueller Gewalt, einschließlich Vergewaltigungen, geworden sind. Zu dieser Schlussfolgerung sind wir auf der Grundlage von Krankenakten, zeitgenössischen Video- und Dokumentationsbeweisen sowie Interviews mit Opfern und Überlebenden gelangt. Mein Büro untersucht außerdem weiterhin Berichte über sexuelle Gewalt am 7. Oktober.

Ich möchte den Überlebenden und den Familien der Opfer der Anschläge vom 7. Oktober für ihren Mut danken, sich zu melden und meinem Büro ihre Berichte vorzulegen. Wir konzentrieren uns weiterhin darauf, unsere Ermittlungen zu allen im Rahmen dieser Anschläge begangenen Verbrechen weiter zu vertiefen und werden weiterhin mit allen Partnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit herrscht.

Ich bekräftige erneut meine Forderung nach der sofortigen Freilassung aller aus Israel entführten Geiseln und ihrer sicheren Rückkehr zu ihren Familien. Dies ist eine grundlegende Anforderung des humanitären Völkerrechts.

Benjamin Netanjahu, Yoav Gallant

Auf der Grundlage der von meinem Büro gesammelten und geprüften Beweise habe ich begründeten Grund zu der Annahme, dass Benjamin NETANYAHU , der Premierminister Israels, und Yoav GALLANT , der Verteidigungsminister Israels, die strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen tragende Menschheitsverbrechen auf dem Territorium des Staates Palästina (im Gazastreifen) ab mindestens dem 8. Oktober 2023:

Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8(2)(b)(xxv) des Statuts;
Vorsätzliches Verursachen großer Leiden oder schwerer Körper- oder Gesundheitsverletzungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii oder grausame Behandlung als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i;
Vorsätzliche Tötung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i oder Mord als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i;
Vorsätzliche Ausrichtung von Angriffen auf die Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i oder Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer i;
Vernichtung und/oder Mord gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, auch im Zusammenhang mit Hungertoten, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h;
Andere unmenschliche Handlungen gelten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k.

Mein Büro trägt vor, dass die in diesen Anträgen behaupteten Kriegsverbrechen im Kontext eines internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und Palästina und eines parallel laufenden nicht-internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und der Hamas (zusammen mit anderen bewaffneten palästinensischen Gruppen) begangen wurden. Wir gehen davon aus, dass die angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen eines weitreichenden und systematischen Angriffs auf die palästinensische Zivilbevölkerung gemäß der Staatspolitik begangen wurden. Diese Verbrechen dauern unserer Einschätzung nach bis heute an.

Mein Büro trägt vor, dass die von uns gesammelten Beweise, darunter Interviews mit Überlebenden und Augenzeugen, authentifiziertes Video-, Foto- und Audiomaterial, Satellitenbilder und Aussagen der mutmaßlichen Tätergruppe, zeigen, dass Israel die Zivilbevölkerung in allen Teilen absichtlich und systematisch benachteiligt hat Gaza voller Gegenstände, die für das Überleben der Menschheit unverzichtbar sind.

Dies geschah durch die Verhängung einer totalen Belagerung des Gazastreifens, die die vollständige Schließung der drei Grenzübergangsstellen Rafah, Kerem Shalom und Erez ab dem 8. Oktober 2023 für längere Zeiträume und die anschließende willkürliche Einschränkung des Transfers lebenswichtiger Güter – einschließlich Nahrungsmitteln und Medikamenten – beinhaltete – über die Grenzübergänge nach deren Wiedereröffnung. Die Belagerung umfasste auch die Unterbrechung der grenzüberschreitenden Wasserleitungen von Israel nach Gaza – der wichtigsten Quelle für sauberes Wasser für Gaza – für einen längeren Zeitraum ab dem 9. Oktober 2023 sowie die Unterbrechung und Behinderung der Stromversorgung mindestens vom 8. Oktober 2023 bis heute. Dies geschah parallel zu anderen Angriffen auf Zivilisten, darunter auch diejenigen, die für Essen anstanden. Behinderung der Hilfslieferungen durch humanitäre Organisationen; und Angriffe auf und Tötung von Hilfskräften, was viele Organisationen dazu zwang, ihre Einsätze in Gaza einzustellen oder einzuschränken.

Mein Büro geht davon aus, dass diese Taten im Rahmen eines gemeinsamen Plans begangen wurden, Hunger als Kriegsmethode und andere Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen als Mittel zu nutzen, um (i) die Hamas zu eliminieren; (ii) die Rückkehr der von der Hamas entführten Geiseln sicherzustellen und (iii) die Zivilbevölkerung von Gaza, die sie als Bedrohung für Israel betrachteten, kollektiv zu bestrafen.

Die Auswirkungen des Einsatzes von Hunger als Kriegsmethode zusammen mit anderen Angriffen und Kollektivstrafen gegen die Zivilbevölkerung von Gaza sind akut, sichtbar und weithin bekannt und wurden von mehreren von meinem Büro befragten Zeugen, darunter lokale und internationale, bestätigt Ärzte. Dazu gehören Unterernährung, Dehydrierung, großes Leid und eine steigende Zahl von Todesfällen unter der palästinensischen Bevölkerung, darunter Babys, andere Kinder und Frauen.

In einigen Gebieten des Gazastreifens herrscht eine Hungersnot, in anderen droht eine Hungersnot. Wie UN-Generalsekretär António Guterres vor mehr als zwei Monaten warnte , „sind 1,1 Millionen Menschen in Gaza infolge einer „völlig von Menschen verursachten Katastrophe“ von katastrophalem Hunger betroffen – die höchste jemals registrierte Zahl von Menschen – überall und jederzeit.“ Heute versucht mein Büro, zwei der Hauptverantwortlichen, NETANYAHU und GALLANT, sowohl als Mittäter als auch als Vorgesetzte gemäß Artikel 25 und 28 des Römischen Statuts anzuklagen.

Israel hat, wie alle Staaten, das Recht, Maßnahmen zum Schutz seiner Bevölkerung zu ergreifen. Dieses Recht entbindet Israel oder einen Staat jedoch nicht von seiner Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Ungeachtet etwaiger militärischer Ziele sind die Mittel, die Israel wählte, um diese Ziele in Gaza zu erreichen – nämlich die absichtliche Herbeiführung von Tod, Hunger, großem Leid und schwerer Körper- oder Gesundheitsverletzung der Zivilbevölkerung – kriminell.

Seit letztem Jahr habe ich in Ramallah , in Kairo , in Israel und in Rafah immer wieder betont, dass das humanitäre Völkerrecht verlangt, dass Israel dringend Maßnahmen ergreift, um sofort den Zugang zu humanitärer Hilfe in Gaza in großem Umfang zu ermöglichen. Ich habe ausdrücklich betont, dass Hungern als Kriegsmethode und die Verweigerung humanitärer Hilfe Verstöße gegen das Römische Statut darstellen. Ich hätte nicht klarer sein können.

Wie ich auch in meinen öffentlichen Äußerungen immer wieder betont habe, sollten sich diejenigen, die sich nicht an das Gesetz halten, später nicht beschweren, wenn mein Büro Maßnahmen ergreift. Dieser Tag ist gekommen.

Bei der Einreichung dieser Anträge auf Haftbefehle handelt mein Büro gemäß seinem Auftrag gemäß dem Römischen Statut. Am 5. Februar 2021 entschied die Vorverfahrenskammer I, dass das Gericht seine Strafgerichtsbarkeit in der Situation im Staat Palästina ausüben kann und dass sich der territoriale Geltungsbereich dieser Gerichtsbarkeit auf Gaza und das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, erstreckt. Dieses Mandat läuft weiter und umfasst die Eskalation von Feindseligkeiten und Gewalt seit dem 7. Oktober 2023. Mein Büro ist auch für Verbrechen zuständig, die von Staatsangehörigen von Vertragsstaaten und von Staatsangehörigen von Nicht-Vertragsstaaten im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats begangen werden.

Die heutigen Bewerbungen sind das Ergebnis einer unabhängigen und unparteiischen Untersuchung durch mein Büro. Geleitet von unserer Verpflichtung, belastende und entlastende Beweise gleichermaßen zu untersuchen, hat mein Büro sorgfältig daran gearbeitet, Behauptungen von Tatsachen zu trennen und der Vorverfahrenskammer nüchterne, auf Beweisen basierende Schlussfolgerungen vorzulegen.

Als zusätzlichen Schutz war ich auch dankbar für den Rat eines Expertengremiums für internationales Recht, einer unparteiischen Gruppe, die ich einberufen habe, um die Beweisprüfung und rechtliche Analyse im Zusammenhang mit diesen Haftbefehlsanträgen zu unterstützen. Das Gremium besteht aus Experten mit herausragendem Ansehen im humanitären Völkerrecht und im internationalen Strafrecht, darunter Sir Adrian Fulford PC, ehemaliger Lord Justice of Appeal und ehemaliger Richter am Internationalen Strafgerichtshof; Baroness Helena Kennedy KC, Präsidentin des Human Rights Institute der International Bar Association; Elizabeth Wilmshurst CMG KC, ehemalige stellvertretende Rechtsberaterin beim britischen Außen- und Commonwealth-Amt; Danny Friedman KC; und zwei meiner Sonderberater – Amal Clooney und Seine Exzellenz Richter Theodor Meron CMG. Diese unabhängige Expertenanalyse hat die heute von meinem Amt eingereichten Anträge unterstützt und gestärkt. Ich war auch dankbar für die Beiträge einiger meiner anderen Sonderberater zu dieser Rezension, insbesondere Adama Dieng und Professor Kevin Jon Heller.

Heute betonen wir noch einmal, dass das Völkerrecht und die Gesetze für bewaffnete Konflikte für alle gelten. Kein Fußsoldat, kein Kommandant, kein ziviler Anführer – niemand – kann ungestraft handeln. Nichts kann es rechtfertigen, Menschen, darunter so vielen Frauen und Kindern, vorsätzlich die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse zu entziehen. Nichts rechtfertigt Geiselnahmen oder Angriffe auf Zivilisten.

Die unabhängigen Richter des Internationalen Strafgerichtshofs sind die alleinigen Schiedsrichter darüber, ob die erforderlichen Standards für die Ausstellung von Haftbefehlen erfüllt sind. Sollten sie meinen Anträgen stattgeben und die angeforderten Haftbefehle ausstellen, werde ich bei allen Bemühungen, die genannten Personen festzunehmen, eng mit den zuständigen Beamten zusammenarbeiten. Ich zähle darauf, dass alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts diese Anträge und die anschließende gerichtliche Entscheidung mit der gleichen Ernsthaftigkeit annehmen, die sie in anderen Situationen an den Tag gelegt haben, und ihren Verpflichtungen aus dem Statut nachkommen. Ich bin auch bereit, bei unserem gemeinsamen Streben nach Rechenschaftspflicht mit Nicht-Vertragsstaaten zusammenzuarbeiten.

In diesem Moment ist es von entscheidender Bedeutung, dass mein Büro und alle Teile des Gerichtshofs, einschließlich seiner unabhängigen Richter, ihre Arbeit in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ausüben dürfen. Ich bestehe darauf, dass alle Versuche, die Beamten dieses Gerichts zu behindern, einzuschüchtern oder unzulässig zu beeinflussen, sofort eingestellt werden müssen. Mein Büro wird nicht zögern, gemäß Artikel 70 des Römischen Statuts zu handeln, wenn dieses Verhalten anhält.

Ich bin nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltenden Anschuldigungen und neuen Beweise für internationale Verbrechen in Israel, Gaza und dem Westjordanland. Unsere Ermittlungen gehen weiter. Mein Büro treibt mehrere und miteinander verbundene zusätzliche Untersuchungslinien voran, unter anderem zu Berichten über sexuelle Gewalt während der Anschläge vom 7. Oktober und im Zusammenhang mit den groß angelegten Bombenanschlägen, die so viele zivile Todesfälle, Verletzungen und Leid verursacht haben und weiterhin verursachen Gaza. Ich ermutige diejenigen mit relevanten Informationen, sich an mein Büro zu wenden und Informationen über den OTP-Link einzureichen .

Mein Büro wird nicht zögern, weitere Anträge auf Haftbefehle zu stellen, wenn wir der Ansicht sind, dass die Schwelle einer realistischen Aussicht auf eine Verurteilung erreicht ist. Ich erneuere meinen Aufruf an alle Parteien des aktuellen Konflikts, sich jetzt an das Gesetz zu halten.

Ich möchte auch betonen, dass der Grundsatz der Komplementarität, der den Kern des Römischen Statuts bildet, weiterhin von meinem Büro bewertet wird, während wir Maßnahmen in Bezug auf die oben aufgeführten mutmaßlichen Verbrechen und mutmaßlichen Täter ergreifen und mit anderen weitermachen Untersuchungslinien. Komplementarität erfordert jedoch nur dann eine Übertragung auf nationale Behörden, wenn diese unabhängige und unparteiische Gerichtsverfahren durchführen, die Verdächtigen nicht abschirmen und keine Täuschung darstellen. Es erfordert gründliche Untersuchungen auf allen Ebenen, die sich mit den diesen Anwendungen zugrunde liegenden Richtlinien und Maßnahmen befassen.

Lassen Sie uns heute eine Kernfrage klarstellen: Wenn wir nicht unsere Bereitschaft zeigen, das Gesetz gleichermaßen anzuwenden, wenn es als selektiv angesehen wird, werden wir die Voraussetzungen für seinen Zusammenbruch schaffen. Dadurch lösen wir die verbliebenen Bindungen, die uns zusammenhalten, die stabilisierenden Verbindungen zwischen allen Gemeinschaften und Individuen, das Sicherheitsnetz, auf das alle Opfer in Zeiten des Leids blicken. Das ist das wahre Risiko, dem wir in diesem Moment ausgesetzt sind.

Jetzt müssen wir mehr denn je gemeinsam beweisen, dass das humanitäre Völkerrecht, die Grundlage für menschliches Verhalten in Konflikten, für alle Menschen gilt und in allen Situationen, mit denen sich mein Büro und der Gerichtshof befassen, gleichermaßen gilt. So werden wir greifbar beweisen, dass das Leben aller Menschen den gleichen Wert hat.

Weitere Einzelheiten zu „Vorprüfungen“ und „Situationen und Fälle“ vor dem Gericht finden Sie hier und hier .

Quelle:

Wortlaut Video:


Voruntersuchungen

Die Staatsanwaltschaft („Büro“ oder „OTP“) des Internationalen Strafgerichtshofs („Gerichtshof“) ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob eine Situation die im Römischen Statut („Statut“) festgelegten rechtlichen Kriterien erfüllt, um eine Untersuchung durch den Internationalen Strafgerichtshof zu rechtfertigen Büro.

Zu diesem Zweck führt das OTP eine Vorprüfung aller ihm bekannt werdenden Mitteilungen und Sachverhalte anhand der gesetzlichen Kriterien und der verfügbaren Informationen durch.

