FAQ zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit

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10. November 2020. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit folgenden Fragen:

Die entsprechende Antwort auf jede Frage erscheint durch Anklicken der einzelnen Frage.

  1. Was will ein Verein erreichen, der die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt?
  2. Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen, wenn er als gemeinnützig anerkannt werden will?
  3. Warum wurde attac und anderen Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt?
  4. Die unterschiedlichen Gründe für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN einerseits und attac und anderen Vereinen andererseits.
  5. Ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA verfassungswidrig? Zum Begriff “Extremismus” und seiner Anwendung.
  6. Das Verwaltungsgericht München hat irrig gemeint, die VVN-BdA sei “linksextremistisch beeinflusst”. Reicht das für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit?
  7. Ist die Einstufung der VVN-BdA durch den bayrischen Verfassungsschutzes widerlegt?
  8. Ist Wolfgang Thierse ein ‘Linksextremist” oder: Wie kommt das Finanzamt zu der Auffassung, jede Blockade eines Nazi-Aufmarsches sei unvereinbar mit dem Respekt vor der Meinungsäußerungsfreiheit und damit linksextremistisch? 
  9. Wer ist verantwortlich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, der Berliner Finanzsenator Kollatz oder der Bundesfinanzminister Scholz?
  10. Ist die Berliner Finanzbehörde und der Berliner Finanzsenator verpflichtet, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen?
  11. Wie lässt sich das Ziel, das mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN BdA verbunden ist, zusammenfassen?
  12. Wie lässt sich das Ziel, das mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit aller politisch handelnder Vereine verbunden ist, zusammenfassen?
  13. Welches Ziel kann dem entgegen gesetzt werden?