Auflösung und Verbot des Palästina-Kongresses am 12. April 2024 in Berlin rechtswidrig.

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Last Updated on 29/11/2025 by Benedikt Hopmann

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26. 11. 2025 festgestellt, dass die versammlungsrechtliche Auflösung des Kongresses rechtswidrig war (Az. 1 K 187/24). Das Gericht stellt fest, dass eine Auflösung und ein Verbot in jedem Fall unverhältnismäßig gewesen seien. Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin die im Zuge des Kongresses verhängten Betätigungsverbote für rechtswidrig erklärt. Zum Hintergrund: Der Regierende Oberbürgermeister hatte bereits vor der Veranstaltung auf Social Media verbreitet, dass die Veranstaltung unter keinen Umständne durchgeführt werden dürfe. Die Auflösung stand bereits vor dem Urteil im Verdacht, eine Form der exekutiven Rechtsverweigerung zu sein, wie sie immer häufiger vorkommt. 

Schon im Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam festgestellt, dass das Einreiseverbot gegen gegen den Arzt Ghassan Abu-Sittah rechtwidrig war.

Am 8. Mai 2024 reichte Varoufakis eine Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam ein, in dem sich Varoufakis dagegen wandte, dass er zur Fahndung ausgeschrieben wurde, um seine Einreise nach Deutschland zur Teilnahme an dem Palästinakongresss in Berlin zu verhindern. Es ist nicht bekannt, dass über diese Klage bisher entschieden wurde.

Die Chronologie des Verbots des Palästinenserkongresses am 12. April 2024 ist hier dokumentiert.

Neben vielen Anderen hatte auch der angesehene Verfassungsrechtler Kai Ambos schon am 2. Mai 2024 hatte in einem Artikel unter dem Titel “scharfgestellte Staatsraison” die Auflösung und das Verbot verurteilt.