Die vorläufige Prüfung einer Situation durch das Amt kann eingeleitet werden auf der Grundlage von: a) Informationen, die von Einzelpersonen oder Gruppen, Staaten, zwischenstaatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen übermittelt werden; b) eine Überweisung durch einen Vertragsstaat oder den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; oder (c) eine von einem Staat abgegebene Erklärung, mit der er die Ausübung der Gerichtsbarkeit durch den Gerichtshof gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Satzung akzeptiert.

Quelle und weitere Infos:


17.05.2024: Erklärung des Vorsitzes der Versammlung der Vertragsstaaten zur Unterstützung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Internationalen Strafgerichtshofs

Der Vorsitz der Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts äußert seine Besorgnis über die jüngsten öffentlichen Äußerungen im Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs zur Lage im Staat Palästina. Die Präsidentschaft bedauert alle Versuche, die Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit des Gerichtshofs zu untergraben. Einige Aussagen können Androhungen von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Gerichtshof und seine Beamten darstellen, für den Fall, dass der Gerichtshof seine im Römischen Statut vorgeschriebenen richterlichen Funktionen wahrnimmt.

Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und der Justiz ist einer der Schlüsselbestandteile der Rechtsstaatlichkeit. Wir fordern alle Staaten auf, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Internationalen Strafgerichtshofs zu respektieren.

Wir bekräftigen unsere feste Verpflichtung, die im Römischen Statut verankerten Grundsätze und Werte zu wahren und zu verteidigen und seine Integrität unbeirrt durch Drohungen oder Maßnahmen gegen den Gerichtshof, seine Beamten und diejenigen, die mit ihm zusammenarbeiten, zu wahren. Das Römische Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs war das Ergebnis gründlicher, transparenter und inklusiver Verhandlungen, an denen alle Staaten beteiligt waren. Es stellt eine internationale Verpflichtung dar, der Straflosigkeit für die schwersten internationalen Verbrechen ein Ende zu setzen, die den Frieden, die Sicherheit und das Wohlergehen der Welt bedrohen. Der Gerichtshof hat den entscheidenden Auftrag, die Täter solcher Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen und den Opfern gleichermaßen Gerechtigkeit zu verschaffen.

Die Präsidentschaft steht dem Internationalen Strafgerichtshof, seinen gewählten Beamten, seinem Personal und denjenigen, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, fest zur Seite. Die Wahrung der Integrität des Gerichtshofs, einschließlich seiner richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Unabhängigkeit, ist für die erfolgreiche Wahrnehmung seines Mandats von grundlegender Bedeutung. Wir betonen die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs als unabhängiger und unparteiischer Gerichtshof.

Die Versammlung der Vertragsstaaten ist das Verwaltungsaufsichts- und Gesetzgebungsorgan des Internationalen Strafgerichtshofs. Es besteht aus Vertretern von Staaten, die das Römische Statut ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind. Der Vorsitz der Versammlung besteht derzeit aus SE Frau Päivi Kaukoranta (Finnland), Präsidentin; SE Herr Michael Imran Kanu (Sierra Leone), Vizepräsident; und SE Frau Margareta Kassangana (Polen), Vizepräsidentin.

Quelle: Versammlung der Vertragsstaaten

Quelle:

References

References
1 englisch: International Criminal Court – ICC
2 Die Vorverfahrenskammer muss nach Prüfung des Antrags und der Beweise zu der Überzeugung gelangen, dass der begründeter Verdacht besteht, dass die Person ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen begangen hat, und es muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass die Festnahme der Person notwendig erscheint. Notwendig erscheint die Festnahme, (i) um sicherzustellen, dass die Person zur Verhandlung erscheint, (ii) um sicherzustellen, dass die Person die Ermittlungen oder das Gerichtsverfahren nicht behindert oder gefährdet, oder (iii) um die Person gegebenenfalls an der weiteren Begehung dieses Verbrechens oder eines damit im Zusammenhang stehenden, der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechens zu hindern, das sich aus den gleichen Umständen ergibt.
3 https://www.rnd.de/politik/straflosigkeit-in-allen-situationen-frankreich-unterstuetzt-internationalen-strafgerichtshof-OTQGJN7PR5LNDFMXH5O5IN7344.html und https://www.diepresse.com/18483826/netanjahus-haftbefehl-entzweit-auch-paris-und-berlin, abgerufen am 25. Mai 2024 um 18:34
4 https://www.sueddeutsche.de/panorama/den-haag-haftbefehle-gegen-netanjahu-und-hamas-spitze-beantragt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240520-99-100345, abgerufen am 21.05.2024 um 13:09 Uhr, und https://www.diepresse.com/18483826/netanjahus-haftbefehl-entzweit-auch-paris-und-berlin, abgerufen am 25. Mai 2924 um 18:39 Uhr
5 https://widerstaendig.de/30096-2/#angriffe
6 Südafrikas Klageschriftsatz unter Nr. 23; https://widerstaendig.de/30096-2/#gaza
7 Artikel 17 Römisches Statut
8 siehe auch Tagesspiegel vom 21.5.2024 um 22:00 Uhr, https://www.tagesspiegel.de/internationales/us-regierung-weist-haftbefehlsantrage-gegen-netanjahu-und-gallant-als-emporend-und-beschamend-zuruck-11612843.html, abgerufen am 26.5.2024 um 00:03 Uhr
9 FR vom 2.5.2924, https://www.fr.de/politik/krieg-netanjahu-haftbefehl-istgh-den-haag-voelkermord-genozid-gaza-hamas-israel-zr-93044845.html, abgerufen am 25. 5. 2024 um 23:22 Uhr

Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Militäroffensive in der Stadt Rafah „sofort“ beenden muss.

Israels Genozid muss gestoppt werden:
"Update vom 24. Mai, 15.30 Uhr: Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Militäroffensive in der Stadt Rafah „sofort“ beenden muss. Der Präsident des Gerichtshofs, Nawaf Salam, erklärte, Israel müsse alle Aktivitäten in Rafah beenden, da dies der Zivilbevölkerung „großen physischen Schaden“ zufügen könne. Außerdem sagte Salam, das Gericht sei nicht überzeugt, dass die Evakuierungsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen Israels das Risiko gegenüber der Zivilbevölkerung verringern würden."

Die Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofes im Wortlaut

Nr. 2024/47

DEN HAAG, 24. Mai 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute seinen Beschluss über den von Südafrika am 10. Mai 2024 eingereichten Antrag auf Änderung und Bekanntgabe vorläufiger Maßnahmen in der Rechtssache betreffend die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) erlassen.

In seinem Beschluss schreibt das Gericht:

“(1) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

bekräftigt das Gericht die in seinen Beschlüssen vom 26. Januar 2024 und 28. März 2024 genannten vorläufigen Maßnahmen, die unverzüglich und wirksam umgesetzt werden sollten;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(2) ordnet die folgenden vorläufigen Maßnahmen an:

Der Staat Israel wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung im Gouvernement Rafah:

(a) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

seine Militäroffensive und jede andere Aktion im Gouvernement Rafah, die der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnte, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten, unverzüglich einstellen;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;  ­

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(b) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

den Grenzübergang Rafah offenhalten für die ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe in großem Umfang;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(c) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zum Gazastreifen für Untersuchungskommissionen, Erkundungsmissionen oder andere Untersuchungsgremien ergreifen, die von den zuständigen Organen der Vereinten Nationen mit der Untersuchung von Völkermordvorwürfen beauftragt wurden;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(3) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

beschließt das Gericht, dass der Staat Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle zur Durchführung dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen vorlegt.

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak”.

*

Vizepräsident SEBUTINDE fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei; die Richter NOLTE, AURESCU und TLADI fügen dem Beschluss des Gerichtshofes Erklärungen bei; Richter ad hoc BARAK fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei.

*

In seinem Beschluss unterstreicht der Gerichtshof, dass die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen, die sich, wie in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 festgestellt, ernsthaft zu verschlechtern drohte, sich weiter verschlechtert hat, seit der Gerichtshof seinen Beschluss vom 28. März 2024 erlassen hat. Er stellt Folgendes fest,

“Nach wochenlangen verstärkten militärischen Bombardierungen von Rafah, wohin mehr als eine Million Palästinenser aufgrund israelischer Evakuierungsbefehle, die mehr als drei Viertel des gesamten Gazastreifens b e t r a f e n, geflohen waren, wurden am 6. Mai 2024 fast 100.000 Palästinenser von Israel aufgefordert, den östlichen Teil von Rafah zu evakuieren und vor einer geplanten Militäroffensive in die -3 ­Gebiete Al-Mawasi und Khan Younis zu fliehen.

Die militärische Bodenoffensive in Rafah, die Israel am 7. Mai 2024 begonnen hat, dauert noch an und hat zu neuen Evakuierungsbefehlen geführt. Infolgedessen wurden nach Berichten der Vereinten Nationen bis zum 18. Mai 2024 fast 800.000 Menschen aus Rafah vertrieben.”

Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass diese Entwicklungen außergewöhnlich schwerwiegend sind und eine “Änderung der Lage im Sinne von Artikel 76 der Verfahrensordnung” darstellen. Der Gerichtshof ist außerdem der Ansicht, dass die in seinem Beschluss vom 28. März 2024 angegebenen und darin bekräftigten vorläufigen Maßnahmen den Folgen der Veränderung der Lage nicht vollständig Rechnung tragen und daher eine Änderung dieser Maßnahmen rechtfertigen.

Der Gerichtshof ist ferner der Ansicht, dass sich auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen die immensen Risiken, die mit einer Militäroffensive in Rafah verbunden sind, zu verwirklichen begonnen haben und sich noch weiter verschärfen werden, wenn die Operation fortgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Gerichtshof

“nicht davon überzeugt, dass die Evakuierungsbemühungen und die damit zusammenhängenden Maßnahmen, die Israel nach eigenen Angaben unternommen hat, um die Sicherheit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und insbesondere derjenigen, die kürzlich aus dem Gouvernement Rafah vertrieben wurden, zu verbessern, ausreichen, um die immense Gefahr zu verringern, der die palästinensische Bevölkerung infolge der Militäroffensive in Rafah ausgesetzt ist”.

Eine Zusammenfassung des Beschlusses ist in dem Dokument mit dem Titel “Zusammenfassung 2024/6” enthalten, dem Zusammenfassungen der Stellungnahmen und Erklärungen beigefügt sind. Diese Zusammenfassung und der vollständige Text des Beschlusses sind auf der Seite der Rechtssache auf der Website des Gerichtshofs verfügbar.

Frühere Pressemitteilungen zu dieser Rechtssache sind ebenfalls auf der Website des Gerichtshofs abrufbar.

Hinweis: Die Pressemitteilungen des Gerichtshofes werden von der Kanzlei des Gerichtshofes nur zu Informationszwecken erstellt und stellen keine offiziellen Dokumente dar.

Quelle:


Verwaltungsgericht Potsdam: Ghassan Abu-Sittah durfte die Einreise nicht verweigert werden. Ein Einzelfall?

Von Doha News Official - Palestinian-British Surgeon From Gaza Accuses Israel Of War Crimes, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=147992496

Gestern war folgende Meldung in der Zeitung zu lesen: “Das Verwaltungsgericht Potsdam hob das Einreiseverbot, das gegen den Arzt Ghassan Abu-Sittah erlassen worden war, auf. Unter Verweis auf den Eintrag im Schengener Informationssystem hatte ihm Frankreich zuvor die Einreise verweigert. Infolge der Potsdamer Entscheidung musste die Bundespolizei den Eintrag löschen. Das Bundesministerium des Inneren will sich zu der Gerichtsentscheidung nicht äußern, weil es sich um einen Einzelfall handele.”[1]FAZ vom 23. Mai 2024, Seite 2

Das Bundesministerium des Inneren hatte ein rechtswidriges Einreiseverbot ausgesprochen und es über das Schengener Informationssystem gleich auf die gesamte EU ausgeweitet. Nach seiner Niederlage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht hat es dazu nichts anderes zu sagen als dass es sich um einen Einzelfall handele[2]FAZ vom 23. Mai 2024, Seite 2. Dabei ist ein weiteres Verfahren vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht anhängig, das Jannis Varoufakis angestrengt hat und in dem er feststellen lassen will, dass das Einreiseverbot, das die Bundespolizei gegen ihn für die Zeit des Palästina-Kongress erließ, ebenfalls rechtswidrig war. Und das Verwaltungsgericht wird – das lässt sich jetzt schon voraussagen – auch Jannis Varoufakis zum Erfolg verhelfen und danach wird das Bundesministerium des Inneren wieder erklären, dass es sich nur um einen Einzelfall handele.

Und dann werden die Veranstalter des Palästina Kongresses vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass der Kongress nicht aufgelöst werden durfte und auch sie werden Erfolg haben und das Bundesministerium wird wieder sagen, das war nur ein Einzelfall.

Aber wir wissen: Das alles sind keine Einzelfälle, die ganze Richtung stimmt nicht, die die Bundesregierung verfolgt. Die Bundesregierung verteidigt sich und ihre Unterstützung der mörderischen Politik Israels, indem sie die Meinungsfreiheit im eigenen Land bekämpft.  

References

References
1, 2 FAZ vom 23. Mai 2024, Seite 2

Neuer Antrag Südafrikas für Beendigung des Vernichtungsfeldzuges Israels beim IGH


Besonders wichtig sind in dem Antrag Südafrikas die Tatsachen, die unter “III. Neue Fakten und Änderungen der Lage im GAZA” vorgetragen und belegt werden. Südafrika drängt mit seinen beantragten zusätzlichen Maßnahmen auf die unverzügliche Beendigung des militärischen Einsatzes im GAZA. Der Gerichtshof hat bisher diese Maßnahme abgelehnt. Die Fakten, die Südafrika vorträgt, machen allerdings eine Beendigung des Einsatzes immer zwingender. Eine Anhörung zu dem Antrag fand am 16. und 17. Mai 2024 vor dem Internationalen Gerichtshof statt. Die Entscheidung des Gerichtshof wird in einem neuen Termin bekannt gegeben.

Das gesamte Verfahren Südafrika ./. Israel vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag wird hier dargestellt.


Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

II. Überblick

III. Neue Fakten und Änderungen der Lage im GAZA

IV. Zusätzliche einstweilige Maßnahmen

V. Die Bedingungen für die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen

VI. Schlussfolgerung


1. Die Republik Südafrika (im Folgenden: Südafrika) hält es leider für erforderlich, sich erneut an den Gerichtshofes in der Rechtssache Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) zu wenden – zum Schutz des palästinensischen Volkes in Gaza vor schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Verletzungen seiner Rechte und zum Schutz der Rechte Südafrikas Rechte gemäß der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (“Völkermordkonvention”) als Folge des andauernden militärischen Angriffs Israels auf Rafah.

2. Dieser Antrag Südafrikas ersucht den Gerichtshof dringend, weitere vorläufige Maßnahmen anzuordnen und/oder seine früheren vorläufigen Maßnahmen gemäß Artikel 41 des Statuts des Gerichtshofs zu ändern, und Artikel 73(1), 74(1), 75(1) und (3) und/oder 76(1) der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgrund von Änderungen in der Situation und/oder neuer Tatsachen, die im Folgenden dargelegt werden. Südafrika bittet den Präsidenten des Gerichtshofs außerdem eindringlich, Israel aufzufordern, so zu handeln, dass jede Anordnung, die der Gerichtshof auf Südafrikas Antrag Südafrikas erlassen wird, ihre angemessene Wirkung gemäß Artikel 74(4) entfalten kann.

