Beschäftigten des Lieferdienstes Gorillas wurde gekündigt, weil sie an einem Streik teilgenommen hatten, zu dem die Gewerkschaft nicht aufgerufen hatte. Knapp 20 Beschäftigte klagen gegen ihre Kündigung. Dieser Rechtsstreit wirft grundlegende Fragen zum deutschen Streikrecht auf.
Inhaltsverzeichnis
- Um was geht es im Gorillas – Prozess?
- Termin mündliche Verhandlung Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
- Anwaltsvereine solidarisch mit gekündigten Gorillas-Beschäftigten
- Arbeitsgericht für verbandsfreien Streik – ein erster Erfolg!
- Prozess gegen Gorillas Arbeitsgericht Berlin (1. Instanz)
- Duygu Kaya zu den Arbeitsbedigungen der Gorillas-Beschäftigten
- Rede von RA Hopmann auf einer Demonstration von Gorillas-Beschäftigten am 26.11.2021
- Das Recht auf den verbandsfreien Streik

Um was geht es im Gorillas – Prozess?
Die Beschäftigten aus der Politik herauszuhalten – das war das Ziel, das der Jurist Nipperdey 1953 in einem Gutachten verfolgte – im Auftrag der Unternehmerverbände (BDA). Es ging um einen politischen Streik ein Jahr zuvor, den Zeitungsstreik. Dagegen hatten die Unternehmerverbände geklagt. Der Jurist Abendroth hatte im Auftrag der Gewerkschaften dagegen gehalten. Die Landesarbeitsgerichte folgten Nipperdey.
Seitdem ist der Streik Hilfsinstrument in Tarifverhandlungen und sonst nichts.
Genau dagegen richtet sich der Prozess der Gorillas-Beschäftigten.
Termin Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Das Landesarbeitsgericht hat zur den Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt
Anwaltsvereine solidarisch mit gekündigten Gorillas Beschäftigten
Die Anwaltsvereinigung RAV und VDJ haben sich solidarisch mit den gekündigten Gorillas-Beschäftigten erklärt und setzen sich gemeinsam für ein umfassendes Streikrecht ein.
Arbeitsgericht für verbandsfreien Streik – ein erster Erfolg!
Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen RA Bechert! weiterlesen hier
Rede: Gorillas-Beschäftigte und Kampf ums Streikrecht
Hier eine Rede von RA Benedikt Hopmann zum Thema auf einer Demonstration von Gorillas-Beschäftigten am 26. November 2021.
Recht auf verbandsfreien Streik (z.B. Gorillas)
2. August 2021. Am Freitag, den 30. Juli, lud die Aktion ./. Arbeitsunrecht zu einer Veranstaltung mit dem Thema “Mythos ‘wilder’ Streik und Illegalität” in den Nachbarschaftsladen Kommune65 in Berlin ein. RA Benedikt Hopmann hielt einen Vortrag zu diesem Thema. Etwas gekürzt ist der Vortrag am 3. August auf der Themenseite der Zeitung “Junge Welt” unter dem Titel “Scharfe Waffe” nachzulesen. Hier zunächst der Vortrag als Video, dann der Vortrag als Text (mit Fußnoten).
Der Vortrag kann über eine Sendung des freien Radios LORA hier angehört werden:
Der Vortrag als Text: weiterlesen hier
Kompletter Vortrag mit Diskussion als Video: Weiterhören hier
Duygu Kaya zu den Arbeitsbedingungen der Gorillas-Beschäftigten
Duygu Kaya wollte während der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht zu den Arbeitsbedingungen der Gorillas-Beschäftigten Stellung nehmen. Hier die Erklärung, die die Klägerin Duygu Kaya während der Verhandlung nicht vortragen konnte, weil der Richter dies unterband.
Duygu Kayya hat auch in einem Gespräch mit der Jungen Welt vom 30.April / 1. Mai 2022 zu den Arbeitsbedingungen der Gorillas Beschäftigten und zur Bedeutung verbandsfreier Streiks unter der Überschrift “So wirkt die Ausbeutung ‘fair’ ” Stellung genommen.
Solidarität mit den Gekündigten – Für ein besseres Streikrecht für alle!
Verschiedene Gruppen rufen zur Solidarität mit den Gorilla Workers in ihrem Rechtsstreit für ein besseres Streikrecht auf. Ihnen wurde wegen ihrer Teilnahme an einem verbandsfreien Streik gekündigt. Es geht in diesem Rechtsstreit nicht nur darum, ob Gorillas in diesen drei konkreten Fällen wegen der Teilnahme an einem verbandsfreien Streik kündigen durfte, sondern zugleich um die Rechtsmäßigkeit solcher Streiks überhaupt. Es geht um ein besseres Streikrecht für alle.
Der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz)
Für alle drei Beschäftigten, die RA B. Hopmann vertritt, setzte der zuständige Richter denselben Termin für die zweite mündliche Verhandlung (sogenannter Kammertermin) an:
6. April 2021 um 12 Uhr Raum 513
Ort: Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin
===> Der Kammertermin ist der Termin, an dem – nach mündlicher Verhandlung – das Gericht in der Regel entscheidet.
===> Es sind die COVID 19 Beschränkungen zu beachten
Hier eine Ankündigung des Verhandlungstermins für die Presse.
Hier Bilder zur Kundgebung vor dem Arbeitsgericht
Hier eine Erklärung, die die Klägerin Duygu Kaya während der Verhandlung nicht vortragen konnte, weil der Richter dies unterband.
Hier eine Presseerklärung des Arbeitsgericht über seine Entscheidung und eine Pressemitteilung des Anwalts Benedikt Hopmann
Hier zu den Berichten in der Presse über den Prozess.
Alle drei, die der Anwalt vertritt, wollen Berufung einlegen. Der Rechtsstreit wird also vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (2. Instanz) weitergehen.