Auf dem Stimmzettel wurde am Sonntag, den 26. September 2021, über einen Beschlussentwurf abgestimmt, der im Wesentlichen folgenden Inhalt hat (zitiert aus der amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid):
Der Senat wird aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung vonn Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind:
- Vergesellschaftung der Bestände aller privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen im Land Berlin. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft,
- gemeinswirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR),
- Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher, demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft,
- Verbot der Reprivatisierung dieser Wohnungsbestände in der Satzung der AöR,
- Zahlung einer Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert an die betroffenen Wohungsunternehmen
Abstimmungsfrage: Stimmmen Sie diesem Beschlussentwurf zu? Ja / Nein