3. Die einstweiligen Maßnahmen, die der Gerichtshof zuvor angeordnet hat, sind nicht in der Lage, “den veränderten Umständen und neuen Tatsachen, auf die sich dieser Antrag stützt, vollständig Rechnung zu tragen[1]Südafrika gegen Israel, Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 28. März 2024, S. 7, Abs. 23..

4. Die Situation, die durch den israelischen Angriff auf Rafah entstanden ist, und die extreme Gefahr für die humanitären Lieferungen und die Grundversorgung im Gazastreifen, für das Überleben des palästinensischen medizinischen Systems und für das Überleben der Palästinenser in Gaza als Gruppe, ist nicht nur eine Eskalation der bestehenden Situation, sondern schafft neue Fakten, die den Rechten der palästinensischen Bevölkerung in Gaza irreparablen Schaden zufügen. Dies stellt eine Veränderung der Lage in Gaza seit dem Beschluss des Gerichtshofs vom 28. März 2024 im Sinne der Artikel 75(3) und 76(2) der Verfahrensordnung des Gerichtshofs dar.

5. Die veränderten Umstände in Gaza sind insgesamt in mindestens drei wesentlichen Aspekten zu erkennen. Erstens ist Rafah jetzt tatsächlich die letzte Zuflucht im Gazastreifen für 1,5 Millionen Palästinenser aus Rafah und das letzte lebensfähige Zentrum im Gazastreifen für Wohnen, öffentliche Verwaltung und die Bereitstellung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich der medizinischen Versorgung. Zweitens hat Israel mit der Übernahme der Kontrolle über Rafah und Kerem Shalom (Karem Abu Salem) die Kontrolle über den Grenzübergang Rafah erlangt hat, und damit nun die direkte und vollständige Kontrolle über alle Ein- und Ausgänge nach Gaza und damit ist der Gazastreifen von allen humanitären und medizinischen Lieferungen, Gütern und Treibstoff abgeschnitten, von denen das Überleben der Bevölkerung von Gaza abhängt, und verhindert die medizinische Evakuierungen von Kranken. Drittens ist die verbleibende Bevölkerung und die medizinischen Einrichtungen extrem gefährdet, da die Evakuierungszonen wie Vernichtungszonen behandelt werden, Massenzerstörung und Massengräber in anderen Krankenhäusern in Gaza und der Einsatz von künstlicher Intelligenz (“AI”) durch Israel zur Erstellung von “Tötungslisten”. Alle drei Aspekte stellen die gravierendsten und dringlichste Gefahr einer nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung der Rechte, um die es in diesem Fall geht, und erfordern dringende Intervention und Untersuchung.

6. Die Veränderungen in der Situation in Gaza, die durch Israels militärischen Angriff auf Rafah hervorgerufen wurden, betreffen die Tatsache, dass Rafah das letzte Bevölkerungszentrum in Gaza ist, das von Israel nicht wesentlich zerstört wurde. Rafah ist somit die letzte Zuflucht für die Palästinenser in Gaza.

7. Ein Großteil des Gazastreifens wurde in Schutt und Asche gelegt. Wenn Rafah in ähnlicher Weise zerstört wird, können die 1,5 Millionen Vertriebenen und andere Menschen in Rafah nirgendwo sicher hinfliehen. Wenn Rafah ebenfalls zerstört wird, bleibt von Gaza und den Überlebensperspektiven für das palästinensische Leben in diesem Gebiet nicht viel übrig. Rafah ist der Ort mit den größten noch teilweise funktionierenden Krankenhäuser des Gazastreifens: Angriffe auf die Krankenhäuser von Rafah, wie sie Israel gegen Krankenhäuser in anderen Teilen des Streifens durchgeführt hat, würde den Zusammenbruch des Gesundheitssystem in Gaza vollenden. Die beiden Grenzübergänge in Rafah, die Israel beschlagnahmt und derzeit geschlossen hat, sind die Haupttore für lebensrettende humanitäre Hilfe nach Gaza sowie für die Ein- und Ausreise von Menschen, darunter humanitäre Helfer, Mediziner, medizinische Evakuierte und Palästinenser, die vor dem Konflikt fliehen. Durch die Besetzung dieser Grenzübergänge durch Israel hat Israel die Kontrolle über alle Zugänge zum und vom Gazastreifen. Die derzeitige Schließung der Grenzübergänge hat dazu geführt, dass der Gazastreifen hermetisch von der Außenwelt abgeschnitten wird, was die Lieferung von Hilfsgütern nach und innerhalb des Gazastreifens weiter erschwert. Wenn Rafah, als wichtigstes humanitäres Drehscheibe für humanitäre Hilfe in Gaza, fällt, dann fällt auch Gaza. Wie eine Erklärung des Hilfswerks der Vereinten Nationen Hilfswerk der Vereinten Nationen (“UNRWA”) am 8. Mai 2024 in Rafah feststellte, “die Bevölkerung [des Gazastreifens] hängt von der Lebenserhaltung ab, und diese Lebenserhaltung versagt”.[2]“‘Sie haben Angst vor dem, was kommt’: Wie sich Israels Eskalation in Rafah auf die Zivilbevölkerung und die Hilfsmaßnahmen auswirkt (Interview mit UNRWA’s Director of … Continue reading Wie dieser Antrag deutlich macht, sind dringende Maßnahmen erforderlich, um das Überleben der Palästinenser in Gaza zu sichern.

8. Die Mitglieder des Gerichtshofs werden Berichte über die Lage in Gaza gesehen und gehört haben. Viele zusätzliche Informationen könnten zusammengetragen und dem Gerichtshof vorgelegt werden und wurden dem Gerichtshof von Südafrika in seiner Antwort auf den letzten Bericht Israels vorlegt; aber die Situation ändert sich stündlich und die extreme Dringlichkeit dieses Ersuchens ist so groß, dass Südafrika glaubt, dass eine kurze Zusammenfassung der Fakten ausreichend ist, um sein Ersuchen zu unterstützen. Sollte der Gerichtshof zusätzliche Informationen benötigen, wird sich Südafrika bemühen, diese so schnell wie möglich zu übermitteln.

9. Am 6. und 7. Mai 2024 begann Israel mit einem militärischen Einmarsch in Rafah, wo über 1,2 Millionen vertriebene und verängstigte und verängstigte Palästinenser leben, darunter schätzungsweise 600.000 Palästinenser unter 18 Jahren, viele von ihnen sind behindert oder verwaist und befinden sich nun unter schwerem und anhaltendem israelischen Militärangriff, da sie nirgendwo hin können.[3]Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), Die 600.000 Kinder von Rafah sind nirgendwo sicher, warnt UNICEF (6. Mai 2024), … Continue reading Der Einmarsch folgte auf eine zweiwöchige Intensivierung der israelischen Militärbombardierung von Rafah.[4]Al-Haq, Israeli Military Escalates Bombing of Civilian Homes in Rafah Amid Threats of Ground Invasion (2. Mai 2024), https://www.alhaq.org/advocacy/22940.html; Büro der Vereinten Nationen für die … Continue reading Israel hatte zuvor Hunderttausende Palästinenser zu ihrer Sicherheit zur Evakuierung aufgefordert.[5]Siehe z. B. UN OCHA, Hostilities in the Gaza Strip and Israel | Flash Update #60 (5. Dezember 2023), https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-60; UN OCHA, … Continue reading Schätzungsweise 100.000 Palästinenser im Osten Rafahs, von denen viele bereits schon einmal vertrieben wurden[6]Ärzte ohne Grenzen (“MSF”), @MSF, Tweet (12:26 Uhr, 9. April 2024), https://twitter.com/MSF/status/1777644121382961549., hatten weniger als 15 Stunden zur Evakuierung Zeit. [7]United Nations News (“UN News”), UN pledges to stand with Gazans in Rafah; Guterres says ceasefire opportunity ‘cannot be missed’ (6. Mai 2024), … Continue reading Viele waren einfach nicht in der Lage zu fliehen.[8]Pauline Ertel, “‘Nicht möglich’: Palästinenser zu ‘ausgehungert’, um Rafah zu verlassen”, Middle East Eye (8. Mai 2024), … Continue reading Keiner von ihnen hat einen sicheren Ort, an den er gehen kann.[9]UNICEF, Für die 600.000 Kinder von Rafah gibt es “keinen sicheren Ort”, warnt UNICEF (6. Mai 2024), … Continue reading Der Gerichtshof wird aus Medienberichten über die extreme Brutalität und den wahllosen Charakter des israelischen Angriffs auf Gebiete in Rafah sowohl innerhalb als auch außerhalb der Evakuierungszone unterrichtet sein. Videos, die von israelischen Soldaten in den sozialen Medien veröffentlicht wurden, zeigen, wie sie direkt auf Gebiete schießen in denen die vertriebenen Palästinenser ihre Zelte aufgeschlagen haben.[10]Yinon Magal, @YinonMagal, Tweet (7:17 Uhr, 8. Mai 2024), https://twitter.com/YinonMagal/status/1788075713720918031; Sam Doak, @SamDoak5, Tweet (14:31 Uhr, 8. Mai 2024), … Continue reading

10. Die Gefahr für die in Rafah verbliebenen Palästinenser ist besonders groß. Viele, darunter eine große zahlreiche palästinensische Kinder, wurden bereits getötet oder verletzt.[11]UN OCHA, Feindseligkeiten im Gaza-Streifen und in Israel | Flash update # 163 (8. Mai 2024), https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-163. Es gibt kürzlich veröffentlichte Berichte von israelischen Soldaten, die in Gaza gedient haben, dass israelische Soldaten die Evakuierungszonen als “Vernichtungszonen” behandeln, in denen alle verbliebenen Palästinenser als legitime Ziele betrachtet werden.[12]“Zeugenaussage: So erschießen IDF-Soldaten jeden, der die ‘Vernichtungsgebiete’ im Gaza-Streifen betritt”, Haaretz (31 March 2024), … Continue reading Israel stützt sich bei der Auswahl seiner Ziele und “Tötungslisten” weitgehend auf AI.[13]Yuval Abraham, “‘Lavender’: Die KI-Maschine, die Israels Bombenangriffe in Gaza steuert”, +972 Magazine (3. April 2024), https://www.972mag.com/lavender-ai-israeli-army-gaza. … Continue reading

11. Der israelische Angriff auf Rafah fügt den Palästinensern vorsätzlich Lebensbedingungen zu, die darauf abzielen, ihre physische Zerstörung herbeizuführen. Das Al Najjar Krankenhaus – eine der letzten verbliebenen medizinischen Einrichtungen im gesamten Gouvernement Rafah und eines der größten noch teilweise funktionierenden Krankenhäuser in Gaza – ist nicht mehr funktionsfähig.[14]Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (“WHO”), Tedros Adhanom Ghebreyesus, @DrTedros, Tweet (3:07 pm, 8 May 2024), https://twitter.com/drtedros/status/1788194015931707403. Andere Krankenhäuser – darunter eines der letzten Entbindungskliniken in ganz Gaza, die bisher fast 50 Prozent der täglichen Geburten in Gaza abwickelten[15]Maggie Fick, “Main maternity hospital in Rafah stops admitting patients (UNFPA statement to Reuters)”, Reuters (8 May 2024), … Continue reading – sind stark betroffen.[16]The Glia Project, @Glia_Intl, Tweet (14:29 Uhr, 7. Mai 2024), https://twitter.com/Glia_Intl/status/1787821991585616056. Dies bedeutet eine Veränderung der Situation und einen Punkt, an dem es kein Zurück mehr gibt für das ohnehin kaputte Gesundheitssystem des Gazastreifens, das von Israel im Laufe der Jahre systematisch zerstört wurde.[17]UN News, Gaza: “Systematische Demontage der Gesundheitsversorgung muss aufhören”, sagt die WHO (6. April 2024), https://news.un.org/en/story/2024/04/1148316; UN OHCHR, UN Human Rights … Continue reading Die verbleibende Versorgung wäre “nicht in der Lage, einen Anstieg der Opferzahlen zu bewältigen und der Todesfälle, die ein Einmarsch in Rafah verursachen würde.[18]WHO, Rafah incursion would substantially increase mortality and morbidity and further weaken an already broken health system system (3. Mai 2024), … Continue reading

12. Israel hat die Kontrolle sowohl über den Grenzübergang Rafah als auch über den Grenzübergang Kerem Shalom (Karem Abu Salem) in Rafah[19]United Nations Web TV (“UN Web TV”), Geneva Press Briefing: OCHA, UNICEF, OHCHR, WHO, UN WOMEN (7. Mai 2024), https://webtv.un.org/en/asset/k1g/k1g9eajpmk [1:50]. übernommen und damit die vollständige und direkte Kontrolle über die Ein- und Ausreise von Menschen und Gütern in und aus den gesamten Gazastreifen. Bis heute hat sie beide Grenzübergänge für den Waren- und Personenverkehr in beide Richtungen geschlossen[20]UNICEF, Erklärung von UNICEF-Exekutivdirektorin Catherine Russell zu Militäroperationen und Grenzschließungen in Rafah, Gaza (9. Mai 2024), … Continue reading und blockiert damit die beiden Hauptverkehrsadern für die lebensrettende Hilfe für die hungernde Bevölkerung des Gazastreifens.[21]UN Web TV, Geneva Press Briefing: OCHA, UNICEF, OHCHR, WHO, UN WOMEN (7. Mai 2024), https://webtv.un.org/en/asset/k1g/k1g9eajpmk [2:00]; UN Web TV, Andrea De Domenico (OCHA) zur Lage in Gaza … Continue reading Das Versäumnis Israels, die für die Aufrechterhaltung humanitärer Operationen und Einrichtungen wie Abwasser- und Wasseranlagen zu gewähren, drosselt die bereits lahmgelegte humanitäre Operation.[22]UN News, Uncertainty in Gaza amplified by closure of key border crossings (7. Mai 2024), https://news.un.org/en/story/2024/05/1149401; UN News, Patients in Rafah ‘afraid to seek … Continue reading

13. Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (“UN OCHA”) hat erklärte, dass die von Israel angeordnete Massenevakuierung in Rafah “unmöglich sicher durchgeführt werden kann”.[23]UN OCHA, Die wichtigsten Nachrichten von heute: Besetzte palästinensische Gebiete, Jemen, Ostafrika, Haiti, Myanmar, Ukraine (6. Mai 2024), … Continue reading Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (“UNICEF”) warnt vor “katastrophalen Risiken” bei der Evakuierung der 600.000 Kinder, die sich dort schätzungsweise aufhalten, viele von ihnen behindert, verwaist oder allein. Die Evakuierungskorridore selbst sind “wahrscheinlich vermint oder mit nicht explodierten Sprengkörpern übersät”.[24]UNICEF, Für die 600.000 Kinder von Rafah gibt es “keinen sicheren Ort”, warnt UNICEF (6. Mai 2024), … Continue reading Israels Praxis, palästinensische Männer von Frauen und Kindern zu trennen, wenn sie versuchen, über vermeintlich “sichere Routen” zu fliehen, erinnert an die völkermörderischen Praktiken in Srebrenica.[25]Al-Haq, Al Mezan und das Palästinensische Zentrum für Menschenrechte (“PCHR”), Offener Brief: States Must Urgent Intervene to Stop a ‘Srebrenica’ Massacre in Rafah and … Continue reading

