Kein Krankenhauskahlschlag auf dem Rücken von Patient:innen und Beschäftigten!
Am heutigen Montag hat die Geschäftsführung der DRK-Kliniken den Beschäftigten im Klinikum Mitte (Drontheimer Straße) angekündigt, dass die Behandlungen des Standortes im nächsten Jahr in das DRK-Klinikum Westend verlagert werden sollen. Damit wäre das Krankenhaus mit 260 Betten der erste Standort in Berlin, der aufgrund der aktuellen Finanzierungskrise und der absehbaren Umstrukturierungen infolge der Krankenhausreform verloren geht – noch bevor eine mittel- und langfristige Bedarfsanalyse zur stationären Patientenversorgung und die Grundzüge einer neuen Krankenhausplanung für das Land Berlin überhaupt erstellt wurden.
Im DRK-Klinikum Mitte, das unter anderem auf die Pneumologie (Lungenheilkunde) spezialisiert ist, wurden beispielsweise während der Corona-Pandemie sehr viele Patient:innen behandelt. Diese Kapazitäten dürfen nicht leichtfertig zerschlagen werden.
Die vom Bund beschlossene Krankenhausreform sieht erhebliche Restrukturierungen im Krankenhausbereich vor. In Berlin tappt zumindest die Öffentlichkeit im Dunkeln, wie in Zukunft die Krankenhausversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden soll. Die Krankenhausplanung befindet sich noch im Frühstadium, und ein transparenter Prozess, in den Beschäftigte und Patientenvertretungen laufend einbezogen werden, ist nicht geplant. Mehrere Krankenhäuser befinden sich in Insolvenzverfahren oder stehen kurz davor. Jetzt folgt die erste Ankündigung einer Standortschließung.
Dazu Benjamin Roscher, stellvertretender Landesleiter bei ver.di: „Wir fordern vom Senat eine Standortsicherung für alle Krankenhäuser – mindestens bis eine sachlich begründete, bedarfsorientierte Planung vorliegt – und einen Vorrang für öffentliche und freigemeinnützige Trägerschaften in der Krankenhausplanung. Der Senat muss jetzt klar und transparent darstellen, wie er akut und langfristig die Krankenversorgung in Berlin sicherstellt, und darf nicht zulassen, dass Strukturen verloren gehen, bevor klar ist, was zukünftig gebraucht wird.“
An die Geschäftsführung richtet die Gewerkschaft die Forderung, betriebsbedingte Kündigungen für alle Beschäftigten der DRK-Kliniken, inklusive der ausgegliederten Servicegesellschaft, auszuschließen sowie eine Perspektive für den Standort zu entwickeln.
Gisela Neunhöffer, bei ver.di stellvertretende Landesfachbereichsleitung und zuständig für das Gesundheitswesen: „Diese Ankündigung und generell die unklare Zukunft der Krankenhäuser führen zu Verunsicherung bei den Beschäftigten und können zur Abwanderung dringend benötigter Fachkräfte und im schlimmsten Fall zu Versorgungslücken führen. Die Geschäftsführung der DRK-Kliniken muss allen Beschäftigten eine sichere Perspektive geben und gemeinsam mit den Interessenvertretungen Lösungen entwickeln. Dabei darf es keine Beschäftigten erster und zweiter Klasse geben.“
Für Rückfragen: Gisela Neunhöffer, stellv. Landesfachbereichsleitung: 0171 9077415 Dana Lützkendorf, zuständige Gewerkschaftssekretärin: 0151 72440765
Sollten Sie Anregungen haben oder aber kein Interesse an einem weiteren kostenlosen Bezug der Presseinformationen, so schicken Sie bitte eine formlose E-Mail an presse.bb@verdi.de
Herausgeber: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Pressestelle des Landesbezirks Berlin Brandenburg Kalle Kunkel Am Bahnhof Westend 3 14059 Berlin
Am 11. Januar 2025 wurde in Berlin die 30. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz durchgeführt. Die Konferenz stand unter dem Motto: “ Das letzte Gefecht – Wie gefährlich ist der Imperialismus im Niedergang?“
Iris Heftes, von der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost wurde erneut von der Berliner Polizei am 21.12.2024 während einer Palästina-Demonstration festgenommen.
Hier ihre Festnahme:
Beitragsbild: Th. G. Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost.
Der Inhaber des Video ist uns bekannt.
Um 23.39 Uhr ( 21.1.2024) erhielt ich, per Mail die beruhige Nachricht von Iris, dass sie wieder zu Hause und alles soweit in Ordnung ist.
Bei Bedarf, kann die Email bei mir eingesehen werden.
Der – zurückgetretene – Galerierat der ver.di-MedienGalerie im historischen Berliner Buchdruckhaus hat mich gebeten, die beigefügten Dokumente über meine eMail-Verteiler auch Dir zur Kenntnis zu bringen. Die Kolleginnen und Kollegen schildern darin die Gründe und Hintergründe für ihren Entschluss, nach 29 Jahren erfolgreicher Ausstellungstätigkeit ihre Arbeit einzustellen.
