Wie unterscheiden sich die Gründe für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA von den Gründen der anderen Vereine?
Wir wiederholen: Wenn die Finanzämter einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen, berufen sie sich auf zwei gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Der Verein muss gemeinnützige Zwecke verfolgen[1]§ 51 Absatz 1 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/und
- Der Verein darf nicht extremistisch sein.[2]§ 51 Absatz 3 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html
Bei Attac und den Vereinen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ geht es um die erste Voraussetzung: Welche Zwecke darf ein gemeinnütziger Verein verfolgen und wie darf er sie verfolgen? Bei der VVN-BdA geht es um die zweite Voraussetzung: Wann verfolgt ein Verein verfassungswidriger Bestrebungen, so dass er nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden soll?
References
↑1 | § 51 Absatz 1 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/ |
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↑2 | § 51 Absatz 3 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html |