14. Auf jeden Fall können die Palästinenser in Rafah nirgendwo hingehen. Seit Mai 2024 stehen etwa 76 Prozent des Gazastreifens unter israelischem Evakuierungsbefehl[26]UN OCHA, Hostilities in the Gaza Strip and Israel | Flash Update #162 (6. Mai 2024), https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-162. und schätzungsweise zwei Drittel der Häuser wurden beschädigt oder zerstört.[27]Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (“UN OHCHR”), Gaza: UN-Experten beklagen Einsatz von angeblichen KI, um “Domizid” in Gaza zu begehen, und … Continue reading Rafah ist jetzt das “primäre humanitäre Zentrum” des Gazastreifens, und das einzige verbleibende Gebiet, das in der Lage ist, “die Massenvertreibung von über einer Million Menschen zu beherbergen”[28]UN OHCHR, Israel/Besetztes Palästinensisches Gebiet: Rafah threat is inhumane, says UN Human Rights Chief (6. Mai 2024), … Continue reading wenn auch unter Bedingungen extremer Entbehrung.[29]UN OCHA, Pressebegegnung des Generalsekretärs zu Gaza (30. April 2024), https://www.ochaopt.org/content/secretary-generals-press-encounter-gaza-0. Es muss dringend geschützt werden.[30]“‘Sie haben Angst vor dem, was kommt’: Wie Israels Eskalation in Rafah die Zivilbevölkerung und die Hilfsmaßnahmen beeinträchtigt (Interview mit UNRWA’s Director of … Continue reading

15. Israel hat die Palästinenser in Rafah angewiesen, in das sogenannte “humanitäre Gebiet” Al Mawasi im Gouvernement Khan Younis zu fliehen, das von Israel bereits weitgehend in “Schutt und Asche” gelegt worden ist, mit nicht explodierten Sprengkörpern, die extreme Risiken für die Vertriebenen darstellen.[31]UN News, Global Perspective Human Stories, UN verspricht, den Menschen im Gazastreifen in Rafah beizustehen; Guterres sagt, die Chance auf einen Waffenstillstand Gelegenheit “darf nicht … Continue reading Al Mawasi selbst besteht zu einem großen Teil aus einer unbewohnbaren Sanddüne,[32]Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge (“UNRWA”), @UNRWA, Tweet (11:54 Uhr, 8. Mai 2024), https://twitter.com/unrwa/status/1788160494198464612; Mercy Corps, … Continue reading “ohne Sicherheit und wesentliche Dienstleistungen “[33]UN OCHA, Die wichtigsten Nachrichten von heute: Besetzte palästinensische Gebiete, Jemen, Ostafrika, Haiti, Myanmar, Ukraine (6. Mai 2024), … Continue reading und “voll von Krankheiten, die durch Insekten übertragen werden, und die Menschen leben zusammengepfercht in Zelten und im Freien”.[34]Mercy Corps, Catastrophe Imminent for 1.5 Million Gazans as Rafah Evacuation Orders Begin (6. Mai 2024), https://europe.mercycorps.org/en-gb/press-room/releases/rafah-evacuation-order. Palästinensische Kinder, die dort Schutz suchten, wurden in den Kopf geschossen, als sie versuchten, nach Nahrung zu suchen.[35]UNICEF, Wenn ein Alptraum zur Realität wird (7. Mai 2024), https://www.unicef.org.uk/press-releases/when-a-alptraum-wird-zur-wirklichkeit/.

16. Die aktuelle Situation und die Risiken, die Israels militärischer Angriff auf Rafah für das Überleben der Palästinenser im Gazastreifen als Gruppe darstellen, sind nicht nur eine Eskalation der bereits extremen Situation, die dem Gerichtshof am 12. Februar 2024 vorlag, als der Gerichtshof seine frühere Entscheidung in Bezug auf die Androhung einer Militäroffensive gegen Rafah traf.[36]Südafrika vs. Israel, Pressemitteilung: Entscheidung des Gerichtshofs über Südafrikas Antrag auf zusätzliche vorläufige Maßnahmen vom 16. Februar 2024, … Continue reading Mit dem Angriff auf Rafah greift Israel den “letzten Zufluchtsort” an[37]Save the Children, Save the Children warnt vor tödlichen Folgen für Kinder nach neuen Umsiedlungsanordnungen für Familien in Rafah (6. Mai 2024), … Continue reading im Gazastreifen an und das einzige verbleibende Gebiet im Gazastreifen, das von Israel noch nicht wesentlich zerstört wurde. Mit der Zerstörung Rafahs wird die Zerstörung des Gazastreifens selbst abgeschlossen sein.

17. Neue Beweise für israelische Gräueltaten im gesamten Gazastreifen tauchen auf, die das extreme Risiko des israelischen Militärangriffs für die Bevölkerung und die Krankenhäuser in Rafah verdeutlichen. Sie umfassen, was die Experten der Vereinten Nationen als die “entsetzlichen Details” beschreiben, die aus kürzlich ausgegrabenen Massengräbern im Gaza-Streifen erkennbar wurden. In den Krankenhäusern Nasser und Al Shifa wurden über 390 Leichen entdeckt, darunter auch Frauen und Kinder, von denen viele Anzeichen von Folter und Hinrichtungen im Schnellverfahren aufweisen sollen, und möglicherweise Menschen, die lebendig begraben wurden.[38]UN OHCHR, Onslaught of violence against women and children in Gaza unacceptable: UN-Experten (6. Mai 2024), … Continue reading Indem Israel internationale Beobachter, Ermittler und die internationale Presse am Betreten des Gazastreifens hindert, verhindert Israel die effektive Sammlung von Beweisen[39]Siehe z. B. UN Web TV, Geneva Press Briefing: OCHA, UNICEF, OHCHR, WHO, UN WOMEN (7. Mai 2024), https://webtv.un.org/en/asset/k1g/k1g9eajpmk [42:30 – 48:30]. Ohne diese Beweise werden Israels zahlreiche Akte des Völkermordes und andere Verbrechen und Verstöße gegen das internationale Recht von äußerster Schwere wahrscheinlich nicht nur ungestraft, sondern auch unaufgezeichnet und uneingestanden bleiben.

18. Israel führt einen brutalen militärischen Angriff auf den einzigen verbliebenen Zufluchtsort für die Menschen in Gaza durch, und unterwirft sie gleichzeitig einer Blockade für humanitäre Hilfe.[40]Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, @DrTedros, Tweet (9:34 pm, 30 April 2024), https://twitter.com/DrTedros/status/1785392276409028998. Vor diesem Hintergrund wird, wie der der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation feststellte, Israels militärischer Einmarsch in Rafah “die Krise in ein noch nie dagewesenes Ausmaß an humanitärer Not stürzen. Ein Waffenstillstand ist dringend notwendig.[41]Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, @DrTedros, Tweet (18:23 Uhr, 6. Mai 2024), https://twitter.com/DrTedros/status/1787518675836195224. Er ist dringend notwendig, um weitere Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu verhindern und um die Umsetzung der früheren Anordnungen des Gerichtshofs in diesem Fall zu gewährleisten, die Israel weiterhin ignoriert und verletzt. Die Notwendigkeit einer dringenden Einstellung der Militäroperationen im gesamten Gazastreifen könnte nicht offensichtlicher sein und wird wiederholt von Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und internationalen Organisationen bekräftigt.

19. Israels militärische Angriffe und Operationen töten die palästinensische Bevölkerung des Gazastreifens, während Israel sie gleichzeitig aushungert und ihr gleichzeitig absichtlich humanitäre Hilfe und die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse verweigert. Denjenigen, die überlebt haben, droht nun der Tod, und eine Anordnung des Gerichtshofs ist notwendig, um ihr Überleben zu sichern.

20. Südafrika bittet den Gerichtshof dringend, seine Befugnisse gemäß Artikel 41 der Satzung des Gerichtshofs und Artikel 73, 74, 75 und/oder 76 der Geschäftsordnung des Gerichtshofs auszuüben, um das Erfordernis zusätzlicher oder geänderter einstweiliger Maßnahmen im Lichte der veränderten Situation und/oder neuer Tatsachen zu prüfen.

21. Südafrika macht geltend, dass dies angesichts der verzweifelten Lage der Palästinenser im Gazastreifen und insbesondere in Rafah, als Folge von Israels Verletzungen der Völkermordkonvention und der Anordnungen dieses Gerichts, notwendig ist.

22. Das Verhalten Israels ist eine Missachtung des Gerichtshofs und des internationalen Rechts. Die vorläufigen Maßnahmen, die der Gerichtshof bisher angedeutet hat, wurden ignoriert und verletzt. Israel hat stattdessen beschlossen die humanitäre Katastrophe durch einen totalen Militärangriff zu eskalieren.

23. Der Angriff auf die Palästinenser in Gaza ist von einer Art, die nur auf die völkermörderische Vernichtung dieser Gruppe abzielen kann. Es besteht eine reale und gegenwärtige Gefahr nicht nur der fortgesetzten und weiteren vorsätzliche Begehung von Verstößen gegen die Völkermordkonvention, sondern auch die Vernichtung der Beweise für diese Verstöße und die tatsächliche Auslöschung der Möglichkeit, die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.

24. In Anbetracht der äußersten Dringlichkeit der Situation beantragt Südafrika, dass der Gerichtshof diesen Antrag ohne mündliche Verhandlung prüft, soweit dies eine rasche Entscheidung innerhalb einer Woche, bis zum 17. Mai 2024, erlaubt. Sollte der Gerichtshof jedoch der Auffassung sein, dass er dem Antrag Südafrikas nicht ohne mündliche Verhandlung stattgeben werden kann, wird der Gerichtshof dringend gebeten, eine mündliche Verhandlung über den Antrag Südafrikas am oder vor dem 17. Mai 2024 gemäß Artikel 74(1), (2) und (3) seiner Verfahrensordnung anzusetzen.

25. Im Einzelnen beantragt Südafrika, dass der Gerichtshof die folgenden vorläufigen Maßnahmen anordnet:

  1. Der Staat Israel zieht sich unverzüglich zurück und stellt seine Militäroffensive im Rafah-Gouvernement einstellen.
  2. Der Staat Israel ergreift unverzüglich alle wirksamen Maßnahmen, um den ungehinderten Zugang der Vereinten Nationen und anderer Beamter zum Gazastreifen zu gewährleisten und zu erleichtern, um humanitäre Hilfe und Unterstützung für die Bevölkerung des Gazastreifens leisten, sowie für Erkundungsmissionen, international beauftragte Einrichtungen oder Beamte, Ermittler und Journalisten, um die Bedingungen vor Ort in Gaza zu bewerten und aufzuzeichnen und die wirksame Sicherung und Aufbewahrung von Beweismitteln zu ermöglichen, und stellt sicher, dass sein Militär nicht tätig wird, um einen solchen Zugang zu verhindern.
  3. Der Staat Israel legt dem Gerichtshof innerhalb einer Woche ab dem Datum dieses Beschlusses einen offenen Bericht vor:
    a) über alle Maßnahmen, die zur Durchführung dieser vorläufigen Maßnahmen ergriffen wurden, und
    (b) über alle Maßnahmen, die ergriffen wurden, um alle früheren vorläufigen Maßnahmen, die vom Gerichtshof angeordnet wurden.

26. Südafrika bittet den Gerichtshof außerdem, die Einhaltung der vom Gerichtshof angeordneten vorläufigen Maßnahmen durch Israel zu bekräftigen und die Erfüllung der vorläufigen Maßnahmen zu verlangen, die der Gerichtshof am 26. Januar und 28. März 2024 angeordnet hat. Insbesondere bittet Südafrika den Gerichtshof dringend, die Anordnung der vorläufigen Maßnahmen hinsichtlich der Grenzübergänge Rafah und Kerem Shalom (Karem Abu Salem) zu bestätigen, die vorläufige Maßnahme 4 des Beschlusses vom 26. Januar 2024 und die vorläufigen Maßnahmen 2(a) und (b) des Beschlusses vom 28. März 2024, die sofortige Aufgabe der Kontrolle dieser beiden Grenzübergänge durch Israel und aller weiteren Behinderungen (i) der Ein- und Ausreise von Personen, einschließlich medizinischer von Personen, einschließlich medizinischem, UN- und anderem humanitärem Personal und medizinischen Evakuierten, und dringend benötigter humanitärer Hilfe sowie (ii) der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen die notwendig sind, um die widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser in Gaza zu verbessern und ihr Überleben. Südafrika ist nach wie vor der festen Überzeugung, dass die notwendige Voraussetzung für die wirksame Umsetzung der vorläufigen Maßnahmen des Gerichtshofs ein dauerhafter Waffenstillstand in Gaza ist.

27. Darüber hinaus und vor allem bittet Südafrika darum, dass der Präsident des Gerichtshofs bis zur Prüfung seines Antrags durch den Gerichtshof seine Befugnis gemäß Artikel 74(4) der Geschäftsordnung des Gerichtshofs ausübt, Israel aufzufordern, in einer Weise zu handeln, die es ermöglicht, dass jede Anordnung, die der Gerichtshof auf Südafrikas Ersuchen um zusätzliche und/oder geänderte einstweilige Maßnahmen ergänzt, seine angemessene Wirkung entfalten kann, zur sofortigen Beendigung der militärischen Angriffe Israels auf Rafah und zum Rückzug aus dem Gouvernement, und zur sofortigen Bereitstellung von humanitärer Hilfe und medizinischen und anderen Evakuierungen – in voller Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und anderen etablierten humanitären Organisationen, bis zur Entscheidung über dieses Ersuchen.

28. In Anbetracht der andauernden Nichteinhaltung der vorläufigen Maßnahmen durch Israel, ersucht Südafrika darum, dass der Präsident diese vorherigen Anordnungen bekräftigt und bestätigt, einschließlich der Bedingungen, die seiner Meinung nach erforderlich sind, um ihnen “volle Wirkung” zu verleihen.[42]Südafrika gegen Israel, Beschluss vom 28. März 2024, Erklärung von Präsident Salam, S. 2, Absatz. 11.