Die berühmte Künstlerin Nan Goldin bot Zeitenwende und deutscher Staatsräson die Stirn. Für die Eliten hierzulande ein Skandal. Für uns ist dieser Skandal ein Skandal. Hier die ganze Geschichte. Der Reihe nach.
Ein internationales Prestigekunstprojekt
Mit der Retrospektive „This Will Not End Well“ in der Neuen Nationalgalerie „wird erstmals ein umfassender Einblick in das Schaffen von Nan Goldin von 1980 bis heute gegeben“. Nach dem Auftakt in Stockholm und Amsterdam wird die Ausstellung nun in Berlin gezeigt und reist im Anschluss nach Mailand und Paris.
Die Künstlerin Nan Goldin
Die Fotografin Nan Goldin gehört aktuell zu den global bedeutendsten Künstler:innen. 2022 wurde sie auf der Power-100 Liste der Zeitschrift Art Review weltweit als Nummer 2 geführt. Ebenfalls im Jahr 2022 hob das deutsche Kunstmagazin Monopolin in seinem Ranking der 100 weltweit einflussreichsten Künstlerinnen und Künstler Nan Goldin auf den ersten Platz. Die Akademie der Künste (Berlin) verlieh ihr 2022 noch den Käthe-Kollwitz-Preis. Im gleichen Jahr erhielt sie den Goldenen Löwen beim 79. Internationalen Filmfest von Venedig für ihre Dokumentation „All the Beauty and the Bloodshed’’ und 2007 den Hasselblad Award, Göteborg, Schweden.
Wer Nan Goldins Werke ausstellen darf profitiert von ihrem Ruhm.
Künstler:innen im Fadenkreuz geopolitischer Konflikte
Mit der doppelten Zeitenwende von Ukrainekrieg, endgültig aber mit dem Nahostkonflikt geraten Künstler:innen wie Nan Goldin, die ihre Kunst als Ausdruck und Sprachrohr ungeschminkter Wahrheiten wie auch unbequemer Parteinahme für die Opfer rassistischer, patriachaler und imperialer Strukturen ansehen, ins Kreuzfeuer geopolitischer Interessen des Westens.
Bislang verlief ihre Ausstellung ohne Zwischenfälle, doch nun in Berlin ist Goldin bereits vor Ausstellungsbeginn in eine aufgeheizte Debatte um Antisemitismus in der Kunstszene geraten. Die US-amerikanische, jüdische Künstlerin gilt als Unterstützerin der BDS-Bewegung und kompromisslose Kritikerin der zionistischen und rechtsextrem durchseuchten Politik Israels, was in Deutschland als „antisemitisch“ diffamiert wird. Goldin ist nicht bereit, den Kotau vor diesen Absurditäten zu machen und besteht auf ihrem Recht, die Eröffnungsrede zu halten. Aufgrund der internationalen Einbindung und des Renommees der Künstlerin schien es den Berliner Kulturverantwortlichen als nicht opportun, der Künstlerin das Rederecht zur Eröffnung ihrer Ausstellung zu versagen.
Eine Rede, die das Schweigen bricht
Rede von Nan Goldin am 22.11.2024 in der Neuen Nationalgalerie Berlin anlässlich der Eröffnung ihrer Ausstellung „This Will Not End Well“. Video Adam Broomberg.
Nan Goldin begann ihre Rede mit einer vierminütigen Schweigepause, um an die Todesopfer in den palästinensischen Gebieten, im Libanon und auch in Israel zu erinnern, wie sie sagte.
»Was ich in Gaza sehe, erinnert mich an die Pogrome, denen meine Großeltern entkommen sind« Sie zeigt eine empathische Erinnerungskultur, die aus den Verbrechen der Vergangenheit die Ablehnung der Verbrechen der Gegenwart herleitet. Absurd die neuen Verbrechen mit Verweis auf den Holocaust verharmlosen oder sogar rechtfertigen und die neuen Verbrecher damit reinwaschen zu wollen!
Die Fotografin kritisierte unmissverständlich Deutschlands Haltung zum Nahostkonflikt. Deutschland sei die Heimat der größten palästinensischen Diaspora Europas. „Dennoch werden Proteste mit Polizeihunden bekämpft“. Obwohl die deutsche Regierung „die Zungen geknebelt hat“ spricht Nan Goldin die Wahrheit ungeschminkt aus! Im Zentrum staatlicher Kulturhohheit , in den Hallen der Neuen Nationalgalerie !
Die ganze eindrucksvolle Rede könnt ihr hier im Video von Adam Broomberg sehen. Natürlich wurde die Rede festgehalten trotz offiziellem Verbot von Filmkameras.
Im Anschluß an Ihre Rede stürzt Kurator Biesenbach ans Mikrofon, um das Deutsche „Ja aber“ dagegen zu setzen. Laute Unmutsbekundungen aus dem Publikum. Menschenrecht und Solidarität mit den Palästinenser:innen sollen uneingeschränkt gelten. Da darf es kein „Ja aber“ geben.
