Die Jüdische Stimme gewann vor dem Verwaltungsgericht Berlin: Das Bundesministerium des Innern darf Jüdische Stimme nicht mehr im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistisch nennen. Die Jüdische Stimme unterlag aber vor dem Oberverwaltungsgericht. Am 6. November 2026 kündigte die Jüdische Stimme jedoch an, vor das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Erklärung der Jüdischen Stimme zu ihrem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin
- Ankündigung der Jüdischen Stimme, vor das Bundesverewaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Erklärung der Jüdischen Stimme zu ihrem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin
Am Morgen des 27 April 2026 standen sich Vertreter*innen der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. und des Bundesministeriums des Innern am Verwaltungsgericht in der Kirchstraße in Berlin gegenüber um über die Rechtmäßigkeit der Nennung der Jüdischen Stimme im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistische Organisation zu verhandeln. Die mündliche Verhandlung fand im Rahmen eines Eilverfahrens seitens der Jüdischen stimme gegen das Bundesministerium statt. Nach einer sechsstündigen Verhandlung urteilte die Kammer, dass der Verein Jüdische Stimme e.V. im Verfassungsschutzbericht für 2024 nicht als gesichert extremistisch genannt werden darf. Eine mögliche Ablehnung des Existenzrechts Israels verstoße nicht gegen den Gedanken der Völkerverständigung und stelle keinen Aufruf zur Gewalt dar, sei also nicht als extremistisch zu bewerten. Die im Juni 2025 veröffentlichte Nennung muss nun gestrichen werden.
„Das ist zunächst einmal zu begrüßen und ein wichtiger Schritt für die ganze Palästina-Solidaritätsbewegung. Sollte das Bundesministerium des Innern aber Beschwerde einlegen oder der Verfassungsschutz in seinem nächsten Bericht uns erneut als „gesichert extremistisch“ einstufen, haben wir nun eine gute Grundlage, auf der wir diese Repressionen weiter bekämpfen können“, sagt Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Stimme. „Auch andere Organisationen, die derart verfolgt und in ihrem Recht auf Protest kriminalisiert werden, können sich nun hierauf beziehen.“
Die Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ betraf neben der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. auch BDS Berlin, BDS Bonn und Palästina Spricht und fand während des anhaltenden Völkermords in Palästina, gegen den die Gruppen sich einsetzen, statt. Sie führte zu einer angedrohten Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereubs und bedrohte den Berufsstatus sowie Einbürgerungsverfahren seiner Mitglieder. Diese Kriminalisierung durch den Staat reihte sich in langjährige Repressionen ein: Bereits 2017 wurde dem Verein erstmalig das Bankkonto gesperrt. Auf eine entgültige Schließung des Kontos bei der Bank für Sozialwirtschaft im Jahr 2019 folgte die Sperrung ihres Kontos bei der Berliner Sparkasse im Jahr 2024, gegen die der Verein erfolgreich klagte.
„Es geht hier schon lange darum, BDS zu kriminalisieren. Weil dies auf der Grundlage des Antisemitismusvorwurfs geschieht, besteht hier ein besonderes Interesse, uns als jüdische Organisation, die BDS unterstützt, zu schwächen“, so Iris Hefets, Gründungsmitglied des Vereins. „BDS ist inzwischen nicht einfach eine Meinung, sondern eine durch Internationales Recht geforderte Maßnahme. Das wird spätestens aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom Juli 2024 klar und von UN-Resolutionen bestätigt. Es geht hier also auch um Deutschlands Verhältnis zum Völkerrecht, das mit dem Blut unserer Vorfahren geschrieben wurde. BDS ist in Wahrheit der liberalste Teil der Palästinasolidaritätsbewegung. Wer BDS verfolgt, kriminalisiert den Rest der Bewegung automatisch noch stärker.“
Das Verfahren findet im Rahmen der stetig eskalierenden Repressionen gegen linke und antirassistische Bewegungen in Deutschland statt. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Irene Khan, besuchte kürzlich erst Deutschland, um die neuen Entwicklungen zur Einschränkungen zur Meinungs – und Protestfreiheit zu begutachten. Dabei stellte sie erhebliche Defizite fest. Diese Entwicklungen finden während des anhaltenden Völkermords in Palästina sowie israelischer Angriffskriege im Libanon und Iran statt. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant an die wegen Völkermords angeklagte israelische Regierung.
