Es gibt einen Tarifvertrag in Deutschland, der den politischen Streik zulässt.
Es würde den Druck auf die Gerichte erheblich erhöhen, den politischen Streik zuzulassen, wenn auch in anderen Tarifverträgen eine solche oder eine ähnliche Regelung aufgenommen würde.
Die Regelung im Manteltarifvertrag der gewerblichen AN der Druckindustrie in der Fassung vom 15.07.2005, die den politischen Streik – auch als Generalstreik – zulässt, lautet:
§ 16 Tarifliche Friedenspflicht
Die vertragsschließenden Organisationen verpflichten sich, keine im Widerspruch mit den getroffenen Abmachungen ausbrechenden Streiks oder Aussperrungen zu unterstützen. Ausgenommen sind Generalstreiks und Demonstrationen, die in Gemeinschaft und unter Leitung des Deutschen Gewerkschaftsbundes durchgeführt werden und sich nicht ausschließlich auf den Tarifkontrahenten beziehen.