Nach der Rede – das offizielle Berlin schäumt vor Wut
Das offizielle Berlin und nicht zuletzt die Presse regten sich darüber auf, dass Demonstranten den Kurator Klaus Biesenbach bei seiner „Widerrede“ unterbrachen. Bei einem Bückling vor der deutschen Staatsräson. Bei der Verharmlosung und der Verteidigung der Unterstützung eines Staates, der gerade weltweit des Massen- und mutmaßlichen Völkermords sowie Verstößen gegen das internationale Völker- und Menschenrecht angeklagt ist. Gegen dessen verantwortlichen Ministerpräsidenten ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt. Die anwesenden Demonstranten riefen: „Verstehen Sie nicht?“
Die führende deutsche Kaste und ihre Presseschreiber erdreisten sich am Folgetag, die lautstarke Empörung aus dem Publikum als „kulturloses“ und nicht „akzeptbables Niederschreien“ und „Gekreische“ abzutun. Die Schreie von Zehntausenden Kindern und Babys, von Frauen, das Stöhnen der Erde, die von Israels Gift heimgesucht wird – all das berührt diese Leute wohl nicht. Aber wenn Demonstranten laut werden, während ein Vertreter der „deutschen Staatsräson“ spricht, das geht absolut nicht. Der Skandal könnte nicht größer sein!
„untergründige“ Kommentare jenseits des Mainstreams
Berlin ist in der Zwickmühle. Man will sich mit den Kunstwerken einer weltberühmten Künstlerin schmücken und ihre Kunst von ihrer „nicht staatstreuen“ Meinung abtrennen. Diese Künstlerin aber läßt sich nicht den Mund verbieten und widerspricht unüberhörbar.
Der Titel der Ausstellung „This Will Not End Well“ könnte auch als die passende Prognose für die aktuelle politische Leit- und Cancelculture des Berliner Senats interpretiert werden. Prägte einst der Spruch „Berlin ist arm, aber sexy“ diese Stadt, die damit zum internationalen Magneten von Kultur, Wissenschaft und Freiheitsrechten heranwuchs, so müsste es heute heißen: „Berlin ist ugly, arm und ärmer“! Nicht Kultur und Wissenschaft, sondern prügelnde „bad cops“ prägen inzwischen das weltweite Bild von Berlin. Vornedran ein Regierender Bürgermeister, der auch schon mal von Mitbürgern als „Netanyahu im Westentaschenformat“ tituliert wird.
Viele aus der Kulturszene drücken ihre Hoffnung aus, daß Nan Goldin durch ihren mutigen Auftritt Zeichen gesetzt und damit der extremen Cancelculture des Berliner Senats Grenzen aufgezeigt hat. Nicht zuletzt auch, weil ein Interesse besteht, irreparable wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
So hart es auch klingt: Gerade angesichts der massiven Kürzungen im Kultursektor durch fu*ing CDU baut diese Aktion Druck auf, den fu*ing Joe Chialo nicht einfach wegrationieren kann.(…) Es ist traurig, dass das hier das Potential hat, mehr Druck auf die Kulturpolitik aufzubauen, als all die Arbeit, all das Engagement kleinerer Kunstorte und Kulturzentren, aber am Ende wollen wir ja alle nur: FREE PALESTINE. [1]Quelle IG Candice Breitz 23.11.24
„Berlin hat seit letztem Jahr massiv seinen Ruf als internationale Kulturmetropole eingebüẞt. Die Neue Nationalgalerie ist ein absolutes Prestige-Projekt in der Stadt, (…) Mit Biesenbach hat sich Berlin einen Starkurator zurückgeholt, der (…) zum Posterboy der SMB geworden ist und internationale Stars (v.a. lebende) in die Stadt geholt hat. Krasses Marketing (…) Und kulturelles Kapital ist für die Politik nach wie vor, oder auch gerade jetzt, wichtig-auch für die CDU. Eine Ausstellung von NAN GOLDIN, die gerade in den letzten Jahren nochmal so in den Fokus gerückt ist, zu canceln, eine groẞe Sonderausstellung in der NN, die ursprünglich vom Moderna Auseet kuratiert wurde und auch schon im Stedelijk zu sehen war, wäre ein internationaler Skandal „[2]Quelle IG Candice Breitz 23.11.24
Kann sein, daß der mutige Auftritt von Nan Goldin dazu führt, dass die Berliner Kulturlverantwortlichen die „Zwänge der Staatsräson“ in naher Zukunft etwas geschmeidiger umzusetzen versuchen. Aber wir sollten uns keinen Illusionen hingeben. Die Reaktion ist auf dem Vormarsch. Nan Goldins standhafte Haltung ist vor allem eine Ermutigung für eine wachsende wlderständige Kultur von unten. Hier liegt die Zukunft für wirkliche Veränderungen, nicht in den Tempeln der Eliten.