Ankündigung der Jüdischen Stimme, vor das Bundesverwaltungsgeericht und das bundesverfassungsgericht zu ziehen
Berlin, 6. November 2026: Im Verfahren gegen das Bundesministerium des Innern hat der Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und zusätzlich in Berlin ein weiteres Gerichtsverfahren eröffnet.
Zuvor hatte die Jüdische Stimme im Eilverfahren gegen das BMI geklagt, nachdem dieses in seinem Verfassungsschutzbericht zum Jahr 2024 den Verein erstmals als “gesichert extremistisch” genannt hatte. Bei einer mündlichen Verhandlung im April 2026 am Berliner Verwaltungsgericht gab die Kammer der Jüdischen Stimme recht: Das BMI musste die entsprechenden Passagen aus dem Bericht zunächst streichen.
Im Mai eröffnete der Verein zusätzlich ein Hauptsacheverfahren in Köln gegen den Inlandsgeheimdienst selbst. Dann aber kippte das Berliner Oberverwaltungsgericht die Entscheidung vom April im September 2026 in zweiter Instanz. In seiner Urteilsbegründung hieß es, der jüdische Verein würde Vorbereitungshandlungen für Gewalt begehen und leiste mit seinen Positionierungen als „jüdischer Kronzeuge des Konflikts” einen besonders schwerwiegenden Beitrag. Die Einordnung von Professor Dr. Florian Meinel, der die Jüdische Stimme gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Ammar Bustami (Rechtsanwälte Günther in Hamburg) vertritt:
“Das Verfahren wirft Grundsatzfragen auf, die weit über den Einzelfall hinausreichen: Inwiefern darf der Verfassungsschutz erlaubte zivilgesellschaftliche Politik zur Vorbereitung von Gewalt erklären und eine Vereinigung allein deshalb öffentlich als extremistisch brandmarken? Das Bundesverfassungsgericht hat für die Beobachtung von Vereinigungen bisher hohe Hürden aufgestellt. Für eine palästinasolidarische jüdische NGO soll es jetzt schon ausreichen, wenn irgendjemand sich für seine Gewaltagenda auf ihre unbequemen Positionen berufen könnte. Wenn dieser Maßstab Bestand hat, entscheidet künftig der Inlandsgeheimdienst, wie weit die Zivilgesellschaft sich außen- und menschenrechtspolitisch positionieren darf. Dass das Oberverwaltungsgericht dabei sogar die jüdische Identität der Mitglieder zum Argument gegen sie macht, zeigt leider, wie weit sich die Rechtsprechung von den Grundlagen der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie des Diskriminierungsverbots entfernt hat.”
Dass der Verein nun Verfassungsbeschwerde gegen den Bericht 2024 erheben musste, liegt an der tiefgreifenden Missachtung seiner Grundrechte bei Auslegung der Verfassungsschutzbefugnisse. „Da sich das Oberverwaltungsgericht in einer vertieften Prüfung bereits derart tatsächlich und rechtlich festgelegt hat, ist dem Verein nicht zumutbar, ein langwieriges Hauptsacheverfahren abzuwarten, das letztlich doch genauso ausfallen dürfte“, so Rechtsanwalt Bustami. „Gleichzeitig entstehen der Jüdischen Stimme in der Zwischenzeit durch die vorläufig gerichtlich bestätigte Erwähnung als „gesichert extremistisch“ schwere Nachteile, die an die Existenz und Kerntätigkeit des Vereins gehen.“
Der Verein geht gemeinsam mit anderen palästinasolidarischen Gruppen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls als “gesichert extremistisch” eingestuft wurden, juristisch gegen die Behörde und das Innenministerium vor. Parallel zu den Prozessen rückt die geplante Geheimdienstreform immer näher, mit der Befugnisse der Geheimdienste bei schwindender Transparenz so ausgeweitet werden sollen, dass etwa Arztpraxen ohne das Wissen der Ärzt:innen abgehört werden können. Auch die Trennung der Geheimdienste – eine Lehre aus Gestapozeiten – wird in der künftigen Reform abgeschafft.
„In Deutschland läuft schon lange ein rasanter autoritärer Umbau des Staates. Sie schicken nicht nur Waffen für Genozid im Namen der Antisemitismusbekämpfung, sie schränken auch die Rechte vor allem von marginalisierten Menschen hier in Deutschland massiv ein. Das stereotype antisemitische Bild vom Juden, den es zu schützen gilt und das dafür benutzt wird, stören wir”, sagt Iris Hefets, Gründungsmitglied der Jüdischen Stimme.
Über die Verfassungsbeschwerde wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, während das Hauptsacheverfahren beim Berliner Verwaltungsgericht landet.