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Zwei offene Briefe

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Zu dem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz vom 21. April 2022 ist ein weiterer offener Brief an den Bundeskanzler vom 29. April 2022 gekommen. Wir dokumentieren beide offenen Briefe:


Offener Brief an Olaf Scholz vom 29. April 2022

Dieser Brief vom 29. April 2022 an den Bundeskanzler wurde innerhalb weniger Stunden von über 10.000 Menschen unterzeichnet, einen Tag später schon von über 50.000 und fünf Tage später von 200.000:

” …. wir begrüßen, dass Sie bisher so genau die Risiken bedacht hatten: das Risiko der Ausbreitung des Krieges innerhalb der Ukraine; das Risiko einer Ausweitung auf ganz Europa; ja, das Risiko eines 3. Weltkrieges. Wir hoffen darum, dass Sie sich auf Ihre ursprüngliche Position besinnen und nicht, weder direkt noch indirekt, weitere schwere Waffen an die Ukraine liefern …” … hier weiterlesen, es kann dieser offene Brief auch unterschrieben werden


Offener Brief an Olaf Scholz vom 21. April 2022

Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben am 21. April 2022 einen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz veröffentlicht: “Wenn Verantwortung tragende Menschen wie Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, diese Entwicklung nicht stoppen, steht am Ende wieder der ganz große Krieg. Nur diesmal mit Atomwaffen, weitreichender Verwüstung und dem Ende der menschlichen Zivilisation. Die Vermeidung von immer mehr Opfern, Zerstörungen und einer weiteren gefährlichen Eskalation muss daher absoluten Vorrang haben … Wir fordern daher die Bundesregierung, die EU- und NATO-Staaten auf, die Waffenlieferungen an die ukrainischen Truppen einzustellen”… weiterlesen hier, es kann auch dieser offene Brief unterschrieben werden …

PM zur Plakataktion vor der Geschäftsstelle der GRÜNEN am Tag 28. April 2022

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Presseerklärung anlässlich der Bundestagsabstimmung

 Am Tage des Bundestagsbeschlusses für die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine fand heute vor der Parteizentrale der Grünen ein Versuch statt, die Partei an ihre ehemaligen Prinzipien von Krisenprävention, Abrüstung, Gewaltfreiheit und aktiver Friedenspolitik zu erinnern.

 Heinrich Böll, der sich mit Petra Kelly an Sitzblockaden gegen die NATO-Aufrüstung beteiligt hat, würde wohl auch vorschlagen, die nach ihm benannte Stiftung schleunigst in Paul-von-Hindenburg-Stiftung umzubenennen – sind doch auch in deren Äußerungen sämtliche Dämme gebrochen, die einer aggressiven Einordnung in den amerikanisch befehligten Stellvertreterkrieg noch entgegenstanden. Um “Freiheit” geht es schon lange nicht mehr.

Die Vergabe des “Petra-Kelly-Preises für das gewaltfreie Lösen von Konflikten” sollte der besagten Stiftung gerichtlich untersagt werden.

                                                                                                                                           

28.April 2022    Freundeskreis Heinrich Böll

Arbeitsgericht für verbandsfreien Streik – ein erster Erfolg!

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Das Arbeitsgericht hat in einem Rechtsstreit, in dem Kollege RA Martin Bechert einen gekündigten Kollegen gegen Gorillas verteidigt hat, die Kündigung wegen Teilnahme an einem verbandsfreien Streik aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt:

Unter 1..1.2.1 stellt das Gericht fest, dass Gorillas nicht ausreichend dargelegt habe, ob der Gekündigte überhaupt verstanden hat, um was es ging.

Unter 1.1.2.2. stellt das Arbeitsgericht fest, es sei nicht klar, ob es sich um einen Streik gehandelt habe oder ob der Gekündigte nur von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht habe.