29. Der Gerichtshof hat bereits das Vorliegen einer Streitigkeit über die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung der Völkermordkonvention festgestellt, für die er prima facie gemäß Artikel IX der Völkermordkonvention zuständig ist, und dass Südafrika als Vertragspartei der Völkermordkonvention ein berechtigtes Interesse daran hat, die Verhütung, Unterdrückung und Bestrafung von Völkermord sicherzustellen.[43]Südafrika gegen Israel, Vorläufige Maßnahmen, Anordnung vom 26. Januar 2024, S. 12, Abs. 31, 33. Siehe auch Südafrika v. Israel, Beschluss vom 28. März 2024, S. 7, Rdnr. 24. Es hat auch wiederholt festgestellt, “dass die gegenwärtige Situation, mit der es konfrontiert ist”, ein anhaltendes und weiteres Risiko einer “nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung der von Südafrika geltend gemachten Rechte” darstellt- “das Recht der Palästinenser in Gaza, vor Völkermord und damit zusammenhängenden verbotenen Handlungen gemäß Artikel III geschützt zu werden”.45 Artikel III erwähnt werden”.[44]Südafrika gegen Israel, Beschluss vom 28. März, S. 7, Abs. 25-26, S. 10, para. 40; Südafrika gegen Israel, Beschluss vom 26. Januar 2024, S. 18, Abs. 54, S. 22, Rn. 74.

30. Die Veränderung der Situation in Gaza und/oder neue Fakten in Rafah, wie oben dargelegt, erfordern zusätzliche und/oder geänderte vorläufige Maßnahmen. Es besteht auch die dringende und dringende Notwendigkeit, das das Überleben der palästinensischen Bevölkerung in Gaza als Gruppe und ihr Schutz vor weiterem Schaden, Hungersnot, Krankheit und Tod zu schützen, die sich aus der israelischen Schließung der Grenzübergänge Rafah und Kerem Shalom (Karem Abu Salem), die die Lieferung und Bereitstellung von lebensrettender
lebensrettender humanitärer Hilfe, grundlegender Dienstleistungen und medizinischer Hilfe im gesamten Gazastreifen behindert.

31. Trotz wiederholter Anordnungen des Gerichtshofs hat Israel sein Verhalten nicht geändert. Es hat seine völkermörderischen Ziele und Handlungen verdoppelt, unter anderem durch die Invasion von Rafah. Mitglieder des israelischen Ministerialausschusses Ministerkomitees für nationale Sicherheitsangelegenheiten (“Sicherheitskabinett”) und des Kriegskabinetts haben ihre ihre völkermörderische Rhetorik fortgesetzt. Beispiele:

  • Der israelische Premierminister: Benjamin Netanjahu – Mitglied sowohl des Kriegskabinetts als auch des
    Mitglied des Kriegskabinetts und des Sicherheitskabinetts – hat als Israels Kriegsziel genannt, “sicherzustellen, dass der Gazastreifen nie wieder eine Bedrohung für Israel darstellen wird” (Hervorhebung hinzugefügt).[45]Büro des israelischen Premierministers, Premierminister Netanjahu in der IDF-Einführungsbasis in Tel Hashomer, Treffen mit IDF-Rekruten, die Kämpfern an den Grenzübergängen und Feldbeobachtern … Continue reading Er beschreibt als Israels Ziel, einen “totalen Sieg” zu erringen[46]Büro des israelischen Premierministers, Premierminister Netanjahu nahm an einer Lesung des Buches Esther mit Kommandanten und Soldaten und Soldaten der verschiedenen Grenzübergänge, des … Continue reading, und betonte, dass “keine Macht der Welt uns aufhalten wird”.[47]Büro des israelischen Premierministers, Premierminister Netanjahu traf sich in der IDF-Einführungsbasis in Tel Hashomer mit IDF-Rekruten, die Kämpfer an den Grenzübergängen und Beobachter in den … Continue reading
  • Israelischer Verteidigungsminister: Yoav Gallant – Mitglied sowohl des Kriegskabinetts als auch des Sicherheitskabinett – hat deutlich gemacht, dass Israel “ein Viertel nach dem anderen auseinander nimmt, ein Viertel nach dem anderen “[48]“Gallant: ‘Wir werden diesen Krieg nicht beenden, ohne die Hamas zu eliminieren'”, HM News (3. März 2024), https://hm-news.co.il/451577/. und “jeden Ort” in Gaza erreichen werde.[49]“Bald Aktion in Rafah? Galant in Gaza: ‘Wir erreichen alles'”, Now 14 (13. März 2024), https://www.now14.co.il/ בקרוב – ברפיח – פעולה /.
  • Der israelische Finanzminister: Bezalel Smotrich – ein Mitglied des Sicherheitskabinetts – hat es so ausgedrückt: “[D]ies sind keine halben Sachen. Rafah, Deir al-Balah, Nuseirat – totale Vernichtung. Du sollst das Gedenken an Amalek unter dem Himmel auslöschen’ – es gibt keinen Ort unter dem Himmel”.[50]“Israels rechtsextremer Minister Smotrich fordert ‘keine halben Sachen’ bei der ‘totalen Vernichtung’ von Gaza”, Haaretz (30. April 2024), … Continue reading

32. In einem Interview, das am 3. Mai 2024 im israelischen Fernsehen ausgestrahlt wurde, sagte der stellvertretende Vorsitzende des internationalen Armes der Likud-Partei (der Partei des israelischen Premierministers): “Ich denke, wir mussten gestern in Rafah einmarschieren. Um hineinzugehen und sie zu holen… Es gibt keine Unbeteiligten… [Wir] müssen reingehen und töten und töten und töten … wir müssen sie töten, bevor sie uns töten”. [51]“Ofira und Levison”, Kanal 12 (3. Mai 2024), https://www.mako.co.il/mako-vod-keshet/ofira_levinson-2024/VOD-3cc2a2319283f81027.htm, archiviert bei B.M., @ireallyhateyou, Tweet (16.50 Uhr, … Continue reading Am 7. Mai 2024 filmten israelische Soldaten, die die Invasion in Rafah vorbereiteten, sich dabei, wie sie “Rafah abreißen” skandierten.[52]Clash Report, @clashreport (13:35 Uhr, 7. Mai 2024), https://twitter.com/clashreport/status/1787808379701743752; Hamivrakom, @mivrakom, Telegram Post (6. Mai 2024), https://t.me/mivrakom/171438. Der israelische Präsident äußerte am 12. Oktober 2023 die Ansicht – und diese Ansicht wurde von diesem Gericht in seinem Beschluss vom Januar zitiert -, dass es in Gaza keine unschuldigen oder “unbeteiligten” Zivilisten gibt[53]Siehe z. B. Finanzminister (Mitglied des Sicherheitskabinetts), Bezalel Smotrich bei GLZ, @GLZRadio, Tweet (8:49 Uhr, 15 April 2024), https://twitter.com/GLZRadio/status/1779764062433284213, … Continue reading und ebenso wurde die Forderung – auch von ranghohen Militärs – erhoben, die humanitären Hilfe für Gaza einzuschränken.[54]Siehe z. B., Forum der Kommandeure und Reservekämpfer, Brief des Offiziers: weiter bis zum Sieg (22. Januar 2024), https://hamefakdim-bemiluim.org/ הקצינים – מכתב /; Minister ohne … Continue reading

33. Südafrika ist der Ansicht, dass es für den Gerichtshof zwingend notwendig ist, mehr zu tun, als zu wiederholen, dass “der Staat Israel verpflichtet bleibt, seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention zu erfüllen . . .”.[55]Südafrika gegen Israel, Entscheidung des Gerichtshofs über den Antrag Südafrikas auf zusätzliche vorläufige Maßnahmen vom 16. Februar 2024, … Continue reading Wie die überwältigenden Beweise zeigen, ist die Art und Weise, in der Israel seine Militäroperationen in Rafah und anderswo in Gaza durchführt, selbst völkermörderisch. Es muss angewiesen werden, diese Militäroperationen zu stoppen.

34. Wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 7. Mai 2024 erklärte, “[w]ir befinden uns in einem entscheidenden Moment für das palästinensische und israelische Volk und für das Schicksal der gesamten Region”.[56]UN-Generalsekretär, Bemerkungen des Generalsekretärs vor der Presse zum Nahen Osten (7. Mai 2024), … Continue reading In diesem Moment, bittet Südafrika den Gerichtshof höflich, weitere und/oder geänderte vorläufige Maßnahmen in diesem Verfahren anzuordnen und die vorläufigen Maßnahmen zu präzisieren, die der Gerichtshof bereits angeordnet hat. Der extreme Ernst der Lage, mit der die palästinensischen Männer, Frauen und Kinder in Rafah konfrontiert sind, und die existenzielle Gefahr, der die palästinensische nationale, rassische und ethnische Gruppe in Gaza als Teil des palästinensische Volk ausgesetzt ist, erfordern weitere Maßnahmen des Gerichtshofs. Mit den Worten des Sprechers des UNICEF-Sprechers: “Wir haben unzählige Male gefleht und angefleht; wir tun es noch einmal. Für die Kinder von Rafah. Wir brauchen einen Waffenstillstand, jetzt.”[57]UNICEF, Wenn ein Albtraum zur Realität wird (7. Mai 2024), https://www.unicef.org/press-releases/when-nightmare-Realität wird. Siehe auch Philippe Lazzarini, @UNLazzarini, Tweet (12:15 Uhr, 6. Mai … Continue reading