Der Kommentar der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost fasst die Ereignisse um die Rede von Nan Goldin wohl am treffendsten zusammen:
Wenn Deutschland und Berlin nicht so viel Geld und PR-Mühe in die Retrospektive gesteckt hätten, die u.a. zwischen Amsterdam, Mailand und Berlin wandert, hätten sie Nan Goldin längst abgesagt. Doch eine Absage in diesem Fall hätte Deutschland weiteren Schaden zugefügt – in einer Zeit, in der Deutschland Synonym für Provinzialität, Zensur von Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit geworden ist. So blieb der Leitung der Nationalgalerie keine Wahl, als sich mit dieser Jüdin mit einer selbstständigen Meinung auseinanderzusetzen. Und sie nutzte das ihr gewährte Privileg, um den Opfern eine Stimme zu geben –so wie Yuval Abraham, Nancy Fraser, Masha Gessen, Jonathan Glazer, Judith Butler, Naomi Klein, Noam Chomsky und viele andere jüdische Stimmen, die Deutschland kleinredet und zum Schweigen bringt.
Nan Goldin erinnerte Deutschland daran, dass sie als Jüdin, deren Familie Opfer christlicher Verbrechen war, sich heute mit den Opfern solidarisiert. Und diese Opfer sind nicht die Deutschen mit einem Nazi-Opa, die so „sensibel“ sind und für die man Rücksicht nehmen muss, indem man nicht ausspricht, dass Israel einen Völkermord begeht – weil sie es nicht hören wollen. Die Opfer des Völkermords, den Israel mit Unterstützung Deutschlands begeht, während es die Geschichte der jüdischen Opfer instrumentalisiert, sind die Palästinenser. Nan Goldin beginnt mit ihnen, endet mit ihnen und ruft zu Handlungen auf.
Sie erinnerte Klaus Biesenbach (Direktor der neuen Nationalgalerie) daran, dass seine Trennung zwischen Nan Goldin als Künstlerin und Nan Goldin als Aktivistin nichts anderes als ein Abwehrversuch ist – ein Versuch, die Ausstellung zu retten und ein guter deutscher Beamter zu bleiben. Doch sie lässt ihm das nicht durchgehen. Sie erlaubt keinem weißen deutschen Mann, ihre Biografie oder die für ihn unbequemen Teile ihrer Geschichte und Persönlichkeit nach seinen Vorstellungen zu löschen.
Als jemand, die einer Minderheit angehört und es zu einer Position der Macht geschafft hat, kriecht sie nicht vor dieser Macht wie Joe Chialo. Sie nutzt diese Macht auch nicht, um andere Schwachen zu unterdrücken und sich vor der Herrschaft zu verbeugen. Chialo hat viele Gründe, nicht zu mögen, was sie gesagt hat. Nan Goldin ist all das, was Joe Chialo nicht ist.
Sie bietet der Hegemonie keine unterwürfige Performance: Sie konzentriert sich ausschließlich auf zivile Opfer – Hunderttausende Palästinenser und Libanesen so wie im Vergleich dazu die Hunderte israelischen Opfer. Sie ignoriert die israelischen Soldaten, die nach internationalem Recht legitime Ziele sind. Sie verdeckt nicht die Realität des Völkermords mit Phrasen wie „Israels Existenzrecht“. Sie fürchtet sich nicht vor Kai Wegner oder einem anderen Politiker, dessen Name in zehn Jahren vergessen sein wird. Er kann morgen oder übermorgen das twittern was er will. Egal.
Sie erinnert Iris Spranger, die Polizisten mit Hunden gegen ihre eigenen Bürger einsetzt, daran, dass das barbarisch ist. Und dass Deutschland nichts gelernt hat. Nan Goldin spricht truth to power – an einem zentralen Ort in Berlin und als Jüdin. Solange das noch möglich ist, und in der Hoffnung, dass viele ihr folgen werden, auf die Straßen gehen und sich nicht fürchten.
Hörst du das, Deutschland?
Mehr Kommentierung braucht es wohl nicht.
Titelbild , Collage Peter Vlatten , Candice Breitz, Never Again (200 Wassermelonen), 2024. Foto: Armin Marewski
Wir danken für das Publikationsrecht für das Video!
Im Jahr 2025 erscheint der Kalender „Wegbereiterinnen“ in der 23. Ausgabe.
Seit er 2003 zum ersten Mal erschienen ist, haben wir 276 Frauenbiografien angesammelt. Mehr als 100 HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, HandwerkerInnen, LehrerInnen und viele andere haben in den Kalendern geschrieben.
Auch 2025 werden wieder zwölf berühmte, bekannte oder zu Unrecht vergessene Frauen aus der emanzipatorischen internationalen Frauenbewegung vorgestellt. Der Wandkalender ist, wie wir immer wieder hören und lesen, ein wunderbares Geburtstags-, Weihnachts- oder Jahresabschlussgeschenk. Viele bestellen inzwischen ganze Pakete und entziehen sich dem Geschenkerummel dadurch. In Werkstätten, Büros, Wohnzimmern, Küchen, Wohngemeinschaften, Verwaltungen, selbstverwalteten und sozialen Projekten und anderswo hat er seit Jahren einen Ehrenplatz. ProfessorInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen, KünstlerInnen und Menschen aus verschiedenen sozialen Bewegungen arbeiten mit den Biografien.