Dann heißt unter 1.1.2.3. wörtlich: “Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Streikrecht nicht kodifiziert ist und somit auch die propagierte Notwendigkeit, dass ein Streik gewerkschaftlich organisiert sein muss, keine gesetzliche Grundlage hat. Dementsprechend vertritt die Literatur (Däubler/Heuschmidt, Arbeitskampfrecht, Seite 172 Randnummer 51) auch die Auffassung, dass das ganze Spektrum von Handlungsmöglichkeiten, die Artikel 28 EU-GRC eröffnet, jeder Gewerkschaft, aber auch jeder gemeinsam handelnden Arbeitnehmergruppe zustehe. Artikel 28 EU-GRC schütze daher auch den nicht gewerkschaftlichen „wilden“ Streik. Entsprechende Bedenken wurden auch in der Tagespresse geäußert (Tagesspiegel vom 02.10.2021, Seite 8). Mithin ist es keineswegs gesichertes Recht, dass ein Aufruf zu einem sogenannten wilden Streik einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt. Die Frage, ob die Teilnahme hieran einen Kündigungsgrund darstellt, stellt sich somit heute grundlegend anders als vor dem Inkrafttreten der Europäischen Grundrechtecharta (vergleiche zur früheren Rechtslage Lorenz, AiB 1998, 655).”  

Und wird unter 1.1.2.4 festgestellt, dass den Gekündigten trifft keine Schuld trifft, denn die Rechtslage sei so vielschichtig gewesen, dass er davon ausgehen durfte, dass sein Verhalten rechtmäßig sei.

Außerdem habe es an der erforderlichen Abmahnung gefehlt (siehe 1.1.2.5)

Hier der volle Wortlaut der Begründung: https://www.arbeitsrecht-berlin.de/urteil-des-arbeitsgerichts-berlin-zum-wilden-streik/

Kollege Bechert nimmt in seinem Blog zu diesem Urteil Stellung.

Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen RA Bechert! Ein Gespräch der Jungen Welt vom 9. Mai 2022 mit RA Martin Bechert über diesen Erfolg hier lesen.

Mit Sicherheit wird Gorillas in die Berufung gehen. Aber diese Entscheidung des Arbeitsgerichts ist ein wichtiger erster Erfolg.

Es wird ein langer Kampf und eine große Kampagne für ein umfassendes Streikrecht.

Über den Verkauf von 200.000 landeseigenen Wohnungen und den Kampf um deren Rückübereignung

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In dem folgenden Video “Wem gehören die Wohnungen?” in der Reihe “Wem gehört die Welt?” wird beschrieben, warum die Initiative ‘Deutsche Wohnen & Co. enteignen!’ entstand und wie der Senat versuchte, mit einem Rückkauf von 14.000 Wohnungen dem Volksentscheid zur Enteignung von über 200.000 Wohnungen den Wind aus den Segeln zu nehmen (11 Minuten):

Deutsche Wohnen & Co enteignen!

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Einführung

Nachdem der Berliner Senat über mehrere Jahre einen großen Bestandteil seiner Wohnungen verkauft hatte, organisierte die Kampagne “Deutsche Wohnen & Co enteignen!” eine Kampagne zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. In einem Volksentscheid stimmte die Mehrheit der Berliner und Berlinerinnen für die Vergesellschaftung dieser Konzerne. Doch nun muss ein ensprechendes Gesetz im Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Es geht um eine große Kampagne, die noch längst nicht zu Ende ist.

Inhaltsverzeichnis:


25. April 2024: HoWoGe kauft im Auftrag des Senats 4.500 Wohnungen der Vonovia

25. April 2024: Die städtische Wohnungsbaugesellschaft HoWoGe kauft im Auftrag des Senats 4.495 Wohnungen von der Vonovia. Dazu Bauflächen für den Neubau für 1.200 Wohnungen. Alles zusammen kostet 700 Millionen €. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass Berlin über seine sechs landeseigene Wohnungsbaugesellschaften über 366.131 Wohnungen verfügt.

weiterlesen hier


23. November 2023: Senat will neues Rechtsgutachten, dann Rahmengesetz für Vergesellschaftung

Der Tagesspiegel und die Junge Welt berichten, dass der Senat im ersten Quartal 2024 ein neues Rechtsguachten zur Vergesellschaftung einholen will, obwohl eine Expertenkommission die Rechtmäßigkeit der Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen schon geprüft und bejaht hat. Das neue Gutachten soll möglichst bis zum dritten Quartal 2024 fertig gestellt sein.

