Es wird nur von ›Extremismus‹ gesprochen

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Junge Welt: Ausgabe vom 17.11.2020, Seite 2 / Inland Entzug der Gemeinnützigkeit

»Es wird nur von ›Extremismus‹ gesprochen«

Verfassungsschutz definiert, welcher Zweck gemeinnützig ist. Antifaschistischer Verein ist es demnach nicht.

Ein Gespräch mit Benedikt Hopmann Interview: Marc Bebenroth

Verschiedenen progressiven Organisationen ist der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Betroffen ist unter anderen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, kurz VVN-BdA. In der Folge schloss sie sich der mehr als 180 Organisationen umfassenden »Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung« an. Welches Ziel verfolgt dieses Bündnis?

Es geht um die Änderung der rechtlichen Grundlagen in der deutschen Abgabenverordnung. Was die VVN-BdA angeht, sind sich alle einig: Die derzeit bestehende Beweislastumkehr muss gestrichen werden. Wenn eine Organisation beispielsweise vom Verfassungsschutz als »linksextremistisch« eingestuft wird, so ist das laut Abgabenordnung »widerlegbar«, die betroffene Organisation muss also den Gegenbeweis antreten. Andernfalls verliert sie den Status der Gemeinnützigkeit. Die Allianz fordert, dass derjenige, der diese Anschuldigung erhebt, diese belegen muss, bevor die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann. Im Fall der VVN-BdA ist das die Berliner Finanzbehörde, gestützt auf den bayerischen Verfassungsschutz.

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