Den Haag, 10. Mai 2024

References

References
1 Südafrika gegen Israel, Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 28. März 2024, S. 7, Abs. 23.
2 “‘Sie haben Angst vor dem, was kommt’: Wie sich Israels Eskalation in Rafah auf die Zivilbevölkerung und die Hilfsmaßnahmen auswirkt (Interview mit UNRWA’s Director of Planning, Sam Rose)”, The New Humanitarian (8. Mai 2024), https://www.thenewhumanitarian.org/interview/2024/05/08/israel-rafah-escalation-civilian-aid-response.
3 Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), Die 600.000 Kinder von Rafah sind nirgendwo sicher, warnt UNICEF (6. Mai 2024), https://www.unicef.org/press-releases/there-nowhere-safe-go-600000-children-rafah-warns-unicef.
4 Al-Haq, Israeli Military Escalates Bombing of Civilian Homes in Rafah Amid Threats of Ground Invasion (2. Mai 2024), https://www.alhaq.org/advocacy/22940.html; Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (“UN OCHA”), Hostilities in the Gaza Strip and Israel | Flash Update #159 (29. April 2024), https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-159.
5 Siehe z. B. UN OCHA, Hostilities in the Gaza Strip and Israel | Flash Update #60 (5. Dezember 2023), https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-60; UN OCHA, Feindseligkeiten im Gaza-Streifen und Israel | Flash Update #107 (31. Januar 2024), https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-107.
6 Ärzte ohne Grenzen (“MSF”), @MSF, Tweet (12:26 Uhr, 9. April 2024), https://twitter.com/MSF/status/1777644121382961549.
7 United Nations News (“UN News”), UN pledges to stand with Gazans in Rafah; Guterres says ceasefire opportunity ‘cannot be missed’ (6. Mai 2024), https://news.un.org/en/story/2024/05/1149366; Al Mezan Center for Human Rights (“Al Mezan’), @AlMezanCenter, Tweet (9:34 Uhr, 7. Mai 2024), https://twitter.com/AlMezanCenter/status/1787747925574975972; Israel Army Radio Galei Tzahal, @GLZRadio, Tweet (11:46 Uhr, 6. Mai 2024), https://twitter.com/GLZRadio/status/1787599731763372287.
8 Pauline Ertel, “‘Nicht möglich’: Palästinenser zu ‘ausgehungert’, um Rafah zu verlassen”, Middle East Eye (8. Mai 2024), https://www.middleeasteye.net/news/not-possible-palestinians-starved-unable-leave-rafah-gaza; HelpAge International, Angriff auf Rafah wird schlimme Folgen für ältere Menschen haben (8. Mai 2024), https://www.helpage.org/news/attack-on-rafah- will-have-dire-consequences-for-older-people/.
9, 24 UNICEF, Für die 600.000 Kinder von Rafah gibt es “keinen sicheren Ort”, warnt UNICEF (6. Mai 2024), https://www.unicef.org/press-releases/there-nowhere-safe-go-600000-children-rafah-warns-unicef.
10 Yinon Magal, @YinonMagal, Tweet (7:17 Uhr, 8. Mai 2024), https://twitter.com/YinonMagal/status/1788075713720918031; Sam Doak, @SamDoak5, Tweet (14:31 Uhr, 8. Mai 2024), https://twitter.com/SamDoak5/status/1788184898395676795.
11 UN OCHA, Feindseligkeiten im Gaza-Streifen und in Israel | Flash update # 163 (8. Mai 2024), https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-163.
12 “Zeugenaussage: So erschießen IDF-Soldaten jeden, der die ‘Vernichtungsgebiete’ im Gaza-Streifen betritt”, Haaretz (31 March 2024), https://www.haaretz.co.il/news/politics/2024-03-31/ty-article-magazine/.premium/0000018e-9035-d9a4-a7bf-dc7d839e0000, Übersetzung unter “Israel Created ‘Kill Zones’ in Gaza. Anyone Who Crosses Into Them Is Shot”, Haaretz (31. März 2024), https://www.haaretz.com/israel-news/2024-03-31/ty-article-magazine/.premium/israel-created-kill-zones-in-gaza-anyone-who-crosses-into-them-is-shot/0000018e-946c-d4de-afee-f46da9ee0000; “Israeli soldier speaks out on war in Gaza”, Channel 4 News (23. April 2024), https://www.youtube.com/watch?v=Aa-VDAjL8vM [5:05].
13 Yuval Abraham, “‘Lavender’: Die KI-Maschine, die Israels Bombenangriffe in Gaza steuert”, +972 Magazine (3. April 2024), https://www.972mag.com/lavender-ai-israeli-army-gaza. Siehe auch Yuval Abraham, “‘A mass assassination factory’: Inside . Israels kalkulierte Bombardierung von Gaza”, +972 Magazine (30. November 2023), https://www.972mag.com/mass-assassination-factory-israel-calculated-bombing-gaza/.
14 Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (“WHO”), Tedros Adhanom Ghebreyesus, @DrTedros, Tweet (3:07 pm, 8 May 2024), https://twitter.com/drtedros/status/1788194015931707403.
15 Maggie Fick, “Main maternity hospital in Rafah stops admitting patients (UNFPA statement to Reuters)”, Reuters (8 May 2024), https://www.reuters.com/world/middle-east/main-maternity-hospital-rafah-stops-admitting-patients-2024-05-08/.
16 The Glia Project, @Glia_Intl, Tweet (14:29 Uhr, 7. Mai 2024), https://twitter.com/Glia_Intl/status/1787821991585616056.
17 UN News, Gaza: “Systematische Demontage der Gesundheitsversorgung muss aufhören”, sagt die WHO (6. April 2024), https://news.un.org/en/story/2024/04/1148316; UN OHCHR, UN Human Rights concerned by pattern of Israeli raids on medizinische Einrichtungen in Gaza (15. Februar 2024), https://www.ohchr.org/en/statements-and-speeches/2024/02/un-human-rights-concerned-pattern-israeli-raids-gaza-medical-facilities.
18 WHO, Rafah incursion would substantially increase mortality and morbidity and further weaken an already broken health system system (3. Mai 2024), https://www.emro.who.int/media/news/rafah-incursion-would-substantially-increase-mortality-and-morbidity-and-further-weaken-an-already-broken-health-system.html.
19 United Nations Web TV (“UN Web TV”), Geneva Press Briefing: OCHA, UNICEF, OHCHR, WHO, UN WOMEN (7. Mai 2024), https://webtv.un.org/en/asset/k1g/k1g9eajpmk [1:50].
20 UNICEF, Erklärung von UNICEF-Exekutivdirektorin Catherine Russell zu Militäroperationen und Grenzschließungen in Rafah, Gaza (9. Mai 2024), https://www.unicef.org/press-releases/statement-unicef-executive-director-catherine-russell-military-operations-and-border; World Food Program (“WFP”) Country Director for Palestine, Matthew Hollingworth, @mfjhollingworth, Tweet (15:55 Uhr, 9. Mai 2024), https://twitter.com/mfjhollingworth/status/1788568532470333905.
21 UN Web TV, Geneva Press Briefing: OCHA, UNICEF, OHCHR, WHO, UN WOMEN (7. Mai 2024), https://webtv.un.org/en/asset/k1g/k1g9eajpmk [2:00]; UN Web TV, Andrea De Domenico (OCHA) zur Lage in Gaza Pressekonferenz (7. Mai 2024), https://webtv.un.org/en/asset/k1p/k1pmwvx3cu.
22 UN News, Uncertainty in Gaza amplified by closure of key border crossings (7. Mai 2024), https://news.un.org/en/story/2024/05/1149401; UN News, Patients in Rafah ‘afraid to seek services’, WHO reports (7. Mai 2024), https://news.un.org/en/story/2024/05/1149451.
23 UN OCHA, Die wichtigsten Nachrichten von heute: Besetzte palästinensische Gebiete, Jemen, Ostafrika, Haiti, Myanmar, Ukraine (6. Mai 2024), https://www.unocha.org/news/todays-top-news-occupied-palestinian-territory-yemen-eastern-africa-haiti-myanmar-ukraine
25 Al-Haq, Al Mezan und das Palästinensische Zentrum für Menschenrechte (“PCHR”), Offener Brief: States Must Urgent Intervene to Stop a ‘Srebrenica’ Massacre in Rafah and Enforce a Ceasefire (7. Mai 2024), https://pchrgaza.org/en/open-letter-states-must-urgently-intervene-to-stop-a-srebrenica-massacre-in-rafah-and-enforce-a-ceasefire/; Sean Mathews, “Israel plant ring of checkpoints to prevent men from fleeing Rafah, source says”, Middle East Eye (29. April 2024), https://www.middleeasteye.net/news/exclusive-israel-planning-ring-checkpoints-prevent-men-fleeing-rafah.
26 UN OCHA, Hostilities in the Gaza Strip and Israel | Flash Update #162 (6. Mai 2024), https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-flash-update-162.
27 Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (“UN OHCHR”), Gaza: UN-Experten beklagen Einsatz von angeblichen KI, um “Domizid” in Gaza zu begehen, und fordern einen reparativen Ansatz für den Wiederaufbau (15. April 2024), https://www.ohchr.org/en/press- eleases/2024/04/gaza-un-experts-deplore-use-purported-ai-commit-domicide-gaza-call.
28 UN OHCHR, Israel/Besetztes Palästinensisches Gebiet: Rafah threat is inhumane, says UN Human Rights Chief (6. Mai 2024), https://www.ohchr.org/en/statements-and-speeches/2024/05/israeloccupied-palestinian-territory-rafah-threat- nmenschlich-sagt-un. Siehe auch UN Genf, UN Genf Pressebriefing (3. Mai 2024), https://www.ungeneva.org/en/news-media/press-briefing/2024/05/un-geneva-press-briefing.
29 UN OCHA, Pressebegegnung des Generalsekretärs zu Gaza (30. April 2024), https://www.ochaopt.org/content/secretary-generals-press-encounter-gaza-0.
30 “‘Sie haben Angst vor dem, was kommt’: Wie Israels Eskalation in Rafah die Zivilbevölkerung und die Hilfsmaßnahmen beeinträchtigt (Interview mit UNRWA’s Director of Planning, Sam Rose)”, The New Humanitarian (8. Mai 2024), https://www.thenewhumanitarian.org/interview/2024/05/08/israel-rafah-escalation-civilian-aid-response.
31 UN News, Global Perspective Human Stories, UN verspricht, den Menschen im Gazastreifen in Rafah beizustehen; Guterres sagt, die Chance auf einen Waffenstillstand Gelegenheit “darf nicht verpasst werden” (6. Mai 2024), https://news.un.org/en/story/2024/05/1149366; UN OCHA, Khan Younis nach dem Rückzug der israelischen Truppen (11. April 2024), https://www.ochaopt.org/content/khan-younis-following-withdrawal-israeli-troops; Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, @DrTedros, Tweet (10:28 pm, 11 April 2024), https://twitter.com/DrTedros/status/1778520394716377489.
32 Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge (“UNRWA”), @UNRWA, Tweet (11:54 Uhr, 8. Mai 2024), https://twitter.com/unrwa/status/1788160494198464612; Mercy Corps, Catastrophe Imminent for 1.5 Million Gazans as Rafah Evacuation Orders Begin (6. Mai 2024), https://europe.mercycorps.org/en-gb/press-room/releases/rafah-Evakuierungs-Befehl.
33 UN OCHA, Die wichtigsten Nachrichten von heute: Besetzte palästinensische Gebiete, Jemen, Ostafrika, Haiti, Myanmar, Ukraine (6. Mai 2024), https://www.unocha.org/news/todays-top-news-occupied-palestinian-territory-yemen-eastern-africa-haiti-myanmar-ukraine.
34 Mercy Corps, Catastrophe Imminent for 1.5 Million Gazans as Rafah Evacuation Orders Begin (6. Mai 2024), https://europe.mercycorps.org/en-gb/press-room/releases/rafah-evacuation-order.
35 UNICEF, Wenn ein Alptraum zur Realität wird (7. Mai 2024), https://www.unicef.org.uk/press-releases/when-a-alptraum-wird-zur-wirklichkeit/.
36 Südafrika vs. Israel, Pressemitteilung: Entscheidung des Gerichtshofs über Südafrikas Antrag auf zusätzliche vorläufige Maßnahmen vom 16. Februar 2024, https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240216-pre-01-00-en.pdf, p. 1.
37 Save the Children, Save the Children warnt vor tödlichen Folgen für Kinder nach neuen Umsiedlungsanordnungen für Familien in Rafah (6. Mai 2024), https://www.savethechildren.org.uk/news/media-centre/press-releases/save-the-children-warns-of-deadly-consequences-for-children-foll; Norwegian Refugee Council, Rafah: Eine israelische Militäroffensive wird zu zu massiven Gräueltaten führen (6. Mai 2024), https://www.nrc.no/news/2024/may/rafah-an-israeli-military-offensive-will-lead-to-mass-atrocities/; “Warum zwingt Israel die Evakuierung eines Teils von Rafah, dem letzten Zufluchtsort des Gazastreifens?”, Al Jazeera (6. Mai 2024), https://www.aljazeera.com/news/2024/5/6/why-is-israel-forcing-the-evacuation-of-part-of-rafah-gazas-last-refuge.
38 UN OHCHR, Onslaught of violence against women and children in Gaza unacceptable: UN-Experten (6. Mai 2024), https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/05/onslaught-violence-against-women-and-children-gaza-unacceptable-un-Experten.
39 Siehe z. B. UN Web TV, Geneva Press Briefing: OCHA, UNICEF, OHCHR, WHO, UN WOMEN (7. Mai 2024), https://webtv.un.org/en/asset/k1g/k1g9eajpmk [42:30 – 48:30].
40 Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, @DrTedros, Tweet (9:34 pm, 30 April 2024), https://twitter.com/DrTedros/status/1785392276409028998.
41 Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, @DrTedros, Tweet (18:23 Uhr, 6. Mai 2024), https://twitter.com/DrTedros/status/1787518675836195224.
42 Südafrika gegen Israel, Beschluss vom 28. März 2024, Erklärung von Präsident Salam, S. 2, Absatz. 11.
43 Südafrika gegen Israel, Vorläufige Maßnahmen, Anordnung vom 26. Januar 2024, S. 12, Abs. 31, 33. Siehe auch Südafrika v. Israel, Beschluss vom 28. März 2024, S. 7, Rdnr. 24.
44 Südafrika gegen Israel, Beschluss vom 28. März, S. 7, Abs. 25-26, S. 10, para. 40; Südafrika gegen Israel, Beschluss vom 26. Januar 2024, S. 18, Abs. 54, S. 22, Rn. 74.
45 Büro des israelischen Premierministers, Premierminister Netanjahu in der IDF-Einführungsbasis in Tel Hashomer, Treffen mit IDF-Rekruten, die Kämpfern an den Grenzübergängen und Feldbeobachtern in den verschiedenen Sektoren (9. April 2024), https://www.gov.il/en/departments/news/event-idf090424 (Hervorhebung hinzugefügt); Israelisches Außenministerium, Erklärung von Premierminister Benjamin Netanyahu (30. April 2024), https://www.gov.il/en/pages/statement-by-pm-netanyahu-30-apr-2024.
46 Büro des israelischen Premierministers, Premierminister Netanjahu nahm an einer Lesung des Buches Esther mit Kommandanten und Soldaten und Soldaten der verschiedenen Grenzübergänge, des Erez-Bataillons der Militärpolizei (25. März 2024), https://www.gov.il/en/departments/news/event-purim240324.
47 Büro des israelischen Premierministers, Premierminister Netanjahu traf sich in der IDF-Einführungsbasis in Tel Hashomer mit IDF-Rekruten, die Kämpfer an den Grenzübergängen und Beobachter in den verschiedenen Sektoren (9. April 2024), https://www.gov.il/en/departments/news/event-idf090424.
48 “Gallant: ‘Wir werden diesen Krieg nicht beenden, ohne die Hamas zu eliminieren'”, HM News (3. März 2024), https://hm-news.co.il/451577/.
49 “Bald Aktion in Rafah? Galant in Gaza: ‘Wir erreichen alles'”, Now 14 (13. März 2024), https://www.now14.co.il/ בקרוב – ברפיח – פעולה /.
50 “Israels rechtsextremer Minister Smotrich fordert ‘keine halben Sachen’ bei der ‘totalen Vernichtung’ von Gaza”, Haaretz (30. April 2024), https://www.haaretz.com/israel-news/2024-04-30/ty-article/.premium/smotrich-calls-for-no-half-measures-in-the-total-annihilation-of-gaza/0000018f-2f4c-d9c3-abcf-7f7d25460000.
51 “Ofira und Levison”, Kanal 12 (3. Mai 2024), https://www.mako.co.il/mako-vod-keshet/ofira_levinson-2024/VOD-3cc2a2319283f81027.htm, archiviert bei B.M., @ireallyhateyou, Tweet (16.50 Uhr, 6. Mai 2024), https://twitter.com/ireallyhateyou/status/1787495113578491967.
52 Clash Report, @clashreport (13:35 Uhr, 7. Mai 2024), https://twitter.com/clashreport/status/1787808379701743752; Hamivrakom, @mivrakom, Telegram Post (6. Mai 2024), https://t.me/mivrakom/171438.
53 Siehe z. B. Finanzminister (Mitglied des Sicherheitskabinetts), Bezalel Smotrich bei GLZ, @GLZRadio, Tweet (8:49 Uhr, 15 April 2024), https://twitter.com/GLZRadio/status/1779764062433284213, Übersetzung bei B.M., @ireallyhateyou, Tweet (12:37 Uhr, 21. April 2024), https://twitter.com/ireallyhateyou/status/1781995666593456397; Minister für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung (Mitglied des Sicherheitskabinetts), Avi Dichter, @avidichter, Tweet (6:20 Uhr, 8. April 2024), https://twitter.com/avidichter/status/1777189787348177000; Minister für Wirtschaft und Industrie, Nir Barkat unter “Israelischer Minister nennt Streik der Entwicklungshelfer ‘einen Fehler’ und ‘Teil des Krieges'”, MSNBC (4. April 2024), https://www.msnbc.com/morning-joe/watch/israeli-minister-calls-strike-on-aid-workers-a-mistake-and-part-of-war-208304709616 [15:00-19:00]. Siehe z.B., “Sieben mit Ayala Hasson”, Kan News (13. Februar 2024), https://www.kan.org.il/content/kan/kan-actual/p-11039/703794/. [36:30]-[37:30]. Untertitel bei Middle East Eye, @MiddleEastEye, Tweet (6:29 Uhr, 15. Februar 2024), https://twitter.com/MiddleEastEye/status/1758000584135962846; “Emily und der Professor – Yuval Elbashan und Emily Amrusi”, Kan Reshet Bet (1. März 2023), https://www.kan.org.il/player?itemId=714031&playerType=Radio [12:30], Übersetzung bei B.M., @ireallyhatyou, Tweet (3:47 Uhr, 5. März 2024), https://twitter.com/ireallyhateyou/status/1764845142802940216.
54 Siehe z. B., Forum der Kommandeure und Reservekämpfer, Brief des Offiziers: weiter bis zum Sieg (22. Januar 2024), https://hamefakdim-bemiluim.org/ הקצינים – מכתב /; Minister ohne Geschäftsbereich (Mitglied des Kriegskabinetts und des Sicherheitskabinetts) Benny Gantz und Minister ohne Geschäftsbereich (Mitglied des Sicherheitskabinetts, Beobachter des Kriegskabinetts) Gadi Eisenkot bei “The überraschenden Vorschlag von Gantz und Eisenkot: die humanitäre Hilfe, die in den Gazastreifen gelangt, zu begrenzen”, Mako (31. Januar 2024), https://www.mako.co.il/news-military/2024_q1/Article-b29cf0b90806d81026.htm; Finanzminister (Mitglied des Sicherheitskabinetts) Bezalel Smotrich unter Bezalel Smotrich, @bezalelsm, Tweet (6:35 pm, 6 February 2024), https://twitter.com/bezalelsm/status/1754921677253742973; Minister für nationale Sicherheit (Mitglied des Sicherheitskabinetts) Itamar Ben-Gvir bei Itamar Ben-Gvir, @itamarbengvir, Tweet (14:37 Uhr, 29. Februar 2024), https://twitter.com/itamarbengvir/status/1763196768458604583; Minister für Kulturerbe, Amichay Eliyahu unter “Minister Amichai Eliyahu: ‘Wir sehen, wie die Konzeption uns ins Koma versetzt'”, Channel 14 (30. Januar 2024), https://www.youtube.com/watch?v=XFqe43jFJR8; Ministerin für soziale Gleichheit und Förderung der Stellung der Frau, May Golan auf May Golan, @GolanMay, Tweet (18:33 Uhr, 20. März 2024), https://twitter.com/GolanMay/status/1770504012523045031; MK Limor Son Har-Melech unter Limor Son Har-Melech, @limor_sonhrmelh, Tweet (13:26 Uhr, 28. Januar 2024), https://twitter.com/limor_sonhrmelh/status/1751597625407569991; MK Revital Gottlieb unter Revital Gottlieb, @TallyGotliv, Tweet (15:37 Uhr, 5. März 2024), https://twitter.com/TallyGotliv/status/1765021428997390641; Revital Gottlieb, @TallyGotliv, Tweet (20:11 Uhr, 7. März 2024), https://twitter.com/TallyGotliv/status/1765817663786299444; Siehe auch Südafrika gegen Israel, Antrag vom 29. Dezember 2023, https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20231228-app-01-00-en.pdf, S. 60-62, paras. 101-102; Israelisches Außenministerium, Erklärung von Premierminister Netanyahu (18. Oktober 2023),
https://www.gov.il/en/departments/news/pm-netanyahu-statement-18-oct-2023.
55 Südafrika gegen Israel, Entscheidung des Gerichtshofs über den Antrag Südafrikas auf zusätzliche vorläufige Maßnahmen vom 16. Februar 2024, https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240216-pre-01-00-en.pdf, p. 1.
56 UN-Generalsekretär, Bemerkungen des Generalsekretärs vor der Presse zum Nahen Osten (7. Mai 2024), https://www.un.org/sg/en/content/sg/speeches/2024-05-07/secretary-generals-remarks-the-press-the-middle-east.
57 UNICEF, Wenn ein Albtraum zur Realität wird (7. Mai 2024), https://www.unicef.org/press-releases/when-nightmare-Realität wird. Siehe auch Philippe Lazzarini, @UNLazzarini, Tweet (12:15 Uhr, 6. Mai 2024), https://twitter.com/UNLazzarini/status/1787425918769594828; UN Women, Intensivierte Militäroperationen bringen more death and despair for Rafah’s 700,000 women and girls (6. Mai 2024), https://www.unwomen.org/en/news-stories/press-release/2024/05/intensified-military-operations-will-bring-increased-death-and-despair-for-rafahs-700000-Frauen-und-Mädchen.