Danach will der Senat ein Rahmengesetz vorlegen, um die Grundlagen für eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen, aber auch von Unternehmen in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge zu legen. Doch ein solches Rahmengesetz ist nicht nötig. Es gibt schon einen gesetzlichen Rahmen: Art. 15 Grundgesetz. Darauf weist zu Recht die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” hin. Die Initiative plant einen zweiten Volksentscheid.

Die Stellungnahme der Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” im Wortlaut


26. September 2023: Neuer Volksentscheid angekündigt

Am 26. September 2023 gab die Initiative “Deutsche Wohnen & CO enteignen” bekannt, dass ein neuer Volksentscheid eingeleitet werden soll. Die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner stimmte in einem ersten Volksentscheid für eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin. Der Unterschied zu dem geplanten zweiten Volksentscheid ist der, dass in dem zweiten Volksentscheid über ein ausformuliertes und verbindliches Gesetz abgestimmt werden soll. Würde eine Mehrheit in diesem zweiten Volksentscheid für ein solches Gesetz zur Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen stimmen, wäre der Senat in weit größerem Maß rechtlich daran gebunden. Es wäre also erheblich schwerer für den Senat, sich dem zu entziehen. Die Presseerklärung der Initiaitvie hat folgenden Wortlaut:

Weiterlesen hier


Foto: Ingo Müller

28. Juni 2023: Abschlussbericht der Expertenkommission

Die noch vom vorherigen Senat eingesetzte Expertenkommission hat ihren Abschlussbericht am 28. Juni vorgelegt.

Die Zusammenfassung ist auf den Seiten 14 bis 17 des Abschlussberichts zu lesen. Hier der link zu dem vollständigen Abschlussbericht: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/downloads/

Hier der Wortlaut der Presseerklärung der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vom 28. Juni zu diesem Abschlussbericht.


19.Januar 2023: Die Position der Kampagne zum Thema: Was heißt Vergesellschaftung?

Die Kampagne hat eine Broschüre zum Thema Vergesellschaftung herausgegeben: “Vergesellschaftung heißt Gemeinwirtschaft – wir haben die Ideen aus unserer Broschüre “Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft” weiterentwickelt. Die Broschüre legt dar, wie gemeinwirtschaftliche Selbstverwaltung aussehen kann, was es dabei zu beachten gilt und welche Möglichkeiten die Vergesellschaftung eröffnet.”

Hier die Broschüre lesen


14. Dezember 2022: Zwischenbericht der Expertenkommssion

Nun hat also die Experstenkommission ihren ersten Bericht der Öffentlichkeit vorgelegt.

Der einstimmig beschlossene Zwischenbericht kommt zu den folgenden zwei wichtigen Ergebnissen, die die Positionen der Initiative “Deutsche Wohnen & Co enteignen” bestätigen:

1. Berlin ist zuständig

“Die Vergesellschaftung von Grund und Boden unterfällt hiernach der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hat von seiner Kompetenz bisher keinen Gebrauch gemacht. Damit besitzt das Land Berlin nach Art. 30, 70, 72 Abs. 1 GG die Kompetenz zur Regelung einer Vergesellschaftung von in Berlin belegenen Grundstücken”. Das Land Berlin ist also zuständig, Grund und Boden in Berlin zu vergesellschaften.

2. Entschädigung

Zur Höhe Entschädigung stellt die Expertenkommission fest:

Die einen vertreten die Auffassung, dass der Verkehrswert “grundsätzlich nicht den Ausgangspunkt” für eine Entschädigung bilden könne.

Andere vertreten die Auffassung, dass der Verkehrswert “den Ausgangspunkt, wenn auch nicht notwendig den Endpunkt der Überlegungen bilden müsse”. Doch dann seien die “Maßgaben des Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG maßgeblich”. “Zu diesen gehört grundsätzlich, dass Abschläge vom Verkehrswert rechtmäßig sein können.”

In jedem Fall liegt also die Entschädigung unter dem Verkehrswert.

Hier der Zwischenbericht im Wortlaut


Zur Geschichte einer Kampagne: Wem gehören die Wohnungen?