Der Kalender vermittelt „Geschichte für alle“ und gibt Anregungen an verschiedenen Themen weiterzuarbeiten. Das ist in diesen Zeiten der kriegerischen Auseinandersetzungen und der kälter werdenden Welt notwendiger denn je. Denn vieles, was den Wegbereiterinnen widerfahren ist, sollte nie wieder geschehen. Sie haben dafür ein Leben lang gekämpft und nicht aufgegeben.
Wir wollen sie aus der Vergessenheit holen und aus ihren Geschichten lernen. Der Kalender 2025 im DIN A3-Format mit 12 Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung gibt unter anderem Auskunft über Klara Schabbel, eine Widerstandskämpferin der Roten Kapelle, über die zu Unrecht vergessene Tony Breitscheid, die früh für die Rechte der Arbeiterinnen und das allgemeine Wahlrecht für alle gekämpft hat, über die Inderin Tarabai Shinde, eine der ersten indischen Feministinnen, und über neun andere bekannte und leider weitgehend vergessene Frauen aus der ganzen Welt.
Welttreffen der ehemaligen Kriegsteilnehmer, Widerstandskämpfer, Kriegsgefangenen und Kriegsopfer vom 18. bis 20. Oktober 1979 in Rom.
Im Archiv der VVN-VdA bin ich heute auf folgende Botschaft aus dem Jahre 1979 gestoßen. Sie war abgedruckt im:
„Der Appell, Nr. 90/ 1980„: Mitteilungsblatt der ehemaligen Häftlinge der Konzentrationslager Sachsenhausen/Oranienburg deren Angehörigen und Hinterbliebenen GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DEMOKRATISCHER ANTIFASCHISTISCHER STAATSBÜRGERLICHER BILDUNG (FÖRDERER – GESELLSCHAFT) e. V.
Hier die Botschaft:
„Der NATO-Beschluß für Atomraketen bringt Gefahr für unsere Sicherheit – Im Namen von vierzig Millionen Abrüstung gefordert„
25 Jahre später hat diese Botschaft keine Aktualität verloren!
Unser langjähriges und engagiertes Mitglied Peter Lind ist verstorben. Er hat sich bis zuletzt für den Erhalt der antifaschistischen Erinnerung eingesetzt und viele Führungen zu den Verbrechen der Hitler-Diktatur und den Orten des Widerstandes veranstaltest. 2020 hat er noch die Bo Tempelhof/Schöneberg mitbegründet und war bis zuletzt im Stadtteil aktiv. Im vergangenen Jahr organisierte er mit der BO die Veranstaltung zum Widerstand der Eisenbahner gegen den deutschen Faschismus und hat dazu referiert. Peter war in Funktionen der EVG tätig und konnte so sein antifaschistisches Engagement in beiden Organisationen verbindend einbringen.
In der VVN hat er sich eingemischt in die schwieriger gewordene Diskussion um eine gemeinsame Position für Frieden und gegen den Krieg. Wir haben einen weltoffenen und kritischen Gesprächspartner verloren, dem wir zu großen Dank verpflichtet sind. Er wird uns fehlen.
Für den Vorstand der VVN VdA und die BO Tempelhof/Schöneberg
Christine Kohl
Oktober 2024
Nachruf der EVG:
EISENBAHNER IM WIDERSTAND
Aus dem Referat von Peter Lind, gehalten am 17.05.2023
„Liebe Gäste, das Thema Eisenbahnerwiderstand gegen das Naziregime wäre ein Thema, über das man tage- und wochenlang referieren könnte, wir das aber heute, bedingt durch den engen Zeitrahmen nicht ableisten können. So wird das jetzt ein Parforceritt, für das ich mich einfach mal entschuldigen möchte, aber ich will versuchen in einigen Aspekten einen Einblick in die umfassende Thematik zu geben. Immerhin gehörte der Eisenbahnerwiderstand mit zu den stärksten Widerstandsbewegungen in Deutschland, wenngleich es sich nicht immer um eine einzige, reichsweit zentral gesteuerte Organisation handelte. Der Widerstand gliederte sich in mehrere Zentren, deren Verbindungen zueinander geringer waren. Hauptzentren des Widerstands dürften das Rhein-Main-Gebiet, der süd-westdeutsche Raum, das Gebiet um Frankfurt/Main, Hamburg, Sachsen, sowie der Berliner Raum gewesen sein. Aber auch in kleineren Bereichen bildeten sich Widerstandszellen wie in Cottbus und Magdeburg. In all diesen Gebieten waren es vor allem die Werke, in denen sich organisierte Widerstandsgruppen bildeten. Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist der Widerstand allerdings, wie fast überall eher marginal gewesen.„
Hauptanliegen:Warum der Streik für pädagogische Qualität und Entlastung sinnvoll und notwendig ist
"Seitdem die Streiks für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben Berlin begonnen haben, sind zahlreiche Argumente gegen den Streik im Umlauf. Hier setzen wir uns mit den häufgisten Einwänden auseinander, erläutern Hintergründe und stellen die Fakten, sowie die Rechtslage dar.
1. Aber das Land Berlin kann doch gar nicht verhandeln, weil es in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist!