Jüdische Stimme antwortet auf Fragen von Rbb-Journalist:Innen

jüdische stimme

Die Jüdische Stimme wurde von Journalist:innen des rbb am 06.05.2023 kontaktiert.

Hier die Antwort im Wortlaut:

Die Fragen stehen weiter unten, zunächst aber unsere Antwort:


Sehr geehrte Frau Röder, sehr geehrter Herr Duwe, sehr geehrte Frau Daiber,

wir bekommen relativ selten Anfragen von der deutschen Presse, sind hingegen sehr mit Interviews für US-Amerikanische, britische, japanische, norwegische, italienische, kroatische usw. Medien beschäftigt. Deswegen haben wir uns über Ihre Anfrage gefreut. Die Freude währte allerdings nur kurz, weil Ihr Fragenkatalog eher einem Verhör ähnelt als einer journalistischen Arbeit mit echten Menschen.

Wir haben mit keinen der Journalist:innen aus den o.g. Ländern und Medien so eine feindselige Herangehensweise erlebt und wurden nie mit solchen Ja- oder Nein-Fragen konfrontiert - eher mit neugierige,n offenen Fragen von Menschen außerhalb Deutschlands, die den Kopf schütteln über die Anmaßung deutschen Journalist:innen aus staatlichen Sendern und Institutionen mit Nazi-Hintergrund, die Juden und Jüdinnen Antisemitismus vorwerfen und mit ihnen auf eine so entmenschlichende und respektlose Art und Weise umgehen.

Wenn wir Ihren Fragenkatalog beantworten würden - unabhängig vom Inhalt der Antworten - bedeutete dies, dass wir uns ihrem Verhör unterwerfen und dies Missachtung akzeptieren. Das werden wir natürlich nicht tun.

Wenn Sie möchten, können Sie diese Antwort in Gänze zitieren. Wir untersagen Ihnen aber, sie in Teile zu zerlegen, und werden sie auf jeden Fall auch öffentlich machen.

Der Vorstand der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost

Die Fragen von RBB lauteten:

Guten Tag,

hier schreibt Ihnen Marie Röder vom rbb. Für die Sendung Kontraste – die Reporter vom 15.05.2024 recherchiere ich mit meinen Kolleg:innen Silvio Duwe und Nathalie Daiber (cc) zu Antisemitismus in Deutschland. In dem Beitrag wird es auch um Ihren Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ gehen. Daher möchten wir Sie bitten, zu den unten aufgeführten Fragen bis zum 09.05.2024, 12:00 Uhr Stellung zu beziehen.

Udi Raz, eines Ihrer Vorstandsmitglieder, behauptete am 29.03.2024 in einem Instagram-Video (Link: Unlike the leadership of Hamas, for example, Germany’s government does not differentiate between Zionism and Judaism.” – explained “Jewish… | Instagram) die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ sei eine der größten jüdischen Organisationen Deutschlands. Stimmen Sie dieser Aussage zu? Wie viele Mitglieder zählt Ihr Verein?

Im oben genannten Video behauptet Ihr Vorstandsmitglied Udi Raz außerdem: „Unlike the leadership of Hamas, for example, Germany’s government does not differentiate between Zionism and Judaism“. Sehen Sie in dieser Aussage eine Relativierung der Terrororganisation Hamas? Stimmen Sie der Aussage Ihres Vorstandmitglieds zu? Wenn ja, inwiefern?

Verurteilt Ihr Verein den Terrorangriff der Hamas vom 07.Oktober 2023?

Ihrem Verein wird u.a. aufgrund Ihrer Mitwirkung am Palästinakongress Antisemitismus vorgeworfen. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

Danke und mit freundlichen Grüßen

UNO – Aufwertung Palästinas: Deutschland enthält sich

Heute, am 10. Mai 2024 entschied die Vollversammlung der UN, den Status Palästinas aufzuwerten: 143 Staaten stimmten dafür, darunter 12 Staaten der EU, 9 stimmten dagegen, 25 Staaten enthielten sich. Deutschland gehörte zu den Staaten, die sich enthielten.

“Wenn die sofortige Vollmitgliedschaft all das Leid, das wir erleben, beenden würde, hätten wir heute aus vollem Herzen mit Ja gestimmt”, sagte der stellvertretende deutsche Botschafter Thomas Zahneisen in New York. Jedoch könnten lediglich direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern zu einem nachhaltigen Frieden führen, es brauche eine Zwei-Staaten-Lösung.”[1]siehe auch: https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/vereinte-nationen-vollversammlung-mitgliedschaft-palaestinenser-100.html , abgerufen 10.05.2024 um 23:30 Uhr.

Warum haben 143 Staaten dafür gestimmt und sich nicht enthalten? Der deutsche Botschafter verlangt direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern? Sind die 143 Staaten, die für die Resolution stimmten, gegen direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern? Wird dem “Leid, das wir erleben”, dadurch abgeholfen, das Deutschland nicht für die Resolution stimmt und damit Israel darin bestärkt, das Leiden der Palästinenser fortzusetzen? Wird die Zwei-Staaten-Lösung durch eine Enthaltung befördert?

Warum setzt sich Deutschland in Widerspruch mit der ganzen Welt?

Deutschland finanziert, Israel bombardiert! Für einen gerechten Frieden in Nahost

Wann: am 11. Mai. 17 Uhr

Wo: Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Jetzt auf DVD: »Losgelöst von allen Wurzeln …« − der Film – Mit Esther Bejarano, Moshe Zuckermann und Rolf Becker.


Mit freundl. Genehmigung Arn Stromeyer

Über die besonderen Beziehungen Israels zum Apartheid-Regime in Südafrika informiert der Schriftsteller und Journalist

ein langjähriger Kenner der Ursachen des Palästina/Israel-Konfliktes. Er erläutert, warum gerade die heutige
südafrikanische Regierung Israel wegen seines Vernichtungskrieges in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verklagt.

"Meine letzten beiden Bücher waren das über die 
Antisemitismus-Hysterie und das über die Staatsräson. Beide Bücher finden Sie auf meiner Webseite." [1]https://www.arnstrohmeyer.de/buecher/politische-buecher/muessen-wir-israel-lieben [2]https://www.arnstrohmeyer.de/buecher/politische-buecher/falsche-loyalitaeten-1

Herr Strohmeyer bringt einiger seiner Bücher zum Verkauf mit.


Über Zoom wird

Arne List, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

[3]Moshe Zuckermann wurde 1949 in Tel Aviv geboren. Zwischen 1960 und 1970 lebte er in Frankfurt am Main. Nach seiner Rückkehr nach Israel studierte er Soziologie, Politologie und Geschichte in Tel … Continue reading

zugeschaltet, ein deutschisraelischer Soziologe und emeritierter Professor für Geschichte und Philosophie an der Universität Tel-Aviv und Autor von Büchern über den Nahost-Konflikt, darunter:

„Israels Schicksal. Wie der Zionismus seinen Untergang betreibt“ (The Fate of Israel. How Zionism purses its decline).


Als oppositioneller Historiker und Deutschland-Kenner wird er über die aktuelle Situation im Nahen Osten und die israelhörige deutsche Politik, ihre Ursachen und Folgen, berichten. Weitere Themen sind die deutschen Waffenlieferungen und die
staatliche Repression gegenüber der Solidaritätsbewegung mit dem palästinensischen Volk.

In (nicht nur) eigener Sache
Die DIG hat versucht, eine Veranstaltung mit mir in Heilbronn zu vereiteln. Dabei habe ich
mir eine offizielle Einstufung seitens der deutschen Bundesregierung als Antisemit
eingehandelt.
Von Mosche Zuckermann

Die Veranstaltung wird getragen von zahlreiche Organisationen, die sich im Bündnis:

Den Frieden gewinnen

zusammengeschlossen haben.


Hier geht’s zum Einladungsflyer:


Jetzt auf DVD: »Losgelöst von allen Wurzeln …« − der Film – Mit Esther Bejarano, Moshe Zuckermann und Rolf Becker

Eine Wanderung zwischen den jüdischen Welten.

Mit Esther Bejarano, Moshe Zuckermann und Rolf Becker.

Der israelische Filmemacher Dror Dayan und M&R-Chefredakteurin Susann Witt-Stahl haben die Veranstaltungen in Berlin und Hamburg mit Esther Bejarano, Moshe Zuckermann und Rolf Becker dokumentiert.

Und hier kann der Film gekauft werden:

References

References
1 https://www.arnstrohmeyer.de/buecher/politische-buecher/muessen-wir-israel-lieben
2 https://www.arnstrohmeyer.de/buecher/politische-buecher/falsche-loyalitaeten-1
3 Moshe Zuckermann wurde 1949 in Tel Aviv geboren. Zwischen 1960 und 1970 lebte er in Frankfurt am Main. Nach seiner Rückkehr nach Israel studierte er Soziologie, Politologie und Geschichte in Tel Aviv. Er promovierte 1987 in deutscher Geschichte. Seit 1990 lehrt Zuckermann an der Universität Tel Aviv Geschichte und Philosophie der Geistes- und Sozialwissenschaften. Seit 2000 leitet er das Institut für deutsche Geschichte in Tel Aviv.

Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag über den Antrag von Nikaragua

Mit freundlicher Genehmigung des IGH. Alle Rechte vorbehalten.


30. April 2024. Die Begründung des Internationalen Gerichtshofs (IGH), mit der er (im Verfahren Nikaragua ./. Deutschland) den Antrag Nikaraguas auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme zurückgewiesen hat, ist einer Zusammenfassung zu entnehmen, die sich in der Original Fassung in Englisch auf der Homepage des IGH findet:

Der Gerichtshof erinnert an seine Beschlüsse vom 26. Januar 2024 und vom 28. März 2024 (Südafrika ./. Israel). Diese Beschlüsse gelten weiterhin und damit gilt auch ein völkerrechtliches Verbot, Kriegswaffen an Israel zu liefern.

Nachdem der Gerichtshof den Antrag Nikaraguas noch einmal wörtlich zitiert, gibt der Gerichtshof die Ansicht Nikaraguas wieder, dass Deutschland durch seine Waffenlieferungen und die Aussetzung der finanziellen Hilfe an UNRWA seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verletzt habe.

Danach wiederholt der Gerichtshof den Vortrag Deutschlands in Den Haag: Insbesondere wiederholt er den Vortrag Deutschlands, dass es an strenge Regeln der EU zum Export von Militärtechnologie und Waffen gebunden sei. Außerdem habe Deutschland seine Lieferungen an Israel erheblich zurückgefahren und nach dem 7. Oktober 2023 im Wesentlichen nur 3.000 tragbare Panzerabwehrwaffen geliefert. Der Gerichtshof stellt ferner fest, dass Israel im Jahr 2023 an die deutsche Regierung wegen Panzermunition herangetreten ist und dass bisher keine Entscheidung Deutschlands bezüglich dieses Ersuchen ergangen ist.

Der Gerichtshof erklärt an keiner Stelle, dass Deutschland an Israel Kriegswaffen liefern dürfe, sondern stellt – gestützt auf die Erklärungen Deutschlands – fest, dass es keine Kriegswaffen an Israel geliefert hat, und erklärt – gestützt auf das Völkerrecht – dass Deutschland keine Kriegswaffen an Israel liefern darf.

Der Gerichtshof erklärt wörtlich: “Der Gerichtshof hält es für besonders wichtig, alle Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf den Transfer von Waffen an Parteien eines bewaffneten Konflikts zu erinnern, um das Risiko zu vermeiden, dass diese Waffen für Verstöße gegen die oben genannten Konventionen verwendet werden. Alle diese Verpflichtungen obliegen Deutschland als Vertragsstaat der genannten Konventionen bei der Lieferung von Waffen an Israel.” Der Gerichtshof macht also unmissverständlich deutlich, dass Deutschland keine Waffen an Israel liefern darf.

Damit macht der Gerichtshof deutlich, dass die sechs von 47 Mitgliedern des Menschenrechtsrats, die am 5. April 2024 gegen die Forderung nach Waffenstillstand und Waffenstopp stimmten, darunter die USA und Deutschland, sich gegen das Völkerrecht stellten.

Beachtenswert ist die abweichende Stellungnahme des ad-hoc-Richters Al-Khasawneh. Er unterstützte den Antrag Nikaraguas mit der Begründung, dass Deutschland an Israel 3.000 Panzerabwehrwaffen zum Einsatz gegen einen Feind lieferte, der keine Panzer hat und deren Einsatz gegen zivile Wohnhäuser in Gaza durch Beweise belegt ist. Die Lieferung von 3.000 Panzerwaffen hatte Deutschland eingeräumt.

Das Hauptverfahren ist mit dieser Entscheidung nicht beendet. Denn dem Antrag Deutschlands auf Streichung der Rechtssache folgte der Gerichtshof nicht; dies begründete der Gerichtshof damit, dass er nicht offensichtlich unzuständig ist. Die Konsequenz ist: Deutschland muss damit rechnen, im Haupverfahren doch noch verurteilt zu werden, wenn sich herausstellt, dass Deutschland nach dem 7. Oktober über die 3.000 Panzerwaffen hinaus Kriegswaffen an Israel geliefert hat oder noch liefert – zum Beispiel die Panzermunition, um die Israel gebeten, über deren Lieferung an Israel aber Deutschland nach eigenen Angaben noch nicht entschieden hat.