In dem folgenden Video von 11 Minuten wird beschrieben, warum die Initiative ‘Deutsche Wohnen & Co. enteignen!’ entstand und wie der Senat versuchte, mit einem Rückkauf von 14.000 Wohnungen dem Volksentscheid zur Enteignung von über 200.000 Wohnungen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Wahlberechtigten in Berlin ließen sich nicht täuschen …


Rot-rot-grünes Vergesellschaftungsgesetz steht in den Sternen

November 2021. Im Volksentscheid stimmte die Mehrheit der Berliner für die Enteignung von privaten Unternehmen, denen mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gehören. Die zukünftige rot-rot-grüne Koalition hat beschlossen, in den ersten 100 Tagen dazu eine Kommission einzusetzen, und einen Auftrag festgelegt, den die Kommission erfüllen soll. Dieser Beschluss enthält jede Menge Sprengstoff.

Weiterlesen hier:


Volksentscheid: 57,6 Prozent für Enteignung der Wohnungskonzerne!

57,6 Prozent stimmten am Sonntag für die Enteignung der großen Wohnungskonzerne. Nur 39,8 Prozent stimmten dagegen. Abstimmen durften alle, die auch an den Abgeordnetenhauswahlen teilnehmen durften. Das waren 2, 45 Millionen Berlinerinnen und Berliner. Ein Viertel davon mußten sich an dem Volksentscheid beteiligen. Dieses Quorum war erfüllt. Die Initiative feiert ihren Erfolg und zitiert ihren Sprecher, Kalle Kunkel: ” Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien, noch Abfangversuche . Eine Missachtunng des Volksentscheids wäre ein politischer Skandal. Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist”.

Weiterlesen hier:


Mietendemo am 11.09.2021

Am 11. September 2021 gingen erstmalig Mieteninitiativen und -vereine, stadtpolitische Gruppen, Gewerkschaften und Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet in Berlin auf die Straße, um gemeinsam einen radikalen Kurswechsel in der Mieten- und Wohnungspolitik von der zukünftigen Bundesregierung einzufordern.

Weiterlesen und Bildergalerie hier:


Video: Wohnungskonzerne vergesellschaften – um was geht es?

Zu diesem Thema lud die Kordination “9. November 1918 – Die unvollendete Revolution” am 7. September 2021 im Vorfeld der Wahlen in das ver.di-Haus, Köpenicker Straße.

Die Veranstaltung war sehr lebendig – wegen der Pandemie konnten nur 30 Personen teilnehmen. VertreterInnen der beiden großen Gewerkschaften ver.di und IG Metall haben begründet, warum sie ihre Mitglieder auffordern, mit Ja zu stimmen. Ein Vertreter der ‚Initiative Deutsche Wohnen enteignen‘ informierte über den Stand der Kampagne, ein historischer Abriss erklärte wie der Artikel 15 (Vergesellschaftung) in das Grundgesetz kam, und es wurde kurz diskutiert. Zur guten Laune trug das wunderbare Musikduo von“Incredible Herrengedeck“ bei.

Fotogalerie zur Veranstaltung hier:


Videos über diese Veranstaltung :  


A. Gesamte Dokumentation
 |  55 min: https://vimeo.com/603725097

Musik  |  The Incredible Herrengedeck

Moderation  |  Marianne Dallmer und Manfred Birkhahn

Veranstalter  |  Koordination ›Unvollendete Revolution 1918‹ / 1918unvollendet@gmx.de / 

Dokumentation  |  www.zweischritte.berlin 2021

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B. Einzelne Passagen aus dem Video:

Passagen:
1. Einführung von der Koordination ›Unvollendete Revolution 1918‹ https://vimeo.com/603725097
2. Jonas Becker, Stand der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ https://vimeo.com/603725097#t=2m42s
3. Frank Wolf, Landesbezirksleiter ver.di                                                                   
    https://vimeo.com/603725097#t=10m44s
4. Sabine Kördel, Ortsvorstand IG Metall Berlin       
    https://vimeo.com/603725097#t=14m00s
5. Dietmar Lange, Historiker: „Zur Geschichte des Artikel 15 Grundgesetz“ https://vimeo.com/603725097#t=25m18s
6. Diskussion: https://vimeo.com/603725097#t=37m25s

 