2. Man kann eine Fachkraft-Kind-Relation doch nicht in einem Tarifvertrag, sondern nur per Gesetz regeln!
3. Aber wo sollen denn die Fachkräfte herkommen?
4. Aber hätte das nicht in den Verhandlungen letztes Jahr geklärt werden können?
5. Aber die Regelungen gelten dann doch nur für die Kita-Eigenbetriebe. Das ist doch eine Benachteiligung für die Freien Träger.
6. Aber das geht doch alles nur zu Lasten der Eltern. Das ist der Politik doch egal"
Kitastreik, Friedenspflicht und einstweilige Verfügungen – RA B. Hopmann zur Fehlentscheidung des Landesarbeitsgerichts
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat den geplanten Kitastreik verboten, weil er angeblich gegen die Friedenspflicht verstoße. Ein schlimmes Fehlurteil. Das gibt Anlass über die Friedenspflicht und einstweilige Verfügungen gründlicher nachzudenken. Das sagt RA Benedikt Hopmann dazu:
Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (EASR) zu einstweiligen Verfügungen gegen Streiks
In seiner Stellungnahme des Jahres 2022 äußert sich der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte (EASR) kritisch zu der Möglichkeiten der Arbeitgeber, eine einstweilige Verfügung gegen Streiks zu beantragen, gegen die auf Bundesebene, also vor dem Bundesarbeitsgericht, keine Rechtmittel eingelegt werden können:
„In seiner früheren Schlussfolgerung (Schlussfolgerungen XIX-3 (2010)) hat der Ausschuss hervorgehoben, dass es Aufgabe des Vertragsstaates ist, dafür zu sorgen, dass die innerstaatlichen Gerichte vernünftig handeln und dass ihre Eingriffe insbesondere nicht den Kern des Streikrechts angreifen und es damit seiner Wirksamkeit berauben (Schlussfolgerungen XVII-1 (2005)). In der oben genannten Schlussfolgerung stellte der Ausschuss fest, dass im Falle von einstweiligen Verfügungen, die von einem Gericht auf Antrag eines Arbeitgebers gegen einen Streik erlassen werden, keine Möglichkeit besteht, auf Bundesebene, insbesondere beim Bundesarbeitsgericht, Rechtsmittel einzulegen. Er stellte fest, dass in Ermangelung einer gesetzlichen Garantie des Streikrechts die Gefahr der Rechtsunsicherheit bestehe, da verschiedene Gerichte in verschiedenen Bundesländern in ähnlichen Fällen zu abweichenden Entscheidungen kommen könnten. Der Ausschuss bat daher erneut um weitere Informationen über Mittel und Wege zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit, die das Streikrecht in dieser Hinsicht einschränken könnte, und behielt sich seinen Standpunkt zu diesem Punkt vor.
In ihrem Bericht stellt die Regierung fest, dass die Tatsache, dass die Arbeitsgerichte in ähnlichen Fällen unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben, nicht unbedingt bedeutet, dass die betreffenden Gerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen über dieselbe Rechtsfrage haben; sie ist vielmehr der Ansicht, dass die abweichenden Entscheidungen auf Unterschiede in den zugrunde liegenden Fakten der einzelnen Fälle zurückzuführen sind. Die Regierung stellt ferner fest, dass es den Parteien freisteht, Rechtsfragen durch ein höheres Gericht klären zu lassen, und dass, wenn von den Parteien keine Berufung eingelegt wird, dies nicht bedeuten kann, dass es in Deutschland eine Einschränkung des Streikrechts gibt, die vom Gesetzgeber korrigiert werden muss. Dementsprechend erklärt die Regierung, dass sie nicht beabsichtigt, das gerichtliche Verfahren zur Gewährleistung des Streikrechts zu ändern, da sie der Auffassung ist, dass das derzeitige System es den betroffenen Parteien ermöglicht, die erforderliche rechtliche Klärung rasch herbeizuführen.“[1]https://widerstaendig.de/europaeische-sozialcharta-esc/#ESC2023
Pressekonferenz 24. Oktober 2024: Wie weiter mit pädagogischer Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben?
Welche Aktivitäten ver.di nach der Untersagung des Streiks plant und welche Anforderung ver.di an einen Runden Tisch hat, wird im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt. In diesem Zusammenhang werden ausgewählte Daten zur Betreuungssituation in den Berliner Kitas vorgestellt und mit den Aussagen der Bildungssenatsverwaltung in den letzten Monaten kontrastiert.
18. Oktober 2024: Diskussion zum Kitastreik: Hände weg vom Streikrecht!
Am 18. Oktober 2024 wurde in der Regenbogenfabrik ein Diskussionsabend zum Berliner Kita-Streikverbot durchgeführt. Das Landesarbeitsgericht hat am 11.10.2024 in zweiter Instanz das Verbot des Streiks der Erzieherinnen in den landeseigenen Kita-Betrieben bestätigt. Damit ist die Ver.di Kampagne und Tarifauseinandersetzung für einen Tarifvertrag pädagogische Qualität und Entlastung zunächst beendet. In den letzten Jahren haben sich mehrere tausend Kita-Erzieherinnen organisiert, gekämpft und gestreikt, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Mit diesem skandalösen Urteil wird den Kolleg*innen die Möglichkeit genommen, ihr im Grundgesetz verankertes demokratisches Recht wahrzunehmen. Wir haben diskutiert, in wieweit das deutsche restriktive Streikrecht dafür verantwortlich ist, warum das Verbot ein heftiger Angriff auf uns Beschäftigte ist und was wir dagegen tun können.