Auszüge aus der Zusammenfassung des IGH im Folgenden als DeepL Übersetzung, zum besseren Verständnis an einigen Punkten leicht korrigiert:


“Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass Nicaragua am 1. März 2024 bei der Kanzlei des Gerichtshofs Klage gegen Deutschland wegen angeblicher Verstöße gegen bestimmte internationale Verpflichtungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet eingereicht hat. Die Klage enthielt einen Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen.

Am Ende seiner mündlichen Erklärungen hat Nicaragua den Gerichtshof ersucht
“in äußerster Dringlichkeit, bis der Gerichtshof in der Sache entschieden hat und nachdem er die Parteien an die Verpflichtung zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie der Verpflichtung zur Zusammenarbeit, um alle schwerwiegenden Verstöße gegen zwingende Normen des Völkerrechts zu beenden, die folgenden vorläufigen Maßnahmen zu treffen
in bezug auf Deutschland in bezug auf seine Beteiligung an dem andauernden mutmaßlichen Völkermord und schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts, im Gazastreifen und in anderen Teilen Palästinas anzuordnen:
(1) Deutschland muss seine Hilfe für Israel sofort aussetzen, insbesondere seine militärische Militärhilfe, die Ausfuhr und die Genehmigung der Ausfuhr von Rüstungsgütern und Kriegswaffen auszusetzen, soweit diese Hilfe dazu verwendet wird oder verwendet werden könnte schwere Verstöße gegen die Völkermordkonvention, das humanitäre Völkerrecht oder andere zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts zu begehen;
(2) Deutschland muss unverzüglich sicherstellen, dass militärische Ausrüstung, Kriegswaffen und andere militärisch genutzte Ausrüstung, die bereits von Deutschland und deutschen
an Israel geliefert wurden, nicht zur Begehung oder Erleichterung schwerer Verstöße gegen die Völkermordkonvention, des humanitären Völkerrechts oder anderer zwingender Normen des allgemeinen Völkerrechts verwendet werden;
(3) Deutschland muss seine Unterstützung und Finanzierung des UNRWA in Bezug auf dessen Operationen in Gaza wieder aufnehmen.”

In dem Beschluss weist der Gerichtshof zunächst darauf hin, dass er nach Artikel 41 der Satzung “befugt ist, wenn es die Umstände erfordern, vorläufige Maßnahmen anzuordnen, die zur Wahrung der jeweiligen Rechte einer der Parteien zu treffen sind”. Im vorliegenden Verfahren ist der Gerichtshof der Auffassung zunächst zu prüfen, ob Nicaragua hinreichend dargelegt hat, dass die Umstände, wie sie sich dem Gerichtshof jetzt darstellen, die Ausübung seiner Befugnis erfordern, einstweilige Maßnahmen anzuordnen.

Der Gerichtshof stellt fest, dass nach Ansicht von Nicaragua Deutschland durch die Lieferung von Waffen an Israel und dadurch, dass es die Bereitstellung von Mitteln für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) aussetzte, gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und dem humanitären Völkerrecht, einschließlich der Genfer Konventionen vom 30. August 1949 und den Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977, sowie dessen unübertretbare Grundsätze verletzt.
Nicaragua macht geltend, dass die deutsche Regierung für das Jahr 2023 Ausfuhren von “militärischen Rüstungsgüter und Kriegswaffen” im Wert von mehr als dem Zehnfachen des Jahres 2022 genehmigt habe, wobei der überwiegende Teil der Großteil davon nach Beginn der israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen genehmigt wurde.
Nicaragua behauptet, dass Deutschland die Situation in Gaza nicht ignorieren konnte und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die von Deutschland bereitgestellten “militärischen Ausrüstungen und Kriegswaffen” von Israel dazu verwendet würden “um Tausende von palästinensischen Kindern, Frauen und Männern zu bombardieren und zu töten”. Es behauptet außerdem, dass Deutschland nicht nur gegen seine Verpflichtungen zur Verhütung und Bestrafung von Verstößen gegen die Völkermordkonvention und das humanitäre Völkerrecht verstoßen habe, sondern sich auch “durch Beihilfe und Unterstützung der Begehung [dieser] Verstöße” völkerrechtswidrig verhalten habe.

In seiner Antwort stellt der Gerichtshof fest, dass Deutschland zunächst erklärt, es habe die Verpflichtung erfüllt die den Vertragsstaaten der Völkermordkonvention obliegt, das Auftreten von Völkermord zu verhindern, indem es kontinuierlich alle ihm zur Verfügung stehenden angemessenen Mittel eingesetzt hat, um seinen Einfluss auf Israel geltend zu machen, um die Situation in Gaza zu verbessern und humanitäre Hilfe für die Bevölkerung von Gaza zu leisten. Zweitens trägt es vor, dass die Verpflichtung, die sich aus dem gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Konventionen ableiten lasse, die Nichtparteien eines bewaffneten Konflikts treffe, einen Staat nicht dazu verpflichte, einem Staat, der an einem bewaffneten Konflikt beteiligt sei, keine militärische Unterstützung zu gewähren. Deutschland macht ferner geltend, dass es über strenge Genehmigungsstandards verfügt, um zu beurteilen, ob die Gefahr von schweren Verstößen gegen die Völkermordkonvention, des humanitären Völkerrechts und anderer zwingender Normen des Völkerrechts durch den Empfängerstaat besteht. Nach Auffassung Deutschlands gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Lieferung von Rüstungsgütern an Israel zu einem mutmaßlichen Völkermord oder zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beigetragen hätte.

Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland, wie es erklärt hat, durch den Vertrag über den Waffenhandel vom 2. April 2013 und durch den Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates vom 8. Dezember 2008 in der Fassung vom September 2019, der gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und von Militärtechnologie und Militärgütern festlegt, gebunden ist.
Der Gerichtshof stellt ferner fest, dass, wie Deutschland ebenfalls erklärt hat, der deutsche Rechtsrahmen für die Herstellung, Vermarktung und Ausfuhr von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern ein behördenübergreifendes Verfahren mit Prüfung durch mindestens zwei Ministerien und möglicherweise weitere Ministerien je nach dem Inhalt des Genehmigungsantrags verlangt. Nach diesem Rechtsrahmen gibt es zwei Kategorien von genehmigungspflichtiger Militärtechnologie und Militärgütern: “Kriegswaffen”, deren Ausfuhr Kriegsmaterial”, für dessen Ausfuhr zwei Genehmigungen erforderlich sind, und “sonstige Rüstungsgüter”, für deren Ausfuhr nur eine Genehmigung erforderlich ist. Unter dem deutschen Rechtsrahmen wird für jede erteilte Genehmigung von der Bundesregierung geprüft, ob ein eindeutiges Risiko besteht, dass das genehmigungspflichtige Gut zur Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schweren Verstößen der vier Genfer Konventionen verwendet wird.

Der Gerichtshof stellt außerdem fest, dass, wie von Deutschland angegeben, seit November 2023 ein erheblicher Rückgang des Materials zu verzeichnen ist, für das die Lizenzen erteilt wurden, von ca. 200 Millionen Euro im Oktober 2023 auf ca. 24 Millionen Euro im November 2023, auf etwa 1 Million € im März 2024. Der Gerichtshof stellt ferner fest, dass seit dem 7. Oktober 2023 nach Angaben Deutschlands nur vier Genehmigungen für “Kriegswaffen” erteilt wurden: zwei für Übungsmunition, eine für Treibladungen zu Testzwecken und eine für die Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen. Der Gerichtshof stellt ferner fest, dass Israel im Jahr 2023 an die deutsche Regierung wegen Panzermunition herangetreten ist und dass bisher keine Entscheidung der Beklagten bezüglich dieses Ersuchen ergangen ist. Darüber hinaus ist nach Angaben Deutschlands die Genehmigung für den Export eines U-Boots nach Israel anhängig, da bisher nur eine der beiden für diesen Export erforderlichen Genehmigungen erteilt worden ist.

Schließlich nimmt der Gerichtshof die Erklärung Deutschlands zur Kenntnis, dass 98 Prozent der seit dem 7. Oktober 2023 erteilten Genehmigungen “sonstige Rüstungsgüter” und nicht “Kriegswaffen” betrafen.

Hinsichtlich der Forderung Nicaraguas, dass Deutschland “seine Unterstützung und Finanzierung des UNRWA für seine Maßnahmen im Gazastreifen” fortsetzen müsse, stellt der Gerichtshof fest, dass Deutschland entschieden habe, seinen Beitrag zum UNRWA am 27. Januar 2024 im Hinblick auf die Maßnahmen in Gaza auszusetzen. Diesbezüglich
stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Beiträge zum UNRWA freiwilliger Natur sind. Zweitens stellt er fest, dass nach den ihm von Deutschland vorgelegten Informationen in den Wochen nach der Ankündigung der Bekanntgabe seiner Entscheidung keine neue Zahlung fällig war. Schließlich stellt der Rechnungshof fest, dass Deutschland erklärte, dass es Initiativen zur Finanzierung der Arbeit der Agentur unterstützt hat, und zwar insbesondere durch die Zahlung von 50 Millionen Euro durch die Europäische Union an das UNRWA am 1. März 2024 sowie finanzielle und materielle Unterstützung für andere im Gazastreifen tätige Organisationen.

Auf der Grundlage der von den Parteien vorgetragenen Sachinformationen und rechtlichen Argumente kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Umstände derzeit nicht so sind, dass er von seiner Befugnis nach Artikel 41 der Satzung Gebrauch machen muss, einstweilige Maßnahmen anzuordnen.

Was den Antrag Deutschlands auf Streichung der Rechtssache von der Liste betrifft, so stellt der Gerichtshof fest, dass er in der Vergangenheit entschieden hat, dass er bei offensichtlicher Unzuständigkeit die Rechtssache im Stadium der vorläufigen Maßnahmen von der Liste streichen kann. Umgekehrt kann der Gerichtshof bei Fehlen einer solchen offensichtlichen Unzuständigkeit die Rechtssache in diesem Stadium nicht streichen. Da im vorliegenden Fall kein offensichtlicher Mangel an Zuständigkeit gibt, kann der Gerichtshof dem Antrag Deutschlands nicht stattgeben.

Der Gerichtshof erinnert daran, dass er in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 in der Rechtssache betreffend die Anwendung der der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) festgestellt hat, dass die militärische Operation, die Israel nach dem Angriff vom 7. Oktober 2023 zu “einer großen Zahl von Toten und Verletzten sowie zur massiven Zerstörung von Häusern, die gewaltsame Vertreibung der großen Mehrheit der Bevölkerung und umfangreiche Schäden an der zivilen Infrastruktur” geführt hat. Darüber hinaus ist der Gerichtshof weiterhin tief besorgt über die katastrophalen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gaza-Streifen, insbesondere angesichts des weit verbreiteten Entzugs von Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern, dem sie ausgesetzt sind, wie der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2024 in der gleichen Rechtssache festgestellt hat.

Der Gerichtshof weist ferner darauf hin, dass nach dem gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Konventionen alle Vertragsstaaten verpflichtet sind, die Konventionen “unter allen Umständen zu achten und für ihre Einhaltung zu sorgen”. Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass jeder Vertragsstaat dieser Konventionen, unabhängig davon, ob er an einem bestimmten Konflikt beteiligt ist oder nicht, verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass die völkerrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine solche Verpflichtung ergibt sich nicht nur aus den Konventionen selbst, sondern aus den allgemeinen Grundsätzen des humanitären Rechts, denen die Konventionen lediglich konkretisiert werden. Was die Völkermordkonvention betrifft, so hatte der Gerichtshof Gelegenheit gehabt, festzustellen, dass die Verpflichtung, die Begehung des Verbrechens des Völkermordes nach Artikel I von den Vertragsstaaten verlangt, die sich der ernsten Gefahr bewusst sind oder normalerweise hätten bewusst sein müssen, dass ein Völkermord begangen worden wäre, bewusst sind oder normalerweise hätten bewusst sein müssen, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Völkermord so weit wie möglich zu verhindern. Ferner sind die Vertragsstaaten durch die Völkermordkonvention verpflichtet, keine anderen in Artikel III aufgezählten Handlungen zu begehen.

Darüber hinaus hält es der Gerichtshof für besonders wichtig, alle Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf den Transfer von Waffen an Parteien eines bewaffneten Konflikts zu erinnern, um das Risiko zu vermeiden, dass diese Waffen für Verstöße gegen die oben genannten Konventionen verwendet werden. Alle diese Verpflichtungen obliegen Deutschland als Vertragsstaat der genannten Konventionen bei der Lieferung von Waffen an Israel.

Der vollständige Wortlaut des verfügenden Teils des Beschlusses lautet wie folgt:
“Aus diesen Gründen,
DER GERICHTSHOF ,
Mit fünfzehn Stimmen gegen eine Stimme,
stellt fest, dass die Umstände, wie sie sich dem Gerichtshof jetzt darstellen, nicht so sind, dass sie die Ausübung seiner Befugnis nach Artikel 41 der Satzung erfordern, um vorläufige Maßnahmen anzuordnen.
DAFÜR: Präsident Salam, Vizepräsident Sebutinde, Richter Tomka,
Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant,
Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;
DAGEGEN: Ad-hoc-Richter Al-Khasawneh.”
*
Vizepräsident SEBUTINDE fügt dem Beschluss des Gerichts eine gesonderte Stellungnahme bei; Richterin IWASAWA fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine gesonderte Stellungnahme bei; die Richter CLEVELAND und TLADI fügen dem Beschluss des Gerichtshofes Erklärungen bei; der Ad-hoc-Richter AL -KHASAWNEH fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei.”


Abweichende Meinung des Richters ad hoc Al-Khasawneh
Richter ad hoc Al-Khasawneh sieht sich gezwungen, eine abweichende Meinung zu vertreten. Diesbezüglich stellt er zunächst fest, dass den ungewöhnlichen Charakter des Gerichtsbeschlusses, insbesondere den minimalistischen Ansatz des Gerichts und den Mangel an Begründung, die in krassem Gegensatz zur umfangreichen und konstanten Rechtsprechung des Gerichtshofs steht. Er stellt fest dass es dennoch klar ist, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen im vorliegenden Fall erfüllt sind …
Die erste Frage ist die der Dringlichkeit, auf die sich der Ad-hoc-Richter Al-Khasawneh bezieht, u.a. auf die Verbringung von 3.000 Panzerabwehrwaffen zum Einsatz gegen einen Feind, der keine Panzer hat und deren Einsatz gegen zivile Wohnhäuser in Gaza durch Beweise belegt ist. Er verweist auch auf die bis weit in das Jahr 2024 hinein fortbestehenden Genehmigungen für den Export von Waffen und anderen militärischen Ausrüstungen, und zwar nicht zu Ausbildungs- oder Testzwecken, wie von Deutschland in Bezug auf frühere Genehmigungen behauptet. Er stellt fest dass Deutschlands Entscheidung, Israel zu unterstützen, inmitten von blutigen, völkermörderischen Erklärungen der israelischen Führung erfolgte.
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