Vivantes: Verträge sind einzuhalten! Video + Fotogalerie zur Übergabe der Petition ‘Umsetzung der Tarifverträge’, 27.04.2022

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Verträge sind einzuhalten! Doch die Vivantes Geschäftsführung zögert die Umsetzung der Tarifverträge Pro Personal seit Januar 2022 hinaus. “Nach wie vor erhalten zahlreiche Beschäftigte der Vivantes Tochterunternehmen Stundenlöhne, die unter dem Landesmindestlohn von 12,50 € liegen. Nur durch Zuschläge erreichen unsere Kolleg*innen den Landesmindestlohn …” heißt es in einer Petition, die von hunderten Beschäftigten unterschrieben wurde. Heute fand vor der Vivantes Zentrale die öffentliche Übergabe dieser Unterschriften-Petition statt. Entgegennehmen sollte diese Petition:

  • Senatorin Ulrike Gote, Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Bündnis 90/Die Grünen und
  • Senator Daniel Wesener, Senator für Finanzen des Landes Berlin. Er war von 2011 bis 2017 Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen

Das Ergebnis könnt Ihr unten in dem Video sehen.

Letztendlich nahm Silvia Habekost, Krankenschwester und KfH die Petition entgegen, um sie im Namen der Belegschaft an die Verantwortlichen zu übergeben.

Hier geht es zur Fotogalerie:

und hier der Wortlaut der Petition:

Letztendlich das Video:

Hinweis von RA Benedikt Hopmann: In dem Video meinen die Senatorin Gote und Senator Wesener, sie seien als Mitglieder des Aufsichtsrats nicht berechtigt, in das operative Geschäft der Geschäftsführung einzugreifen. Aber sie sind nicht nur Mitglieder des Aufsichtsrats, sondern auch Mitglieder des Senats, der das Land Berlin vertritt und damit als alleiniger Gesellschafter der Vivantes GmbH alles bestimmen kann. In dieser Funktion als Eigentümer ist der Senat bzw. sind die Mitglieder des Senats berechtigt, auf einer Gesellschafterversammlung Einzelanweisungen gegenüber der Geschäftsführung zu erteilen (§ 37 GmbHG).

Die Senatorin und der Senator hätten also ihre Funktion als Aufsichtsratsmitglieds für kurze Zeit mit der Funktion als Gesellschafter der Vivantes GmbH austauschen und so die Petition annehmen und erklären können, dass der Senat in seiner Funktion als Eigentümer auf die rasche Umsetzung der Tarifverträge drängen wird – notfalls per Weisung. Diesen Einfluss kann der Senat auch auf die Tochter-Gesellschaften der Vivantes GmbH geltend machen.

«Jede militärische Lösung führt in die Katastrophe!»

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Die Menschen haben Angst. Und das aus guten Gründen. Sie befürchten, dass der Krieg eskaliert. Der Krieg muss beendet werden. Dr. Erich Vad, Brigadegeneral a.D. und von 2006 bis 2013 militärischerpolitischer Berater der ehemaligen Bundeskanzlerin Merkel, hat ein Interview gegeben, indem er auf einige Fragen in diesem Zusammenhang antwortet.

Hier das Interview in vollem Wortlaut lesen …. .

Dr. Erich Vad ist gegen die Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine:

Hier ein kurzer Film dazu …

Und hier Dr. Erich Vad in der der Sendung Maybritt Illner am 21. April 2022

Faschismus, Nipperdey und Arbeitsrecht

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Hier veröffentlichen wir Beiträge, die darüber berichten, wie das deutsche Arbeitsrecht durch den Faschismus geprägt wurde

