Klimastreik und Streikrecht

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14. November 2020 von benhop

30. September 2020

Wirtschaftsminister Peter Altmaier belehrte die Studentin Luisa Neubauer, eine Organisatorin der „fridays for future”-Demonstrationen in Berlin: „Sie sagen, dass Sie für das Klima streiken, aber in Deutschland kennen wir keinen politischen Generalstreik. Unser Streikrecht richtet sich immer auf Forderungen, die ein Arbeitgeber liefern kann“[1].

Man muss dem Wirtschaftsminister fast dankbar sein. Denn damit hat er den politischen Streik überhaupt wieder zu einem Thema gemacht. Er ja auch hätte einfach sagen können: „Schüler dürfen nicht streiken. Es gibt die Schulpflicht und wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.” Aber nein, Altmaier spricht über den politischen Streik, den wir in Deutschland „nicht kennen“. Allerdings: Der Anstoß für diese Erklärung kam von der jungen Klimabewegung selbst, die im Jahr 2019 jeden Freitag während der Schulzeit für ihre Zukunft demonstrierte. Neubauer ließ sich denn auch von den Belehrungen Altmaiers nicht beeindrucken: „Als das Streikrecht erfunden wurde, kannte man die Klimakrise ja noch nicht.“

Am 24. Mai 2019 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung (SZ) einen Aufruf der jungen Klimabewegung an die Welt unter der Überschrift „Streik!“. Die Erwachsenen antworteten auf derselben Seite unter der Überschrift „Zeitenwende“ mit folgendem Aufruf: „Am Freitag, den 20. September werden wir auf Bitte der jungen Menschen, die rund um die Welt Schulstreiks organisieren, unsere Arbeitsplätze und Wohnungen verlassen, um einen Tag lang Maßnahmen gegen den Klimawandel zu fordern, die große existenzielle Bedrohung der gesamten Menschheit. … Wir hoffen, dass sich uns viele Menschen anschließen … Überall auf dem Planeten sind Formen eines Green New Deal vorgeschlagen worden, Gesetze, die rasch fossile Energiequellen durch Energie aus Sonne und Wind ersetzen würden und dabei für gute Jobs sorgen …“. Unterschrieben hatten diesen Aufruf Frauen und Männern aus der Wissenschaft, aus der Kunst und der Umweltbewegung. Dieser Aufruf war nicht nur ein Aufruf, die eigenen Interessen zu verteidigen, sondern auch den Gedanken der generationsübergreifenden Solidarität zu stärken.

Der Aufruf führte am 20. September 2019 zu einer eindrucksvollen Demonstration von über eine Millionen Menschen für den Klimaschutz, aber nicht zu einem Streik.

Zum 25. September 2020 rief “fridays-for-future” wieder zum Klimastreik auf. Es war sehr wichtig, dass sich viele Menschen in ihrer Freizeit an den Aktionen am 25. September 2020 beteiligten. Aber ein Streik war auch das nicht.

Ein Streik ist nur während der Arbeitszeit möglich. Denn in einem Streik legen abhängig Beschäftigte ihre Arbeit nieder. Das ist in der Freizeit nicht möglich; denn in der Freizeit wird eine Arbeit, die niedergelegt werden könnte, gerade nicht ausgeübt.

Ein Klimastreik richtet sich gegen die Klimaerwärmung. Es können entsprechende Maßnahmen vom Staat oder auch direkt von den Unternehmen gefordert werden. Richten sich die Forderungen an den Staat, handelt es sich um einen politischen Streik.

Wann gibt es nicht nur einen weiteren Aufruf zum Klimastreik, sondern auch die erste Arbeitsniederlegung gegen die Klimaerwärmung?

Sämtliche Zeitungen verkündeten im September 2019, der politische Streik sei verboten. Gibt es ein recht auf den politischen Streik?

Einzelheiten zum Recht auf Streik hier weiterlesen:

[1]                     SPIEGEL v. 16.3.2019 S. 60 ff