Landesarbeitsgericht hält Verbot des Kitastreiks aufrecht – aber das muss nicht das ‚Ende vom Lied sein
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot des Kitastreiks bestätigt.
Der Begründung des Arbeitsgerichts, dass der Kitastreik schon deswegen verboten sei, weil das Land Berlin aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgeschlossen werden könne, folgte jedoch das Landesarbeitsgericht nicht.
Das Landesarbeitsgericht stützt das Verbot des Kitastreiks allein auf die Friedenspflicht.
Freitag, den 11. Oktober, 11:00 Uhr: Landesarbeitsgericht entscheidet über Verbot des Kitastreiks
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am
Freitag, 11. Oktober 2024, 11:00 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, über die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. September 2024, mit dem der Berliner Kita-Streik untersagt worden war.
Berliner Senat zieht gegen Streik und Entlastung vor Gericht
Nun also bemüht der Berliner Senat das Arbeitsgericht.
Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Senat über einen Notdienst war gescheitert. Der Senat wollte 70 Prozent der Arbeitskräfte als Notdienst im Streik einsetzen. Darin sahen die Gewerkschaften zu Recht eine Einschränkung des Streikrechts, die sie nicht mittragen wollten.
Information: Diese E-Mail ist kein Newsletter, sondern Teil unserer gewerkschaftlichen Arbeit.
Wortlaut der Info:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aktuell kocht das Thema Kita-Streik in der Stadt sehr hoch. Dabei wird ver.di auch aus dem Senat heraus stark angegangen. Da wir uns vorstellen können, dass viele von Euch selbst betroffen sind, oder Menschen kennen, die es sind, möchten wir Euch auf diesem Weg über den Stand in dieser Auseinandersetzung informieren und warum sie sich aktuell so zuspitzt.
Die Lage in den Kitas ist – wie in vielen Bereichen – durch eine extreme Arbeiterdichtung geprägt. Die Kolleg*innen müssen sich um zu viele Kindern kümmern. Sie werden deshalb ihren sowie den Ansprüchen der Kinder und Eltern nicht gerecht. Die Krankenquote ist in der Folge exorbitant hoch.
Deshalb haben die Kolleg*innen in den Kita-Eigenbetrieben eine ver.di Tarifkommission gegründet und den Senat zu Verhandlungen zum Thema Entlastung aufgefordert. Sie wollen vor allem verbindliche Regelungen, um wie viele Kinder sich eine pädagogische Fachkraft kümmern muss.
Seit dem 19. April weigert sich der Senat jedoch mit uns dazu in Verhandlungen zu treten. Er schiebt immer wieder Sachzwänge vor. Obwohl im Frühjahr zahlreiche Warnstreiks stattgefunden haben, hat sich an dieser Haltung nichts geändert. Deshalb hat ver.di eine Urabstimmung zum unbefristeten Erzwingungsstreik durchgeführt. Hier haben 91,7% für den Streik gestimmt.
Unter dem Eindruck dieses Ergebnisses, ist der Senat zwar erstmals bereit mit uns zu reden. Er weigert sich jedoch, mit uns Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, zu verbindlichen Entlastungsregelungen zu kommen. Die Senatorin für Bildung, Jungend und Familie schlägt stattdessen ein unverbindliches Brainstorming vor, bei dem am Ende der Senat entscheidet, was er umsetzen will und was nicht.
ver.di zeigt sich im Moment deutlich kompromissbereit. Wir halten einen Tarifvertrag für den besten Weg das zu regeln, sind aber auch für andere Wege offen. Wir haben zugesagt, dass wir den Streik verschieben würden, nur für die Zusage, dass Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen werden zu verbindlichen Maßnahmen zu kommen. Der Senat ist jedoch nicht bereit, diese Zusage schriftlich zu geben. Damit trägt er die alleinige Verantwortung für den aktuellen Streik.
Wir wissen, was dieser Erzwingungsstreik für die Eltern und die Kinder bedeutet. Wir wissen, dass alle an ihrer Belastungsgrenze sind und dass die kommenden Wochen eine große Herausforderung sind. Die Beschäftigten haben seit vielen Monaten deutlich gemacht, dass sie einen anderen Weg gehen wollen, dass sie verhandeln wollen und dass sie diesen Kampf nicht auf den Rücken der Eltern und Kinder austragen wollen. Wir wissen aber auch, wenn alle Aktionen und alles Reden nichts hilft, müssen wir den Druck erhöhen, um die Verweigerungshaltung und die immer neuen Ausreden des Senats endlich zu durchbrechen.