Inhaltsverzeichnis


Im 4. Quartal 2022 veröffentlichte die „Kritische Justiz“ (4/2022, S. 399-411) einen Aufsatz von Martin Borowsky. Martin Borowsky war wissenschaftlicher Mitarbeiter am BAG und ist dort auf die sogenannte „Ahnengalerie“ gestoßen. Dort finden sich auch die ersten Richter und Richterinnen nach der Zerschlagung des Nazifaschismus. So z.B. Hans Gustav Joachim ein überzeugter Anhänger des Naziregimes (YouTube: „Nazi-Richter am Bundesarbeitsgericht“). Der folgende Beitrag war ein Versuch einen kritischen Beitrag zur Reflektion über die Kriterien der Belastung von Juristen in der NS-Zeit zu leisten. Besteht doch immer noch das Problem vorschnell „einen Persilschein“ zu erteilen. Die Kritische Justiz hat die Veröffentlichung des Beitrags kommentarlos abgelehnt. Es geht insbesondere um die Verharmlosung der Rolle, die Hans-Carl Nipperdey im Faschismus gespielt hat. Dieser Beitrag wurde erstmals auf labournet veröffentlicht. Wir veröffentlichen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Autorin Regina Steiner (Vorsitzende der VDJ)

Weiterlesen hier


Wer war Hans Carl Nipperdey?

Hans Carl Nipperdey

Eine empfehlenswerte Sendung des Deutschlandfunks gibt Einblick nicht nur in diese Person, sondern auch, in welchem Ausmaß das faschistische Arbeitsrecht bis heute das deutsche Arbeitsrecht prägt. Die Sendung über Hans Carl Nipperdey hier lesen und hören.

Schon während der Weimarer Republik vertrat Hans Carl Nipperdey einen “wirtschaftsfriedlichen” Kurs.

Während des Faschismus setzte er in der Akademie für Deutsches Recht die faschistische Ideologie in Recht um. Er kommentierte u.a. zusammen mit Alfred Hueck und Rolf Dietz das faschistische Arbeitsrecht AOG[1].

Dieser Kommentar erschien 1934. Da war es schon ein Jahr her, dass die Gewerkschaften zerschlagen und die Gewerkschaftshäuser besetzt worden waren. Das AOG hob das Betriebsrätegesetz – Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes – und die Tarifvertragsordnung – Vorläuferin des heutigen Tarifvertragsgesetzes – auf[2].

Es war der kalte Krieg und die Restauration unter Adenauer, die Hans Carl Nipperdey in eine Position brachte, in der er das deutsche Streikrecht prägen konnte, zunächst im Streit um die rechtliche Bewertung des Zeitungsstreiks als Gutachter für den Spitzenverband der Deutschen Arbeitgeber BDA[1], dann als 1. Präsident des Bundesarbeitsgerichts. Die Illegalisierung des politischen und verbandsfreien Streiks geht auf Hans Carl Nipperdey zurück.

Während des Faschismus beteiligte er sich an der Ausarbeitung und Kommentierung faschistischen Rechts.

weiterlesen hier:


Überlegungen zur “Ahnengalerie” des Bundesarbeitsgerichts

Dr. Martin Borowsky ist Richter am Landgericht Erfurt und früherer wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht. Seit Frühjahr 2019 forscht er zur NS-Belastung des Gerichts. Bei dem folgenden Beitrag handelt es sich um die erste wissenschaftliche Veröffentlichung zum Thema. Der Beitrag wurde im Dezember 2021 in “Betrifft: JUSTIZ” Nr. 148 veröffentlicht. Wir veröffentlichen diesen Beitrag mit freundlicher Genehmigung dieser Zeitschrift und des Autors.

weiterlesen hier


Faschistische Einflüsse im Betriebsverfassungsgesetz und im Streikrecht

Es werden die Leitsätze der Betriebsverfassung in den verschiedenen historischen Phasen mit einander verglichen und es die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts von 1955 zum Streikrecht unter dem Gesichtspunkt von Einflüssen aus der Zeit des Faschimsus betrachtet.

Wer sich darauf beschränken will, dass dem Kapital der Streik immer schon ein Ärgernis war und daher der Faschismus als Erklärung nicht herangezogen werden muss, übersieht, dass der Faschismus eine besonders brutale Herrschaft des Kapitals war[4], und übersieht die besondere historische Situation in der Restaurationszeit unter Adenauer, in der die Weichen für die noch heute geltenden Einschränkungen des Streikrechts gestellt wurden.

Der Kampf für ein umfassendes Streikrecht ist in Deutschland mit Blick auf die Vergangenheit, aber auch mit Blick auf die Zukunft ein antifaschistisches Programm unter der Losung “Nie wieder!”

Hier der ganze Beitrag