50 % Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung für Heizkosten

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Ich fand in meinem Briefkasten ein Schreiben des Vermieters vom 22. August 2022. Thema: Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizkosten. Schon im Mai 2022 hatte mir Naturstrom, die mit Strom aus erneuerbaren Energien handeln, ein Schreiben unter der Überschrift „Preis- und Abschlagsanpassung“ zugeschickt. Dazu weiter unten. Hier zunächst das Schreiben zu den Heizkostenvorauszahlungen:

Vorauszahlungen für die Heizkosten:

„Sehr geehrter Herr Hopmann,

da sich die Heizkosten in dem von Ihnen bewohnten Objekt erheblich verteuert haben und eine Senkung der Preise nicht zu erwarten ist, ist der Vermieter nach § 540 BG B Abs. 4 berechtigt, im Rahmen der bereits erstellten Nebenkostenabrechnungen eine angemessene Anpassung der Vorauszahlung vorzunehmen.

Leider hat der Fernwärmelieferant des Hauses bereits eine Anpassung der monatlichen Fernwäremabschläge vorgenommen, begründet wird dies, wie allgemein bekannt, durch die geoplitischen Ereignisse und die Entwicklungen am Energiemarkt. Dies ist laut dem Energielieferanten auch der drastischen Verringerung der Erdgaslieferungen aus Russland geschuldet, da die Fernwärme teiweise auch über Erdgas zur Verfügung gestellt wird. Glücklicherweise erhöhen sich die Fernwäremkosten nicht so exorbitan wie die Gaskosten, der Fernwäremlieferant hat eine Preiserhöhnung in Höhe von lediglich 50 % angekündigt. Die aktuellen Gaspreise steigen dazu im Vergleich exorbitant höher an.

Damit es nicht zu derart erheblichen Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechung kommt, sehen wir uns leider gezwungen, die Vorauszahlung ab 1. Oktober 2022 entsprechend anzupassen. Damit wirken wir entsprechenden Zahlungsschwierigkeiten bei der nächsten Abrechnung bereits jetzt entgegen.

Heizkosten: 106,00 € + 50 % = 106,00 € + 53,00 € = 159,00 €

Selbstverständlich werden wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten, sofern sich diese Situation weiter verändert.

Es tut uns leid, Ihnen diese Nachricht geben zu müssen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen …“

Das sind im Jahr 636 € ( = 12 Monate x 53 €/Monat), die mehr für Heizkosten zu zahlen sind. Die Betriebskosten (67,00 €) und der Untermietzuschlag (10,00 €) ändern sich nicht.

Die Ausgleichszahlungen, die die Ampelregierung am 4. September beschlossen hat, sind einmalige Zahlungen, während völlig offen ist, wie hoch die Kosten für Gas und Strom in einem Jahr sein werden.

In dem Schreiben des Vermieters wird nicht erwähnt, dass die „Verringerung der Erdgaslieferungen aus Russland“ auf den Wirtschaftskrieg Deutschlands gegen Russland zurückzuführen ist. Deutschland verweigerte den Kauf von Erdgaslieferungen aus Russland im Rahmen seiner Sanktionen gegen Russland. Die Folge ist, dass die Gewinne der Erdgaslieferanten in die Höhe geschossen sind. Gazprom meldet Milliardengewinne. Den Schaden der Sanktionen haben allein die Mieter hier.

Die Energieträger, die als Ersatz eingekauft werden, zum Beispiel Fracking-Gas (Schiefergas) aus den USA, ist nicht nur teurer, sondern erhöht auch die klimaschädlichen Emissionen.

Abschlagszahlungen für Strom

Die monatliche Vorauszahlung für Strom in Höhe von 112,00 € ab 23. Dezember 2021 wurde ab dem 30. Juni 2022 auf 131,00 € erhöht und ab 1. Juli 2022 auf 116,00 € gesenkt, weil das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) geändert und damit die EEG-Umlage gestrichen worden war. Die Streichung dieser Umlage hat also gerade einmal die erhöhten Strompreise ausgeglichen.

In einem Schreiben des Stromanbieters Naturstrom heißt es zu dieser EEG-Umlage: „Die Idee der EEG-Umlage war, dass Verbraucherinnen und Verbraucher pro Kilowattstunde etwas mehr für ihren Strom zahlen, und der Staat mit diesem Geld den Ausbau von Wind- und Solaranlagen fördert. Dank der EEG-Umlage konnte man den Betreibern der neu gebauten Anlagen garantieren, dass ihr Strom über 20 Jahre zu einem fixen Preis abgenommen wird“.

Dann heißt es weiter: „Wird der Ausbau der Erneuerbaren ab Juli nicht mehr gefördert? Doch, nur werden die Kosten nun nicht mehr bei den Stromverbraucher:innen erhoben, sondern aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Aufgrund der hohen Strompreise ab Erzeugungsanlage ist aber bereits eine deutlich geringere Förderung notwendig als in den Vorjahren.“

Soweit nicht schon durch die hohen Strompreise die bisherige EEG-Umlage ausgeglichen wird, schreibt Naturstrom zur Förderung der Erneuerbaren aus dem Bundeshaushalt: „Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel, also der CO2-Bepreisung, sind zur Deckung der verbleibenden Förderzusagen vorgesehen, sodass der Bundeshaushalt voraussichtlich nicht relevant belastet wird.“

Und schließlich: „Übrigens war das Modell der EEG-Umlage, eben weil es so erfolgreich war, auf dem besten Wege, sich selbst abzuschaffen: Die Umlage sank für 2022 im Vergleich zum Vorjahr auf 43 Prozent auf den niedrigsten Stand seit 10 Jahren – und das bei einer Verdopppelung der EEG-Strommenge. Von der Nischentechnologie sind erneuerbare Energie-Anlagen (EE-Anlagen) inzwischen zu Leittechnologien für den globalen Markt neuer Stromerzeugungseinheiten avanciert. Strom aus erneuerbaren Energienkann deutlich preiswerter produziert werden als Strom, der in konventionellen Kraftwerken gewonnen wird. So werden etliche EE-Anlagen bereits ohne staatliche Förderung gebaut. NATURSTROM bezieht viele Millionen Kilowattstunden Strom über Direktverträge mit Betreibern von Anlagen jenseits des EEG, Tendenz steigend.“

Zum Teil werden jedoch die erneuerbaren Energieträger Wind- und Solarstrom deswegen weniger aus dem Bundeshaushalt gefördert, weil nach dem sogenannten „Merit-Order-Prinzip“ aufgrund der steigenden Gaspreise auch die Strompreise gestiegen sind. Das Geld, was die Erneuerbaren früher durch die EEG-Umlage eingenommen haben, nehmen sie jetzt durch höhere Preise ein. Doch kommen diese höheren Preise, anders als die EEG-Umlage, nicht nur den erneuerbaren Energieträgern zugute, sondern auch den fossilen Energieträgern wie Kohle mit mehr klimaschädlichen Emissionen als Gas. Durch die Umwandlung der EEG-Umlage in eine Förderung durch Preissteigerungen, die für alle Energieträger gilt, ist die besondere Förderung der erneuerbaren Energieträger[1]durch EEG-Umlage zu einer Förderung aller Energieträger [2]durch Preissteigerungen umgewandelt worden.

References

References
1 durch EEG-Umlage
2 durch Preissteigerungen