Die streikenden Kolleg*innen brauchen jetzt unser aller Unterstützung! Wir bitten Euch: unterstützt die Kolleg*innen in ihrer Auseinandersetzung. Gebt unsere Informationen gern in Eurem Freundes- und Bekanntenkreis oder unter den Arbeitskolleg*innen weiter.
Mit kollegialen Grüßen,
Andrea Kühnemann Landesbezirksleiterin ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Jeremy Arndt Landesbezirksfachbereichsleiter Fachbereich öffentliche und private Dienstleistungen, Verkehr und Sozialversicherung ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Das Arbeitsgericht meinte außerdem, der Senat müsse nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel verhandeln, weil er “das Risiko eines Ausschlusses aus der Tarifgemeinschaft der Länder bei einem eigenständigen Tarifabschluss nicht eingehen” müsse[2]. Das Gericht kann aber wegen dieses Risikos ver.di nicht verbieten, zum Streik für einen Entlastungs-Tarifvertrag aufzurufen. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach hervorgehoben, dass für Ziele, die in einem Tarifvertrag regelbar sind, gestreikt werden darf. Ein Tarifvertrag zur Entlastung ist unbestreitbar ein Streikziel, das sich durch Tarifvertrag regeln lässt. Das Arbeitsgericht hat jedoch einen völlig neuen Maßstab entwickelt, indem es ein Streikziel illegalisiert, das das Risiko enthalten soll, dass der bestreikte Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband, hier der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), ausgeschlossen wird. Einen solchen neuen Maßstab in einem vorläufigen Verfahren, in dem nur summarisch geprüft werden kann, aus dem Hut zu zaubern[3], kann nur als skandalös bezeichnet werden.Quelle:
20.09.2024: 82 Prozent der GEW- Mitglieder Berlin = Ihr habt euch für Ja entschieden
82 Prozent der in der GEW BERLIN organisierten Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe haben sich in der Urabstimmung für einen unbefristeten Erzwingungsstreik zur Erreichung eines Tarifvertrags für pädagogische Qualität und Entlastung ausgesprochen. Damit steht fest, dass die Erzieher*innen sich voraussichtlich ab dem 30. September in den unbefristeten Streik begeben werden.
Nr. 145 Berliner Senat fordert Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür – vorerst keine Notdienstvereinbarung für die Kita-Eigenbetriebe
Wortlaut der Pressemitteilung:
Ein Gespräch über eine Notdienstvereinbarung im Streikfall bei dem Kita-Eigenbetrieben ist am Dienstag, den 24. September 2024 ergebnislos zu Ende gegangen. Der Senat und die Geschäftsleitungen der Kita-Eigenbetriebe forderten in dem Gespräch, dass 70-80% der Betreuung abgesichert werden und alle Einrichtungen geöffnet bleiben sollen. Damit würde das Streikrecht der Beschäftigten in einer unverhältnismäßigen Art und Weise eingeschränkt werden.
„Was der Senat da fordert, ist keine Notdienstvereinbarung, sondern eine Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür. Der Senat sollte sich klar machen, dass das Grundgesetz auch für pädagogische Fachkräfte gilt. Statt zu versuchen, den Streik mit solchen fadenscheinigen Tricks zu verhindern, muss der Senat endlich in Verhandlungen einsteigen,“ erklärt ver.di-Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.
ver.di steht weiterhin für Gespräche über eine Notdienstvereinbarung zur Verfügung, wenn diese tatsächlich zum Ziel haben, einen Notbetrieb zu definieren.
Nr. 147 -Senat verweigert Verhandlungen zu verbindlichen Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben. Er trägt Verantwortung für Erzwingungsstreik ab 30. September.
Wortlaut:
Senat verweigert Verhandlungen zu verbindlichen Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung in den Kita-Eigenbetrieben. Er trägt Verantwortung für Erzwingungsstreik ab 30. September.
Am gestrigen Mittwoch, den 25. September 2024, hat der Berliner Senat die letzte Chance verpasst, verbindliche Verhandlungen zu pädagogischer Qualität und Entlastung in den Kita Eigenbetrieben Berlin aufzunehmen. ver.di hatte angeboten, den Streikbeginn zu verschieben, wenn der Senat verbindlich zusagt, konstruktive Verhandlungen aufzunehmen.
Der Senat wollte sich jedoch nicht einmal darauf festlegen, ob es eine Belastung der Beschäftigten in den Kita-Eigenbetrieben gibt.
Da der Senat sich weigert, die Krise in den Kitas anzuerkennen, ruft ver.di für den Erzwingungsstreik ab dem 30. September auf. Die Streikaufrufe werden ab heute Morgen verschickt.
„Von ver.di-Seite liegen die Karten schon lange auf dem Tisch. Mit seiner unkonstruktiven Haltung provoziert der Senat den Streik und trägt damit die Verantwortung für die Belastung der Eltern und Kinder. Es ist unverantwortlich vom Senat, dass er alle Möglichkeiten verstreichen lässt, konstruktive Verhandlungen aufzunehmen“, erklärt die ver.di Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.
25. Mai 2024: Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?!
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